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1. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 367

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 367 — schlankem, aber kräftigem Wuchs und außerordentlich kriegerisch. Als Waffe führen sie große lederne Schilde, 2 m lange Speere und Schwerter. Sie sind ein reines Hirtenvolk, ohne feste Wohnsitze und leben von Milch und dem Fleisch und dem Blut der Tiere. Wo eine Horde für einige Augenblicke Halt macht, schlägt man leichtgebaute Hütten auf, die kreisförmig angeordnet werden, damit man einen Raum für das Vieh gewinnt. Ein Dorn- verhau, der das Ganze umgibt, gewährt Schutz gegen wilde Tiere und feindliche Überfälle. Die Maffai sind von N. her erobernd vorgedrungen und waren wegen ihrer Raubzüge lange Zeit der Schrecken der Bantuvölker und der Handelskarawanen. Verschiedentlich haben deutsche Schutztruppen siegreich gegen sie gefochten, ohne doch ihrer völlig Herr zu werden. Was sie nicht vermocht, das hat die Rinderpest zuwege gebracht, die 1891 verheerend ganz Ostafrika heimsuchte. Sie vernichtete ihre Herden, die einzige Quelle ihres Unterhaltes, und damit war ihre Macht gebrochen. Zwei Drittel des Volkes sind zugrunde gegangen. Die übrigen haben sich zwar nach dem Erlöschen der Pest wieder erholt, aber sie bilden jetzt keine Gefahr mehr für die übrigen Stämme. — Wie im N. die Massai, so sind im S. unsers Schutzgebietes Zulustämme, wie die Wahehe und die Mafiti, die allerdings auch zu den Bantunegern gehören, gefährliche Eindringlinge gewesen. Wirtschaftliches. Deutsch-Ostafrika ist wohl das für die Zukunft Wirtschaft- lich wertvollste unsrer Schutzgebiete. Es liefert als Erzeugnisse der Sammel- Wirtschaft insbesondere Kautschuk, Elfenbein, Kopalharz und Wachs. Im Gegensatze zu Kamerun hat auch die Wirtschaft der Eingebornen einen erheblichen Anteil an der Erzeugung von Gütern, und wenn erst das Land noch mehr durch Bahnen erschlossen ist, wird dieser Beitrag noch bedeutend zu- nehmen. Für die Ausfuhr kommen namentlich in Betracht Kopra, Erdnüsse und Sesam, sowie Häute und Hörner. Zu großen Hoffnungen berechtigen die von Europäern angelegten Pflanzungeu, die ständig an Umfang zunehmen und als Haupterzeugnisse bis jetzt Sisalhanf, Kautschuk, Baumwolle und Kaffee liefern. Wie in Kamerun, so nimmt auch hier die Ausfuhr an Elfenbein ständig ab. Die Vorräte, die viele Häuptlinge in früheren Zeiten aufgehäuft hatten, gehen allmählich zu Ende, und die Zahl der Elefanten ist infolge der eifrigen Verfolgung immer geringer geworden. Durch strenge Jagdgesetze sucht die Regierung der Ausrottung des wertvollen Tieres vorzubeugen. An Kautschuk liefernden Pflanzen ist Ostafrika ärmer als Kamerun, und bei dem Raubbau, der auch hier getrieben wird, werden die Wälder in absehbarer Zeit erschöpft sein. Einen Ersatz dafür bieten die von Europäern angelegten Pflanzungen. Kopal ist ein dem Bernstein ähnliches Harz, das zur Herstellung von feinen Lacken und Firnissen verwendet wird. Man findet es verhärtet in größeren und kleineren Stücken in dem Erd- boden eingebettet; geringere und weniger wertvolle Mengen gewinnt man auch von jetzt noch lebenden Bäumen. Das Wachs stammt größtenteils von wilden Bienen, z. T. auch von verwandten Infekten, und wurde früher von den Negern, die den Honig ein- sammelten, weggeworfen, bis sie von Händlern auf seinen Wert aufmerksam gemacht wurden. Leider hat die steigende Nachfrage die Neger auch hier zum Raubbau veranlaßt, durch den die nützlichen Tiere meist zu gründe gerichtet werden. Unter den Ausfuhrerzeugnissen der Eingebornenwirtschast steht bis jetzt Kopra an erster Stelle (1910: 1,9 Mill. Mk.). Schon vor einigen Jahren gab es im Küstengebiete über 1 Million Kokospalmen; seitdem hat ihre Zahl noch erheblich zugenommen, und neben

2. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 131

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 131 — Fürsten angehören, bilden den Schwertadel, den Rittern des Mittelalters vergleichbar. Sie sind im Besitz großer Güter und führen jetzt ein sorgenfreies Dasein, da die innern Kriege ziemlich ausgehört haben, seit das Land im Besitz der Engländer ist. Die Waisja, die Ackerbauer und Gewerbetreibenden, machen die große Masse der Bevölkerung aus. Als Handwerker und Kaufleute besitzen sie oft große Reichtümer, aber da ihnen ein Aufsteigen in höhere Kasten versagt ist, bleiben sie von dem höheren Geistesleben ausgeschlossen. Zur Kaste der Sudras gehören außer der nichtarischen Bevölkerung auch alle aus den oberen Klassen Verstoßenen. Sie sind von der religiösen Gemeinschaft ausgeschlossen und werden allgemein verachtet. Sie erwerben sich ihren Unterhalt meist als Dienstboten. Am ver- achtetsten sind die Tschandala und Parias, denen u. a. das Geschäft der Leichen- Verbrennung und der Hinrichtung obliegt. Sie wohnen abgesondert in kleinen Dörfern; j was sie berühren, gilt als unrein, selbst Wasser, das durch ihren Schatten gelausen ist. Reden sie mit einem Hindu, so müssen sie die Hand vor den Mund halten;» vor einem Brahmanen müssen sie die Flucht ergreifen, denn schon ihr bloßer Anblick verunreinigt diesen. Doch hat sich ihr Los wesentlich gebessert, seit die Engländer Indien in Besitz haben, wie sich denn überhaupt unter dem Einfluß der Europäer, insbesondere auch der christlichen Mission, der starre Kastengeist zu lockern beginnt. Für Europäer macht das Kastenwesen das Halten einer großen Dienerschaft nötig, weil jeder nur die Arbeiten seiner Kaste ver- richten darf., So sehr nun auch diese Standesgliederung — die von der Bevölkerung als etwas Selbstverständliches und Unabänderliches angesehen wird —, indem sie die Berufe erblich macht, gewiß viel zur Förderung des Ackerbaus und Gewerbes beigetragen hat, so bildet sie doch jetzt einen Hemmschuh für jede freie Entfaltung der Volkskräfte und hält die Be- völkerung in den altgewohnten Bahnen des Lebens fest. Zu den Schattenseiten des indischen Volkslebens gehört die Stellung der Frau. Sie ist vom öffentlichen, gesellschaftlichen Leben völlig ausgeschlossen und führt ein Sklaven- dasein. „Jahrelang", schreibt Dalton, „kommt die Frau nicht aus ihrer Zeuana, dem Frauen- gemach, heraus; glaubwürdige Missionarinnen haben mir versichert, Unglückliche getroffen zu haben, die noch keinen blühenden Baum gesehen hatten. In dieser Unwissenheit verbringt sie ihre Tage und Jahre. Auf der Straße kann man wohl ab und zu Träger sehen, die eisenden Schrittes auf ihren Schultern ein Ding tragen, nicht unähnlich einem mit Teppichen dicht verhüllten Hühnerkorb. Darin kauert mit untergeschlagenen Beinen eine Frau, die vielleicht nur über die Straße eine Leidensgenossin besucht oder im heiligen Strom eine Waschung vollziehen will". Die Frauen der untern Stände sind übrigens besser daran. Sie gehen mit aufs Feld, auf die Straße und helfen mit zum Lebenserwerb. Besonders hart ist das Los der Witwen. In früherer Zeit wurden sie vielfach mit der Leiche des Mannes verbrannt. Die Engländer haben aber diesen Greueln ein Ende gemacht. Die Witwe fällt der tiefsten Verachtung anheim. Sie gilt als von den Göttern gestraft, weil sie in einem früheren Leben schwere Schuld auf sich geladen habe. Nicht selten wird sie Hülflos und mittellos auf die Straße gestoßen. Doppelt schwer trifft das Geschick kleine Kinder. Denn schon in der Wiege wird das Mädchen verheiratet. Stirbt nun der Ver- lobte, so gilt das Kind als Witwe und ist für zeitlebens geächtet. Man schert ihm das Haupthaar ab, legt ihm Trauerkleider an, entzieht ihm allen Schmuck, alle wohlschmeckenden Speisen und Näschereien, läßt es fasten usw., ohne daß es selbst weiß, warum ihm das alles widerfährt. Erst im Alter von 11 Jahren wird ihm Aufklärung über sein trauriges Los gegeben. Viele der indischen Witwen verkommen im Elend oder machen ihrem Leben durch Selbstmord ein Ende. Die Inder haben schon sehr früh eine hohe Kultur entwickelt. Nicht nur Ackerbau, Gewerbe und Handel blühten, sondern auch Kunst und Wissenschaft wurden gepflegt. Sie 9*

3. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 333

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 333 — (1,50-1,60 m), haben ein breites, plattes Gesicht mit vorstehenden Backenknochen, eine braungelbe Hautfarbe und schwarzes, straffes Haar. Sie bewohnen nicht nur Grönland, sondern auch die Randgebiete Nordamerikas, und ihre Gesamtzahl schätzt man auf 40000 Köpfe. Die Eskimo haben es in bewundernswerter Weise verstanden, sich in ihrer Lebens- weise den unwirtlichen Gegenden, die sie bewohnen, anzupassen und die spärlichen Gaben der nordischen Natur auszunutzen. Da es eßbare Pflanzen nur in geringer Zahl gibt, sind sie hauptsächlich auf tierische Nahrung angewiesen. Sie machen Jagd auf Seehunde, Walrosse, Fische, Seevögel und Renntiere und benutzen dabei Harpunen, Bogen, Schlingen und Fallgruben. In einem langen, ganz mit Fellen überzogenen Einmannsboote, dem Kajak, der nur in der Mitte eine Lffnung für den Körper des Ruderers hat, wagen sie sich sogar weit auf das stürmische Meer hinaus. Das wichtigste Jagdtier ist der Seehund, der ihnen fast alle Lebensbedürfnisse liefert: Fleisch als Nahrungsmittel, Speck zur Heizung und Beleuchtung der Wohnung, Felle zur Bekleidung, Sehnen, die als Zwirn benutzt werden, Därme, die man zu Segeln und Fensterscheiben zusammennäht, und Knochen, aus denen man allerlei Geräte fertigt. Die Kleidung, die sich bei Männern und Frauen nur wenig unterscheidet, besteht hauptsächlich aus Fellen, in den von europäischer Kultur beeinflußten Gegenden auch aus dicken Wollstoffen. Als Wohnungen dienen im Sommer Zelte mit Fellüberkleidung; die Winterhäuser liegen z. T. in der Erde, sind aus Steinen und Rasen erbaut und haben zum Schutz gegen die Kälte häufig einen gang- artigen Vorraum. „Doch gibt es in Westgrönland jetzt auch bessere Häuser, deren Wände, Decken und Fußböden von Dielen sind, und in denen sich Tische, Stühle, Spiegel, Bilder, Uhren und Lampen befinden." Als einzige Haustiere hält man Hunde, die zum Ziehen der Schlitten verwendet werden. Schon im Mittelalter hatten sich Normannen an der Küste Grönlands niedergelassen und Ansiedlnngen gegründet, die aber später wieder eingingen. Da war es im 18. Jahr- hundert ein norwegischer Pfarrer auf den Lofoten, Hans Egsde, in dem der Gedanke erwachte, über die Schicksale seiner vor Jahrhunderten in Grönland verschollenen Lands- leute Erkundigungen einzuziehen und den Eingeborenen das Evangelium zu bringen. Er sand die nötige Unterstützung, segelte 1721 nach Grönland, gründete eine Niederlassung und hat bis 1736 unter großen Entbehrungen selbstlos unter den Eskimo als Missionar und Kulturförderer gewirkt. Andre, später auch Herrnhuter Missionare, haben sein Werk fort- gesetzt. Das bewohnte Grönland gehört heute zu Dänemark. Um die Bewohner vor Ausbeutung zu schützen, hat sich die Regierung das alleinige Handelsrecht gewahrt. Kein fremdes Kaufmannsschiff darf an der Küste landen. Der Handel ist des Eises wegen auf den Sommer beschränkt. Das Land liefert Robbenspeck, Fischleber, Felle von Seehunden, Blaufüchsen und Bären, Eiderdaunen, Tran, Walfisch- und Walroßzähne, Stockfische und auch einige Erze, Blei, Zink, Zinn, Eisen sowie Kryolith, das bei der Herstellung des Glases verwendet wird. — Die Hauptanfiedlung ist Jnlianehaab (3000 E.). 2. Die Nordische Inselwelt Amerikas (S. 245). 3. Spitzbergen (65000 qkm) liegt n. von Europa zwischen dem 76. und 80. Breiten- kreise. Es besteht aus vier größeren und vielen kleinen gebirgigen Inseln, die von zahl- reichen Fjorden zerrissen sind. Das Innere der Hauptinsel ist mit Eis bedeckt, von dem sich Gletscher in die Fjorde hinabziehen. Die Westseite wird von einem Arm des Golf- stroms berührt. Daher ist das Küstengebiet hier eisfrei. Die Inseln sind unbewohnt, werden aber im Sommer von Walfisch-, Walroß- und Robbenjägern ausgesucht. Neuerdings sind sie auch zu einem beliebten Reiseziel für Nordlandsreisende geworden. — 200 km s. von Spitzbergen liegt vereinsamt die Bäreninsel (68qkm),noch weiter sw., zwischen Skandinavien und Grönland, Jan Mayen (370 qkm), das einen 2550 m hohen erloschenen Vulkan trägt.

4. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 356

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 356 — wiegend die Nama oder Hottentotten. In der Kalahari Hausen die ihnen der- wandten Buschmänner. Beide gehören der südafrikanischen Rasse an. Den übrigen Teil des Landes haben Bantuneger in Besitz, und zwar wohnen im mittleren Teile die Damara oder Hsrero, im N. die Ovambo. Dazu kommen dann noch in den wenig zugänglichen Gebirgsgegenden die Berg- damara, über deren Volkszugehörigkeit man noch im Zweifel ist, und im S., um Rehoboth, die Bastards, ein Mischvolk aus Hottentotten und Buren. Die Zahl der Weißen betrug 1911 13962, mehr als in allen unsern andern Kolonien zusammengenommen. 11140 davon waren Deutsche. Die Hottentotten und Buschmänner sind S. 63 ausführlich behandelt worden. Die in unserm Schutzgebiet wohnenden Nama (etwa 14000 Köpfe) sind eifrige Viehzüchter und waren früher ein wohlhabendes und auch politisch kräftiges Volk. In der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts unterwarfen sie unter ihrem Häuptling Jonker Afrikaner die Hereros und dehnten ihre Herrschaft auch über das Ovamboland aus. Nach seinem Tode aber (1860) machten sich die Herero wieder frei, und in jahrzehntelangen Kämpfen mit diesen sowie auch in den Ausständen gegen die deutsche Herrschaft haben sie ihre Macht gänzlich eingebüßt, und ihre Zahl ist sehr zusammengeschmolzen. Sie sind jetzt gänzlich verarmt und müssen sich ihren Unterhalt zum großen Teil durch Arbeit bei den Weißen verdienen. Ihre geringe Arbeitslust macht sie aber zu einem wenig wertvollen Völker- bestandteil unsrer Kolonie. Da die Mission schon lange unter ihnen gearbeitet hat, sind die meisten Christen. Sie können lesen und schreiben und kleiden sich europäisch. Ihre alte Wohnweise in bienenkorbartigen Hütten oder Pontocks haben sie aber beibehalten (S. 65). Die erst im 18. Jahrhundert von N. her eingewanderten Damara oder H6rero (18000) sind ein körperlich kräftiges, kriegerisches und zur Arbeit anstelliges Volk. Vor dem großen Ausstande (S. 360), der auch ihre Macht gebrochen hat, besaßen sie große Viehherden. „Die Herero gelten aber als lügenhaft, hochmütig, betrügerisch und unreinlich. Unvorteilhafte Charaktereigenschaften sind ferner ihre Tücke und Hinterlist, ihre zügellose Roheit und kaltherzige Grausamkeit, die bei aller Gerechtigkeit eine eisern strenge Bevor- mundung des unzuverlässigen und gefährlichen Volkes nmfomehr nahe legen, als es den Weißen stets frech und unverschämt entgegengetreten ist. Anderseits sind die Herero brauchbar für schwere Arbeiten beim Berg- und Bahnbau, und vor allem schätzt man sie als tüchtige Viehzüchter, deren ganzes Leben in der Sorge um ihre Herden aufgeht. Alle sind eifrigst auf die Vermehrung ihres Viehstandes bedacht, der ihren Reichtum bedingt und mit dem ein schwunghafter Handel betrieben wird" (Hafsert). Im Gegensatze zu den umherziehenden viehzüchtenden Hereros sind die ihnen nahver- wandten Ovambo (60000) seßhafte Ackerbauer, die den Boden gut bearbeiten und für ihr Vieh schützende Ställe besitzen. Auch in der Bearbeitung des Eisens und in Flecht- arbeiten sind sie sehr geschickt. Ebenso haben sie sich als Arbeiter im Dienste der Weißen bei Bahnbauten und in Bergwerken als fleißig und anstellig bewährt. Von europäischen! Einfluß sind sie noch wenig berührt worden, was sich u. a. auch darin zeigt, daß sie säst unbekleidet gehen. Ihr Land ist bis jetzt noch nicht in regelrechte Verwaltung genommen worden, wird aber in Zukunft wohl die Kornkammer des Schutzgebietes werden. Die Bergdamara, so genannt im Gegensatz zu den viehzüchtenden Damara, gleichen in ihrem Äußern den Bantnnegern, reden aber die Sprache der Hottentotten. Wahr- scheinlich sind sie als einer der ersten Bantustämme in das Gebiet der Hottentotten ein- gebrochen, dann aber von diesen überwältigt worden. Von den andern Völkerschaften immer

5. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 403

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 403 — Kulturstufen. Große Unterschiede bestehen zwischen den Menschen auch bezüglich ihrer Kultur. Zur Kultur rechnet man alles, was das Leben des Menschen über das des Tieres erhebt. Dazu gehören die Art des Nahrnngs- erwerbs, die Wohnweise, die Beschaffung von Gebrauchsgegenständen (Hausrat, Kleidung, Schmuck), Handel und Verkehr und das geistige und gesellschaftliche Leben, (Wissenschaft, Kunst, Sittlichkeit, Religion, Leben in Familie, Gemeinde, Staat). Kennzeichnend für den Kulturzustand eines Volkes ist insbesondere das Wirtschaftsleben, einmal, weil sich in ihm offenbart, bis zu welchem Grade sich ein Volk die Gaben und Kräfte der Natur dienstbar gemacht hat, und zum andern, weil erst ein höher entwickeltes Wirtschaftsleben mit seiner reichen Gütererzeuguug dem Menschen die nötige Muße zu geistiger Beschäftigung gewährt. Ohne jede Kultur ist kein Volk. Selbst die rohesten Stämme haben Werkzeuge, künstliche Wohnungen, Schmuck; sie verstehen Feuer zu machen und besitzen auch Anfänge geistigen Lebens, die über die reinen Naturtriebe hinaus- reichen. Aber bei vielen ist doch ihr Dasein gänzlich abhängig von der natür- lichen Beschaffenheit der von ihnen bewohnten Länder, so daß man sie mit Recht als Naturvölker bezeichnen kann. Die höher stehenden Völker scheidet man, je nach dem Grade der erlangten Kultur, in Halbkulturvölker und eigentliche Kulturvölker. 1. Naturvölker. Ihr Streben geht fast ganz in der Befriedigung ihrer leiblichen Bedürfnisse auf. Am tiefsten stehen die Sammelvölker, die, unstät umherziehend, von dem leben, was ihnen die Natur von selbst darbietet, daneben auch wohl etwas Jagd und Fischfang treiben (Buschmänner Iv, S. 64, Australier S. 212, Botokuden S. 315). Weiter fortgeschritten sind die Jäger- und Fischervölker (Indianer Nordamerikas S. 266, Eskimo S. 332). 2. Halbkulturvölker. Sie unterscheiden sich von den Naturvölkern dadurch, daß sie bleibendes Eigentum besitzen, das nicht dem augenblicklichen Bedürfnis, sondern der Erzeugung neuer Güter dient. Zu ihnen gehören die Nomaden, wandernde Hirten- Völker, deren Besitz in ihren Herden besteht. Sie bewohnen hauptsächlich die Steppen- und Wüstengebiete Asiens und Afrikas (Araber S. 5, 114, Tibetaner S. 181, Mongolen S. 154, Kirgisen S. 190, Hottentotten S. 65). Eine höhere Stufe nehmen im allgemeinen die Ackerbau treibenden Völker ein. Der Ackerbau macht den Menschen seßhaft; er nötigt zur Erfindung von allerlei Ackergeräten; das bewegliche Zelt macht der dauerhaften und besser eingerichteten Hütte Platz, und das dichtere Beisammenwohnen führt zu den ersten staatlichen Einrichtungen. Pflug und Wagen sind den Halbkulturvölkern meist noch unbekannt. Der Ackerbau wird als Hackbau betrieben, und die Ernteerzeugnisse, vor- wiegend Wurzelknollen und Baumfrüchte, doch auch Getreide, werden nach Hause getragen. Manche Nomadenvölker, wie z. B. die Araber, besitzen übrigens eine höhere Kultur als die Hackbau treibenden Völker. (Sudauneger S. 45, Malaien S. 146, Polynesier S. 239). 3. Kulturvölker. Auch bei ihnen bildet die Landwirtschaft die Grundlage der Kultur. Aber der Ackerbau wird in besserer Weise, mit Zuhilfenahme von Pflug, Wagen, Zugtieren und Maschinen, mit Düngung und z. T. künstlicher Bewässerung betrieben. Die gesteigerten Lebensbedürfnisse führen zu mannigfacher Teilung der Arbeit. Es bilden sich die Berufszweige der Handwerker, der Kaufleute, der Gelehrten. Bergbau, Industrie und 26*

