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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Weltgeschichte - S. 44

1835 - Mainz : Kupferberg
u L y k u r g o s. 2. Eine Volksversammlung unter freiem Himmel, um die Vorschläge des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich über Krieg und Frieden, Gesetze und Beamtenwahl rc. 3. Zwei Könige aus dem heraklidischen Geschlechtc nach Erbrecht und Erstgeburt, zugleich Oberpriester, Feldherrn (von dreihundert erlese- nen Spartiaten umgeben), Obervormünder und Richter; nach einem Feldzuge verantwortlich den Geronten und Ephoren rc. 4. Ephoren, fünf Männer aus dem Volke, wohl ursprünglich Gemeindevorsteher zum Rechtsprechen in Civilsachen; während der messe- nischen Kriege richtende Stellvertreter der Könige , bald darauf Volks- vertreter mit der Aufsicht über sämmtliche Magistrate und Bürger, mit der Leitung öffentlicher Verhandlungen, besonders in auswärtigen Ver- hältnissen rc. 5. Eintheilung des Volkes: «) Die Spartiaten, als die herrschenden Familien mit dem acht aristokratischen Verdienst- und Erbadel, mit dem Besitze von neuntausend gleich großen Grundstücken; vor dem dreißigsten Jahre kein Antheil an den Volksversammlungen. Ii) Die achäischen Lakedämonier oder Periöken, mit dem Besitze von dreißigtausend Grundstücken, persönlich frei, ungehindert im Gewerbe; aber des vollen Bürgerrechtes nicht theilhaftig, zins - und Kriegsdienstpflichtig dem Staate. c) Die Heilsten, persönlich unfrei, als Gemeingut verwendbar; — Krypteia, Heilotenjagd. Ausserdem noch verschiedene Verordnungen über die Erziehung der Kinder, das gemeinsame Essen, die Kleidung, den Handel rc., welche alle dahin zielten, den kriegerischen Muth der bevorrechteten Spartiaten zu steigern, und ihre Privatrücksichten im Interesse des Staates zu untergraben. Lykurgos läßt seine ungeschriebenen Gesetze vom Senate, den Königen und dem Volke beschwören und verschwindet. Erster messenischer Krieg, von 743—724 v. Ch. G. Ol. 9,2 —Ol. 14,1. Reibungen zwischen Messeniern und Spartanern bei dem gemeinsamen Tempel zu Limnä rc. veranlassen den Krieg der verwandten Stämme. Bis zum fünften Iahte wechselnde Siege; darauf müssen sich die Mcssenier geschlagen auf die Feste I t h o m c zurückziehen, ihr Gebiet wird verwüstet.

2. Neuere Geschichte - S. 24

1869 - Mainz : Kunze
24 krieg vereitelt. Sie blieben in verschiedenen geistlichen Funktionen in Italien und gaben sich als soeielns Jesu eine Regel. Nach mannigfachen Schwierigkeiten erfolgt die bedingte Be- stätigung des Ordens dllrch Pabst Paul Iii 1540, die unbedingte 1543. Im Jahre 1541 Ignatius Ordensgeneral; bei seinem Tode (1556 zu Rom) hatte der Orden über 100 Collegien in 72 Provinzen, mehr als 1000 Mitglieder und in 3 Welttheilen Missionen. (Xaver im portugiesischen Ostindien). ■—

