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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 731

1888 - Berlin : Hertz
Die Socialreform. 731 und Reichstag angeregt und nach den heftigsten Kämpfen gegen die ge-fammte liberale Partei durchgesetzt. Neben den Zwecken der Reichs-Finanzpolitik kam es der Regierung vor Allem darauf an, durch einen vernünftigen und mäßigen Schutz des deutschen Gewerbes der heimischen Arbeit wieder Geltung gegen das Ausland zu verschaffen, und schon nach kurzer Zeit wurde von allen Ländern ringsum bewundernd anerkannt, daß die gesammte deutsche Gewerbethätigkeit durch die neuen Zollsätze einen ungeheuern Aufschwung genommen hat. Der Kampf über die Wirthschafts- und Steuerreform wäre nicht Jahre lang mit so großer Heftigkeit und Bitterkeit geführt worden, wenn man von Anfang an mehr beachtet und betont hätte, daß der Kaiser auf die Reformen auch deshalb so großen Werth legte, weil sie die Möglichkeit gewähren sollten, einem großen Theile der Bevölkerung reichlicheren und sicheren Unterhalt zu verschaffen. Statt dessen wurden die politischen Parteigesichtspunkte ungebührlich in den Vordergrund gestellt und die liberale Partei, welche seit Jahren darnach strebte, das Ministerium des Fürsten Bismarck zu Falle zu bringen, wußte die gegen das Tabaksmonopol, das er für die wirksamste Form der indirecten Besteuerung hielt, vorhandene Ungunst bei den Reichstagswahlen von 1881 zu einer Niederlage der Regierung zu benutzen und den Ausfall der Wahlen in dreister Weise als Widerspruch des deutschen Volkes gegen die gesammte Wirthschaftspolitik der Regierung auszubeuten. — Da hielt es der Kaiser an der Zeit für die angefochtene Politik Selbst unumwunden einzutreten. Statt mit einer Thronrede wurde der neue Reichstag durch einen Allerhöchsten Erlaß vom 17. November 1881 eröffnet, in welchem der Kaiser auf die früheren Erklärungen über die Nothwendigkeit der positiven Förderung des Wohls der Arbeiter hinwies und fortfuhr: „Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von Neuem ans Herz zu legen, und würden Wir mit um fo größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften feines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen. Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwefens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht. Der engere Anschluß an die realen Kräfte dieses Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren in der Form cor-porativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung werden, wie Wir hoffen, die Lösung von Aufgaben möglich machen, denen die Staatsgewalt allein in solchem Umfange nicht gewachsen sein würde.

2. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 144

1888 - Berlin : Hertz
144 Hollands Blüthe. ^ besaß große Länderstrecken in Nordamerika, die schönsten Jnsetn in West« iudien, es hatte Brasilien erobert und vorlängst in Ostindien und Ceylon festen Fuß gefaßt, selbst die Goldküste Afrika's gehorchte weithin den Holländern; mit großen Kapitalien ausgerüstete Handelsgesellschaften in Amsterdam führten die Reichthümer aller dieser Länder nach Europa. Welch reger Verkehr,^ welches geistige Streben sthon dadurch nach Holland kam, ist leicht zu ermessen, und Gelehrsamkeit und jegliche Kunst blühte, wie nie zuvor, in dem mühsam dem Meere abgerungenen Ländchen. Auf der Universität Lehden wurden besonders die alten Sprachen getrieben, aber nicht minder fanden Naturwissenschaften, Mathematik, Astronomie und Physik in Holland die fruchtbarste Förderung. Der berühmte Hugo Grotius lehrte das Völkerrecht, und Holland wurde die Wiege aller Staats - und Finanzwissenschaft. Die großen Reichthümer des Landes weckten einen lebhaften Kunstsinn; Malerei, Baukunst und alle praktischen Künste, besonders auch die Gärtnerkunst, gelangten zu einer raschen Blüthe. Die holländischen Staatsmänner, halb Kaufleute, halb Diplomaten, standen in höchster Achtung, und die großen Dränier hatten ein vortreffliches Kriegsheer und eine wahre Pflanzschule für Feldherren und Seeoffiziere in's Leben gerufen. So lernte denn der junge Prinz in Holland die Erfolge kennen und bewundern, welche ein kleines Volk durch unermüdliche Thätigkeit und unter der Leitung tüchtiger Staatsmänner in jeder Beziehung erreicht hatte, und es erstarkte in ihm der Wille, auch in seinem Volk die Keime solchen ruhmvollen Gedeihens zu pflegen und aufzuziehen. Sein ganzes späteres Wirken giebt Zeugniß davon, wie sehr jene in der Fremde gesammelten Erfahrungen von ihm zum Heile seines Volkes benutzt wurdeu. Die meisten Staatseinrichtnngen, welche er nachher in seinen Ländern beförderte, waren Ergebnisse seines Umganges mit den holländischen Staatsmännern; besonders aber lernte der Prinz die Kriegsverfassung der großen Oranier kennen und entwickelte nach ihrem Beispiel das Feldherrvtalent, das später seinen Namen durch die ganze Mit- und Nachwelt trug. Nicht aber sein Geist und sein Wissen allein erstarkten bei dem Aufenthalt in Holland, auch sein Charakter und seine Willenskraft wurden in dem edeln Kampfe gegen jugendliche Leidenschaft gestählt; er lernte sich selbst beherrschen. In dem üppigen Haag war es, wo bei den Freuden nächtlicher Gelage öfter der Versuch gemacht wurde, den Jüngling zu unwürdigen Ausschweifungen zu verführen; aber sein fürstliches Ehrgefühl, gestärkt durch die Warnungen seines Erziehers, ließ ihn den Lockungen widerstehen. Er verließ, um den Versuchungen aus dem Wege zu gehen, lieber den Haag; „ich bin es meinen Eltern, meiner Ehre und meinem Lande schuldig," sagte er und begab sich in's Feldlager zum Prinzen von Oranien. Als dieser den Grund seiner plötzlichen Entfernung aus dem Haag erfuhr, klopfte er ihm beifällig auf die Schultern und sagte: „Eine solche Flncht ist Helden* müthiger, als wenn ich Breda eroberte. Vetter, ihr habt das gethan,, ihr werdet mehr thun. Wer sich selbst besiegen kann, der ist zu großen Unternehmungen fähig." Diese ehrenvolle Anerkennung des berühmten Orauiers machte einen tiefen Eindruck auf das empfängliche Herz des ehrbegierigen Jünglings, welcher nun um so mehr bemüht war, sich vor jeder Befleckung zu bewahren und die Prophezeiung des großen Fürsten zu erfüllen.

3. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 150

1888 - Berlin : Hertz
150 Der westphälische Frieve; Mednch Wilhelm's Ziel. 4) die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg, sobald der damalige Administrator mit Tode abgehen würde, was 1680 erfolgte (das Erz-stift umfaßte die heutigen Kreise Magdeburg, Neuhaldensleben, Wolmirstädt, Jerichow I. und Ii. und Calbe; dagegen waren die Aemter Quersurt, Jüterbogk, Dahme und Gnrg schon vorher an Kursachsen abgetreten, Burg kam 1687 an Brandenburg, die übrigen Gebiete erst 1815). Der Kurfürst von Brandenburg führte fortan auch die Titel: Herzog von Pommern, Herzog von Magdeburg, Fürst vou Halberstadt und von Minden. Die dem Kurfürsten bewilligte Entschädigung war, was den Flächenraum und die Schönheit des Landes betrifft, bedeutender, als der Verlust in Pommern ; denn für 160 Quadratmeilen des pommerischen Landes erhielt der Kurfürst 200 Quadratmeilen schönen, wohlangebauten und reichbevölkerten Bodens. Auch wareu die heftigsten Gegner Brandenburgs sehr unzufrieden mit dieser, wie es schien, überreichen Entschädigung. Aber der Kurfürst selbst konnte den Verlust vou Pommern nicht so leicht verschmerzen. Unter allen brandenburgischen Fürsten war er nämlich derjenige, welcher am entschiedensten zur Gründung einer Seemacht hinneigte. Seine derartigen Jugendiräume waren durch den Aufenthalt in Holland neu belebt und gestärkt worden: deshalb schien ihm der Besitz der pommerischen Seeküste doppelt wichtig. Später freilich hat man erkannt, wie bedeutsam für Preußen die Erwerbung jener schönen Länder im Innern von Deutschland war, durch welche Brandenburg mit den mittleren deutschen Staaten in immer engere und folgenreichere Berührung kam. Neben der Sorge für seine eigenen Staaten versäumte der Kurfürst nicht, der Sache der Protestanten bei dem großen Friedensschlüsse seine Aufmerksamkeit zuzuwenden, besonders war es seinen eifrigen Bemühungen zu danken, daß den Reformirten dieselben Vortheile, wie den angsburgischen Confefsionsverwandten eingeräumt wurden. Durch den westphälischen Frieden wurde festgesetzt, daß in allen bürgerlichen Verhältnissen beide Religionsparteien vollkommene Gleichheit genießen sollten, außer in den kaiserlichen Erblanden, aus welche die Wohlthat der Glaubensfreiheit nicht ausgedehnt wurde. Nur Schlesien wurde ein kümmerlicher Schein derselben zu Theil. Am 24. September 1648 wurde die Urkunde des westphälischen Friedens zu Münster unterzeichnet. Von hier an beginnt für Preußen, wie für ganz Deutschland, eine neue Entwickelung. 21. Friedrich Wilhelm's Streben und Trachten in der Landesregierung. Friedrich Wilhelm's großes Ziel. Durch den Ausgang der Friedensunterhandlungen sah das brandenbnrgische Haus seinen Länderbesitz erweitert: die wichtigsten Erwerbungen erhielten jedoch erst dadurch den rechten Werth, daß der Fürst, welcher damals aus dem brandenburgischen Throne saß, von dem Streben beseelt war, seinem Staate und Volke eine erhöhete Bildung zu erringen. Friedrich Wilhelm war der erste brandenbnrgische

4. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 718

1888 - Berlin : Hertz
718 Der geistliche Kampf (der sogenannte Culturkampf). Der geistliche Kampf (der sogenannte Culturkampf). Die Jahre nach dem französischen Kriege waren besonders durch den geistlichen Kampf erfüllt. Derselbe war durch das neue Concil im Vatican zu Rom und die dort festgestellten Grundsätze über die Autorität in der katholischen Kirche hervorgerufen worden. Bald als dasselbe (für das Jahr 1869) berufen war, und zur Aufgabe erhielt, einerseits die ultramontanen Lehren des römischen sogenannten Syllabus, andrerseits die Unfehlbarkeit des Papstes zu verkünden, erkannte die preußische Regierung die Gefahren, welche damit dem Verhältniß zwischen den Fürsten und Völkern und dem römischen Stuhle drohten und die bedenklichen Folgen, welche dadurch für die Beziehungen zwischen Staat und Kirche entstehen mußten und sie verfehlte nicht, dies in Rom geltend zu machen, sie lehnte es jedoch ab, sich bei den Verhandlungen selbst zu betheiligen, indem sie davon ausging, daß es für Preußen verfassungsmäßig und politisch richtig sei, der römischen Kirche in inneren kirchlichen Dingen volle Freiheit zu lassen, jeden Uebergriff auf das staatliche Gebiet freilich entschieden abzuwehren, wozu nötigenfalls in der parlamentarischen Gesetzgebung ausreichende Waffen vorhanden seien. Die preußische Regierung glaubte sich um so mehr beruhigen zu können, als einerseits selbst katholische Staaten wie Frankreich, entschieden auf das Gefahrvolle der festzustellenden Lehren, gegenüber den bis dahin geltenden Grundsätzen aufmerksam machten, als andrerseits die deutschen Bischöfe in ihrer Gesammtheit Bedenken in Bezug auf die von dem Concil zu proclamireuden neuen Lehren hegten und die Beforgniß zu beschwichtigen suchten, das allgemeine Concil werde in Unbedachtsamkeit und Uebereiluug Beschlüsse fassen, welche ohne Noth mit den bestehenden Verhältnissen und den Bedürfnissen der Gegenwart sich in Widerspruch setzen, oder es werde nach Weise schwärmerischer Menschen etwa Anschauungen, Sitten und Einrichtungen vergangener Zeiten in die Gegenwart verpflanzen wollen. Die Regierung beschränkte sich deshalb darauf feierlichst zu erklären: „Die Staatsregierung hegt das Vertrauen, daß die preußischen Bischöfe auch außerhalb des Heimathlandes der Rechte und Pflichten sich bewußt bleiben, welche ihnen als Bürgern des Reiches und als Unterthanen Sr. Maj. des Königs zukommen. Sie ist aufrichtig gewillt, den bestehenden Rechts- und Friedenszustand innerhalb des Landes aufrecht zu erhalten. Sie wird aber darüber wachen, daß nicht Störungen herbeigeführt werden, und denselben, wenn nöthig, entgegentreten, und ist sich in diesem Punkte, sofern es sich nicht um die Abwehr von Uebergriffen auf das staatliche Rechtsgebiet handeln wird, der Uebereinstimmung mit allen christlichen Regierungen bewußt." Den Bischöfen aber wurde angedeutet, daß tief eingreifende Aenderungen in dem Organismus der katholischen Kirche, wie sie durch die absolutistischen Tendenzen der Curialpartei angestrebt werden, allerdings auch nicht ohne Einfluß auf die Beziehungen der Kirche zum Staat und damit auf ihre eigene Stellung der Regierung gegenüber bleiben würden. Diese

