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der Unterworfenen größtenteils nach dem Grade der Bereit-
willigkeit bestimmt, mit der sie sich ergeben hatten. Für dieses
staatsrechtliche Verhältniß Roms zu den italischen, bald mehr
bald weniger abhängigen Bundesgenossen und eigentlichen Unter-
thanen bildete sich allmälig eine bestimmte Ordnung aus, welche
in den Hauptzügen lange unverändert geblieben ist. Hiernach
gab es:
1. Freistädte (municipia d. h. solche Städte, welche
einen größeren oder geringeren Antheil am römischen Bürger-
rechte erhalten hatten und dabei ihre eigenen Gesetze und Obrig-
keiten behielten. Man unterschied drei Arten von Municipien:
solche, deren Bürger, nur wenn sie nach Rom kamen, Rechte
und Pflichten eines römischen Bürgers ausübten, mit Ausnahme
des Simmrechts und der öffentlichen Ämter; ferner unterthänige
Gemeinden, die das Bürgerrecht ohne Stimmfähigkeit hatten
(eivitas sine suffragio); endlich solche, welche das volle Bür-
gerrecht mit Stimmfähigkeit hatten (eives optimo jure). Aus
diesen wurden entweder neue Tribus gebildet oder sie wurden
in alte ausgenommen. Im Felde diente das Aufgebot der Mu-
nicipien nicht getrennt, sondern in der römischen Legion.
2. Bundesgenossen latinischen Rechts (socii juris La-
tini). Diese behielten neben dem ursprünglichen Rechts der
gesetzmäßigen Ehe und des Verkehrs (eonnubium, eommereium)
ihre eigene Verfassung. Sie hatten nicht nur die freie Wahl
ihrer Obrigkeit, sondern auch ihren besondern Gerichtsstand.
Zudem konnten sie, wenn sie nach Rom kamen, in einer der
Tribus, welche ihneu durch das Loos zugewiesen wurde, mit-
stimmen. Als Gegendienst forderte man Beiträge an Geld und
Mannschaft für den Krieg.
3. Bundesgenossen italischen Rechts (socii juris Italici).
Ihr Verhältniß war, je nach den Verträgen verschieden gere-
gelt. Im Ganzen jedoch standen sie den latinischen Bundesge-
nossen nach. Namentlich hatten sie nicht wie diese, das Stimm-
recht in einer römischen Tribus. Alle übrigen Rechte und Pflich-
ten theilten sie größtentheils mit ihnen. Auch sie behielten ihre
x) Civitates , quae munia (Gerechtsame) capiunt Bei Orelli
Nr. 3691.
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266
steigen, der Andere behaupten, der Dritte gewinnen wollte,"-)
bekam, als er bekannt wurde, vom Volke den Spottnamen
Triumvirat (Dreimännerbund). Cäsar erlangte nun durch
Hülfe des Pompejus und Crassus, was er gesucht hatte, und
wurde Consul im Gemeinschaft mit M. Calpurnius Bibulus (59).
Um das Volk zu gewinnen und seinen Verbindlichkeiten gegen
Pompejus nachzukommen, trat er zunächst mit einem neuen Acker-
gesetze auf, nach welchem die in Campanien gelegenen Staats-
ländereien an 20,000 ärmere Familienväter, die drei oder mehre
Kinder hätten, und vorzugsweise an die Veteranen des Pompe-
jus vertheilt werden sollten Das Gesetz war so vorsichtig ab-
gefaßt, daß Niemand im Senate gegen dieses selbst etwas Er-
hebliches einwenden konnte; allein über die eigentliche Tendenz
desselben blieb der Senat keinen Augenblick in Ungewißheit; und
Cato trat mit der Erklärung auf: „Wir wollen nicht, Cäsar,
daß du auf Kosten des Schatzes dir die Gunst des Volkes er-
kaufen sollst." Nun brachte Cäsar die Sache an das Volk.
Nach einer öffentlichen Rede, die er zur Empfehlung des Vor-
schlages hielt, fragte er, um nicht die Form zu verletzen, zuerst
seinen Collegen Bibulus um seine Meinung. Dieser widersetzte
sich dem Anträge und hielt eine heftige Gegenrede, wurde aber
mit Gewalt aus der Versammlung getrieben. Pompejus erklärte
sich dafür und versprach, Schild und Schwert für das Gesetz
zu erheben, wenn es sollte angefochten werden. Als in demsel-
den Sinne sich auch Crassus aussprach, blieb kein Zweifel mehr
über das Dasein einer Verbindung zwischen den Dreiherrn.