3. Alte Geschichte - S. 36

1869 - Mainz : Kunze
36 spartanischen Familien, ein zusammenhängendes Gebiet im Eu- rotasthal; — 30000 für die Periöken. Ob von Lykurg her- rührend ? oder die volle Zahl erst nach der messenischen Eroberung? Iii. Das Königthum blieb in seiner Zweiheit und Schwächung bestehen. Seine Befugnisse: a. priesterliche; Verwaltung des Zeus-Gottesdienstes, Verrichtung der Staats- opfer; b. sind sie Oberfeldhern, später mehrfach beschränkt; L. führen sie den Vo rsitz im Rat he d er Alten (yegovaia), nur mit einer Stimme bei Abstimmungen; Jurisdiction in Fragen des Familienrechtes. Ehrenrechte: ein Drittheil der Kriegsbeute, Einkünfte vom Periökenlande, Opfergaben u. s. w. Iv. Die yiqovoia, der Senat Spartas, aus 28 über 60 Jahre alten Spartiaten gebildet*), durch Zuruf aus der Zahl der Be- werber von der Gemeinde auf Lebenszeit gewählt. Sie ist der Mittel- und Schwerpunkt des Staates, zwischen den Königen und der Vvlksgemeinde. Ihre Functionen: a. oberste Leitung der politischen Angelegenheiten und Vorberathung der Vorlagen für die Volksversammlungen, b. die peinliche Rechtspflege. V. Volksversammlung {dxla, zu ti'xco, i-ax-7]v, axig), aus allen über 30 Jahre alten Vollbürgern bestehend, allmonat- lich (zur Vollmondszeit) im Freien unter Leitung der Könige zusammenkommend, mit dem Recht der Abstimmung über die Vorlagen des Rathes, (später auch der Ephoren), ohne Debatte {ßofi y.ui ov xptjcpcp, Thuc.) Zu ihrer Entscheidung gehörten: Beamtenwahl, Gesetze, Krieg und Frieden, Verträge; — zugleich erschien die Versammlung als Heerschau vor dem Kriegsherrn. Vi. Die Erziehung und bürgerliche Zucht (äycoytj) wurde vom Staate selbst gehandhabt und auf alle Lebensverhält- nisse ausgedehnt. Mehr noch als die dorische Geburt galt die Theilnahme an ihr als Zeichen eines vollen Spartiaten. Kindheit: Aussetzung schwächlicher Kinder. Vom 7—18. Jahre öffentliche Erziehung der Knaben unter der Oberaufsicht des Tcaidovo/uog (ihm zur Seite die ßiöeoi oder ßiöiuiot — inspec- tores vom Stamm att. lövoi), in Abtheilungen (Jxou), deren mehrere eine dysxa oder ßova bildeten, unter Jlarchen oder Buagen. Körperliche Abhärtung (xaprf^m'), jährliche ¿la/uaorlyiooig, Zurücktreten der geistigen Bildung. Zweck und Ziel der spar- tanischen Erziehung: Kraft, Tapferkeit, Gehorsam, Gesetzlichkeit. Jünglingsalter: Vom 18—20. Jahre wurden die Jüng- linge {/xixxtlqtvtg) nur zu militärischen Zwecken im Inlands ver- wandt, mit dem 20. (tiqtvtg) die volle Dienstpflicht. *) Ob ursprünglich die Häupter der Oben? Schömann.