6. Römische Geschichte - S. 17

1896 - Dresden : Höckner
fern (vici) oder Landstädten (oppida) seßhaft, von da ans feine Felder bewirtschaftete. Nnr vorübergehend bezog der vornehme und wohlhabende Mann sein städtisches Hans in der urbs, welche außerdem neben den öffentlichen Gebäuden nur die Wohnstätten der eigentlich städtischen Handwerker oder Lohnarbeiter umfaßte 2. In bezug auf die agrarischen Verhältnisse ist für die älteste Zeit Feldgemeinschaft anzunehmen. Das römische Landgebjet zerfiel in eine Anzahl Geschlechterbezirke derart, daß die einzelnen Geschlechter je einen Gau bewohnten, dessen Ackerland wesentlich unter Beihilfe der Klienten gegen einen Anteil vom Ertrage gemeinschaftlich bestellt wurde; als Einzelbesitz verblieb dem Einzelnen nur das heredium, d. h. Hofstelle und Gartenland. 3. Von eingreifenden Veränderungen der agrarischen Verhältnisse muß die Aufnahme der Plebejer in den Staatsverband und ihre Verschmelzung mit den Klienten begleitet gewesen sein. Die Servianische Verfassung setzt bereits Sondereigentum an Grund und Boden voraus, aber Vermutlich war die Ungleichheit desselben im einzelnen viel größer, als sie sich in den Klassen darstellt. Alles nicht aufgeteilte Land wurde als Gemeindegut (ager publicus) behandelt und soweit es nicht für Bauten, Heiligtümer und dgl. zum Nutzen der Gemeinde in Anspruch genommen war, im wesentlichen der Benutzung als Weide (pascua) überlassen. 4. Ganz erheblich stand gegen den Ackerbau das Handwerk zurück. Die Abneigung der Römer gegen dasselbe hat sehr lange bestanden, und noch in der Zeit hochgesteigerter Kultur galt der Grundsatz für den römischen Landwirt, alles was zur Nahrung und Kleidung gehörte, sowie die meisten Geräte im Hause selbst anzufertigen. Eine für die Ausfuhr arbeitende Industrie hat es jedenfalls damals noch nicht gegeben. 5. Darum darf auch der Einfluß der örtlichen Verhältnisse, insbesondere des Tiber auf die Stellung des i aktiven) Handels für die älteste Zeit nicht überschätzt werden, zumal da Rom weder einen Überschuß an Produkten der Landwirtschaft erzeugte, noch (abgesehen von dem in den Salinen von Ostia gewonnenen Salze) im Besitze mineralischer Bodenschätze war. Aber auch die Erzeugnisse der umliegenden Landschaften konnten bei der Gleichartigkeit derselben in Rom nicht zum Austausch kommen (Passivhandel), und zum Stapelplatz für Waren, welche von der See eingeführt, dann weiter nach dem Innern des Landes zu vertreiben waren, konnte Rom deshalb so bald nicht werden, weil hierfür lange Zeit ein entsprechendes Absatzgebiet fehlte. An dem Handel mit den nach Rom eingeführten Erzeugnissen der etruskischen und der griechischen Industrie Unteritaliens blieben die Römer selbst ohne wesentlichen unmittelbaren Anteil (vicus Tuscus in Rom). Die Prägung römischer Müuzen ist denn auch gewiß nicht vor 500 v Chr. erfolgt (vgl. die Stellung der Fremden in Rom: peregrini = hostes). 6. Diesen einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen der ältesten Zeit entsprach der einfache und beschränkte Zustand des privaten Lebens, die Arbeitsamkeit und Genügsamkeit aller Bürger trotz der Unterschiede des Besitzes. Der Bauer lag mit seiner Familie fleißig den Geschäften des Ackerbaues und der Viehzucht ob und trennte sich von denselben nur, wenn ihn die Pflicht gegen den Staat entweder zur Führung der Waffen oder eines friedlichen Amtes abrief. Der Grundcharakter römischen Wesens als eines nüchternen, kernhaften, soldatischen Bauerntums prägt sich vor allem im Familienleben und im Religionswesen aus.

7. Römische Geschichte - S. 43

1896 - Dresden : Höckner
— 43 — fragii et honorum) und vielfach auch feine eigene Gerichtsbarkeit hatten (praefecturae). Nach und nach jedoch haben auch sie, wie die einheimische Bevölkerung der Kolonien, das römische Üboiibürgerrecht erlangt. b) Satin er (nomen Latinum, socii nominis Latini). Hierzu gehörten außer einer Anzahl latinischer Städte die zahlreichen coloniae Latinae, ursprünglich vom Latinerbunde gegründete Kolonien und Glieder desselben, später von Rom allein (doch nicht bloß von römischen Bürgern) nach den außerlatiuischen Gebieten (zu neuen Städteanlagen) ausgehende Kolonien latinischen Rechtes (commercium u. conu-bium). Sie bilden selbständige Gemeinden (Münzrecht) und dienen als pere-grini in besonderen alae und cohortes. Die ihnen früher eingeräumte Vergünstigung, durch Übersiedelung nach Rom das römische Bürgerrecht zu erwerben, ist seit 268 auf die gewesenen Magistrate beschränkt worden, c) Bundesgenossen (civitates foederatae, socii). Die mchtlatmischen Bundesgenossen hatten sich ebenfalls ihre Selbständigkeit und zwar in einem besonderen Vertrag (foedus) bewahrt (Münzrecht, Befreiung vom Dienste in den Legionen, eigene städtische Verwaltung und Gerichtsbarkeit^ doch ist dieselbe meist durch einzelne Bedingungen beschränkt und ihre Stellung dadurch thatsächlich zu einer unterthänigen geworden. Alle waren zur Stellung einer ebenfalls vertragsmäßig festgestellten Anzahl von Hilfstruppen ober Schiffen und Matrosen verpflichtet. 2. Don dev Mnigung Italiens bis jnv Begründung dev römischen Welthevvschsft: Borne Wlüle ale Wepnblik. 264- 133 v. Chr. 1. Die (^rwerbunh der Vorherrschaft über die westlichen Mittelmeeri ander 264 - 200. Die karthagische Großmacht. 1. Karthago (von der alten Phönieierstabt Tyrus her im 9.Jahrh, gegrünbet: Sage von Dibo-Elissa) bankt seine Größe zunächst seiner für den Ackerbau wie für den Handel unvergleichlich günstigen Lage. Unter dem Gegenbruck des unaufhaltsam im Westen sich ausbreitenben Hellenentums gelangte die Stadt zu festerer politischer Gestaltung und erwarb nach und nach weite Strecken des libyschen Binnenlanbes, sowie die Herrschaft über alle anberen phönieifchen Pflanzungen Afrikas, weiterhin des ganzen westlichen Mittelmeerbeckens mit seinen Inseln (des. ©teilten u. Sardinien). 2. Als Haupt eines weitverzweigten Hanbelsstaates und Koloniesystems (befestigte Hanbelsstationen) hatte Karthago jeben Mitbewerb fremder Hanbels- und Seemächte in den westlichen Gewässern (Phokäer, Massa-lidten, Syrakusaner, Etrusker) zurückgedrängt und bamit eine Großmachtstellung zur See erlangt, mit der sich um 300 höchstens Ägypten unter den Ptolemäern messen konnte. Außer dem Warenumsatz mit dem Inneren Afrikas (Karawanen), wie mit den Küsten des westlichen Mittelmeers und den diesseitigen des atlantischen Oeeans und einem großen Teil des Zwischenhanbels zwischen dem Westen und Osten bilbeten eine hochentwickelte Jnbustrie, Bodenkultur und Viehwirtschaft (Sklavenarbeit), dazu die Tri-

