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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 141

1849 - Münster : Coppenrath
141 der Unterworfenen größtenteils nach dem Grade der Bereit- willigkeit bestimmt, mit der sie sich ergeben hatten. Für dieses staatsrechtliche Verhältniß Roms zu den italischen, bald mehr bald weniger abhängigen Bundesgenossen und eigentlichen Unter- thanen bildete sich allmälig eine bestimmte Ordnung aus, welche in den Hauptzügen lange unverändert geblieben ist. Hiernach gab es: 1. Freistädte (municipia d. h. solche Städte, welche einen größeren oder geringeren Antheil am römischen Bürger- rechte erhalten hatten und dabei ihre eigenen Gesetze und Obrig- keiten behielten. Man unterschied drei Arten von Municipien: solche, deren Bürger, nur wenn sie nach Rom kamen, Rechte und Pflichten eines römischen Bürgers ausübten, mit Ausnahme des Simmrechts und der öffentlichen Ämter; ferner unterthänige Gemeinden, die das Bürgerrecht ohne Stimmfähigkeit hatten (eivitas sine suffragio); endlich solche, welche das volle Bür- gerrecht mit Stimmfähigkeit hatten (eives optimo jure). Aus diesen wurden entweder neue Tribus gebildet oder sie wurden in alte ausgenommen. Im Felde diente das Aufgebot der Mu- nicipien nicht getrennt, sondern in der römischen Legion. 2. Bundesgenossen latinischen Rechts (socii juris La- tini). Diese behielten neben dem ursprünglichen Rechts der gesetzmäßigen Ehe und des Verkehrs (eonnubium, eommereium) ihre eigene Verfassung. Sie hatten nicht nur die freie Wahl ihrer Obrigkeit, sondern auch ihren besondern Gerichtsstand. Zudem konnten sie, wenn sie nach Rom kamen, in einer der Tribus, welche ihneu durch das Loos zugewiesen wurde, mit- stimmen. Als Gegendienst forderte man Beiträge an Geld und Mannschaft für den Krieg. 3. Bundesgenossen italischen Rechts (socii juris Italici). Ihr Verhältniß war, je nach den Verträgen verschieden gere- gelt. Im Ganzen jedoch standen sie den latinischen Bundesge- nossen nach. Namentlich hatten sie nicht wie diese, das Stimm- recht in einer römischen Tribus. Alle übrigen Rechte und Pflich- ten theilten sie größtentheils mit ihnen. Auch sie behielten ihre x) Civitates , quae munia (Gerechtsame) capiunt Bei Orelli Nr. 3691.

2. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 266

1849 - Münster : Coppenrath
266 steigen, der Andere behaupten, der Dritte gewinnen wollte,"-) bekam, als er bekannt wurde, vom Volke den Spottnamen Triumvirat (Dreimännerbund). Cäsar erlangte nun durch Hülfe des Pompejus und Crassus, was er gesucht hatte, und wurde Consul im Gemeinschaft mit M. Calpurnius Bibulus (59). Um das Volk zu gewinnen und seinen Verbindlichkeiten gegen Pompejus nachzukommen, trat er zunächst mit einem neuen Acker- gesetze auf, nach welchem die in Campanien gelegenen Staats- ländereien an 20,000 ärmere Familienväter, die drei oder mehre Kinder hätten, und vorzugsweise an die Veteranen des Pompe- jus vertheilt werden sollten Das Gesetz war so vorsichtig ab- gefaßt, daß Niemand im Senate gegen dieses selbst etwas Er- hebliches einwenden konnte; allein über die eigentliche Tendenz desselben blieb der Senat keinen Augenblick in Ungewißheit; und Cato trat mit der Erklärung auf: „Wir wollen nicht, Cäsar, daß du auf Kosten des Schatzes dir die Gunst des Volkes er- kaufen sollst." Nun brachte Cäsar die Sache an das Volk. Nach einer öffentlichen Rede, die er zur Empfehlung des Vor- schlages hielt, fragte er, um nicht die Form zu verletzen, zuerst seinen Collegen Bibulus um seine Meinung. Dieser widersetzte sich dem Anträge und hielt eine heftige Gegenrede, wurde aber mit Gewalt aus der Versammlung getrieben. Pompejus erklärte sich dafür und versprach, Schild und Schwert für das Gesetz zu erheben, wenn es sollte angefochten werden. Als in demsel- den Sinne sich auch Crassus aussprach, blieb kein Zweifel mehr über das Dasein einer Verbindung zwischen den Dreiherrn. Das Gesetz wurde von allen Tribus bestätigt; und der einge- schüchterte Bibulus zog sich fast von allen Geschäften zurück, so daß eigentlich Cäsar allein Consul war Dieses haben die Zeit- genossen hinlänglich bezeugt, indem sie jenes Jahr witzig bezeich- neten: „als Julius und Cäsar Consuln waren." Um auch die einflußreichen Ritter, die durch die Mithridatischen Kriege große Verluste erlitten hatten, für sich zu gewinnen, setzte er einen zweiten Antrag an das Volk durch, nach welchem den Pächtern 2) 8ic igitur Caesare dignitatem comparare, Crasso augere, Pom- pejo retinere cupientibus omnibusque pariter potentiae cupidis, de in- vadenda república facile convenit. Florus Iv. 2.