4. Alte Geschichte - S. 37

1869 - Mainz : Kunze
37 Mannesalter: Strenge Ueberwachung des Privatlebens. In Haus, Tracht, Speise ist die größte Einfachheit Vorschrift und Sitte. Die cpiöina oder avaoina aus gemeinsamen Beiträgen für alle über 20 Jahre alten Spartiatcn, die sich in geschlossenen Tischgesellschaften (ovoxijvtou) einigten; die schwarze Suppe (al/xaria oder ßucpd). Diese gesellige Gemeinschaft übertrug sich auch auf die Heereseintheilung (fw^orwi), — Verbot des Gebrauchs edler Metalle; eisernes Stabgeld; Verbot ddr Auswandrung, die als Desertion galt; strenge Fremdenpolizei (^tvt]Xaaiu) und Verbot der Niederlassung von Ausländern. Jeder Bürger war vom 20—60. Jahre kriegspflichtig. Die militärische Kraft des Staates ruhte auf dem Fußvolke, dessen Kern das Hoplitenheer, mit ehernem Panzer und Helm, großem Schild, langem Speer,.kurzem Schwert bewaffnet. Früher die größte taktische Heeresabtheilung der Xöyoc,, später die ¡xoqu. Sparta ein Kriegslager, ein Volk in Waffen, ebenso gegen die widerstrebenden Elemente im Inland (Heloten) wie gegen außen gerüstet. Vii. Das Ephorenamt wohl eine vorlykurgischebehörde (Gemeindevorsteher), aber erst nach Lykurg (zu König Theo- pompos Zeit?) im Interesse des dorischen Demos gegen Könige und Geronten weiter ausgebildet bis zu einer Art Gegen- regierung gegen die Könige und ihre Uebergriffe. Aufsichts- und Rügerecht der 5 jährlich wechselnden Ephoren gegen alle Ma- gistrate und Bürger. Die Könige konnten durch sie alle 9 Jahre unter Umständen suspendiert und vor der Gerusia in Anklage- stand versetzt werden. B. Die Mejsenischen Kriege. Die lykurgischen Institutionen geben dem Staate neue Lebens- kraft und die Fähigkeit, bald seine Macht auch zu erweitern. So folgte der erst nach Lykurg eingetretenen völligen Unterwerfung der lakonischen Landschaft die Eroberung Messeniens. Messenien {ßltooßvrj — Mittel- oder Binnenland) das fruchtbarste, von dem Pamisos, dem wasserreichsten Flusse des Peloponnes, durchströmte und gebildete Land. In demselben zwei Ebenen, durch das nahe Zusammentreten der Gebirgslinien getrennt. In der Nahe der trennenden Engschlucht liegt die

5. Alte Geschichte - S. 34

1872 - Mainz : Kunze
34 ntfdjett Familien, ein gufammenhängenbes ©ebiet im @urotagtf»at; 30000 für die ^eriöfen. Ob oon ßgfurg ^errü^renb? ober die oolle 3ai)t erft nac^ der meffenifdjen Eroberung? Iii. £>a3 Königtum blieb in feiner 3^eit und ©djnmdjung befte^en. ©eine Vefugniffe: a. priefterlief) e; Vernmltung bes 3euä=©otte§bienftes, Verrichtung der ©taatsopfer; b. finb sie Dberfelbhern, fpäter mehrfach befd^ränft; c. führen sie den Vorfi£ im^at^e der Sitten (ytqovoia), boc^ nur mit einer ©timme bei Slbftimmungen; Jurisbiction in fragen bes $amilien= redjtes. Ehrenrechte: ein Sdrittt^eit der Kriegsbeute, ©infünfte vom Speriöfenlanbe, Opfergaben u. f. m. Iv. £)ie ytqovoia, der ©enat ©partas, aus 28 über 60 Jahre alten ©partiaten gebilbet*), burdj 3uruf aus der 3ahl der Ve= merber oon der ©emeinbe auf ßebensjeit gemäht, ©ie ist der bittet und ©dfjraerpunft bes ©taates, §raiftf)en den Königen und der Volfsgemeinbe. Jhre Functionen: a. oberfte Seitung der poli= tifc^en Angelegenheiten und Vorberatung der Vorlagen für die Volfsoerfamtnlungen, b. die peinliche [Red^täpflege. V. Volfsoerfammlung («*/«, gu «Iw, i-uk-yv, Üxtg), aus allen über 30 Jahre alten Vollbürgern befte^enb, aemonatlich Qur Voemonb3§eit) im freien unter Seitung der Könige gufammen= fommenb, Lmit dem sjled)t der Slbftimmung über die Vorlagen be§ ftathes; (fpäter aud) der (Sphoren), ohne Debatte 0% *«1 ov ywm,, Thuc.) 3u ihrer ©ntfeheibung gehörten: Veamtenroahl, ©e= fetje, Krieg und ^rieben, Verträge; — sugleid) erjehien die Ver= fammlung als £>eerfc£)au oor dem Kriegsherrn. Vi. Sdie e-rsiehnng und bürgerliche 3ud)t (dywyij) mürbe oom ©taate felbft gehanbhabt und auf alte Sebensoerf)ält= niffe ausgebehnt. ^ehr noch als die bori^e ©eburt galt die Xfyeiu nähme an ihr als 3ei(f»en eines sollen ©partiaten. Kinbheit: 2lusfe§ung f^roädjlicher Kinder. Vom 7—18 Jahre öffentliche ©ruling der Knaben unter der Dberauffidjt be§ nuiöov6(xoq (ihm §ur ©eite die ßtötoi ober ßdiuioi = inspectores Dom ©tamm itf-, att. Uvoi), in Abteilungen (?Aa/), beren mehrere eine äys'aaober ßova bilbeten, unter Jlarchen ober Vuagen. Körper* lid^e Abhärtung (xa?r^«v), jährliche diu^uotiywaig, 3uruc£treten der geiftigen Vilbung. 3^e^ und 3iet der fpartanif^en förjtehung: Kraft, £apferfeit, ©ehorfam, ©efepepeit. Jünglingsalter: Vom 18-20. Jahre mürben die Jung= linge 0uuuqfvf?) nur 31t mititärifdjen 3roe^en im 3ntani,e Vix' roanbt, mit dem 20. (tigevts) die oolle Sdienftpflid;t. *) Db utfrrüngucij die §äupter der Oben? ©cfyöntann.

