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1. Neue Zeit - S. 399

1897 - Stuttgart : Neff
399 Regierung gegenüber nur den Erfolg, dass eine revolutionäre jungirische Partei unter Ü’Brien sich von O’Connell lossagte. Dem materiellen Aufschwung Englands (1851 in London erste Welt- ausstellung) entsprach die vielseitige und fruchtbare Entwicke- lung des geistigen Lebens in der Dichtung (Walter Scott, 1771—1832, Schöpfer des historischen Romans; die weiteren Meister des Romans Buhver, Dickens, Thackeray; Tennyson Lyriker, Epiker und Dramatiker), in der Geschichtschreibung (Macaulay, Carlyle, Buckle), in der Philosophie und Volks- wirtschaft (Stuart Mill), vor allem in der Naturwissenschaft: Darwin, 1809 bis 1882, wurde der wissenschaftliche Begründer der Ent- wickelungslehre; Herbert Spencer, geboren 1820, baute auf dem Boden der Erfahrung durch Anwendung der beiden Grundsätze der „Evolution“ und „Dissolution“ eine philosophische Weltanschauung auf und erwarb sich be- sondere Verdienste um die „Soziologie“. — 1826 wurde in London von einer whiggistisclien Aktiengesellschaft die erste englische Universität auf der Grundlage der Religionsfreiheit gegründet. Seit 1840 machte sich auf kirch- lichem Gebiet eine der katholischen Kirche günstige Strömung geltend in dem Puseyismus, der die Zugehörigkeit der anglikanischen zur katholischen Kirche behauptete und auch im Ritual zur Geltung brachte, und in zahlreichen Ueber- tritten von Adeligen und Geistlichen (Newman 1845, Manning 1850). Dem gegenüber vertraten den entschieden protestantischen Standpunkt mit beson- derem Nachdruck und mit kraft- und verständnisvollem Eintreten für die Bedürfnisse des Arbeiterstands Männer wie Robertson, Kingsley, Spurgeon. Carlyle bemühte sich vom Standpunkt eines neuen „sozialen Geistes“ aus durch Bekämpfung des Individualismus, insbesondere des Mammonismus, eine Eintracht zwischen Kapital und Arbeit zu erzielen. § 122. Mitteleuropa in der Zeit von 1840—47. Anfänge Friedrich Wilhelms Iv. Friedrich Wilhelm Iv. (1840—61) war ein geistvoller und witziger Redner und wollte „das Volkstümliche, die Religiosität und die Persönlichkeit wieder zur Herrschaft bringen“, das „Papier“ und die Schablone unterdrücken, verwandte aber dazu selber bureau- kratische Zwangsmittel und höfische Beeinflussung und war in seinem wider- spruchsvollen Wesen selbst nicht frei von Doktrinarismus und Papierweisheit („der Romantiker auf dem Throne“). Er begann seine Regierung mit Auf- hebung der gegen die „Demagogen“ getroffenen M assreg ein und mit der Beilegung des Kirchenzwists durch Nachgiebigkeit in der Mischehen-Frage, Verzicht auf das Placet und Schaffung einer katholischen Abteilung im Kultministerium. Während die für das Verlangen einer National- vertretung eintretenden Schriften des Ministers v. Schön „Woher und Wohin?“ und Joh. Jacobys „ Vier Fragen“ (1841) den allgemeinsten Anklang fanden, ent- täuschtefriedrich Wilhelm die auf ihngesetztenhoffnungen, indem er nur zweijährige Periodicität der Provinziallandtage mit beschränkter Oeffentlichkeit und die Bildung von Ausschüssen gewährte, die zu einem ver- einigten Ausschuss erstmals 1842 zusammentraten; die Milderung der Zensur hatte keinen Bestand; das Gesetz über das Disziplinarverfahren gegen Beamte (1844) und Massregelungen nicht willfähriger Richter gefährdeten die Un- abhängigkeit und Integrität des Richterstands; auch in die Unterrichtsver- waltung war mit dem Minister Eichhorn (1840—48) ein rückschrittlicher Zug gekommen. — Die Ausstellung des heiligen Rockes in Trier gab Anstoss zur Gründung der „deutsch-katholischen Kirche“ durch Ronge und Czerski (1844); doch verlief die anfangs anscheinend aussichtsreiche Bewegung bald im Sande. Preussen und Deutschland vor 1848. Da ein preussisches Eisenbahnnetz nicht ohne Aufnahme eines staatlichen Anlehens

2. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 179

1878 - Mainz : Kunze
— 179 - der Ausgangspunkt einer bessern glücklicheren Zeit geworden. Dazu trug sehr viel bei die Aufhebung des Jesuitenordens, welche von den katholischen Mächten verlangt und vom Papste Clemens Xiv. verfügt worden war (1773), und freisinnigere Regungen bei den hohen katholischen Kirchenfürsten Deutschlands, denen indessen die schwächeren Bischöfe, welche in Rom einen Schutz für ihre Selbständigkeit erblickten, eifrig widerstrebten. Auf Friedrich Ii. war sein Neffe Friedrich Wilhelm Ii. (1786— 1797) gefolgt, welcher seine Regierung mit Abstellung einiger Härten begann, auch den Ruhm der preußischen Waffen dnrch einen kostspieligen Zug gegen Holland mehrte. Aber nie an Selbständigkeit gewöhnt, dazu dem Genuß ergebe«, wurde er bald das Werkzeug heuchlerischer und unfähiger Männer, die angeblich um der Aufklärerei entgegenzuwirken, im Wöllnersehen Religionsedikt die Gewissensfreiheit antasteten, die gefüllten Staatskassen leerten und im Reichenbacher Vertrag (1790) das Ansehen Preußens gegenüber Oesterreich schwächten, wo dem Kaiser Joseph sein vorsichtigerer Bruder Leopold Ii. (1790—1792), früher Großherzog von Toskana, gefolgt war. Die Vergrößerungen, welche Preußen in der zweiten (1793) und dritten (1795) Theilung Polens erhielt, betrafen slavisches Gebiet und sind, was nicht zu bedauern ist, fast alle wieder verloren gegangen. Auch Ansbach und Baireuth, die alt-hohenzollerschen Lande, fielen um jene Zeit vorübergehend an das norddeutsche Königreich. § 44. Weimar. Bald nach Beginn der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts fängt es an sich mächtig auf dem Gebiete der deutschen Literatur zu regen. Damals machte sich Klopftock durch seinen Messias und seine Oden berühmt; wie er nun im ersteren Werke der religiösen Gefühlsschwärmerei zu freien Lauf ließ, so legte er seinen vaterländischen Liedern, den alten Volks- und Heldengesang mit dem keltischen Bardentum des Ossian zusammenwerfend, eine gekünstelte Grundlage unter. Nichts destoweniger fand gerade diese Seite seiner Poesie mächtigen Anklang, während der Messias weniger gelesen als erhoben wurde. Mehr verdanken wir dem klassisch durchgebildeten Lessing. Nachdem er in Minna von Barnhelm nach Stoff und Form das Muster eines echt-deutschen Dramas geschaffen, verlangte er 12*

