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1. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und sächsischen Geschichte - S. 35

1913 - Dresden : Huhle
— 35 — fehdelustigen Grafen und Fürsten Einhalt geboten. Während die an Flüssen wohnenden Ritter die vorüberfahrenden Schiffe zwangen, an sie hohe Zölle zu zahlen, blühte auf der Nord- und Ostsee die Seeräuberei und hinderte die Kauffahrteischiffahrt sehr. Da der Kaiser samt den Fürsten diesem Übelstande kein Ende machte, verbanden sich um 1241 die reichen Handelsstädte Lübeck, Hamburg und Bremen. Dies Bündnis heißt die Hansa, d. h. Handelsverbindung, denn es sollte vor allem den Handel schützen. b) Ausdehnung. Sehr bald schlossen sich andere Städte an; zur Zeit ihrer Blüte zählte sie sogar gegen 100 Städte von Holland bis nach Rußland. Sie schickten ein großes Heer und Kriegsschiffe gegen die Räuber aus, deren Burgen erobert und zerstört, deren Schiffe vernichtet wurden; die Land- und Seeräuber büßten ihre Untaten meistens am Galgen. Eine Flotte von 200 Schiffen beherrschte die Nord- und Ostsee. Der König von Schweden und der von Dänemark wurden von den Hanseaten besiegt; sie diktierten: „Kein König darf in Dänemark den Thron besteigen ohne Zustimmung der Hansa". Sie erlangten große Vorrechte in England, Schweden und Norwegen und errichteten daselbst Kontore, d. h. große Plätze oder Stadtteile, in denen sie Waffen- und Gerichtsrecht, freien Stapelhandel und Landeshoheit besaßen. Hier erbauten sie Kirchen, Kaufhallen, Speicher, Herbergen und Wohnhäuser, wie z. B. in Bergen, London, Antwerpen und Altnowgorod am Jlmensee. Lübeck war der Vorort; dahin kamen alljährlich die Abgeordneten und berieten über die Angelegenheiten der Hansa. Wenn eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllte, wurde sie ausgestoßen oder verhanst. Nach etwa 300 Jahren verlor die Hansa an Bedeutung und Macht, weshalb viele Städte austraten. Lübeck, Hamburg und Bremen heißen noch heute Hansestädte und haben ihre alten Freiheiten behalten. Das Gerichlsmelen, 1. Ursprung der Femgerichte. Karl der Große hatte die Rechtspflege geordnet. Gau-, Send- und Pfalzgrafen verschafften dem Bedrückten Recht. Die leibeigenen Bauern wurden von ihren Herren gerichtet, die freien Bauern von den königlichen Richtern, den Freigrasen, denen Schöffen beistanden. Die Schöffen halfen das Urteil finden, aber sie mußten sich auch nach dem Umstande richten. Freilich gab es auch Vorstände, die wenig oder gar keine Umstände machten, sondern nach ihrem eigenen Gutdünken handelten. Aber diese Gerichte konnten später vielen Leuten nicht zu ihrem Rechte verhelfen. Deshalb bildete sich zu der Zeit, als Kaiser und Papst sich heftig bekriegten und das Faustrecht blühte, ein heimliches Gericht, das Femgericht, das besonders gegen Straßenraub, Landfriedensbruch und solche Verbrechen einschritt, die die öffentlichen Freigerichte nicht bestrafen konnten. Es verfemte, d. h. verbannte oder verfluchte die verurteilten Verbrecher. 2. Einrichtung der Femgerichte. In Westfalen, namentlich in Dortmund, war der Hauptsitz der Femgerichte, doch verbreiteten sie sich über ganz Deutschland. Der Kaiser blieb der höchste Richter; der Ort der Sitzung Hieß Freistuhl, der Vorsitzer des einzelnen Femgerichts (zuerst auch Bischöfe) hieß Stuhlherr oder Freigraf, die Beisitzer Freischöffeu. Der Angeklagte wurde durch einen Brief mit sieben Siegeln vorgeladen; diesen 3*

2. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und sächsischen Geschichte - S. 81

1913 - Dresden : Huhle
eine Zivilliste (3,550 Millionen Mark), die Glieder des Königlichen Hauses erhalten kleinere Summen oder Jahrgelder. Die Verwaltung wird vom Gesamtministerium besorgt. Es verhandelt mit den Ständen und begutachtet die Gesetze. Es besteht aus sechs Abteilungen. 1. Das Justiz- oder Rechtsministerin m hat die Oberaufsicht über die Rechtspflege, die Amts- und Landgerichte und das Oberlandesgericht; es besorgt den Rechtsschutz und stellt die Richter und andere Gerichtsbeamte an. 2. Das Finanzministerium verwaltet das Staatsgut und die Staatseinnahmen und hat die Oberaufsicht über die Staatskaffen. Es gibt unmittelbare oder direkte Steuern, nämlich a) die Einkommensteuer, die jeder Sachse, der ein bestimmtes Einkommen hat, bezahlen muß; b) die Grundsteuer, die jeder Grundbesitzer entrichten muß. Zu den mittelbaren oder indirekten Steuern gehören alle Zölle auf auswärtige Waren und die Branntwein-, Wein-, Bier-, Tabak-, Salz-, Schlacht- und Stempelsteuer. Die hauptsächlichsten Staatsausgaben sind die Kosten für den gesamten Hofhält, für das Heer, die Besoldungen der Staatsbeamten; ferner die Gründung, die Erhaltung oder Verbesserung öffentlicher Anstalten, wie z. B. der Irrenanstalten, der Verkehrswege, nämlich Eisenbahnen und Chausseen, der Gebäude und die Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld (über 800 Mill.). 3. Das Ministerium des Innern beaufsichtigt und verwaltet Handel und Gewerbe, Polizei und Gendarmerie, das Gesundheitswesen, die Landesbrandkasse; es sorgt für die Straf-, Arbeits- und Versorgungsanstalten, das Armenwesen usw.: es sorgt somit für den Wohlstand und die Wohlfahrt. 4. Das Kriegsministerium ordnet alle Heeresangelegenheiten: es sorgt für den Landesschutz. 5. Das Ministerium des Kultus (d. h. Kirchenwesens) und öffentlichen Unterrichts regelt die Angelegenheiten der Kirche und der Schulen. Ihm ist das Landeskonsistorium, das die evangelische Kirche beaufsichtigt, untergeordnet: es fördert die Bildung und das Seelenheil. 6. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten Besorgt alles, was Sachsens Stellung zum Deutschen Reiche und anderen Ländern Betrifft. Deutichland um 1850, 1. Verbesserungen. Nach den Freiheitskriegen änderte sich vieles in Deutschland. Der Bauernstand war frei und zog nun aus seinem Acker und Vieh weit höhere Erträge als früher. Durch die Fruchtwechselwirtschaft und durch gute Düngung steigerte man die Ernten um das Zweifache und oft um das Dreifache. Die alten Lasten und Frondienste wurden abgelöst. Dafür mußten die befreiten Bauern etwa 50 Jahre lang eine jährliche Rente bezahlen. Der Gesindezwang ward aufgehoben, aber die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Der Gewerbestand rührte sich auch mächtig. In allen größeren Städten entstanden neue Fabriken, wie in Chemnitz, Leipzig, Dresden, Magdeburg, Essen usw. Um den Handel zu befördern, baute man gute Kunststraßen und verbesserte die Post. Seit 1825 fuhren Dampfschiffe auf dem Rhein. Bald eröffnete man auch auf der Elbe die Dampfschifffahrt. Um sie zu Heben, vertiefte man das Strombett und hob alle Elbzölle auf. Preußen hatte schon längst alle Binnenzölle abgeschafft und nahm nur an der Grenze Zoll von den eingehenden Waren. Dann gründete es 1834 den Zollverein, welchem auch Sachsen beitrat. Innerhalb der Frank«, Zeit- und Lebensbilder. 6

3. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und sächsischen Geschichte - S. 34

1913 - Dresden : Huhle
— 34 — und zwei bis drei Tage lang zum Verkauf ausgestellt werden. Den Frachtwagen samt den Pferden mußte der Kaufherr in der Stadt mieten. Der Weg war genau vorgeschrieben, damit der Zoll nicht umgangen werden sonnte; wer bei Not einen andern Weg einschlug, verfiel auch den hohen Strafen. Fiel der Wagen um, so gehörte mindestens die Ware, meistens auch noch der Wagen dem Herrn des Bodens, auf dem das Unglück sich zugetragen; war das Schiff gestrandet, so war nach dem Strandrecht Schiff und Ware verfallen. Gewöhnlich fuhren viele Kaufleute zusammen und mieteten Ritter zum Schutze. Besonders seit den Kreuzzügen blühte der Handel auf, so namentlich in Augsburg und Nürnberg. Auf Saumtieren wurden die morgenländischen und italienischen Waren Über die Alpen nach Deutschland geführt und auf Handelsschiffen den Rhein abwärts gefahren oder über Augsburg, Nürnberg nach Erfurt, Leipzig, Magdeburg, Bremen, Hamburg und Lübeck befördert. Trotz der großen Beschwerden brachte der Handel viel Gewinn, und die Augsburger Kaufherren waren so reich wie Fürsten; es bewahrheitete sich das lombardische Sprichwort: „Handel macht reich, Nichthandel arm". Durch ihren großen Reichtum erwarben die Städte viel Macht und Einfluß, ja sie erlangten von den Kaisern, denen sie oft Hilfe gewährten, viele Rechte, wie z. B. das Recht, Zölle und Steuern zu" erheben und Gericht zu halten. Die Altbürger oder die Geschlechter hatten ihre besonderen Trinkstuben, bildeten den Rat der Stadt und regierten diese. Die Handwerker waren zuerst Leibeigene oder Hörige, nur selten freie Leute, erst um 1300 wurden sie frei. Sie bildeten Innungen oder Zünfte oder Gilden: Innung (Einigung) der Bäcker, Gerber usw. Jede Innung hatte einen Ober- oder Zunftmeister, der die Aufsicht führte. Wer das Handwerk lernen wollte, mußte drei Jahre Lehrling bei einem Meister sein, dann sein Gesellenstück machen. Hierauf ging er als Handwerksbursche auf die Wanderschaft. Nach seiner Heimkehr fertigte er fein Meisterstück, um Meister und Bürger zu werden. Die Innung hielt auf gute Waren, gute Preise und gute Sitten und sorgte dafür, daß sich nicht zuviel Meister in einer Stadt ansiedelten. Wer nicht der Innung angehörte, durfte nicht das Handwerk treiben oder nicht ins Handwerk pfuschen. Auf den Dörfern duldete man feine Meister; deswegen mußten alle Dorfbewohner ihre Gebrauchsgegenstände in der Stadt kaufen. In den Städten, die das Stapelrecht besaßen, mußten alle fremden Kaufleute, die durchfuhren, einige Tage lang ihre Waren aufstapeln und feilbieten; dann erst durften sie weiterziehen. Außer den Geschlechtern und Handwerkern gab es in jeder Stadt eine große Menge Ackerbauer, die anfangs auch unfrei waren. Manche Städte waren einem großen Dorfs ähnlich. So lagen noch um 1650 auf den Straßen Berlins Düngerhaufen, während auf den Plätzen Schweine umherliefen. Damals kannte man viele Speisen nicht, die wir heute täglich genießen. Statt der Kartoffeln aß man Haferbrei, statt Kaffee trank man Warmbier. Doch herrschte im Essen und Trinken oft großer Aufwand, obwohl ihn die Obrigkeit häufig verbot. 4. Städtebündnisse. Die Hansa, a) Ursprung. Während die Hohenstaufen in Italien kämpften, nahm in Deutschland das raubritterliche Unwesen, das Faustrecht, sehr überhand. Infolgedessen entstanden in Süd-und Westdeutschland Städtebündnisse, die den Übergriffen der Ritter und

4. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und preußischen Geschichte - S. 32

1911 - Dresden : Huhle
— 32 — Fiel der Wagen um, so gehörte mindestens die Ware, meistens auch noch der Wagen dem Herrn des Bodens, auf dem das Unglück sich zugetragen; war das Schiff gestrandet, so war nach dem Strandrecht Schiff und Ware verfallen. Gewöhnlich fuhren viele Kaufleute zusammen und mieteten Ritter zum Schutze. Besonders seit den Kreuzzügen blühte der Handel auf, so namentlich in Augsburg und Nürnberg. Auf Saumtieren wurden die morgenländischen und italienischen Waren über die Alpen nach Deutschland geführt und auf Handelsschiffen den Rhein abwärts gefahren oder über Augsburg, Nürnberg nach Erfurt, Leipzig, Magdeburg, Bremen, Hamburg und Lübeck befördert. Trotz der großen Beschwerden brachte der Handel viel Gewinn, und die Augsburger Kaufherren waren so reich wie Fürsten; es bewahrheitete sich das lombardische Sprichwort: „Handel macht reich, Nichthandel arm." Durch ihren großen Reichtum erwarben die Städte viel Macht und Einfluß, ja sie erlangten von den Kaisern, denen sie oft Hilfe gewährten, viele Rechte, wie z. B. das Recht, Zölle und Steuern zu erheben und Gericht zu halten. Die Altbürger oder die Geschlechter hatten ihre besondern Trinkstuben, bildeten den Rat der Stadt und regierten diese. Die Handwerker waren zuerst Leibeigene oder Hörige, nur selten freie Leute, erst um 1300 wurden sie frei. Sie bildeten Innungen oder Zünfte oder Gilden: Innung (Einigung) der Bäcker, Gerber usw. Jede Innung hatte einen Ober- oder Zunftmeister, der die Aufsicht führte. Wer das Handwerk lernen wollte, mußte drei Jahre Lehrling bei einem Meister sein, dann sein Gesellenstück machen. Hierauf ging er als Handwerksbursche auf die Wanderschaft. Nach seiner Heimkehr fertigte er sein Meisterstück, um Meister und Bürger zu werden. Die Innung hielt auf gute Waren, gute Preise und gute Sitten und sorgte dafür, daß sich nicht zuviel Meister in einer Stadt ansiedelten. Wer nicht der Innung angehörte, durfte nicht das Handwerk treiben oder nicht ins Handwerk pfuschen. Auf den Dörfern duldete man keine Meister; deswegen mußten alle Dorfbewohner ihre Gebrauchsgegenstände in der Stadt kaufen. In den Städten, die das Stapelrecht besaßen, mußten alle fremden Kaufleute, die durchfuhren, einige Tage lang ihre Waren aufstapeln und feilbieten; dann erst durften sie weiterziehen. Außer den Geschlechtern und Handwerkern gab es in jeder Stadt eine große Menge Ackerbauer, die anfangs auch unfrei waren. Manche Städte waren einem großen Dorfe ähnlich. So lagen noch um 1650 auf den Straßen Berlins Düngerhaufen, während auf den Plätzen Schweine umherliefen. Damals kannte man viele Speisen nicht, die wir heute täglich genießen. Statt der Kartoffeln aß man Haferbrei, statt Kaffee trank man Warmbier. Doch herrschte im Essen und Trinken oft großer Aufwand, obwohl ihn die Obrigkeit häufig verbot. 4. Städtebündnisse. Die Hansa. 3) Ursprung. Während die Hohenstaufen in Italien kämpften, nahm in Deutschland das raubritterliche Unwesen, das Faustrecht, sehr überhand. Infolgedessen entstanden in Süd-und Westdeutschland Städtebündnisse, die den Übergriffen der Ritter und fehdelustigen Grafen und Fürsten Einhalt geboten. Während die an Flüssen wohnenden Ritter die vorübrrfahrenden Schiffe zwangen, an sie hohe Zölle zu zahlen, blühte auf der Nord- und Ostsee die Seeräuberei und hinderte

5. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und preußischen Geschichte - S. 33

1911 - Dresden : Huhle
— 33 — die Kauffahrteischiffahrt sehr. Da der Kaiser samt den Fürsten diesem Übelstande kein Ende machte, verbanden sich um 1241 die reichen Handelsstädte Lübeck, Hamburg und Bremen. Sie schickten ein großes Heer und Kriegsschiffe gegen die Räuber aus, deren Burgen erobert und zerstört, deren Schiffe vernichtet wurden; die Land- und Seeräuber büßten ihre Untaten meistens am Galgen. Diesen Bund nannte man Hansa, d. h. Handelsverbindung. b) Ausdehnung. Sehr bald schlossen sich andre Städte an, zur Zeit seiner Blüte zählte er sogar gegen 100 Städte von Holland bis nach Rußland. Eine Flotte von 200 Schiffen beherrschte die Ost- und Nordsee. Der König von Schweden und der von Dänemark wurden von den Hanseaten besiegt; sie diktierten: „Kein König darf in Dänemark den Thron besteigen ohne Zustimmung der Hansa." Sie erlangten große Vorrechte in England, Schweden und Norwegen und errichteten daselbst Kontore, d. h. große Plätze oder Stadtteile, in denen sie Waffen- und Gerichtsrecht, freien Stapelhandel und Landeshoheit besaßen. Hier erbauten sie Kirchen, Kaufhallen, Speicher, Herbergen und Wohnhäuser, wie z. B. in Bergen, London. Antwerpen und Altnowgorod am Jlmensee. Lübeck war der Vorort; dahin kamen alljährlich die Abgeordneten und berieten über die Angelegenheiten der Hansa. Wenn eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllte, wurde sie ausgestoßen oder verhaust. Nach etwa 300 Jahren verlor die Hansa an Bedeutung und Macht, weshalb viele Städte austraten. Lübeck, Hamburg und Bremen heißen noch heute Hansestädte und haben ihre alten Freiheiten behalten. Das Gerichtsmeien, 1. Ursprung der Femgerichte. Karl der Große hatte die Rechtspflege geordnet, Gau-, Send- und Pfalzgrafen verschafften dem Bedrückten Recht. Die leibeigenen Bauern wurden von ihren Herren gerichtet, die freien Bauern von den königlichln Richtern, hn Freigrafen, denen Schöffen Beiständen. Die Schöffen halfen das Urteil finden, aber sie mußten sich auch nach dem Umstande richten. Freilich gab es auch Vorstände, die wenig oder gar keine Umstände machten, sondern nach ihrem eigenen Gutdünken handelten. Aber diese Gerichte konnten später vielen Leuten nicht zu ihrem Rechte verhelfen. Deshalb bildete sich zu der Zeit, als Kaiser und Papst sich heftig bekriegten und das Faustrecht blühte, ein heimliches Gericht, das Femgericht, das besonders gegen Strai enranb, Landfriedensbruch und solche Verbrechen einschritt, die die öffentlichen Freigerichte nicht bestrafen konnten. Es verfemte, d. h. verbannte oder verfluchte die verurteilten Verbrecher. 2. Einrichtung der Femgerichte. In Westfalen, namentlich in Dortmund, war der Hauptsitz der Femgerichte, doch verbreiteten sie sich über ganz Deutschland. Der Kaiser blieb der höchste Richter; der Ort der Sitzung hieß Freistuhl, der Vorsitzer des einzelnen Femgerichts (zuerst auch Bischöfe) hieß Stuhlherr oder Freigraf, die Beisitzer Freischöffen. Der Angeklagte wurde durch einen Brief mit sieben Siegeln vorgeladen: diesen steckte man an das Tor des Schlosses oder der Stadt, wo der Angeklagte wohnte, oder an das nächste Heiligenbild. Daher hieß diese Vorladung Steckbrief, und noch heute erlassen die Gerichte Steckbriefe hinter entflohene Verbrecher, die steckbrieflich verfolgt werden. Kam der Beschuldigte an den Ort des Femgerichts, so Franke und Lehrmann, Zeit- und Lebensbilder. 3

6. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und preußischen Geschichte - S. 65

1911 - Dresden : Huhle
— 65 — welche für den Heeresdienst nicht mehr nötig waren, unter die Bauern verteilen. In der Friedenszeit war er eifrig beflissen, den Ackerbau zu heben. Deshalb ließ er sowohl unfruchtbaren Sandboden, als. auch verwildertes Land anbauen. Große Sümpfe, wie das Oder-, Warthe- und Netzebruch, wurden entwässert und in fruchtbare Gefilde verwandelt. Mitten im Frieden gewann er so ein Fürstentum von etwa 100 qkm und gründete beinahe 900 Dörfer. Daher nahm er auch zahlreiche (300 000) Ansiedler aus Holland, Süddeutschland und der Schweiz auf und bevölkerte mit ihnen das neugewonnene Land, sowie das arg vernachlässigte und verödete Westpreußen, welches er 1772 ^ ^ , durch die erste Teilung Polens erworben hatte. 5ne n r0 e' Damit bei Mißwachs nicht so leicht Hungersnot eintreten könne, verbreitete er den Kartoffelbau in seinem Lande und zwang widerspenstige Bauern sogar durch Strafen zum Anbau der mehlhaltigen Knollen. Um den Landbau zu fördern, empfahl er den Anbau von Klee, begünstigte den Obstund Flachsbau und führte spanische Edelschafe ein, um die Schafzucht zu heben. Selbst die Seidenraupenzucht suchte er in seinem Lande heimisch zu machen, doch gediehen die Maulbeerbäume nicht recht. Dem unfreien Bauernstande wandte er gleichfalls seine Fürsorge zu, verminderte die Hoftage aus drei in der Woche und 'verbot, dessen Lasten zu erhöhen. c) Dem Gewerbe und dem Handel widmete er auch seine Fürsorge. Er ließ viele Fabriken errichten, so z. B. Leinen- und Tuchfabriken in Schlesien, die Porzellanfabrik in Berlin, sowie die erste Zuckersiederei. Um den Handel zu befördern, baute er Wasserstraßen (180 km), z. B. den Bromberger, den Plaueschen und Finowkanal, so daß nun die Flüsse von der Elbe bis zur Weichsel miteinander verbunden waren. Ausländische Waren belegte er mit hohen Zöllen, damit nur die einheimischen gekauft würden. d) Für Recht und Gerechtigkeit sorgte er eifrig. Als er die Regierung antrat, sagte er: „Ich will ein rechter König der armen Leute sein.-" Den Richtern schrieb er: „Der geringste Bauer, ja der Bettler ist ebensogut ein Mensch wie der König. Vor dem Gesetze sind alle Leute gleich. Danach mögen sich die Richter in allen Provinzen richten. Wo sie es nicht tun, sollen sie es mit dem Könige zu tun kriegen." Als oberstes Gericht setzte er das Kammergericht in Berlin ein, wo jeder Untertan sein Recht gegen jedermann, selbst gegen den König geltend machen konnte, was die Erzählung von dem unerschrockenen Windmüller lehrt. Friedrich Wilhelm 11, (1786—1797), 1. Als Landesvater. Da Friedrich der Große kinderlos war, bestieg sein Neffe als Friedrich Wilhelm Ii. den Thron. Schon seine ersten Regierungshandlungen bereiteten dem Volke große Freude. Die französischen Zollbeamten, die beim Volke sehr unbeliebt waren, wurden entlassen. Hierauf verminderte und erleichterte er die Steuern und hob den staatlichen Alleinhandel mit Kaffee auf. Die Prügelstrafe beim Militär, sowie das Schelten Franke und Lehr mann, Zeit- und Lebensbilder. 5

