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1. Römische Geschichte - S. 43

1896 - Dresden : Höckner
— 43 — fragii et honorum) und vielfach auch feine eigene Gerichtsbarkeit hatten (praefecturae). Nach und nach jedoch haben auch sie, wie die einheimische Bevölkerung der Kolonien, das römische Üboiibürgerrecht erlangt. b) Satin er (nomen Latinum, socii nominis Latini). Hierzu gehörten außer einer Anzahl latinischer Städte die zahlreichen coloniae Latinae, ursprünglich vom Latinerbunde gegründete Kolonien und Glieder desselben, später von Rom allein (doch nicht bloß von römischen Bürgern) nach den außerlatiuischen Gebieten (zu neuen Städteanlagen) ausgehende Kolonien latinischen Rechtes (commercium u. conu-bium). Sie bilden selbständige Gemeinden (Münzrecht) und dienen als pere-grini in besonderen alae und cohortes. Die ihnen früher eingeräumte Vergünstigung, durch Übersiedelung nach Rom das römische Bürgerrecht zu erwerben, ist seit 268 auf die gewesenen Magistrate beschränkt worden, c) Bundesgenossen (civitates foederatae, socii). Die mchtlatmischen Bundesgenossen hatten sich ebenfalls ihre Selbständigkeit und zwar in einem besonderen Vertrag (foedus) bewahrt (Münzrecht, Befreiung vom Dienste in den Legionen, eigene städtische Verwaltung und Gerichtsbarkeit^ doch ist dieselbe meist durch einzelne Bedingungen beschränkt und ihre Stellung dadurch thatsächlich zu einer unterthänigen geworden. Alle waren zur Stellung einer ebenfalls vertragsmäßig festgestellten Anzahl von Hilfstruppen ober Schiffen und Matrosen verpflichtet. 2. Don dev Mnigung Italiens bis jnv Begründung dev römischen Welthevvschsft: Borne Wlüle ale Wepnblik. 264- 133 v. Chr. 1. Die (^rwerbunh der Vorherrschaft über die westlichen Mittelmeeri ander 264 - 200. Die karthagische Großmacht. 1. Karthago (von der alten Phönieierstabt Tyrus her im 9.Jahrh, gegrünbet: Sage von Dibo-Elissa) bankt seine Größe zunächst seiner für den Ackerbau wie für den Handel unvergleichlich günstigen Lage. Unter dem Gegenbruck des unaufhaltsam im Westen sich ausbreitenben Hellenentums gelangte die Stadt zu festerer politischer Gestaltung und erwarb nach und nach weite Strecken des libyschen Binnenlanbes, sowie die Herrschaft über alle anberen phönieifchen Pflanzungen Afrikas, weiterhin des ganzen westlichen Mittelmeerbeckens mit seinen Inseln (des. ©teilten u. Sardinien). 2. Als Haupt eines weitverzweigten Hanbelsstaates und Koloniesystems (befestigte Hanbelsstationen) hatte Karthago jeben Mitbewerb fremder Hanbels- und Seemächte in den westlichen Gewässern (Phokäer, Massa-lidten, Syrakusaner, Etrusker) zurückgedrängt und bamit eine Großmachtstellung zur See erlangt, mit der sich um 300 höchstens Ägypten unter den Ptolemäern messen konnte. Außer dem Warenumsatz mit dem Inneren Afrikas (Karawanen), wie mit den Küsten des westlichen Mittelmeers und den diesseitigen des atlantischen Oeeans und einem großen Teil des Zwischenhanbels zwischen dem Westen und Osten bilbeten eine hochentwickelte Jnbustrie, Bodenkultur und Viehwirtschaft (Sklavenarbeit), dazu die Tri-

