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1. Das Mittelalter - S. 100

1896 - Bamberg : Buchner
- 100 4. Der König ist oberster Schtzer des Friedens, in seinem Namen wird der Friede geboten. 5. Der König hat finanzielle Befugnisse. Diese sind im wesentlichen dieselben geblieben, wie in der frnkischen Zeit. Noch immer bilden die Ertrgnisse aus den kniglichen Pfalzgtern die Hauptein-fnfte des Knigtums, noch immer mangeln allgemeine Reichssteuern. Statt von den Unterthanen eine Steuer zu empfangen, wird der König selber zum grten Unternehmer, zum grten Grundbesitzer. Reste dieser Art des Staatshaushaltes sind die heutigen Staatswaldungen, auch die Staatseisenbahnen lassen sich damit vergleichen. Aus seinen Einknften bestreitet der König sowohl die Hofhaltung wie die Reichs-regierung; eine Trennung von Hof- und Staatsverwaltung gibt es auch jetzt nicht. 6. Der König, ein Lehensmann Gottes, ist oberster Lehensherr des Reiches und oberster Schutzherr der Kirche. Alle Gewalten im Reiche gelten als von ihm abgeleitet. Aus der Hand des nengewhtten Knigs empfngt der Reichslehenstrger sein Lehen, der weltliche Fürst sein Frstenamt, der geistliche Fürst seine geistliche Stelle und die bannt verbundenen weltlichen Gter und Gerechtsame. 7 Mit der deutschen Knigswrde sind seit Otto dem Groen die langobardische Knigs- und die rmische Kaiserkrone verbunden, welche beide ihrem Trger eine Rechtsgewalt der Ober- und Mittelitalien und der den ppstlichen Stuhl verleihen. Das deutsche, das langobardische oder italische Reich und (seit Konrad Ii.) das Knigreich Burgund btlden das Imperium". Di- Erwerbung der Saifetlronc ist eine Pflicht des dentlchen ffisnigs, ihre Verleihung ein Recht des Papstes. Das Verhltnis zwischen Kaisertum und Papsttum ist m unserer ! Periode ein Nebeneinanderbestehen der beiden Gewalten mit einem bergewichte weltlichm . tte[a(tetlid)e $aifeyit,ee verleiht dem Trger des Kaisertums eine berordnung der alle christlichen Fürsten. Nur insoserne kann das Kaisertum als universell bezeichnet werden. Der Gedanke, diese Uberordnung zu emer wirklichen Herrschaft der das ganze christliche Abendland umzugestalten oder auch nur das Reich Karls des Groen in seinem ganzen Umfange wiederherzustellen, lag den schsischen (abgesehen von Otto Iii.) wie den frnkischen Kaisern ferne. Ii. Kniglicher Hof. 1. Das deutsche Knigtum ist bei dem Mangel einer festen Residenz ein Wanderkniatum. Nach feiner Erhebung macht der König den Knigs ritt durch die deutschen Lande und nimmt die Huldigung entgegen. Und auch ,m wetteren W f m Regierung wechselt er bestndig den Sitz; m.t Vorliebe verweilt er dabei auf den kniglichen Pfalzen und in den Bifchofstdten (bergt, die r-.fende Hofhaltung im Perserreich und in dem spteren Rmerreich).

