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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 79

1849 - Münster : Coppenrath
79 laubniß, sich noch einige von den übrigen Geißeln loszubitten. Sie wählte die jüngsten und kehrte mit ihnen froh nach Rom zurück. Ihr zur Ehre ward später ein Standbild errichtet, eine Jungfrau zu Pferde. Die Römer selbst erlangten bald ihre frühere Selbstständigkeit wieder. Porsenna hatte seinen Sohn mit Heeresmacht gegen Aricia gesandt, diese Stadt zu unterwerfen. Allein die Etrusker erlitten eine furchtbare Niederlage, selbst der Sohn des Königs wurde erschlagen. Diesen Umstand scheinen die Römer zur Abschüttelung des Joches benutzt zu haben. Schon Porsenna selbst mußte es jetzt für sich gerathener finden, Rom mildere Bedingungen zu bewilligen. Er starb bald darauf. Die Hoffnung des Tarquinius durch ihn nach Rom zurückgeführt zu werden, war völlig gescheitert. Aber auch nun ruhete Tarqui- nius nicht. Ein Volk nach dem andern wiegelte er gegen Rom auf, zuletzt auch die Latiner. Es geschah dieses zu einer Zeit, wo in Rom unter den Bürgern selbst der größte Aufruhr herrschte. Die in Armuth und Roth versunkenen Plebejer, welche den Be- drückungen der Patricier, deren Schuldner sie geworden, bloß gestellt waren, klagten laut und weigerten sich, Kriegesdienste zu thun. In dieser drohenden Gefahr von Innen und von Außen schritt der Senat zu einer außerordentlichen Maßregel. Er er- nannte im Jahre 498 einen Diktator oder obersten Befehls- haber mit unumschränker Gewalt und ohne Provocation. Titus Lartius war der erste, welcher diese neue Würde bekleidete. Sein Auftreten erregte Schrecken bei der römischen Gemeinde; Keiner weigerte sich, Dienste zu nehmen; Jeder folgte willig seinen Befehlen. Schrecken kam selbst über die Feinde, die nun den Frieden nachsuchten. Man bewilligte ihnen einen Waf- fenstillstand auf ein Jahr, und da so die Ruhe wieder hergestellt war, legte Lartius seine Diktatur nieder, und die Eonsuln tra- ten wieder ihr Amt an. Als die Zeit des Waffenstillstandes verflossen war, griffen die Latiner wieder zu den Waffen. Und abermals sahen die Römer sich genöthigt, einen Dictator zu wählen, den A u l u s P o st h u m i u s. Unter seiner Führung kam es im Jahre 496 zu einer höchst blutigen Schlacht am See Regil- lus. Der ganze Senat war zu derselben ausgezogen. Es war ein Heldenkampf wie auf der Ebene von Troja. Feldherr stritt gegen Feldherr, und lange schwankte das Kriegesglück. Der

