u
L y k u r g o s.
2. Eine Volksversammlung unter freiem Himmel, um die
Vorschläge des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich
über Krieg und Frieden, Gesetze und Beamtenwahl rc.
3. Zwei Könige aus dem heraklidischen Geschlechtc nach Erbrecht
und Erstgeburt, zugleich Oberpriester, Feldherrn (von dreihundert erlese-
nen Spartiaten umgeben), Obervormünder und Richter; nach einem
Feldzuge verantwortlich den Geronten und Ephoren rc.
4. Ephoren, fünf Männer aus dem Volke, wohl ursprünglich
Gemeindevorsteher zum Rechtsprechen in Civilsachen; während der messe-
nischen Kriege richtende Stellvertreter der Könige , bald darauf Volks-
vertreter mit der Aufsicht über sämmtliche Magistrate und Bürger, mit
der Leitung öffentlicher Verhandlungen, besonders in auswärtigen Ver-
hältnissen rc.
5. Eintheilung des Volkes:
«) Die Spartiaten, als die herrschenden Familien mit dem acht
aristokratischen Verdienst- und Erbadel, mit dem Besitze von neuntausend
gleich großen Grundstücken; vor dem dreißigsten Jahre kein Antheil an
den Volksversammlungen.
Ii) Die achäischen Lakedämonier oder Periöken, mit dem
Besitze von dreißigtausend Grundstücken, persönlich frei, ungehindert im
Gewerbe; aber des vollen Bürgerrechtes nicht theilhaftig, zins - und
Kriegsdienstpflichtig dem Staate.
c) Die Heilsten, persönlich unfrei, als Gemeingut verwendbar;
— Krypteia, Heilotenjagd.
Ausserdem noch verschiedene Verordnungen über die Erziehung der
Kinder, das gemeinsame Essen, die Kleidung, den Handel rc., welche
alle dahin zielten, den kriegerischen Muth der bevorrechteten Spartiaten
zu steigern, und ihre Privatrücksichten im Interesse des Staates zu
untergraben.
Lykurgos läßt seine ungeschriebenen Gesetze vom Senate,
den Königen und dem Volke beschwören und verschwindet.
Erster messenischer Krieg, von 743—724 v. Ch. G.
Ol. 9,2 —Ol. 14,1.
Reibungen zwischen Messeniern und Spartanern bei dem
gemeinsamen Tempel zu Limnä rc. veranlassen den Krieg der
verwandten Stämme. Bis zum fünften Iahte wechselnde
Siege; darauf müssen sich die Mcssenier geschlagen auf die
Feste I t h o m c zurückziehen, ihr Gebiet wird verwüstet.
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24
krieg vereitelt. Sie blieben in verschiedenen geistlichen Funktionen in Italien
und gaben sich als soeielns Jesu eine Regel.
Nach mannigfachen Schwierigkeiten erfolgt die bedingte Be-
stätigung des Ordens dllrch Pabst Paul Iii 1540, die unbedingte
1543. Im Jahre 1541 Ignatius Ordensgeneral; bei seinem
Tode (1556 zu Rom) hatte der Orden über 100 Collegien in
72 Provinzen, mehr als 1000 Mitglieder und in 3 Welttheilen
Missionen. (Xaver im portugiesischen Ostindien). ■—
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36
spartanischen Familien, ein zusammenhängendes Gebiet im Eu-
rotasthal; — 30000 für die Periöken. Ob von Lykurg her-
rührend ? oder die volle Zahl erst nach der messenischen Eroberung?
Iii. Das Königthum blieb in seiner Zweiheit und
Schwächung bestehen. Seine Befugnisse: a. priesterliche;
Verwaltung des Zeus-Gottesdienstes, Verrichtung der Staats-
opfer; b. sind sie Oberfeldhern, später mehrfach beschränkt;
L. führen sie den Vo rsitz im Rat he d er Alten (yegovaia),
nur mit einer Stimme bei Abstimmungen; Jurisdiction in
Fragen des Familienrechtes. Ehrenrechte: ein Drittheil der
Kriegsbeute, Einkünfte vom Periökenlande, Opfergaben u. s. w.
Iv. Die yiqovoia, der Senat Spartas, aus 28 über 60 Jahre
alten Spartiaten gebildet*), durch Zuruf aus der Zahl der Be-
werber von der Gemeinde auf Lebenszeit gewählt. Sie ist der
Mittel- und Schwerpunkt des Staates, zwischen den Königen und
der Vvlksgemeinde. Ihre Functionen: a. oberste Leitung der
politischen Angelegenheiten und Vorberathung der Vorlagen für
die Volksversammlungen, b. die peinliche Rechtspflege.