3. Die alte Geschichte - S. 35

1872 - Münster : Coppenrath
35 Bei dem erweiterten Umfange des Reiches wurden aber der Geschfte bald so viele, da unmglich einer allein sie besorgen konnte. Der König sah sich deshalb nach Gehlfen um. Zu solchen whlte er die redlichsten und erfahrensten Männer, die das Zutrauen ihrer Mitbrger besaen. Diese waren seine Rthe, diese seine Statthalter. An seiner Stelle und nach seiner Verordnung regierten sie das Volk, wo er nicht selbst zugegen sein konnte; in ihnen ehrte das Volk seinen König selbst. Die Liebe und Verehrung, die Jeder seinem Könige widmete, erstreckte sich auch der die ganze Familie desselben. Der erstgeborne Sohn war der natrliche Erbe der vterlichen Herrscherwrde, und fr diesen lag hierin ein schner Antrieb, sich zuvor die nthigen Kenntnisse und Erfahrungen fr seinen eben so schwie-rigen als wichtigen Beruf einzusammeln. Durch diese Erblich-feit der Nachwlge war von selbst auch allen Streitigkeiten vor-gebeugt, die von anderen Mchtigen um die Erlangung der Oberherrschaft erhoben werden konnten. Durch solche und hnliche Einrichtungen wurde ein immer engeres und festeres Band um die Zusammenwohnenden geknpft. Ungestrt konnte jetzt Jeder an seine Arbeit gehen. Diese vertheilten sie mit der Zeit immer mehr unter sich. An-fnglich hatte Jeder, was zu seinem Bedarfe nothwendig war, sich selbst verfertigt. Bald aber kamen besondere Handwerke auf und fhrten zu vielen und mancherlei Verbesserungen. Der Eine beschftigte sich ausschlielich mit dem Ackerbau, der An-dere mit der Anfertigung der Ackergerthe, der Dritte besorgte die Kleider, und so betrieb Jeder ein bestimmtes Geschft, wh-rend der König als liebender Vater an der Spitze des Ganzen stand und fr das Wohl seiner Untergebenen wachte. Aber nicht immer sollten sie einer so glcklichen Ruhe ge-meen. Ihr Wohlstand, ihr Glck reizte die Eroberungslust anderer Mchtigen. Es waren damals vorzglich wandernde Jger und Hirten, die unter ihren Stammfhrern jene minder kampfgebte Stmme berfielen und sich unterwarfen. Die 3* I