Das Gesetz wurde von allen Tribus bestätigt; und der einge-
schüchterte Bibulus zog sich fast von allen Geschäften zurück, so
daß eigentlich Cäsar allein Consul war Dieses haben die Zeit-
genossen hinlänglich bezeugt, indem sie jenes Jahr witzig bezeich-
neten: „als Julius und Cäsar Consuln waren." Um auch die
einflußreichen Ritter, die durch die Mithridatischen Kriege große
Verluste erlitten hatten, für sich zu gewinnen, setzte er einen
zweiten Antrag an das Volk durch, nach welchem den Pächtern
2) 8ic igitur Caesare dignitatem comparare, Crasso augere, Pom-
pejo retinere cupientibus omnibusque pariter potentiae cupidis, de in-
vadenda república facile convenit. Florus Iv. 2.
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35
Bei dem erweiterten Umfange des Reiches wurden aber der Geschfte bald so viele, da unmglich einer allein sie besorgen konnte. Der König sah sich deshalb nach Gehlfen um. Zu solchen whlte er die redlichsten und erfahrensten Männer, die das Zutrauen ihrer Mitbrger besaen. Diese waren seine Rthe, diese seine Statthalter. An seiner Stelle und nach seiner Verordnung regierten sie das Volk, wo er nicht selbst zugegen sein konnte; in ihnen ehrte das Volk seinen König selbst. Die Liebe und Verehrung, die Jeder seinem Könige widmete, erstreckte sich auch der die ganze Familie desselben. Der erstgeborne Sohn war der natrliche Erbe der vterlichen Herrscherwrde, und fr diesen lag hierin ein schner Antrieb, sich zuvor die nthigen Kenntnisse und Erfahrungen fr seinen eben so schwie-rigen als wichtigen Beruf einzusammeln. Durch diese Erblich-feit der Nachwlge war von selbst auch allen Streitigkeiten vor-gebeugt, die von anderen Mchtigen um die Erlangung der Oberherrschaft erhoben werden konnten.
Durch solche und hnliche Einrichtungen wurde ein immer engeres und festeres Band um die Zusammenwohnenden geknpft. Ungestrt konnte jetzt Jeder an seine Arbeit gehen. Diese vertheilten sie mit der Zeit immer mehr unter sich. An-fnglich hatte Jeder, was zu seinem Bedarfe nothwendig war, sich selbst verfertigt. Bald aber kamen besondere Handwerke auf und fhrten zu vielen und mancherlei Verbesserungen. Der Eine beschftigte sich ausschlielich mit dem Ackerbau, der An-dere mit der Anfertigung der Ackergerthe, der Dritte besorgte die Kleider, und so betrieb Jeder ein bestimmtes Geschft, wh-rend der König als liebender Vater an der Spitze des Ganzen stand und fr das Wohl seiner Untergebenen wachte.
Aber nicht immer sollten sie einer so glcklichen Ruhe ge-meen. Ihr Wohlstand, ihr Glck reizte die Eroberungslust anderer Mchtigen. Es waren damals vorzglich wandernde Jger und Hirten, die unter ihren Stammfhrern jene minder kampfgebte Stmme berfielen und sich unterwarfen. Die
3*
I
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sesses 2c. Diese so verliehenen Gter wurden als Sold fr geleistete oder noch zu leistende Dienste angesehen, konnten also nicht erblich sein, sondern blieben Eigenthum des Knigs. Sie waren seinen Hauptleuten oder Vasallen nur geliehen und fhrten hieroou auch ihren Namen Lehen (beneficium, feu-dum). Blieben diese ihrem Lehnsherrn treu, so durften sie ihr Lehen lebenslnglich behalten. Nach ihrem Tode fiel es wieder an ihren Lehnsherrn zurck, der die Dienste eines anderen Ge^ treuen damit lohnen konnte. Da aber der Sohn fast immer seine Dienste dem Lehnsherrn des Vaters wibmete, so