V. Volksversammlung {dxla, zu ti'xco, i-ax-7]v, axig),
aus allen über 30 Jahre alten Vollbürgern bestehend, allmonat-
lich (zur Vollmondszeit) im Freien unter Leitung der Könige
zusammenkommend, mit dem Recht der Abstimmung über die
Vorlagen des Rathes, (später auch der Ephoren), ohne Debatte
{ßofi y.ui ov xptjcpcp, Thuc.) Zu ihrer Entscheidung gehörten:
Beamtenwahl, Gesetze, Krieg und Frieden, Verträge; — zugleich
erschien die Versammlung als Heerschau vor dem Kriegsherrn.
Vi. Die Erziehung und bürgerliche Zucht (äycoytj)
wurde vom Staate selbst gehandhabt und auf alle Lebensverhält-
nisse ausgedehnt. Mehr noch als die dorische Geburt galt die
Theilnahme an ihr als Zeichen eines vollen Spartiaten.
Kindheit: Aussetzung schwächlicher Kinder. Vom 7—18.
Jahre öffentliche Erziehung der Knaben unter der Oberaufsicht
des Tcaidovo/uog (ihm zur Seite die ßiöeoi oder ßiöiuiot — inspec-
tores vom Stamm att. lövoi), in Abtheilungen (Jxou), deren
mehrere eine dysxa oder ßova bildeten, unter Jlarchen oder
Buagen. Körperliche Abhärtung (xaprf^m'), jährliche ¿la/uaorlyiooig,
Zurücktreten der geistigen Bildung. Zweck und Ziel der spar-
tanischen Erziehung: Kraft, Tapferkeit, Gehorsam, Gesetzlichkeit.
Jünglingsalter: Vom 18—20. Jahre wurden die Jüng-
linge {/xixxtlqtvtg) nur zu militärischen Zwecken im Inlands ver-
wandt, mit dem 20. (tiqtvtg) die volle Dienstpflicht.
*) Ob ursprünglich die Häupter der Oben? Schömann.
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37
Mannesalter: Strenge Ueberwachung des Privatlebens.
In Haus, Tracht, Speise ist die größte Einfachheit Vorschrift und
Sitte. Die cpiöina oder avaoina aus gemeinsamen Beiträgen
für alle über 20 Jahre alten Spartiatcn, die sich in geschlossenen
Tischgesellschaften (ovoxijvtou) einigten; die schwarze Suppe (al/xaria
oder ßucpd). Diese gesellige Gemeinschaft übertrug sich auch auf
die Heereseintheilung (fw^orwi), — Verbot des Gebrauchs edler
Metalle; eisernes Stabgeld; Verbot ddr Auswandrung, die als
Desertion galt; strenge Fremdenpolizei (^tvt]Xaaiu) und Verbot
der Niederlassung von Ausländern.
Jeder Bürger war vom 20—60. Jahre kriegspflichtig. Die
militärische Kraft des Staates ruhte auf dem Fußvolke,
dessen Kern das Hoplitenheer, mit ehernem Panzer und Helm,
großem Schild, langem Speer,.kurzem Schwert bewaffnet. Früher
die größte taktische Heeresabtheilung der Xöyoc,, später die ¡xoqu.
Sparta ein Kriegslager, ein Volk in Waffen, ebenso gegen die
widerstrebenden Elemente im Inland (Heloten) wie gegen außen
gerüstet.
Vii. Das Ephorenamt wohl eine vorlykurgischebehörde
(Gemeindevorsteher), aber erst nach Lykurg (zu König Theo-
pompos Zeit?) im Interesse des dorischen Demos gegen
Könige und Geronten weiter ausgebildet bis zu einer Art Gegen-
regierung gegen die Könige und ihre Uebergriffe. Aufsichts- und
Rügerecht der 5 jährlich wechselnden Ephoren gegen alle Ma-
gistrate und Bürger. Die Könige konnten durch sie alle 9 Jahre
unter Umständen suspendiert und vor der Gerusia in Anklage-
stand versetzt werden.
B. Die Mejsenischen Kriege.
Die lykurgischen Institutionen geben dem Staate neue Lebens-
kraft und die Fähigkeit, bald seine Macht auch zu erweitern. So
folgte der erst nach Lykurg eingetretenen völligen Unterwerfung
der lakonischen Landschaft die Eroberung Messeniens.
