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1. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 84

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 84 — auch solche, die nur unmittelbar den Kaiser als Lehnsherrn anerkannten. Diese hatten, besonders vom 15. Jahrhundert an, einen schweren Stand gegen die Fürsten, welche darauf ausgingen, diese kleinen Gebiete ihren eignen größern noch einzuverleiben. Noch eine andere Art des Adels ist in den Städten zu finden, die sogenannten Patricier, ansässige Edle in der Stadt, — welche sich mit den Rittern aus dem Lande auf eine Stufe stellten. Dann die Vögte, welche die Rechte ans den Gütern der Fürsten wahrnahmen, sowohl auf dem Lande wie in einer Stadt 2c. (Landvogt, z. B. Burggraf von Nürnberg). V. Die Kirche Von bedeutendem Einfluss im Staate war die Kirche; sie hielt den Zusammenhang mit der römischen Cultur, welche die alte Welt ab-schloss, aufrecht, besonders mit der lateinischen Sprache, auch suchte sie die wilden Sitten der noch rohen Franken durch den Glauben, damals nur eben vielfach noch Wunder- und Aberglauben, zu mildern. Sie wirkte auch schützend und schirmend für das Leben des Einzelnen, denn wer an die heiligen Stätten der Märtyrer flüchtete, fand dort ein Asyl vor Verfokgnng. Der Verfolger, in Angst vor der Macht des Heiligen, die ihm Schaden zufügen könnte, wagte nicht, in das Heiligthum zu dringen (so wurde besonders verehrt der heilige Mar-tinus in Tours). Wie im Alterthum der Altar, oder das heilige Götterbild im Tempel, so auch waren nun die geweihten, christlichen Stätten Schirm und Schutz für schuldig oder unschuldig Verfolgte. Besonders dadurch, dass sie die Gewissen mit ihren Gnadenmitteln beruhigte und Bußen für begangene Sünden feststellte (Almosen, Wallfahrten, Fasten, Geißelungen — Könige und Fürsten mussten zur Strafe für ihre Sünden neue Kirchen, Klöster u. s. w. gründen), erzog die Kirche im Mittelalter die wilden Gemüter (oft auf anschauliche Weise) zu einer sanftem Sitte. Aber noch mehr vermochte sie, wenn sie diese Gnadenmittel verweigerte, wenn die Gewalt des Bannes.den Sünder betraf. Der Bann, der den Einzelnen friede- und ruhelos machte, war aber noch schlimmer, wenn er sich auf ganze Länder erstreckte (Interdikt). — Auch äußerlich prägte die Kirche den Gebräuchen, Sitten und äußeren Zeichen dieser Zeit einen eigenthümlichen Charakter auf: wo man hinsah, in dem Verkehr der Städte, im einsamen Gebirge, überall, selbst in der Wildnis, erhob sich über Kirchen und Kapellen das Kreuz, lud die Glocke zur Andacht, zum Gebet — die Sitte das Zeichen des Kreuzes zu machen, das Abbeten des Rosenkranzes, der Genuss des Sakramentes, die vielen Feiertage im Jahre, Wunder, die sich an heiligen Stätten ereigneten, das alles hielt die Gemüter mit überwältigender Macht an die Kirche gebunden — zumal ein selbstständiger Unterricht getrennt von der Kirche für das Volk noch gar nicht bestand. Daher die Befangenheit der Menge in Aberglauben, die Wundersucht, die oft wohl geflissentlich von der Kirche genährt wurde. Und wenn irgendwo Geister eine tiefere Bildung erstrebten, so waren es eben auch nur wieder Geistliche, welche diese Schätze der Intelligenz und nicht minder auch die Künste bewahrten und letztere Übten. Geistliche sind Lehrer, Geschichtsschreiber, Gelehrte aller Art, sie sind Architekten, Glockengießer, betreiben rationell die Landwirthschaft, sie bilden in

