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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 729

1888 - Berlin : Hertz
Die Attentate, die wirtschaftlichen Vorlagen. 729 so mehr die Einrichtungen für die Volkswohlfahrt auf neuen Grundlagen fürsorglich ins Ange zu fassen. Schon bei den Neuwahlen zum Reichstage war dieser Gesichtspunkt besonders ins Gewicht gefallen. Die Regierung wähnte nicht, daß die Maßregeln staatlicher Einschränkung für sich allein im Stande sein sollten, die socialistischen Verirrungen durchgreifend zu heilen und zu überwinden, — sie war vielmehr überzeugt, daß die gesetzliche Vorkehr nur dazu dienen konnte, zunächst den Boden wieder frei zu machen für eine positiv heilende Wirksamkeit aller dazu berufenen staatlichen, kirchlichen und bürgerlichen Kreise. Die Regierung erkannte es als eine ihrer höchsten Aufgaben, diese von innen heraus bessernde Wirksamkeit ans jede Weise anzuregen, zu beleben und mit Rath und That zu fördern, — aber zunächst erhoffte sie eine bereitwillige und kräftige Unterstützung für die Reformen auf dem gewerblichen und finanziellen Gebiete. Im engsten Zusammenhange mit dem Kampfe gegen die socialistischen Verirrungen und gegen die angestrebte Lockerung aller sittlichen Bande in den gewerblichen Kreisen wurden die Bestrebungen, die Gewerbe-Ordnung unter Festhaltung ihrer Grundlagen und unter Berücksichtigung der hervorgetretenen praktischen Bedürfnisse zu verbessern, betont. L>eit langer Zeit war das Streben der Regierung ferner auf eine wirtschaftliche Reform gerichtet, von welcher sie eine allseitige Erfrischung der finanziellen Verhältnisse des Reichs und der einzelnen Staaten und somit einen neuen Aufschwung der Volkswohlfahrt erwartete. Aus den darüber gepflogenen Verhandlungen geht hervor, daß der eigentliche bestimmende Grund und Zweck dieser Reform im Sinne der Regierung vor Allem die feste dauernde Begründung einer selbstständigen und ersprießlichen Finanzpolitik des Reiches, und zwar unter wesentlicher Erleichterung der Einzelstaaten und behufs möglichster Schonung der Steuerkraft des Volkes war. Der leitende Gesichtspunkt, von dem die Regierung bei ihrem Reformplan von vornherein ausging, war die überwiegende Heranziehung und Ausnutzung der dazu vorzugsweise geeigneten indirecten Steuern, um gleichzeitig die seit Jahren immermehr gesteigerten Anforderungen der directen Besteuerung im Staate, sowie in den Kreis- und Commnnalver-bänden vermindern zu können. Der erste Schritt der Reform wurde im Jahre 1879 durch Erneuerung der Zollgesetzgebung im Deutschen Reiche gemacht; es kam dabei vor Allem darauf an, dnrch Vermehrung der auf indirecten Abgaben beruhenden Einnahmen des Reiches die Möglichkeit zur Verminderung der directen Steuerlast in Preußen und den übrigen Einzelstaaten zu gewinnen. Ein sogenannter Volkswirthschaftsrath von theils gewählten, theils ernannten Vertretern aller Zweige der Industrie soll der preußischen Regierung in^der Vorbereitung der weiteren Schritte der gewerblichen Reform zur Seite stehen.

2. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 731

1888 - Berlin : Hertz
Die Socialreform. 731 und Reichstag angeregt und nach den heftigsten Kämpfen gegen die ge-fammte liberale Partei durchgesetzt. Neben den Zwecken der Reichs-Finanzpolitik kam es der Regierung vor Allem darauf an, durch einen vernünftigen und mäßigen Schutz des deutschen Gewerbes der heimischen Arbeit wieder Geltung gegen das Ausland zu verschaffen, und schon nach kurzer Zeit wurde von allen Ländern ringsum bewundernd anerkannt, daß die gesammte deutsche Gewerbethätigkeit durch die neuen Zollsätze einen ungeheuern Aufschwung genommen hat. Der Kampf über die Wirthschafts- und Steuerreform wäre nicht Jahre lang mit so großer Heftigkeit und Bitterkeit geführt worden, wenn man von Anfang an mehr beachtet und betont hätte, daß der Kaiser auf die Reformen auch deshalb so großen Werth legte, weil sie die Möglichkeit gewähren sollten, einem großen Theile der Bevölkerung reichlicheren und sicheren Unterhalt zu verschaffen. Statt dessen wurden die politischen Parteigesichtspunkte ungebührlich in den Vordergrund gestellt und die liberale Partei, welche seit Jahren darnach strebte, das Ministerium des Fürsten Bismarck zu Falle zu bringen, wußte die gegen das Tabaksmonopol, das er für die wirksamste Form der indirecten Besteuerung hielt, vorhandene Ungunst bei den Reichstagswahlen von 1881 zu einer Niederlage der Regierung zu benutzen und den Ausfall der Wahlen in dreister Weise als Widerspruch des deutschen Volkes gegen die gesammte Wirthschaftspolitik der Regierung auszubeuten. — Da hielt es der Kaiser an der Zeit für die angefochtene Politik Selbst unumwunden einzutreten. Statt mit einer Thronrede wurde der neue Reichstag durch einen Allerhöchsten Erlaß vom 17. November 1881 eröffnet, in welchem der Kaiser auf die früheren Erklärungen über die Nothwendigkeit der positiven Förderung des Wohls der Arbeiter hinwies und fortfuhr: „Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von Neuem ans Herz zu legen, und würden Wir mit um fo größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften feines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen. Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwefens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht. Der engere Anschluß an die realen Kräfte dieses Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren in der Form cor-porativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung werden, wie Wir hoffen, die Lösung von Aufgaben möglich machen, denen die Staatsgewalt allein in solchem Umfange nicht gewachsen sein würde.

3. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 383

1888 - Berlin : Hertz
Das Städtewesen; Staatsverwaltung. 383 stimmt wurde, daß fortan kein Unterthänigkeits - Verhältniß mehr entstehen und die vorhandenen aufhören sollten. Die Städte bedurften gleichfalls einer gründlichen Aenderung ihrer Verhältnisse. In Preußen, wie in ganz Deutschland war seit dem dreißigjährigen Kriege die Selbstständigkeit der städtischen Behörden immer mehr gesunken, und gleichzeitig hatte sich der bessere städtische Gemeingeist fast gänzlich verloren. Die im achtzehnten Jahrhunderte eingesetzten Kriegs- und Domänenkammern, sowie die Steuerbehörden hatten in die Selbstständigkeit der städtischen Verwaltung noch tiefer eingegriffen, und am Schluffe des achtzehnten Jahrhunderts war gar noch die Vorschrift hinzugekommen, daß die obrigkeitlichen Stellen in den Städten mit ausgebienten Militärs besetzt werben sollten. Diese Leute, ohne Anspruch auf das Vertrauen der Bürgerschaft, den Geschäften und Bedürfnissen der Stadt völlig fremd, suchten in ihren Stellen meistens nur Ruheplätze und setzten den willkürlichen lieb ergriffen der königlichen Behörben und der commandirenden Offiziere keinen Widerstand entgegen. Die Kriegs - und Domänenkammern gewöhnten sich immer mehr, alle stäbtischen Angelegenheiten an sich zu ziehen und zu entscheiden, die Bürgerschaft und der Magistrat dagegen wurden jeder selbstständigen Entscheidung über das Gemeinwesen beraubt, und so konnte sich unter den Bürgern Einsicht, Geschäftstätigkeit und Liebe zur Sache nicht bilben. Ohne Achtung und Vertrauen zu ihrer Obrigkeit, ohne Mitwirkung und Ver-einiguugspuukt, verloren dieselben alleu Eifer und alle Aufopferungsfähigkeit für die Gemeinbe. Daher war es gekommen, daß die Städte auch im letzten Kriege sich so ohne alle Kraft und Wiberstanbsfähigkeit gezeigt hatten. Die Nothwenbigkeit einer burchgreifenben Verbesserung war einleuchtenb. Stein beschloß, die Verfassung der Stabte auf dem Grimbe einer freien und geordneten Theilnahme der Bürger an der Besorgung ihrer Gemeindeangelegenheiten herzustellen. Am 19. November 1808 bestätigte der König die nach biefem Grunb-satze ausgearbeitete Stäbteorbnung. Dieselbe überließ den Stäbten die Verwaltung des stäbtifchen Vermögens und aller städtischen Angelegenheiten, die Wahl der Magistrate ans der Mitte der Bürgerschaft und die Theilnahme der letzteren an der Verwaltung durch gewählte Vertreter (Stabt-verorbnete). Durch dieses Gesetz wurde in der That bald wieder Liebe zur Gemeinbe, Theilnahme an ihren Angelegenheiten und ein erhohetes Gefühl von Selbststänbigkeit und Ehre erweckt. Stein selbst sah seine Schöpfung nicht als vollenbet an, erkannte vielmehr später mehrere wesentliche Mängel berselben, aber trotz aller seitdem nothwenbig geworbenen Aeiibenmgen wird ihm noch heute bic Anerkennung zu Theil, daß bic Stäbteorbnung bamals ein überaus bankenswerther Fortschritt war und vielen reichen Segen für das Gemeinwesen gestiftet hat. Die gründliche Verbesserung der Einrichtungen aller einzelnen Stänbe sollte nach Stein's Absicht auch zur Herstellung zweckmäßiger Provinzial-ftänbe und als letztes Ziel zur Errichtung von Reichsstänben führen, büch finb biefe Pläne bamals noch nicht zur Reife gelangt. Dagegen ist die höchste Verwaltung bcs Staates selbst auf Stein's Rath und Anlaß durchaus neu geordnet worden. Die vorhandenen

4. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 581

1888 - Berlin : Hertz
Wiederherstellung des inneren Frieden-. 581 welche Preußen geholfen hat, unter schweren, aber erfolgreichen Opfern nicht nur die Gefahren feindlicher Angriffe von unseren Grenzen abzuwenden, sondern in raschem Siegesläufe des vaterländischen Heeres dem ererbten Ruhme neue Lorbeeren hinzuzufügen und der nationalen Entwickelung Deutschlands die Bahn zu ebenen. Unter dem sichtbaren Segen Gottes folgte die waffenfähige Nation mit Begeisterung dem Rufe in den heiligen Kampf für die Unabhängigkeit des Vaterlandes, und schritt unser heldenmütiges Heer, unterstützt von wenigen aber treuen Bundesgenossen, von Erfolg zu Erfolg, von Sieg zu Sieg, im Osten wie im Westen. Viel theures Blut ist geflossen, viele Tapfere betrauert das Vaterland, die siegesfroh den Heldentod starben, bis unsere Fahnen sich in einer Linie von den Karpathen zum Rheine entfal-teten. In einträchtigem Zusammenwirken werden Regierung und Volksvertretung die Früchte zur Reife zu bringen haben, die aus der blutigen Saat, soll sie nicht umsonst gestreut sein, erwachsen müsse n." In Betreff der Beseitigung des bisherigen Zwiespaltes sagte der König: „Ueber die Feststellung des Staatshaushalts-Etats hat eine Vereinbarung mit der Landesvertretung in den letzten Jahren nicht herbeigeführt werden können. Die Staats-Ausgaben, welche in dieser Zeit geleistet sind, entbehren daher der gesetzlichen Grundlage, welche der Staatshaushalt, wie ich wiederholt anerkenne, nur durch das alljährlich zwischen meiner Regierung und den beiden Häusern des Landtages zu vereinbarende Gesetz erhält. Wenn meine Regierung gleichwohl den Staatshaushalt ohne diese gesetzliche Grundlage mehrere Jahre geführt hat, so ist dies nach gewissenhafter Prüfung in der pflichtmäßigen Ueberzeugung geschehen, daß die Fortführung einer geregelten Verwaltung, die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen gegen die Gläubiger und die Beamten des Staates, die Erhaltung des Heeres und der Staats-Institute, Existenzfragen des Staates waren, und daß daher jenes Verfahren eine der unabweisbaren Nothwendigkeiten wurde, denen sich eine Regierung im Interesse des Landes nicht entziehen kann und darf. Ich hege das Vertrauen, daß die jüngsten Ereignisse dazu beitragen werden, die unerläßliche Verständigung in so weit zu erzielen, daß meiner Regierung in Bezug auf die ohne Staatshaushalts-Gesetz geführte Verwaltung die Indemnität, um welche die Landesvertretung angegangen werden soll, bereitwillig ertheilt, und damit der bisherige Konflikt für alle Zeit um so sicherer zum Abschlüsse gebracht werden wird, als erwartet werden darf, daß die politische Lage des Vaterlandes eine Erweiterung der Grenzen des Staates und die Einrichtung eines einheitlichen Bundesheeres unter Preußens Führung gestatten werde, dessen Lasten von allen Genossen des Bundes gleichmäßig werden getragen werden. Meine Herren, mit mir fühlen Sie, fühlt das ganze Vaterland die große Wichtigkeit des Augenblickes, der mich in die Heimath zurückführt. Möge die Vorsehung eben so gnadenreich Preußens Zukunft segnen, wie sie sichtlich die jüngste Vergangenheit segnete. Das walte Gott!" Die Landesvertretung kam dem versöhnlichen Sinne der Regierung bereitwillig entgegen, und erwiederte die Thronrede mit dem Ausdrucke begeisterter Anerkennung und freudigen Dankes für den König und das Heer.

5. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 498

1888 - Berlin : Hertz
498 Der Krieg in Italien; Friede zu Zürich; König Wilhelm's Thronbesteigung. henden Ausbruch des Krieges zu verhüten, aber feine Absichten wurden dadurch vereitelt, daß Oesterreich selbst unerwartet zum Angriff schritt. Als jedoch Frankreich mit großer Truppenmacht dem König von Sardinien zu Hülfe geeilt war und Oesterreich nach schweren Niederlagen bereits aus der Lombardei verdrängt und bedroht war, da traf der Prinz-Regent Anstalten, um dem weiteren Vorgehen Frankreichs Einhalt zu gebieten. Die preußische Armee wurde in kriegsbereiten Zustand gesetzt und ein größerer Theil derselben am Rhein zusammengezogen. Der Regent verkündigte, daß er entschlossen sei, die Grundlagen des europäischen Rechtszustandes, das Gleichgewicht Europa's zu wahren, und für die Sicherheit, den Schutz und das nationale Interesse Deutschlands im Verein mit den Truppen der übrigen deutschen Bundesgenossen einzustehen. Diese drohende Stellung Deutschlands trng dazu bei, den Fortgang des italienischen Krieges zu hemmen; Napoleon Iii. schloß mit dem Kaiser von Oesterreich zu Villafranca Friedenspräliminarien, welchen bald darauf ein Friedensschluß zu Zürich folgte. Das Auftreten des Prinz-Regenten während der italienischen Wirren gab seiner Stellung unter den Fürsten Deutschlands und Europa's ein erhöhtes Gewicht. Dies zeigte sich in seinen mehrfachen Zusammenkünften mit den Regenten der großen Staaten im Jahre 1860. Kaiser Napoleon Iii kam im Juni nach Baden-Baden zu einer Zusammenkunft mit dem Prinz-Regenten , welcher ihn inmitten einer großen Zahl der deutschen Fürsten empfing. Bald darauf trat der Regent in Töplitz mit dem Kaiser von Oesterreich und (imoctober) in Warschau mit diesem und zugleich mit dem Kaiser von Rußland zu wichtigen Besprechungen zusammen. 58. Lönig Wilhelm's Thronbesteigung und erste Negiernngsm. Die Thronbesteigung (2. Januar 1861). Als König Friedrich Wilhelm Iv. am 2. Januar 1861 gestorben war, verkündete der bisherige Prinz-Regent den Antritt seines eigenen Regimentes als König Wilhelm in der Proclamation „An Mein Volk." Seine Absichten in der Regierung des Landes bezeichnete er dabei mit folgenden Worten: „Das hohe Vermächtniß meiner Ahnen, welches sie in unablässiger Sorge, mit ihrer besten Kraft, mit Einsetzung ihres Lebens gegründet und gemehrt haben, will Ich getreulich wahren. Mit Stolz sehe Ich Mich von einem so treuen und tapferen Volke, von einem so ruhmreichen Heere umgeben. Meine Hand soll das Wohl und das Recht Aller in allen Schichten der Bevölkerung hüten, sie soll schützend und fördernd über diesem reichen Leben wallten. Es ist Preußens Bestimmung nicht, dem Genusse der erworbenen Güter zu leben. In der Anspannung seiner geistigen und sittlichen Kräfte, in dem Ernste und der Aufrichtigkeit seiner religiösen Gesinnung, in der Vereinigung von Gehorsam und Freiheit, in der Stärkung seiner Wehrkraft liegen die Bedingungen seiner Macht; nur so vermag es seinen Rang unter den Staaten Europa's zu behaupten. Ich halte fest an den Traditionen Meines Hauses, wenn Ich den

6. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 715

1888 - Berlin : Hertz
Deutschlands Friedenspolitik. 715 gegen den Kaiser nnb seine Helden. Und diese Stimmung, meine Herren, ich hoffe, sie wird dauern." In Folge vertraulicher Verhandlungen, an welchen auch Fürst Bismarck von seinem Krankenbett einen lebhaften Antheil nahm, kam denn eine Vermittelung zu Stande, nach welcher die von der Regierung geforderte Stärke des Friedensheeres zunächst auf 7 Jahre (das Septennat) bewilligt wurde, nach Ablauf dieser Zeit dann wieder aus dieselbe Zeit. Der Kaiser sagte beim Schlüsse des Reichstags: — „Das hervorragendste, unter Ihrer Mitwirkung zu Stande gekommene Gesetz soll, nach den Absichten der verbündeten Regierungen, dem deutschen Heere diejenige Organisation dauernd sichern, in welcher die Gewähr für den Schutz unseres Vaterlandes und für den Frieden Europas beruht. Um die Stetigkeit der Entwickelung unserer Verfassung sicher zu stellen und um für die Fortbildung unserer neugewonnenen nationalen Einrichtungen die Grundlage allseitigen Verständnisses zu gewinnen, haben die verbündeten Regierungen eingewilligt, die von ihnen vorgeschlagene und nach ihrer Ueberzeugung nothwendige definitive gesetzliche Regelung der Friedensstärke des Heeres der Zukunft vorzubehalten. Sie haben dieses Zugeständnis in der festen Zuversicht machen können, es werde die regelmäßige Berathung des Militäretats und die fortschreitende Entwickelung des Verfassungslebens dem Lande und den künftigen Reichstagen die Ueberzeugung gewähren, daß die Sicherstellung der nachhaltigen gleichmäßigen Ausbildung der nationalen Wehrkraft und die Herstellung einer gesetzlichen Unterlage für die jährlichen Budgetberathungen nothwendig sei, um dem deutschen Heere eine seiner Bedeutung für das Reich entsprechende Festigkeit der Gestaltung zu sichern." Deutschlands Friedenspolitik. Kaiser Wilhelm hatte die Mission des neu errichteten Deutschen Reiches von vorn herein als eine Mission des Friedens unter den Völkern aufgefaßt und er suchte seinen Einfluß in jeder Beziehung sin: Erhaltung des Friedens in Europa geltend zu machen. In diesem Sinne suchte er auch die Zuneigung des Kaisers Alexander von Rußland, der ihn „seinen besten Freund" nannte, zu verwerthen. Besonders ließ er sich auch angelegen sein, zwischen Rußland und Oesterreich wieder ein freundlicheres Verhältniß zu vermitteln. Es gelang ihm, die Beiden im September 1872 bei der Drei-Kaiser-Zusammenkunft in Berlin als seine Gäste zusammen zu sehen. Dte Vereinigung der drei Kaiser in der Hauptstadt des neuen deut- schen Reiches war die gewaltigste und wirksamste Kundgebung einer ernsten und entschiedenen Friedenspolitik, ohne jeden politischen Hintergedanken. Deshalb fand die Zusammenkunft aufrichtige Theilnahme und Zustimmung auch bei den nicht unmittelbar vertretenen Regierungen und Völkern, tvelche ihrerseits den Werth des Friedens für sich und für die europäische Entwickelung zu schätzen wissen. Was der Deutsche Kaiser vom ersten

7. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 718

1888 - Berlin : Hertz
718 Der geistliche Kampf (der sogenannte Culturkampf). Der geistliche Kampf (der sogenannte Culturkampf). Die Jahre nach dem französischen Kriege waren besonders durch den geistlichen Kampf erfüllt. Derselbe war durch das neue Concil im Vatican zu Rom und die dort festgestellten Grundsätze über die Autorität in der katholischen Kirche hervorgerufen worden. Bald als dasselbe (für das Jahr 1869) berufen war, und zur Aufgabe erhielt, einerseits die ultramontanen Lehren des römischen sogenannten Syllabus, andrerseits die Unfehlbarkeit des Papstes zu verkünden, erkannte die preußische Regierung die Gefahren, welche damit dem Verhältniß zwischen den Fürsten und Völkern und dem römischen Stuhle drohten und die bedenklichen Folgen, welche dadurch für die Beziehungen zwischen Staat und Kirche entstehen mußten und sie verfehlte nicht, dies in Rom geltend zu machen, sie lehnte es jedoch ab, sich bei den Verhandlungen selbst zu betheiligen, indem sie davon ausging, daß es für Preußen verfassungsmäßig und politisch richtig sei, der römischen Kirche in inneren kirchlichen Dingen volle Freiheit zu lassen, jeden Uebergriff auf das staatliche Gebiet freilich entschieden abzuwehren, wozu nötigenfalls in der parlamentarischen Gesetzgebung ausreichende Waffen vorhanden seien. Die preußische Regierung glaubte sich um so mehr beruhigen zu können, als einerseits selbst katholische Staaten wie Frankreich, entschieden auf das Gefahrvolle der festzustellenden Lehren, gegenüber den bis dahin geltenden Grundsätzen aufmerksam machten, als andrerseits die deutschen Bischöfe in ihrer Gesammtheit Bedenken in Bezug auf die von dem Concil zu proclamireuden neuen Lehren hegten und die Beforgniß zu beschwichtigen suchten, das allgemeine Concil werde in Unbedachtsamkeit und Uebereiluug Beschlüsse fassen, welche ohne Noth mit den bestehenden Verhältnissen und den Bedürfnissen der Gegenwart sich in Widerspruch setzen, oder es werde nach Weise schwärmerischer Menschen etwa Anschauungen, Sitten und Einrichtungen vergangener Zeiten in die Gegenwart verpflanzen wollen. Die Regierung beschränkte sich deshalb darauf feierlichst zu erklären: „Die Staatsregierung hegt das Vertrauen, daß die preußischen Bischöfe auch außerhalb des Heimathlandes der Rechte und Pflichten sich bewußt bleiben, welche ihnen als Bürgern des Reiches und als Unterthanen Sr. Maj. des Königs zukommen. Sie ist aufrichtig gewillt, den bestehenden Rechts- und Friedenszustand innerhalb des Landes aufrecht zu erhalten. Sie wird aber darüber wachen, daß nicht Störungen herbeigeführt werden, und denselben, wenn nöthig, entgegentreten, und ist sich in diesem Punkte, sofern es sich nicht um die Abwehr von Uebergriffen auf das staatliche Rechtsgebiet handeln wird, der Uebereinstimmung mit allen christlichen Regierungen bewußt." Den Bischöfen aber wurde angedeutet, daß tief eingreifende Aenderungen in dem Organismus der katholischen Kirche, wie sie durch die absolutistischen Tendenzen der Curialpartei angestrebt werden, allerdings auch nicht ohne Einfluß auf die Beziehungen der Kirche zum Staat und damit auf ihre eigene Stellung der Regierung gegenüber bleiben würden. Diese

8. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 730

1888 - Berlin : Hertz
730 Die Locialreform. Die Socialreform. Alle wirthschaftlichen Bestrebungen der Regierung gewannen noch eine höhere Bedeutung, seitdem die wirtschaftliche Reform im Zusammenhange mit der Socialreform aufgefaßt wurde. Bis dahin war nur von socialer Revolution die Rede, welche von der Socialdemokratie verkündet wurde, jetzt wandte sich die Regierung den Interessen des Proletariats zu und suchte sie durch eine sociale Reform zu befriedigen. Die Socialdemokratie, welche eine Besserung der wirthschaftlichen Verhältnisse der Arbeiter nur durch den revolutionären Umsturz der ganzen gesellschaftlichen Ordnung erreichen zu können meinte, war in Deutschland erst in neuerer Zeit in größerem Umfange hervorgetreten, und die Regierung hatte bisher keine besondere Stellung dazu genommen, während die Bestrebungen auf allmälige und friedliche Verbesserungen der gesellschaftlichen Zustände (sociale Reformen) bei dem Königthum und seinen Behörden von jeher alle Förderung gefunden hatten. Je entschiedener aber die Regierung jetzt in Folge der Attentate genöthigt war, gegen die revolutionären Ausschreitungen der Socialdemokratie mit der Strenge des Gesetzes vorzugehen, desto mehr fand sich der Kaiser andererseits durch seine Pflichten gegen das Gemeinwesen veranlaßt, mit friedlichen Reformen die thunlichste Erleichterung der unteren Classen auf jede Weise zu fördern und die darauf gerichteten Bestrebungen zu unterstützen. Es war gewiß ein Beweis der erhabenen Denkungsweise des Kaisers Wilhelm und seiner ganzen Hingebung an seinen fürstlichen Beruf, daß er bald nach jenen beiden Mordversuchen gegen seine Person, ehe noch die ihm geschlagenen Wunden gänzlich geheilt waren, seine Fürsorge grade für die socialdemokratischen Kreise mit vermehrtem Eifer wieder aufnahm. Angesichts jener erschreckenden Verirrungen fühlte er den ganzen Ernst und die volle Verantwortung, welche der Staat in dieser Beziehung trägt, er hatte einen neuen Inhalt sür sein ganzes Streben und Schaffen gewonnen. Er wollte die gewaltige Popularität, die er erreicht hatte, einsetzen, um Millionen von Landeskindern ein besseres Loos zu verschaffen, er wollte den Grundsatz zur Geltung bringen, daß der Staat nicht blos eine Polizeianstalt zur Sicherung gegen Vergehen und Verbrechen, sondern eine Gemeinschaft zur möglichsten Förderung des Wohls aller Einzelnen, besonders der Schwächsten und Bedürftigsten sei. In drei Richtungen sollte diesen geholfen werden: durck die Sicherung reichlicherer Beschäftigung und größeren Verdienstes, durch die Erleichterung der Steuerzahlung, endlich durch Förderung aller Maßregeln für das positive Wohl der Arbeiter, nämlich „daß die wirklichen Härten des Schicksals, über welche die Arbeiter zu klagen haben, soweit eine christlich gesinnte Gemeinschaft es vermag, gemildert werden." Wenige Wochen nach Erlaß des Strafgesetzes gegen die Ausschreitungen der Socialdemokratie wurde die deutsche Zoll- und Steuerreform (welche jetzt in ihrem Zusammenhange mit den Bestrebungen für Verbesserung der socialen Zustände noch dringender erschien) im Bundesrath

9. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 733

1888 - Berlin : Hertz
Die Socialreform. 733 psinden. Die Grundsätze, wie sie der Kaiser in seinem Erlaß von 1881 ausgesprochen, waren jetzt auch von der Mehrheit der Reichsvertretung in die Gesetzgebung ausgenommen und zum öffentlichen Recht gemacht. Ein neues, großartiges System staatlicher Socialwirthschaft war hiermit eingeführt und die Bahn für weitere Arbeiten zum Wohle der arbeitenden Classen freigelegt. So ist denn in der That der neueste Abschnitt der gewaltigen und glorreichsten Geschichte Kaiser Wilhelms wohl der bedeutsamste von allen: es ist neu, daß irgend eine staatliche Regierung als solche mit Offenheit und Entschiedenheit und alsbald mit unverkennbarem Erfolge die sociale Frage, die Geschicke der Volksgemeinschaft, speciell des Proletariats in die Hand genommen hat. Man kann es unzweifelhaft als ein großes und dauerndes Verdienst Kaiser Wilhelms festhalten, daß er den Beruf des Königthums auch in dieser schwierigsten Richtung erkannt und bewährt hat; nur bei dem Ansehen und der Verehrung, welche er genoß, konnte es gelingen, die Verpflichtung des Staats in dieser Beziehung im öffentlichen Bewußtsein zur Geltung zu bringen, seinen Nachfolgern fällt die erhabene und schöne Aufgabe zu, die begonnene Socialreform nach allen Seiten in dem Geiste, den er bezeichnet hat, im Geiste des praktischen Christenthums durchzuführen. Der Kaiser selbst hat in der Rede zur Eröffnung des Reichstags am 21. November 1884 die Ergebnisse seines socialen Strebens und seiner Friedenspolitik also bezeichnet: Es gereicht Mir zu besonderer Genugthuung, daß die Wunsche, welche Ich in Meiner Botschaft vom 17. November 1881 an dieser Stelle kundgegeben, seitdem auf dem Wege zu ihrer Erfüllung wesentliche Fortschritte gemacht haben; Ich entnehme daraus am Abend Meines Lebens die Zuversicht, daß der stufenweise Ausbau der begonnenen Reform schließlich gelingen und für den inneren Frieden int Reiche die Bürgschaften herstellen werde, welche nach menschlicher Unvollkommenheit erreichbar sind. Der Kaiser konnte ferner von dem Ergebnisse seiner auswärtigen Politik folgendes großartige Bild geben: Im Einverständniß mit der französischen Regierung habe Ich Vertreter der meisten seefahrenden Nationen hierher eingeladen, um über die Mittel zu berathen, durch welche der Handel mit Afrika gefördert und vor Störungen durch internationale Reibungen gesichert werden kann. Die Bereitwilligkeit der betheiligten Regierungen, Meiner Einladung zu entsprechen, ist ein Beweis der freundschaftlichen Gesinnung und des Vertrauens, von welchem alle Staaten des Auslandes dem Deutschen Reiche gegenüber erfüllt sind. Diesem Wohlwollen liegt die Anerkennung der Thatsache zu Grunde, daß die kriegerischen Erfolge, die Gott uns verliehen hat, uns nicht verleiten, das Glück der Völker auf anderem Wege als durch Pflege des Friedens und feiner Wohlthaten zu suchen. Ich 'freue Mich dieser Anerkennung, und insbesondere darüber, daß die Freundschaft mit den, durch die Tradition der Väter, durch die Verwandtschaft der regierenden Häuser und Durch die Nachbarschaft der Länder Mir besonders nahestehenden Monarchen von Oesterreich und Rußland durch Unsere Begegnung in Skiermewi'ce der Art hat besiegelt werden können, daß Ich ihre