wrbe in der Regel auch ihm wieber das vterliche Lehen zur Ve^ Nutzung berlassen. Allnilig wurden die Lehen durch das Her-kommen erblich. So wie nun der König die Groen des Volkes dadurch zu besonderer Treue gegen sich verpflichtete und ein glnzendes Gefolge an feinem Hofe bildete, fo machten es die Groen auch. Sie berlieen wieder von den ausgedehnten Grundstcken, die sie als Allodium oder als Lehngut besaeu, Anderen bestimmte Theile und bedingten sich dafr ihre Dienste aus. So wie sie selbst dem Könige verpflichtet waren, so ver-pflichteten sie sich wieder andere minder Begterte. Ein solcher Lehnsmann war vor allen Dingen fetilem Lehnsherrn getreuen Beistand in allen Gefahren, besonders aber im Kriege, schuldig, wogegen jener wieder auf den Schutz seines Herrn rechnen brste. So wie des Knigs Macht und Ansehen durch eine Menge reicher Und tapferer Vasallen wuchs, so suchten auch die Groen des Reiches Ruhm und Ehre darin, viel Vasallen zu haben, mit betten sie im Kriege ober bei feierlichen Gelegenheiten erscheinen konnten. Dieses Verhltnis verbreitete sich immer mehr. Mau belehnte Andere nicht nur mit Gittern, sondern auch mit eintrglichen Aemtern. Selbst Leute, die ein ganz freies Eigenthum hatten, boten bieses mchtigen Herren an, wrben ihre Dienstleute und erhielten ihr Gut dann von ihnen als Lehngut zurck, ge-Nossen dafr aber auch den Schutz des Lehnsherrn, so wie dieser wenigstens die Ehre hatte, die Zahl seiner bienstpflichtigen Vasallen vermehrt zu sehen. So kam es benn in der Folge bahin, ba
'Belur' W-Ngcsch. Ii. 25. Nufl. 3
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111
den Rhein nach Tribur und sandte Boten durch das Reich, da man ich gegen die Emprer rsten solle. Dorthin folgten ihm die Sachsen nicht. <ste eilten lieber, die verhaten Burgen am Harze zu schleifen. Es gelang ihnen auch, ihren gefangenen Frften Magnus aus dem Schlosse von Lneburg zu befreien.
Hiermit war indessen Heinrichs Demthigung noch nicht beendigt. Die deutschen Reichsfrsten, die er zum Kriege aufgefordert hatte, fielen alle von ihm ab und zeigten sich sogar geneigt, dem Antrage der Sachsen gem einen andern König zu whlen. Heinrich schien verloren und wre es gewesen, htten ihn nicht ; die treuen Brger von Worms untersttzt und seinen nieder-| geschlagenen Sinn wieder aufgerichtet. Die Anschlge seiner unentschlossenen Feinde wurden Zwar hintertrieben: jedoch die : Sachsen zu unterwerfen gelang ihm nicht. Er mute, um nur , die Krone nicht zu verlieren, im Jahre 1074 einen harten Fne-I den mit ihnen eingehen. Die Schleifung aller kniglichen Burgen ward in demselben ausbedungen. In wilder Wnth fielen die Sachsen der diese her und lieen keinen Stein auf dem andern. Selbst die Kirche der Harzburg blieb nicht verschont. Sie pln-derten die Altre, rissen die kaiserliche Familiengruft auf, beschimpften die Gebeine von Heinrich's verstorbenem Bruder und Sohne und verbrannten die Kirche. Da flammte Heinrich's Zorn von Neuem auf. Er shnte sich mit den Reichsfrsten aus, ver-mochte sie durch Bitten und Versprechungen zu einem Kriege gegen die Sachsen und brachte mit ihrem Beistande ein mch-tiges Heer auf. Mit diesem berfiel er im Juni des Jahres 1075 die bei Hohenburg an der Unstrut gelagerten Sachsen und brachte ihnen, nach tapferer Gegenwehr, eine vllige Niederlage bei. Jetzt wurde Sachsen auf schreckliche Weise verwstet.