4. Geschichte des Mittelalters - S. 33

1872 - Münster : Coppenrath
33 sesses 2c. Diese so verliehenen Gter wurden als Sold fr geleistete oder noch zu leistende Dienste angesehen, konnten also nicht erblich sein, sondern blieben Eigenthum des Knigs. Sie waren seinen Hauptleuten oder Vasallen nur geliehen und fhrten hieroou auch ihren Namen Lehen (beneficium, feu-dum). Blieben diese ihrem Lehnsherrn treu, so durften sie ihr Lehen lebenslnglich behalten. Nach ihrem Tode fiel es wieder an ihren Lehnsherrn zurck, der die Dienste eines anderen Ge^ treuen damit lohnen konnte. Da aber der Sohn fast immer seine Dienste dem Lehnsherrn des Vaters wibmete, so wrbe in der Regel auch ihm wieber das vterliche Lehen zur Ve^ Nutzung berlassen. Allnilig wurden die Lehen durch das Her-kommen erblich. So wie nun der König die Groen des Volkes dadurch zu besonderer Treue gegen sich verpflichtete und ein glnzendes Gefolge an feinem Hofe bildete, fo machten es die Groen auch. Sie berlieen wieder von den ausgedehnten Grundstcken, die sie als Allodium oder als Lehngut besaeu, Anderen bestimmte Theile und bedingten sich dafr ihre Dienste aus. So wie sie selbst dem Könige verpflichtet waren, so ver-pflichteten sie sich wieder andere minder Begterte. Ein solcher Lehnsmann war vor allen Dingen fetilem Lehnsherrn getreuen Beistand in allen Gefahren, besonders aber im Kriege, schuldig, wogegen jener wieder auf den Schutz seines Herrn rechnen brste. So wie des Knigs Macht und Ansehen durch eine Menge reicher Und tapferer Vasallen wuchs, so suchten auch die Groen des Reiches Ruhm und Ehre darin, viel Vasallen zu haben, mit betten sie im Kriege ober bei feierlichen Gelegenheiten erscheinen konnten. Dieses Verhltnis verbreitete sich immer mehr. Mau belehnte Andere nicht nur mit Gittern, sondern auch mit eintrglichen Aemtern. Selbst Leute, die ein ganz freies Eigenthum hatten, boten bieses mchtigen Herren an, wrben ihre Dienstleute und erhielten ihr Gut dann von ihnen als Lehngut zurck, ge-Nossen dafr aber auch den Schutz des Lehnsherrn, so wie dieser wenigstens die Ehre hatte, die Zahl seiner bienstpflichtigen Vasallen vermehrt zu sehen. So kam es benn in der Folge bahin, ba 'Belur' W-Ngcsch. Ii. 25. Nufl. 3

5. Geschichte des Mittelalters - S. 111

1872 - Münster : Coppenrath
111 den Rhein nach Tribur und sandte Boten durch das Reich, da man ich gegen die Emprer rsten solle. Dorthin folgten ihm die Sachsen nicht. <ste eilten lieber, die verhaten Burgen am Harze zu schleifen. Es gelang ihnen auch, ihren gefangenen Frften Magnus aus dem Schlosse von Lneburg zu befreien. Hiermit war indessen Heinrichs Demthigung noch nicht beendigt. Die deutschen Reichsfrsten, die er zum Kriege aufgefordert hatte, fielen alle von ihm ab und zeigten sich sogar geneigt, dem Antrage der Sachsen gem einen andern König zu whlen. Heinrich schien verloren und wre es gewesen, htten ihn nicht ; die treuen Brger von Worms untersttzt und seinen nieder-| geschlagenen Sinn wieder aufgerichtet. Die Anschlge seiner unentschlossenen Feinde wurden Zwar hintertrieben: jedoch die : Sachsen zu unterwerfen gelang ihm nicht. Er mute, um nur , die Krone nicht zu verlieren, im Jahre 1074 einen harten Fne-I den mit ihnen eingehen. Die Schleifung aller kniglichen Burgen ward in demselben ausbedungen. In wilder Wnth fielen die Sachsen der diese her und lieen keinen Stein auf dem andern. Selbst die Kirche der Harzburg blieb nicht verschont. Sie pln-derten die Altre, rissen die kaiserliche Familiengruft auf, beschimpften die Gebeine von Heinrich's verstorbenem Bruder und Sohne und verbrannten die Kirche. Da flammte Heinrich's Zorn von Neuem auf. Er shnte sich mit den Reichsfrsten aus, ver-mochte sie durch Bitten und Versprechungen zu einem Kriege gegen die Sachsen und brachte mit ihrem Beistande ein mch-tiges Heer auf. Mit diesem berfiel er im Juni des Jahres 1075 die bei Hohenburg an der Unstrut gelagerten Sachsen und brachte ihnen, nach tapferer Gegenwehr, eine vllige Niederlage bei. Jetzt wurde Sachsen auf schreckliche Weise verwstet. Jedoch war der Muth und die Hoffnung der schsischen Grafen noch nicht gesunken. Noch in demselben Jahre mute Heinrich gegen sie ziehen. Erst durch gtliche Vorstellungen und Versprechungen wurden sie vermocht, die Waffen niederzulegen und friedebittend vor dem Könige zu erscheinen. Aber gegen sein