2. Römische Geschichte - S. 7

1896 - Dresden : Höckner
Marrueiner zu beiden Seiten des unteren Aternus. Die mächtigste sabellische Völkerschaft waren die Samniter im centralen Hochland des südlichen Italiens. Von ihnen sind dann wieder und zwar bereits in geschichtlicher Zeit die Samniter der Ebene, nach Westen die Camp an er, nach Süden die Lueaner und von diesen zuletzt die Bruttier ausgegangen, welche alle die überwältigende Macht des Hellenismus erfuhren. Von der westlichen Gruppe hat nur das Hauptvolk, die Latiner, in der Landschaft südlich vom Tiber ein höheres, selbständiges geschichtliches Leben zu entwickeln vermocht. Alle diesem verwandten Stämme auf der westlichen und südlichen Seite Italiens, die Ausouer in Campanien, die Italer in Bruttium und die Sikeler (später in Sieilien) sind frühzeitig stärkeren auswärtigen Einflüssen erlegen. 4. Diese gewaltige Umwälzung in der Besiedelung Italiens, welche sich unter langen wechselvollen Kämpfen vollzogen haben wird, steht wahrscheinlich in Verbindung mit dem Einbruch der den Italikern vermutlich stammfremden Etrusker. Derselbe erfolgte wohl von Osten und Norden her über die rätischen Alpen und in langen Zwischenräumen. Auf Kosten der Umbrer breiteten sie sich sowohl nördlich des Po (Atrta, Mantua, Melpnm = Mediolanum) als südlich desselben (Fel-sina, das spätere gallische Bououia = Bologna) aus und besetzten das ganze Land zwischen Meer, Tiber und Apennin, welches den etruskischen Namen am längsten, ja in engeren Grenzen bis heute bewahrt hat (Tuscia, Toscana), und endlich auch die cam-panische Ebene (Capua). Aber schon im 6. Jahrh. v. Chr. hatte die etruskische Macht ihre Höhe erreicht; in ihrer weitesten Ausdehnung bewohnten und beherrschten sie ein Gebiet von etwa 3000 Dm., das indessen ohne wahrhaften politischen Mittelpunkt blieb (Zwölfstädtebund in Etrurien wie in Campanien). 5. Viel früher als ihre Nachbarn waren sie mit städtischem Wesen vertrant und im Besitze einer vielseitigen Industrie und einer eigenartigen Kunst (Bronzearbeiten, Steinskulpturen, Vasen und Wandgemälde) sowie eines beide italische Meere, sowie die centralen und östlichen Gebiete des mittelländischen Meeres umspannenden Handels, blieben aber in der Ausbildung ihrer hierarchisch-aristokratischen Stammesversassung weit hinter den griechischen Städten Unteritaliens zurück. Die Gräberfunde geben Zeugnis von ihrem Luxus und dem damit einreißenden Verfall. Ihr Einfluß auf die benachbarten Römer blieb bei dem tiefen Gegensatze in dem Wesen beider Nationen im ganzen nur äußerlicher Art (Duodecimalsystem in Maß, Gewicht und Zeitrechnung, Häuser- und Tempelbau, gewisse gottesdienstliche Ceremonien, z. B. Haruspicin und Blitzessühne, königliche Tracht, Gladiatoren- und Faustkämpfe).

3. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 206

1894 - Dresden : Ehlermann
206 Neues Deutsches Reich. — § 65 Das Deutsche Reich im Frieden. jährigen Bewilligungsperiode) gegen die Schwankung der Mehrheiten im Abgeordnetenhause gesichert. Eine weitere Erhöhung erfolgt 1881, ferner 1888, wo Bismarck gegenüber russischen Bedrohungen den bisher unbekannten Wortlaut der Verträge mit den beiden anderen Staaten des Dreibundes veröffentlicht.* Das Landwehr- und Landsturmgesetz ging durch, so dass Deutschland schon damals eine Million Krieger gegen Frankreich und eine Million gegen Russland aufzubringen vermochte. Die ausserordentliche Vermehrung der Heeresmassen in den beiden feindlichen Staaten hat auch neuerdings noch eine ausserordentliche Heranziehung und Ausbildung wehrpflichtiger Mannschaften unter Einführung der zweijährigen Dienstzeit für die Infanterie notwendig gemacht. Iii. Einkünfte. Anfangs nur wenig eigene Einnahmen des Reichs aus Zöllen, Überschüssen der Post- und Telegraphenverwaltung u. a. Deckung des Fehlenden durch „Matri-kularbeiträge“ der einzelnen Staaten. Bei der hierdurch bewirkten starken Belastung dieser Einführung neuer Zölle und damit Veränderung der Wirtschaftspolitik. Einschränkung des Freihandels und Anbahnung eines gemässigten Schutzzollsystems. Schutzzölle (Getreide, Eisen u. a.) kommen der heimischen Produktion, Finanzzölle dem Geldbedürfnis des Reiches zu gute. 1887 Einführung der Branntweinsteuer. — Hamburg und Bremen werden in den Zollverein einbezogen. Die Einführung noch anderer neuer Reichssteuern eine Frage der neuesten Zeit. Iv j Ausgleich im Inneren. a) In Eisass-L~öttiti n gen viele Franzosenfreunde! Veranstaltung einer ,,Option“ (Wahl des Vaterlandes), infolge deren 50000 von diesen den Heimatsboden verlassen. Zur Pflege deutschen Geistes wird die Universität Strassburg zu einer deutschen Hochschule ausgestaltet, das Schulwesen in deutschem Sinne umgebildet. Das milde Regiment des kaiserlichen Statthalters v. Manteuffel hielt nicht immer die deutschfeindlichen Regungen zurück. Besuche des Reichslandes durch die Kaiser Wilhelm I. und Ii. belebten und stärkten indessen deutsche Gesinnung. Unter dem Regiment des jetzigen Statthalters, des Fürsten Hohenlohe-Schillingsfürst, ist ein Umschwung unverkennbar. Die alten deutschen Reichslande sind nicht * Bei dieser Gelegenheit sprach Bismarck das bekannte Wort: „Wir Deutschen fürchten Gott, sonst nichts auf der Welt“.

4. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 66

1894 - Dresden : Ehlermann
66 Preussische Monarchie. — § 22. Friedrichs Friedensthätigkeit. Asche und Trümmer gesunken. Die Einwohnerzahl ist um eine halbe Million verringert, der Wohlstand geschwunden, zahllos die Schar der Bettler. Handel und Gewerbe liegen nieder. Ii. Heilung der Wunden. Ackersaat und Hafer werden aus den Magazinen, Pferde aus den Remontedepots an die Bauern verteilt, den Bürgern werden die Häuser wieder gebaut (in Schlesien 8000, in Pommern und Neumark 6500). Die am meisten heimgesuchten Provinzen erhalten Geldunterstützung (Schlesien 3 Millionen) und werden aut Jahre hin von Abgaben befreit; die Steuern werden herabgesetzt, die Heeresausgaben vermindert. Iii. Landesväterliche Fürsorge. Arbeitsamkeit Friedrichs. Genaue Überwachung (Prüfung der Akten, Revision der Rechnungen u. a.). Seine Randentscheidungen. Annahme von Bittschriften. Zugänglichkeit für jedermann aus dem Volke! Seine Auffassung von den drei Ständen: dem Bürger-, dem Bauer- und dem Adelsstand, welchem letzterem die Offizier- und höheren Staatsstellen vorbehalten bleiben. a) Ackerbau und Viehzucht. 1) Musterwirtschaften auf den Königl. Gütern. Berufung tüchtiger Verwalter ins Inland und Sendung von Landwirten ins Ausland auf Königs Kosten. Beförderung des Kartoffelbaues durch Aufmunterung, Belehrung und — Nötigung. Ansiedelung von Fremden zum Anbau verödeter Strecken. Austrocknung von Sümpfen (der Oder-, Warthe- und Netzebruch, der ,,Polder“ in Ostfriesland) zur Gewinnung von Ackerland (Landeroberung ohne Soldaten!). 2) Veredelung der Schafzucht. 3) Hebung des landwirtschaftlichen Kredits (Landschaftsreglement für Schlesien). Ausgabe von Pfandbriefen in den alten Provinzen. Erhaltung des Besitzes von Rittergütern in einer Hand durch Beförderung dei Majorate. b) Bergbau. Ausbildung von Bergbaubeflissenen. Ausbeutung von Salinen (Halle u. a.). Förderung des Hüttenwesens in Schlesien und der Grafschaft Mark. c) Gewerbe. Vgl. § 16, Iii, 3. i) Errichtung von Fabriken (Porzellanfabrik in Berlin 1763, Papierfabrik u. a.) und Förderung derselben (Sammet-, Woll- und Baumwollfabriken, Spinnereien, Kattundruckereien). Die schlesische Leinenweberei. 2) Schutz des Gewerbes durch hohe Zölle (,,das Geld soll im Lande bleiben“) nach den Grundsätzen des „Merkantilsystems“ (§ 10, Ii, i b.). Einfuhrverbote (französische Goldwaren, böhmisches

5. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 67

1894 - Dresden : Ehlermann
Preussische Monarchie. — § 22. Friedrichs Friedensthätigkeit. (57 Glas u. a.) Indirekte Besteuerung (hohe Steuer auf Fleisch, Bier, Wein; dagegen Getreide zollfrei!), d) Handel. 1) Anlage von Verkehrswegen (Plauenscher, Finow-, Bromberger Kanal; der Seehafen Swinemünde). 2) Verbesserung des Postwesens. 3) Errichtung von Handelsgesellschaften (die ,,Levantinische“, die Emdener Heringskompagnie). Gründung der Seehandlung (1772). 4) Ein- richtung der Giro-, Diskonto- und Leihbank zu Berlin (der heutigen Reichsbank). Unter dieser Provinzialbanken. Stiftung von Leihhäusern. 5) Einführung von Staatsmonopolen (Tabak-, Kaffee-, Salz). Leider Generalsteuerpacht nach französischem System! Die ,,Regie“, eine drückende und verhasste Einrichtung (die Kaffeeriecher; Pasquill)! Dadurch Beförderung von Steuerhinterziehung und Schmuggel, e) Rechtspflege. 1) Die Strenge der Gerechtigkeit wird durch Friedrichs persönliches Eingreifen gesichert (charakteristische Erzählung vom Müller zu Sanssouci; „il y a des juges ä Berlin“), das ihn selbst zu Ungerechtigkeiten verleitet (Müller Arnold). 2) Das „allgemeine Landrecht“, von Cocceji vorbereitet, durch Carmer ausgearbeitet, erst nach Friedrichs Tode vollendet. f) Heer. 1) Vermehrung des stehenden Heeres bis auf 200000 M., worunter 40000 Reiter und 12000 M. Artillerie. Das Heer-vielfach aus Ausländern bestehend. Bürgerliche Offiziere fast nur in der Artillerie. 2) Einrichtung der Militärakademie und der Ingenieurschule, g) Religion. Bei eigener philosophischer Lebensanschauung Duldung in Religions-Angelegenheiten („In meinen Staaten kann ein jeder nach seiner Fagon selig werden“), aber auch Gleichgiltigkeit gegen das kirchliche Bekenntnis und dadurch Förderung des Rationalis-mus (§ 2i, I, 3). Gutes Einvernehmen mit der katholischen Kirche (der Papst erkennt den Königstitel in Preussen an was früher verweigert). Duldung der Jesuiten, doch Erhaltung des Staatscharakters als eines evangelischen. h) Bildung. 1) Friedrich selbst französisch gebildet, wendet sich von der deutschen Litteratur ab, deren Aufblühen er nicht kennt. (Vgl. indessen seine Begegnung mit Geliert in Leipzig) Seme Schrift „de la litterature allemande“. Über seinen Einfluss aut die Litteratur s. § 25, Iii. Fruchtbarer Schriftsteller (Oeuvres du philosophe de Sanssouci, memoires de landenbourg u. a.). 2) Das Volksschulwesen wird vom König nur wenig unterstützt (kärglich besoldete Lehrer, teilweise Unteroffiziere), ebensowenig die Universität; für die 5*

