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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 181

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 181 — Ringbahn umgibt sie, und Eisenbahnen ermöglichen nach allen Richtungen hin eine rasche Verbindung mit den andern großen Städten des Reiches. Sie ist der Sitz einer Universität, einer lebhaften Industrie und ein bedeutender Handelsplatz. Da aber die Stadt für die großen Schiffe der Gegenwart nicht zugänglich ist, hat man näher dem Eingange der Bucht die ganz neuzeitlich eingerichtete Hafenstadt Aokomma angelegt. 1860 noch ein Fischer- dorf, zählt sie jetzt schon 325000 E. Kiöto (380000 E.), fw. von Tokio, bis 1868 Haupt- stadt, ist ein bedeutender Jndustrieplatz, berühmt besonders durch ihre Seidenstoffe und Töpfer- und Porzellanwaren. An der Küste Osaka (üsaka, 1,2 Mill. E.), von Kanälen durchschnitten, ein bedeutender Hasenplatz und jetzt erste Industriestadt des Reiches, und die Hafenstadt Kobe (285000 E.). An einer andern Bucht, weiter ö., Nagoja (290000 E.). d) Aufkiuschiu: Nagasaki (135 000 E.) an einer schönen, geschützten Bucht (Abb. 36). Es hat große Abb. 36. Nagasaki. (Aus einem Führer des Norddeutschen Lloyd.) Werften und vermittelt insbesondere den Handel mit China, c) Auf Jesso die Handels- stadt Hakod-tte (100000 E.). Der Staat. Japan war bis 1889 eine unumschränkte Monarchie, besitzt aber seitdem eine der preußischen nachgebildete Verfassung mit einem Herren- und einem Abgeordnetenhause. Ter Kaiser, dessen Würde erblich ist, führt neben anderen die Titel Mikado (erhabenes Tor), Tenno (Himmelskönig) und Tenschi (Himmelssohn). Das Heerwesen ist durch deutsche Offiziere nach deutschem Muster eingerichtet worden und hat in den siegreichen Kriegen mit China und Rußland den Lehrmeistern wie den Schülern Ehre gemacht. Die Friedensstärke des Heeres beläuft sich auf 250000, die Kriegsstärke mit Einschluß aller Reserven und der Landwehr auf etwa 1*/, Mill. Mann. Die Kriegsflotte bestand 1912 aus 117 Fahrzeugen, darunter 15 Schlachtschiffen und 14 Panzerkreuzern erster Klasse, mit einem Gesamtgehalt von 560000 t.

2. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 131

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 131 — Fürsten angehören, bilden den Schwertadel, den Rittern des Mittelalters vergleichbar. Sie sind im Besitz großer Güter und führen jetzt ein sorgenfreies Dasein, da die innern Kriege ziemlich ausgehört haben, seit das Land im Besitz der Engländer ist. Die Waisja, die Ackerbauer und Gewerbetreibenden, machen die große Masse der Bevölkerung aus. Als Handwerker und Kaufleute besitzen sie oft große Reichtümer, aber da ihnen ein Aufsteigen in höhere Kasten versagt ist, bleiben sie von dem höheren Geistesleben ausgeschlossen. Zur Kaste der Sudras gehören außer der nichtarischen Bevölkerung auch alle aus den oberen Klassen Verstoßenen. Sie sind von der religiösen Gemeinschaft ausgeschlossen und werden allgemein verachtet. Sie erwerben sich ihren Unterhalt meist als Dienstboten. Am ver- achtetsten sind die Tschandala und Parias, denen u. a. das Geschäft der Leichen- Verbrennung und der Hinrichtung obliegt. Sie wohnen abgesondert in kleinen Dörfern; j was sie berühren, gilt als unrein, selbst Wasser, das durch ihren Schatten gelausen ist. Reden sie mit einem Hindu, so müssen sie die Hand vor den Mund halten;» vor einem Brahmanen müssen sie die Flucht ergreifen, denn schon ihr bloßer Anblick verunreinigt diesen. Doch hat sich ihr Los wesentlich gebessert, seit die Engländer Indien in Besitz haben, wie sich denn überhaupt unter dem Einfluß der Europäer, insbesondere auch der christlichen Mission, der starre Kastengeist zu lockern beginnt. Für Europäer macht das Kastenwesen das Halten einer großen Dienerschaft nötig, weil jeder nur die Arbeiten seiner Kaste ver- richten darf., So sehr nun auch diese Standesgliederung — die von der Bevölkerung als etwas Selbstverständliches und Unabänderliches angesehen wird —, indem sie die Berufe erblich macht, gewiß viel zur Förderung des Ackerbaus und Gewerbes beigetragen hat, so bildet sie doch jetzt einen Hemmschuh für jede freie Entfaltung der Volkskräfte und hält die Be- völkerung in den altgewohnten Bahnen des Lebens fest. Zu den Schattenseiten des indischen Volkslebens gehört die Stellung der Frau. Sie ist vom öffentlichen, gesellschaftlichen Leben völlig ausgeschlossen und führt ein Sklaven- dasein. „Jahrelang", schreibt Dalton, „kommt die Frau nicht aus ihrer Zeuana, dem Frauen- gemach, heraus; glaubwürdige Missionarinnen haben mir versichert, Unglückliche getroffen zu haben, die noch keinen blühenden Baum gesehen hatten. In dieser Unwissenheit verbringt sie ihre Tage und Jahre. Auf der Straße kann man wohl ab und zu Träger sehen, die eisenden Schrittes auf ihren Schultern ein Ding tragen, nicht unähnlich einem mit Teppichen dicht verhüllten Hühnerkorb. Darin kauert mit untergeschlagenen Beinen eine Frau, die vielleicht nur über die Straße eine Leidensgenossin besucht oder im heiligen Strom eine Waschung vollziehen will". Die Frauen der untern Stände sind übrigens besser daran. Sie gehen mit aufs Feld, auf die Straße und helfen mit zum Lebenserwerb. Besonders hart ist das Los der Witwen. In früherer Zeit wurden sie vielfach mit der Leiche des Mannes verbrannt. Die Engländer haben aber diesen Greueln ein Ende gemacht. Die Witwe fällt der tiefsten Verachtung anheim. Sie gilt als von den Göttern gestraft, weil sie in einem früheren Leben schwere Schuld auf sich geladen habe. Nicht selten wird sie Hülflos und mittellos auf die Straße gestoßen. Doppelt schwer trifft das Geschick kleine Kinder. Denn schon in der Wiege wird das Mädchen verheiratet. Stirbt nun der Ver- lobte, so gilt das Kind als Witwe und ist für zeitlebens geächtet. Man schert ihm das Haupthaar ab, legt ihm Trauerkleider an, entzieht ihm allen Schmuck, alle wohlschmeckenden Speisen und Näschereien, läßt es fasten usw., ohne daß es selbst weiß, warum ihm das alles widerfährt. Erst im Alter von 11 Jahren wird ihm Aufklärung über sein trauriges Los gegeben. Viele der indischen Witwen verkommen im Elend oder machen ihrem Leben durch Selbstmord ein Ende. Die Inder haben schon sehr früh eine hohe Kultur entwickelt. Nicht nur Ackerbau, Gewerbe und Handel blühten, sondern auch Kunst und Wissenschaft wurden gepflegt. Sie 9*

3. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 333

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 333 — (1,50-1,60 m), haben ein breites, plattes Gesicht mit vorstehenden Backenknochen, eine braungelbe Hautfarbe und schwarzes, straffes Haar. Sie bewohnen nicht nur Grönland, sondern auch die Randgebiete Nordamerikas, und ihre Gesamtzahl schätzt man auf 40000 Köpfe. Die Eskimo haben es in bewundernswerter Weise verstanden, sich in ihrer Lebens- weise den unwirtlichen Gegenden, die sie bewohnen, anzupassen und die spärlichen Gaben der nordischen Natur auszunutzen. Da es eßbare Pflanzen nur in geringer Zahl gibt, sind sie hauptsächlich auf tierische Nahrung angewiesen. Sie machen Jagd auf Seehunde, Walrosse, Fische, Seevögel und Renntiere und benutzen dabei Harpunen, Bogen, Schlingen und Fallgruben. In einem langen, ganz mit Fellen überzogenen Einmannsboote, dem Kajak, der nur in der Mitte eine Lffnung für den Körper des Ruderers hat, wagen sie sich sogar weit auf das stürmische Meer hinaus. Das wichtigste Jagdtier ist der Seehund, der ihnen fast alle Lebensbedürfnisse liefert: Fleisch als Nahrungsmittel, Speck zur Heizung und Beleuchtung der Wohnung, Felle zur Bekleidung, Sehnen, die als Zwirn benutzt werden, Därme, die man zu Segeln und Fensterscheiben zusammennäht, und Knochen, aus denen man allerlei Geräte fertigt. Die Kleidung, die sich bei Männern und Frauen nur wenig unterscheidet, besteht hauptsächlich aus Fellen, in den von europäischer Kultur beeinflußten Gegenden auch aus dicken Wollstoffen. Als Wohnungen dienen im Sommer Zelte mit Fellüberkleidung; die Winterhäuser liegen z. T. in der Erde, sind aus Steinen und Rasen erbaut und haben zum Schutz gegen die Kälte häufig einen gang- artigen Vorraum. „Doch gibt es in Westgrönland jetzt auch bessere Häuser, deren Wände, Decken und Fußböden von Dielen sind, und in denen sich Tische, Stühle, Spiegel, Bilder, Uhren und Lampen befinden." Als einzige Haustiere hält man Hunde, die zum Ziehen der Schlitten verwendet werden. Schon im Mittelalter hatten sich Normannen an der Küste Grönlands niedergelassen und Ansiedlnngen gegründet, die aber später wieder eingingen. Da war es im 18. Jahr- hundert ein norwegischer Pfarrer auf den Lofoten, Hans Egsde, in dem der Gedanke erwachte, über die Schicksale seiner vor Jahrhunderten in Grönland verschollenen Lands- leute Erkundigungen einzuziehen und den Eingeborenen das Evangelium zu bringen. Er sand die nötige Unterstützung, segelte 1721 nach Grönland, gründete eine Niederlassung und hat bis 1736 unter großen Entbehrungen selbstlos unter den Eskimo als Missionar und Kulturförderer gewirkt. Andre, später auch Herrnhuter Missionare, haben sein Werk fort- gesetzt. Das bewohnte Grönland gehört heute zu Dänemark. Um die Bewohner vor Ausbeutung zu schützen, hat sich die Regierung das alleinige Handelsrecht gewahrt. Kein fremdes Kaufmannsschiff darf an der Küste landen. Der Handel ist des Eises wegen auf den Sommer beschränkt. Das Land liefert Robbenspeck, Fischleber, Felle von Seehunden, Blaufüchsen und Bären, Eiderdaunen, Tran, Walfisch- und Walroßzähne, Stockfische und auch einige Erze, Blei, Zink, Zinn, Eisen sowie Kryolith, das bei der Herstellung des Glases verwendet wird. — Die Hauptanfiedlung ist Jnlianehaab (3000 E.). 2. Die Nordische Inselwelt Amerikas (S. 245). 3. Spitzbergen (65000 qkm) liegt n. von Europa zwischen dem 76. und 80. Breiten- kreise. Es besteht aus vier größeren und vielen kleinen gebirgigen Inseln, die von zahl- reichen Fjorden zerrissen sind. Das Innere der Hauptinsel ist mit Eis bedeckt, von dem sich Gletscher in die Fjorde hinabziehen. Die Westseite wird von einem Arm des Golf- stroms berührt. Daher ist das Küstengebiet hier eisfrei. Die Inseln sind unbewohnt, werden aber im Sommer von Walfisch-, Walroß- und Robbenjägern ausgesucht. Neuerdings sind sie auch zu einem beliebten Reiseziel für Nordlandsreisende geworden. — 200 km s. von Spitzbergen liegt vereinsamt die Bäreninsel (68qkm),noch weiter sw., zwischen Skandinavien und Grönland, Jan Mayen (370 qkm), das einen 2550 m hohen erloschenen Vulkan trägt.