2. Das Mittelalter - S. 192

1896 - Bamberg : Buchner
192 Die Pest mar durch genuesische Schiffe aus dem Orient nach dem Abendlands Verschleppt worden- Dem Auftreten der Pest Clingen in Deutschland voraus die Juden-Verfolgung und die Geilerfahrten. Erstere war eine Folge der Wirtschaft-lichen Verhltnisse. Der Zins ihrer Darlehen war damals die Hanvterwerbsguelle der Israeliten, da es den Christen verboten war, Geld gegen Zins zu leihen. Fr die kleineren Darlehen wurde der Zins wchentlich bezahlt; diese Wochenzinse schwankten zwischen 21 und 86 Prozent. Kaufleute, Handwerker, Bauern, aber auch der seit dem Anfang des 12. Jahrhunderts zurckgegangene Grogrundbesitz war den Israeliten stark verschuldet. Um sich der finanziellen Verpflichtungen zu entledigen, stellte man jetzt die Vest als die Folge eines Vergehens der Israeliten hin; diese htten die Brunnen vergiftet. Die Judenverfolgung war besonders heftig in Eger und Nrnberg. Das einzige, was Karl Iv. in dieser Angelegenheit that, war, da er durch Privilegien Schuldbriefe kassierte. Die Geilerfahrten, anfangs Prozessionen von Bern, arteten bald aus und wurden zuletzt eine Gefahr fr Staat und Kirche; diese vereinigten sich daher zu ihrer Unterdrckung. /Kaxl Iv. und das wittelsbachische Gegenknigtum. Als die wittelsbachische Partei den Grafen Gnther von Schwarzburg, einen an sich machtlosen Fürsten, zum Gegenknig erhob, griff Karl die Wittels-Bacher in ihrer Brandenburger Stellung an, indem er den in Magdeburg aufgetauchten falschen Waldemar gegen sie ausspielte; er brachte zugleich Spaltung in das wittelsbachische Haus selbst, indem er sich in zweiter Ehe mit Anna, der Tochter des Pfalzgrafen Rudolf Ii., vermhlte und dadurch das pflzische Kurhaus fr sich gewann. Nunmehr erkannte das Haupt der wittelsbachischen Partei, Ludwig der Brandenburger, Karl als rechtmigen König an, und an demselben Tage verzichtete Gnther von Schwarzburg gegen eine Abfindungssumme auf die Krone; wenige Tage spter ist er zu Frankfurt gestorben. Da die Wittelsbacher, die nach den Ltzelbnrgern der die grte Territorialmacht verfgten, Karl Iv. auch in der Zukunft nicht mehr gefhrlich wurden, dafr sorgte ihre Zwietracht, die von dem Ltzelburger noch geschrt wurde. Wie Kaiser Friedrich Ii., wich auch Karl Iv. dem Kampfe aus; wie Friedrich Ii. ein gewiegter Diplomat, suchte er mehr auf dem Wege der Unterhandlung zum' Ziele zu gelangen. . Karls Iv. Kaiserpolitik. In seiner Kaiserpolitik verlie Karl die Bahnen Heinrichs Vii. und Ludwigs des Bayern und kehrte zurck zu denen Rudolfs von Habsburg und Albrechts von sterreich. Trotz der feurigen Aufforderungen eines Petrarca, eines Cola di Rienzi ver-zichtete er auf eine wirkliche Erneuerung der Kaiserherrschaft der Italien, gestand dem Papste vielmehr alle dort beanspruchten Rechte zu, begngte sich mit der Erwerbung der Kaiserkrone (1355) und verlie, einer mit dem Papste getroffenen Abmachung gem, die Stadt noch am Tage der Krnung. Die ihm nominell zustehenden Kaiserrechte bentzte er, ein kaufmnnischer Rechner, auf dem Wege durch Ober- und Mittelitalien lediglich zur Eintreibung groer Geld-