10. Geschichte - S. 35

1913 - Berlin : Oehmigke
— 35 — 15. Das Heerwesen in Brandenburg zur Zeit der Markgrafen. Von der Altmark aus hatten die Markgrafen alles Land bis weit über die Oder hinaus, teils durch Eroberung, teils durch freie Schenkung erworben. Dazu war ihnen schon in den ersten Zeiten für den Verlust der sächsischen Herzogswürde die Beste Braudenburg als Lehn und Königliche Kammer übergeben und daran das Wahlfürstentum geknüpft worden. Alles Land sonst war ihr unbestrittenes Eigentum, und sie vergabeu es ihren deutschen Mannen, die bei der Eroberung mitgewirkt hatten, wofür diese wieder die kriegerische L e h n s p f l i ch t übernahmen. Wohl mochten trotz der jahrhundertelangen Slawenherrschaft sich viele ursprünglich deutsche Elemente im Lande gehalten haben, die nun mit den neuen Kolonisten so wunderbar schnell die Ger-manisiernng des Landes ermöglichten. Das ist gewiß auch der Grund, daß wir in den weiten Marken keine Spur von Leibeigenschaft bemerken und daß hier das Bewußtsein der allgemeinen Verpflichtung zum Kriegsdienste als ein an die Freiheit geknüpftes Erfordernis sich durch alle Zeiten erhielt. Das unbestrittene Besitzrecht der Markgrafen ließ auch nicht die Reichsfreiheit der Geistlichen, des Adels oder der Städte emporkommen, wie sie im Mittelalter sonst überall im Reiche erscheint. Daher bestanden im Lande auch festere Bande zwischen Fürst und Volk. Die Marken waren in Vogteien geteilt, deren Vorsteher nicht allein im Frieden die Stelle des Markgrafen vertraten, sondern auch im Kriege mit der Sammlung, der Organisation und Führung der Lehnsleute und der zur Heeresfolge Verpflichteten betraut waren. Ausgenommen von den Vogteien waren die landesherrlichen Schlösser. Hier hatten die im Lehnsverhältnis stehenden Burgmänner die Pflicht der Verteidigung. Betrachten wir nun den markgräflichen Heerbann im Falle eines Krieges. Es erschienen dann die Aufgebote: 1. der geistlichen Güter, der Bischöfe von Brandenburg, Havelberg und Lebus, der Domstifter und Klöster; 2. der geistlichen Ritterorden, Tempelherren und Johanniter, die einst große Hilfe bei der Eroberung des Landes gebracht hatten; 3. der markgräflichen Mannen oder des Lehnsadels; 3*
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