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1. Römische Geschichte - S. 43

1896 - Dresden : Höckner
— 43 — fragii et honorum) und vielfach auch feine eigene Gerichtsbarkeit hatten (praefecturae). Nach und nach jedoch haben auch sie, wie die einheimische Bevölkerung der Kolonien, das römische Üboiibürgerrecht erlangt. b) Satin er (nomen Latinum, socii nominis Latini). Hierzu gehörten außer einer Anzahl latinischer Städte die zahlreichen coloniae Latinae, ursprünglich vom Latinerbunde gegründete Kolonien und Glieder desselben, später von Rom allein (doch nicht bloß von römischen Bürgern) nach den außerlatiuischen Gebieten (zu neuen Städteanlagen) ausgehende Kolonien latinischen Rechtes (commercium u. conu-bium). Sie bilden selbständige Gemeinden (Münzrecht) und dienen als pere-grini in besonderen alae und cohortes. Die ihnen früher eingeräumte Vergünstigung, durch Übersiedelung nach Rom das römische Bürgerrecht zu erwerben, ist seit 268 auf die gewesenen Magistrate beschränkt worden, c) Bundesgenossen (civitates foederatae, socii). Die mchtlatmischen Bundesgenossen hatten sich ebenfalls ihre Selbständigkeit und zwar in einem besonderen Vertrag (foedus) bewahrt (Münzrecht, Befreiung vom Dienste in den Legionen, eigene städtische Verwaltung und Gerichtsbarkeit^ doch ist dieselbe meist durch einzelne Bedingungen beschränkt und ihre Stellung dadurch thatsächlich zu einer unterthänigen geworden. Alle waren zur Stellung einer ebenfalls vertragsmäßig festgestellten Anzahl von Hilfstruppen ober Schiffen und Matrosen verpflichtet. 2. Don dev Mnigung Italiens bis jnv Begründung dev römischen Welthevvschsft: Borne Wlüle ale Wepnblik. 264- 133 v. Chr. 1. Die (^rwerbunh der Vorherrschaft über die westlichen Mittelmeeri ander 264 - 200. Die karthagische Großmacht. 1. Karthago (von der alten Phönieierstabt Tyrus her im 9.Jahrh, gegrünbet: Sage von Dibo-Elissa) bankt seine Größe zunächst seiner für den Ackerbau wie für den Handel unvergleichlich günstigen Lage. Unter dem Gegenbruck des unaufhaltsam im Westen sich ausbreitenben Hellenentums gelangte die Stadt zu festerer politischer Gestaltung und erwarb nach und nach weite Strecken des libyschen Binnenlanbes, sowie die Herrschaft über alle anberen phönieifchen Pflanzungen Afrikas, weiterhin des ganzen westlichen Mittelmeerbeckens mit seinen Inseln (des. ©teilten u. Sardinien). 2. Als Haupt eines weitverzweigten Hanbelsstaates und Koloniesystems (befestigte Hanbelsstationen) hatte Karthago jeben Mitbewerb fremder Hanbels- und Seemächte in den westlichen Gewässern (Phokäer, Massa-lidten, Syrakusaner, Etrusker) zurückgedrängt und bamit eine Großmachtstellung zur See erlangt, mit der sich um 300 höchstens Ägypten unter den Ptolemäern messen konnte. Außer dem Warenumsatz mit dem Inneren Afrikas (Karawanen), wie mit den Küsten des westlichen Mittelmeers und den diesseitigen des atlantischen Oeeans und einem großen Teil des Zwischenhanbels zwischen dem Westen und Osten bilbeten eine hochentwickelte Jnbustrie, Bodenkultur und Viehwirtschaft (Sklavenarbeit), dazu die Tri-