3. Das Mittelalter - S. 198

1896 - Bamberg : Buchner
198 und damit der thatschlichen Herrschaft in Mailand befindlichen Hause Vis-conti um eine Geldsumme die Herzogswrde verlieh, gab er den rheinischen Kurfrsten eine neue Waffe gegen sich in die Hand! Diese luden im Jahre 1400 Wenzel zur Verantwortung nach Oberlahnstein, sprachen hier die Ab-setznng der ihn aus und whlten dann den Kurfrsten Ruprecht von der Pfalz zum König, einen rechtlichen Mann, reich an gutem Willen", wie die Zeitgenossen ihn rhmen. In dem Absetzungsurteile wird Wenzel bezeichnet als ein unnuezer, versueme-licher, unachtbarer entglederer und unwerdiger hanlhaber des heiligen Romischen richs". y. Ruprecht von der Pfalz, 14001410. Ruprecht war von ehrlichem Streben erfllt, aber den damaligen Verhltnissen schon wegen seiner geringen Hausmacht nicht gewachsen. Die Verpflichtungen, die ihm die Kurfrsten auferlegten, waren ^ Ma re g e lu ng des Johann Galeazzo Visconti, Sorge fr den Landfrieden, Beseitigung des Schismas. a) Ruprecht machte sich zunchst an die Lsung der ersten Aufgabe. Allerdings wurde er von allen Gegnern des Hauses Visconti freudig be grt, mute aber bei der mangelnden Opferwilligkeit seiner italienischen Bundesgenossen und der eigenen Mittellosigkeit nach einer unbedeutenden Niederlage vllig ergebnislos umkehren; das deutsche Knigtum wurde das Gesptte des In- wie des Auslandes. b) Einen Verzicht Wenzels auf die Krone hatte Ruprecht niemals erreichen und daher auch im Osten Deutschlands niemals festen Fu fassen knnen. Als er nun nach der Rckkehr von Italien in Verfolgung der zweiten ihm gestellten Aufgabe daran ging, Ruhe und Sicherheit herzustellen, und einige adelige Raubburgen des Mainzer Stiftlandes zerstrte, ba stiftete fein frherer Whler, Erzbischof Johann von Mainz, im Einvernehmen mit dem der Pfalz aus nachbarlichen Gegenstzen verfeindeten Markgrafen Bern-hart) von Baden einen Gegenbund zu Marbach, welcher auch im Sdwesten Deutschlands die Ausbung der Knigsrechte so gut wie unmglich machte. c) Unhaltbar aber wurde seine Stellung, als er im Widerspruche mit der Mehrzahl der deutschen Reichsfrsten gegen das* Pisaner Konzil wie gegen den von demselben erhobenen Papst Partei ergriff und an dem rmischen Papst (Gregor Xlli.) festhielt, während Wenzel fr den Konzil-papst (Alexander V.) sich erklrte. 1410 starb Ruprecht, als er daran war, seine ganze Existenz als König auf die Spitze des Schwertes zu stellen". Wie tief das deutsche Knigtum damals gesunken war, davon legt Zeugnis ab die te st am entarische Verfgung Ruprechts, man solle zur Bezahlung seiner Schulden seine Krone versetzen. Sein Nachfolger Siegmund ufeert spter einmal, da er aus dem Reiche nicht mehr als 13000 Gulden jhrlich beziehe.

4. Das Mittelalter - S. 199

1896 - Bamberg : Buchner
- 199 d) Nach dem Tode Ruprechts griff man wiederum zum ltzel-burgischen Hause zurck, das allein befhigt schien, die Krone zu tragen. Ein Teil der Kurfrsten whlte den jngeren Sohn Karls Iv., König Siegmund von Ungarn, ein anderer Teil dessen Vetter, Jost vonmhren. Da auch Wenzel mit seinen Ansprchen auf die Krone wieder hervortrat, so zhlte das Reich drei Könige, wie gleichzeitig die Kirche drei Ppste. Doch Jost von Mhren starb bereits im folgenden Jahre, und nunmehr erwirkten der Burggraf Friedrich (Vi.) von Nrnberg aus dem Hanse Hohen-zollern und der Sohn Ruprechts von der Pfalz, Kurfürst Ludwig im Bart, fr Siegmund die allgemeine Anerkennung; König Wenzel gab sich mit dem r Titel eines rmischen Knigs zufrieden. 4. Die kirchenresormatorische Bewegung des 14, und 15. Jahrhunderts. I^Verfall der Kirche. Dem Hhepunkt der weltlichen Macht-entfalkung der Kurie war unmittelbar der Verfall der Kirche gefolgt. Man klagte der die Vernerlichuug des Gottesdienstes, der anstiges Leben des Klerus, der die Hufung von geistlichen Pfrnden, deren Inhaber sich durch Vikare vertreten lieen, der die finanziellen Ansprche und die weltliche Politik der rmischen Kurie, ganz besonders seitdem der zweite Nach-folger des Papstes Bonisaz Viii., Klemens V., 130^seinen Sitz nach Avignon verlegt und damit das zur Herrschaft der die ganze Christenheit berufene Papsttum in den Dienst einer einzelnen Nation, Frankreichs, gestellt hatte. Die avignonesischen Ppste hatten nicht blo frben gesteigerten ppstlichenhaushalt, fr die gesteigerten weltlichen Ansprche der Knrie, fonbern auch fr die finanziellen Bebrfniffe des franzsischen Knigtums aufzukommen. Ungeheure Summen wanberten nach Sbfrankreich unter beit verschiebensten Titeln, als Annaten (Zahlung einer dem jhrlichen Ertrgnis der empfangenen Pfrnbe entfprechenben Gelbfumme seitens des neubestellten Geistlichen. Vergl. das frhere Regalienrecht der bentschen Könige!), als Palliengelber (Abgabe fr den Empfang des erzbischflichen Palliums), als Umlagen des Klerus fr besonbere Zwecke, als Konfirmations- und Dispensgebhren, als Ablagelder, als Beisteuer zum Unterhalt der ppstlichen Legaten. Das Kammersystem" wrbe ganz befonbers durch Klemens V. und Johann Xxii. ansgebitbet. Der ppstliche Hof wrbe die erste Finanz macht Europas, verlor aber die groen kirchlichen Ausgaben der frheren Jahrhunberte allzusehr aus dem Auge. Dazu kamen die sogenannten ppstlichen Reservationen, b. i. die Verleihung der Erzbistmer. Bistmer und anberer geistlicher Stellen, bereit Inhaber in Rom gestorben ober auf eine bessere Pfrnbe verfetzt werben waren, durch den Papst, der:

5. Alte Geschichte - S. 157

1872 - Mainz : Kunze
157 $)iftatur*) uttb anberes>; aber das> Slhesj fonnte ba§ $olf nicht fdfjüfcen gegen bte uitgefeuertt $ftij3braucf)e der neuen Slriftofratie. $ln bte ©teile der @eburt3ariftofratie roar eine neue bte 21 nt 13= ariftofratie, der 51 nt t ä abet (nobiles, nobilitas) getreten. Occu= patton der curultfdfjen Remter burd() benfelben; bte lex Villia 180 fe^t bte ^uldffigfeit gu berfelben feft (quot annos nati quemque magistratum peterent caperentque). £)ie Slriftofratie führt eine (Sliquenregierung burcf) ^ipraudfje aller 2lrt gerbet, burdj jtäuf= lidfjfeit der Stimmen (lex de ambitu), 23eftedf)licf)feit der ^Beamten, fo roie auch be§ ©enateä (fefprudfj ^ugurtha’ä **). 2lutfj baä ^peerroefen in Verfall gerätsen, ba§ ßoo§ entfdjeibet bei der 2lu§= hebung. (Srpreffungen der Oberbefehlshaber und ©tatthalter. £)er Verfall be§ Staaten ist theilroeife auch in den focialen ^uftanben begrünbet. ©er fleine 23auer roar durch die ron ©claoen beftellten ©rofjpfe (^lantagenroirthfdhaften, ©claüenroefen, Sdelos roar ©clas üenmarft, roo einmal an einem £age 10000 ©clanen nerfauft rourben), foroie burcf) die 2ttacf)t des> Capitals ruinirt; ba§ @e= treibe burcfj die überfeeifdje (Sinfu^r entroert^et. £iberiu3 ©emproniug ©racchuss, ©o^n be§ Sliberiuö ©empronius @racd(ju§ und der ^od^gebixbeten (Sornelia, Softer be§ 5p. ©orneliitä ©cipio 2lfrifanu§ 5jta|or, erneuerte alä Tribun im 3a^re 133, um die traurige Sage beä 3solfe§ gu beffern, die »ergebene lex agraria Licinia, roonach fein Körner mehr als 500 jugera be§ ager publicus §aben follte mit der (Srroeiterung, baft erroachfene ©ö^ne aufs er bent no cf) die £älfte jener 3ahl jugera beft^en bürften. £)ie bisherigen 23efi|er fouten für die abgetretenen ©runbftücfe eine (Sntfd^äbigung erhalten für etroaigesi Urbarmachen und jonftige 2ln= lagen. ($)en lebten Antrag lief? tebocf; ©racd^uä, fpäter fallen). £)ie §ur ©rlebigung fommenben Sänbereien follten unter die befi^= lofen Bürger nertheilt roerben. £>ie 2lriftofratie ergriff mit (Srfolg ba§ Mittel der ^nterceffion,. der Tribun Dctaotuä legte fein 25eto gegen die Slbftimmung besi ©efe^es» in den Stributcomitien ein. 2lm folgenben £age lieft ©raccfjuä gefe^roibrig die Slbfe^ung beä Öctaoiuä in den £ribu§ befcpeften, roorauf baä Slcfergefek burchging. ©dfjroierigfeit der Slugführung, roeil fiel) faum beftimmen lief?, roa§ ©taatseigenthum *) ®er @enat belfetbete bte Sonfultt mit biftatorifcijer ©eroalt buvd) den : videant consules, ne quid respublica detrimenti capiat. **) Sallust, bell, jugurth. 85. Jugurtha postquam Roma egressus est, fertur saepe eo tacitus respiciens postremo dixisse: urbem venalem et mature perituram, si emptorem invenerit.