6. Alte Geschichte - S. 134

1872 - Mainz : Kunze
für ©onberintereffen §u fein, sie erhielten benßfyaraftereiner Rationalderfammlung und ifjre 23efd)lüffe tarnen an ©ültig» feit benen der (Senturiatcomitien gleidf). £ßenn ba§ ©efetj den ^ßlebii^ eiten allgemeine ©ültigfeit jufcfjreibt, fo ftehte ftd^ geraij? das> $er= pltnifs faftifdf) fo, ba£ die 3uftimmung be3 ©enateä, der mit den rorfit^enben (Sonfuln die (Srecutioe fjatte, niefjt §at umgangen rt>er= den fönnen und die Tribunen im eigenen ^ntereffe i^re Rogationen ex auctoritate senatus, beffen ©i&ungen fte feit biefer 3eit 0*>ne 3rceifel beijurdoljnen pflegten, an die £ributcomitien Brauten. Sson der 23eftatigung der pebtöciten burd^ die ßenturien fdjeint in dem $oraäifd&*t>alertf<$en ©efe£ 9fäd&t3 enthalten geraefen ju fein; aber fte ist geroifs in beit meiften gälten erforberlidf) geroefen. 444 Rogationes Canuleiae: 1) ut conubia plebei cum patribus essent. 2) ut alterum ex plebe consulem fieri liceret. 1) 3u)ifc§en Plebejern und ^atrigiern fou ba3 (Sonubium ge= ftattet fein. 2) @3 foil geftattet fein, einen (Sonfut au§ der^lebä ju tüd^ten. $)er entfcf)iebenfte ©dfjritt §ur Sserfdfjmelgung der ^ßatrigier und Plebejer gefc^a§ buref) ba3 (Sonubinm. 2)ie Jtinber einer (Sf>e jroifcljen ^atri^iern und Plebejern oerfielen bii^er dem Plebejers ftanbe, nadj) ©tnfüljrung be3 (Jonubtumä folgten sie dem Ssater. Rad) dem leibenfdfjaftlicijften Seiberftanbe gaben die ^Jatri§ier nad), die $auptfdd&Ii<$ den ©inraanb malten, bafs mit dem imperium consulare die ©taatäaufpicien üerbunben und die 5lnftehung der= felben buref) Plebejer gegen baä göttliche Recl)t oerftieße. £>a§ jraeite @efet^ ging in der 33efc^rän!ung buref), bafj an die ©teile der (Sonfuln au3 beit*^ßatrigiern und Plebejern nmljls bare, den (Eonfuln an Rang nicejt gleidj fteljenbe Äriegstribunen (3, 4, jule^t 6) treten füllten (tribuni militares consulari po-testate). 5tnfang§ meift ^atrijier geroäfjlt *). ferner würde üorn Gonfulartribunat ba3 äufterft einflußreiche 2lmt der (Senfur abge= trennt, mit tüeldjcm die (Elaffificirung der 23ürger nad§ bent Vermögen, die lectio senatns, die Anfertigung der Ritters,. 33ürger= und ©teuerliften jc. nerbunben roar. Sdie ©ittenauffidjt (regimen morum disciplinaeque Romanae) entroicfelte fidp erft fpdter auä dem Slmte der (Senforen. 2)ie jroei (Senforen rourben gerodelt in den (Senturiatcomitien; die 2!mts>bauer fünf, feit 434 anbert^alb 3a$re. £dufig rourben ftatt der Toitdrtribunen Gonfuln ge= rodelt.**) 442-401 nur ^atrijier. Saljre 400 juerft plebejifdje ariti» ©djtoegler 91. ©efd). Iii. p. 113. **) Db Goniuln ober 27iilitärtribunen ju ttäfjlen feien, fjtng »on dem Srmeffen be§ ©enateä ab. $on 414—409 jttmngig Sonfutate und 15 Sjlut-iärtribunate, Sson 408 an roerben die Militär tribunate 3teget. *) ©eit tärtribunen.