6. Geschichte des Mittelalters - S. 228

1861 - Münster : Coppenrath
228 sei eine neue Sonne aufgegangen; möge der König leben ewig- lich, ein Vater und Hirt des bedrängten Volkes!" Gleich nach der Krönung that Rudolf die ersten Schritte zur Wiederherstellung der Königsmacht. Er vermählte seine Töchter Mathilde und Agnes an die Herzoge Ludwig von Bayern und Albrecht von Sachsen, wodurch zwei der mächtigsten Reichssürstcn ihm für immer fest verbunden schienen. Nach außen hin suchte er sich zunächst den Papst Gregor X. durch die ehrfurchtsvolle Form, in welcher er ihm feine rechtmäßige Wahl anzeigte und alle Ehren und Rechte der römischen Kirche zu schirmen versprach, für sich zu gewinnen. Dies gelang ihm auch. Der Papst erkannte ihn nicht nur an, sondern versprach auch, ihn zum Kaiser zu krönen. Die versprochene Krönung ward jedoch durch den Tod des Papstes aufgeschoben und kam gar nicht zu Stande. Mit richtigem Blicke betrachtete der neue König nicht Ita- lien, sondern Deutschland als den Schauplatz seiner Thätigkeit. Gleich sein erstes kräftiges Auftreten lieferte den Beweis, daß die auf ihn geleitete Wahl eine glückliche war. Auf feinem ersten Reichstage zu Nürnberg erklärte er nach dem Rathe der Fürsten alles seit dem Tode Friedrichs Ii. während der Wirren des unglückseligen Interregnums auf Kosten des Reiches Ge- schehene für nichtig und forderte die Güter und Lehen zurück, welche seitdem in Besitz genommen waren. Diese Maßregel war hauptsächlich gegen Ottokar, den übermächtigen König von Böhmen und Mähren gerichtet, der während des Interregnums sich auch in den Besitz der österreichischen Länder gesetzt hatte. Die Mark Desterreich war schon seit 975 an das baben- b er gische Geschlecht gekommen, welches nach Erhebung desselben zum Herzog thun: auch Steiermark durch Ankauf von dem kinderlosen mit ihm verschwägerten Herzoge gewann. Nach dem Erlöschen der Babenberger mit Friedrich d em S tr ei t b a reu im Jahre 1246 erhob sich der österreichische Erbfolgekrieg. In diesem kam Ottokar in Besitz von Oesterreich, entriß dann durch einen großen Sieg über die Ungarn das von diesen besetzte

7. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 273

1840 - Münster : Coppenrath
273 verlegt halte. Bei feinem Eintritte in den Saal entstand eine tiefe Stille; Aller Augen waren auf ihn gerichtet. Ruhig und ergeben, mit dem vollen Bewußtfein seiner Unschuld, trat der Kö- nig vor die Schranken. „Ludwig! — so redete ihn der Präsi- dent Barrere an — die französische Nation klagt Sie an; der Convent will, daß Sie durch ihn gerichtet werden; man wird Ihnen das Verzeichniß Ihrer Verbrechen vorlefen. Sie können sich nun setzen!" Der König setzte sich, hörte ohne sichtbare Be- wegung eine lange Anklage, in welcher er des heimlichen Einver- ständnisses mit Frankreichs Feinden beschuldigt und alle durch die Revolution herbeigeführten Unglücksfalle ihm zur Last gelegt wur- den; — und die Ruhe und Klarheit, womit er jeden Punkt der Anklage beantwortete, setzte selbst seine Feinde in Erstaunen. Hierauf wurde er unter den Drohungen und Beleidigungen dessel- den Gesindels, durch dessen Reihen er schon einmal gekommen war,, in's Gesangniß zurückgebracht und nunmehr von seinen theuren Unglücksgenossen, seiner Gemahlin, seiner Schwester und seinem Sohne völlig getrennt. Nach seiner Entfernung brach ein großer Lärm im Convente aus. Die Jakobiner wollten, man solle augenblicklich das Todesurtheil über den Tyrannen aussprechen und dasselbe noch in dieser Nacht an ihm vollziehen; allein die Girondisten setzten es durch, daß wenigstens die bei jedem Ver- brecher üblichen Formen beobachtet wurden. So wurde denn dem Könige erlaubt, sich einen Rath zu seiner Vertheidigung zu Wahlen. Ludwig's Wahl siel auf den berühmten Rechtsgelehrten Tr au- ch et, der keinen Augenblick mit der Annahme dieses gefährlichen Prozesses zögerte. Ein durch Talent und Rechtschaffenheit gleich ausgezeichneter Greis, Malesherbes, einst königlicher Minister, bot dem Könige freiwillig seine Dienste an, und diese beiden Sach- walter wählten den jungen talentvollen Deseze zu ihrem Gehül- fen. Jedoch gewann der König durch diese Vergünstigung nichts als den Trost: zu einer Zeit, wo keiner seiner Freunde außer sei- nem Kammerdiener, dem treuen Clery, sich ihm nahen durste- mit diesen edelen Männern in Verkehr zu stehen. m. Theil.aufl. ,0

