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1. Die Weltgeschichte - S. XII

1835 - Mainz : Kupferberg
Xii A e g y p t i e r. v.c.g.von Serres gedämpft, das Land eine eigne persische Salrapie; 460. unter Artarerres Longímanos, wo Amyrtäos und Jnaros, Anfangs mit Hilfe der Athenaer glücklich, spater dem Megabazos und Artabanos unterliegen (451); unter 414. Dareio s Ii. (Nothos), wo der bisher verborgene Amyrtäos sich wieder der Herrschaft bemächtigt, so wie nach ihm sein Sohn Psammetichos (408) und einige Nachfolger desselben; 374. aber Tachos vermag sich ohne Agesilaos von Sparta gegen Artarerres Mnemon nicht zu behaupten, und sein Nach- folger Nektanebos U. muß vor Artarerres Ochos, 350. nachdem Sidon durch Verrath eingenommen worden, die Flucht ergreifen. Artarerres wüthet gegen Tempel und Menschen: Aegypten bleibt Persien zinsbar, bis es an Alexander und nach dessen Tod an die Ptolemäer übergeht. Die Bevölkerung Aegyptens geht von Süden ans. Kasten, geschlossene Vereine, bilden sich ans der Verschiedenheit der eingewanderten Völker- stamme ; die geistig Ueberlegenen gewinnen die Herrschaft über die andern, — Priester-Aristokratie. Die Haupttempel (zu Memphis re.), als Mittelpunkte der verschiedenen Nomen, unterhalten die Gemeinschaft des Cultus. Ackerbau und Verkehr stehen mit der Religion in engster Ver- bindung; daher Sabäismus und Astro latrie, Verehrung ver- schiedener Gewächse, Thiere und Himmelskörper (Meerzwiebel, Agis, Krokodil, Ibis, Ammon, Phtha, Osiris, Isis rc. ), daher frühe Kennt- niß der Geometrie, Astronomie rc. Die kolossale Baukunst erzeugt, ausser den Tempeln und andern Monumenten, vorzüglich viele Obelisken, viereckige, spitz znlaufende Säulen, ans einem einzigen Granitsteine, und Pyramiden, vergrößerte Obelisken, aus Kalksteinen, mit Granit oder Marmor belegt, in ihrem Innern Gänge oder Kammern (Königsgräber), — die grüßte hatte 728 Fuß Basis und 447 Fuß Höhe. Die Leichen wurden einbalsamirt, Mumien; über die Bestattung entschied ein Todtengericht. Hieroglyphen, später Buchstabenschrift.

2. Die Weltgeschichte - S. IX

1835 - Mainz : Kupferberg
I Ix Zu Seite 10. v. E.g. A e t h i o p e u. Der äthiopische Stamm dehnt sich frühe ut Afrika vom Fuße der Mondgebirge auf einzelnen Kriegszügen über das atlantische Gebirg bis zu der gaditanischcn Meerenge aus. Als Königssitz und Mittelpunkt äthiopischer Religion und Cultur, sowie als Hauptstapelplatz des nordafrikanischen Handels, wird der Staat Meroe genannt, im Königreiche Sennaar, vom Nil und Astaboras eingeschlossen. Die Könige waren abhängig von den Priestern, bis Erga men es zur Zeit desptolemäos Ii. -öö. den Priester-Despotismus stürzte. A e g y p t i e r. I. Dunkle Sagenzeit bis zu den Sefostriden bis 1500 v. Ch. G. Die frühesten Ansiedelungen geschehen im Nilthale in Ober- ägypten, von Aethiopien (Meroe) und Indien her. Es entstehen mehre kleine Staaten mit ihren Herrscher-Familien, zunächst in Theben, Elephantine, This, Memphis rc. Kasten- eintheilung bildet sich allmälig aus*). Priester und Krieger suchen abwechselnd die Herrschaft an sich zu reißen. Die be- kanntesten Könige sind: Menes, erster Priester-König in This, der den Bast des Phtha-Tempels in Memphis beginnt. Busiris, der Erbauer des hundertthorigen Thebens. Möris, sein See, an dessen Nil-Kanäle das Labyrinth rc. Hyksos, Nomadenaus Arabien, brechen in Unterägypten 1800. ein, und bemächtigen sich der Herrschaft. Abraham kommt zu dem Pharao von Memphis, später Joseph mit den Israeliten, ■— Gosen. Die Hyksos werden vertrieben. Darauf beherrschen die Könige 1700. von Theben das ganze Land. Kriegerkaste an den südlichen Gränzen. •0 Herodotos nennt sieben Kasten: Priester, Krieger, Rinderhirten, Schweinhirten, Kanflcute, Dolmetscher und Schiffer. Diodorvs nennt sechs: Priester, Könige, Krieger, Hirten, Ackerleute und Handwerker.