2. Der Freischöffe von Berne - S. 17

1891 - Braunschweig : Appelhans & Pfenningstorff
— 17 — priefenen Freiheit der Stedinger das Sterbelied fingen! Senfzend wandte er sich ab; da aber fiel fein Ange ans den Opferstein zu feiner Seite, und ein Schauer durchrüttelte ihn. Ans demselben lag fcharf geschliffen das Richtbeil und erinnerte ihn erbarmungslos daran, daß er hierher gekommen fei, um Gericht zu halten üb eisernen Sohn, über den eigenen, heißgeliebten Sohn! Doch bald hatte er die Schwache, die sich feiner zu bemächtigen drohte, niedergekämpft; höher hob sich feine Gestalt und mächtig hallte feine Stimme, als er nun den regungslos Harrenden sich zuwandte. „Meine Brüder und Freunde", so sprach der Frei-schösse, „Ihr wißt, daß es eine heilige Pflicht ist, die uns heute auf dieser Dingstätte unter Gottes freiem Himmel zusammenführt. Nach alter Sitte soll an dem Tage der Frühlingsdeichfchau Gericht gehalten werden über alle, die gefrevelt haben an unserer heiligen Schutzwehr. Jahre sind dahin gegangen, ohne daß wir nötig gehabt hätten, mit diesem Gericht unser Frühlingsfest zu beschließen; um so mehr muß es uns betrüben, daß wir heute das Urteil zu fällen haben über zwei Männer, die unter der schweren Anschuldigung stehen, den Deich beschädigt zu haben, von denen der eine ein Sohn unsers Volkes ist. Treten wir denn ein in die heilige Handlung; und Ihr Schöffen, waltet Eures Amtes so, wie Ihr es vor Gott, der unser Beginnen von fernem erhabenen Throne sieht, zu verantworten gedenkt. Wollt Ihr dieses thun, so gelobt es mir hier vor der Versammlung der freien Stedinger mit kräftigem Handschlag an Eidesstatt!" Jeder der Schöffen trat zu dem alten Bolko und reichte ihm die Hand; die Jünglinge aber drängten sich bis nahe an die Weidenruten, denn bald, das wußten sie, war der Augenblick da, wo es galt zu handeln. Auf einen Wink des Freifchöffen brachte jetzt der Fronbote den Knecht des Vogtes von Lechtenberg, welcher dabei ergriffen war, wie er in verbrecherischer Absicht eine Höhlung in den Deich wühlte. Um den Hals trug er, zum Zeichen, daß bei ihm die Anklage auf Leben Tiemarin, Der Freischöffe von Berne. o

3. Die Burgfrau von Ahlden - S. 126

1893 - Braunschweig : Appelhans & Pfenningstorff
- 126 — Alle, die zugegen waren, waren ergriffen von dem feierlichen Ernst der Handlung; nur in den Gesichtern der beiden Grafen malte sich eine große Bestürzung. Besonders Platen war fassungslos; die schwerste Anklage, die man gegen die Prinzessin vorgebracht, war entkrästigt, ihre Unschuld in diesem Punkte schien erwiesen. Nach einem stillen Gebete verließen alle nach und nach das Zimmer; als aber Platen sich entfernen wollte, rief die Prinzessin ihm nach: „Graf Platen, ersuchen Sie nun auch Ihr Weib, auf gleiche Weise ihre Unschuld zu beweisen, wie ich es gethan habe!" Diese Worte vermehrten die Unruhe des Grafen; sie waren von allen Anwesenden gehört worden und schienen ihnen nun ein neuer Beweis für die völlige Schuldlosigkeit der Prinzessin. Es konnte nicht fehlen, daß auch dem Kurfürsten dieselben zu Ohren kamen; und wenn auch er, woran gar nicht zu zweifeln war, den Beweis gelten ließ, so war vielleicht gar eine Zurückberufung der vom Hose verbannten Prinzessin nicht ausgeschlossen. Was das aber für ihn, den Grafen, und ganz besonders für seine Gemahlin bedeutete, darüber konnte er sich keinem Zweifel hingeben. Mußte doch alsdann nach dem Tode des Kurfürsten Sophie Dorothea Kurfürstin werden, und hatte sie dann doch die Macht, alle diejenigen ihre Rache fühlen zu lassen, die ihr jetzt entgegenstanden! Also mußte er, um seiner eigenen Sicherheit willen, verhüten, daß eine Versöhnung zustande kam; er mußte es verhüten um jeden Preis! Die beste Ratgeberin in dieser schwierigen Frage schien ihm seine kluge, ränkesüchtige Frau zu sein; ihr legte er deshalb anch die Sache vor. Mit verhaltener Wut hörte die Gräfin den Bericht ihres Gemahls, und besonders die letzten Worte der Prinzessin erregten ihren ganzen Grimm. „Wohl", sagte sie nach einigen Besinnen, „lassen wir diesen Punkt der Anklage fallen; es giebt aber außerdem Gründe genug, eine Rückkehr der Jungfer d'esmiers an unfern Hof zu verhindern. Wir thun klug, wenn wir scheinbar einer Versöhnung des Kurfürsten und des Kurprinzen mit der-