Jedoch war der Muth und die Hoffnung der schsischen Grafen noch nicht gesunken. Noch in demselben Jahre mute Heinrich gegen sie ziehen. Erst durch gtliche Vorstellungen und Versprechungen wurden sie vermocht, die Waffen niederzulegen und friedebittend vor dem Könige zu erscheinen. Aber gegen sein
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Extrahierte Personennamen: Magnus Magnus Heinrichs_Demthigung Heinrichs Heinrich Heinrich Heinrich
228
sei eine neue Sonne aufgegangen; möge der König leben ewig-
lich, ein Vater und Hirt des bedrängten Volkes!" Gleich nach
der Krönung that Rudolf die ersten Schritte zur Wiederherstellung
der Königsmacht. Er vermählte seine Töchter Mathilde und
Agnes an die Herzoge Ludwig von Bayern und Albrecht von
Sachsen, wodurch zwei der mächtigsten Reichssürstcn ihm für
immer fest verbunden schienen. Nach außen hin suchte er sich
zunächst den Papst Gregor X. durch die ehrfurchtsvolle Form,
in welcher er ihm feine rechtmäßige Wahl anzeigte und alle Ehren
und Rechte der römischen Kirche zu schirmen versprach, für sich
zu gewinnen. Dies gelang ihm auch. Der Papst erkannte ihn
nicht nur an, sondern versprach auch, ihn zum Kaiser zu krönen.
Die versprochene Krönung ward jedoch durch den Tod des Papstes
aufgeschoben und kam gar nicht zu Stande.
Mit richtigem Blicke betrachtete der neue König nicht Ita-
lien, sondern Deutschland als den Schauplatz seiner Thätigkeit.
Gleich sein erstes kräftiges Auftreten lieferte den Beweis, daß
die auf ihn geleitete Wahl eine glückliche war. Auf feinem
ersten Reichstage zu Nürnberg erklärte er nach dem Rathe der
Fürsten alles seit dem Tode Friedrichs Ii. während der Wirren
des unglückseligen Interregnums auf Kosten des Reiches Ge-
schehene für nichtig und forderte die Güter und Lehen zurück,
welche seitdem in Besitz genommen waren. Diese Maßregel war
hauptsächlich gegen Ottokar, den übermächtigen König von
Böhmen und Mähren gerichtet, der während des Interregnums
sich auch in den Besitz der österreichischen Länder gesetzt hatte.
Die Mark Desterreich war schon seit 975 an das baben-
b er gische Geschlecht gekommen, welches nach Erhebung desselben
zum Herzog thun: auch Steiermark durch Ankauf von dem
kinderlosen mit ihm verschwägerten Herzoge gewann. Nach dem
Erlöschen der Babenberger mit Friedrich d em S tr ei t b a reu
im Jahre 1246 erhob sich der österreichische Erbfolgekrieg. In
diesem kam Ottokar in Besitz von Oesterreich, entriß dann durch
einen großen Sieg über die Ungarn das von diesen besetzte
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Extrahierte Personennamen: Rudolf Rudolf Mathilde Ludwig_von_Bayern Ludwig Albrecht_von
Sachsen Albrecht Gregor_X Gregor Friedrichs Ottokar Ottokar Friedrich Friedrich Ottokar Ottokar
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Friedrichs Oesterreich Ungarn
273
verlegt halte. Bei feinem Eintritte in den Saal entstand eine
tiefe Stille; Aller Augen waren auf ihn gerichtet. Ruhig und
ergeben, mit dem vollen Bewußtfein seiner Unschuld, trat der Kö-
nig vor die Schranken. „Ludwig! — so redete ihn der Präsi-
dent Barrere an — die französische Nation klagt Sie an; der
Convent will, daß Sie durch ihn gerichtet werden; man wird
Ihnen das Verzeichniß Ihrer Verbrechen vorlefen. Sie können
sich nun setzen!" Der König setzte sich, hörte ohne sichtbare Be-
wegung eine lange Anklage, in welcher er des heimlichen Einver-
ständnisses mit Frankreichs Feinden beschuldigt und alle durch die
Revolution herbeigeführten Unglücksfalle ihm zur Last gelegt wur-
den; — und die Ruhe und Klarheit, womit er jeden Punkt der
Anklage beantwortete, setzte selbst seine Feinde in Erstaunen.
Hierauf wurde er unter den Drohungen und Beleidigungen dessel-
den Gesindels, durch dessen Reihen er schon einmal gekommen
war,, in's Gesangniß zurückgebracht und nunmehr von seinen
theuren Unglücksgenossen, seiner Gemahlin, seiner Schwester und
seinem Sohne völlig getrennt. Nach seiner Entfernung brach ein
großer Lärm im Convente aus. Die Jakobiner wollten, man solle
augenblicklich das Todesurtheil über den Tyrannen aussprechen
und dasselbe noch in dieser Nacht an ihm vollziehen; allein die
Girondisten setzten es durch, daß wenigstens die bei jedem Ver-
brecher üblichen Formen beobachtet wurden. So wurde denn dem
Könige erlaubt, sich einen Rath zu seiner Vertheidigung zu Wahlen.