2. Die alte Geschichte - S. 161

1872 - Münster : Coppenrath
trockener Frchte, dem Medimnos oder Scheffel, berechnet, oder nach einem entsprechenden Mae von Wein und Oel. Fnfhundert, dreihundert und hundertfnfzig Scheffel waren diejenigen Mae des Einkommens, welche man haben mute, um zu den drei ersten Klassen zu gehren; während diejenigen, welche weniger als hundertfnfzig Scheffel hatten, zur vierten Klasse zhlten. Die drei ersten Klassen bildeten die eigentliche Kriegsmacht, dafr konnten auch sie allein zu Staatsmtern gelangen, die der Unbemittelte auch nicht ohne Gefhrdung seines eigenen Hausstandes htte verwalten knnen, da Staats-mter unbesoldet waren. An der Spitze der Verwaltung selbst stand der Rath der Vierhundert. Dieser wurde jhrlich aus den drei ersten Klassen gewhlt. Er enthielt zehn Ab-theilungen, von denen jede unter dem Namen dcs Pryta-nenms fnf und dreiig Tage -lang die Staatsgeschfte verwaltete. Er mute auch in allen wichtigen Angelegenheiten von den Archonten zusammenberufen Verden, und ohne vorhergegan-gene Beratung mit denselben durfte nichts der Volksversammlung vorgeschlagen werden. Die hchste Wrde der neun Archonten war der ersten Klasse vorbehalten. Auer diesem in seinen Mitgliedern jhrlich wechselnden Rathe gab es noch eine Be-i Hrde von lebenslnglichen Mitgliedern, den Areopg. Dieser bestand aus abgegangenen Archonten, welche ihr Amt tadellos | verwaliet hatten. Ihnen bertrug Solon die oberste Aufsicht der die gesammte Staateverwaltung, der ffentliche Erziehung, j ffentliche Zucht und Sitte, der Flei und Sittlichkeit der Brger. Der Areopag war gleichsam der Wchter des Staates. Er entschied auch als hchster Gerichtshof der Lebe und Tod. In der Volksversammlung, an welcher jeder Brger, er mochte in die erste oder letzte Vermgensklasse eingetragen sein, mit gleichem Stimmrechte Theil nehmen konnte, wurden auch die Staatsbeamten gewhlt. Ein Ausschu auz der Volksversammlung, welcher aus 6000 der dreiig Jahre alten Brgern . durch das Loos zusammengesetzt und in mehre Abtheilungen getrennt wurde, bildete einen Volksgerichtshof, eine Art von 'Seilet'* Wcligesch. I. 30. Jlufl. \ 1

3. Die alte Geschichte - S. 278

1872 - Münster : Coppenrath
278 den vlligen Sturz ihrer seit Jahrhunderten anerkannten Standesvorrechte losgehe. Achtzig Jahre hindurch kmpften sie des-halb gegen diese Forderung an und bewilligten kleinere Vortheile, um grere zu retten. So setzten sie mehrmal die Wahl der Consuln aus und bewilligten an ihrer Stelle die Ernennung von Kriegstribunen mit consularischer Gewalt, anfangs drei, dann vier, zuletzt sechs an der Zahl, bei deren Wahl der Stand nicht in Betracht gezogen werden sollte. Als Ersatz fr den Verlust errichteten die Patricier das nur ihnen zu-stndige Amt der Censren. Ihrer waren zwei. Sie wurden anfangs fr die Dauer eines Lustrums, also fr fnf Jahre, spter fr achtzehn Monate gewhlt. Sie muten die Bevlkerung der Stadt und den Vermgensstand der Brger genau ermitteln und besondere Verzeichnisse hierber führen, um der Vermischung der verschiedenen Klassen und Stnde so weit als mglich vorzubeugen. Allmlig gesellte sich zu dieser ersten Verwaltung der (Sensoren auch das Sittenrichteramt, kraft dessen sie Alles, was gegen die herkmmlichen Sitten anstie, rgen und bestrafen durften. Die Strafen waren Ehrenstrafen, Entziehung der staatsbrgerlichen Rechte oder der Standesrechte. Eroberung von Veji. Wenn es auch seitdem nw an inneren Zwisten fehlte, so kam es doch nicht mehr zu solchen gewaltsamen Erschtterungen, wie bisher. Dadurch ward es den Rmern mglich, sich ernsthafter gegen die auswrtigen Feinde zu wenden, von denen sie so oft waren bedroht worden-Alle ihre frheren Kriege waren grtenteils nur Streifzge gewesen, eben so rasch geendet als angefangen; denn lange konnte ja der Familienvater ohne wesentlichen Nachtheil seines Hausstandes nicht abwesend sein. Um aber nachdrcklich^ gegen die Feinde austreten zu knnen und um den Weg 8u greren Unternehmungen zu bahnen, wurde im Jahre 406 beschlossen, den im Felde stehenden Brgern Sold zu geben-Die Erhhung der Abgaben war eine natrliche Folge hiervon.