6. Alte Geschichte - S. 36

1870 - Mainz : Kunze
36 B. Die Solonische Verfassung. Der Codride So lon, geboren 639, schon früher durch seinen Aufruf zum Krieg gegen Megara und zur Wiedereroberung von Salamis (598) wie durch feinen Antheil am f. g. heiligen Krieg der Amphictyonen gegen Cirrha (wegen widerrechtlicher Aneignung heiligen Landes von Delphi und wegen Bedrückung der Wallfahrer) ein beliebter Volksmann, bei der Verbannung der Alkmäoniden betheiligt, durch Reiseerfahrungen gebildet, wird als erster Archont 594 mit der politischen Reform betraut. Nach- dem er durch eine Schuldenerleichterung (blos Herabsetzung des Münzfußes um 27 pr. c. oder theilweife Schuldentilgung?*), Mil- derung der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von Grundbesitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er, der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Verfassungswerk, das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke: jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen Lebens für Athen. 1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks.. a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates o. 20000 erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin. Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer Nichtbürgerin durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die Ver- leihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks- versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich. Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und private. Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (gymnasia), die Privatturnplätze standen unter-Staatsaufsicht. Mit dem 18. Lebens- jahre trat die Mündigkeit ein und die Verpflichtung zum Kriegs- dienst in den Besatzungen der Grenzfesten. Mit 20 Jahren der Volksversammlung, mit 30 ¿it den Aemtern zugelassen. Theil- weise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes konnte wegen Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen an den Staat eintreten. *) D. h. Kassierung der Schulden derer, die nur ans das Unterpfand ihrer Person geliehen hatten. Sämmtliche Schuldsclavcn wurden in Freiheit gesetzt.

7. Die Neuzeit - S. 139

1905 - Bamberg : Buchner
139 nicht mehr versammelten Reichs stnde im Jahre 1789 nach Versailles. Als die privilegierten Stnde eine gemeinsame Beratung mit den an Zahl berlegenen Abgeordneten des dritten Standes ablehnten', erklrte sich derselbe am 17. Juni 1789 als Nationalversammlung und betrat durch diese Eigenmchtigkeit den Weg zu gewaltsamer Neuerung. Die besonders durch die kostspieligen Land- und Seekriege, aber auch durch die verschwenderische Hofhaltung auf 4000 Millionen Franken angewachsene Staatsschuld veranlate ein stndiges Defizit von fast 200 Millionen jhrlich im Staatshaushalt, soda die laufenden Staatseinknfte (Steuern, Zlle u. s. w.) Jahr fr Jahr veraus-gabt wurden. Die Reformen des redlichen Tnrgot (Minister von 177476) waren am Widerstand der Privilegierten gescheitert2. Spter veranlate Calonne (178387) nach vergeblichen Versuchen, durch Anleihen Abhilfe zu schaffen, die Berufung hervor-ragender Männer aller Stnde, der sog. Nota6ein3, welche aber gleichfalls von einer Besteuerung der Privilegierten nichts wissen wollten. Calonne mute zurck-treten; aber auch sein Nachfolger B r i e n n e, Erzbischos von Toulouse, der sich an das Parlament wendete, konnte dort keine Besttigung seiner Steuerreformen erreichen. Im Herbst 1788 berief der König den Pariser Bankier Necker, einen geborenen Genfer und Kalvinisten, an die Spitze der Finanzverwaltung. Derselbe hatte schon frher (nach Turgots Sturz, 177681) das Ministerium innegehabt, war aber entlassen worden, als er in einem Rechnungsbericht (compte rendu) auf Einschrnkung der verschwenderischen Hofhaltung gedrungen hatte. Die Zahl der Vertreter des Adels und der Geistlichkeit betrug je 300, dagegen wurde die Zahl der brgerlichen Abgeordneten auf Neckers Vorschlag auf 600 erhht (doublement du tiers etat); dadurch war der frhere Charakter einer Stndever-sammluug durchaus verndert und das bergewicht des Brgertums von vornherein entschieden. Nach einer lteren Einrichtung durften die Abgeordneten die Wnsche ihrer Whler schriftlich mitbringen. Diese Programme (cahiers) enthielten viele bereilte Reformvorschlge. Unter den Abgeordneten des dritten Standes ragten durch Einflu hervor: 1. Der Abbe Siey es (spr. Sihs), der durch seine Flugschrift Qu'est ce que le tiers etat?" das Selbstgefhl des dritten Standes mchtig gehoben hatte4. 2. Der Gelehrte Bailly, der zum Vorsitzenden des dritten Standes gewhlt worden war. 1 Vergl. den Streit der Abstimmung nach Kpfen oder nach Nationen auf dem Konstanzer Konzil. 2 Turgot, dem Malesherbes, der sptere Verteidiger Ludwigs Xvi., zur Seite stand, strebte die Heranziehung der privilegierten Stnde zur Besteuerung an, ferner Abstellung der Frondienste, Zulassung der Brgerlichen zu den mtern, auch Beschrnkung der Klster; vergl. die fast gleichzeitigen Josephinischeu Reformen. 3 Die Notabein (vorzugsweise Adelige und Geistliche, Parlamentsrte und andere hohe Beamte, daneben die Abgeordneten einiger Städte) waren als Ersatz der groen Reichsstude auch frher einigemale berufen worden. 4 Er stellte den Satz auf, der den Ausgangspunkt der Revolution bildete: Der dritte Stand ist die Nation selbst, die Nation in ihrer wahren Souvernitt und Machtvollkommenheit."

8. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 79

1909 - Bamberg : Buchner
Karl Vii. Franz I. Joseph Ii. 79 ein bleibendes Defizit davon. Preußen hatte zwar noch 30 Millionen Taler berschu, aber es hatte seit 1757 seine Beamten nur noch in Kassenscheinen be-zahlt und dieses Papiergeld nach dem Krieg weit unter dem Wert und dazu noch in minderwertiger Mnze eingelst, so da in einer Menge von Familien Jammer und Elend einkehrten, was groe Erbitterung hervorrief. Auerdem hatte das Knigreich eine halbe Million Männer verloren; 800 Ortschaften waren neu auf-zubauen, und 40000 Banernsamilien ein neues Heim zu beschaffen. berhaupt hatte der Nhrstand durch den Krieg sehr gelitten, und ihm wieder aufzuhelfen (Retablissement), bildete fernerhin die vornehmste Sorge des Knigs. Zunchst verteilte er aus den Armeebestnden unentgeltlich Korn und Hafer und 35000 Pferde, verwandelte in der Folgezeit Tausende von Hektaren Bruch- und Moorland in fruchtbares Ackerland, zog Kolonisten aus Wrttemberg und der Pfalz herbei und schaffte auf den kniglichen Gtern die Leibeigenschaft ab. Doch alle diese Schutzmaregeln fr die Landwirtschaft vereitelte er auf der andern Seite durch eine ungeschickte Art der Besteuerung und durch lstige Ausfuhrverbote. Sein Heer hielt er stets schlagfertig und ans der Hhe von 160000 Mann. Er verbesserte die Artillerie, grndete die Militrakademie und blieb beharrlich bei der Meinung, da die Offiziere schon als solche ehrenhafter und einsichtiger seien, als die besten Zivilbeamten; wie denn auch schon sein Vater behauptet hatte, wer zu keinem Soldaten tauge, sei berhaupt ein verchtlicher Mensch. Friedrich d. Gr. selbst war aus dem Krieg sichtlich gealtert und, was noch schlimmer war, als ein verbitterter und liebloser Menschenfeind heimgekehrt. Widerspruch vertrug er ber-Haupt nicht mehr und fr seine treuesteu Diener hatte er oft nur Spott und Ge-ringschtzuug. Manchen erprobten Offizier jagte er einfach aus dem Dienst1. Alles regierte und dirigierte er selbst (Kabinettsregierung), und seine Minister waren weniger seine Berater, als vielmehr seine Handlanger". Denn er sagte sich, da, htte er ihren und seiner Brder Rat befolgt, Preußen immernoch der Kleinstaat vom Jahre 1740, und nicht der Grostaat wre, zu dem er es gemacht habe. 8. Auch Maria Theresia tat alles, um die Schden, die der Krieg teils aufgedeckt, teils ihren Staaten neu hinzugefgt hatte, auszubessern. Ein schwerer Schlag traf sie, als ihr Gemahl, Kaiser Franz I., pltzlich starb (1765)2. In ihrem Sohne Joseph Ii. bekam sie keinen so gefgigen Mitregenten. Denn der neue 1765 Kaiser, ein Mann von vorzglicher Bildung und groen Fhigkeiten, huldigte als Bewunderer Friedrichs d. Gr. der Aufklrung und wollte Gesamtsterreich nach preuischem Vorbild in einen Musterstaat verwandeln, ohne Rcksicht aus die ver-fchiedenen Kulturstufen der einzelnen sterreichischen Völker. Er bereiste zu diesem Zweck sterreich nach allen Richtnngen und fand berall viel Schlendrian, Be-stechlichkeit und Verschleppung der Amtsgeschfte. Fr seine Verbesserungsvor- 1 So z. B- die spteren Kriegshelden Blcher und Jork. 2 Franz I. war ein schlichter Mann und ging inmitten der Zeitereignisse seinen Liebhabereien nach. Seine Strke, die sich auch aus seine Shne Joseph und Leopold vererbte, lag im Finanzfach, und um Geld zu machen schlug er seine eigenen Wege ein. So handelte er z. B. in Getreide, und Friedrich d. Gr. versicherte, da Kaiser Franz I. während des Siebenjhrigen Kriegs sein Getreidelieferant gewesen sei. 345

9. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 111

1909 - Bamberg : Buchner
Napoleon I. 111 ist ein vlliger Binnenstaat geworden. Die aufstndischen Tiroler kmpfen unter Andreas Hofer weiter. Derselbe gert aber in franzsische Ge-fangenschaft und wird zu Mantua erschossen (1810). In Rom wird Papst Pius Vii. abgesetzt", der Rest des Kirchenstaats Frankreich einverleibt, die bersiedelung des heiligen Stuhls mitsamt dem Kardinalskollegium nach Paris angeordnet und beschlossen, jeder knftige Papst msse vor seiner Stuhlbesteigung die Unabhngigkeit der weltlichen Macht vom rmischen Stuhl, die Abhngigkeit des Papstes von den Konzilien und die Fehlbar-feit der Kirche in Glaubenssachen beschwren. Rom aber wird dafr zur zweiten Hauptstadt des Reiches erklrt. Sodann lt sich Napoleon von seiner Gemahlin scheiden und heiratet die Erzherzogin Maria Luise, Tochter Kaiser Franz'i. (1810), die ihn mit einem Sohn, Napoleon Ii., König von Rom, beschenkt. Napoleon ist.auf dem Gipfel seiner Macht. Von den Pyrenen bis an den Bug vom Golf von Tarent bis an die Nord- und Ostsee reicht seine Gewalt/ Nur England ^ trotzt ihm noch. Aber ehe zehn Jahre vergehen", meinte er, werde ich auch.eng-land unterworfen haben. Kein Staat Europas wird mit ihm verkehrend Seine Waren werden wir bald entbehren knnen. Ferner beziehe ich aus Frankreich 900 Millionen; 300 Millionen liegen in den Tuilerien, und die Bank von Frankreich ist mit Silber gefllt. Ich allein habe Geld. sterreich ist bankerott. England und Rußland werden es noch werden." Und im Juni 1811 uerte er: Noch drei Jahre, und ich bin Herr des Universums. " ^ 8. Wie der Friede von Tilsit war auch der von Wie/Napoleon sehr willkommen gewesen. Er sprte, da Rulands Freundschaft erkalte, 1 Am Tag der Schlacht von Wagram. Da Pius Vii. mit dem Bannstrahl gegen Napoleon antwortet, wird er gefangen genommen, zuerst in G renoble, dann in Savona, zuletzt (1812) in Fontaineblean eingekerkert und auf das tgliche Gefangenengeld gesetzt. Aber er bleibt standhaft und verweigert alle Forderungen des korsischen Eroberers. 2 Der König von Schweden, Gustav Iv., ein erbitterter Feind der Revolution und Napoleons, und zugleich ein Gegner Rulands, wird durch eine Militr-Revolution zur Abdankung gezwungen, da er es nicht verhindert hat, da dte Russen Finnland eroberten und Stockholm bedrohten (1809). Nachfolger wird sein Dhetnt Karl Xiii. (18091818). Dieser tritt an Rußland Finnland bis an den Torneo nebst den Aland Zinse ln ab und tritt der Kontinentalsperre bei (1810). Als Kronprinzen adoptierte er den franzsischen Marschall Bernadette, Prinzen von Pontecorvo. 3 Auch sterreich mute der Kontinentalsperre beitreten (1810). 377 f