8. Römische Geschichte - S. 68

1896 - Dresden : Höckner
— 68 — Ausdehnung der Großgutswirtschaft (latifundia) und Sklavenarbeit (Sklaveneinfuhr aus dem Orient, meist über Delos, seit den syrischen Kriegen ein Hauptzweig des römischen Handels). Hiermit in Verbindung stand die drohende Zunahme des großstädtischen Proletariats. Diesen Gefahren brachte der Senat in seiner Mehrheit entweder kein Verständnis oder keinen guten Willen entgegen, obgleich der große Sklavenaufstand in Sieilien (135 -132) dieselben in erschreckender Weise offenbarte. 1. Ti. Sempronius Gracchus 133. 1. Da unternahm es Ti. Sempronius Gracchus, der Sohn des Besiegers der Keltiberer und der edlen hochgebildeten Cornelia, der Tochter des älteren Scipio Asricanns, und der Schwager des jüngeren Scipio Ämilianns, welcher die Verödung Italiens auf seiner Reise zum nnmantinischen Heere besonders in Etrurien gesehen hatte, der wirtschaftlichen Not der Bauernschaft abzuhelfen. Als Volkstribun brachte er 133 i. I. 133 unter Zustimmung der hervorragendsten Männer seiner Zeit unmittelbar beim Volke einen Gesetzesvorschlag ein, welcher das Licinische Ackergesetz mit folgenden Änderungen erneuerte: 1. Außer 500 jugera für sich darf jeder Vater von 2 Söhnen für diese noch je 250 jugera vom Gemeindeland im Besitz haben. 2. Für das herauszugebende Land wird eine Entschädigung aus dem Staatsschatz gezahlt. 3. Der frei werdende Acker wird in Losen zu 30 jugera (durchschnitt!. Maß eines Bauerngutes) zu unveräußerlicher Erbpacht verteilt. 4. Eine alljährlich vom Volke neu zu wählende und nachträglich noch mit richterlicher Gewalt (über die bei der Trennung von Gemeinde- und Privatbesitz sich ergebenden Streitfälle) ausgestattete Kommission von 3 Mitgliedern leitet die Aufteilung (tresviri agris iudicandis adsig-nandis oder agris dandis iudicandis). 2. Obwohl diese lex Sempronia auch die Interessen der großen Grundbesitzer vorsichtig berücksichtigte, so stieß Tl Gracchus doch auf den unerwarteten Widerstand der selbstsüchtigen Optimaten. Die Bürger strömten aus den Kolonien und Municipien nach Rom zur Abstimmung, aber jene gewannen den Tribunen M. Octavius zu wiederholter Jnter-cession, und während die Erbitterung der Parteien durch die Verhandlungen in den Volksversammlungen sich steigerte, ließ sich der Antragsteller zu gesetzwidrigen Maßregeln (Suspendierung aller Magistrate bis zur Annahme des Gesetzes) und am Ende sogar zur Absetzung seines Gegners hinreißen. Das Gesetz ging im 3. Abstimmungstermine durch und zwar mit Streichung der ursprünglich in Aussicht gestellten Entschädigung, und Ti. Gracchus selbst wurde nebst seinem zwanzigjährigen,