2. Römische Geschichte - S. 47

1896 - Dresden : Höckner
— 47 — liens und der kleinen zwischen ©teilten und Italien gelegenen Inseln, Zahlung einer bedeutenden Kriegsentschädigung. Sici-1 ten wurde die erste römische Provinz, anfangs von Rom aus, seit 227 von einem Prätor verwaltet. Nur das kleine Fürstentum Hierons blieb dem Namen nach selbständig. 2. Hlom nach dem Kriege: Aöfchtuß der Aribus und die Weforrn der Genlnriatkomilien. 1. Italien hatte, abgesehen von den großen Verlusten an Mannschaft und Schiffsmaterial, durch die Jahre lang fortgesetzten Verheerungen seiner Küsten, noch mehr durch die fast vollständige Stockung seines überseeischen Handels und endlich auch dadurch schwer gelitten, daß ein großer Teil der Bauern und Gutsherren ihren Wirtschaften und überhaupt den bürgerlichen Geschäften ferngehalten wurden (Sinken des Geldes). Für die fortschreitende Verarmung des Bauernstandes konnten weder die wenigen Koloniegründungen dieser Zeit, noch die reiche Beute der geplünderten griechischen und punifchen Städte Siciliens Ersatz bieten. Diese Befriedigung der Beutesucht begann vielmehr zusammen mit den sonstigen entsittlichenden Einflüssen eines langen überseeischen Krieges den einfachen Bauernsinn, wie überhaupt den ehrenhaften Charakter der Nation schon jetzt zu untergraben. 2. Dagegen gewann der Handel und Gewerbe treibende Teil der Bevölkerung und das bewegliche Vermögen, für dessen Anhäufung in den Händen einer Minderheit die nunmehrige Stellung Roms als die herrschende Seemacht des westlichen Mittelmcers die glänzendsten Aussichten bot, immer mehr an Bedeutung. Die Erwerbung der Hafen- und getreidereichen Insel Sieilien hob den italischen Handelsverkehr, und der hieraus entspringende Gewinn war wohlgeeignet, die italischen Bundesgenossen für ihre treue Waffenbrüderschaft vor der Hand zu entschädigen und Rom um so enger zu verbinden. 3. Die römische Bürgerschaft freilich verstärkte gerade ,in dieser Zeit ihre Stellung als in sich geschlossene Aristokratie gegenüber der italischen Bundesgenossenschaft durch den Abschluß der auf 35 vermehrten Trib ns (241), so daß deren thatsächliches Unterthanenverhältnis fortan um so schroffer hervortrat. Alle italischen Gemeinden, welche seitdem Aufnahme in das römische Vollbürgertum fanden, wurden in die eine oder andere der bereits bestehenden Tribus eingeschrieben. Die Folge war, daß mit der Zeit fast jeder dieser Bezirke aus verschiedenen über das ganze weitausgedehnte römische Bürgergebiet zerstreuten Ortschaften sich zusammensetzte. 4. Hiermit hängt auch die wahrscheinlich in dieselbe Zeit fallende Reform der Centuriatkomitien zusammen, deren Zweck dahin ging, die durch Beibehaltung der ursprünglichen Centunenzahl trotz veränderter Vermögensverhältnisse immer aristokratischer gewordenen Centuriatkomitien möglichst der Form der demokratischen Tributkomitien zu nähern. Jede der 5 Servianischen Vermögensklassen erhielt 70 aus den seniores und iuniores innerhalb jeder der 35 tribus gebildete Centurien. Gleichzeitig wurde das Vorstimmrecht (praerogativaj von den 18 Rittereentnrien auf eine erlöste Centurie der 1. Klasse übertragen. 5. Während somit die ehemals einzige und souveräne Adelsversammlung der Kuriatkomitien ihre politische Bedeutung völlig verloren hatte,