Ludwig's Wahl siel auf den berühmten Rechtsgelehrten Tr au-
ch et, der keinen Augenblick mit der Annahme dieses gefährlichen
Prozesses zögerte. Ein durch Talent und Rechtschaffenheit gleich
ausgezeichneter Greis, Malesherbes, einst königlicher Minister,
bot dem Könige freiwillig seine Dienste an, und diese beiden Sach-
walter wählten den jungen talentvollen Deseze zu ihrem Gehül-
fen. Jedoch gewann der König durch diese Vergünstigung nichts
als den Trost: zu einer Zeit, wo keiner seiner Freunde außer sei-
nem Kammerdiener, dem treuen Clery, sich ihm nahen durste-
mit diesen edelen Männern in Verkehr zu stehen.
m. Theil.aufl. ,0
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150
im Kriege und bekleideten die höchste obrigkeitliche und priesterliche
Würde im Frieden. Im Kriege war ihre Macht fast unum-
schränkt, im Frieden aber sehr beschränkt. Ihnen zur Seite stand
in allen Angelegenheiten des Staates die Gerüsta, oder der
Rath der Alten. Dieser zählte acht und zwanzig Mitglieder,
die wenigstens sechzig Jahre alt sein mußten und in der Volks-
versammlung auf Lebenszeit gewählt wurden. Die beiden Könige
führten den Vorsitz. Der Rath der Alten hatte die Verwaltung
des Staates, berieth die Gesetze und bereitete alle wichtigeren
Angelegenheiten zur Mittheilung an die Volksversammlung
vor. Jeder Spartaner, der dreißig Jahre alt war, hatte das
Recht, in derselben zu erscheinen und zu stimmen. Sie wurde
gewöhnlich zur Zeit des Vollmondes gehalten. Auf die Vorträge
und Anträge der Könige und des Rathes antwortete die Ver-
sammlung nur im Allgemeinen, ohne förmliche Abstimmung,
bloß mit zustimmendem oder ablehnendem Rufe. Neben diesem
Rathe der Alten bestand noch eine besondere Behörde von fünf
Ephoren, d. i. Aufsehern. Anfangs übten diese bloß eine
gewisse richterliche Gewalt in bürgerlichen Sachen; später aber
wurde ihr Wirkungskreis sehr erweitert. Sie bekamen die
richterliche Oberaufsicht über Bürgersitte, öffentliche Erziehung
und Amtsführung der Behörden, so daß sie als Wächter der
Gesetze nicht nur jeden Bürger, sondern auch jeden Beamten,
selbst die Könige, zur Rechenschaft ziehen konnten.
Das war die Grundlage der Staatsverfassnng; aber dabei
blieb Lykurgus nicht stehen. Er suchte unter allen Bürgern
auch die möglichst große Gleichheit des Vermögens und hierdurch
die alte Einfachheit in Leben und Sitten der Dorer wieder in
Aufnahme zu bringen. Es sollte weder Reiche noch Arme ferner
in Sparta geben; darum ließ er eine neue Bert Heilung
der Ländereien vornehmen. Neuntausend größere Grundstücke
kamen an die Spartaner, dreißigtausend kleinere an die Periöken.
Jede spartanische Familie erhielt vom Staate ein gleichgroßes
Grundstück zur freien Benutzung. Das Grundstück selbst war
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— 203
Portugal besitzt einen Teil von Senegambien sowie Angola,
das große Gebiet südlich der Kongomündung.
Der uuter der Souveränität des Königs der Belgier stehende
Kongo st aat (auf 2 250 000 qkm und 14 Mill. E. geschätzt)
reicht nur mit einem schmalen Streifen bis an die Mündung des
Kongo, breitet sich aber in Centralasrika über den größten Teil
seines Stromgebietes aus.
(Bodenbeschaffenheit, Klima und Produkte der aufgezählten Ge-
biete sind zumeist ähulich wie in Kamerun, siehe unten.)
