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1. Römische Geschichte - S. 68

1896 - Dresden : Höckner
— 68 — Ausdehnung der Großgutswirtschaft (latifundia) und Sklavenarbeit (Sklaveneinfuhr aus dem Orient, meist über Delos, seit den syrischen Kriegen ein Hauptzweig des römischen Handels). Hiermit in Verbindung stand die drohende Zunahme des großstädtischen Proletariats. Diesen Gefahren brachte der Senat in seiner Mehrheit entweder kein Verständnis oder keinen guten Willen entgegen, obgleich der große Sklavenaufstand in Sieilien (135 -132) dieselben in erschreckender Weise offenbarte. 1. Ti. Sempronius Gracchus 133. 1. Da unternahm es Ti. Sempronius Gracchus, der Sohn des Besiegers der Keltiberer und der edlen hochgebildeten Cornelia, der Tochter des älteren Scipio Asricanns, und der Schwager des jüngeren Scipio Ämilianns, welcher die Verödung Italiens auf seiner Reise zum nnmantinischen Heere besonders in Etrurien gesehen hatte, der wirtschaftlichen Not der Bauernschaft abzuhelfen. Als Volkstribun brachte er 133 i. I. 133 unter Zustimmung der hervorragendsten Männer seiner Zeit unmittelbar beim Volke einen Gesetzesvorschlag ein, welcher das Licinische Ackergesetz mit folgenden Änderungen erneuerte: 1. Außer 500 jugera für sich darf jeder Vater von 2 Söhnen für diese noch je 250 jugera vom Gemeindeland im Besitz haben. 2. Für das herauszugebende Land wird eine Entschädigung aus dem Staatsschatz gezahlt. 3. Der frei werdende Acker wird in Losen zu 30 jugera (durchschnitt!. Maß eines Bauerngutes) zu unveräußerlicher Erbpacht verteilt. 4. Eine alljährlich vom Volke neu zu wählende und nachträglich noch mit richterlicher Gewalt (über die bei der Trennung von Gemeinde- und Privatbesitz sich ergebenden Streitfälle) ausgestattete Kommission von 3 Mitgliedern leitet die Aufteilung (tresviri agris iudicandis adsig-nandis oder agris dandis iudicandis). 2. Obwohl diese lex Sempronia auch die Interessen der großen Grundbesitzer vorsichtig berücksichtigte, so stieß Tl Gracchus doch auf den unerwarteten Widerstand der selbstsüchtigen Optimaten. Die Bürger strömten aus den Kolonien und Municipien nach Rom zur Abstimmung, aber jene gewannen den Tribunen M. Octavius zu wiederholter Jnter-cession, und während die Erbitterung der Parteien durch die Verhandlungen in den Volksversammlungen sich steigerte, ließ sich der Antragsteller zu gesetzwidrigen Maßregeln (Suspendierung aller Magistrate bis zur Annahme des Gesetzes) und am Ende sogar zur Absetzung seines Gegners hinreißen. Das Gesetz ging im 3. Abstimmungstermine durch und zwar mit Streichung der ursprünglich in Aussicht gestellten Entschädigung, und Ti. Gracchus selbst wurde nebst seinem zwanzigjährigen,