9. Griechische Geschichte - S. 28

1896 - Dresden : Höckner
— 28 — gerade damals in ganz Griechenland zu voller Blüte gedeihenden und insbesondere im Peloponnes der dorischen Herrschaft entgegentretenden Tyrannis gelangen. 5. Aristokratie, Aimokratie und Kyrannis in den übrigen griechischen Staaten. Die spartanische Kegemonie im Wetoponnes. 1. Während Sparta in den einmal angenommenen Formen eines durch den Adel stark beschränkten Königtums beharrte, war die alte Königsherrschaft (Monarchie) in den übrigen griechischen Staaten (mit Ansnahme von Macedonien und Epirus) seit der 2. Hälfte des 8. Jahrh, meist ohne große Erschütterungen der Herrschaft der Adelsgeschlechter (Aristokratie) gewichen; denn mit dem Erstarken geordneter Zustünde im Innern und wachsender Sicherheit nach außen strebten diese danach, statt der bisherigen beratenden Stellung neben dem Throne die Teilnahme am Regiment und endlich die selbständige Leitung zu erlangen. Der griechische Adel zeigte sich lange Zeit auch seiner nenen Stellung durchaus gewachsen und würdig. Selbstlosen Sinnes setzte er seinen Ehrgeiz nur iu die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten gegen das Gemeinwesen, dessen bewaffneter Schutz und sonstige Lasten ihm allein oblagen. Die gesamte religiöse, musische und gymnastische Erziehung seiner Jugend, deren Blüte bei den Nationalfesten (S. 18) sich der ganzen griechischen Welt zur Schau stellte, war darauf gerichtet, den edlen Sinn im Geiste dieser Zeit zu pflegen und zu erhalten. So lange ihm das gelang, hat ihm auch die bäuerliche, Handel- und gewerbtreibende Masse des Volkes, so stolz er auch auf dieselbe herabblickte, ihre Achtung nicht versagt. 2. Indessen alle Tüchtigkeit des Adelsregimentes konnte nicht hindern, daß das Volk mit der Zeit sich doch gedrückter fühlte als unter der einheitlichen Herrschaft des Königtums. Die beginnende Entartung des Herrenstandes zu oligar-chischem Wesen (Oligarchie, Ausartung der Aristokratie), seine Selbstsucht und sein gewalttätiger Übermut, insbesondere aber das durch den zunehmenden Handels- und Seeverkehr geförderte Emporkommen eines wohlhabenden und unternehmenden Bürgerstandes in den aufblühenden volkreichen Städten namentlich der Küstenländer und Kolonien hatten zur Folge, daß gegen die Oligarchen im 7. und 6. Jahrh, sich allmählich der

10. Griechische Geschichte - S. 31

1896 - Dresden : Höckner
— 31 — besonders aber durch die mit jenen Verfassungsänderungen zusammenhängenden bürgerlichen Unruhen von neuem wachgerufen. Dazu kam, abgesehen von bloßer Abenteuerlust, auch kaufmännischer Unternehmungsgeist, der indessen stets über bloße Handelsfaktoreien hinaus zu festen städtischen Ansiedelungen führte. Der verschiedenen Veranlassung entsprechend war auch die Anlage der Kolonien eine verschiedene. Nach einem eigentlichen Plane konnte hierbei nur verfahren werden, wenn die Kolonisation von staatswegen erfolgte. Der Führer eines solchen durch den Erlaß einer Stiftungsurkunde eingeleiteten Staatsunternehmens wurde nach fernem Tode in der Kolonie heroischer Ehren teilhaftig. Häufig ließ sich derselbe bei der Wahl des zu besiedelnden Ortes durch den Rat der delphischen Priesterschaft leiten, welche über eine ausgedehnte Ortskenntnis verfügte. 2. Das Verhältnis der Kolonie zur Mutterstadt blieb auch in dem Falle, daß die Trennung der Kolonisten von der Heimat in Unfrieden erfolgt war, auf einer innigen Pietät begründet, welche sich in dem Mitnehmen des heiligen Feuers vom heimischen Prytaneum, der Teilnahme an den Hauptfesten der Mutterstadt durch Gesandtschaften und Gaben, in gleichartiger Münze und lebhaftem Handelsverkehr kundgab. Politisch und rechtlich waren die Kolonien unabhängig. Aus dieser selbständigen Entwickelung der griechischen Kolonien erklärt sich ihre Bedeutung für den Aufschwung des griechischen Handels und Gewerbsleißes (Zunahme des Edelmetalls und allgemeine Einführung geprägten Geldes S. 27), sowie für die Entwickelung und Ausbreitung griechischer Bildung über die gesamte alte Welt, aber auch die Thatsache, daß die Lage nicht weniger von ihnen an fernen Küsten ohne Hinterland und ohne rechtlichen Zusammenhang mit einem politisch geeinigten, starken Mutterlande stets eine gefahrvolle blieb. 3. Die Verfassung der Kolonien war anfangs durchaus aristokratisch. Die Kolonisten, welche die Stadt begründet und das den Einheimischen entrissene Land unter sich ausgeteilt hatten, bildeten das grundbesitzende Altbürgertum; aus ihm ging, nachdem durch Zuwanderung ein Volk von Kaufleuten und Gewerbtreibenden, Seeleuten und Fifchern entstanden war, die Oligarchie hervor. Die unterworfenen Eingeborenen bewirtschafteten zum Teil als Hörige die Hufen der Grundherren. Allmählich dehnten die Städte ihr Gebiet weiter aus, oft über zahlreiche Ortschaften, deren Bewohner zu der Herr-
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