7. Alte Geschichte - S. 30

1870 - Mainz : Kunze
30 Iii. Das Königthu in blieb in seiner Zweiheit und Schwächung bestehen. Seine Befugnisse: a. p riest erliche ; Verwaltung des Zeus-Gottesdienstes, Verrichtung der Staats- vpfer; b. sind sie Oberfeldherrn, später mehrfach beschränkt; e. führen sie deir Vorsitz im Rat he der Alten (der Gerusia), doch nur mit einer Stimme bei Abstimmungen; Jurisdiction in Fragen des Familienrechtes. Ehrenrechte: ein Drittheil der Kriegsbeute, Einkünfte vom Periökenlande, Opfergaben u. f. w. Iv. Die Gerusia, der Senat Spartas, aus 28 über 60 Jahre alten Spartiaten gebildet, durch Zuruf aus der Zahl der Be- werber von der Gemeinde auf Lebenszeit gewählt. Sie ist der Mittel- und Schwerpunkt des Staates, zwischen den Königen und der Volksgemeinde. Ihre Functionen: a. oberste Leitung der politischen Angelegenheiten und Vorberathung der Vorlagen für die Volksversammlungen, b. die peinliche Rechtspflege. V. Volksversammlung aus allen über 30 Jahre alten Vollbürgern bestehend, allmonatlich (zur Vollmondszeit) im Freien unter Leitung der Könige zusammenkommend, mit dem Recht der Abstimmung über die Vorlagen des Rathes, ohne Debatte. Zu ihrer Entscheidung gehörten: Beamtenwahl, Gesetze, Krieg und Frieden, Verträge; — zugleich erschien die Versammlung als Heerschau vor den: Kriegsherrn. Vi. Die Erziehung und bürgerliche Zucht wurde vom Staate selbst gehandhabt und auf alle Lebensverhält- nisse ausgedehnt. Mehr noch als die dorische Geburt galt die Theilnahme an dieser standesgemäßen Erziehung als Zeichen eines vollen Spartiaten. Kindheit: Aussetzung schwächlicher Kinder. Vom 7—18. Jahre öffentliche Erziehung der Knaben unter der Aufsicht von Beamten. Körperliche Abhärtung, jährliche Geiselung, Zurück- treten der geistigen Bildung. Zweck und Ziel der spartanischen Erziehung: Kraft, Tapferkeit, Gehorsam, Gesetzlichkeit. Jünglingsalter: Vom 18—20. Jahre wurden die Jüng- linge nur zu militärischen Zwecken im Jnlande verwandt, mit dem 20. die volle Dienstpflicht. Mannes alt er: Strenge Ueberwachung des Privatlebens. In Haus, Tracht, Speise ist die größte Einfachheit Vorschrift und Sitte. Die ,Syssitiew, aus gemeinsamen Beiträgen für alle über 20 Jahre alten Spartiaten, die sich in geschlossenen Tisch- gesellschaften einigten; die schwarze Suppe. Diese gesellige Ge- meinschaft übertrug sich auch auf die Heereseintheilung. — Ber-