4. Die Burgfrau von Ahlden - S. 127

1893 - Braunschweig : Appelhans & Pfenningstorff
— 127 — selben nicht entgegen sind; nur müßte man die Versöhnung an Bedingungen knüpfen, welche die Prinzessin in ihrer gekränkten Unschuld und in ihrem Eigensinn nicht annehmen wird. Sie wird sich jedenfalls weigern, zurückzukehren, und dann könnte man darauf dringen, daß eine förmliche Ehescheidung ausgesprochen wird. Von ihrem Vater hat sie keinen Schutz zu erwarten; derselbe ist zu erbost über die wegwerfenden, verächtlichen Ausdrücke, mit denen er in ihren Briefen bedacht wird". Kurfürst Ernst August freute sich aufrichtig, als ihm Graf Platen den Ausfall des Gottesurteils mitteilte. Hatte er immer schon an der Schuld seiner Schwiegertochter gezweifelt, so schien ihm jetzt ihre Unschuld völlig erwiesen. Er berief deshalb alsbald seinen aus Berlin zurückgekehrten Sohn zu sich und stellte ihm eindringlich vor, wie es nicht nur die Klugheit, sondern auch die Ehre gebiete, die Prinzessin zurückzurufen nach Hannover. Kurprinz Georg Ludwig wagte es nicht, seinem Vater zu widersprechen; er erklärte sich damit einverstanden, daß Sophie Dorothea zurückkehre und ihre vorige Stellung wieder einnehme. Als Platen dieses erfuhr, gab er dem Kurfürsten den Rat, ja seinem Ansehen in dieser Sache nichts zu vergeben und den Schein zu meiden, als sei der Prinzessin Unrecht geschehen. Sei auch die eine, die schwerste Anklage entkrästigt, so bleibe eingestandenermaßen die andere bestehen, daß Sophie Dorothea heimlich das Schloß und das Land habe verlassen wollen. Es sei deshalb nötig, daß sie ihr Unrecht eingestehe und um Verzeihung bitte, und erst wenn sie das gethan, könne eine Rückkehr nach Hannover ernstlich in Erwägung gezogen werden. In gleicher Weise, wie Platen in Hannover den Kurfürsten, bearbeitete Bernstorff in Celle den Herzog, und es gelang den schlauen Männern, ihre Herren ganz und gar zu ihrer Ansicht zu bestimmen, und kurz darauf wurde Bernstorff nach Ahlden geschickt, um im Namen des Kurprinzen der Prinzessin Versöhnung anzubieten, wenn sie bereit sei, ihr Unrecht einzugestehen. Als die Prinzessin die Botschaft ihres Gemahls ver-

5. Wiben Peter - S. 128

1901 - Braunschweig : Appelhans
— 128 — würden zur Erntezeit heimlich Lunten in die Garben legen, die sich erst entzündeten, wenn die Ernte eingebracht sei, so daß sich also die Bauern das Feuer selbst in die Häuser fahren würden. So abenteuerlich diese letzte Drohung auch klang, so fand sie doch Glauben und trug nicht wenig dazu bei, daß die Gemüter der Dithmarschen nicht zur Ruhe kamen. Als Herzog Adolf von den Aussagen Fehrings erfuhr, verwahrte er sich freilich dagegen und stellte Fehring als Lügner hin, der durch die Folter getrieben unhaltbare und unsinnige Beschuldigungen ausgesprochen habe; auch schickte er eine besondere Gesandtschaft nach Dithmarschen mit dem Verlangen, die Sache noch einmal zu untersuchen. Diesem Verlangen des Herzogs wurde nun zwar in öffentlicher Versammlung in Heide entsprochen; aber obwohl hier die holsteinischen Gesandten ausdrücklich betonten, daß ihr Herzog, wenn er etwas gegen Dithmarschen im Schilde führe, wahrlich doch nicht nötig habe, mit Mordbrennern und Brandstiftern in Verbindung zu treten, so blieben doch Fehring und seine Genossen bei der Behauptung, daß sie im Aufträge des Herzogs und Barthold Peters gehandelt hätten. Sie wurden darauf abgeführt und vor der Hamme hingerichtet, ihre Köpfe wurden auf Pfähle gesteckt. Im Volke aber fand die Aussage der Verbrecher Glauben, die, soweit sie den Herzog betrifft, wohl kaum aus Wahrheit beruht. Anders freilich ist es mit Barthold Peter; es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß er die Verbrecher gedungen hatte, und er selbst hat auch nie ernstlich versucht, sich von dieser Beschuldigung zu rechtfertigen. Kaum war über diesen Fall etwas das Gras gewachsen, als bereits durch ein anderes Ereignis die Gemüter wieder in Aufregung versetzt wurden. Ein Bürger aus Husum, Namens Funke, der früher in Dithmarschen gewohnt hatte, schuldete aus dieser Zeit, wie die Achtundvierziger behaupteten, dem Lande die Summe von hundert Mark Silber. Da er sich weigerte zu bezahlen, nahmen sie ihm ein Schiff weg, das auf der Eider lag und einen Wert von mindestens tausend Thalern hatte. Funke be-