3. Neuzeit - S. 91

1912 - Stuttgart : Bonz
91 katholischen Fürsten wuten sie zu schtzen. Die Frage, was eigentlich die Verfassung des rmischen Reiches sei, wurde damals schon errtert. Der Begrnder des deutschen Staatsrechts, Samuel von Pusendors, stellte fest, da Deutschland ein irregulrer Krper sei, ein Monstrum (Ungeheuer), desgleichen in der ganzen Welt nicht anzutreffen ist". Der Kaiser war in allen wichtigen Fragen an die Mitwirkung der Reichsstnde aus dem Reichs-tag gebunden. der Krieg und Frieden, der Bewilligung von Steuern, der Ernennung der hchsten Reichsoberbeamten usf. entschieden die Reichs-stnde mit. Das Einkommen, das der Kaiser aus dem Reich bezog, be-schrnkte sich auf 1220 000 Gulden sogenannter Stadtsteuern, die nicht einmal eingingen. Die Reichsstnde, die im Frieden sogar das Recht zu Bndnissen unter sich und mit Auswrtigen (nur nicht gegen Kaiser und Reich, gegen den gemeinen. Landfrieden und gegen den westflischen Frieden) -erhalten hatten, erkannten die Lehenshoheit des Kaisers an, die bei der Erblichkeit der Lehen nichts zu bedeuten hatte, Hattert aber im Grund alles, was zur hchsten Gewalt gehrt. Der Reichstag, in dem der Schwer-Punkt der Regierung des Reiches liegen sollte und der seit 1663 in Regensburg permanent wurde, war ein unbehilfliches Kollegium von 314 Vertretern der Reichsstnde, die nicht mehr in Person erschienen, das nie zur Zeit einen wichtigeren Beschlu fate. Noch bestand das von den Stnden besetzte Reichskammergericht, das von 16891806 in Wetzlar tagte, aber die meisten Reichsfrsten wuten ihre Gebiete seiner Wirksamkeit zu entziehen, der Kaiser selbst schwchte seine Wirksamkeit durch die Konkurrenz des Reichshofrates in Wien, und beide Gerichtshfe wurden bald durch die Bestechlichkeit, Parteilichkeit und Langsamkeit ihres Verfahrens berchtigt. Die Kreiseinteilung hatte wohl in dem zersplitterten S.w. eine Be-deuwng, keine im N. und O. Jammervoll war das Kriegswesen des Reichs, namentlich die am meisten gefhrdete Westgrenze war ganz wehrlos. Nur in den einzelnen Territorialgewalten konnte sich noch frische Kraft regen. Seit 1640 regierte in Brandenburg der groe Kurfürst, auf dessen Staat die Zukunft Deutschlands beruhte. c. Bildung. 1) Das Zeitalter der Reformation hatte den Grund zu einem christlichen Schulwesen gelegt. Auch in der Literatur zeigten sich neben Luthers gewaltiger Gestalt noch manche Zeugen eines regen geistigen Lebens. Der groe Krieg vernichtete auch da alles. Das Schulwesen verfiel in trostloser Weise. Das Volk, das einst von Chriem-hilds Rache fang und sich das Herz erhob an den heldenhaften Klngen lutherischer Lieder, schmckt jetzt seine verarmte Sprache mit fremden Fttern, und wer noch tief zu denken vermag, schreibt französisch oder lateinisch." Die Poesie wurde die sklavische Nachahmerin zweifelhafter fremder Machwerke; die Sitte des Volkes beugte sich fremdlndischer Mode: die Deutschen wurden, wie der wackere Friedrich von Logau klagte, Frau-zenassen". 2) Doch fehlte es auch in dieser Zeit nicht ganz an besseren Regungen. Sprachvereine wie die fruchtbringende Gesellschaft (seit 1617) bemhten sich, freilich zum Teil in seltsamer Weise, um die Reinerhaltung der deutschen Sprache. Und wenn Opitz (f 1639) auch in seiner Abkehr von der Volkspoesie und in seiner Abhngigkeit von auslndischen Vor-bildern der Unnatur der Zeit seinen reichlichen Tribut zahlt, hat er doch mit Erfolg sich bemht, der deutschen Poesie wieder Teilnahme zu verschaffen und nicht ganz ohne Grund den Ruhm eines Wiederherstellers der deutschen