3. Die Weltgeschichte - S. X

1835 - Mainz : Kupferberg
X A e g y p t i e r. v- C.t. Verschiedene Auswanderungen: Kekrops nach Griechen- land — Attika; Dañaos nach Argos, die Israeliten nach Kanaan. H. Don den Sesostriden bis zur Alleinherrschaft des Psam metiches, von 1500 — 656 v. Ch. G. * Dtythen bauern noch fort. Tyrannische Könige suchen mit Hilfe der Krieger käste den Einfluß der Priester zu untergraben, und drücken das Volk dnrch ungeheuere Bauwerke. 1500. Sesostris, der große König, theilt das Land in sechs und dreißig Nomen (nach den Haupttempeln?), dringt in seinen Eroberungen nach Aethiopien, Norderasien, Thrakien, mit seiner Flotte nach dem glücklichen Arabien bis über den Ganges, kehrt nach neun Jahren zurück. Von ihm Bauwerke und Kanäle in Menge, Obelisken, Statuen, Mauer voll Pelusion bis Heliopolis rc., sein Tod. Fortdauernde Priester- Aristokratie. Mendes oder Maros, Erbauer des Labyrinthes (?). 1200. Ketes (Proteus), bei welchem Alerandros (Paris) mir Helena sich aufhält. Rhemphis (Rhamsinitos), sein Obelisk seit 1588 n. Ch. vor dem Lateran in Rom. 1180. Cheops, Erbauer der größten von den drei Pyramiden in der Nähe von Memphis. Druck des Volkes; Tempel ver- schlossen. 1130. Chephres (Chephren), Pyramiden-Bau. Mykerinos stellt die Götterverehrung wieder her. Asychis (Bochoris), Gesetzgeber. Sabakos aus Aethiopien, befestigt mehre Städte durch Dämme, — Bubastos. Sethos, Priester des Phtha von Theben, veranlaßt die 712. Auswanderung der Kriegerkaste; Sieg gegen Sanherib von Assyrien. Bei der inneren Zerrüttung erfolgt eine Theilung des Reichs in zwölf kleine Staaten, — Dodekarchie 671— 656. Labyrinth am See Möris.

4. Die Weltgeschichte - S. 23

1835 - Mainz : Kupferberg
Karthager. 25 Tyrier unter Dido bauen sich auf einer Anhöhe an der Nordküste Afrika's an — Karthago (Karchedon). Alsbald von ihrem Tribute an die Eingcbornen befreit, unterjochen sie diese, und gründen Kolonien unter ihnen. An der Spitze eines Bundes mit den übrigen phönikischcn Küstenftadten Afrika's, suchen sie sich allmälig die Inseln des Mittelmccres zu unterwerfen; Führer sind ihnen vorzüglich Magon und seine Söhne Hamilkar und Hasdrubal. Sardinien (Kornland), die Pityusa, die balearischen Inseln, Korsika, der westliche Theil Siciliens, Malta rc. wie auch die kanari- schen Inseln werden ihnen tributbar. Auf dem festen Lande legen sie an den Nord - und Westküsten Afrika's, wie auch in dem südwestlichen Spanien kleine Kolonien an, hier vorzüglich durch Himilkon, dort durch Han non, die Enkel Magon's. Erster Handelstractat mit Rom (?). Die Verfassung ist aristo- kratisch mit Volksherrschaft gemischt: Zwei Suffeten (Könige oder Konsuln, Prätoren oder Dictatoren); ein Senat mit einem engern Ausschüsse, dem Rathe der Alten; das Volk mit der Wahl der Magistraten und der höchsten gerichtlichen Instanz; die Feldherrn an der Spitze der bewaffneten Macht mit einem Theile des Senates an ihrer Seite; außerdem zur Aufrechthaltnng der Verfassung, besonders gegen die Eingriffe der Imperatoren, ein Sicherheitsausschuß von hundert Männern (Ephoren), die alsbald die ganze Staatsgewalt an sich reissen. Sitten: ursprünglich roh, - Menschenopfer, niedriger Handelsgeist. Religion: ähnlich der phönicischeu, Stern - und Feuerdienst; Baal oder Moloch; Kinderopfer; prachtvolle Tempel. Der .Handel gewinnt l ,-rch die vielen Niederlagen und Kolonien schnell einen bedeutenden Umfang: zur See durch das Mittelmeer in die westlichen Meere; zu Lande durch Caravanen ostwärts nach Ammonium, Ober - Aegypten, Phönicien, und südwärts durch das Gebiet der Gara- manten bis in das Innere von Afrika. Der Umtausch geschieht wie bei den Phöniciern, auch die Maaren und Producte sind dieselben wie dort. Karthago in kurzer Zeit der Vereinigungspunkt unermeßlicher Reich- thümer, der Sitz des glänzendsten Wohlstandes und mannichfaltiger Kunstwerke. Die Hauptmacht besteht in Miethtruppen und Kriegsschiffen (Quadriremeu); — Sklaven, Ruderknechce; abgerichtete Kriegselephanten.