4. Römische Geschichte - S. 17

1896 - Dresden : Höckner
fern (vici) oder Landstädten (oppida) seßhaft, von da ans feine Felder bewirtschaftete. Nnr vorübergehend bezog der vornehme und wohlhabende Mann sein städtisches Hans in der urbs, welche außerdem neben den öffentlichen Gebäuden nur die Wohnstätten der eigentlich städtischen Handwerker oder Lohnarbeiter umfaßte 2. In bezug auf die agrarischen Verhältnisse ist für die älteste Zeit Feldgemeinschaft anzunehmen. Das römische Landgebjet zerfiel in eine Anzahl Geschlechterbezirke derart, daß die einzelnen Geschlechter je einen Gau bewohnten, dessen Ackerland wesentlich unter Beihilfe der Klienten gegen einen Anteil vom Ertrage gemeinschaftlich bestellt wurde; als Einzelbesitz verblieb dem Einzelnen nur das heredium, d. h. Hofstelle und Gartenland. 3. Von eingreifenden Veränderungen der agrarischen Verhältnisse muß die Aufnahme der Plebejer in den Staatsverband und ihre Verschmelzung mit den Klienten begleitet gewesen sein. Die Servianische Verfassung setzt bereits Sondereigentum an Grund und Boden voraus, aber Vermutlich war die Ungleichheit desselben im einzelnen viel größer, als sie sich in den Klassen darstellt. Alles nicht aufgeteilte Land wurde als Gemeindegut (ager publicus) behandelt und soweit es nicht für Bauten, Heiligtümer und dgl. zum Nutzen der Gemeinde in Anspruch genommen war, im wesentlichen der Benutzung als Weide (pascua) überlassen. 4. Ganz erheblich stand gegen den Ackerbau das Handwerk zurück. Die Abneigung der Römer gegen dasselbe hat sehr lange bestanden, und noch in der Zeit hochgesteigerter Kultur galt der Grundsatz für den römischen Landwirt, alles was zur Nahrung und Kleidung gehörte, sowie die meisten Geräte im Hause selbst anzufertigen. Eine für die Ausfuhr arbeitende Industrie hat es jedenfalls damals noch nicht gegeben. 5. Darum darf auch der Einfluß der örtlichen Verhältnisse, insbesondere des Tiber auf die Stellung des i aktiven) Handels für die älteste Zeit nicht überschätzt werden, zumal da Rom weder einen Überschuß an Produkten der Landwirtschaft erzeugte, noch (abgesehen von dem in den Salinen von Ostia gewonnenen Salze) im Besitze mineralischer Bodenschätze war. Aber auch die Erzeugnisse der umliegenden Landschaften konnten bei der Gleichartigkeit derselben in Rom nicht zum Austausch kommen (Passivhandel), und zum Stapelplatz für Waren, welche von der See eingeführt, dann weiter nach dem Innern des Landes zu vertreiben waren, konnte Rom deshalb so bald nicht werden, weil hierfür lange Zeit ein entsprechendes Absatzgebiet fehlte. An dem Handel mit den nach Rom eingeführten Erzeugnissen der etruskischen und der griechischen Industrie Unteritaliens blieben die Römer selbst ohne wesentlichen unmittelbaren Anteil (vicus Tuscus in Rom). Die Prägung römischer Müuzen ist denn auch gewiß nicht vor 500 v Chr. erfolgt (vgl. die Stellung der Fremden in Rom: peregrini = hostes). 6. Diesen einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen der ältesten Zeit entsprach der einfache und beschränkte Zustand des privaten Lebens, die Arbeitsamkeit und Genügsamkeit aller Bürger trotz der Unterschiede des Besitzes. Der Bauer lag mit seiner Familie fleißig den Geschäften des Ackerbaues und der Viehzucht ob und trennte sich von denselben nur, wenn ihn die Pflicht gegen den Staat entweder zur Führung der Waffen oder eines friedlichen Amtes abrief. Der Grundcharakter römischen Wesens als eines nüchternen, kernhaften, soldatischen Bauerntums prägt sich vor allem im Familienleben und im Religionswesen aus.