10. Römische Kaisergeschichte, Geschichte der Völkerwanderung und deutsche Geschichte im Mittelalter bis 1519 - S. 26

1909 - Bamberg : Buchner
26 Alte Geschichte. der Regierung und zur Verhtung des bestndigen Kaiserwechsels und Frsten-mortis alle Reste von Nebengewalten neben der des Kaisers austreiben: es drfe das Kaisertum frderhiu nicht mehr von den Launen und dem Eigen-nutz der Whler, feien es nun Senatoren, Soldaten oder Generle, abhngig fein, sondern es msse ans sich selbst gestellt (absolut) und erblich werden. Diokletian war der Vollstrecker dieser Ansicht: er errichtete an Stelle des noch mit dem Schleier der Republik umgebenen Wahlkaisertnms die nn-umschrnkte erbliche Monarchie, so erst den Kaisertraum Csars verwirk-lichend.1) Sodann trennte er die Heerfhrung von der inneren Verwaltung; hob den Unterschied von kaiserlichen und seuatorischeu Provinzen ans; schuf ein sorgfltig abgestuftes Beamtentum mit einem peinlich einzuhaltenden Geschftsgang (Instanzenweg); fhrte ein neues Steuersystem ein; lste die selbstndige Gemeindeverwaltung auf und fhrte allenthalben den Grund-fcttz der vollen Staatsgewalt durch, fo erst die Weltmonarchie einheitlich gestaltend. Er selbst, der neue Weltregent, war der emsigste Beamte seines Reichs; auer aus seinen Feldzgen52 findet man ihn hnlich Hadrian oft und viel auf rastlosen Reifen, immer regierend und rechtfprecheud. 2. Um das Alte geschickt ins Neue berzuleiten, die Verwaltung des Riesenreichs besser durchfhren zu knnen und die Erblichkeit der Krone anzubahnen, ersann Diokletian folgendes bergangssystem: es sollten fortan immer zwei Grere im Staate fem, als Herrfcher (Augfti, Kaiser), und zwei Geringere als Helfer (Cfares, Vizekaifer), und zwar sollte allemal der Angnstus seinen Csar (der nicht sein leiblicher Sohn fein sollte), womglich zum Schwiegersohn annehmen, nach 20 Jahren abdanken und den Schwieger-shn und bisherigen Csar zum Augustus vorrcken lassen, woraus dann dieser wiederum in der angegebenen Weise sich einen Cfar ernennt, nach zwanzig Jahren zurcktritt und fo fort. Von dieser zunchst knstlichen Erblichkeit und beschrnkten Amtsdauer mochte er in dem ihm eigentm-lichen Wunderglauben hoffen sie werde zu geeigneter Zeit in die natrliche bergehen, wie er auch denken konnte, es werde die ihm durch die Not der 1 Diokletian verlieh der Person des Kaisers die Kleidung des olympischen Zeus: ein weies, perlenbesetztes Stirnband, das Diadem; seidene, golddurchwirkte Gewnder: perlen- und edelsteingestickte Schuhe. Den Kaiser erklrte er fr heilig" und umgab ihn mit einem vielverschlungenen Zeremoniell, das den Zugang zu ihm erschweren und erhhen sollte. Auch fhrte er die Anrede Dominus" (Sire) und den Kniefall vor dem Kaiser ein. 2 Er kmpfte in Gallien und gypten (Bauernkriege), ferner gegen Sarmaten, Perser und Germanen. 134
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