fern (vici) oder Landstädten (oppida) seßhaft, von da ans feine Felder bewirtschaftete. Nnr vorübergehend bezog der vornehme und wohlhabende Mann sein städtisches Hans in der urbs, welche außerdem neben den öffentlichen Gebäuden nur die Wohnstätten der eigentlich städtischen Handwerker oder Lohnarbeiter umfaßte
2. In bezug auf die agrarischen Verhältnisse ist für die älteste Zeit Feldgemeinschaft anzunehmen. Das römische Landgebjet zerfiel in eine Anzahl Geschlechterbezirke derart, daß die einzelnen Geschlechter je einen Gau bewohnten, dessen Ackerland wesentlich unter Beihilfe der Klienten gegen einen Anteil vom Ertrage gemeinschaftlich bestellt wurde; als Einzelbesitz verblieb dem Einzelnen nur das heredium, d. h. Hofstelle und Gartenland.
3. Von eingreifenden Veränderungen der agrarischen Verhältnisse muß die Aufnahme der Plebejer in den Staatsverband und ihre Verschmelzung mit den Klienten begleitet gewesen sein. Die Servianische Verfassung setzt bereits Sondereigentum an Grund und Boden voraus, aber Vermutlich war die Ungleichheit desselben im einzelnen viel größer, als sie sich in den Klassen darstellt. Alles nicht aufgeteilte Land wurde als Gemeindegut (ager publicus) behandelt und soweit es nicht für Bauten, Heiligtümer und dgl. zum Nutzen der Gemeinde in Anspruch genommen war, im wesentlichen der Benutzung als Weide (pascua) überlassen.
4. Ganz erheblich stand gegen den Ackerbau das Handwerk zurück. Die Abneigung der Römer gegen dasselbe hat sehr lange bestanden, und noch in der Zeit hochgesteigerter Kultur galt der Grundsatz für den römischen Landwirt, alles was zur Nahrung und Kleidung gehörte, sowie die meisten Geräte im Hause selbst anzufertigen. Eine für die Ausfuhr arbeitende Industrie hat es jedenfalls damals noch nicht gegeben.
5. Darum darf auch der Einfluß der örtlichen Verhältnisse, insbesondere des Tiber auf die Stellung des i aktiven) Handels für die älteste Zeit nicht überschätzt werden, zumal da Rom weder einen Überschuß an Produkten der Landwirtschaft erzeugte, noch (abgesehen von dem in den Salinen von Ostia gewonnenen Salze) im Besitze mineralischer Bodenschätze war. Aber auch die Erzeugnisse der umliegenden Landschaften konnten bei der Gleichartigkeit derselben in Rom nicht zum Austausch kommen (Passivhandel), und zum Stapelplatz für Waren, welche von der See eingeführt, dann weiter nach dem Innern des Landes zu vertreiben waren, konnte Rom deshalb so bald nicht werden, weil hierfür lange Zeit ein entsprechendes Absatzgebiet fehlte. An dem Handel mit den nach Rom eingeführten Erzeugnissen der etruskischen und der griechischen Industrie Unteritaliens blieben die Römer selbst ohne wesentlichen unmittelbaren Anteil (vicus Tuscus in Rom). Die Prägung römischer Müuzen ist denn auch gewiß nicht vor 500 v Chr. erfolgt (vgl. die Stellung der Fremden in Rom: peregrini = hostes).
6. Diesen einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen der ältesten Zeit entsprach der einfache und beschränkte Zustand des privaten Lebens, die Arbeitsamkeit und Genügsamkeit aller Bürger trotz der Unterschiede des Besitzes. Der Bauer lag mit seiner Familie fleißig den Geschäften des Ackerbaues und der Viehzucht ob und trennte sich von denselben nur, wenn ihn die Pflicht gegen den Staat entweder zur Führung der Waffen oder eines friedlichen Amtes abrief. Der Grundcharakter römischen Wesens als eines nüchternen, kernhaften, soldatischen Bauerntums prägt sich vor allem im Familienleben und im Religionswesen aus.
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Marrueiner zu beiden Seiten des unteren Aternus. Die mächtigste sabellische Völkerschaft waren die Samniter im centralen Hochland des südlichen Italiens. Von ihnen sind dann wieder und zwar bereits in geschichtlicher Zeit die Samniter der Ebene, nach Westen die Camp an er, nach Süden die Lueaner und von diesen zuletzt die Bruttier ausgegangen, welche alle die überwältigende Macht des Hellenismus erfuhren.
