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1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 149

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
149 Friedrich l, der Rothbart. sein Sohn Heinrich war ihm zwei Jahre vorangegangen, der andere, Friedrich, noch minderjährig. Dreizehntes Kapitel. Friedrich I-, der Rothbart (1152 — 1190). Die Fürsten hatten nach Konrads Tode nur die Wahl zwischen Heinrich dem Löwen und dem Hohenstaufen Friedrich; sie entschieden sich für den letztern, weil von ihm eine Versöhnung mit dem Welfen zu hoffen war, denn er war mütterlicherseits selbst Welfe und dazu Jugend- freund Heinrichs des Löwen. Wirklich gab er auf einem Reichstage diesem das Herzogthum Sachsen zurück und sprach ihm ebenso Bayern wieder zu. Zur Entschädigung für den Babenberger Heinrich, der um Bayern mit den Welfen lange Krieg geführt hatte, wurde die Markgrafschaft Oester- reich zu einem auch in weiblicher Linie erblichen, den Kur- oder Erz- fürstenthümern gleichgestellten Herzogthum erhoben (1156), dem fast gänzliche Freiheit von allen Leistungen gegen König und Reich bewilligt wurde, weil es als Vorwache Deutschlands und von nicht deutschen Völkern fast ganz umgeben genug zu leisten hatte. Friedrichs Streben war dahin gerichtet, dem Kaiserthume die Macht wieder zu verjüngen, welche Karl der Große und Otto der Große geübt hatten. Wie seine Vorbilder wollte er die kaiserliche Oberherrlichkeit über die Kirche wieder Herstellen, obwohl er weder wie Karl eine be- drängte Kirche zu retten, noch wie Otto ihre gestörte Ordnung wieder herzustellen hatte; dieses Streben mußte ihn zum Bruche mit dem Papste führen und dadurch wurden dem Kaiser die besten Kräfte entfremdet, er selbst geradezu an die Gewalt verwiesen. Er wollte Italien erobern, weil die Weltherrschaft mit dem Namen Rom verbunden schien und die reichen italienischen Städte die ergibigsten Steuern der damaligen Zeit abgeworfen hätten, darum sagte er klagenden Lombarden und Siciliern Hilfe zu, den einen gegen Mailand, den andern gegen ihren König. Wie schwer Italien zu behaupten sei, hatten alle Nachfolger Karls des Großen und namentlich die deutschen Könige erfahren. Friedrich wollte erobern, aber welche Macht stand ihm zu Gebote? Seine schwäbisch-fränkische Hausmacht, die Lehensmannen, welche durch ihre Lehen seinem Hause verpflichtet waren. Diese Macht-war eine starke, konnte aber nicht anhaltend zu auswärtigen Kriegen gebraucht werden, weil die Lehensleute durch mehrjährigen Kriegsdienst verarmen mußten,

2. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 219

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Rudolf von Habsburg. 219 nur Ungarn mit Deutschland, sondern gebot Einhalt auch der französi- schen Macht im Westen und im Süden, sowie der türkischen im Osten; es hat Deutschland vielmal gerettet. Nach seinem Siege über Ottokar stellte Rudolf den Landfrieden mit Nachdruck her; bei dem Falle der Hohenstaufen hatten die Herren von Wirtenberg, Baden, Helfenstein, Montfort u. a. von den königlichen Rech- ten an sich gerissen, so weit sie mit ihren räuberischen Händen zugreifen konnten; Rudolf verlangte Herausgabe des Geraubten und erzwang sie; am meisten machte ihm der Graf Eberhard von Wirtenberg zu schaffen, der ihn auch an der Wiederherstellung des Herzogthums Schwaben, mit dem Rudolf einen seiner Söhne belehnt hätte, verhinderte. Selbst mit einigen Städten hatte er zu thun, welche sich keine Reichsvögte gefallen lassen wollten; zudem war ihnen die Steuer zuwider, die ihnen der König auflegte; denn da das Reichsgut größtentheils abhanden gekom- men war und die Fürsten nicht besteuert werden konnten, mußte Rudolf die Städte, die Kaufleute und den Klerus in Anspruch nehmen, die ihm auch wirklich am meisten zum Danke verpflichtet waren. Nach Italien zog Rudolf nicht; er verglich es mit der Löwenhöhle in der Fabel, bei der wohl viele Fußftapfen hinein, aber wenige heraus führen, und überließ die Italiener ihren eigenen Kriegen. Ebenso unter- nahm er auch keinen Kreuzzug, obwohl er ein eben so ritterlicher als religiöser Herr war; er hatte 1276 den 16. Oktober in Lausanne zwar das Kreuz genommen, als er dort mit Papst Gregor X., welcher das Kreuz predigte, zusammen kam, fand es aber doch nothwendiger Ruhe und Ordnung in Deutschland zu erhalten und dessen Gränzen wiederher- zustellen. Die Herzoge von Savoien waren besonders mächtig gewor- den und herrschten bereits vom Genfersee bis über Bern hinunter. Dreimal zog Rudolf gegen diese neue Macht, brachte die dem Reiche entfremdeten Städte Laupen, Milden, Peterlingen, Murten an dasselbe zurück und schützte die Bischöfe von Lausanne und Genf, so wie den im burgundischen Besannen (Bisanz bei unfern Vorfahren, welche fremde Namen sich mundrecht machten, wie es jetzt Engländer und Franzosen thun); nur Bern, das ihn durch Vertreibung der Juden geärgert hatte, belagerte er vergeblich, brachte es aber doch zur Nachgibigkeit. Unver- rückten Blickes beobachtete er die Franzosen, denn er durchschaute bereits ihre Absicht sich auf Kosten Deutschlands zu vergrößern. Deßwegen hatte er den Plan entworfen, zwischen Frankreich und Deutschland ein neues Königreich Burgund zu stiften, das er einem seiner Söhne zu verleihen gedachte, allein ehe er dies ausführen konnte, überraschte den ächtdeutschen König der Tod. Auf der Burg von Germersheim saß im Juli 1291 der alte Herr beim Schach, seinem Lieblingsspiele; sein Angesicht war leichenblaß, und

3. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 259

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Johannes Xxiii. und Herzog Friedrich von Oesterreich. 259 Hußen nur Sicherheit auf der Reise zu, und konnte ihn in keinem Falle dem Urtheile des Koncils und dem Gange der Gesetze entziehen. Glei- ches Schicksal erlitt am 30. Mai 1416 Hieronymus von Prag, Hußens Freund, welcher in seinem Widerspruche gegen die Kirche noch weiter gegangen war und die Strafe durch trotzigen Uebermuth herausgefordert hatte; denn er hatte widerrufen und den Widerruf zurückgenommen, war in die Nähe von Konstanz gekommen und hatte das Gericht des Koncils verlangt, war wieder entflohen und als Gefangener nach Konstanz ge- liefert worden. Johannes Xxiii. und Herzog Friedrich von Oesterreich. Johannes Xxiii. war nur widerstrebend nach Konstanz gegangen, Gregor Xii. beschickte das Koncil durch einen Kardinallegaten und dankte alsdann ab, als er auf diese Weise gewissermaßen anerkannter Papst war, Benedikt Xiii. wurde abgesetzt, als er sich durchaus zum ehrenhaften Rückzuge nicht verstehen wollte, und Johannes Xxiii. er- klärte sich wenigstens auf das Andringen des Koncils und des Kaisers zur Abdankung bereit, obwohl er als Papst war anerkannt worden. Er schmeichelte sich wohl, man werde ihm um so eher wieder huldigen; als er aber die Stimmung der Versammlung und des Kaisers (der unauf- hörlich von ihm Geld entlehnen wollte) gegen sich sah, versuchte er es durch andere Mittel den päpstlichen Thron zu behaupten. Er verband sich mit Herzog Friedrich von Oesterreich, der den Kaiser haßte, welcher seinerseits eifrig bemüht war dem Herzoge Feinde zu erwecken. Johan- nes Xxiii. besaß viel Gold, Friedrich viele streitbare Männer; die Großen des Reiches fürchtete Friedrich nicht und mit den Schweizern hatte er den Frieden auf 50 Jahre verlängert. Abgeredeter Weise ent- floh der Papst als Reitknecht verkleidet aus der Stadt; auch der Herzog ritt fort, als ihm das Gelingen der Flucht des Papstes gemeldet wurde, und nun sollte Deutschland durch die beiden Herren der Schauplatz eines großen Krieges werden. Doch Kaiser und Koncil blieben fest; es bannte den Papst, den Herzog und ihre Helfershelfer, und Sigismund that sie in die Acht. Johann fand nirgends Anhang, auch Friedrich wurde von den Seinigen verlassen, die österreichischen Vorderlande fielen fast sämmt- lich in die Gewalt seiner Feinde. In der Schweiz griff Bern zu und riß die andern Kantone mit sich fort, denn sie wollten nicht alles an Bern kommen lassen, welchem der Kaiser für einige tausend Gulden den Besitz alles dessen zugesichert hatte, was es von dem Herzog erobern würde. So wurde der schöne Aargau, die Wiege des Hauses Habsburg, eine bernische und eidgenössische Vogtei; denn die Schweizer nahmen schon keine eroberte Landschaft oder Stadt mehr in ihren Bund auf, sondern 17«

4. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 269

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Friedrich Iii. Das Koncil von Basel. Der alte Züricher Krieg. 269 Friedrich Hi- (1440-1493). Er war Neffe Albrechts und Herzog von Steyermark und Kärnthen; von Charakter war er sanft und friedlich, ein enthaltsamer, mäßiger Mann, eine große Seltenheit Ln jener Zeit; aber an Thatkraft und Muth ge- brach es ihm, vielleicht zu seinem Glücke; er schien bestimmt, viele große Dinge zu erleben, aber keine zu thun. Das Reich ging unter ihm sei- nem Zerfalle unaufhaltsam entgegen. Das Koncil von Basel (1431-1449). Dasselbe war berufen worden, um die Reformation an Haupt und Gliedern, welche man zu Konstanz begonnen hatte, fortzusetzen und zu voll- enden. Die Hauptarbeit desselben, die Versöhnung der Hussiten mit der Kirche, ist bereits erzählt. Es gerieth bald in Zwiespalt mit Papst Eugen Iv., indem es sich wirklich gegen den Papst zu eigenmächtig be- nahm. Er verlegte dasselbe nach Ferrara, dann nach Florenz; aber viele Abgeordnete des Koncils blieben in Basel, stellten den Grundsatz abermals auf, daß das Koncil über dem Papste stehe, setzten Eugen Iv. ab und wählten den alten Herzog Amadeus von Savoyen, der am Genfersee als Einsiedler lebte, zum Papste als Felix V. Aber Eugen sprach den Bann über das Koncil, setzte die Erzbischöfe von Mainz und Trier, dessen thätigste Mitglieder, ab, Nikolaus Kusanus und Aeneas Sylvins, die talentvollsten Männer der Versammlung, traten von dem- selben zurück, und endlich willigten auch Friedrich Iii. und die deutschen Fürsten in die Abänderung der Beschlüsse des Koncils, die sie angenom- men hatten, durch besondere Unterhandlungen mit dem Papste (Aschaf- fenburger Konkordat). Die Reste des Koncils zogen sich nach Lausanne zurück, an die savoyische Gränze, für Papst Eugen Iv. und das von ihm zu Florenz gehaltene Koncil erklärten sich allmälig die meisten Für- sten, Felir V. dankte 1447 ab und 1449 zerstreuten sich die letzten Basler, indem sie die Amnestie des Papstes Nikolaus V. annahmen. Der alte Züricher Krieg (1443—1446). In der Schweiz war der letzte mächtige Herr, der Graf Friedrich von Toggenburg, kinderlos gestorben, und es fehlte nun nicht an Erben und an Liebhabern zu wohlgelegenen Stücken Landes. So hätte z. B. die reiche Stadt Zürich gerne eine Strecke des rechten Seeufers an sich gebracht; das duldeten aber die Nachbarn, die Schwyzer und Glarner nicht, es entstand Hader und Feindschaft, und am Ende mußte Zürich seinen Ansprüchen entsagen, als die Eidgenossen mit den Waffen in der

5. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 312

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
312 Frankreich, Spanien und Portugal kommen empor. anwarben und diese dann jeder Stadt oder jedem Fürsten zuführten, der sie am besten bezahlte. Sforza hatte dem mailändischen Herzoge gute Dienste geleistet, und nach dessen Tode bemächtigte er sich der Gewalt (1450), wurde wieder vertrieben und behauptete sich zuletzt gegen seine Feinde in Mailand, gegen die Franzosen und die italienischen Fürsten. Sein Sohn und Nachfolger Galeazzo Maria wurde ermordet (1476); nun übernahm Ludovico Sforza Moro für den Sohn des Ermordeten die vormundschaftliche Regierung, räumte ihn aber aus dem Wege (1494). Gegen die Sforza richteten sich Erbansprüche des französischen Königs- hauses; Valentine nämlich war eine Tochter des Galeazzo Ii. Viskonti, verheirathet mit dem Herzog von Orleans und Mutter des Prinzen Karl, und dieser war Vater Ludwigs Xii. Savoyen und Piemont. Rudolf von Habsburg hatte als König die savoyische Macht wieder hinter den Genfersee zurückgedrängt, aber das Haus Savoyen hatte die späteren Zeiten klug benutzt und mit den Waffen und noch mehr durch Heirathen, Geld und List eine schöne Herrschaft erworben. In der Schweiz besaß es Genf, Waadt, das untere Wallis, Freiburg, in Italien Pie- mont und die Grafschaft Nizza; Saluzzo und Montferrat hatten noch eigene Markgrafen. Im Kriege Karls des Kühnen mit den Eidgenossen wurde aber die Waadt hart mitgenommen und Freiburg verloren; in eine noch schwierigere Stellung gerieth Savoyen, als es zwischen die spanisch-österreichische und französische Macht eingeengt wurde. — Den Grafen von Savoyen verlieh Kaiser Sigismund 1416 den Herzogstitel. Florenz. Diese Republik hob sich vorzüglich durch Manufakturen, besonders Seide- und Wollewebereien, sowie durch Geldgeschäfte. Seine große Bedeutung erlangte es aber erst nach der Hohenstaufenzeit, als es an die Spitze der mittelitalischen Guelfen trat; das ghibellinische Pisa unter- lag nach beispiellos hartnäckigem Kampfe 1409, nachdem dessen Seemacht durch die Genuesen schon vorher vernichtet war, wurde aber erst 1509 nach abermaligem verzweifelten Kampfe eine siorentinische Landstadt. Florenz war überhaupt in seinen Eroberungskriegen vom Glücke begün- stigt und gründete eine für die damalige Zeit beträchtliche Landmacht, denn es beherrschte das ganze Flußgebiet des Arno und das Küstenland bis gegenüber der Insel Elba; neben Florenz eroberte Siena das Fluß- gebiet des Ombrone und erhielt Lukka nur mit äußerster Anstrengung und fremder Hilfe seine Unabhängigkeit. Florenz war wo möglich eine

6. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 216

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
216 Deutschland und Italien finken. Auch in Oberdeutschland erhob sich (1255) ein großer Städtebund; er richtete sich zunächst gegen die Räubereien und die neuen Zölle und sollte die städtischen Rechte gegen die Angriffe der Großen vertheidigen; der Bund erklärte sogar, er werde die Rechte der Landleute gegen Unbilden schützen, und warf sich so zum Richter zwischen Landvolk und Herrschaf- ten auf; am folgereichsten geschah dies von Bern, der äußersten Stadt des Bundes in südlicher Richtung. Diesem Bunde traten auch größere und kleinere Landesherren bei, denen es um Friede und Sicherheit zu thun war, andere aber wurden zum Beitritte gezwungen; er war jedoch über eine solche Länderstrecke ausgedehnt und die Städte lagen so zerstreut, daß er zu keiner größeren Dauer und festeren Gestaltung gelangen konnte, sonst würde er auf die Verfassung Deutschlands nachhaltiger eingewirkt haben. Zweites Kapitel. Rudolf von Habsburg (1273- 1294). Die Kurfürsten unterhandelten lange mit einander wegen der Kö- nigswahl, denn die Stimme der Nation forderte ein Oberhaupt, die Herren konnten sich aber nicht vereinigen; da erklärten ihnen die Städte, daß sie einen König wollten, aber nur einen einhellig gewählten aner- kennen würden. Die Wahl fiel endlich auf den Grafen Rudolf von Habsburg, der den Kurfürsten versprechen mußte, ihnen ihre Auslagen bei der Wahl und Krönung zu bezahlen; er war aber so schlecht bei Geld, daß er Bürgen stellte, welche die Herren annahmen. Dieser Graf schien den Fürsten zu einem Könige ganz passend; er war nicht reich, und das königliche Einkommen, das Friedrich I. zuletzt noch ganz bezo- gen hatte, war größtentheils an die Landesherren geschenkt oder von diesen an sich gerissen worden und betrug nach unserem Gelde keine halbe Million Thaler mehr. Er besaß auch keine furchtbare Hausmacht, denn er war ein Graf, dessen Besitzungen zerstreut in den heutigen Kan- tonen Aargau, wo auch das Schloß Habsburg steht, Luzern, Zürich und Thurgau, im Elsaße und im Schwarzwalde lagen. Sein Vater war ein treuer Anhänger der Hohenstaufen, während die andere Linie, Habs- burg-Laufenburg, zu der Gegenpartei trat; Rudolf selbst blieb der Fahne treu, bis die Hohenstaufen untergingen. Während des Interregnums schlug er sich wacker herum mit geistlichen und weltlichen Herren, z. B. dem Bischof von Basel, dem von Straßburg, dem Abte von St. Gallen, dem Freiherrn von Regensberg, und belagerte eben Basel, als man ihm