8. Alte Geschichte - S. 27

1870 - Mainz : Kunze
27 ausgebildet. Aufstellung gewisser völkerrechtlicher und bundes- freundlicher Grundsätze. Zwö lf Theilnehmer, mit je 2 Stimmen, darunter Dorier und Joner (mit den Vororten Sparta und Athen), Böotier, Thesfaler, Phocier. Zwei jährliche Versamm- lungen, im Frühling und Herbst, bei den genannten Bundes- heiligthümern, besonders bei den Thermopylen. Unter diesem Völkerbund ward wohl zuerst der Gesammtname der Hellenen heimisch, denn Amphictyon, der Sohn des Hellen, der mythisch- personifizierte Urheber des Bundes. 0. Die Volksfeste. Wettkampfe zu Ehren der Götter wurden zu geselligen und volksthümlichen Eiuigungspunkten der verschiedenen Stämme. Die Sieger gefeiert von Griechenlands größtem Lyriker, dem Thebäer Pindarus. Aus der großen Menge dieser Feste haben sich nur vier zu Nationalfesten erhoben. Das größte, nur für Hellenen bestimmte a. Die Olympien, zu Ehrendes Zeus im kunst- geschmückten Haine Altis an: Alpheus in Elis gefeiert. Ihr Ursprung tvird mythisch auf Herakles, Pelops oder Oxylus zurückgeführt; erneuert werden sie 884 durch den Eleerkönig 884 Jp h itus und den Spartaner Ly curgus unter dorischem Ein- fluß und Mitwirkung des Delphischen Orakels; zuerst die Pelo- ponnesier, dann ganz Griechenland verknüpfend. Die Feier fand alle vier Jahre vom 10—16. Tage des ersten Monats im Jahre statt; die Olympiadenrechnung seit 776 (erste Aufzeichnung des Siegers). Die Wettspiele bestanden anfangs blos im Wettlauf, dazu kam der Doppellauf, hierauf der ,Fünfkampf', ferner (seit 680) das Wagenrennen mit dem Viergespann u. s. w. Preis ein Oelzweig. Während der heiligen Festzeit Waffenruhe und freies Geleit. Die Olynipien stellten fast bis zum Beginn des Mittelalters herab eine Art Einheit der Hellenen dar. 1). Die nem ei scheu Spiele, bei Nemea in Argolis dem Zeus zu Ehren alle zwei Jahre gefeiert. c. Die isth mi schen bei Korinth alle zw ei Jahre zu Ehren des Poseidon. d. Die pythischen in alter Zeit von 8 zu 8, seit 586 alle 4 Jahre in Delphi zu Ehren des. Apollon. Ursprünglich auch musische, seit 586 ritterliche und gymnische Wettspiele.

9. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 16

1878 - Mainz : Kunze
— 16 — 2) Lakedämonier, d. i. alte Achäer, welche sich den Eindringlingen vertragsmäßig gefügt hatten, ■j) Heloten, b. i. Eingeborne, die nach schwerem Kampfe unterworfen sich die Strenge des Siegers gefallen lassen mußten. An der Lpitze des ganzen Volks standen nach altem Herkommen zwei Könige aus zwei gleichberechtigten Familien entsprossen. Um das Jahr 880 v. Ch. wurde Lykurg, der Vormund dt"? einen Königs, nach dem Willen der Spartaner mit der Gesetzgebung betraut. Er hielt die Einteilung des Volkes fest und wies der ersten Klasse 9000 größere, der zweiten 30000 kleinere Ackergüter als unveräußerlichen und nntheilbaren Grundbesitz zu, während das Loos der Heloten als Staatssklaven unverändert blieb. So bildete sich eine seste Aristokratie, d. h. Herrschaft der Vornehmen, an deren Spitze die beiden Könige als Heerführer, Richter und Staatspriester walteten. Ihnen stand zur Seite der Rath der Alten (Gerusia), 28 Mitglieder umfassend; die letzte Entscheidung übte die Volksversammlung (Halia), die nur aus Spartanern bestand. Die Erziehung der Jugend wurde durchaus Sache des Staates; sie bezweckte durch Abhärtung Heranbildung zum Krieger-handwerk und Gewöhnung an strengsten Gehorsam. Sparta sollte sich selbst genug sein; daher wurde in Handel und Wandel ein Absperrungssystem eingeführt, das der geistigen Ausbildung sehr hinderlich war. (Eisernes Geld, Verbot des Luxus und dev Aufenthalts im Ausland). Sogar die Erwachsenen sollten sich immer nur als Glieder einer Gemeinschaft fühlen; aus diesem Grunde waren Tischgenossenschasten eingerichtet, die das Familienleben wesentlich beschränkten. Nachdem Lykurg seine Verfassung unter den Schutz des delphischen Orakels gestellt hatte, verließ er auf Nimmerwiederkehr fein Vaterland. Die kriegerische Erziehung zeigte ihre Früchte in den beiden messenischen Kriegen, 743—724 gegen Aristodemos und 685—668 gegen Aristomenes, deren Folge die Unterwerfung des Nachbarlandes war. Auch mit Argolts und Arkadien gab es Anlaß zu kämpfen; beiden Landschaften wurde ihr Gebiet geschmälert. wuchs Sparta zur unbestrittenen Vormacht zunächst des Peloponneses, dann des

10. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 122

1878 - Mainz : Kunze
— 122 - Oesterreich und zwar zuerst gegen die für ihre Freiheit begeistert kämpfenden Schweizerhirten bei Morgarten (1315), dann gegen den Kaiser selbst, der Friedrich 1322 bei Mühldorf schlug und gefangen nahm. (Seyfried Schweppermann.) Vier Jahre später entließ Ludwig feinen Gegner aus der Haft des Trausnitzer Schlosses, nachdem ihm dieser das Versprechen gegeben hatte Frieden zu stiften oder in die Gefangenschaft zurückzukehren. Da ihm das erstere unmöglich war, hielt er dem zürnenden Papste zum Trotz treu fein Gelöbnis der Rückkehr; Ludwig aber nahm ihn von nun an als Freund und Berather an. (Vgl. Schillers: „Deutsche Treue" und Uhlands: „Ludwig der Baier".) Schon 1330 aber starb Friedrich. Der Kaiser machte 1327 einen Zug nach Rom, wo er einen frommen Mönch zum Papste einsetzte und sich so die Franziskaner verpflichtete, die in Predigten das Volk über die damaligen Gebrechen der Kirche aufklärten. Und weil der Papst ganz ein Werkzeug des französischen Königs war, erklärten die deutschen Fürsten zu Renfe bei Coblenz die Kaiser-würde für unabhängig von feiner Bestätigung (1338). Doch hatte das gute Verhältnis Ludwigs zu den Fürsten keinen Bestand. Sie hatten es zugegeben, daß er 1324 Brandenburg, dessen askanifches Herrscherhaus ausgestorben war. seinem Sohne Ludwig verlieh; als er aber die Margarethe Maultasch von ihrem ersten Gemahle eigenmächtig schied, sie dem genannten Ludwig zur Ehe gab und so für diesen Tirol erwarb, fand man den Bann des Papstes durchaus gerechtfertigt und wählte ihm den Lützelburger Karl zum Gegenkönig. Er starb 1347 auf einer Bärenjagd. Karl Iv. (1347—1378) vermehrte fein böhmisches Erbland um Brandenburg, wo er zuerst den falschen Waldemar gegen den bairischen Markgrafen begünstigte, später mit diesem und seinen Brüdern in Frieden lebte und von dem letzten derselben die Mark durch Vertrag erhielt. Für seine eigenen Länder sorgte er wie ein Vater, baute vortreffliche Straßen, erhob Prag zu einer der schönsten Städte Europas und gründete dort eine berühmte Universität (1348). Stiefväterlich war er gegen das Reich gesinnt, kaiserliche Rechte verkaufte er in Deutschland und Italien für Geld, wie er es denn vortrefflich
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