3. Römische Geschichte - S. 7

1896 - Dresden : Höckner
Marrueiner zu beiden Seiten des unteren Aternus. Die mächtigste sabellische Völkerschaft waren die Samniter im centralen Hochland des südlichen Italiens. Von ihnen sind dann wieder und zwar bereits in geschichtlicher Zeit die Samniter der Ebene, nach Westen die Camp an er, nach Süden die Lueaner und von diesen zuletzt die Bruttier ausgegangen, welche alle die überwältigende Macht des Hellenismus erfuhren. Von der westlichen Gruppe hat nur das Hauptvolk, die Latiner, in der Landschaft südlich vom Tiber ein höheres, selbständiges geschichtliches Leben zu entwickeln vermocht. Alle diesem verwandten Stämme auf der westlichen und südlichen Seite Italiens, die Ausouer in Campanien, die Italer in Bruttium und die Sikeler (später in Sieilien) sind frühzeitig stärkeren auswärtigen Einflüssen erlegen. 4. Diese gewaltige Umwälzung in der Besiedelung Italiens, welche sich unter langen wechselvollen Kämpfen vollzogen haben wird, steht wahrscheinlich in Verbindung mit dem Einbruch der den Italikern vermutlich stammfremden Etrusker. Derselbe erfolgte wohl von Osten und Norden her über die rätischen Alpen und in langen Zwischenräumen. Auf Kosten der Umbrer breiteten sie sich sowohl nördlich des Po (Atrta, Mantua, Melpnm = Mediolanum) als südlich desselben (Fel-sina, das spätere gallische Bououia = Bologna) aus und besetzten das ganze Land zwischen Meer, Tiber und Apennin, welches den etruskischen Namen am längsten, ja in engeren Grenzen bis heute bewahrt hat (Tuscia, Toscana), und endlich auch die cam-panische Ebene (Capua). Aber schon im 6. Jahrh. v. Chr. hatte die etruskische Macht ihre Höhe erreicht; in ihrer weitesten Ausdehnung bewohnten und beherrschten sie ein Gebiet von etwa 3000 Dm., das indessen ohne wahrhaften politischen Mittelpunkt blieb (Zwölfstädtebund in Etrurien wie in Campanien). 5. Viel früher als ihre Nachbarn waren sie mit städtischem Wesen vertrant und im Besitze einer vielseitigen Industrie und einer eigenartigen Kunst (Bronzearbeiten, Steinskulpturen, Vasen und Wandgemälde) sowie eines beide italische Meere, sowie die centralen und östlichen Gebiete des mittelländischen Meeres umspannenden Handels, blieben aber in der Ausbildung ihrer hierarchisch-aristokratischen Stammesversassung weit hinter den griechischen Städten Unteritaliens zurück. Die Gräberfunde geben Zeugnis von ihrem Luxus und dem damit einreißenden Verfall. Ihr Einfluß auf die benachbarten Römer blieb bei dem tiefen Gegensatze in dem Wesen beider Nationen im ganzen nur äußerlicher Art (Duodecimalsystem in Maß, Gewicht und Zeitrechnung, Häuser- und Tempelbau, gewisse gottesdienstliche Ceremonien, z. B. Haruspicin und Blitzessühne, königliche Tracht, Gladiatoren- und Faustkämpfe).

4. Römische Geschichte - S. 68

1896 - Dresden : Höckner
— 68 — Ausdehnung der Großgutswirtschaft (latifundia) und Sklavenarbeit (Sklaveneinfuhr aus dem Orient, meist über Delos, seit den syrischen Kriegen ein Hauptzweig des römischen Handels). Hiermit in Verbindung stand die drohende Zunahme des großstädtischen Proletariats. Diesen Gefahren brachte der Senat in seiner Mehrheit entweder kein Verständnis oder keinen guten Willen entgegen, obgleich der große Sklavenaufstand in Sieilien (135 -132) dieselben in erschreckender Weise offenbarte. 1. Ti. Sempronius Gracchus 133. 1. Da unternahm es Ti. Sempronius Gracchus, der Sohn des Besiegers der Keltiberer und der edlen hochgebildeten Cornelia, der Tochter des älteren Scipio Asricanns, und der Schwager des jüngeren Scipio Ämilianns, welcher die Verödung Italiens auf seiner Reise zum nnmantinischen Heere besonders in Etrurien gesehen hatte, der wirtschaftlichen Not der Bauernschaft abzuhelfen. Als Volkstribun brachte er 133 i. I. 133 unter Zustimmung der hervorragendsten Männer seiner Zeit unmittelbar beim Volke einen Gesetzesvorschlag ein, welcher das Licinische Ackergesetz mit folgenden Änderungen erneuerte: 1. Außer 500 jugera für sich darf jeder Vater von 2 Söhnen für diese noch je 250 jugera vom Gemeindeland im Besitz haben. 2. Für das herauszugebende Land wird eine Entschädigung aus dem Staatsschatz gezahlt. 3. Der frei werdende Acker wird in Losen zu 30 jugera (durchschnitt!. Maß eines Bauerngutes) zu unveräußerlicher Erbpacht verteilt. 4. Eine alljährlich vom Volke neu zu wählende und nachträglich noch mit richterlicher Gewalt (über die bei der Trennung von Gemeinde- und Privatbesitz sich ergebenden Streitfälle) ausgestattete Kommission von 3 Mitgliedern leitet die Aufteilung (tresviri agris iudicandis adsig-nandis oder agris dandis iudicandis). 2. Obwohl diese lex Sempronia auch die Interessen der großen Grundbesitzer vorsichtig berücksichtigte, so stieß Tl Gracchus doch auf den unerwarteten Widerstand der selbstsüchtigen Optimaten. Die Bürger strömten aus den Kolonien und Municipien nach Rom zur Abstimmung, aber jene gewannen den Tribunen M. Octavius zu wiederholter Jnter-cession, und während die Erbitterung der Parteien durch die Verhandlungen in den Volksversammlungen sich steigerte, ließ sich der Antragsteller zu gesetzwidrigen Maßregeln (Suspendierung aller Magistrate bis zur Annahme des Gesetzes) und am Ende sogar zur Absetzung seines Gegners hinreißen. Das Gesetz ging im 3. Abstimmungstermine durch und zwar mit Streichung der ursprünglich in Aussicht gestellten Entschädigung, und Ti. Gracchus selbst wurde nebst seinem zwanzigjährigen,