Von der westlichen Gruppe hat nur das Hauptvolk, die Latiner, in der Landschaft südlich vom Tiber ein höheres, selbständiges geschichtliches Leben zu entwickeln vermocht. Alle diesem verwandten Stämme auf der westlichen und südlichen Seite Italiens, die Ausouer in Campanien, die Italer in Bruttium und die Sikeler (später in Sieilien) sind frühzeitig stärkeren auswärtigen Einflüssen erlegen.
4. Diese gewaltige Umwälzung in der Besiedelung Italiens, welche sich unter langen wechselvollen Kämpfen vollzogen haben wird, steht wahrscheinlich in Verbindung mit dem Einbruch der den Italikern vermutlich stammfremden Etrusker. Derselbe erfolgte wohl von Osten und Norden her über die rätischen Alpen und in langen Zwischenräumen. Auf Kosten der Umbrer breiteten sie sich sowohl nördlich des Po (Atrta, Mantua, Melpnm = Mediolanum) als südlich desselben (Fel-sina, das spätere gallische Bououia = Bologna) aus und besetzten das ganze Land zwischen Meer, Tiber und Apennin, welches den etruskischen Namen am längsten, ja in engeren Grenzen bis heute bewahrt hat (Tuscia, Toscana), und endlich auch die cam-panische Ebene (Capua). Aber schon im 6. Jahrh. v. Chr. hatte die etruskische Macht ihre Höhe erreicht; in ihrer weitesten Ausdehnung bewohnten und beherrschten sie ein Gebiet von etwa 3000 Dm., das indessen ohne wahrhaften politischen Mittelpunkt blieb (Zwölfstädtebund in Etrurien wie in Campanien).
5. Viel früher als ihre Nachbarn waren sie mit städtischem Wesen vertrant und im Besitze einer vielseitigen Industrie und einer eigenartigen Kunst (Bronzearbeiten, Steinskulpturen, Vasen und Wandgemälde) sowie eines beide italische Meere, sowie die centralen und östlichen Gebiete des mittelländischen Meeres umspannenden Handels, blieben aber in der Ausbildung ihrer hierarchisch-aristokratischen Stammesversassung weit hinter den griechischen Städten Unteritaliens zurück. Die Gräberfunde geben Zeugnis von ihrem Luxus und dem damit einreißenden Verfall. Ihr Einfluß auf die benachbarten Römer blieb bei dem tiefen Gegensatze in dem Wesen beider Nationen im ganzen nur äußerlicher Art (Duodecimalsystem in Maß, Gewicht und Zeitrechnung, Häuser- und Tempelbau, gewisse gottesdienstliche Ceremonien, z. B. Haruspicin und Blitzessühne, königliche Tracht, Gladiatoren- und Faustkämpfe).
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Ausdehnung der Großgutswirtschaft (latifundia) und Sklavenarbeit (Sklaveneinfuhr aus dem Orient, meist über Delos, seit den syrischen Kriegen ein Hauptzweig des römischen Handels). Hiermit in Verbindung stand die drohende Zunahme des großstädtischen Proletariats. Diesen Gefahren brachte der Senat in seiner Mehrheit entweder kein Verständnis oder keinen guten Willen entgegen, obgleich der große Sklavenaufstand in Sieilien (135 -132) dieselben in erschreckender Weise offenbarte.
1. Ti. Sempronius Gracchus 133.
1. Da unternahm es Ti. Sempronius Gracchus, der Sohn des Besiegers der Keltiberer und der edlen hochgebildeten Cornelia, der Tochter des älteren Scipio Asricanns, und der Schwager des jüngeren Scipio Ämilianns, welcher die Verödung Italiens auf seiner Reise zum nnmantinischen Heere besonders in Etrurien gesehen hatte, der wirtschaftlichen Not der Bauernschaft abzuhelfen. Als Volkstribun brachte er
133 i. I. 133 unter Zustimmung der hervorragendsten Männer seiner Zeit unmittelbar beim Volke einen Gesetzesvorschlag ein, welcher das Licinische Ackergesetz mit folgenden Änderungen erneuerte:
1. Außer 500 jugera für sich darf jeder Vater von 2 Söhnen für diese noch je 250 jugera vom Gemeindeland im Besitz haben.