4. Neuzeit - S. 311

1912 - Stuttgart : Bonz
- 311 - weibliche Seele", wandte sich im Ernst der Zeit und unter dem Einflsse der Frau von Krdener einem ernsteren Christentum zu und suchte das auch im staatlichen Leben zum Ausdruck zu bringen. In diesem Sinn verfate er selbst den Entwurf der heiligen Allianz, den ihm zulieb auch der nchterne Friedrich Wilhelm Iii. von Preußen und, obgleich die Urkunde dem Voltairianer Metternich nur als ein lauttnendes Nichts" erschien, auch Franz I. von Osterreich unterschrieb, 26. September 1815. Nach dieser Erklrung wollten die Fürsten ihr Verhltnis untereinander und zu ihren Untertanen nach den Grundstzen der heiligen Schrist einrichten, sich als Brder, ihre Völker als Zweige eines Stammes ansehen und als Bevollmchtigte der Vorsehung wie Familienvter dieselben regieren. Diese von dem Urheber durchaus wohlgemeinte Erklrung, der nach und nach alle europischen Staaten auer England, dem Papst und dem Sultan beitraten, hatte zunchst keine praktische Be^ deutung weder in der ueren noch in der inneren Politik. Whrend aber Alexander freieren Verfassungen nicht abgeneigt war, lie er und die anderen Mchte sich immer mehr von dem sterreichischen Kanzler Fürst Clemens Metternich leiten, der im Einverstndnis mit seinem Kaiser Franz (17921835) vor allem das Bestehende festhielt. So kam es, da man in der heiligen Allianz vielfach eine Verbindung der Fürsten zur Unterdrckung der freieren Regungen der Völker sah, und da sie auch in den nchsten Jahren in dieser Weise in einzelnen Lndern eingriss. 2. Deutschland von 18151830. a. Politische Entwicklung. 1) Deutschland nach 1815. Nach den Kriegszeiten wandte man sich im Volk den Werken des Friedens zu. Es war zunchst nur ein kleinerer Teil, der sich dem politischen Leben zuwandte, namentlich die studierende Jugend und eine Zahl patriotischer Schriftsteller und Gelehrten. In diesen Kreisen hatte man 1) auf die Herstellung eines geeinten deutschen Reiches gehofft: der deutsche Bund mit dem Bundestag war eine schwere Enttuschung gewesen. Nun hoffte man 2) auf freiere Verfassungen in den einzelnen Staaten. Aber nur in einigen kleineren Staaten wurden diese Wnsche befriedigt. Nassau (1814), Sachsen-Weimar (1816) gingen mit einer freifinnigen Verfassung voran; Bayern, Baden (1818) und Wrttemberg folgten. In Wrt-temberg hatte Wilhelm I. fchon 1817 den Stnden eine freisinnige Verfassung angeboten, sie hielten aber zh am guten, alten Recht" (vgl. Uhlands Gedichte) fest und muten sich 1819 mit einer etwas weniger liberalen begngen. Auch Hessen-Darmstadt erhielt (1820) seine Verfassung. Die groen Staaten hielten sich zurck. sterreich erhielt nur die alten Landtage wieder, in denen Adel und Geistlichkeit das bergewicht hatten. In Preußen wurde eine

5. Zum Staatsbürger - S. 100

1913 - Stuttgart : Moritz
100 1901 betrug die Schuldenlast des Reichs 2,3 Milliarden Mk. — 3m neuen Jahrhundert sind Reformen eingeleitet, die allmählich wenigstens etwas die Lage verbessert haben, 1902 wurde die Reichsschaumweinsteuer geschaffen. 1903 befreite man die Zuckerfteuer von allen Rückvergütungen durch internationale Vereinbarungen und setzte sie von 20 auf 14 Irk. per Doppel- zentner herab,' der folgende vermehrte Konsum erhöhte die Einnahmen. 1904 kam eine erste kleine Finanzreform unter den dringenden Nöten zustande. Die Einnahmen aus Zöllen und Tabak sollten ganz beim Reich bleiben - die aus der hauptsäch- lichen Branntweinsteuer und die aus den Stempelabgaben den Einzelstaaten, wie bisher, überwiesen werden. Da die Reform nicht genügte, kam es zur zweiten von 1906. Eine geringe Erb- schaftssteuer wurde eingeführt, von der aber das Reich ein Drittel abzugeben hatte. Die Börsen- und Braufteuer erhöhte man. Line Automobil-, Fahrkarten-, Frachturkunden-, Tantiemen- und Zigarettenfteuer wurden geschaffen. Nach beiden Reformen betrug aber die Schuldenlast 1. Oktober 1908 4253 Irülionen. Deshalb wurde die dritte Reform 1909 nötig. 3n unser aller (Erinnerung ist, wie gewaltig um sie gestritten wurde. 3m Mittelpunkt stand die Frage: „eine ausgiebige Erbschaftssteuer mit Be- steuerung der Nachkommen (Deszendenten) oder nicht?" Die Regierung hatte die Notwendigkeit erkannt, der Fülle der Ver- brauchs- und Verkehrssteuern eine ausgleichende Totalsteuer in Form einer erweiterten Erbschaftssteuer an die Seite zu setzen. Die Majorität des Reichstags verwarf die beiden Ent- würfe, welche dafür vorgelegt waren, und führte mit der zurückweichenden Regierung, die unbedingt mehr Einnahmen nötig hatte, die Reform von 1909 durch. Line Fülle neuer und erhöhter alter Steuern ergoß sich durch diese über das Volk. Eine Erhöhung erfuhren die Steuern auf Tabak, Zigaretten, Bier, Branntwein und Schaumwein, vermehrt wurden, wie schon oft, die Börfensteuer und die Wechselsteuer. Eingeführt wurden Steuern auf Leuchtmitteln, Zündwaren. Grundstücks- übertragungen, Talons, Schecks. 3nfolge der Reform kam später die Wertzuwachssteuer hinzu, welche den unverdienten Wertzuwachs des Grund und Bodens zum Teil für die Nllge- meinheit einzuziehen sucht. Die Reformen von 1906 und 1909