6. Wiben Peter - S. 33

1901 - Braunschweig : Appelhans
— 33 — Sehen vergeht. Denkst Dn denn gar nicht daran, daß Du auch einen Teil von der Bleßschen Erbschaft beanspruchen kannst?" Lame Thies sah seinen Vetter mit offenem Munde an und sagte endlich nach bedächtiger Pause: „Wiben, Du irrst Dich. Die Alte hat kein Testament hinterlassen; das Vermögen aber kommt von ihrer Seite, ich bekomme nichts." Aber Wiben fuhr fort: „Und dennoch habe ich recht. Nach unserem Landrecht haben die Groth nur Anspruch auf das Eingebrachte der Frau; das Uebrige wird als gemeinsam von den beiden Eheleuten in der Ehe erworben angesehen, und davon kannst Du, als der nächste Blutsverwandte des Mannes, die Hälfte beanspruchen. Und ich sollte meinen, Du könntest das Geld sehr gut gebrauchen. Gehe deshalb hin zu den beiden und mache bei ihnen Deine Ansprüche geltend. Wenn Du willst, kannst Du Dich dabei auf mich beziehen; sie wissen, daß ich das Landrecht genau kenne und werden vielleicht gutwillig mit Dir teilen. Wollen sie es aber nicht, so mußt Du die Sache vor die Schlüter bringen." Lame Thies wand sich wie ein Regenwurm, der unversehens aufs Trockene gesetzt wird. Daß er zu den beiden Groth gehen sollte und ihnen sagen, sie müßten einen Teil der Erbschaft mit ihm teilen, ging ihm wider den Strich. So gern er das Geld gehabt hätte und so notwendig er es gebrauchte, so scheute er sich dennoch, mit seinen Ansprüchen hervorzutreten. Er sagte deshalb: „Vetter Wiben, Du bist klüger als ich und kannst Deine Worte besser gebrauchen; geh' Dn doch für mich hin und vertritt meine Sache. Dir geben sie auch eher Gehör als mir." Aber Wiben antwortete ihm: „Nein, Lame, das thue ich nicht. Du bist ein Mann und hast keinen Vormund nötig. Sei doch nicht ein solcher Lappen, der zu nichts zu gebrauchen ist. Deine Ansprüche sind gerecht und deshalb wird Dir auch Dein Recht werden. Sollten sie aber wider Erwarten Dich zurückweisen, so komme zu mir. Wir wollen dann zusammen überlegen, was weiter zu thun ist, und ich werde Dir helfen." Siemann, Wiben Peter. 3