5. Geschichte - S. 35

1913 - Berlin : Oehmigke
— 35 — 15. Das Heerwesen in Brandenburg zur Zeit der Markgrafen. Von der Altmark aus hatten die Markgrafen alles Land bis weit über die Oder hinaus, teils durch Eroberung, teils durch freie Schenkung erworben. Dazu war ihnen schon in den ersten Zeiten für den Verlust der sächsischen Herzogswürde die Beste Braudenburg als Lehn und Königliche Kammer übergeben und daran das Wahlfürstentum geknüpft worden. Alles Land sonst war ihr unbestrittenes Eigentum, und sie vergabeu es ihren deutschen Mannen, die bei der Eroberung mitgewirkt hatten, wofür diese wieder die kriegerische L e h n s p f l i ch t übernahmen. Wohl mochten trotz der jahrhundertelangen Slawenherrschaft sich viele ursprünglich deutsche Elemente im Lande gehalten haben, die nun mit den neuen Kolonisten so wunderbar schnell die Ger-manisiernng des Landes ermöglichten. Das ist gewiß auch der Grund, daß wir in den weiten Marken keine Spur von Leibeigenschaft bemerken und daß hier das Bewußtsein der allgemeinen Verpflichtung zum Kriegsdienste als ein an die Freiheit geknüpftes Erfordernis sich durch alle Zeiten erhielt. Das unbestrittene Besitzrecht der Markgrafen ließ auch nicht die Reichsfreiheit der Geistlichen, des Adels oder der Städte emporkommen, wie sie im Mittelalter sonst überall im Reiche erscheint. Daher bestanden im Lande auch festere Bande zwischen Fürst und Volk. Die Marken waren in Vogteien geteilt, deren Vorsteher nicht allein im Frieden die Stelle des Markgrafen vertraten, sondern auch im Kriege mit der Sammlung, der Organisation und Führung der Lehnsleute und der zur Heeresfolge Verpflichteten betraut waren. Ausgenommen von den Vogteien waren die landesherrlichen Schlösser. Hier hatten die im Lehnsverhältnis stehenden Burgmänner die Pflicht der Verteidigung. Betrachten wir nun den markgräflichen Heerbann im Falle eines Krieges. Es erschienen dann die Aufgebote: 1. der geistlichen Güter, der Bischöfe von Brandenburg, Havelberg und Lebus, der Domstifter und Klöster; 2. der geistlichen Ritterorden, Tempelherren und Johanniter, die einst große Hilfe bei der Eroberung des Landes gebracht hatten; 3. der markgräflichen Mannen oder des Lehnsadels; 3*