5. Römische Geschichte - S. 43

1896 - Dresden : Höckner
— 43 — fragii et honorum) und vielfach auch feine eigene Gerichtsbarkeit hatten (praefecturae). Nach und nach jedoch haben auch sie, wie die einheimische Bevölkerung der Kolonien, das römische Üboiibürgerrecht erlangt. b) Satin er (nomen Latinum, socii nominis Latini). Hierzu gehörten außer einer Anzahl latinischer Städte die zahlreichen coloniae Latinae, ursprünglich vom Latinerbunde gegründete Kolonien und Glieder desselben, später von Rom allein (doch nicht bloß von römischen Bürgern) nach den außerlatiuischen Gebieten (zu neuen Städteanlagen) ausgehende Kolonien latinischen Rechtes (commercium u. conu-bium). Sie bilden selbständige Gemeinden (Münzrecht) und dienen als pere-grini in besonderen alae und cohortes. Die ihnen früher eingeräumte Vergünstigung, durch Übersiedelung nach Rom das römische Bürgerrecht zu erwerben, ist seit 268 auf die gewesenen Magistrate beschränkt worden, c) Bundesgenossen (civitates foederatae, socii). Die mchtlatmischen Bundesgenossen hatten sich ebenfalls ihre Selbständigkeit und zwar in einem besonderen Vertrag (foedus) bewahrt (Münzrecht, Befreiung vom Dienste in den Legionen, eigene städtische Verwaltung und Gerichtsbarkeit^ doch ist dieselbe meist durch einzelne Bedingungen beschränkt und ihre Stellung dadurch thatsächlich zu einer unterthänigen geworden. Alle waren zur Stellung einer ebenfalls vertragsmäßig festgestellten Anzahl von Hilfstruppen ober Schiffen und Matrosen verpflichtet. 2. Don dev Mnigung Italiens bis jnv Begründung dev römischen Welthevvschsft: Borne Wlüle ale Wepnblik. 264- 133 v. Chr. 1. Die (^rwerbunh der Vorherrschaft über die westlichen Mittelmeeri ander 264 - 200. Die karthagische Großmacht. 1. Karthago (von der alten Phönieierstabt Tyrus her im 9.Jahrh, gegrünbet: Sage von Dibo-Elissa) bankt seine Größe zunächst seiner für den Ackerbau wie für den Handel unvergleichlich günstigen Lage. Unter dem Gegenbruck des unaufhaltsam im Westen sich ausbreitenben Hellenentums gelangte die Stadt zu festerer politischer Gestaltung und erwarb nach und nach weite Strecken des libyschen Binnenlanbes, sowie die Herrschaft über alle anberen phönieifchen Pflanzungen Afrikas, weiterhin des ganzen westlichen Mittelmeerbeckens mit seinen Inseln (des. ©teilten u. Sardinien). 2. Als Haupt eines weitverzweigten Hanbelsstaates und Koloniesystems (befestigte Hanbelsstationen) hatte Karthago jeben Mitbewerb fremder Hanbels- und Seemächte in den westlichen Gewässern (Phokäer, Massa-lidten, Syrakusaner, Etrusker) zurückgedrängt und bamit eine Großmachtstellung zur See erlangt, mit der sich um 300 höchstens Ägypten unter den Ptolemäern messen konnte. Außer dem Warenumsatz mit dem Inneren Afrikas (Karawanen), wie mit den Küsten des westlichen Mittelmeers und den diesseitigen des atlantischen Oeeans und einem großen Teil des Zwischenhanbels zwischen dem Westen und Osten bilbeten eine hochentwickelte Jnbustrie, Bodenkultur und Viehwirtschaft (Sklavenarbeit), dazu die Tri-

6. Römische Geschichte - S. 68

1896 - Dresden : Höckner
— 68 — Ausdehnung der Großgutswirtschaft (latifundia) und Sklavenarbeit (Sklaveneinfuhr aus dem Orient, meist über Delos, seit den syrischen Kriegen ein Hauptzweig des römischen Handels). Hiermit in Verbindung stand die drohende Zunahme des großstädtischen Proletariats. Diesen Gefahren brachte der Senat in seiner Mehrheit entweder kein Verständnis oder keinen guten Willen entgegen, obgleich der große Sklavenaufstand in Sieilien (135 -132) dieselben in erschreckender Weise offenbarte. 1. Ti. Sempronius Gracchus 133. 1. Da unternahm es Ti. Sempronius Gracchus, der Sohn des Besiegers der Keltiberer und der edlen hochgebildeten Cornelia, der Tochter des älteren Scipio Asricanns, und der Schwager des jüngeren Scipio Ämilianns, welcher die Verödung Italiens auf seiner Reise zum nnmantinischen Heere besonders in Etrurien gesehen hatte, der wirtschaftlichen Not der Bauernschaft abzuhelfen. Als Volkstribun brachte er 133 i. I. 133 unter Zustimmung der hervorragendsten Männer seiner Zeit unmittelbar beim Volke einen Gesetzesvorschlag ein, welcher das Licinische Ackergesetz mit folgenden Änderungen erneuerte: 1. Außer 500 jugera für sich darf jeder Vater von 2 Söhnen für diese noch je 250 jugera vom Gemeindeland im Besitz haben. 2. Für das herauszugebende Land wird eine Entschädigung aus dem Staatsschatz gezahlt. 3. Der frei werdende Acker wird in Losen zu 30 jugera (durchschnitt!. Maß eines Bauerngutes) zu unveräußerlicher Erbpacht verteilt. 4. Eine alljährlich vom Volke neu zu wählende und nachträglich noch mit richterlicher Gewalt (über die bei der Trennung von Gemeinde- und Privatbesitz sich ergebenden Streitfälle) ausgestattete Kommission von 3 Mitgliedern leitet die Aufteilung (tresviri agris iudicandis adsig-nandis oder agris dandis iudicandis). 2. Obwohl diese lex Sempronia auch die Interessen der großen Grundbesitzer vorsichtig berücksichtigte, so stieß Tl Gracchus doch auf den unerwarteten Widerstand der selbstsüchtigen Optimaten. Die Bürger strömten aus den Kolonien und Municipien nach Rom zur Abstimmung, aber jene gewannen den Tribunen M. Octavius zu wiederholter Jnter-cession, und während die Erbitterung der Parteien durch die Verhandlungen in den Volksversammlungen sich steigerte, ließ sich der Antragsteller zu gesetzwidrigen Maßregeln (Suspendierung aller Magistrate bis zur Annahme des Gesetzes) und am Ende sogar zur Absetzung seines Gegners hinreißen. Das Gesetz ging im 3. Abstimmungstermine durch und zwar mit Streichung der ursprünglich in Aussicht gestellten Entschädigung, und Ti. Gracchus selbst wurde nebst seinem zwanzigjährigen,

