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1. Die neueste Zeit - S. 102

1886 - Mainz : Kirchheim
102 Preußen. Die gemischten Ehen. Von größerer Bedeutung, als der Tod Franz I. für Österreich , war für Preußen der am 7. Juni 1840 erfolgte Tod Friedrich Wilhelms Iii.; denn sein ältester Sohn, der neue König, Friedrich Wilhelm Iv., ein geistvoller, edler Fürst, war entschlossen, die bisherige Einseitigkeit und Engherzigkeit der preußischen Ordnung auszugeben. Diesen Entschluß bekundete er zunächst durch verschiedene Handlungen der Gerechtigkeit gegen die katholische Kirche. 9. Die kirchlichen Wirren in Preußen. Konge. Die Veranlassung Zu den Zwistigkeiten zwischen der katholischen Kirche nud der preußischen Regierung waren die gemischten Ehen. Die katholische Kirche hat die gemischten Ehen von jeher ungern gesehen und nur unter der Bedingung gestattet, daß alle in derselben geborenen Kinder in der katholischen Religion erzogen würden. Der Papst hatte die hinsichtlich der gemischten Ehen bestehenden Vorschriften neuerdings wieder eilige-schärft, der König von Preußen dagegen in einer Kabiuetsbe-stimmung vom 17. August 1825 verordnet, daß auch in der Rheinprovinz und Westfalen alle Kinder ans gemischten Ehen ohne Unterschied des Geschlechts in der Religion des Vaters erzogen werden sollten, jedoch mit Ausnahme des Falles, wenn die Eltern über die religiöse Erziehung ihrer Kinder einig wären. Da durch diese Kabinetsbestiinmnng den Bischösen und Pfarrern große Schwierigkeiten bereitet wurden, so wandten sich die ersteren nach Rom. Nachdem längere Zeit Unterhandlungen gepflogen waren, erschien am 25. März 1830 ein Breve Pius Viii., dessen hauptsächlicher Inhalt war, daß küns-tig gemischte Ehen, welche auch ohne Beachtung der vom Konzilium von Trient vorgeschriebenen Form abgeschlossen wurden, giftig sein sollten, und daß die katholischen Pfarrer bei solchen Ehen nach vorhergegangenem Aufgebote als Zeugen gegenwärtig sein dürften. Die preußische Regierung war jedoch damit nicht zufrieden und verlangte von Papst Gregor Xvi. größere Zugeständnisse. Da dieselben nicht gewährt werden konnten, suchte dieselbe ans anderem Wege ihr Ziel zu erreichen. Der damalige Erzbischof von Köln, Gras von Spiegel, wurde nach Berlin berufen und ihm dort so lange zugesetzt, bis er endlich den Vorstellungen und Drohungen der Regierung nachgab und am 19. Juni 1834 mit dem preußischen Bevollmächtigten, Ritter von Bunfeit, die berüchtigte Übereinkunft schloß,