6. Geschichte - S. 131

1913 - Berlin : Oehmigke
— 131 — Wächter auf jeden stärkeren und ungewöhnlichen Rauch, der aufstieg, achten und der Ursache nachspüren. Die Stadt hatte die Nachtwächter unter sich. Im Dienste der Stadt standen auch die zwei „Policey-Meister", die den Rang der jüngsten Ratsherren hatten, vom Pferde herab ihre „Marckt-Meister" und Polizey-Diener" kommandierten und für Sicherheit beim Verkehr und Handel sorgten. Aber alle Dienstvorschriften, die ausführlichen Reglements und die einzelnen Dienstinstruktionen, hatte der König gegeben. Nichts war Friedrich Wilhelm I. zu klein und unbedeutend gewesen. Jedes wirtschaftliche Verhältnis war in feste Ordnung gebracht. An abschreckenden Strafen fehlte es nicht; sie waren grausam und hart, aber gerecht. Für ihre Zeit waren diese Einrichtungen musterhaft. Die Residenz durfte sich sehen lassen. Berlin war im Jahre 1740 eine Stadt von 68 691 Einwohnern; oder, rechnete man die Garnison, die Soldaten mit ihren Weibern und Kindern hinzu, so war es schon eine Stadt mit über 80 000, vielleicht 90 000 Bewohnern. Dazu kam nun für einige Monate der starke Zustrom der Fremden, die sich drängten und die Stadt füllten, die alle sehen und staunen wollten. Ernst Consentius (Alt-Berlin anno 1740). 41. Friedericus Rex. Fridericus Rex, unser König und Herr, der rief seine Soldaten allesamt ins Gewehr, zweihundert Bataillons und an die tausend Schwadronen, und jeder Grenadier kriegt' sechzig Patronen. „Ihr verfluchten Kerls," sprach seine Majestät, „daß jeder in der Bataille seinen Mann mir steht! Sie gönnen mir nicht Schlesien und die Grafschaft Glatz und die hundert Millionen in meinem Schatz. Die Kaiserin hat sich mit dem Franzosen alliiert, und das römische Reich gegen mich revoltiert, die Russen seind gefallen in Preußen ein: Auf, laßt uns sie zeigen, daß wir brave Landskinder sein! 9*

7. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 27

1847 - Berlin : Reimer
r 27 B. Volks- und Staats-Verhältnisse, a. Im Allgemeinen. 11. Einwohner-Anzahl. *) Im österr. Dentschl. 12,017000 M.; auf 1 H>M. c. 3340 M. i preuß. - 11,776000 - ; - c. 3500 - - übrigen - . 16,767000 - ; - 3720 - Im Ganzen': 40,560000 M.; auf Isljm. üb. 3530 M. 12. Abst ammung und Sprache. —' Deutsche bilden die Haupt- masse des Volks, etwa 80, Slaven von verschiedenen Völkerschaften (im östl. sösterr. und prcußz Deutschland) c. 16 Prozent der Gesammt-Bevölkerung. — Außerdem italiänische Bewohner in den südlichen, französische und wal- lonische in den westlichen Grenzlandcn. — Die Deutschen zerfallen sprach- lich in Ober- n. Nieder-Deutsche. — Zu diesen gehören die Friesen, West- phalen, Nieder-Sachsen und die übrigen Stämme des nördlichen, zu jenen die Ober-Sachsen, Franken, Bayern, Oesterreicher, Schwa- den, überhaupt alle deutschen Stämme des südl. Deutschlands. 13 — 15. Religion, Volksthümlichkeit u. Gesittung. Ueber 21 Mill. der Einw. sind Katholiken, gegen 18 Mill. gehören protestantischen Kon- fessionen an; jene sind im südlichen, diese im nördlichen Deutschland vorherr- schend. — Es giebt gegen 400000 Juden. — Die, durch ursprüngliche Anlage, die Vorgeschichte und die Naturvcrhältnisse des Landes bedingten, Eigenthümlich- keiten des Volkes zeigen, wie Deutschlands Boden und Klima, bei einer gewissen Einartigkcit, zugleich eine große Mannigfaltigkeit der Erscheinungen. — Die Bil- dung aller Volksklassen ist, mit Hülfe des in den meisten Staaten trefflich ein- gerichteten Elementar-Schulwesens und einer großen Zahl von Gynniasien und Universitäten, sehr vorgeschritten; deutsche Gelehrsamkeit ist weltberühmt, aber, was wichtiger, auch die Sittlichkeit wird höher geschätzt, das Interesse an gei- stigen und religiösen Dingen ist reger, der Sinn für Recht und Wahrheit leben- diger, als sonst irgendwo. — 16. Alle Nahrungszweige blühen. Der Grad ihres Gedeihens und die Art ihres Betriebes wird vorzugsweise durch Natur- und histor. Verhältnisse bedingt. Daher ist der Ackerbau besonders in den Ebenen am Fuße der äu- ßeren Gebirgsränder und in breiteren Gebirgsthälern, — die Viehzucht über- all neben dem Ackerbau und außerdem, in eigenthüml. Art, aus Marsch- und Alpenboden, — Fischfang u. Schifffahrt an Meeren und Flüssen heimisch rc. — Daher schließen sich die technischen Gewerbe theilweis der physischen Kultur an, theilweis — namentlich in ärmeren Gebirgs-, überhpt. in solchen Ge- genden, deren Bodenertrag den Bedürfnissen der Bew. nicht genügt (das nieder- österr. Donau-Thl., das nördl. Böhmen, die schlesischen Vorberge, die Oberlausitz, Erzgebirge u. Voigtland, Thüringen und der Harz, Franken, die Berglande am Ober-, Mittel- und Nieder-Rhein und ihre Umgebungen), also auch in den groß- ßen Städten — erheben sie sich zu selbstständigen Industriezweigen der ver- schiedensten Art. — Daher blüht der Handel vornehmlich in den durch vortheil- *) Die Bevölkerungszahlen sind für Deutschland meist nach dem Stande des Jahres 1843 u. in runden Zahlen angegeben worden, darum auch hier für das preuß. Deutschl.; weiter unten folgt für Preußen das Hauptergebniß der Zählung von 1846. —

8. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 79

1847 - Berlin : Reimer
79 Ausbeute an Gold, Platin, Silber und Edelsteinen gewährt. — Pflege der Bienen (Baschkiren) und Seidenraupen (Süd-Nußland). — Die auf Kosten des Landbau's künstlich belebte Industrie Rußlands ist vorzugsweise in der 3. Zone, namentlich in den Gouvernements Moskau, Wladimir, Kaluga und Tula heimisch, und liefert besonders Leder, Taue, Seife, auch Metallwaaren u. Gewebe aus Wolle, Baumwolle, Leinen, selbst aus Seide, aber diese Erzeugnisse, meist mittelmäßig und theuer, haben nur mit Hülfe der strengen Grenzsperre im Jn- lande und bei den asiatischen Nachbarn Absatz. — Wichtiger der durch die über- seeische und binncnländische Schifffahrt (aus den zahlreichen,'natürlichen und künstlichen Wasserstraßen) und die winterliche Schnecbahn begünstigte, zugleich aber durch strenge Zollgesetze re. beengte Handel, besonders der asiatische, dessen Stapelorte Tiflis, Orenburg, Kiachta re. geworden sind (Peking-Karawanen); — Pelzhandel (russisch- amerikanische Handelsgesellschaft); Menschenhandel im Kaukasus. — 11. Staatseinrichtung. Die Verfassung des kolossalen Reiches ist absolut monarchisch. Der nach dem Erstgeburtsrechte zum Thron gelangende Kaiser (Czar), der „Selbstherrscher aller Reußen", steht selbst an der Spitze der Staatsverwaltung, ihm zur Seite der Reichsrath, dirigirende Senat, dirigirende Synod und das Staats-Ministerium. Unter diesem Civil- und Militair-Gouverneure an der Spitze der Provinzial- Berwaltungen. In Polen ein Statthalter und Provinzial-Ständ e, de- nen indeß, nach dem organischen Statut, keine gesetzgebende Gewalt zusteht. Fast eben so bedeutungslos die finnischen Stände. — Das ursprünglich orienta- lische Gepräge des Staates (nur 2 Stände, leibeigene Knechte und Herren, diese ihrerseits dem Czar knechtisch unterthan) ist durch die Tendenz der Herrscher zur Europäisirung des Volks einigermaßen verwischt worden. Die willkürliche Ein- theilung der zahlreichen Beamtenwelt in 14 Rangklassen ersetzt nur unvollkom- men die fehlende organische Schichtung nach Ständen, und der Versuch den fast fehlenden Bürgerstand zu stärken (Ehrenbürger) soll noch Früchte tragen. Freie bäuerliche Grundbesitzer ebenfalls nur in geringer Zahl. — Desto stärker die un- terste Volksklasse, die der Leibeigenen, die große Mehrzahl der Landbauer (23—24 Mill.), d. i. — da die Bauern in Finnland, den Ostseeprovinzen, in Polen ic., und ebenso die Tataren- und die nomadischen Stämme (welche eigene Stammhäupter, besondere Berechtigungen, und zum Theil blos den Charakter von schutzverwandten Bundesgenossen haben) nicht leibeigen sind — die größere Hälfte des herrschenden russischen Volkes. Auf den Krön- und mehreren Privatgütern hat indeß die Leibeigenschaft aufgehört, und die Regierung begün- stigt die Aufhebung derselben, so wie die Ansiedelung freier Kolonisten. — Die Verwaltung ist in allen Zweigen fast militairisch organisirt, aber die Weite der Räume erschwert den Gang der Staatsmaschine, und begünstigt die Willkür der Beamten, die im Allgemeinen übel berufen sind. Sehr achtbar die Kriegs- macht und Kriegsverfassung: Rekrutirung der regulairen Landmacht vorzugsweise aus den leibeigenen und freien russischen Bauern — Dienstzeit von 15 Jahren — allgemeine Wehrpflichtigkeit der Kosacken sowie der nomadischen Stämme. — Die Weite der Räume und die Länge der Grenzen führen indeß nothwendig Kraftzersplitterung mit sich. Daher die Einrichtung der Militair-

9. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 42

1847 - Berlin : Reimer
42 berne „Aufklärung," Kultur der auf materiellen Gewinn gerichteten Wissens- zweige; vorwaltenb realistisches Streben (sowohl in den Volksschulen als in den höheren Lehranstalten); enge, selbstsüchtige Teubenzeu im erfolgreichen Kampfe mit der alten Schweizer-Tugend und Herzeusgesundheit; bedrohliche Gährung in allen gesellschaftlichen u. politischen Beziehungen u. Verhältnissen. — 54. Nahrungszweige. Fast J/4 des Schweizer Bodens ist llnland. Daher in allen Alpen-Kantonen und den höheren Jura-Gegenden der Ackerbau aus geringe Strecken beschränkt; aus den Alpen dagegen ein eigenthüm- liches, auf Rinderzucht und Milchwirthschaft und die Natur des Hochgebirges gegründetes Hirieulebeu, — Jagd und Fischerei; — Gewerbthätigleit nur in Glarus, St. Gallen und Appenzell, so wie in den Jura-Thälern. — Dagegen in der Schweizer Ebene sorgfältiger, sehr gesegneter Ackerbau, der indeß das Getreidebedürsniß der Schweiz noch nicht zum dritten Theil deckt, — Weinbau an den nördlichen See- und Flußufern, allgemein sehr blühender Obstbau und eine große industrielle Thätigkeit in den Kantonen Thur- und Aargau, Zürich, Basel und Gens. — Sehr gewinnreicher Handels - und Reiseverkehr, begünstigt durch eine große Zahl trefflicher Land- und Wasserstraßen. — 55. Politische Verhältnisse. — Die 22 Kantone bilden einen Bund (die Eidgenossenschaft) souverainer Staaten mit vorherrschend demokratischer Ver- fassung; nur Vienenburg erkennt die Oberhoheit eines Fürsten. Mehrere Kan- tone (Unterwalden, Appenzell, Basel) zerfallen in sich wiederum in zwei, Grau- bündeu in drei selbstständige Staaten, welche jedoch bei der „Dagsatzung, " der ans den Abgeordneten der Kantone zusammengesetzten Behörde für die Lei- tung der gemeinsamen Angelegenheiten, nur je Eine gemeinschaftliche Stimme haben. — Die Tagsatzung versammelt sich abwechselnd in einem der drei „Vor- orte" (Zürich, Bern, Luzern), dessen Abgeordneter daun die Leitung der Ver- sammlung übernimmt. — Kein gemeinsames Finanzwesen, doch eine gemein- same Krlegs verfassu ii g (Bundesheer, Landwehr), gegründet aus die allge- meine Wehrpflichtigkeit jedes waffenfähigen Schweizers. Vi. Die skandinavischen Königreiche Dänemark, Schweden und Norwegen. A. Topische Verhältnisse. 56. Lage, Grenzen, natürl. Beschaffenheit dieser Län- der (wie oben!). — 57. Bestandtheile und Flächeninhalt: I. Die dänische Monarchie umfaßt in Europa 2851 lumln., und besteht aus a. b. Königreich Dänemark, dieses aus den dänischen Inseln — 235 sumln.) w und Jütland . . . = 426 - J U ¿ b. d. Herzogthum Schleswig . . . 164 -

10. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 45

1847 - Berlin : Reimer
45 den Bewohnern der größeren Hafenstädte und in d. Küstengegenden gefunden wird« — Aehnlichkeiten und Verschiedenheiten der skandinavischen und deutschen, — der dänischen, schwedischen und norwegischen Volksthümlichkeit. — 63. Nahrungszweige. Die Laudwirthschaft ist in Dänemark, ebenso in den südlichen Gegenden, doch auch in geschützten nördlichen Thälern d. skandinavischen Halbinsel Haupterwcrbsquelle; sie ist indes nur in den deutschen Herzogthümern, im östlichen Schleswig und im südlichen Schweden einigermaßen vorgeschritten, wird nur hier und auf den dänischen Inseln durch den Boden be- günstigt. In dem westlichen größeren Thcile der jütischen Halbinsel verweisen weite Sand- und Haideflächen auf die Schafzucht, das Marschland der Küsten dagegen auf die der Rinder und Pferde, welche letztere beide jedoch nur im Holsteinischen von besserer Art sind. Auf der skandinavischen Halbinsel wird die Ausbreitung des Ackerbaus durch die eigenthümliche Bodenbeschaffenheit (selbst der ebeneren Gegenden), durch klimatische Verhältnisse und den Mangel an Menschenhänden und Kommunikationen erschwert. Hier großartige, doch ungere- gelte Waldw irthschaft, namentlich in Schweden (da das ganze Land ein un- geheurer Wald mit wenigen beackerten Lichtungen); — außerdem gewähren Vieh- zucht, Bergbau und Jagd (auf Pclzthiere und Eidergänse) im Gebirge, Seehandel (vorzüglich mit Holz, Eisen, Kupfer), R Hede re i und Fischerei an den Küsten die Aushülfe, die der Boden versagt. — Die Lappen weiden Rcnnthier-Heerden, fischen, jagen, und treiben seltener auch Acker- und Berg- bau. — Auch N. - Jütland nährt sich vorzugsweise von Viehzucht und Fische- rei. — Dies sind gleichfalls die ersten Erwerbsquellen auf den noch ärmeren Färöer und Island, wo Ackerbau fast ganz fehlt, und der Handel mit dem Er- trag des Fischfanges und Robbenschlages, mit Eiderdauncn und Moos nur küm- merlichen Gewinn bringt. — Die Industrie ist in allen drei Staaten von ge- ringem Belang; am vorgeschrittensten in Seeland und Holstein und den großen Städten Skandinaviens; der einst blühende Handel Dänemarks jetzt nur von mäßiger Erheblichkeit, von größerer die Rhederei. Es fehlen dem Innern aller drei Staaten gute Straßen und den Küsten Jütlands und Rorrlands gute Häsen. (Wichtigkeit der großen Wasserstraßen des Götha- und Eyder-Kanals.) 64. Staatseinrichtung. — In Dänemark hat der (in männl. und weibliche Linie erbliche) König den Provinzial-Landständen Einfluß auf die Gesetzgebung eingeräumt. Die Verwaltungsweise ist sehr zusammenge- setzt. Das Land he er steht an innerer Güte der Seemacht nach, welche letz- tere indeß an allgemeiner Bedeutung sehr verloren hat. — Schweden und Norwegen haben Einen König, bilden aber zwei getrennte Gemeinwesen. Die monarchische Gewalt des Königs ist in Schweden durch die Neichsstände, in Norwegen durch den Stört hing sehr beschränkt. — Geordnete Verwaltung. — Die Kr ieg s v er fass» ng in beiden Ländern den Bedürfnissen und ökonomischen Verhältnissen wohl angepaßt. In beiden Ländern nur wenige 1000 M. stehenden Truppen; in Schweden Militair-Kolo- nien (Jndelt-Rgmtr.) und die National-Reserve; in Norwegen Beurlaubungs- und Landwehr-System, allgemeine Dienstpflichtigkeit mit Ausnahme der Hand- werker und Kaufleute. Die Seemacht ist in beiden Ländern, mittelst einer großen Zahl von kleinen Fahrzeugen (Skären-Flotte), mehr auf die Vertheidigung der Küsten, als auf auswärtige Erpcditionen berechnet. —
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