7. Griechische Geschichte - S. 28

1896 - Dresden : Höckner
— 28 — gerade damals in ganz Griechenland zu voller Blüte gedeihenden und insbesondere im Peloponnes der dorischen Herrschaft entgegentretenden Tyrannis gelangen. 5. Aristokratie, Aimokratie und Kyrannis in den übrigen griechischen Staaten. Die spartanische Kegemonie im Wetoponnes. 1. Während Sparta in den einmal angenommenen Formen eines durch den Adel stark beschränkten Königtums beharrte, war die alte Königsherrschaft (Monarchie) in den übrigen griechischen Staaten (mit Ansnahme von Macedonien und Epirus) seit der 2. Hälfte des 8. Jahrh, meist ohne große Erschütterungen der Herrschaft der Adelsgeschlechter (Aristokratie) gewichen; denn mit dem Erstarken geordneter Zustünde im Innern und wachsender Sicherheit nach außen strebten diese danach, statt der bisherigen beratenden Stellung neben dem Throne die Teilnahme am Regiment und endlich die selbständige Leitung zu erlangen. Der griechische Adel zeigte sich lange Zeit auch seiner nenen Stellung durchaus gewachsen und würdig. Selbstlosen Sinnes setzte er seinen Ehrgeiz nur iu die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten gegen das Gemeinwesen, dessen bewaffneter Schutz und sonstige Lasten ihm allein oblagen. Die gesamte religiöse, musische und gymnastische Erziehung seiner Jugend, deren Blüte bei den Nationalfesten (S. 18) sich der ganzen griechischen Welt zur Schau stellte, war darauf gerichtet, den edlen Sinn im Geiste dieser Zeit zu pflegen und zu erhalten. So lange ihm das gelang, hat ihm auch die bäuerliche, Handel- und gewerbtreibende Masse des Volkes, so stolz er auch auf dieselbe herabblickte, ihre Achtung nicht versagt. 2. Indessen alle Tüchtigkeit des Adelsregimentes konnte nicht hindern, daß das Volk mit der Zeit sich doch gedrückter fühlte als unter der einheitlichen Herrschaft des Königtums. Die beginnende Entartung des Herrenstandes zu oligar-chischem Wesen (Oligarchie, Ausartung der Aristokratie), seine Selbstsucht und sein gewalttätiger Übermut, insbesondere aber das durch den zunehmenden Handels- und Seeverkehr geförderte Emporkommen eines wohlhabenden und unternehmenden Bürgerstandes in den aufblühenden volkreichen Städten namentlich der Küstenländer und Kolonien hatten zur Folge, daß gegen die Oligarchen im 7. und 6. Jahrh, sich allmählich der