2. Für das herauszugebende Land wird eine Entschädigung aus dem Staatsschatz gezahlt.
3. Der frei werdende Acker wird in Losen zu 30 jugera (durchschnitt!. Maß eines Bauerngutes) zu unveräußerlicher Erbpacht verteilt.
4. Eine alljährlich vom Volke neu zu wählende und nachträglich noch mit richterlicher Gewalt (über die bei der Trennung von Gemeinde- und Privatbesitz sich ergebenden Streitfälle) ausgestattete Kommission von 3 Mitgliedern leitet die Aufteilung (tresviri agris iudicandis adsig-nandis oder agris dandis iudicandis).
2. Obwohl diese lex Sempronia auch die Interessen der großen Grundbesitzer vorsichtig berücksichtigte, so stieß Tl Gracchus doch auf den unerwarteten Widerstand der selbstsüchtigen Optimaten. Die Bürger strömten aus den Kolonien und Municipien nach Rom zur Abstimmung, aber jene gewannen den Tribunen M. Octavius zu wiederholter Jnter-cession, und während die Erbitterung der Parteien durch die Verhandlungen in den Volksversammlungen sich steigerte, ließ sich der Antragsteller zu gesetzwidrigen Maßregeln (Suspendierung aller Magistrate bis zur Annahme des Gesetzes) und am Ende sogar zur Absetzung seines Gegners hinreißen. Das Gesetz ging im 3. Abstimmungstermine durch und zwar mit Streichung der ursprünglich in Aussicht gestellten Entschädigung, und Ti. Gracchus selbst wurde nebst seinem zwanzigjährigen,
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kündeten, den westnumidischen Häuptling Syphax (Sophonisbe).
Aber durch die Ankunft des aus Italien zurückberufenen Han-nibal aufs neue ermutigt, erhob sich in Karthago noch einmal die Kriegspartei zum Entscheidungskampfe auf afrikanischem Boden (Bruch des Waffenstillstandes). Von Hadrumetum aus rückte Hannibal dem von Masinisfas von Ostnnmidien Reitergeschwadern kräftig unterstützten Scipio entgegen. Nach einer erfolglosen Unterredung der beiden Feldherren kam es bei Zama,
5 Tagemärsche südwestlich von Karthago, 202 zur Schlacht: 202 Scipio siegte durch die zweckmäßige Aufstellung seines Fußvolks, die Tapferkeit der Cannensischen Straflegionen und durch das wirksame Eingreifen der Reiterei des Masiniffa und Lälius.
3. Jetzt riet Hannibal selbst in Karthago zur Annahme der nun viel härteren Friedensbedingnng en: Beschränkung Karthagos auf sein afrikanisches Gebiet, Auslieferung der Kriegsschiffe bis auf 10 und aller Elefanten, jährliche Zahlung von 200 Talenten auf 50 Jahre = 51 Mill. M., Verpflichtung, keinen Krieg in Afrika und außerhalb desselben nur mit Genehmigung der Römer zu führen, Befriedigung der Ansprüche Masinissas auf das dem Syphax abgenommene Land (Verbrennung der 500 ausgelieferten Schiffe; Scipios glänzender Triumph: „Africanus"). Die Handelsmacht des karthagischen Staates und auch seine politische Bedeutung waren für immer gebrochen, zugleich die Unabhängigkeit der mit ihm verbündeten iberischen, keltischen und italischen Völkerschaften dauernd vernichtet, Roms Herrschaft im westlichen Becken des Mittelmeeres begründet.
5. Die Aokgen des Krieges für Uom und Itatien.
1. In dem langwierigen und grausam geführten Kriege halle die italische Bevölkerung an Zahl und Wohlstand die schwerste Einbuße erlitten, Unteritalien insbesondere lag weithin verödet, und die Kraft der südlichen sabellischeu Völker ist damals, nicht zum wenigsten durch die erbarmungslos strafende Härte des römischen Senates gegen die abgefallenen Städte (z. B. Capua, die Bruttier), für immer gebrochen worden.