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 58

1849 - Münster : Coppenrath
58 seine Anhänger zu belohnen, ernannte er aus dein Stande der Luceres hundert neue Senatoren. Diese standen jedoch an Rang den altern nach und hießen deshalb auch Väter zweiter Klasse Auch war er gesonnen, die sämmtlichen Neubürger mit den Alt- bürgern in den Hauptrechten gleichzustellen und zu dem Zwecke aus jenen drei neue Tribus mit neuen Namen zu bilden. Da- gegen aber trat der Augur Attus Navius als Organ der Alt- bürger auf, welche diesen Neuerungen natürlich feind waren. Als der König sein Vorhaben nicht durchsetzen konnte, so nahm er wenigstens von den Neubürgern die edelsten Geschlechter in die drei alten Tribus als Raumes, Titics und Luceres seeundi oder zweiten Ranges auf* 2}. Eben so verdoppelte er die Zahl der Ritter, so daß sie jetzt sechs Centurien bildeten. Ein besonderes Verdienst erwarb sich Tarquinius durch die Befestigung und Verschönerung Roms. Statt des alten Erd- wallcs ließ er eine steinerne Mauer um die Stadt aufführen. Den freien Platz zwischen dem palatinischen und kapitolinischen Hügel, das Forum oder den Markt, wo die Versammlungen gehalten wurden, schmückte er mit Hallen und Säulengängen. Er legte den Grund zu dem Circus maximus, einem sehr großen offenen Gebäude für Kampfspiele aller Art. Auch legte er den Grund zu dem berühmten Capitol, der mächtigen Tempelburg des Jupiter auf dem capitolinischen Hügel. Am staunenswerthe- stcn aber waren die Kloaken, die noch zur Zeit des Kaisers Augustus allgemeine Bewunderung erregten. Es waren große unterirdische Kanäle, durch welche aller Unflat aus der Stadt in die Tiber geleitet wurde. Sie waren so fest ausgemauert, daß sie in der Folge die größten über ihnen erbauten Thürme und Paläste trugen. Ein Wagen voll Heu konnte bequem unter ihnen hinfahren. Solche Kloaken waren in Rom um so nöthi- ger, weil die Stadt auf mehren Hügeln lag und bei eingefalle- nen Regen die Wege schlüpfrig und unsicher werden mußten, besonders in den Vertiefungen zwischen den einzelnen Hügeln, wo aller Unflat zusannnenfloß. Endlich legte er noch künstliche *) Patres minorum gentium. 2j Ramnes, Tities et Luceres primi wartn dkmnach btc Attburgcr; Ramnes, Tities et Luceres secundi (minorum gentium) die Neuburger.