7. Alte Geschichte - S. 30

1869 - Mainz : Kunze
30 Iii. Nationale Emigungsmmel. Die Zersplitierung der Stämme und Städte im Mutterlande und in den Kolonien hätte ohne ein bestimmtes Gegengewicht zur völligen Auflösung führen müssen. Dieses Gegengewicht fand sich neben dem stark ausgeprägten Nationalbewußtsein allen Nicht- griechen (Barbaren,) gegenüber in mehreren, durch die Volks- religion hervorgerufenen oder geheiligten Instituten: der gemein- same Götterglanbe ist das festeste staatengründende Band. A. Das Delphische Orakel. Ein uraltes Erdorakel des Apollon, des ,Propheten des höchsten Zeus', des Gottes der sittlichen Reinheit und geistigen Klarheit, der Ordnung und des Rechtes (s. S. 14). Der Sage nach der nufpuxog der Erde, in Wahrheit das Centrum der Hel- lenischen Cultur, durch den dorischen Stamm und seit der Wand- rung desselben zu besonderer Bedeutung gelaugt; eilt höchstes Tribunal über die ^Grundsätze des Rechts und oberste Instanz in der Politik, weit über die Grenzen Griechenlands und seiner oft auf Anregung des Orakels ausgesandten Kolonien von oft entscheidender Autorität. Ein Erdspalt mit ansströmenden gasartigen Dämpfen, die ekstatische Erregungen bewirken (nnv/ua £v9ovat.aotiy.ov). lieber dem Schlund neben dem heiligen Lorbeerbaum der goldne Drei- fuß, der Sitz der Pythia, deren weissagende Aeußerungen (bald s/u/Lutga bald u/uftou) von den mit den Zuständen Griechenlands wohl vertrauten Priestern und ihren Gehülfen metrisch gefaßt wurden. Ursprünglich nur eine Pythia und ein uqoytjvrig oder uq6f.kx.vvic, später zwei Priesterinnen und mehrere Priester. Großer moralischer Einfluß des Orakels aus ganz Griechenland bis in die späteren Zeiten; — Einwirkung mehr aus das was geschehen sollte, als eigentliche Wahrsagung. Bestechungen der Priesterin kommen vor, aber als seltene Ausnahmen; — Große Tempel- schätze in den Thesauren. B. Die tamphiktyonien. Einungen von Nachbarstaaten (äfiyixvioveg) zu religiöser Fest- feier um ein Bundesheiligthnm. Am bedeutendsten die Delphische

8. Alte Geschichte - S. 78

1869 - Mainz : Kunze
78 Satze ausgehend, daß er nichts wisse, wo andre Alles zu wissen nieinten, unterhält er sich mit Jeden,, zieht Freunde an sich und sucht nüt ihnen •— selbst bedürfnißlos, und ohne Lohn — ein wahres begriffsmäßiges Wissen aufzuerbauen im Gegen- satz gegen die nur von der Oberfläche der Dinge geschöpften Vor- stellungen: seine Gespräche vorzugsweise auf das Ethische (das yv(Z&i aavtov des delphischen Tempels), die Charakterbildung des Menschen, nicht auf Naturphilosophie gerichtet; sein Satz, daß die Tugend -ein Wissen sei. Ohne sich mit dem Volksglauben in Widerspruch zu setzen (vgl. 3ien. Anab. 3, 1, 4 ff.) entfaltet er so eine heilsam-anregende Thätigreit, leistet dem Staat seine Pflichten pünktlich, kämpft bei Potidäa, Delion, Amphipolis, wider- steht allein dem Unrecht beim Arginusenprozeß, ebenso den 30, ohne weitere Anfechtung (außer den „Wolken" des Aristophanes 424), bis er in seinem 70. Jahr angeklagt wird (Anytos, Meletos, Lykon), weil er die Jugend verderbe, an die Götter des Staats nicht glaube, andre neue Gottheiten (öcu/uovia) einführe. Ver- teidigungsrede vor dem Heliastengericht, welche in der Form, die ihr sein Schüler Platon gegeben, das erhabenste Denkmal eines reinen Gottesbewußtseins, das wir aus dem Alterthum be- sitzen, ebendeßwegen seinen Richtern unverständlich bleibt. Den- noch nur mit sehr geringer Mehrheit schuldig gesprochen, reizt er das Gericht durch seinen Gegenstrafantrag, „ihm als Staatswohl- thäter einen Platz im Prytaneion zu geben"; wird zum Tode verurtheilt. Kurzer Aufschub, während der Festgesandtschaft nach Delos; Zurückweisung eines Fluchtantrags (Kriton), weil man den Gesetzen auch wo sie Unrecht haben gehorchen müsse: nach Gesprächen mit seinen Freunden über die Unsterblichkeit der Seele trinkt er den Giftbecher und leidet so den Tod, den er mit seinen letzten Worten („dem Asklepios schulden wir einen Hahn, vergeht nicht ihn zu opfern") als eine Genesung bezeichnet. ?jde f¡ 399 xexívt'tj toií Ixaiqov r¡(.uv syévtxo, uvöqoq - Xcüv Xoxi ü)V inuqu- d-rj/utv uqlcstov xui axxwg cpqovi/uoxúxov xui dixaioxáxov (Plato, Schluß des Phädou). 3. Der Zug des jüngeren Cyrus, der Rückzug der Zehn- tausend und die Verwicklungen mit den Persern (401—394). a. Auf Darms Ii. folgt im Jahr 404 Artaxerxes Ii. Mnemon, dessen jüngerer Bruder Cyrus mit Lysander im Bunde den Spartanern zum Sieg im pelopvnnesischen Kriege verholfen hat. Ehrgeizige Plane des Fürsten, unterstützt von seiner Mutter Parysatis; mit Hülfe seiner Verbindungen in Griechenland, mittelbar (durch