6. Bürgerkunde für die Fortbildungsschulen - S. 4

1895 - Stuttgart : Lung
4 aus dem Ertrage der Zölle, der Post und des Telegraphen, der Stempelabgabe von Wechseln, Aktien, Renten und Schuldverschreibungen (für den Handel bestimmmt), Lotterielosen, Spielkarten u. s. w., ferner ans den Steuern, welche auf Tabak, Brannt- wein, Salz und Rübenzucker gelegt sind, und endlich aus den Beiträgen der Einzel- staaten (Matriknlarbeiträgen). (Die Steuer auf Tabak beträgt gegenwärtig 45 Jl., auf Salz 12 jl, auf Rübenzucker 1,5 Jl für 100 kg. Von Spielkarten ist für jedes Spiel von 36 und weniger Karten 30 <$., für jedes andere 50 Stempelsteuer zu bezahlen. Von Lotterien werden 5% von dem planmäßigen Ertrage der Lose gefordert u. s. w.) Bein: Eintritt in das deutsche Reich hat Württemberg Sonderrechte vor- und bis jetzt beibehalten in Bezug auf das Militär- Eisenbahn- Post- und Telegraphenwesen, sowie Wein und Bier. Hi. Aon der rvürltembergischen Staalsverfassung im allgemeinen. Der Grund, auf dem unser ganzes Staatswesen ruht, ähnlich wie ein Haus auf seiner Grundmauer, ist die Versassungsurkunde. Dieselbe verlieh dem Lande eine land ständische Verfassung („Konstitution"), d. h. es sollten fortan die Landstände, erwählte Vertreter oder „Abgeordnete" des Volkes, in Regierungsange- legenheiten ein maßgebendes Wort mitzusprechen haben. Die Verfassungsurknnde wurde zur Grundlage für die staatlichen Rechtsverhältnisse im Königreich, zum Staatsgrund- gesetz, welches sowohl die Rechte des Königs und der Landstände verbrieft als auch die Gewähr für die Freiheit und Sicherheit der Staatsbürger bildet. Die Verfassung ist ein zwischen Fürst und Volk abgeschlossener Vertrag. Sie darf darum einseitig von keinem Teil angetastet werden. Bei der Abänderung eines Punktes der Verfassung ist die Zustimmung von zwei Dritteilen der anwesenden Mitglieder in beiden Kammern nötig. Des Königs Wilhelm I großes Verdienst ist es, seinem Volke am 25. September 1819 im Verein mit den Landständen eine Verfassung gegeben zu haben. Nicht nach einer bestimmten Schablone ist sie abgefaßt, vielmehr stammen viele ihrer Bestimmungen aus der altwürttembergischen Verfassung. Sie wurde im ganzen Lande mit hoher Freude begrüßt, und der vaterländische Dichter Uhland, einer der Mitarbeiter an dem bedeutsamen Werk, konnte singen: „Mitten in der wild verworrnen Zeit Ersteht ein Fürst, vom eignen Geist bewegt, Und reicht hochherzig seinem Volk die Hand Zum freien Bund der Ordnung und des Rechts. Heil diesem König, diesem Volke Heil!" Sein dankbares Volk hat dem König Wilhelm, diesem trefflichen Fürsten, als sichtbares Zeichen des Dankes im Jahre 1841 die Jubiläumssäule in Stuttgart er-