2. Die neueste Zeit - S. 150

1886 - Mainz : Kirchheim
150 Die Anarchie in Rom. Einschreiten der katholischen Mächte. politanischen Festung G a e l a, wo er eine sichere Zufluchtsstätte frntb. Im ganzen Kirchenstaate, besonders in Rom, herrschte nun vollständige Anarchie; am 11. Dezember 1848 wnrde eine provisorische Staatsjunta eingesetzt und eine konstituierende Versammlung nach Rom berufen, die am 5. Februar 1849 zusammentrat und als „Constitnanta Jtaliana" den Grund znr staatlichen Einheit Italiens legen sollte. An die Spitze der am 9. Februar proklamierten Republik trat am 29. März das Triumvirat M a z-zini, Sassi und Armellini, welches das arme Volk brandschatzte, die Kirchen plünderte, Priester und geistliche Orden verfolgte und das Kirchengut zugunsten des Staates einzog. Dem Beispiele Roms war auch Toskana gefolgt. Nachdem der Großherzog am 7. Februar zur Flucht gezwungen worden , wurde eine provisorische Regierung eingesetzt lind am 18. Februar die Republik ausgerufen. Auch Parma und M o-dena waren in den Strudel der Revolution hineingerissen und ihre Fürsten vertrieben worden. Ju allen diesen Ländern wurde, wie wir oben gesehen, durch die siegreichen Waffen der Österreicher die frühere Ordnung wieder hergestellt. Auch in Rom war die republikanische Herrlichkeit nur von kurzer Dauer. Schon am 21. Dezember 1848 hatte die spanische Regierung die katholischen Mächte zu einem Kongresse eingeladen, aus welchem über die Mittel zur Herstellung der päpstlichen Herrschaft in Rom beraten werden sollte; die sardinische Regierung erklärte jedoch, die Sache, als eine rein italienische, allein in die Hand nehmen und die Restauration des Papstes durch piemontesische Truppen vollziehen lassen zu wollen. Ihre Haltung war aber dabei eine so zweideutige, daß der Papst die Hilfe der katholischen Mächte anrief. Alsbald landeten spanische und französische Truppen an der italienischen Küste, während Radetzki die Rornagua zur Unterwerfung zwang und zugleich einige tausend Neapolitaner in den Kirchenstaat einrückten. Allein Rom wollte seine Thore nicht öffnen und die Stadt, welche von Garibaldi verteidigt wurde, mußte belagert werden. Nachdem die Franzosen am 3. Juni den Angriff begonnen, konnten die Römer der Überlegenheit der Artillerie auf die Dauer doch nicht lange widerstehen und mußten am 4. Juni die Stadt an die Belagerer übergeben. Garibaldi entkam nach Genua, während seine zerstreuten Scharen sich zu Räuberbanden zusammen-thaten, die besonders den Kirchenstaat nicht zur Ruhe kommen ließen, bis ihrem Unwesen durch Franzosen und Österreicher ein Ende gemacht wurde.

3. Viertehalb Jahrhunderte - S. 1019

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Zeit des noch lebenden Geschlechtes. 1019 mit den Waffen äußerlich begonnen worden war, innerlich fortzusetzen. Es zeigte sich jetzt der große Verlust, den die Kirche in Deutschland durch die Auflösung des Reiches erlitten hatte. Hinsichtlich der neu zu gründenden Ordnung war sie jetzt von dem Willen der Fürsten ab- hängig. Da die Mehrzahl derselben dem protestantischen Bekenntnisse an- gehörte, waren es meist auch protestantische Diener, denen die Arbeiten für Feststellung der kirchlichen Verhältnisse übergeben wurden, und auf dem eigenen religiösen Standpunkte konnten diese nur einer den Lebens- bedingungen der Kirche höchst ungünstigen Ansicht von dem Verhältnisse der landesherrlichen Gewalt zu der Kirche folgen. Am fühlbarsten wurden die hieraus sich ergebenden Uebelstände bei den Verhandlungen, welche die Kirchenordnung für den katholischen Theil des südwestlichen Deutschlands feststellen sollten, und bei den Bestimmungen, welche nach der im Jahre 1827 erfolgten Einrichtung der oberrheinischen Kirchenprovinz mit dem Erzbisthum Freiburg und den Bisthümern Rottenburg, Mainz, Fulda und Limburg im Jahre 1830 von den betheiligten Negierungen Badens, Würtembergs, Hessen-Darmstadts, Hessen-Cassels und Nafsau's hinsichtlich ihres oberhoheitlichen Schutz- und Aufsichtsrechtes beliebt wurden. Hatten schon die Päpste Pius Vh. und Leo Xu. (1823—1829) die Hindernisse, auf welche die vorgängigen Verhandlungen stießen, zu beklagen gehabt, so machte jetzt Leo's Nachfolger Pius Vih. den Bi- schöfen , die schon vor Erlaß jener staatlichen Anordnungen eingesetzt waren, den Vorwurf, daß sie sich nicht gegen dieselben, äußersten Falles selbst mit der Erklärung, man müsse Gott mehr als den Menschen ge- horchen, erhoben hätten. 7. Zur Zeit, als in den romanischen Ländern Empörung gegen die rechtmäßigen Herrscher die Aufmerksamkeit des heiligen Bundes auf sich zog, wurde die Erwartung von ganz Europa durch die Erhebung gespannt, mittelst deren die Griechen das schwer auf ihnen lastende Joch der Türken, ihrer barbarischen Beherrscher, abzuwerfen suchten. Der Eifer, mit welchem das westliche Europa die Ketten Napoleons gebro- chen, hatte auch unter den Griechen das Verlangen nach Freiheit geweckt, und die Stiftung der ihnen benachbarten jonischen Republik hatte das Bild des von ihnen ersehnten Zustandes bestimmter ausmalen helfen. Noch hatten die Griechen unter der türkischen Herrschaft ihre nationale Eigen- thümlichkeit nicht eingebüßt, und eine große Handelsthätigkeit nährte bei ihnen einen gewissen Wohlstand. Wenn daher gesellschaftliche Verbin- dungen, Hetärieen genannt, Gedanken an gewaltsame Befreiung nährten, so fand sich dafür auch in weiteren Kreisen Empfänglichkeit. Der große Einfluß, den Kaiser Alexander an der Spitze des heiligen Bundes be- thätigte, schien eine Bürgschaft russischer Hülfe, da man erwarten mußte, Rußland, der seit lange im Vordringen begriffene Feind der Türken,

4. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 495

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
nach dem Ende der Kreuzzüge. 495 Stande hätte ausgeschlossen sein sollen, wählte sich das Haus der Medici zur Stütze. So reichte der verweltlichte römische Hof die Hand den Vertretern des verfeinerten Genusses, der sich aus dem Bestreben Cosimo's entwickelt hatte. Wohl war das Haus der Medici dem Bemühen für Pflege der Wissenschaft, das nun schon allgemeiner geworden war, er- geben. Der Durst nach dem aus den Büchern zu schöpfenden Wissen konnte durch die in Straßburg zwischen den Jahren 1434 und 1439 gemachte und seit der Mitte des Jahrhunderts hervorgetretene Buch- druckerkunst reichere Befriedigung finden. Aber die Art der in Florenz und den übrigen Hanptorten Italiens gepflegten Bildung war es nicht, tiefere Erkenntniß der Grundlagen des Lebens zu verbreiten. Vieles ward entdeckt und gedacht, was als Stoff zu dem Ausbau einer wahren und tiefen Bildung gebraucht werden konnte, wenn ein christlicher Geist die Verwendung leitete. Die nächste Wirkung aber war ein trügerischer Schimmer, mit dem eine äußerliche, weltliche, ja heidnische Gesinnung sich umkleidete. Je verwandter die Päpste solchem Geiste wurden, um so glücklicher war es, daß sie eigentlich kirchlicher Thätigkeit, zu der sie keinen Beruf hatten, fern blieben. Die tiefste Erniedrigung aber erwartete den päpstlichen Stuhl noch, da auf Innocenz in Alexander Vi. ein ge- wandter Meister arglistiger Staatskunst und ein Mann von verbreche- rischem Lebenswandel folgte. 52. Um dieselbe Zeit zeigte sich für das deutsche Reich, soweit demselben durch die Persönlichkeit des Oberhauptes Hülfe werden konnte, eine neue Hoffnung, da Friedrichs Sohn Maximilian durch eine schon vielfach bewährte Thätigkeit die Bürgschaft gab, daß er einen Theil der Uebelstände beseitigen werde. Durch die Verhandlungen der Reichstage zog sich neben der Türkenfrage der Plan einer Kreiseintheilung für den Landfrieden hin. Doch scheiterte derselbe immer an der Schwierigkeit, eine Behörde zur Vollstreckung der Urtheile an den Reichsunmittelbaren zu bilden. Das Einzige, was die Angelegenheit wenigstens in einem Theile Deutschlands förderte, war der auf Betreiben des Kaisers im Jahre 1488 zu Stande gebrachte schwäbische Bund. Bemüht, die zer- streuten vorderöstreichischen Lande sicher zu stellen, ließ Friedrich mit den schwäbischen Ständen Verhandlungen anknüpfen. In deren Folge traten eine Anzahl schwäbischer Städte mit einer nach dem heiligen Georg genannten Rittergesellschaft zu Eßlingen in ein Landfriedensbündniß, welchem sich der Graf von Würtemberg und Sigismund anschlossen. Der Gedanke, dem Reiche durch Absetzung Friedrichs und Erwählung eines neuen Königs zu helfen, war schon zur Zeit der pfälzischen Fehde aufgetaucht, es war aber zu einem Vorschreiten in diesem Sinne nicht gekommen. Der Gedanke änderte sich nun im Laufe der Zeit dahin ab, daß man dem Kaiser einen römischen König zur Seite zu setzen gedachte.
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