2. Während sich für den emporkommenden Kapitalistenstand Roms nach Überwindung Karthagos und nach der Vernichtung von Capua und Syrakus immer glänzendere Aussichten eröffneten, steigerte sich die Not des erschöpften bäuerlichen Mittelstandes, je mehr sich die Erwerbslust jenes nicht nur auf den Handel, sondern mit Vorliebe auf den Großbetrieb der Land- und Viehwirtschaft (Sklavenwirtschaft) zu werfen begann und je mehr die kurzsichtige Nobili tät ihren Einfluß dazu mißbrauchte, die einträgliche Provineialverwaltnng und die auswärtige Politik lediglich zu ihrem und ihres Anhanges Vorteil auszubeuten. Alle Maßregeln zur Herstellung und Erhaltung des Kernes der römischen Bürger-
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von Europa und dem Stier des Minos) kamen sie über K t) t h e r q nach beit Inseln des ägäifchen Meeres, oon welchen sie die seeräuberischen Karer berbrängten, nach dem Bosporus und der thracischen Küste wie nach dem griechischen Fest-lanbe, besonbers ans der östlichen und süböstlichen Seite, und legten überall ihre Faktoreien an. Aus Thasos und der benachbarten thracischen Küste beuteten sie die Golbminen, in Argolis bte Kupfergruben aus, in den thessalischen Gewässern, dem Euripus, den Golfen von Argos und Lakonien den erstaunlichen Reichtum von Purpurschnecken. Ihnen berbanften die Griechen außer dem babylonischen Maß und Gewicht eine wesentliche Förberung in der Schiffahrt wie in allerlei technischen Fertigkeiten, ütsbesonbere auch die Lautschrift. Aber auch ihre religiösen Vorstellungen sind durch bte der Phönicier beeinflußt worden (Bal = Melkart, b. i. Herakles, Aschera = Aphrobite). doch hat die Kraft des griechischen Geistes das hier Eingebrungene eigenartig umgebilbet und berebelt.
3. Den Einfluß des Orients auf die Kulturentwickelung Griechenlanbs lassen erst in späterer Zeit entstaubene Ein-wanberersagen beutsich erkennen:
Kadmus („der Mann aus Osten"), Sohn des Agenor aus Tyrus, sucht seine von Zeus geraubte Schwester Europa und gründet in der Gegend des spateren Theben die Burg Kadmea; zugleich bringt er die Buchstabenschrift.
Kekrops, der älteste Begründer menschlicher Kultur in Attika, bcr die Akropolis (Kekropia) anlegte, erscheint nach altattischer Überlieferung als Autochthon, später als Einwanberer aus Sais in Niederägypten.
Aus Danaus aus Oberägypten, den Stammvater des Perseus und Herakles, wirb bte Kultur in der Lanbschaft Argolis zurückgeführt.
Pel op s, Sohn des phrygifchen Königs Tantalus, wandert in den nach ihm benannten Peloponnes und setzt sich in Mykenä fest, von wo aus feine Nachkommen (Atriben) einen großen Teil der Halbinsel unterwerfen.
2. Achäisches („heroisches") Zeitalter.
1. Ein kriegerisch-ritterlicher Geist würde in der griechischen Bebölkerung geweckt durch den schon früh bemerkbaren feinblichen Gegensatz zwischen benachbarten Stämmen, besonbers
teffus) ausbeuteten (Gabes). Selbst in das nörbliche Meer wagten sie sich bis zu den „Zinninseln" (Kaffiteriben, b. i. Britannien) und bis an die Küsten der Nordsee (Bernstein). Im Osten stanben sie auf Karawanenstraßen mit Ägypten, Arabien, Armenien und Babylon in Verbinbung und gelangten sogar bis Ophir, b. H. bis zu den Jnbusmünbungen. Sie hanbeltcn nicht nur mit fremben (assyrischen, babylonischen, ägyptischen) Erzeugnissen, sonbern auch mit bencn ihres eigenen Gewerbfleißes (Weberei und Purpurfärberei, Glas- und Bronzearbeiten, Bergbau).
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Extrahierte Personennamen: Zeus
Extrahierte Ortsnamen: Europa Argolis Argos Lakonien Aschera Tyrus Europa Theben Burg_Kadmea Attika Kekropia Niederägypten Argolis Mykenä Britannien Nordsee Bernstein Armenien
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gerade damals in ganz Griechenland zu voller Blüte gedeihenden und insbesondere im Peloponnes der dorischen Herrschaft entgegentretenden Tyrannis gelangen.
5. Aristokratie, Aimokratie und Kyrannis in den übrigen griechischen Staaten.
Die spartanische Kegemonie im Wetoponnes.