8. Die Alte Geschichte - S. 150

1866 - Münster : Coppenrath
150 im Kriege und bekleideten die höchste obrigkeitliche und priesterliche Würde im Frieden. Im Kriege war ihre Macht fast unum- schränkt, im Frieden aber sehr beschränkt. Ihnen zur Seite stand in allen Angelegenheiten des Staates die Gerüsta, oder der Rath der Alten. Dieser zählte acht und zwanzig Mitglieder, die wenigstens sechzig Jahre alt sein mußten und in der Volks- versammlung auf Lebenszeit gewählt wurden. Die beiden Könige führten den Vorsitz. Der Rath der Alten hatte die Verwaltung des Staates, berieth die Gesetze und bereitete alle wichtigeren Angelegenheiten zur Mittheilung an die Volksversammlung vor. Jeder Spartaner, der dreißig Jahre alt war, hatte das Recht, in derselben zu erscheinen und zu stimmen. Sie wurde gewöhnlich zur Zeit des Vollmondes gehalten. Auf die Vorträge und Anträge der Könige und des Rathes antwortete die Ver- sammlung nur im Allgemeinen, ohne förmliche Abstimmung, bloß mit zustimmendem oder ablehnendem Rufe. Neben diesem Rathe der Alten bestand noch eine besondere Behörde von fünf Ephoren, d. i. Aufsehern. Anfangs übten diese bloß eine gewisse richterliche Gewalt in bürgerlichen Sachen; später aber wurde ihr Wirkungskreis sehr erweitert. Sie bekamen die richterliche Oberaufsicht über Bürgersitte, öffentliche Erziehung und Amtsführung der Behörden, so daß sie als Wächter der Gesetze nicht nur jeden Bürger, sondern auch jeden Beamten, selbst die Könige, zur Rechenschaft ziehen konnten. Das war die Grundlage der Staatsverfassnng; aber dabei blieb Lykurgus nicht stehen. Er suchte unter allen Bürgern auch die möglichst große Gleichheit des Vermögens und hierdurch die alte Einfachheit in Leben und Sitten der Dorer wieder in Aufnahme zu bringen. Es sollte weder Reiche noch Arme ferner in Sparta geben; darum ließ er eine neue Bert Heilung der Ländereien vornehmen. Neuntausend größere Grundstücke kamen an die Spartaner, dreißigtausend kleinere an die Periöken. Jede spartanische Familie erhielt vom Staate ein gleichgroßes Grundstück zur freien Benutzung. Das Grundstück selbst war