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 304

1861 - Münster : Coppenrath
Dritter Zeitraum. Von der französischen Revolution bis zum Congreß in Wien (1789—1815). 65. Ursachen der Revolution. Ä^ächst der Reformation gibt es keine wichtigere und erfolg- reichere Begebenheit in der Geschichte der Menschheit, als die französische Revolution, die eine ähnliche Umwälzung im Siaate, wie jene in der Kirche war. Von Frankreich aus- gehend theilte sie sich nach und nach fast allen gebildeten Völ- kern der Erde in dem Maße mit, als dieselben Gährungsstoffe mehr oder weniger bei ihnen vorhanden waren. Zu Anfänge dieser in der Geschichte ewig denkwürdigen Epoche hatten die meisten europäischen Staaten, insbesondere aber Frankreich, eine mehr künstliche, als natürliche Festigkeit. Viele Mißbräuche aus den Zeiten des Mittelalters waren ste- hen geblieben, die bei den veränderten Verhältnissen und bei der gesteigerten Aufklärung der neueren Zeit am Ende noth- wendig Zusammenstürzen mußten. Der Adel besaß noch immer seine großen Vorrechte, ohne die Verpflichtungen ferner zu er- füllen, unter denen er sie früher erlangt hatte. Die einträg- lichsten Aemter des Staates, die reichsten Pfründen waren in seinem ausschließlichen Besitze; nicht Verdienst, sondern Geburt gab Ansprüche zu denselben. Viele Stellen waren sogar käuf- lich; — als ob man mit dem Amte auch die Fähigkeit zu demselben kaufen könnte! Am meisten aber kränkte, daß gerade die reichen adeligen Gutsbesitzer von allen Abgaben frei wa- ren, die der Bürger- und Bauerstand allein aufbringen mußte. Ja, cs schien fast, als seien diese zu keinem anderen Zwecke

5. Geschichte des Mittelalters - S. 293

1861 - Münster : Coppenrath
293 dauern hatten hier auf die Ausbildung der Volkssitten und des Volkscharakters den größten Einfluß. Sie erzeugten und erhiel- ten einen ritterlichen Sinn im Adel; sie machten das Volk streit- bar und wehrhaft und weckten in ihm das Gefühl der Kraft und Freiheit; sie lieferten Stoff zu Kriegs- und Heldenliedern und begeisterten zu jenen so vielfach gepriesenen Volksgesängen, die im Mittelalter den spanischen Religionskämpfen densel- den poetischen Anstrich gaben, wie den Kreuzzügen. Gewiß ist es, daß das Land nie wieder diejenige Blüthe erlangt hat, zu welcher cs unter der Fremdherrschaft emporgestiegen war.*) Um in dem eroberten Reiche das verfallene Christenthum wieder aufzurichten, gab Ferdinand der Katholische den Befehl, daß die Juden und Mauren entweder das Christenthum anneh- men, oder das Land verlassen sollten. Die meisten wählten das Letztere, und Spanien verlor durch diese strenge Maßregel plötz- lich viele Tausende betriebsamer Bürger und Landleute. Aber ein weit gefährlicherer Feind für die königliche Macht blieb zu- rück, der Adel, welcher sich unter der Herrschaft der Mauren in den Besitz großer Vorrechte und Freiheiten gesetzt hatte. Ferdinand und seine Gemahlin suchten deshalb auf alle Weise die übermüthigen Großen des Reiches niederzuhalten und das königliche Ansehen dauerhaft zu befestigen. In diesem Plane unterstützte sie vorzüglich der Kardinal Limen es, einer der einsichtsvollsten Staatsmänner damaliger Zeit. Das wirksamste Mittel zur Erweiterung der königlichen Macht wurde das In- quisitions-Gericht (Untersnchungsgericht). Dem Namen nach war dieses Gericht, welches man auch wohl das Glaubens- gericht nennt, gegen die besiegten Juden und Mauren eingeführt, deren viele äußerlich den christlichen Glauben annahmen, heim- lich aber der Religion ihrer Väter treu blieben und gefährliche Plane gegen die Regierung verfolgten. Seit 1481 war es fast nur ein weltliches Gericht, vorzüglich zum Schutze des Reiches gegen die Uebermacht der geistlichen und weltlichen Großen. Es *) Vergl. S. 52 u. 53.

6. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 23

1840 - Münster : Coppenrath
— — 23 — lander seines Hauses. Dieser mächtige König, der bereits ¿m so weitläufiges Reich besaß, daß die Sonne in demselben nicht un- terging, strebte gleich nach dem Hintritte seines Großvaters Maxi- milian auch nach der glänzendsten Krone von allen, der deutschen Kaiserkrone. Schon sein Großvater hatte ihn auf dem Reichstage zu Augsburg den Fürsten empfohlen, indem er ihnen vorstellte, daß seine Voreltern diese höchste Würde schon seit geraumer Zeit verwaltet hatten, daß sein deutsches Erbe an jene Gegenden grenze, welche den Anfallen der Türken am meisten ausgeseßt waren, und daß seine Macht mehr als hinreichend sei, diesen gefürchteten Erb- feind der Christenheit zurückzuweisen. Gleichwohl schienen diese Beweggründe seine Erwartung so wenig zu befördern, daß sie vielmehr die Erfüllung derselben in ihrem Fortschritte hemmten. Denn die Fürsten besorgten, es mögte alsdann in der großen Lan- dermasse das deutsche Reich zu einer unbedeutenden Provinz herab- sinken , und unter einer so umfassenden Macht mögten ihre eige- nen so mühsam erworbenen Freiheiten und Rechte wieder untergehen. Sein eifrigster Nebenbuhler bei der Bewerbung war der junge ritterliche König von Frankreich, Franz I., welcher weder Geld noch Versprechungen sparte, um sein Haupt mit der deutschen Kaiserkrone zu schmücken. Allein auch diesen fürchteten die Für- sten. Zudem hielten sie es für die deutsche Nation entehrend, ei- nen Franzosen zum Kaiser zu haben. Sie entschlossen sich end- lich, ein Oberhaupt aus ihrer eigenen Mitte zu wählen, und trugen die Krone dem Kurfürsten von Sachsen, Friedrich dem Weisen, an. Dieser aber, schon hochbejahrt, lehnte die glanzende Bürde ab und lenkte die Wahl auf den jungen hoffnungsvollen Enkel Maxi- milians, der aus deutschem Blute stamme, das Reich zu schützen mächtig sei, und dessen Übermacht sich durch einen strengen Wahl- vertrag — nachher Kapitulation genannt — für die deut- schen Fürsten unschädlich machen lasse. So wurde Karl im Jahre 1519 zum deutschen Kaiser gewählt und das Jahr darauf mit un- gewöhnlicher Pracht zu Aachen gekrönt. Durch diese Wahl sah sich der französische König in seinen schönsten Hoffnungen getauscht und wurde des Kaisers erbittertster

7. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 252

1840 - Münster : Coppenrath
/ Geschichte Her neuesten Zeit. > • ' > Französische Revolution. 60. Ursachen derselben. Nächst der Reformation gibt es keine wichtigere und erfolg- reichere Begebenheit in der Gcfchichte der Menschheit, als die französische Revolution, die eine ähnliche Umwälzung im Staate, wie jene in der Kirche war. Von Frankreich ausgehend, theilte sie sich nach und nach fast allen gebildeten Völkern der Erde in dem Maße mit, als dieselben Gahrungsstoffe mehr oder weniger bei ihnen vorhanden waren. Zu Anfänge dieser in der Geschichte ewig denkwürdigen Epoche hatten die meisten europäischen Staaten, insbesondere aber Frankreich, eine mehr künstliche als natürliche Festigkeit. Viele Mißbrauche aus den Zeiten des Mittelalters waren stehen geblie- den, die bei den veränderten Verhältnissen und bei der gesteiger- ten Aufklärung der neuern Zeit am Ende nothwendig zusammcn- stürzen mußten. Der Adel besaß noch immer seine großen Vorrechte, ohne die Verpflichtungen ferner zu erfüllen, unter denen ec sie früher erlangt habe. Die einträglichsten Ämter des Staates, die reichsten Pfründen waren in seinem ausschließlichen Besitze; nicht Verdienst, sondern Geburt gab Ansprüche zu denselben. Viele Stellen waren sogar käuflich, als ob man mit dem Amte auch die Fähigkeiten zu demselben kaufen könnte! Dazu waren gerade die reichen Gutsbesitzer von allen Abgaben frei, die der Bürger- und Bauernstand allein aufbringen mußte. Ja es schien fast, als

8. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 143

1840 - Münster : Coppenrath
143 der Geschäfte und sein Hang nach Zerstreuungen erregten Vor- stellungen und Klagen von allen Seiten. Unter einem so schwa- chen Regenten war es dem Parlamente leicht, die königliche Macht immer mehr zu schmälern und seine eigene zu erweitern. Er starb im Jahre 1625 und nahm den Haß und die Verachtung des ganzen Volkes mit sich in's Grab. Sein Sohn, Karl 1. (1625— 1649), erbte mit dem Throne auch den Haß des Vaters. Seine ganze Regierung war fast ein ununterbrochener Kampf gegen das übecmüthige Parla- ment, das die königliche Gewalt zu einem leeren Schattenbilde herabzuwürdigen strebte, wie die deutschen Fürsten die kaiserliche. Schon in Karl's ersten Regierungsjahren trat es mit dem stolzen Gefühle seiner Wichtigkeit gegen ihn auf, um ihn von den Grund- sätzen seines Vaters und seines Ministers, des Herzoges Buckingham (sp. Böckingäm), der früher seinen Vater, jetzt auch ihn ganz leitete, zurückzubringen. Gewisse Einkünfte, die allen seinen Vor- gängern für ihre Lebensdauer waren bewilligt worden, bewilligte es ihm nur für ein Jahr; auch verweigerte es ihm die erforder- liche Geldunterstützung zu den Kriegen, die er beim Antritte sei- ner Regierung mit Spanien und Frankreich anst'ng. Vergebens vertheidigte der König die Rechte seiner Krone; mit Trotz und Halsstarrigkeit wurden seine Forderungen zurückgewiesen und zu- dem noch auf die Entfernung des verhaßten Ministers Buckingham gedrungen. Entrüstet über einen solchen Ubermuth lösete er zwei- mal hinter einander (1625 und 1626) das Parlament auf. Nicht lange nachher siel Buckingham durch den Dolch eines Bösewichts, mit Namen Felton. Aber auch des Herzoges Tod legte den Sturm nicht, sondern lenkte ihn nur gegen den König selbst. Diesen zwang bald die Noch, ein drittes Parlament zu berufen (1628). Dieses zeigte sich noch übermüthiger und trotziger, und wurde auch wieder aufgehoben. Um die Geldunterstützung der Nation entbehren zu können, endigte Karl im Jahre 1629 den unglücklich geführten Krieg mit Frankreich und Spanien, und entschloß sich, fortan ohne Parla- ment zu regieren. Eilf Jahre lang setzte er dieses durch, blol

9. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 5

1871 - Münster : Coppenrath
— 5 — abzukürzen ober in gute Werke und fromme Uebungen zu verwandeln. So bot der Papst Urban Ii. auf der Versammlung zu Clermont allen Kreuzfahrern einen vollkommenen Ablaß an, d. H. er verordnete, daß Alle, die ihre Sünden mit wahrhaft reuigem Gemüthe beichteten und an den Kreuzzügen Theil nahmen, wegen der Gefahren und Mühseligkeiten, denen sie sich im Dienste der Kirche aussetzten, von allen kirchlichen Strafen befreit sein sollten, welchen sie sich sonst hätten unterwerfen müssen. Zweihundert Jahre später ward auf der Kirchenversammlung zu Lyon dieser Ablaß auch auf jene ausgedehnt, die, unfähig, dem Krenzznge in Person beizuwohnen, denselben durch freiwillige Gaben an Geld unterstützten. Seit jener Zeit fingen die Ablässe an, häufig zu werden. So oft man, sei es zur Erbauung von Kirchen und Schulen, oder zum Tür-kenkriege, oder zu jedem anderen mit der Religion nur in einiger Beziehung stehenden Gegensatze Geld bedurfte, bot man dem Volke einen Ablaß an. Mit der Einsammlung der Beiträge wurden von den Bischöfen eigene Prediger, gewöhnlich aus dem einen oder dem andern Orden, beauftragt. — Hierüber war es bereits zu manchen Klagen und Beschwerden gekommen. Hin und wieder tauchte sogar der Zweifel auf, ob auch wohl immer das eingesammelte Geld zu dem angekündigten Zwecke verwendet werde. Besonders nachtheilig aber mußte es wirken, wenn Ablaßprediger selbst bei ihrem ernsten Bußgeschäfte sich Mißbrauche zu Schulden kommen ließen; wenn sie in der Anpreisung des Ablasses das richtige Maß überschritten und selbstsüchtige Zwecke verfolgten. Es gab damals nicht wenige Leute, die eine ganz irrige Ansicht vom Ablasse hatten. Der gemeine Mann hielt nach seiner sinnlicheren, roheren Denkungsart schon den eingekauften Ablaßzettel für einen Nachlaß der Sündenschuld, ohne an das von der Kirche ausdrücklich dabei vorgeschriebene Erforderniß der Buße und Besserung des Lebens zu denken. Gern mochte er deshalb auch für einen solchen Zettel eine kleine Geldmünze hingeben und sich des bequemen Mittels freuen, feiner ganzen Sündenschuld auf einmal sich entledigen

10. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 281

1871 - Münster : Coppenrath
Geschichte -er neuesten Zeit. Französische Revolution. 6 9. Ursachen derselben. Nächst der Reformation gibt es keine wichtigere und erfolgreichere Begebenheit in der Geschichte der Menschheit, als die französische Revolution, die eine ähnliche Umwälzung im Staate, wie jene in der Kirche war. Von Frankreich ausgehend theilte sie sich nach und nach fast allen gebildeten Völkern der Erde in dem Maße mit, als dieselben Gärungsstoffe Mehr oder weniger bei ihnen vorhanden waren. Zu Anfange dieser in der Geschichte ewig denkwürdigen Epoche hatten die meisten europäischen Staaten, insbesondere aber Frankreich, eine mehr künstliche, als natürliche Festigkeit. Viele Mißbrauche aus den Zeiten des Mittelalters waren ste i'en geblieben, die bei den veränderten Verhältnissen und bei er gesteigerten Aufklärung der neuereu Zeit ant Ende noth juenbig zusammenstürzen mußten. Der Adel besaß noch immer eine großen Vorrechte, ohne die Verpflichtungen ferner zu er-üllen, unter betten er sie früher erlangt hatte. Die einträg-llchften Aemter des Staates, die reichsten Psrünben waren in nem ausschließlichen Besitze; nicht Verbtenft, sondern Geburt 9(tl) Ansprüche zu denselben. Viele Stellen waren sogar käns-’ch; — als ob man mit dem Amte auch die Fähigkeit zu beruhn kaufen könnte! Am meisten aber kränkte, daß gerade die pichen abeligen Gutsbesitzer von allen Abgaben frei waren, die et Bürger- und Vauernstanb allein aufbringen mußte. Ja, ** schien fast, als feien biefe zu keinem anberen Zwecke ba,
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