7. Leitfaden bei dem Unterricht in der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 123

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die übrigen alten Cantone. 123 Ii. Die 9 übrigen alten Cantone sind sämmtlich nach ihren Hauptstädten benannt. 5. Der Cantón Zürich zeichnet sich durch trefflichen Anbau, be- sonders an den beiden Ufern des Sees (vgl. S. 105), durch blühenden Gewerbsteiß und durch wissenschaftliche Bildung seiner Bewohner aus; die Hauptstadt Zürich (17,000 E.), „das schweizerische Athen", ist nicht allein (durch ihre Lage am nördlichsten Punkte des umfassen- den Limmatseebeckens) ein Hauptort für den Handelsverkehr nach Italien, wie Luzern, sondern auch der geistige Mittelpunkt der deutschen Schweiz. 6. Zug ist der kleinste aller Cantone, aber der Schlüssel zu den Waldstätten, die hier bei Morgarten den ersten Kampf gegen Oester- reich glücklich bestanden. 7. Glarus besteht aus dem nur gegen N. geöffneten, im S. durch den Dödi abgeschlossenen Linththale (und zwei einsamen Neben- thälern), in welches am meisten unter allen Thälern der Hochalpen die Industrie aus der Ebene vorgedrungen ist. 8. Bern, der zweitgrößte aller Cantone, mit der stärksten Be- völkerung (beinahe % Mill.), der einzige von den älteren Cantonen, der sowohl den Alpen, als der Ebene und dem Jura angehört, trägt seinen Namen von der ehemals, wie jetzt politisch bedeutendsten Stadt (27,500 E.) der ganzen Schweiz. Sein Hauptkörper wird durch das System der obern Aar gebildet. Das Berner Oberland, für dessen Erzeugnisse Thun am Abflüsse der Aar aus dem Thunersee den Stapelplatz bildet, ist (nächst dem Rigi) das Hauptziel der meisten Reisenden in die Alpenwelt; Jnterlaken (ínter lacus), zwischen dem Thuner- und Brienzersee, dient als Haupt- sammelplatz derselben. Auch das größte und merkwürdigste Thal des Jura, das Münster- thal, welches die Birs durchströmt, gehört fast ganz zu dem Cantón Bern. Am Südfuße des Jura liegt Biel am Abflüsse (der Zihl) des Bielersees nach der Aar. 9. Der Cantón Freiburg besteht vorzugsweise aus dem Thale der Saane und dessen Nebenthälern. 10. Solothurn in dem fruchtbarsten Theile der schweizerischen Ebene. Tie Hauptstadt Solothurn liegt an der Aar und am Fuße des Weißenstein, welcher den vollständigsten und umfassendsten Ueber- blick sowohl über die Hochebene, als über die ganze im Hintergründe derselben sich erstreckende Kette der Hochalpen, von der Grenze Tirols bis zum Montblanc, gewährt. 11. Basel am Nordabhange des Jura und im Rheinthale mit der Stadt Basel (28,000 E.), der einzigen zu beiden Seiten des Rheines an dessen ganzem Laufe, welche der Lage am Durchbruche des

8. Leitfaden bei dem Unterricht in der vergleichenden Erdbeschreibung - S. 125

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die neuen Cantone. 125 17.—19. Die drei neuen Cantone der deutschen Schweiz haben das Gemeinschaftliche, daß sie alle drei auf bedeutende Strecken vom Rheine (einschließlich des Bodensees) begrenzt werden. Aargau um- faßt das Gebiet des Zusammenflusses sämmtlicher Aar-, Reuß-, Lim- mat- und Rheingewässer, in welchem außer der wenig bedeutenden Hauptstadt Aarau der älteste und besuchteste Badeort der Schweiz, Baden (von der Limmat durchströmt), liegt. In einiger Entfernung von dem Einflüsse der Reuß und Limmat erheben sich über der Aar die Trümmer der Habs bürg. — Die hügelförmige Landschaft des Thur- gau, zu beiden Seiten der Thur und östlich bis zum Bodensee, hat keine irgend bedeutende Stadt (Hauptstadt Frauenfeld, mit nur 2500 E.). — Im Canton St. Gallen, welcher sich vom Zürcher- und Wallenstätter- bis zum Bodensee und Rhein ausdehnt, ist die gleichnamige Hauptstadt (11,000 E.) durch Fabrikfleiß, Rorschach, als Hafenort am Bodensee, und Rapperschwyl, als Hafen am Zür- chersee (der Brücke gegenüber) wichtig. 20. — 22. Die drei südlichen und südöstlichen Cantone ge- hören sämmtlich dem Alpenlande an. Graubünden ist der größte (140 szm., also beinahe */5 der Schweiz), und zugleich der am schwächsten bevölkerte von allen Cantonen, gibt durch seine schroffen Gegensätze in der Gestaltung des Bodens, in der Vegetation und in der Bevölkerung nach Abstammung, Sprache, Religion und Sitten (% deutsch, % romanisch) ein Bild der Alpenwelt im Kleinen und macht so speziell den Uebergang von Mittel- zu Südeuropa, wie dies von der ganzen Schweiz im Allgemeinen behauptet werden kann. Die Hauptstadt Chur, im Centrum des Graubündner Rheinbeckens und am Ausgange mehrerer Thäler, ward die Vermittlerin des Verkehrs zwischen dem Bodensee und Zürchersee einerseits, dem Comer- und Langensee (über den Splügen und den Bernhardin) andererseits. Unter den (etwa 150) Thälern Graubündens ist das Engadin oder obere Innthal das bevölkertste und wohlhabendste, obgleich die höchste (im obersten Theile 5700' ü. d. M.) angebaute Gegend Europas. — Die männ- lichen Bewohner desselben suchen ihren Erwerb größtentheils durch einen längern Aufenthalt in größern Städten, namentlich Norddeutschlands (beson- ders als Conditoren, Chocoladefabrikanten u. s. w.) und kehren in spätern Jahren in ihre Heimat zurück. Der italienische Canton Tessin besteht aus mehreren, von N. nach S. parallel laufenden Querthälern, die ihre Gewässer dem Lago maggiore zusenden und reicht von der Höhe des Gotthard bis in die lombardische Ebene. Der Sitz der Regierung ist abwechselnd in den drei Hauptorten: Bellinzona (am Tessino), Locarno (am Lago maggiore) und Lugano (am Luganersee). Wallis oder das nach allen Seiten durch die höchsten Gebirgs- mauern fast gänzlich abgeschlossene obere Rhonethal mit dessen Neben-