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 69

1849 - Münster : Coppenrath
69 mehr auf dem Albanerberge, oberhalb des zerstörten Alba Longa, bei dem Tempel des Jupiter Latiaris gefeiert. Hier führte Tar- quinius den Vorsitz; hier brachte er als Oberpriester das große Bundesopfer. Ihm ward auch der Oberbefehl des Bundesheeres übertragen, und die Latiner standen in den römischen Legionen, mit den Römern in je zwei Manipeln unter einem Hauptmann vereint. Suessa Pometia, die blühendste Stadt der Volsker, die wahrscheinlich dem Bündnisse mit Rom nicht hatte beitreten wol- len, wurde erobert, und außerordentliche Beute aus derselben nach Rom abgeführt. Gleiches Schicksal hatte die Stadt Gabii, welche Tarquinius durch den Verrath seines Sohnes Sertus einnahm. Rach dieser Stadt der Latiner hatten sich mehre rö- mische Patricier geflüchtet und die Einwohner gegen den König aufgewiegelt. Rach genommener Abrede stellte sich sein Sohn Sertus, als ob auch er wegen erlittener Unbilden gegen den Vater aufgebracht sei, und floh ebenfalls nach Gabii. Hier spielte er seine Rolle so gnt, daß ihm der Befehl über die Trup- pen anvertraut wurde. Run schickte Sertus einen vertrauten Boten an seinen Vater, um weitere Verhaltungsbefehle einzu- holen. Tarquinius aber, welcher sich weder schriftlich noch münd- lich darüber erklären wollte, führte den Boten in einen Garten, hieb in seiner Gegenwart den Mohnsträuchen, welche am höchsten hervorragten, die Köpfe ab, und ließ ihn ohne weitere Antwort abreisen. Als der Bote die Nachricht überbrachte von dem, was er gesehen, verstand Sertus sogleich diesen Wink. Er ließ die vornehmsten Gabier aus dem Wege räumen und überlieferte nun mit leichter Mühe die ihrer Häupter beraubte Stadt seinem Vater. In die unterworfenen Gegenden wurden, um ihre Ab- hängigkeit zu sichern, Kolonien ausgesendet, damals zunächst nach Signiä und Circeji, — eine Maßregel, welcher Rom die Aus- breitung seiner Herrschaft und Sprache vorzugsweise verdankt. Aber nicht bloß Schrecken verbreitete Tarquinius um seinen Thron, sondern auch einen ungewöhnlichen Glanz. Aus der gewonnenen Kriegesbeute verherrlichte der prachtliebende König Rom selbst durch großartige Anlagen und Bauten. Durch etrus- kische Baumeister und durch Frohndienste des Volkes ließ er frü- her begonnene Bauten, wie die Kloaken, den Circus, insbeson- dere den kapitolinischen Tempel des Jupiter, der Juno und Mi-

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 141

1849 - Münster : Coppenrath
141 der Unterworfenen größtenteils nach dem Grade der Bereit- willigkeit bestimmt, mit der sie sich ergeben hatten. Für dieses staatsrechtliche Verhältniß Roms zu den italischen, bald mehr bald weniger abhängigen Bundesgenossen und eigentlichen Unter- thanen bildete sich allmälig eine bestimmte Ordnung aus, welche in den Hauptzügen lange unverändert geblieben ist. Hiernach gab es: 1. Freistädte (municipia d. h. solche Städte, welche einen größeren oder geringeren Antheil am römischen Bürger- rechte erhalten hatten und dabei ihre eigenen Gesetze und Obrig- keiten behielten. Man unterschied drei Arten von Municipien: solche, deren Bürger, nur wenn sie nach Rom kamen, Rechte und Pflichten eines römischen Bürgers ausübten, mit Ausnahme des Simmrechts und der öffentlichen Ämter; ferner unterthänige Gemeinden, die das Bürgerrecht ohne Stimmfähigkeit hatten (eivitas sine suffragio); endlich solche, welche das volle Bür- gerrecht mit Stimmfähigkeit hatten (eives optimo jure). Aus diesen wurden entweder neue Tribus gebildet oder sie wurden in alte ausgenommen. Im Felde diente das Aufgebot der Mu- nicipien nicht getrennt, sondern in der römischen Legion. 2. Bundesgenossen latinischen Rechts (socii juris La- tini). Diese behielten neben dem ursprünglichen Rechts der gesetzmäßigen Ehe und des Verkehrs (eonnubium, eommereium) ihre eigene Verfassung. Sie hatten nicht nur die freie Wahl ihrer Obrigkeit, sondern auch ihren besondern Gerichtsstand. Zudem konnten sie, wenn sie nach Rom kamen, in einer der Tribus, welche ihneu durch das Loos zugewiesen wurde, mit- stimmen. Als Gegendienst forderte man Beiträge an Geld und Mannschaft für den Krieg. 3. Bundesgenossen italischen Rechts (socii juris Italici). Ihr Verhältniß war, je nach den Verträgen verschieden gere- gelt. Im Ganzen jedoch standen sie den latinischen Bundesge- nossen nach. Namentlich hatten sie nicht wie diese, das Stimm- recht in einer römischen Tribus. Alle übrigen Rechte und Pflich- ten theilten sie größtentheils mit ihnen. Auch sie behielten ihre x) Civitates , quae munia (Gerechtsame) capiunt Bei Orelli Nr. 3691.

8. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 147

1849 - Münster : Coppenrath
147 sichtskreis der Römer. Fortan war es ihr Plan, die ganze Insel den Karthagern zu entreißen. Allein sie fanden bald, daß der neue Feind auf ganz andere Weise angegriffen werden mußte, wenn dieser Plan gelingen sollte. Ihnen fehlten die Mittel, die Seestädte mit Nachdruck anzugreifen und den Karthagern den stets über das Meer zugeführten neuen Ersatz an Hülfstruppen abzuschneiden: sie bedurften einer Kriegesflotte. Bis dahin hat- ten die Römer fast nur Kauffahrteischiffe gehabt; noch nie hatten sie zur See einen Feind bekämpft. Da brachte der Zufall ein an der sicilischen Küste gestrandetes feindliches Kriegesschiff in ihre Hände. Nach dem Muster desselben baueten sie (260) schnell eine Flotte, und schon nach zwei Monaten konnten sie mit hundertsechzig Schiffen den Feinden entgegenziehen. Zwar fehlte der Mannschaft die nöthige Übung, und ein Theil der neuen Flotte fiel beim ersten Versuche den Karthagern in die Hände; allein römische Beharrlichkeit und Muth ersetzte bald den Verlust. Der Anführer der Flotte, der Cónsul Duilins, erfand die Enterhaken, welche vorn die Gestalt eines Rabenschnabels hatten und deshalb auch Raben (ooivi) genannt wurden. Durch diese eisernen an einer Fallbrücke angebrachten Haken sollte das feind- liche Schiff an das römische befestigt, und so die Seeschlacht in eine Art von Landschlacht, in welcher die Römer überlegen wa- ren, verwandelt werden. Der Versuch gelang. Es war im Jahre 260, als Duilius bei Mylä, dem heutigen Milazzo, an der Nordküste Siciliens, den ersten Sieg über die kartbagi- sche Flotte gewann. -). Für einen so ungewöhnlichen Sieg er- wiesen seine Mitbürger ihm auch ungewöhnliche Ehren. Zum Andenken einer so ruhmvollen That ward auf dem Forum eine mit den Schnäbeln der erbeuteten Schiffe verzierte marmorne Säule (oolumna rostrata) errichtet. So oft er des Abends von einem Gastmahle nach Hause ging, wurde er mit Fackeln und Flötenspiel dahin begleitet. So sollte der erste römische Seeheld sein ganzes Leben hindurch gleichsam jeden Tag einen Triumph feiern ®). 2) Primum omnium Romanorum ducum navalis victoriae egit tri- umphum. Liv. epit. 17. ®) Duilius imperator, non contentus unius diei triumpho, per om- 10*

9. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 113

1849 - Münster : Coppenrath
113 dachte Raum: er wolle mit Hülfe des Volkes, das er fortwäh- rend für seine Plane bearbeite, die bestehende Verfassung stürzen und sich zum Alleinherrscher aufwerfen. Selbst die Tribunen traten gegen ihn auf. Endlich ward er als Hochverräther an- geklagt, schuldig befunden und vom tarpeischen Felsen gestürzt (384), welchen er so rühmlich vertheidigt hatte. Sein Haus wurde geschleift, und der Beschluß gefaßt, daß künftig Niemand mehr auf dem Capitol wohnen sollte. Seitdem steigerte sich immer mehr wie die Anmaßung der Patricier, so das Elend des Volkes. Dieses versank allmälig in eine dumpfe Gleichgültigkeit. In dieser Zeit des tiefsten Verfalles erhoben sich die Plebejer, Caj. Licinius Stolo und Lue. Sertius Lateranus, voll edler Begeisterung für die Wieder- geburt ihres fast zertretenen Standes und für den endlichen Ab- schluß staatsbürgerlicher Rechtsgleichheit'). Die beiden Freunde gingen seit ihrer ersten Erwählung zu Volkstribunen im Jahre 376 v. Ehr. mit Muth und Besonnenheit an das große Werk und führten es nach zehnjährigem mühevollem Kampfe endlich zum glücklichen Ziele. Sie erließen in dem eben genannten Jahre folgende durchgreifende Gesetzanträge (lege« Liciniae): 1. (de aere alieno) „Was bisher an Zinsen von den Schuld- nern an die Gläubiger abgetragen worden, soll als vom Capital abgetragen betrachtet, und der Rest der Schuld in drei'gleichen Theilen innerhalb dreier Jahre abbezahlt werden." 2. (de modo agrorum) „Das Benutzungsrecht der Staatsländereien (agri publici) soll beiden Ständen anheimfallen, kein Bürger über fünf- hundert Jucharte Gemeindelandes besitzen und mehr als hundert Stück großen, fünfhundert kleinen Viehes auf den Gemeindeweiden halten. Für den Nießbrauch des Fruchtackers zahlt der Inhaber den Zehnten an die Gemeindekasse. Was Einzelne jetzt über fünf- hundert Jucharte besitzen, soll herausgegeben und den ärmern Ple- bejern in Loosen von sieben Jucharten als freies Eigenthum über- tragen werden." 3. „Hinfort sollen nicht mehr Kriegstribunen, son- dern wieder Consuln ernannt werden, und zwar jedes Mal einer aus den Plebejern."— Diese Anträge steigerten die Erbitterung der 1) Nach Livius (Vi. 34.) soll Licinius bloß durch die Eitelkeit sei- ner patricischen Gemahlin in die Schranken zum Kampfe gegen die Herr- schaft der Patricier getrieben worden sein. Wetter, Geschichte der Römer. 8

10. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 242

1849 - Münster : Coppenrath
242 Staat auf seine alte Form zurückzuführen und so alles Neue wieder zu vertilgen, was die fortschreitende Zeit in der Ver- fassung naturgemäß entwickelt und ausgebildet hatte. Selbst schon der Versuch, das Volk um alle seine theuern Errungen- schäften zu bringen, mußte früher oder später einen mächtigen Gegenkampf Hervorrufen. Darum hatten auch nur wenige sei- ner Anordnungen sich einer langen Dauer zu erfreuen, und nur diejenigen blieben bestehen, welche der Zeit und ihren bcsondern Verhältnissen mehr entsprechend waren. Unter den Gesetzen des Sulla — tege« Corneliae genanut — sind folgende die wichtigsten: 1. Die lex tribunicia, durch welche die Macht der Tribunen und hiemit ihr Einfluß auf das Volk sehr beschränkt wurde. Sie verloren nämlich das Recht, Gesetze vorzuschlagen und hiezu das Volk zu versammeln. Die Centuriatcomitien allein sollten die Befugniß haben, über Gesetze abzustimmen. Dasselbe Gesetz beschränkte auch die In- tercession, ohne sie jedoch ganz aufzuheben. Und damit sich für die Folge kein Ehrgeiziger der tribunicischen Würde nur als Leiter zu den andern bedienen könne, wie dieses früher gesche- hen ; so verordnete er ferner, daß Jeder, welcher Tribun gewesen wäre, auf andere Ehrenstellen keinen Anspruch machen könne-). 2. Die lex judiciaria, welche den Rittern die richterliche Ge- walt nahm und diese dem Senate zurückgab, der wieder Mittel- punkt und Stütze der Verfassung werden sollte. Da derselbe aber durch die früheren blutigen Verfolgungen, erst unter Ma- rius dann unter Sulla, sehr zusammcngeschmolzen war, so er- gänzte er denselben durch die Aufnahme und Einverleibung von 300 neuen Mitgliedern aus dem Stande der Ritter. 3. Die lex de magistratibus, welche die herkömmliche Reihenfolge er- neuerte, gemäß welcher die Quästur der Adilität, die Prätur dem Consulate u. s. w. vorangehen, und ein Zwischenraum von zehn Jahren die Übernahme desselben Amtes trennen sollte. Die Zahl der Prätoren wurde auf acht, der Quästoren auf zwanzig ver- mehrt. 4. Die lex de sacerdotiis, durch welche dem Volke die Ernennung zu den Priesterwürben genommen, und ihren Colle- 2 2) Tribunorum plebis potestatem minuit et omne jus legum feren- darum ad; mit. Ibid. — Vellejus (Ii. 30.) nennt diese trlbunieische Gewalt imago sine re.
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