Messenien {ßltooßvrj — Mittel- oder Binnenland) das
fruchtbarste, von dem Pamisos, dem wasserreichsten Flusse des
Peloponnes, durchströmte und gebildete Land. In demselben
zwei Ebenen, durch das nahe Zusammentreten der Gebirgslinien
getrennt. In der Nahe der trennenden Engschlucht liegt die
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Iii. Das Königthu in blieb in seiner Zweiheit und
Schwächung bestehen. Seine Befugnisse: a. p riest erliche ;
Verwaltung des Zeus-Gottesdienstes, Verrichtung der Staats-
vpfer; b. sind sie Oberfeldherrn, später mehrfach beschränkt;
e. führen sie deir Vorsitz im Rat he der Alten (der Gerusia),
doch nur mit einer Stimme bei Abstimmungen; Jurisdiction in
Fragen des Familienrechtes. Ehrenrechte: ein Drittheil der
Kriegsbeute, Einkünfte vom Periökenlande, Opfergaben u. f. w.
Iv. Die Gerusia, der Senat Spartas, aus 28 über 60 Jahre
alten Spartiaten gebildet, durch Zuruf aus der Zahl der Be-
werber von der Gemeinde auf Lebenszeit gewählt. Sie ist der
Mittel- und Schwerpunkt des Staates, zwischen den Königen und
der Volksgemeinde. Ihre Functionen: a. oberste Leitung der
politischen Angelegenheiten und Vorberathung der Vorlagen für
die Volksversammlungen, b. die peinliche Rechtspflege.
V. Volksversammlung aus allen über 30 Jahre alten
Vollbürgern bestehend, allmonatlich (zur Vollmondszeit) im Freien
unter Leitung der Könige zusammenkommend, mit dem Recht
der Abstimmung über die Vorlagen des Rathes, ohne Debatte.
Zu ihrer Entscheidung gehörten: Beamtenwahl, Gesetze, Krieg
und Frieden, Verträge; — zugleich erschien die Versammlung als
Heerschau vor den: Kriegsherrn.
Vi. Die Erziehung und bürgerliche Zucht wurde
vom Staate selbst gehandhabt und auf alle Lebensverhält-
nisse ausgedehnt. Mehr noch als die dorische Geburt galt die
Theilnahme an dieser standesgemäßen Erziehung als Zeichen eines
vollen Spartiaten.
Kindheit: Aussetzung schwächlicher Kinder. Vom 7—18.
Jahre öffentliche Erziehung der Knaben unter der Aufsicht von
Beamten. Körperliche Abhärtung, jährliche Geiselung, Zurück-
treten der geistigen Bildung. Zweck und Ziel der spartanischen
Erziehung: Kraft, Tapferkeit, Gehorsam, Gesetzlichkeit.
Jünglingsalter: Vom 18—20. Jahre wurden die Jüng-
linge nur zu militärischen Zwecken im Jnlande verwandt, mit
dem 20. die volle Dienstpflicht.
Mannes alt er: Strenge Ueberwachung des Privatlebens.
In Haus, Tracht, Speise ist die größte Einfachheit Vorschrift und
Sitte. Die ,Syssitiew, aus gemeinsamen Beiträgen für alle
über 20 Jahre alten Spartiaten, die sich in geschlossenen Tisch-
gesellschaften einigten; die schwarze Suppe. Diese gesellige Ge-
meinschaft übertrug sich auch auf die Heereseintheilung. — Ber-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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ausgebildet. Aufstellung gewisser völkerrechtlicher und bundes-
freundlicher Grundsätze. Zwö lf Theilnehmer, mit je 2 Stimmen,
darunter Dorier und Joner (mit den Vororten Sparta und
Athen), Böotier, Thesfaler, Phocier. Zwei jährliche Versamm-
lungen, im Frühling und Herbst, bei den genannten Bundes-
heiligthümern, besonders bei den Thermopylen. Unter diesem
Völkerbund ward wohl zuerst der Gesammtname der Hellenen
heimisch, denn Amphictyon, der Sohn des Hellen, der mythisch-
personifizierte Urheber des Bundes.