9. Die vorchristliche Zeit - S. 311

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Auflösung des macedomsch-persischen Reiches. Zu Selbstständigkeit, wie sie die asiatischen Griechen selbst unter persischer Herrschaft behauptet hatten, auch unter den griechischen Königen ver- walteten und dadurch eine um so größere Kraft erhielten, neue grie- chische Ansiedler anzulocken und Einheimische in den Kreis griechischen Lebens hereinzuziehen. Unter solchen Umständen mußte die Pflege grie- chischer Wissenschaft und Kunst den Fürsten ein mächtiger Hebel der Gewalt sein und die ehemals in der Heimath naturgemäß erwachsene griechische Bildung genießt jetzt von Seiten der Herrscher eine plan- mäßige und berechnete Pflege, weil die Nothwendigkeit, noch durch etwas Anderes als die Waffen die Herrschaft in der Fremde zu befestigen, er- kannt ist. So setzt sich für einen Theil der Welt jener theils bloß ci- vilisirende, theils auch kultivirende griechische Einfluß fort, den Griechen- land schon vor Jahrhunderten durch seine Colonieen auszuüben begonnen hat. Der Träger dieses Einflusses ist eine Fürftenmacht, welche als eine weitere Entwickelung der jüngeren Tyrannis erscheint. Sie unterscheidet sich von derselben zwar dadurch, daß sie, aus dem macedonischen König- thum hervorgegangen und aus der macedonischen Eroberung ein Recht des Besitzes ableitend, nur Fremden gegenüber einen gewaltsamen Ur- sprung hat, aber sie gleicht ihr auch dadurch, daß sie auf Söldnerheere gestützt ist und somit, da sie das Geld zu ihrer letzten Grundlage hat, eine große Betriebsamkeit, dasselbe durch Handel in die Länder zu leiten, erzeugt. Die Söldnerheere, zu welchen außer Griechen und Macedoniern auch die Gallier große Beiträge lieferten, standen aber nicht, wie bei der jüngeren Tyrannis, der griechischen, sondern nur der fremden Be- völkerung gegenüber. Denn die Griechen in den hellenistischen Reichen hatten ohnehin den Zusammenhang mit einer älteren staatlichen Ordnung aufgegeben und ihre Nationalität war eine erweiterte, ausgedehnte und verhielt sich gleichgültig zu den eigenthümlichen Formen, in welchen sich ehedem das Leben der einzelnen griechischen Staaten entwickelt hatte. Befand sich sonach iu den neuen Staaten auch ein Gegensatz, der Ge- gensatz griechischer und ungriechischer Bevölkerung, so erwies sich der- selbe, indem die ungriechische von der Bühne des Handelns zurückge- drängt war, nicht wirksam in Hervorbringung innerer Umwälzungen und veranlaßte nur in einzelnen Gegenden, wo das Griechenthum weniger Boden gewann, eine politische Absonderung durch Gründung neuer Staaten. Es fehlte sogar Seitens der Herrscher nicht an versöhnenden Maßregeln, da einerseits die in der Fremde begründete Herrschaft eine schonende Berücksichtigung der fremden Verhältnisse, durch welche die ungriechische Bevölkerung sich mit der griechischen Herrschaft befreunden konnte, Bedürfniß war und anderseits das in der Freinde verflachte Griechenthum, das, soweit es neben den Heeren bestand, in wissenschaft- liche, künstlerische und merkantile Thätigkeit aufging, einer solchen Be-