9. Erdkunde - S. 203

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 203 Portugal besitzt einen Teil von Senegambien sowie Angola, das große Gebiet südlich der Kongomündung. Der uuter der Souveränität des Königs der Belgier stehende Kongo st aat (auf 2 250 000 qkm und 14 Mill. E. geschätzt) reicht nur mit einem schmalen Streifen bis an die Mündung des Kongo, breitet sich aber in Centralasrika über den größten Teil seines Stromgebietes aus. (Bodenbeschaffenheit, Klima und Produkte der aufgezählten Ge- biete sind zumeist ähulich wie in Kamerun, siehe unten.) Deutsche Schutzgebiete sind: 1. Togo, 2. Kamerun, 3. Deutsch-Südwestafrika. Togo (82 000 qkm und 21/4 Mill. E., darunter etwa 100 Deutsche) liegt in Oberguinea zwischen der englischen Goldküste und dem französischen Dahome. Die Küste, nnr etwa 60 km lang, ist wegen der heftigen Brandung schwer zugänglich. Nach innen steigt das Land allmählich zu einer fruchtbaren, wohlbebanten Hoch- ebene und gut bewaldeten Gebirgszügen an. Die wichtigsten Er- zeugnisse sind Palmöl, Palmkerne und Kautschuk. Haupthafen ist Klein-Popo (5000 E.), Regierungssitz Lome (4000 E.). Kamerun (zu 495 000 qkm, also fast so groß wie das Deutsche Reich, und 3 Mill. E. geschützt, unter denen 250 Deutsche) liegt am innersten Teil des Guiueabusens zwischen Französisch-Kongo und Britisch-Nigerland. Die Ostgrenze bildet im allgemeinen der 15.° östl. L. von Greenwich bis zum Tsadsee. Nach seiner Oberflächen- gestalt besteht Kamerun aus einem schmalen, sumpfigen, feucht heißen und ungesunden Küstengebiet, das von einem Urwaldgürtel umschlossen wird. Jenseits desselben erhebt sich ein grasreiches, ziemlich gesundes Hochland, das im Norden zu dem Gebirge von Adamaua ansteigt. Doch steigt auch aus dem Küstenlande das vulkauische Kamerun- gebirge (4000 in) empor. Die zahlreichen Flüsse sind wegen der Stromschnellen nur streckenweise schiffbar. Die wichtigsten Ausfuhr- artikel sind Kautschuk, Palmöl, Palmkerne und Elfenbein. In neuester Zeit sind mit wachsendem Ersolg Kakao- und Kaffeepflanzuugen an- gelegt worden. Handelsmittelpunkt und Regierungssitz ist Kamerun.

10. Erdkunde - S. 207

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 207 Nördlich schließt sich daran das deutsche Schutzgebiet Deutsch- Ostafrika (941000 qkm, also fast zweimal so groß als Deutschland, und 3 Mill. E., darunter etwa 700 Deutsche). Das Gebiet erstreckt sich an der Küste vom Rovuma bis zum Wangafluß und landeinwärts über den Kilima-Ndscharo quer durch den Victoriasee und entlang dem Tauganyika- und Nyassasee. Die politischen Grenzen sind: Im Norden Britisch-Ostasrika, im Westen der Kongostaat, im Süden Britisch-Centralasrika und der portugiesische Freistaat von Ostafrika. Bild 75. Abessinier (König Menelik Ii.). und reichlichen Ertrag. Bei dem lichen Verkehrsweges in das Innere kann der in Aussicht genommene Bau einer Eisenbahn für die Erschließung des Landes und Förderung des Handels von großer Bedeutung werden. Ausfuhrartikel siud: Elfen- bein, Kautschuk (verdickter Saft einer Schlingpflanze), Kopal (bernstein- artiges Harz) und Tabak. Der Regierungssitz ist Dar-es-Saläm mit 6000 E. (Bild 74). Größere Handelsplätze sind: Tanga (4000 E.), Pangani (4000 E.) und vor allem Bagamoyo (10000 E.). Britisch-Ostasrika (über 1 Mill. qkm mit angeblich 6 Mill. E.) umschließt das Saud nördlich von Deutsch-Ostafrika bis zum Jubfluß. Hauptort ist Mombasa (15 000 E.). Das Kaiserreich Abessinien (Habesch) (508 000 qkm, 41f2 Mill. E.) auf dem mächtigen, schwer zugänglichen Hochland gl. N. ist ein Wie Kamerun, so hat auch Deutsch-Ostafrika einen schmalen, stark bewässerten, fruchtbaren, aber ungesunden Küstenstrich, dem sich nach innen ein grasreiches, von Gebirgen durchzogenes Hoch- land anschließt. An der Nord- grenze erhebt sich die vulkauische p fruchtbar. Die Anpflanzung von Kaffee und Tabak verspricht guten Masse des Kilima-Ndscharo bis zu 6130 m. Das Gebiet ist vollständigen Mangel eines natür-
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