0. Die Volksfeste.
Wettkampfe zu Ehren der Götter wurden zu geselligen und
volksthümlichen Eiuigungspunkten der verschiedenen Stämme. Die
Sieger gefeiert von Griechenlands größtem Lyriker, dem Thebäer
Pindarus. Aus der großen Menge dieser Feste haben sich nur
vier zu Nationalfesten erhoben. Das größte, nur für Hellenen
bestimmte a. Die Olympien, zu Ehrendes Zeus im kunst-
geschmückten Haine Altis an: Alpheus in Elis gefeiert. Ihr
Ursprung tvird mythisch auf Herakles, Pelops oder Oxylus
zurückgeführt; erneuert werden sie 884 durch den Eleerkönig 884
Jp h itus und den Spartaner Ly curgus unter dorischem Ein-
fluß und Mitwirkung des Delphischen Orakels; zuerst die Pelo-
ponnesier, dann ganz Griechenland verknüpfend. Die Feier fand
alle vier Jahre vom 10—16. Tage des ersten Monats im Jahre
statt; die Olympiadenrechnung seit 776 (erste Aufzeichnung
des Siegers).
Die Wettspiele bestanden anfangs blos im Wettlauf, dazu kam
der Doppellauf, hierauf der ,Fünfkampf', ferner (seit 680) das
Wagenrennen mit dem Viergespann u. s. w. Preis ein Oelzweig.
Während der heiligen Festzeit Waffenruhe und freies Geleit.
Die Olynipien stellten fast bis zum Beginn des Mittelalters
herab eine Art Einheit der Hellenen dar.
1). Die nem ei scheu Spiele, bei Nemea in Argolis dem
Zeus zu Ehren alle zwei Jahre gefeiert.
c. Die isth mi schen bei Korinth alle zw ei Jahre zu Ehren
des Poseidon.
d. Die pythischen in alter Zeit von 8 zu 8, seit 586
alle 4 Jahre in Delphi zu Ehren des. Apollon. Ursprünglich
auch musische, seit 586 ritterliche und gymnische Wettspiele.
TM Hauptwörter (50): [T14: [Athen Stadt Athener Sparta Spartaner Griechenland Krieg Perser Flotte König]]
TM Hauptwörter (100): [T2: [Athen Stadt Sparta Griechenland Insel Krieg Korinth Peloponnes Theben Staat], T22: [Gott Zeus Sohn Tempel Göttin König Held Mensch Opfer Erde], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T71: [Mann Volk Leben Sitte Zeit Vater Liebe Frau König Jugend]]
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36
B. Die Solonische Verfassung.
Der Codride So lon, geboren 639, schon früher durch seinen
Aufruf zum Krieg gegen Megara und zur Wiedereroberung von
Salamis (598) wie durch feinen Antheil am f. g. heiligen
Krieg der Amphictyonen gegen Cirrha (wegen widerrechtlicher
Aneignung heiligen Landes von Delphi und wegen Bedrückung
der Wallfahrer) ein beliebter Volksmann, bei der Verbannung
der Alkmäoniden betheiligt, durch Reiseerfahrungen gebildet, wird
als erster Archont 594 mit der politischen Reform betraut. Nach-
dem er durch eine Schuldenerleichterung (blos Herabsetzung des
Münzfußes um 27 pr. c. oder theilweife Schuldentilgung?*), Mil-
derung der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von
Grundbesitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er,
der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Verfassungswerk,
das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen
des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine
Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke:
jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen
an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen
Lebens für Athen.
1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks..
a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates o. 20000
erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung
aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin.
Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer
Nichtbürgerin durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die Ver-
leihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks-
versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich.
Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und private.
Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (gymnasia), die
Privatturnplätze standen unter-Staatsaufsicht. Mit dem 18. Lebens-
jahre trat die Mündigkeit ein und die Verpflichtung zum Kriegs-
dienst in den Besatzungen der Grenzfesten. Mit 20 Jahren
der Volksversammlung, mit 30 ¿it den Aemtern zugelassen. Theil-
weise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes konnte wegen
Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen an den Staat eintreten.
*) D. h. Kassierung der Schulden derer, die nur ans das Unterpfand ihrer
Person geliehen hatten. Sämmtliche Schuldsclavcn wurden in Freiheit gesetzt.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T14: [Athen Stadt Athener Sparta Spartaner Griechenland Krieg Perser Flotte König], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T2: [Athen Stadt Sparta Griechenland Insel Krieg Korinth Peloponnes Theben Staat], T71: [Mann Volk Leben Sitte Zeit Vater Liebe Frau König Jugend], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
TM Hauptwörter (200): [T22: [Athen Athener Sparta Solon Spartaner Staat Jahr Stadt Krieg Mann], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T173: [Sprache Wort Name Schrift Zeit Buch Form Kunst Art Werk], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme]]