2. Griechische Geschichte - S. 17

1896 - Dresden : Höckner
— 17 — Nachfolger der Karer und Phönicier den Seeraub ganz aufzugeben. Für alle Bedürfnisse des Krieges wie des Friedens hat sich eine vielseitige Werkthätigkeit entwickelt (Waffenschmiedekunst), wodurch wieder der Handel gefördert wurde. Die Frauen verstehen die Kunst, Gewänder und Teppiche aus Linnen und Wolle zu weben. Die Haushaltung der Fürsten trägt noch den Charakter derjenigen großer Grundbesitzer, wohl aber sind die Grundlagen einer höheren Gesittung bereits gewonnen. Das Familienleben ist sittlich geordnet (Monogamie); Gatte und Gattin sind zärtlich verbunden, und der Kampf um die entrissene Geliebte und die Sehnsucht nach dem fernen Gemahl gehören in den beiden homerischen Gedichten zu den wesentlichen Motiven der Handlung. Freilich reichen auch manche harte Züge ans einer früheren wilderen Zeit in diese herein. Wenn auch die Aufrechterhaltung der göttlichen Weltordnung im allgemeinen als die Richtschnur des sittlichen Handelns gilt, so waren doch, abgesehen von der auch später nie vollständig überwundenen Härte des Kriegsrechts, gewaltsame Selbsthilfe und Blutrache für Mord bei der Gewohnheit stets Waffen zu tragen und bei der südländischen Leidenschaftlichkeit des Volkes in allgemeiner Übung. Dichtkunst und Musik bilden die Grundlage der Bildung; sie begleiten das Leben der homerischen Helden, namentlich in den Zeiten höherer Erhebung. Ebenso waren Wettkämpfe in leiblichen Übungen schon zur allgemeinen Sitte geworden. 3. |>ie Griechen im Mutterlands nach der dorischen Wanderung. Vorwalten der Dorier. 1. Gleichzeitig vollendeten die siegreichen Wanderstämme im Mutterlande ihre Eroberungen und schufen vielfach aus der breiten Grundlage einer geknechteten einheimischen Bevölkerung allmählich geordnete Verhältnisse, durch welche sie sich zunächst erst zu der Höhe der „achäischen" Kultur emporarbeiteten. Wie jenseits des ägäischen Meeres den Jonern, so fiel diesseits desselben die Führerschaft entschieden den Doriern zu, deren Eigenart sie hierzu bestimmte: Sinn sür Zucht und Sitte, insbesondere unbedingte Unterordnung des Eigenwillens unter die Forderungen des Staates und hervorragende militärische Begabung. An der Spitze der dorischen Staaten des Peloponnes stand nach der Eroberung mehrere Jahrhunderte lang zunächst die in dem fruchtbaren Kern der 2

3. Griechische Geschichte - S. 29

1896 - Dresden : Höckner
— 29 — Widerstand des vielfach auch wirtschaftlich von ihnen ausgebeuteten Volkes erhob. Die Forderungen der politisch nicht berechtigten Stände gingen seitens der Reichen aus eine ihrem Vermögen entsprechende Vertretung bei der Regierung, seitens der Armen aus Schutz gegen die Übergriffe des herrschenden Standes, zuweilen auch aus den Erlaß von Schuld- und Zinsgesetzen. Wo der Adel die Forderungen des Volkes erfüllte, kam es, wie fast überall in den Städten Kleinasiens, zur Bildung einer Timokratie, in welcher an Stelle der Geburt der Census des Grundvermögens den Eintritt in deu regierenden Stand ermöglichte, oder zur Aufzeichnung des Gewohnheitsrechtes. 3. Wo die Vornehmen die Forderungen des unzufriedenen Volkes ablehnten, blieben Gewaltthätigkeiten nicht aus. Dasselbe scharte sich zu offenem Kampfe gegen die Oligarchen um einen begabten und ehrgeizigen Mann, entweder einen nicht vollberechtigten Reichen oder einen Mann des Volkes selbst, zumeist aber einen Adeligen, der ans irgend einem Grunde mit seinen Standesgenossen zerfallen war. Mit einer vom Volke angeblich zu seinem Schutze ihm beigegebenen Leibwache bemächtigte er sich dann der Akropolis und damit der Herrschaft über die Stadt. So erhob sich seit der Mitte des 7. Jahrh, in einem großen Teile der hellenischen Welt unter wilden Parteikämpsen ein neues demokratisches Königtum, die Tyrannis. Die eigene Sicherheit und der Vorteil ihres Hauses verlangten es, daß die Tyrannen den Wohlstand namentlich des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen zu sördern wie durch Begünstigung von Kunst und Wissenschaft den Glanz ihrer Herrschaft zu erhöhen und dadurch zugleich die Bürger von der Politik abzulenken strebten. 4. Die hervorragendsten Tyrannenherrschaften entstanden im nördlichen Peloponnes am Isthmus (hier in altionischer Gegend zugleich im Gegensatz zur Herrschaft des dorischen Stammes) und in den Seestädten des ägäifchen Meeres, wo der lebhafte Verkehr frühzeitig ein selbstbewußtes Bürgertum erzeugte. In Sikyon begründete Orthagoras die Herrschaft seines altionischen Geschlechts (665—565). Der letzte und bedeutendste der Ortha-goriden, Klisthenes, beendete den 1. heiligen Krieg (595 — 586), welcher zum Schutze des delphischen Orakels gegen Krisa geführt wurde. In Korinth, welches schon damals infolge seiner unvergleichlichen Lage die erste griechische Handelsstadt war, vertrieb Kypselus 655 die gewalttätigen Bakchiaden und vererbte die Herrschaft auf seinen Sohn Periander, einen der 7 Weisen (Weihgeschenke in Delphi und

4. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 186

1891 - Dresden : Höckner
Reichsheer, welches der Reichstag aufbot, wich 1427 bei Mies 1431 (westlich vou Pilsen), ein anderes 1431 bei Taus (Kardinal Cefarini) schmählich zurück, und immer wieder ergossen sich die tschechischen Raubscharen, jetzt mit dem Auswurf aller Länder gemischt, über Ungarn, Österreich, Schlesien, die Lausitzen, Meißen, das Vogtland, Thüringen und Franken bis vor Nürnberg und die Oder hinunter bis Brandenburg, ja bis Pommerellen (Danzig und Oliva) an die Ostsee. Bei der jammervollen Kriegsverfassung des deutschen Reiches war Frieden und Rettung nur noch von der Vermittelung eines Concils zu erwarten. 7. Das noch von Martin V. widerwillig berufene Concil zu Basel (1431—1449), dessen energische und von Sigismund unterstützte Haltung den Papst Eugen Iv. schließlich doch zur Anerkennung nötigte (1433 Kaiserkrönung Sigismunds), brachte 1433 denn auch 1433 ans Grund der „Prager Kompaktsten" (im Anschluß an die vier Prager Artikel) eine Verständigung mit den gemäßigten Calixtinern zu stände. So erhob sich in Böhmen die erste ketzerische und von Rom anerkannte Landeskirche. Die Ta-boriten und Waisen wurden dann durch ihre furchtbare Niederlage bei Böhmisch-Brod (östlich von Prag) gegen die Calix- 1434 tiner 1434 (Tod der beiden Prokope) zur Anerkennung des Vertrages gezwungen. — Die Vernichtung des böhmischen Deutschtums hatte nicht nur die Entfremdung Böhmens, sondern auch einen allgemeinen Niedergang der Kultur und die Erhebung des tschechischen Adels auf Kosten des Königtums wie des leibeigenen tschechischen Landvolkes zur Folge. Sigismund, in Böhmen jetzt aner- 1437 kannt, starb 1437 als der letzte Luxemburger, ohne seine politischkirchlichen Reformpläne durchgeführt zu haben. 4. Der Sieg der Kurie. 1. Der persönlich treffliche, aber allzu habsburgisch gesinnte 1438 Albrecht Ii. von Österreich (1438—1439), vereinigte als Schwiegersohn und Erbe Sigismunds zum ersten Male Ungarn und Böhmen mit der Hauptmasse des habsburgischen Landes. Aber die auf ihn gefetzten Hoffnungen wurden durch feinen frühen 1439 Tod auf einem Türkenzuge 1439 vereitelt (Plan einer Reichsreform des Kardinals Nikolaus Cufanus-Krebs von Cues an der Mosel, die s. g. „Reformation Kaiser Sigismunds", Kreiseinteilung des Kanzlers Kaspar Schlick auf dem Nürnberger Reichstage von 1438). 2. Ebenso wurden aber auch die Erwartungen getäuscht,

5. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 178

1891 - Dresden : Höckner
— 178 - der ersten unter Lübeck, das durch seine günstige Lage an der kürzesten Lanbverbinbung zwischen Norb- und Ostsee, wie butch seinen Rang als Reichsstabt und als Mutterstabt der meisten Ostseestäbte (lübisches Recht) alle anberen überflügelte. 4. Die innere Verfassung konnte sich in btefert norb-beutschen Städten, meist Kolonialstäbten, die nicht aus hofrechtlichen Grundlagen entstanben waren, viel freier entwickeln als die der binnenbeutschen Gemeinben. An der Spitze stanb ein kauf-männifches Patriziat; ans ihm würden die jährlich wechselnben 12 — 14 „Ratmannen", so wie bte 2—4 leitenden „Bürgermeister" gewählt. Der „Gemeinbe" war ein bebeutenber Einfluß, namentlich bei außergewöhnlichen finanziellen ober kriegerischen Leistungen ober bei Abänberung der „Willküren" (Satzungen) gesichert. Darum war für bemokratische Bestrebungen nach sübdeutscher Art für lange Zeit hier kein Raum. Aber auch auf wirtschaftlichem Gebiete standen bte norddeutschen Stabte den stibbeutjchen fast ohne jeben Zusammenhang gegenüber; denn mit dem sübbeutschen Land- und Flußhaubel berührte sich der hansische Seehanbel nur am Nieberrhein und in Flanbern (Verschiebenheit des Münzwesens: kölnische Mark in Golb-, lübische in Silberwährung). 5. Als politische Macht erschien die Hansa zuerst im Kriege gegen Walbemar Iv. von Dänemark (1340—1375), der mit Hilfe ritterlicher ©ölbner aus Deutschland bte bänische Monarchie aus tiefem Verfall zu altem Glanze zu erheben gebachte. Die branbenburgischen Wirren nach dem Tode des letzten Askaniers (S. 172) hatten ihm die erste Gelegenheit geboten, nach dem Beispiel feiner Vorgänger in die norbbeutschen Verhältnisse einzugreifen. Die Thronstreitigkeilen in Schweden benützte er zur Anbahnung einer folgenreichen Familienverbindung (Verlobung feiner Tochter Margarete mit Hakon, dem Sohne des Königs Magnus und Mitregenten für Norwegen). Dann erzwang er 1360 bte Herausgabe des verpfändeten Schonen und erwarb bamit bte Herrschaft über bett ©und. 6. Waren bte Interessen der Hansa schon hierburch bebtoht, so zwang sie Walbemar Iv. gerabezn zum Kriege durch bte Plünderung des üppig-reichen Wisby auf Gotlanb 1361. Nach dem er inzwischen durch den Erwerb aller schwebt) chen Laube am Kattegat feine Herrschaft über die Meerengen vollenbet hatte, 1367schloffen die Hanfeftäbte 1367 die „Kölner Konföderation" unter Lübecks Leitung zum Kriege gegen Dänemark. Die wen-

6. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 181

1891 - Dresden : Höckner
— 181 — (seit dem Tode ihres Sohnes Olaf 1387 Königin von Dänemark und Norwegen), die ihrem Großneffen Erich von Pommern die Nachfolge nicht nur in Dänemark, sondern auch in Norwegen gesichert hatte, nun auch mit Hilfe des dortigen Adels ganz Schweden (bis auf Stockholm) in Besitz nahm. 2. Die Hilfe, welche Rostock und Wismar durch Ausgabe von Kaperbriefen der hartbedrängten schwedischen Hauptstadt leisteten, führte zur Ausbildung des räuberischen Unwesens der „Vitalianer" oder „Likendeler" (Klaus Störtebeker), die, vom deutschen Orden aus der Ostsee vertrieben, in gleicher Weise die Nordsee heimsuchten, bis sie endlich 1402 durch die Koggen der Nordseestädte überwältigt wurden. Unterdessen hatten sich 1397 1397 Dänemark-Schweden und Norwegen in der Union von Kalmar unter Margarete zu Schutz und Trutz gegen jeden 'auswärtigen Feind bei voller innerer Selbständigkeit verbunden; doch wußte sich die Hansa auch jetzt noch (durch Übergabe Stockholms an Erich) die Bestätigung ihrer Privilegien in allen drei Reichen zu sichern. 3. Dagegen erlag die Macht ihres alten Verbündeten, des deutschen Ordens, mit einem Schlage, als die sittlichen und auch die politisch-militärischen Grundlagen desselben zerstört wurden. Der fürstliche Prunk der Hochmeister in der Marienburg im Verkehr mit den zahlreichen, oft leichtfertigen Kreuzfahrern edlen Standes untergrub die Sittlichkeit des Ordenslebens, während die auf den blühenden Eigenhandel des Ordens neidischen Städte und der Landadel Preußens mit steigendem Unmut die Ausschließung vom Landesregiment ertrugen (der Eidechsenbund 1397). Der Übertritt der Litauer, des letzten noch heidnischen Volkes Osteuropas, zum Christentum 1386 machte 1386 die Fortsetzung der Kreuzzüge, die eigentliche Aufgabe des Ordens, unmöglich, und die gleichzeitig durch Vermählung des Großfürsten Jagello von Litauen (als Polenkönig Wladiflaw Iv.) mit der Erbin Polens herbeigeführte Union zwischen Litauen und Polen schuf dicht an der Ordensgrenze eine furchtbar überlegene Macht, die nach dem Besitz der Küstenlande streben mußte. 4. Der Übermacht der durch tatarische Reiter und tschechische Söldner (Ziska) verstärkten Polen und Litauer erlag das ganze Aufgebot des Preußenlandes unter dem Hochmeister Ulrich von Jungingen 1410 in der Schlacht bei Tannenberg. Wenngleich 1410 nun der tapfere Heinrich Reuß von Plauen, Komtur von Schwetz, die Marienburg rettete und der Orden im Frieden von

7. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 178

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 178 — Gewalt bringen und dann die Armen aus schnöder Habgier in die furchtbarste Sklaverei verkaufen, wo sie langsam an Leib und Seele zu Grunde gehen müssen. Für die Schurkerei der tausendfachen Mörder giebt es gar kein Wort, das schlimm genug wäre. Daher freuen wir uns auch, wenn wir in dem Bericht über die Kinderkreuzzüge noch lesen, daß jene Menschenhändler später in die Gewalt des Kaisers Friedrichs Ii. gerieten und ihren wohlverdienten Lohn am Galgen bekamen. Vierter Abschnitt: Der Kreuzzug des Kaisers Friedrich Ii. Ziel: Überschrift. I Von diesem Kreuzzuge, dem fünften, haben wir schon gehört. Denn der Landgraf Ludwig der Heilige beteiligte sich an dem Zuge, der von Unteritalien (Brindisi) den Seeweg einschlagen sollte. Wir können uns ferner denken: Der Zweck dieses Kreuzzuges ist die Wiedereroberung der noch immer in den Händen der Türken befindlichen heiligen Stadt; die Teilnehmer am Kreuzzug sind Deutsche, geführt von ihrem Kaiser; die Veranlassung zum Kreuzzug wird wohl die gewaltige Kreuzpredigt des Papstes Innocenz sein. Uber den Erfolg des Kreuzzuges können wir im voraus nur das sagen: Wenn der Hohenstause Friedrich Ii. etwas von dem Geiste seines Großvaters Barbarossa in sich hat, so wird er mit dem Schwert seiner tapferen Deutschen sicherlich viel erreichen. Ii a. Darbietung des Stoffes. (Vergl. das geschichtliche Lesebuch!) Zur Erläuterung: Die Lage Friedrichs vor dem Kreuzzug? Friedrich, der Sohn Heinrichs Vi., war von seinem Vormund, dem Papst Innocenz in Italien erzogen, dann in sein Erbreich Sizilien eingesetzt worden, während in Deutschland sein Onkel, der Kaiser Philipp von Schwaben, mit einem welfischen Gegenkönig rang, den der Papst unterstützte. Als aber der siegreiche Welfe dem Papst nicht mehr gehorchen wollte, sandte dieser den jungen Friedrich mit seinem Geld und seinem Segen gegen den Ungehorsamen, und im Nu hatte der junge Hohenstause die deutschen Lande und Herzen erobert. So besaß nun Friedrich die Kronen von Sizilien und Deutschland und wollte sich durch die Vermählung mit der Erbin von Jerusalem noch die Krone des morgenländischen Königreiches erwerben. Warum sprach der neue Papst wegen des kurzen Aufschubs des Kreuzzuges den Bann über den Kaiser aus? Der Kreuzzug kann gar nicht die eigentliche Ursache des so verschärften Bannes sein, da Friedrich schon mehrmals den Zug aufgeschoben und gerade diesmal durch schwere Krankheit entschuldigt war; den wirklichen Grund sehen wir aus dem sofortigen Einbruch der päpstlichen Truppeu in Friedrichs Königreich Neapel. Der Papst baßte und fürchtete nur Friedrichs übergroße Macht, die den Kirchenstaat von Nord und Süd einklammerte, und wollte sich durch den Bann nur eine gute Gelegenheit schaffen, ihm einen Teil

8. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 22

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 22 — durch Auflösung des Lehnseides. Gregor bannte Heinrich hauptsächlich deswegen, weil sich dieser durch Entsetzung des Papstes zum Herrn der Kirche ausgeworfen und die Kirche gespalten hatte. Gregor war der Meinung, daß der Papst Oberherr der Kirche und — durch seine Gewalt zu binden und zu lösen — auch Oberherr von Kaiser und Reich sei. Der Papst wollte den König durch den Bann zur Demütigung und Unterwerfung unter feinen Willen zwingen. 2. Zusammenfassung des letzten Teilabschnittes. (Der Bann-fpruch des Papstes); der vier Teil-Abschnitte (Überbringung und Verkündigung der Wormser Beschlüsse, die Bannung, der Bannspruch); des ganzen Abschnittes (Die Bannung des Kaisers auf dem Konzil zu Rom — Bannfpruch). Iii). Beurteilung. 1. Die Handlungen Gregors. 2. Der Plan Gregors. 3. Die Handlungen Heinrichs. 1. Die Handlungen Gregors. Sie machen auf uns einen ähnlichen Eindruck wie die Einrichtungen Gregors. Daß Gregor die kaiserlichen Räte bannte, war zweckmäßig (denn nur durch solche Strenge konnte er dem Unfug steuern und den Kaiser vor weiteren Übelthaten abschrecken) und gerecht (benn die Räte verdienten die Strafe); Gregor zeigte sich also klug, streng und gerecht, zugleich auch (durch sein Auftreten gegen die vornehmsten und mächtigsten Herren) mutig und rücksichtslos. Daß Gregor nun dem Kaiser Vorwürfe machte wegen feines Umgangs mit den Gebannten und wegen seiner Laster (von denen er freilich nur durch Hörensagen und vielleicht auch durch Verleumdungen wußte) können wir auch noch gut heißen, ja auch noch, daß er dem Kaiser mit der Kirchenstrafe des Bannes drohte; denn der Kaiser hatte sich gegen die Kirche vergangen (Simonie, Umgang mit den Gebannten). Gregor zeigte sich also auch hier streng, gerecht und mutig. Aber daß er dem Kaiser die Einsetzung von Bischöfen vorwarf und ihm mit Entsetzung drohte, das war ungerecht und anmaßend; denn der Kaiser hatte doch das Recht zur Investitur, und Gregor war doch nicht sein Oberherr und Richter. Es war aber auch unklug; denn es mußte ja den jungen, hitzigen und siegesfrohen Kaiser zu Kampf und Gewalttat reizen. Das Verhalten des Papstes auf der Fastenversammlung (insbesondere gegen die Boten) haben wir schon früher als mutig, edelmütig und klug bezeichnet und können jetzt noch hinzufügen, daß er sich beim Empfang der kaiserlichen Botschaft sehr geistesgegenwärtig und entschlossen und bei der Bestrafung der deutschen Bischöfe sehr klug zeigte. Wie sollen wir aber über den Bannspruch des Papstes urteilen? Wertn er den Kaiser wegen der Simonie, des Umgangs mit den Gebannten, der ungerechten Entsetzung und der Spaltung der Kirche aus der Kirche und dem Gottesbienst ausgestoßen hätte, so könnten wir das immer noch billigen, benn dazu hatte der Papst das Recht, die Macht und auch gerechte Ursache; er hätte sich aber trotzbem bebenken müssen,

9. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 26

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 26 — Daß der Kaiser Simonie trieb oder treiben ließ, das Verbot und die Warnungen des Papstes nicht achtete und auch die wegen Simonie gebannten Räte nicht entließ und dadurch zugleich den Bann verachtete, mar (wie wir schon früher gesehen) entschieden nicht recht. Denn der Verkauf hoher geistlicher Ämter an den Meistbietenden oder an Günstlinge, also jedenfalls oft an Unwürdige und Unfähige ist eine Sünde gegen die Kirche, gegen Christus und gegen die christlichen Gemeinden; der Kaiser, der solchen Unfug duldet, anstatt die Kirche zu schützen und zu pflegen, handelt also pflichtvergessen. Heinrich wollte sich zwar nicht selber dadurch bereichern, sondern seinen Freunden und Anhängern einen Nutzen zuwenden; aber als Kaiser durfte er eben nicht zum Nutzen einiger Günstlinge das ganze christliche Volk schädigen. Wenn er nicht daran dachte, und — wie es scheint — die ganze Sache für eine Kleinigkeit hielt, so müssen wir ihn auch noch leichtsinnig nennen. Auch hätte er bedenken müssen, daß er durch den Unfug alle guten Christen ärgerte, seinen Gegner, den Papst reizte, und ihn ins Recht, sich aber ins Unrecht setzte; es war also unklug von ihm. Die Absetzung Gregors durch Heinrich war ebenfalls unrecht. Denn was war die Veranlassung? Zorn über die päpstliche Drohung, Begierde sich zu rächen, Übermut wegen seines Sieges über die Sachsen. Und wie stand es mit der Überlegung? Vor lauter Zorn bedachte er nicht, wie mächtig sein Gegner durch seine Anhänger war, daß er ihn durch die Entsetzung zum Bannspruch zwang, daß der Papst in gar manchen Dingen recht hatte; er war also unbesonnen. Und wie stand es mit dem Recht der Bischöfe und des Kaisers zur Absetzung des Papstes? Das Konzil hatte entschieden kein Recht dazu; denn es bestand nur aus deutschen Bischöfen (der römische Bischof war aber der allgemeine Bischof für alle christlichen Volker), hatte den Angeklagten nicht vorgeladen, gewährte ihm also keine Verteidigung und glaubte blindlings den Verleumdungen eines Feindes; ein solches Gericht und eine solche Absetzung find ungerecht und gewaltthätig. Der Kaiser hatte wohl als ©chutzheu der Kirche wie sein Vater das Recht zur Absetzung schlechter Päpste; er durste aber dies hohe Recht nicht mißbrauchen zur Befriedigung seines Zornes und feiner Rachgier gegen einen Papst, der gewiß kein schlechter Papst war. Der Kaiser zeigte sich also bei der Absetzung Gregors jähzornig, rachgierig, unbesonnen, ungerecht und gewaltthätig. Wie hätte der Kaiser handeln sollen? Er hätte in dem nachgeben sollen, worin der Papst recht hatte (Simonie, Entlassung der gebannten Räte), und hätte dann doppelt fest an dem halten sollen, worin er selber recht und der Papst unrecht hatte. Und was war dies? Der Anspruch Gregors, daß er allein die Bistümer besetzen und sogar den Kaiser absetzen dürfe. Daß der Papst hierzu kein Recht hatte, haben wir schon früher festgestellt, und darum können wir es nur loben, daß der Kaiser an feinem Recht festhielt. Und wie entschieden und würdig hielt er daran fest. (Vergl. den Brief des Kaisers und die dazu gehörige Besprechung!). Er erklärte: Die Besetzung der Bistümer ist mein „ererbtes Recht"; ich würde die Macht und Ehre von Kaiser

10. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 79

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
- 79 — er nicht wagen konnte, ohne den Schutz der Normannen auf dem Trümmerfelde zu bleiben und inmitten der Wütenden weiter zu regieren. Bestätigung: Mit Schrecken sah Gregor die Greuel der Normannen. Bald hörte er auch, wie die Römer ihm und ihrem Befreier fluchten und dagegen den milden Kaiser Heinrich priesen. Als daher Robert mit seinem Heer abzog, folgte ihm auch Gregor. Wie ein Flüchtling verließ er die Stadt seiner Herrschaft, und die Verwünschungen der Römer gaben ihm das Geleit. Dafür zog der Gegenpapst in Rom ein und begann seine Herrschaft. — (Erläuterung). Zur Erläuterung des ganzen Stückes. Wer ist nun schließlich der Sieger in dem Kampf, Heinrich oder Gregor? Scheinbar Gregor, denn er wird ja durch die Waffengewalt seiner Freunde befreit, und Heinrichs Heer muß abziehen. In Wirklichkeit aber siegt Heinrich, denn er erlangt die Kaiserkrone, er setzt den Gegenpapst ein, und — was die Hauptsache ist — er vertreibt Gregor wohl für immer aus seinem Herrschersitz Rom in die Verbannung. Freilich thut er dies nicht aus eigner Kraft, sondern es wird bewirkt durch den Zorn der Römer über die Greuel der Normannen; aber es kommt Heinrich zu gut und war für ihn vielleicht noch wertvoller, als die Eroberung der Engelsburg gewesen wäre. — Zusammenfassung, Überschrift: Gregors Befreiung und Flucht. b. Wie kommt es zum Sieg, beziehungsweise zur Niederlage der einzelnen Parteien? Heinrich dankt den Sieg seiner Klugheit (Rückzug) aber noch mehr seinem Glück (Greuel der Normannen, Haß der Römer gegen Gregor); freilich der volle Triumph (Gefangennahme des Papstes) war ihm nicht vergönnt. Die Römer erleiden die Niederlage durch ihre Unklugheit (Schwanken zwischen Kampf und Ergebung), aber noch mehr durch Unglück (Verräter in der Stadt, Tod des Normannenfürsten). Die Normannen erlangen den Sieg mit leichter Mühe durch den Verrat, aber sie mißbrauchen den Sieg durch gräßliche Roheit und Grausamkeit gegen Wehrlose; auf solche „Getreuen des heiligen Petrus" konnte der heilige Vater nicht stolz sein. Gregor erleidet feine Niederlage (Verbannung aus Rom) zunächst durch die Schuld seiner Befreier, noch mehr aber durch eigne Schuld; denn durch den zweiten ungerechten Bann hat er Heinrich zum Äußersten, zum Kampf auf Tod und Leben gezwungen. Er hatte feinem Todfeind das rasche Gericht des Himmels geweissagt, und nun hat ihn selbst das Gericht getroffen. Ob er das wohl einsehen wird? Ich glaube nicht. Zweiter Abschnitt: Gregors Ende. Ziel: Gregor stirbt. I. Wo wird er sterben? Gewiß nicht in Rom, sondern irgendwo im Lande seines Befreiers (Unteritalien). Wie wird er sterben ? (d. h.
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