1. Während Sparta in den einmal angenommenen Formen eines durch den Adel stark beschränkten Königtums beharrte, war die alte Königsherrschaft (Monarchie) in den übrigen griechischen Staaten (mit Ansnahme von Macedonien und Epirus) seit der 2. Hälfte des 8. Jahrh, meist ohne große Erschütterungen der Herrschaft der Adelsgeschlechter (Aristokratie) gewichen; denn mit dem Erstarken geordneter Zustünde im Innern und wachsender Sicherheit nach außen strebten diese danach, statt der bisherigen beratenden Stellung neben dem Throne die Teilnahme am Regiment und endlich die selbständige Leitung zu erlangen. Der griechische Adel zeigte sich lange Zeit auch seiner nenen Stellung durchaus gewachsen und würdig. Selbstlosen Sinnes setzte er seinen Ehrgeiz nur iu die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten gegen das Gemeinwesen, dessen bewaffneter Schutz und sonstige Lasten ihm allein oblagen. Die gesamte religiöse, musische und gymnastische Erziehung seiner Jugend, deren Blüte bei den Nationalfesten (S. 18) sich der ganzen griechischen Welt zur Schau stellte, war darauf gerichtet, den edlen Sinn im Geiste dieser Zeit zu pflegen und zu erhalten. So lange ihm das gelang, hat ihm auch die bäuerliche, Handel- und gewerbtreibende Masse des Volkes, so stolz er auch auf dieselbe herabblickte, ihre Achtung nicht versagt.
2. Indessen alle Tüchtigkeit des Adelsregimentes konnte nicht hindern, daß das Volk mit der Zeit sich doch gedrückter fühlte als unter der einheitlichen Herrschaft des Königtums. Die beginnende Entartung des Herrenstandes zu oligar-chischem Wesen (Oligarchie, Ausartung der Aristokratie), seine Selbstsucht und sein gewalttätiger Übermut, insbesondere aber das durch den zunehmenden Handels- und Seeverkehr geförderte Emporkommen eines wohlhabenden und unternehmenden Bürgerstandes in den aufblühenden volkreichen Städten namentlich der Küstenländer und Kolonien hatten zur Folge, daß gegen die Oligarchen im 7. und 6. Jahrh, sich allmählich der
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besonders aber durch die mit jenen Verfassungsänderungen zusammenhängenden bürgerlichen Unruhen von neuem wachgerufen. Dazu kam, abgesehen von bloßer Abenteuerlust, auch kaufmännischer Unternehmungsgeist, der indessen stets über bloße Handelsfaktoreien hinaus zu festen städtischen Ansiedelungen führte. Der verschiedenen Veranlassung entsprechend war auch die Anlage der Kolonien eine verschiedene. Nach einem eigentlichen Plane konnte hierbei nur verfahren werden, wenn die Kolonisation von staatswegen erfolgte. Der Führer eines solchen durch den Erlaß einer Stiftungsurkunde eingeleiteten Staatsunternehmens wurde nach fernem Tode in der Kolonie heroischer Ehren teilhaftig. Häufig ließ sich derselbe bei der Wahl des zu besiedelnden Ortes durch den Rat der delphischen Priesterschaft leiten, welche über eine ausgedehnte Ortskenntnis verfügte.
2. Das Verhältnis der Kolonie zur Mutterstadt blieb auch in dem Falle, daß die Trennung der Kolonisten von der Heimat in Unfrieden erfolgt war, auf einer innigen Pietät begründet, welche sich in dem Mitnehmen des heiligen Feuers vom heimischen Prytaneum, der Teilnahme an den Hauptfesten der Mutterstadt durch Gesandtschaften und Gaben, in gleichartiger Münze und lebhaftem Handelsverkehr kundgab. Politisch und rechtlich waren die Kolonien unabhängig. Aus dieser selbständigen Entwickelung der griechischen Kolonien erklärt sich ihre Bedeutung für den Aufschwung des griechischen Handels und Gewerbsleißes (Zunahme des Edelmetalls und allgemeine Einführung geprägten Geldes S. 27), sowie für die Entwickelung und Ausbreitung griechischer Bildung über die gesamte alte Welt, aber auch die Thatsache, daß die Lage nicht weniger von ihnen an fernen Küsten ohne Hinterland und ohne rechtlichen Zusammenhang mit einem politisch geeinigten, starken Mutterlande stets eine gefahrvolle blieb.