5. Griechische Geschichte - S. 29

1896 - Dresden : Höckner
— 29 — Widerstand des vielfach auch wirtschaftlich von ihnen ausgebeuteten Volkes erhob. Die Forderungen der politisch nicht berechtigten Stände gingen seitens der Reichen aus eine ihrem Vermögen entsprechende Vertretung bei der Regierung, seitens der Armen aus Schutz gegen die Übergriffe des herrschenden Standes, zuweilen auch aus den Erlaß von Schuld- und Zinsgesetzen. Wo der Adel die Forderungen des Volkes erfüllte, kam es, wie fast überall in den Städten Kleinasiens, zur Bildung einer Timokratie, in welcher an Stelle der Geburt der Census des Grundvermögens den Eintritt in deu regierenden Stand ermöglichte, oder zur Aufzeichnung des Gewohnheitsrechtes. 3. Wo die Vornehmen die Forderungen des unzufriedenen Volkes ablehnten, blieben Gewaltthätigkeiten nicht aus. Dasselbe scharte sich zu offenem Kampfe gegen die Oligarchen um einen begabten und ehrgeizigen Mann, entweder einen nicht vollberechtigten Reichen oder einen Mann des Volkes selbst, zumeist aber einen Adeligen, der ans irgend einem Grunde mit seinen Standesgenossen zerfallen war. Mit einer vom Volke angeblich zu seinem Schutze ihm beigegebenen Leibwache bemächtigte er sich dann der Akropolis und damit der Herrschaft über die Stadt. So erhob sich seit der Mitte des 7. Jahrh, in einem großen Teile der hellenischen Welt unter wilden Parteikämpsen ein neues demokratisches Königtum, die Tyrannis. Die eigene Sicherheit und der Vorteil ihres Hauses verlangten es, daß die Tyrannen den Wohlstand namentlich des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen zu sördern wie durch Begünstigung von Kunst und Wissenschaft den Glanz ihrer Herrschaft zu erhöhen und dadurch zugleich die Bürger von der Politik abzulenken strebten. 4. Die hervorragendsten Tyrannenherrschaften entstanden im nördlichen Peloponnes am Isthmus (hier in altionischer Gegend zugleich im Gegensatz zur Herrschaft des dorischen Stammes) und in den Seestädten des ägäifchen Meeres, wo der lebhafte Verkehr frühzeitig ein selbstbewußtes Bürgertum erzeugte. In Sikyon begründete Orthagoras die Herrschaft seines altionischen Geschlechts (665—565). Der letzte und bedeutendste der Ortha-goriden, Klisthenes, beendete den 1. heiligen Krieg (595 — 586), welcher zum Schutze des delphischen Orakels gegen Krisa geführt wurde. In Korinth, welches schon damals infolge seiner unvergleichlichen Lage die erste griechische Handelsstadt war, vertrieb Kypselus 655 die gewalttätigen Bakchiaden und vererbte die Herrschaft auf seinen Sohn Periander, einen der 7 Weisen (Weihgeschenke in Delphi und