6. Römische Geschichte - S. 24

1893 - Dresden : Ehlermann
24 Erster Zeitraum. — § 8. Der römische Volkscharakter. Iii. Sicherung des Reichsgebietes, a) Anlegung von Kolonien in den neugewonnenen Gebieten. So schon früh in Etrurien (s. § 3, Iii), im N. Sena auf gallischem Gebiet (§ 5, Ii), Narnia in Umbrien, im O. Alba Fucentia bei den Marsern, im So. Benevent bei den Samnitern, Luceria und Venusia bei den Apuliern (§ 5, Ii) u. a. In den Seefestungen wurden vorzugsweise römische Vollbürger, im inneren Reichsgebiet Latiner angesiedelt, die als Herren über das ihnen angewiesene Gebiet schalteten. b) Anlegung von Militärstrassen. 1) Nach S.: Via Appia nach Capua, Benevent, Brundisium, Tarent, durch den Censor Appius Claudius 312 nach der Besitzergreifung Kampaniens (§ 4, Ii. C, 4) angelegt. Daneben die ältere via Latina nach Capua. 2) Nachn.: Via Cassia durch Etrurien an den Po. 3) Nach No.: eine Strasse nach Spoletium in Umbrien, die später als via Flaminia nach Sena und Ari-minum (Rimini) an das adriatische Meer fortgeführt wurde. Iv. Staatskunst. Begünstigung der Zwietracht in den einzelnen Gemeinden und Unterstützung der wohlhabenden und angesehenen Bürger gegen die niedere Bevölkerung. Benutzung der einen Bürgerklasse zur Überwachung der anderen (s. o. Iii. a, die latinischen Kolonien). „Divide et impera!“ („Macchiavellistische“ Politik.) V. Ergebnis. Durchdringung der einzelnen Teile von dem Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einem starken Reiche. Allmähliche Latinisierung der Halbinsel bis zum Apennin und Erwachen eines Nationalgefühls. So der Übergang von politischer zu nationaler Einheit. Die „Männer der Toga“ voll Selbstgefühl im Gegensatz zu anderen Völkern (vgl. den Gegensatz von Hellenen und Barbaren). Rom tritt als ebenbürtige Grossmacht ein in den Kreis der Mittelmeervölker, der semitischen und hellenistischen Welt. § 8. Der römische Volkscharakter. I. Bedingungen der Entwickelung, a) Ackerbau und Viehzucht Hauptbeschäftigung. Der freie Bauernstand Grundlage des Staates. Gewerbe teils von Sklaven im Dienste des Herrn, teils von Freigelassenen geübt. Handel zwar im Aufschwung begriffen und nach Sizilien, Karthago, Massilia, Griechenland u. a. hin betrieben, doth ohne Loslösung des Grosskaufmanns vom Grundbesitz. Noch keine Kapital- und Plantagenwirtschaft!

7. Griechische Geschichte - S. 51

1893 - Dresden : Ehlermann
Zweite Periode. 10. Athens Glanzzeit. 51 tung, mit kurzer Unterbrechung bis zu seinem Tode (429) 429 behauptet. Die Verfassung: zwar dem Namen nach Demokratie, dem Wesen nach aber Alleinherrschaft, die Herrschaft' des tchtigsten Mannes". (Thucyd. Ii, 65.) A. Mittel: Weiterer Ausbau der Demokratie und Heranziehen der niederen Volksklassen zur Beteiligung am ffentlichen Leben in weiterer Verfolgung des von Aristides eingeschlagenen Weges. 1) Er beseitigt den noch immer berwiegenden Einfluss der Begterten und Vornehmen, indem er (nach dem Vorgange des Ephialtes) dem Areopag noch weitere Rechte entzieht; diesem bleibt nur die Blutsgerichtsbarkeit bei todeswrdigen Verbrechen. 2) Er vermehrt die Staatseinknfte und macht die Bundeskasse durch Verlegung von Delos nach Athen zu einem athenischen Staatsschatz. 600 bis 1200 Talente (1 Tal. ungefhr 4500 Mark) kommen jhrlich ein und werden auf der Burg im Athenetempel niedergelegt. 3) Er fesselt die niederen Volksklassen an den Staat durch Einfhrung von Staatsbesoldungen (entgegen den sonstigen antiken Anschauungen). Er fhrt u. a. einen Richtersold fr die 6000 Geschworenen des Volksgerichts (der Helia", s. o. 4, Iv) ein. Auch die Ratsherrn werden besoldet. Aus den Ertrgnissen der Bundessteuern, der Zlle und der sonstigen Leistungen der Bundesgenossen finden der 20000 Athener ihren Unterhalt. 4) Eine erfolgreiche Kolonialthtigkeit macht die rmeren Brger zu Grundbesitzern. Aussendung von Ansiedlern (Kle-ruchen") nach Sinope, Naxos, Andros, Thurii, Amphipolis, Euba, auch zur Sicherung von Bundesgebiet. 5) Er beschrnkt, um die Vorteile des Staates nicht zu vielen zukommen zu lassen, das Brgerrecht auf die, welche von Vater- und Mutterseite von Brgern stammen. B. Folgen: 1) Grossartige Entwicklung der athenischen Seemacht durch Bauten von Dreiruderern (Ausrstung durch Trierarchen), Arsenalen und Verbesserung der Einrichtungen. bung der Flotte in Kriegen mit Korinth und seinen Bundesgenossen Epidamnus und gina. Nachdem bereits 460 zwei lange Mauern, die eine nach dem Pirus, die andere nach Phalerum erbaut worden waren, vollendet Perikles die Befestigung Athens durch Erbauung der sdlichen Schenkelmauer nach dem Pirus. 4*

8. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 99

1891 - Dresden : Höckner
— 99 — Harald in Holstein durch Erstürmung des Danewirkes gerächt und dieser wie der Böhmenherzog wieder zur Anerkennung der deutschen Oberhoheit gezwungen worden. Den Überfall König Lothars von Frankreich (954—986) zu Aachen, dessen Bruder Karl soeben noch vom Kaiser mit Niederlothringen belehnt worden war, beantwortete Otto Ii., unterstützt von einer einmütigen Erhebung der deutschen Fürsten, an der Spitze eines Heeres von 60000 Mann 978 durch -einen Zug bis vor 978 Paris. Diesem folgte 980 auf einer persönlichen Zusammenkunft mit Lothar zu Chiers der Verzicht desselben auf Lothringen. 4. Im Jahre 980 brach der Kaiser nach Italien auf, um auch das griechische Süditalien seiner Herrschaft zu unterwerfen und mit Deutschland zu einem Reiche zu verbinden. Doch nachdem er Bari und Tarent genommen hatte, erlitt er gegen die mit Abul-Kasem, dem fatimidischen Statthalter des arabischen Siciliens, verbundenen Griechen nach anfänglichem Siege bei Kap Colonne, südlich von Cotrone in Calabrien, 982 eine 982 furchtbare Niederlage (f. wunderbare Rettung). Die Kunde hiervon ermutigte die Slawen zwischen Elbe und Oder zu einem allgemeinen Aufstande, in welchem die Pflanzungen deutsch-christ-licher Gesittung hier auf Jahrhunderte zu Grunde gingen. Körperlich und geistig gebrochen, erlag der Kaiser 983 zu Rom diesem 983 jähen Wechsel des Glückes in der Blüte seiner Jahre (Grab in Rom). 5. Der unmündige, erst 4jährige Otto Iii. (983—1002) war soeben Weihn. 983 zu Aachen durch die Erzbischöfe von Mainz und Ravenna gekrönt worden. Doch bemächtigte sich seiner Heinrich der Zänker, der mit Hilfe feiner alten Bundesgenossen und einiger deutscher Erzbischöfe sich selbst auf den Thron zu schwingen gedachte. Aber an der Spitze Frankens und Schwabens und im Einverständnis mit der Mehrheit des sächsischen Adels trat ihm auf das entschiedenste der Erzbischof Willigis von Mainz entgegen, unterstützt hierbei auch von dem Erzbischof Adalbert von Reims und dem berühmten Vorsteher der Reimser Ktofterfchule, Gerbert. Heinrich entsagte schließlich seinen Ansprüchen und lieferte den jungen König aus (984). 6. Mit Kraft und Einsicht leitete Theophano, die jugendliche Witwe Ottos Ii., die Regierung für ihren Sohn. Allein während es nicht gelang, die abgefallenen Wendenstämme (außer

9. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 120

1891 - Dresden : Höckner
— 120 — kurzem den Sturz des „falschen Königs" verkündigte. Jedoch die ganze Lombardei erklärte sich jetzt gegen den Papst, und seitdem Heinrich zu den alten Formen des Königtums zurückgekehrt war, schloß sich seine Partei in Deutschland immer enger um ihn zusammen. Auf einer Synode zu Brixen erneuerten deutsche und lombardische Bischöfe im Beisein des Königs den Beschluß einer deutschen Synode zu Mainz, die Absetzung Gregors Vii. betreffend, und erhoben den Erzbischof Wibert von Ravenna (Clemens Hi.) zum Gegenpapst. Rudolf aber bezahlte 1080 am 15. Oktober 1080 in der Schlacht bei Hohenmölsen an der Weißen Elster seinen Sieg mit dem Leben (Grab im Dome zu Merseburg), und damit zersiel auch seine Partei. 8. Das gab auch dem Kampfe Heinrichs Iv. mit Gregor Vii. die entscheidende Wendung. Im Frühjahr 1081 brach der König mit geringen Streitkräften nach Italien auf und rückte ohne Widerstand bis vor Rom, wo der Papst ihn trotz seiner jetzt verzweifelten Lage (Ungehorsam der Vasallen Mathildens, Zug Robert Guiscards gegen Byzanz) voll unerschütterlichen Selbstvertrauens erwartete. Erst nach längerer Einschließung und Bestürmung vermochte Heinrich 1083 die Leostadt zu nehmen und seinen Papst nach dem St. Peter zu führen. Die Über- 1084 gäbe Roms selber erkaufte er erst 1084 mit byzantinischem Golde und empfing nunmehr aus der Hand Clemens' Iii. die Kaiserkrone. Doch Gregor Vii. behauptete sich in der Engelsburg, und vor der Übermacht der anrückenden Normannen Robert Guiscards mußte Heinrich die Stadt wieder räumen, die nun von jenen geplündert wurde. Unter den Verwünschungen der Römer folgte der Papst den abziehenden Normannen nach Sa- 1085 lerno. Hier ist er, unbeugsam bis zum letzten Augenblick, 1085 gestorben d) Der Sieg des Papsttums 1085—1095. 1. In Deutschland hatte die Gegnerschaft Heinrichs Iv. an Stelle Rudolfs 1081 den luxemburgischen Grasen Hermann von Salm zum König erhoben, der Tod Ottos von Nordheim (1083) indessen der deutschen Adelsbewegung die treibende Kraft genommen. Als jetzt der Kaiser siegreich heimkehrte, kam ihm *) Seine letzten Worte: Dilexi iustitiam et odi iniquitatem, propterea morio • in exilio.

10. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 178

1891 - Dresden : Höckner
— 178 - der ersten unter Lübeck, das durch seine günstige Lage an der kürzesten Lanbverbinbung zwischen Norb- und Ostsee, wie butch seinen Rang als Reichsstabt und als Mutterstabt der meisten Ostseestäbte (lübisches Recht) alle anberen überflügelte. 4. Die innere Verfassung konnte sich in btefert norb-beutschen Städten, meist Kolonialstäbten, die nicht aus hofrechtlichen Grundlagen entstanben waren, viel freier entwickeln als die der binnenbeutschen Gemeinben. An der Spitze stanb ein kauf-männifches Patriziat; ans ihm würden die jährlich wechselnben 12 — 14 „Ratmannen", so wie bte 2—4 leitenden „Bürgermeister" gewählt. Der „Gemeinbe" war ein bebeutenber Einfluß, namentlich bei außergewöhnlichen finanziellen ober kriegerischen Leistungen ober bei Abänberung der „Willküren" (Satzungen) gesichert. Darum war für bemokratische Bestrebungen nach sübdeutscher Art für lange Zeit hier kein Raum. Aber auch auf wirtschaftlichem Gebiete standen bte norddeutschen Stabte den stibbeutjchen fast ohne jeben Zusammenhang gegenüber; denn mit dem sübbeutschen Land- und Flußhaubel berührte sich der hansische Seehanbel nur am Nieberrhein und in Flanbern (Verschiebenheit des Münzwesens: kölnische Mark in Golb-, lübische in Silberwährung). 5. Als politische Macht erschien die Hansa zuerst im Kriege gegen Walbemar Iv. von Dänemark (1340—1375), der mit Hilfe ritterlicher ©ölbner aus Deutschland bte bänische Monarchie aus tiefem Verfall zu altem Glanze zu erheben gebachte. Die branbenburgischen Wirren nach dem Tode des letzten Askaniers (S. 172) hatten ihm die erste Gelegenheit geboten, nach dem Beispiel feiner Vorgänger in die norbbeutschen Verhältnisse einzugreifen. Die Thronstreitigkeilen in Schweden benützte er zur Anbahnung einer folgenreichen Familienverbindung (Verlobung feiner Tochter Margarete mit Hakon, dem Sohne des Königs Magnus und Mitregenten für Norwegen). Dann erzwang er 1360 bte Herausgabe des verpfändeten Schonen und erwarb bamit bte Herrschaft über bett ©und. 6. Waren bte Interessen der Hansa schon hierburch bebtoht, so zwang sie Walbemar Iv. gerabezn zum Kriege durch bte Plünderung des üppig-reichen Wisby auf Gotlanb 1361. Nach dem er inzwischen durch den Erwerb aller schwebt) chen Laube am Kattegat feine Herrschaft über die Meerengen vollenbet hatte, 1367schloffen die Hanfeftäbte 1367 die „Kölner Konföderation" unter Lübecks Leitung zum Kriege gegen Dänemark. Die wen-
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