3. Die Verfassung der Kolonien war anfangs durchaus aristokratisch. Die Kolonisten, welche die Stadt begründet und das den Einheimischen entrissene Land unter sich ausgeteilt hatten, bildeten das grundbesitzende Altbürgertum; aus ihm ging, nachdem durch Zuwanderung ein Volk von Kaufleuten und Gewerbtreibenden, Seeleuten und Fifchern entstanden war, die Oligarchie hervor. Die unterworfenen Eingeborenen bewirtschafteten zum Teil als Hörige die Hufen der Grundherren. Allmählich dehnten die Städte ihr Gebiet weiter aus, oft über zahlreiche Ortschaften, deren Bewohner zu der Herr-
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mächtige Cyzikus an der Propontis, ebenso Abydus gegenüber dem äolischen Sestns am Hellefpont, während Lampsakus von Phoeäa herrührte.
2. Mit Milet wetteiferte das dorische Megara, von dem an der Propontis Chaleedon, vor allem aber das dem letzteren gegenüberliegende Byzanz (658) ausgingen. Unterstützt durch die Meeresströmung und einen vorzüglichen Hafen, beherrschte Byzanz infolge seiner Lage am Bosporus die ganze Handelsverbindung zwischen dem Schwarzen Meer und den griechischen Gewässern. Als Stapelplatz für den Getreidehandel der Pontusländer und insbesondere auch für die Ausfuhr gesalzener Thunsische gelangte es trotz ununterbrochener Kämpfe mit den umwohnenden Barbaren zu einer bewundernswerten Blüte.
3. Die Küsten des Südostens.
Im Süden war Cypern mindestens schon im 9. Jahrh, mit griechischen Kolonien besetzt (Salamis), neben denen sich freilich die Phö-ni cier behaupteten. Ebenso alt waren die griechischen Niederlassungen an der Südküste Kleinasiens, die sich später fortwährend vermehrten. Von größter Wichtigkeit aber für den griechischen Handel wurde es, daß die Milesier in der 2. Hälfte des 7. Jahrh, auch in dem getreidereichen, uralten Kulturlande Ägypten für ihn Bahn brachen. Seitdem der Pharao Psammetich mit Hilfe ionischer und karischer Söldner (S. 51) das Land von der assyrischen Fremdherrschaft befreit hatte, begann er dasselbe den Fremden, besonders den Griechen, in einer bis dahin unerhörten Weise zu öffnen. Etwa 100 Jahre später trat Arnasis in noch engere Verbindung mit der griechischen Welt (Naukratis).
7. Athen.
1. Attika ist die südöstliche Küstenlandschaft, welche, vom Festlande (Böotien) durch den Kithäron (1400 m) und Parnes getrennt, in der Form eines gleichschenkeligen Dreiecks von seiner Basis zwischen der Bucht von Eleusis und der marathonischen Ebene sich nur 41/? M. (33 km) ins Meer hinaus erstreckt. Ihr Flächeninhalt beträgt 43,67 Qm. (2404,6 qkm) mit einer Küstenstrecke von 24 M. Die ganze Halbinsel gehört ihrem Gebirgs-system wie ihrem Klima nach zu der benachbarten Inselwelt des ägäischen Meeres und ist darum vorzugsweise berufen, ihre Verbindung mit dem griechischen Festland zu vermitteln. Die Küsten sind hafenreich und bei tiefem Fahrwasser aller Orten zugänglich, die fruchtbarsten Ebenen gegen die See geöffnet. Zwei von ihnen ziehen sich, durch den Ägialeus von einander geschieden, tief in das Innere des Landes hinein', die Ebene von Eleusis im W. und die von Athen in der Mitte.
2. Die Ebene von Athen ist auf drei Seiten von Bergen umgürtet: im N. von dem wild- und waldreichen Parnes, dem höchsten und ausgedehntesten Gebirgsstock Attikas (1413 m), im No. von den Marmorwänden des Brilessus oder Pentelikon, im O. vom kräuter-reichen Hyme11us, im W. von dem niedrigeren Höhenzug des Ägialeus; gegen S. öffnet sie sich in allmählicher Abdachung zum offenen Strande. Im Inneren wird sie durch einen vom Pentelikon sich abzweigenden, felsigen Höhenzug in die westliche, breite Niederung des Kephisns und in eine schmalere, vom Jlissus durchflossene Osthälfte
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