Deutsche Schutzgebiete sind: 1. Togo, 2. Kamerun,
3. Deutsch-Südwestafrika.
Togo (82 000 qkm und 21/4 Mill. E., darunter etwa
100 Deutsche) liegt in Oberguinea zwischen der englischen Goldküste
und dem französischen Dahome. Die Küste, nnr etwa 60 km lang,
ist wegen der heftigen Brandung schwer zugänglich. Nach innen
steigt das Land allmählich zu einer fruchtbaren, wohlbebanten Hoch-
ebene und gut bewaldeten Gebirgszügen an. Die wichtigsten Er-
zeugnisse sind Palmöl, Palmkerne und Kautschuk. Haupthafen ist
Klein-Popo (5000 E.), Regierungssitz Lome (4000 E.).
Kamerun (zu 495 000 qkm, also fast so groß wie das Deutsche
Reich, und 3 Mill. E. geschützt, unter denen 250 Deutsche) liegt
am innersten Teil des Guiueabusens zwischen Französisch-Kongo und
Britisch-Nigerland. Die Ostgrenze bildet im allgemeinen der 15.°
östl. L. von Greenwich bis zum Tsadsee. Nach seiner Oberflächen-
gestalt besteht Kamerun aus einem schmalen, sumpfigen, feucht heißen
und ungesunden Küstengebiet, das von einem Urwaldgürtel umschlossen
wird. Jenseits desselben erhebt sich ein grasreiches, ziemlich gesundes
Hochland, das im Norden zu dem Gebirge von Adamaua ansteigt.
Doch steigt auch aus dem Küstenlande das vulkauische Kamerun-
gebirge (4000 in) empor. Die zahlreichen Flüsse sind wegen der
Stromschnellen nur streckenweise schiffbar. Die wichtigsten Ausfuhr-
artikel sind Kautschuk, Palmöl, Palmkerne und Elfenbein. In neuester
Zeit sind mit wachsendem Ersolg Kakao- und Kaffeepflanzuugen an-
gelegt worden. Handelsmittelpunkt und Regierungssitz ist Kamerun.
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— 207
Nördlich schließt sich daran das deutsche Schutzgebiet Deutsch-
Ostafrika (941000 qkm, also fast zweimal so groß als Deutschland,
und 3 Mill. E., darunter etwa 700 Deutsche). Das Gebiet erstreckt
sich an der Küste vom Rovuma bis zum Wangafluß und landeinwärts
über den Kilima-Ndscharo quer durch den Victoriasee und entlang
dem Tauganyika- und Nyassasee. Die politischen Grenzen sind:
Im Norden Britisch-Ostasrika, im Westen der Kongostaat, im Süden
Britisch-Centralasrika und der portugiesische Freistaat von Ostafrika.
Bild 75. Abessinier (König Menelik Ii.). und reichlichen Ertrag. Bei dem
lichen Verkehrsweges in das Innere kann der in Aussicht genommene
Bau einer Eisenbahn für die Erschließung des Landes und Förderung
des Handels von großer Bedeutung werden. Ausfuhrartikel siud: Elfen-
bein, Kautschuk (verdickter Saft einer Schlingpflanze), Kopal (bernstein-
artiges Harz) und Tabak. Der Regierungssitz ist Dar-es-Saläm
mit 6000 E. (Bild 74). Größere Handelsplätze sind: Tanga (4000 E.),
Pangani (4000 E.) und vor allem Bagamoyo (10000 E.).
Britisch-Ostasrika (über 1 Mill. qkm mit angeblich
6 Mill. E.) umschließt das Saud nördlich von Deutsch-Ostafrika bis
zum Jubfluß. Hauptort ist Mombasa (15 000 E.).
Das Kaiserreich Abessinien (Habesch) (508 000 qkm, 41f2 Mill.
E.) auf dem mächtigen, schwer zugänglichen Hochland gl. N. ist ein
Wie Kamerun, so hat auch
Deutsch-Ostafrika einen schmalen,
stark bewässerten, fruchtbaren,
aber ungesunden Küstenstrich, dem
sich nach innen ein grasreiches,
von Gebirgen durchzogenes Hoch-
land anschließt. An der Nord-
grenze erhebt sich die vulkauische
p fruchtbar. Die Anpflanzung von
Kaffee und Tabak verspricht guten
Masse des Kilima-Ndscharo bis
zu 6130 m. Das Gebiet ist
vollständigen Mangel eines natür-
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Tauganyika- Süden
Britisch-Centralasrika Ostafrika Britisch-Ostasrika Deutsch-Ostafrika Mombasa Abessinien Kamerun Deutsch-Ostafrika