10. Viertehalb Jahrhunderte - S. 664

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
664 Spanien, Deutschland und Italien zur Zeit des Königs Philipp Ii. das einige Jahrzehnte später, im Jahre 1631, dem Herzogthume Urbino, der letzten der großen Lehenherrschaften im Kirchenstaate, fiel. Unruhiger schien für Italien die Zeit Pauls V. werden zu wollen, der mit Vene- dig wegen mehrfacher Eingriffe des Staates in kirchliche Angelegenheiten in heftigen Streit gerieth. Der Geist des Despotismus, welcher der Republik eigen war, zeigte sich ganz vorzüglich auch in einem Bestreben, die kirchliche Thätigkeit möglichst zu hemmen, damit nicht im Staate eine Gewalt wirksam sei, welche nicht von dem Staate als solchem ausgehe. Man wollte, damit nicht eine geistige Macht der Herrschaft staatlicher Willkühr Schranken zu ziehen vermöge, die Geistlichkeit lieber in knech- tischer Unterwürfigkeit der Fähigkeit zu Ausübung ihres Berufes ent- kleidet sehen, als sie in- einem Leben für ihren Beruf zum Gegenstände der Achtung werden lassen. Eine Kränkung kirchlicher Gerechtsame führte den Papst, da jede Beschwerde fruchtlos geblieben war, zu An- wendung kirchlicher Strafen, deren Verkündigung jedoch in Venedig ver- hindert wurde. Es fehlte nicht an einer schriftstellerischen Vertheidigung für Venedigs Verfahren, da Sarpi, der Theologe der Republik genannt, mit eben so viel Trotz gegen die Kirchengewalt als Unterwürfigkeit gegen die Staatsgewalt, der Vertheidigung der zur Rechtfertigung jenes Verfahrens erdachten Grundsätze seine Feder lieh. Der Papst war nahe daran, die Wahrung seines geistlichen Rechtes durch das nicht ent- sprechende Mittel eines Krieges zu versuchen, als Heinrich Iv. durch seine Vermittlung eine Aussöhnung zu Stande brachte. Der Staat nahm die gegen den Papst oder vielmehr gegen die Kirche ergriffenen Maßregeln zurück, hob auch die im Laufe des Streites verfügte Aus- weisung der Ordensgeistlichen auf und ließ nur gegen die Jesuiten, die immer einer über die Grenzen ihres Berufes hinausgehenden Staats- gewalt vorzüglicher Gegenstand der Besorgniß und des Zornes sein mußten, das Verbot des Aufenthaltes im Staate noch Jahrzehnte be- stehen. Der Streit hatte dadurch, daß er auf beiden Seiten zu lebhafter Erörterung über die Grenzen der geistlichen und weltlichen Gewalt An- laß gegeben, eine über den Bereich der Republik hinausgreifende Be- deutung gewonnen, wie er denn der Vorläufer einer Menge anderer Streitigkeiten geworden ist, denen eine Uebertragung unkirchlicher An- schauungen auf die Verhältnisse der Kirche als letzte Ursache zu Grunde liegt.
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