7. Die neueste Zeit - S. 99

1886 - Mainz : Kirchheim
Das junge Deutschland. 99 Dieses wahnsinnige Unternehmen, das sogenannte „Frankfurter Attentat," hatte eine Verschärfung der bereits zur Erforschung der aufrührerischen Umtriebe eingeleiteten Untersuchungen zur Folge, wodurch zunächst die würtembergische Verschwörung entdeckt und durch Gefangennehmung der Urheber und Teilnehmer vereitelt wurde. Aus diesen Untersuchungen, die der Bund den einzelnen Staaten überließ, gingen erst nach einer Reihe von Jahren Straferkenntnisse hervor, durch welche die meisten Angeklagten zu vieljährigem und einige zu lebenslänglichem Gefängnisse verurteilt wurden. Auch das am 6. September 1836 über die Teilnehmer an dem Frankfurter Attentat gefällte Urteil lautete nur auf Gefäugnis, obgleich bei dem frevelhaften Unternehmen Blnt geflossen war; doch schon nach kurzer Zeit wurde den Verurteilten Gelegenheit gegeben, zu entkommen und die französische Grenze zu erreichen, worauf sie in Frankreich eine gesicherte Zufluchtsstätte fanden. Während nach dem mißglückten Frankfurter Attentat die Gegenbewegung in den Kammern mehr und mehr erlahmte, wurden die Zwecke der Umsturzpartei durch eine Anzahl ebenso talentvoller als zügelloser Schriftsteller, die man das „junge Deutschland" genannt hat, gefördert. Diese neue Richtung ging einerseits von dem Berliner Gelehrten Hegel ans, der den nackten Pantheismus lehrte und sog andererseits ihre Nahrung aus den Grundsätzen, Gesinnungen und Ansichten des französischen Liberalismus. Die Chorführer dieser Gruppe von Schriftstellern waren zwei zur protestantischen Kirche übergetretene Inden: der als Dichter reich begabte, von Witz sprudelnde, aber nur im Frivolen und Unsittlichen sich gefallende Heinrich Heine und Ludwig Börne, ein strenger Charakter, in welchem jedoch ein leidenschaftlicher Groll gegen alles in Deutschland Bestehende eine tiefe Verbissenheit erzeugt hatte. — Zu dem jungen Deutschland gehörten auch der Romanschriftsteller und dramatische Dichter Karl Gutzkow, der Schlesier Heinrich Laube, der fast ausschließlich für die Bühne arbeitete, und der als gewandter Stilist hervorragende Theodor Mundt. Gegen die Werke aller dieser Schriftsteller erließ der deutsche Bund am 10. Dezember 1835 ein allgemeines Verbot. Die seit dem Frankfurter Attentat eingeschlafene politische Aufregung erneuerte sich im Jahre 1837 in Hannover. In diesem Lande hatte nach dem am 20. Juni 1837 erfolgten Ableben König Wilhelms Iv. von England, dessen nächst- 7*

8. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 426

1831 - Mainz : Kunze
42 G künstlet wie Händel u. Seb. Bach) zu neuen Ehren kam. Sehr md trucj Preußens König Friedrich Ii. (1740-1786) dazu bei. Was er, obwohl die französische Literatur vorziehend, dennoch blos durch sein Dasein für die deutsche gethan hat, ist nie genug zu schätzen. Zn ihm besaß der Deutsche zum ersten mal seit Jahrhunderten wieder einen von aller Welt gefeierten einheimischen Monarchen. Des Königs eigne Achtung vor der Freiheit des Denkens regte dm Denker auf, seine Heldenthaten weckten das Vaterlandsgefühl und beflügelten Zdeen und Sprache. Mit kritischer Untersuchung verband sich neue dichterische Lust, und rasch öffnete sich die jetzige deutsche Literatur, worin Kleist, Gleim, Gellert, Klopstock, Lessing u. a. voran gingen. Zn Sachsen und Preußen, über- haupt im größten Theile Norddeutschlands, in Wirtemberg u. s. w., in mehreren freien Städten u. Universitäten zeigte sich der neue Umschwung der Gedanken u. Ansichten, und wirkte so kräftig, daß auch die andre Hälfte des Reichs davon er- griffen wurde, und die g e i st i g e A ufk l ä r u n g es war, die endlich die so lange entzweiten Brüder Eines Volkes, Einer Sprache, wieder mit einander befreundete. Der Friede v. 1763 — 1792 war das begünstigende milde Wetter, worin der Baum des Lebens aufschoß. Als 1773 der Jesuitenorden aufgehoben jwurde, als Kaiser Zosef ein Toleranzedict gab, als geistliche Für- sten, z. B. die Freiherrn von E r t h a l (der eine als Bischof von Würzburg, der andre als Erzbischof v. Mainz) ihre Universitäten verbesserten, da konnte das Licht neuer Forschungen selbst nach Altbaiern und Oestreich dringen. Ueberall wirkten die Begriffe von Duldung, Humanität und zuletzt von Verbesserung im Haushalt der Staaten sowohl als der Schulen. So erwuchs für Deutschland erst die echte neuere Zeit, worin viele kraft - und bedeutunglos gewordenen Reste des Mittelalters allmählig sich auf- lösten. Nur Eins fehlte noch — der morsche abgelebte Reichskörper mußte ver- jüngt, Deutschland in seine alte Würde als eine der Hauptnationen Europas wieder eingesetzt werden. Was in dieser Beziehung die gewaltigen Kriege am Ende des vorigen und im Anfang des 19. Jahrh., was die Erlöschung des Kai- fertbums 1806, das Jahr 1813, und die jetzige Gestaltung des deutschen Bun- des vorbereitet haben, muß die Zukunft lehren. Vor diesen Veränderungen bestand das deutsche Reich a) aus 10 Kreisen, nemlich: Oestreich, Barern, Schwaben zw. Lech u. dem obern Rhein, Franken, Ober r Hein nur ein Nordstück der Vogesen nebst Hessen begrei- fend, Nieder - od. Churrhein die 4 Churstaaten Pfalz, Mainz, Trier und Cöln enthaltend, Nied er fach sen od. Ostfalen nebst Holstein u. Meklenburg, Ober fach sen, d. h. Thüringen, Meißen, Brandenburg u. Pommern, Westfa- len, d. h. das westliche Altsachsen nebst Stücken links v. Unterrhein, sogar Lüt- tich, Belgien od. östreich. Niederland, fälschlich auch burgundischer Kreis genannt; und 1>) aus den 4 Nebenländern Böhmen, Mähren, Schlesien, Laujitz. — Zum Kaiser hatte man seit 1437 stets den Erbfürsten Oestreichs gewählt. Sobald dieser zu Frankfurt gekrönt war, hieß er: Von Gottes Gnaden erwählter Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien König. Sein Wappen war ein schwarzer zwei- köpfiger Adler mit ausgebreiteten Flügeln in goldnem Felde. Hatten die Wahl - od. Churfürsten (küren d. h. wählen) den Sohn ihres Kaisers als künftigen Nachfolger anerkannt, so ward derselbe Römischer König betitelt. — Es gab 2 höchste Reichsgerichte, den Reichsbofrath zu Wien u. das Reichs- kammergericht zu Wetzlar. Die Reichsstände (d. h. alle unter dem Kaiser unmittelbar stehende fürstliche u. städtische freie Regierungen) hatten eine kleine Reichssteuer zu zahlen, nemlich Kammerzieler zur Erhaltung des Kammer gerichts, und Römermonate für etwaige Reichskriege u. außergewöhnliche Fälle; das Verzeichniß derselben hieß Matrikel. — Unter dem Kaiser stan- den 1) die Churfürsten, anfangs 7, später 8, nemlich die geistlich. Mainz Trier, Cöln, und die weltlichen Sachsen, Pfalz, Brandenburg und Hannover. Bödmen hatte auch eine Chur, sein Fürst war aber der östreichische , der Kaiser selbst; 2) die übrigen 28 geistlichen Fürsten sowohl Erzbischöfe als Vi schüfe und gefürstete Aebte; 3) hie ühpjgen weltlichen Fürsten, mehr als
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