7. Zeit- und Lebensbilder aus der deutschen und preußischen Geschichte - S. 76

1911 - Dresden : Huhle
76 — dankbare England zu verhindern und gab sogar nicht einmal Helgoland heraus, bloß um den deutschen Handel der Elbmündung beherrschen zu können. Friedrich Wilhelms Iii, Friedensjahre. 1. Preußens Neugestaltung. Durch die napoleonischen Kriege hatte Preußen furchtbar gelitten und war tief in Schulden geraten. Daher wurden die Einnahmen neu geregelt und die Ausgaben möglichst beschränkt. Um die Staatskassen zu füllen, verkaufte der König einen Teil der Staatsgüter. Das Land ward in acht Provinzen eingeteilt, in sechs östliche: Preußen, Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg und Sachsen, sowie in zwei westliche: Rheinland und Westfalen. An die Spitze einer jeden Provinz trat ein Oberpräsident. Jede Provinz ward in zwei oder mehrere Regierungsbezirke geteilt, die unter Regierungspräsidenten gestellt wurden. Die Regierungsbezirke zerlegte man in Kreise, an deren Spitze Landräte traten. Jede Provinz erhielt ihren Provinzial-Landtag, zu dem Abgeordnete des Adels, der Bürger und Bauern gewählt wurden. Nur dem ganzen Staate ward kein Landtag bewilligt. Durch große Sparsamkeit und Rührigkeit konnte sich Preußen allmählich von den Wunden der Kriegszeit erholen. 2. Hebung der Landwirtschaft. Seit 1810 war der preußische Bauern-stand frei. Doch seufzte er noch unter mancherlei Abgaben und Lasten. Um ihm deren Ablösung zu erleichtern, ließ er Rentenbanken gründen, welche gleich die Lehnsherren auszahlten. Durch jährliche Abzahlungen tilgte sich dann die Rentenschuld. Hierauf beförderte er die Verteilung der Gemeindeländereien und die Verkoppelung oder Zusammenlegung der zerstreuten Grundstücke. 3. Hebung des Landes und Verkehrs. Schlechte Landwege wurden durch gute Kunststraßen ersetzt. Immer mehr hoben sich Handel und Gewerbe. Neue Erfindungen gestalteten das ganze Wirtschaftsleben um. Seit 1825 fuhren regelmäßig Dampfschiffe auf dem Rhein. Danach trieb man auch auf der Weser, Elbe, Oder und Weichsel Dampfschiffahrt. 1835 fuhr das erste Dampfroß zwischen Nürnberg und Fürth einen Zug. 1838 verband die erste preußische Eisenbahn Berlin mit Potsdam. Eine Bahn nach der andern ward nun erbaut und so der Grund zu Preußens großartigem Schienennetz gelegt. 1843 errichtete man im Rheinland den ersten elektrischen Telegraphen. Das Zeitalter des Dampfes und der elektrischen Kraft war angebrochen, und nun erwuchsen zahlreiche Fabriken in Essen, Magdeburg usw. 4. Gründung des Zollvereins. Die städtischen Abgaben auf eingeführte Waren hinderten den Verkehr ungemein und wurden daher aufgehoben. 1818 schaffte der König alle Binnenzölle ab. In Preußen gab es etwa 60 Zollgebiete, weswegen eine Ware oftmals Zoll bezahlen mußte, wenn sie von Stettin nach Breslau oder von Memel nach Magdeburg befördert wurde. Das verteuerte den Warenverkehr ungemein. Seit 1818 bildete Preußen ein einziges Zollgebiet. Nur an der Grenze mußten die eingehenden Waren Zoll entrichten. Nach und nach schlossen die anliegenden Staaten mit Preußen einen Zollverein. 1834 erweiterte er sich zum deutschen Zollverein, der die . meisten deutschen Staaten umfaßte. So war der Hauptteil Deutschlands wenigstens wirtschaftlich und zollpolitisch geeint.

8. Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen - S. 18

1892 - Dresden : Huhle
— 18 — und seinem Oberhofgericht standen. 3. Die Staatsgewalt, bisher wesentlich auf die Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit beschränkt, dehnte ihre Wirksamkeit, namentlich die Gesetzgebung, auf immer weitere Gebiete des öffentlichen Lebens zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt aus (die erste „Landesordnung" für Thüringen 1452, für Meißen 1482; Ordnung des Münzwesens, s. unter § 32) und suchte das Land nach außen abzuschließen (1446 in Thüringen Verbot, Rechtsbelehrungen bei auswärtigen Gerichten zu suchen). 4. Dagegen blieb die alte Teilung der ausführenden C ein alt in Verwaltung. Rechtsprechung und Heerwesen bestehen. Die Gnindherren hatten die Polizei und wenigstens die niedere Gerichtsbarkeit über die gutsangehörigen Bauern (Patrimonialgerichtsbarkeit), die größeren Städte erwarben auch die selbständige Gerichtsbarkeit, indem diese vom landesherrlichen Vogt anfangs ans einen Erbfchulzeu aus der Bürgerschaft, im 15. Jhrhdt auf den Rat und seinen „Stadtrichter" überging. Daneben übten die Städte ein ausgedehntes Gesetzgebungsrecht auf Grund landesherrlicher Stadtrechte. Von den Zunftkämpfen blieben sie fast ganz verschont. Ein Heer wurde durch das Aufgebot der Vasallen und der Bürgerschaften gebildet, kam also nur langsam zusammen und war für größere Unternehmungen unbrauchbar. Da zudem gegen die Pulvergeschütze seit Ende des 14. Jhrhdts. die ritterliche Bewaffnung ihre Bedeutung verlor, so gingen die Fürsten mehr und mehr zu geworbenen Söldnern, den „Landsknechten", über. § 32 Das Volk schied sich aufs strengste nach Geburts-ständen. Die bäuerliche Bevölkerung war den Grundherren in immer wachsendem Maßstabe zu Zinsen. Hand-, Spann- und Gesindediensten verpflichtet und wurde in ihrer Wirtschaft noch mehr eingeengt durch die Weide- und Jagdrechte der Gutsherrschaften und die Bannrechte der Städte, namentlich die Unterdrückung des Gewerbebetriebes auf dem platten Lande. Daher machte die Landwirtschaft nur geringe Fortschritte. — Weit mehr entwickelten sich die städtischen Gewerbe unter dem Schutze der Zunftverfassung, der Märkte und des Stapel- (Niederlage) Rechtes für fremde Waren (in Leipzig die Neujahrsmesse 1458, das Stapelrecht für einen Umkreis von 15 Meilen 1497.* Unter den Handwerken behauptete die Tuch-macherei den Vorrang; die Leinweberei, besonders bedeutend in Chemnitz, wurde erst 1472 zünftig. Im Erzgebirge erlebte der Bergbau ein Zeitalter glänzender Blüte und förderte die Besiedlung des Landes (1458 Zinnbergwerk in Altenberg, 1471 der Schneeberg fündig, 1477 Gründung der Stadt, 1492 der Schreckenberg bei St. Annaberg, * Das Stapelrecht gab einer Stadt die Befugnis, alle oder manche durchgehenden Waren sür einige Zeit zurückzuhalten, um die eigenen Bedürfnisse davon zu befriedigen.
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