8. Griechische Geschichte - S. 31

1896 - Dresden : Höckner
— 31 — besonders aber durch die mit jenen Verfassungsänderungen zusammenhängenden bürgerlichen Unruhen von neuem wachgerufen. Dazu kam, abgesehen von bloßer Abenteuerlust, auch kaufmännischer Unternehmungsgeist, der indessen stets über bloße Handelsfaktoreien hinaus zu festen städtischen Ansiedelungen führte. Der verschiedenen Veranlassung entsprechend war auch die Anlage der Kolonien eine verschiedene. Nach einem eigentlichen Plane konnte hierbei nur verfahren werden, wenn die Kolonisation von staatswegen erfolgte. Der Führer eines solchen durch den Erlaß einer Stiftungsurkunde eingeleiteten Staatsunternehmens wurde nach fernem Tode in der Kolonie heroischer Ehren teilhaftig. Häufig ließ sich derselbe bei der Wahl des zu besiedelnden Ortes durch den Rat der delphischen Priesterschaft leiten, welche über eine ausgedehnte Ortskenntnis verfügte. 2. Das Verhältnis der Kolonie zur Mutterstadt blieb auch in dem Falle, daß die Trennung der Kolonisten von der Heimat in Unfrieden erfolgt war, auf einer innigen Pietät begründet, welche sich in dem Mitnehmen des heiligen Feuers vom heimischen Prytaneum, der Teilnahme an den Hauptfesten der Mutterstadt durch Gesandtschaften und Gaben, in gleichartiger Münze und lebhaftem Handelsverkehr kundgab. Politisch und rechtlich waren die Kolonien unabhängig. Aus dieser selbständigen Entwickelung der griechischen Kolonien erklärt sich ihre Bedeutung für den Aufschwung des griechischen Handels und Gewerbsleißes (Zunahme des Edelmetalls und allgemeine Einführung geprägten Geldes S. 27), sowie für die Entwickelung und Ausbreitung griechischer Bildung über die gesamte alte Welt, aber auch die Thatsache, daß die Lage nicht weniger von ihnen an fernen Küsten ohne Hinterland und ohne rechtlichen Zusammenhang mit einem politisch geeinigten, starken Mutterlande stets eine gefahrvolle blieb. 3. Die Verfassung der Kolonien war anfangs durchaus aristokratisch. Die Kolonisten, welche die Stadt begründet und das den Einheimischen entrissene Land unter sich ausgeteilt hatten, bildeten das grundbesitzende Altbürgertum; aus ihm ging, nachdem durch Zuwanderung ein Volk von Kaufleuten und Gewerbtreibenden, Seeleuten und Fifchern entstanden war, die Oligarchie hervor. Die unterworfenen Eingeborenen bewirtschafteten zum Teil als Hörige die Hufen der Grundherren. Allmählich dehnten die Städte ihr Gebiet weiter aus, oft über zahlreiche Ortschaften, deren Bewohner zu der Herr-

9. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 30

1894 - Dresden : Ehlermann
30 Zeitalter Ludwigs Xiv. — § 12. Der Nordische Krieg. Siebzehnjährig stürzt er 1689 die Regentin (die in ein Kloster verwiesen wird) und übernimmt selbst die Regierung. Schon 1696 im (venetianisch-österreichisch-polnischen) Türkenkrieg Eroberung von Asow, das ihm 1699 durch den Frieden von Karlowitz (§ 9, Iv.) nebst freiem Handel auf dem Schwarzen Meere zugestanden wird. Anlage von Ta-ganrog. [Seine Reisen ins Ausland zur Selbstbelehrung 1697 f und 1716 f. In Berlin auf seiner ersten Reise am Hofe Sophie Charlottens, in Holland zu Sa r dam auf einer Schiffswerft arbeitend (Zar und Zimmermann von Lortzing), in England im Verkehr mit Seeleuten, lernt er die Einrichtungen der vorgeschritteneren europäischen Länder kennen und sucht diese auf alle Weise, auch durch Heranziehung von Ausländern, nach Russland zu verpflanzen.] Eifrige Thätigkeit für Heer und Flotte. Beginn von Reformen auf allen Gebieten (Bau von Strassen und Kanälen, Verbesserung der Rechtspflege und der Verwaltung, Stiftung von Schulen; Abschaffung der Nationaltracht unter Beseitigung der langen Bärte!). Sein Günstling Mentzschikoff (aus niederem Stande — Pastetenbäcker, dann Kammerdiener — von Peter zum Minister erhoben). Widerstand der Altrussen gegen die neuen Einrichtungen. [Während Peters erster Reise erregt seine Halbschwester Sophie einen Aufstand der Strelitzen, der von ihm nach seiner Rückkehr mit grausamer Strenge unterdrückt wird. Sophie wird in enger Klosterzelle eingeschlossen. Während Peters zweiter Reise Aufstand seines Sohnes Alexei. Nach Misslingen desselben flüchtet Al ex ei, wird aber ergriffen und endet im Kerker.] Die Absicht, Russland bis an die Ostsee auszudehnen, bewegt Peter zur Teilnahme am Kriege gegen Schweden. Peter ,,der Grosse“, der Schöpfer russischer Grossmacht. Unbeschränkter Selbstherrscher; auch die Kirche \ on ihm abhängig (der „heilige Synod“ die geistliche Behörde des Zaren; Lösung von Byzanz, Cäsaropapismus). Er stirbt 1725. (Die überstürzte Aufzwingung fremder Kultur bei innerer Unreife für das russische Volk verhängnisvoll!) Ii. Der Krieg. A. Ausbruch. Die Unterschätzung der Fähigkeiten Karls Xii. erweckt bei seinen Nachbarn den Gedanken, die Macht Schwedens zu zertrümmern, um mit dessen Splittern die eigene Macht zu vergrößern. 1699 Bund Christians V. (später Friedrichs Iv.) von Dänemark, Augusts des Starken von Sachsen-Polen und Peters des Grossen von Russland (Vermittelung Patkuls. S. o. I, C.) teils zur Wiedergewinnung des an Schweden Verlorenen, teils

10. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 206

1894 - Dresden : Ehlermann
206 Neues Deutsches Reich. — § 65 Das Deutsche Reich im Frieden. jährigen Bewilligungsperiode) gegen die Schwankung der Mehrheiten im Abgeordnetenhause gesichert. Eine weitere Erhöhung erfolgt 1881, ferner 1888, wo Bismarck gegenüber russischen Bedrohungen den bisher unbekannten Wortlaut der Verträge mit den beiden anderen Staaten des Dreibundes veröffentlicht.* Das Landwehr- und Landsturmgesetz ging durch, so dass Deutschland schon damals eine Million Krieger gegen Frankreich und eine Million gegen Russland aufzubringen vermochte. Die ausserordentliche Vermehrung der Heeresmassen in den beiden feindlichen Staaten hat auch neuerdings noch eine ausserordentliche Heranziehung und Ausbildung wehrpflichtiger Mannschaften unter Einführung der zweijährigen Dienstzeit für die Infanterie notwendig gemacht. Iii. Einkünfte. Anfangs nur wenig eigene Einnahmen des Reichs aus Zöllen, Überschüssen der Post- und Telegraphenverwaltung u. a. Deckung des Fehlenden durch „Matri-kularbeiträge“ der einzelnen Staaten. Bei der hierdurch bewirkten starken Belastung dieser Einführung neuer Zölle und damit Veränderung der Wirtschaftspolitik. Einschränkung des Freihandels und Anbahnung eines gemässigten Schutzzollsystems. Schutzzölle (Getreide, Eisen u. a.) kommen der heimischen Produktion, Finanzzölle dem Geldbedürfnis des Reiches zu gute. 1887 Einführung der Branntweinsteuer. — Hamburg und Bremen werden in den Zollverein einbezogen. Die Einführung noch anderer neuer Reichssteuern eine Frage der neuesten Zeit. Iv j Ausgleich im Inneren. a) In Eisass-L~öttiti n gen viele Franzosenfreunde! Veranstaltung einer ,,Option“ (Wahl des Vaterlandes), infolge deren 50000 von diesen den Heimatsboden verlassen. Zur Pflege deutschen Geistes wird die Universität Strassburg zu einer deutschen Hochschule ausgestaltet, das Schulwesen in deutschem Sinne umgebildet. Das milde Regiment des kaiserlichen Statthalters v. Manteuffel hielt nicht immer die deutschfeindlichen Regungen zurück. Besuche des Reichslandes durch die Kaiser Wilhelm I. und Ii. belebten und stärkten indessen deutsche Gesinnung. Unter dem Regiment des jetzigen Statthalters, des Fürsten Hohenlohe-Schillingsfürst, ist ein Umschwung unverkennbar. Die alten deutschen Reichslande sind nicht * Bei dieser Gelegenheit sprach Bismarck das bekannte Wort: „Wir Deutschen fürchten Gott, sonst nichts auf der Welt“.
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