9. Erdkunde - S. 177

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 177 — fuhrartikel sind: Seide und Seidenwaren, Thee, Reis, Kampfer, Kupfer, Porzellan, Lack- und Papierware!?. Japan zählt auf einem Flächenraum von 417 000 qkm 45 Mil lionen E., ist also dichter bevölkert als das Deutsche Reich. — Die Japaner (Bild 58) sind -— im Gegensatze zu den stammverwandten Chinesen — dem europäischen Einflüsse leicht zugänglich, sehr gut begabt und ungemein strebsam, die Errungenschaften der christlichen Bild 58. Heiden in Japan bei einer religiösen Feier. Civilisation sich anzueignen. Darum haben sich in Japan so schnell wie in keinem andern asiatischen Staate europäische Sitten und Ein- richtungen eingebürgert. Eisenbahnen und Telegraphen durchziehen das Land; überall erstehen Fabriken; die Staatsverfassung und Verwaltung, das Heer- und Unterrichtswesen sind nach europäischem Muster eingerichtet. In ihrem Wesen freundlich und zuvorkommend, doch mit Würde und Selbstbewußtsein, können die Japaner durch ein ausgesprochenes Gefühl für Anstand und Schicklichkeit manchem Europäer zuin Vorbild dienen.

10. Erdkunde - S. 203

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 203 Portugal besitzt einen Teil von Senegambien sowie Angola, das große Gebiet südlich der Kongomündung. Der uuter der Souveränität des Königs der Belgier stehende Kongo st aat (auf 2 250 000 qkm und 14 Mill. E. geschätzt) reicht nur mit einem schmalen Streifen bis an die Mündung des Kongo, breitet sich aber in Centralasrika über den größten Teil seines Stromgebietes aus. (Bodenbeschaffenheit, Klima und Produkte der aufgezählten Ge- biete sind zumeist ähulich wie in Kamerun, siehe unten.) Deutsche Schutzgebiete sind: 1. Togo, 2. Kamerun, 3. Deutsch-Südwestafrika. Togo (82 000 qkm und 21/4 Mill. E., darunter etwa 100 Deutsche) liegt in Oberguinea zwischen der englischen Goldküste und dem französischen Dahome. Die Küste, nnr etwa 60 km lang, ist wegen der heftigen Brandung schwer zugänglich. Nach innen steigt das Land allmählich zu einer fruchtbaren, wohlbebanten Hoch- ebene und gut bewaldeten Gebirgszügen an. Die wichtigsten Er- zeugnisse sind Palmöl, Palmkerne und Kautschuk. Haupthafen ist Klein-Popo (5000 E.), Regierungssitz Lome (4000 E.). Kamerun (zu 495 000 qkm, also fast so groß wie das Deutsche Reich, und 3 Mill. E. geschützt, unter denen 250 Deutsche) liegt am innersten Teil des Guiueabusens zwischen Französisch-Kongo und Britisch-Nigerland. Die Ostgrenze bildet im allgemeinen der 15.° östl. L. von Greenwich bis zum Tsadsee. Nach seiner Oberflächen- gestalt besteht Kamerun aus einem schmalen, sumpfigen, feucht heißen und ungesunden Küstengebiet, das von einem Urwaldgürtel umschlossen wird. Jenseits desselben erhebt sich ein grasreiches, ziemlich gesundes Hochland, das im Norden zu dem Gebirge von Adamaua ansteigt. Doch steigt auch aus dem Küstenlande das vulkauische Kamerun- gebirge (4000 in) empor. Die zahlreichen Flüsse sind wegen der Stromschnellen nur streckenweise schiffbar. Die wichtigsten Ausfuhr- artikel sind Kautschuk, Palmöl, Palmkerne und Elfenbein. In neuester Zeit sind mit wachsendem Ersolg Kakao- und Kaffeepflanzuugen an- gelegt worden. Handelsmittelpunkt und Regierungssitz ist Kamerun.
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