6. Griechische Geschichte - S. 74

1896 - Dresden : Höckner
— 74 — zur Förderung des Handels: strenge Hafen- und Marktpolizei, rasche Erledigung der Prozesse durch die Handelsgerichte, strenge Schuldgesetze, Konsuln an auswärtigen Plätzen, Sorge für gutes Geld durch Einführung des Doppelstempels (Athenekopf und Eule), wie für richtiges Maß und Gewicht. 2. Der durch den blühenden Handel erzeugte allgemeine Wohlstand führte zur Vermehrung und Verfeinerung der Lebensbedürfnisse und diese wiederum bei völliger Gewerbefreiheit zur Steigerung des Gewerbefleißes und kaufmännischen Unternehmungsgeistes. Obgleich die G ewerbe größtenteils von Metöken betrieben wurden, da die eigentliche Handarbeit den Bürger herabsetzte, so gaben sie doch auch den letzteren im Wetteifer mit jenen mannigfache Gelegenheit, ihre Kapitalien im Fabrikationsgeschäft gewinnbringend zu verwerten. So wurde Athen, wo nun überdies die Rückwirkung der aufblühenden Künste auf die Entwickelung der Gewerbe sich geltend machte, die Bildungsschule und der Hauptmarkt für die Industrie. 3. Auf der Grundlage materiellen Wohlstandes und unter der Einwirkung der glänzenden politischen Erfolge gedieh auch die geistige Sblüte Athens, welches Perikles im Zusammenhang mit seiner großen staats-männischen Aufgabe nun auch zur Metropole hellenischer Kunst und Wissenschaft zu erheben trachtete. Zunächst fand die politische Größe der Stadt in Kunstsch öpsungen von unerreichter Schönheit einen monumentalen Ausdruck. Schon Eimon hatte in der Unterstadt den von ihm auch mit Platanen bepflanzten Stadtmarkt nach ionischem Muster mit Säulenhallen umgeben und mit Hennenreihen geziert. Die Stoa poikile war von seinem Freunbe, dem von ihm in Athen eingebürgerten Thasier Polygnotus, dem ersten großen Maler der Griechen, mit historischen Gemälden geschmückt worden. Von (Simon stammt auch das The-seum (S. 66), ein ebenfalls von Polygnotus ausgemalter dorischer Tempelbau. Für die feit 479 planlos und unregelmäßig aus dem Schutt erstcm-bene Unterstadt blieb jedoch neben der Wiederherstellung und plastischen Ausstattung der Heiligtümer und der Agora (Erneuerung der Standbilder des Harmodius und Aristogiton) oder der Anlage gärtnerischen Schmuckes in der Umgebung für die Folgezeit nicht viel mehr übrig als die Förderung nützlicher Einrichtungen (Wasserversorgung). Der einzig hervorragende Neubau der perikleischen Epoche war hier das Ode um am südöstlichen Abhange des Burgberges, ein zu musikalischen Ausführungen bestimmtes, kreisrundes Gebäude mit einem zeltförmigen Kuppeldach aus Holz. 4. Die von den Persern gänzlich eingeäscherte Akropolis unterzog Perikles, unterstützt durch seinen „ebenbürtigen", alle Kunstzweige mit gleicher Überlegenheit beherrschenden Freund Phidias, einer großartigen, einheitlichen Neugestaltung. Der Parthenon in dem neuen attischen (dorische und ionische Bauweise vermittelnden) Stile auf bcnt höchsten Ranbe der südlichen Burgfläche, 438 von Jktinus (u. Kallikrates) vollendet, mit reichen Reliefs in den Giebelfeldern, auf den Metopen und ant Fries der der an Zahl und Bebeutung stetig wachsenben Metöken, sowie der vermehrten Rechtshänbel (Gerichtsgebühren und Gelbbußen), den Silberreichtum des Saurion, besonders aber durch den in den Tributzahlungen erfolgenden Rückfluß baren Geldes, über welches die Athener nach Gutdünken verfügten (jährliche Staatseinkünfte ca. 1000 Talente = 471,000 M., 400 aus rein attischen Mitteln, 600 ans Bundesbeiträgen).

7. Römische Geschichte - S. 5

1893 - Dresden : Ehlermann
§ I. Die Anfänge Roms. 5 als Heergemeinde in militärischen Dingen befragt, trat sie bald als Versammlung des Volkes (populus) auch in politischen Fragen in den Vordergrund. Da nach Centurien abgestimmt wurde, so hatte die erste Klasse mit 98 Stimmen das Übergewicht über die übrigen Klassen, die zusammen nur 96 Stimmen hatten. Viii. Ausbau der Stadt. Mit der Gebietserweiterung vollzog sich ein Aufschwung in den Einrichtungen der Stadt. Die Niederung zwischen dem kapitolinischen und palatinischen Hügel wurde entwässert und die noch heute erhaltene cloaca maxima, ein mächtiger gewölbter Kanal, angelegt. Zwischen Palatin und Aventin wurdeder „circus maxi-mus“ und auf dem Kapitolin der Jupitertempel erbaut, Werke, die man den beiden Tarquiniern zuschrieb. Auch eine starke Mauer, von der heute noch Reste vorhanden sind, wurde um die Siebenhügelstadt gezogen, angeblich ein Bau des Servius Tullius. Ix. Gesittung. Der Hausvater in seinem Hause Herr über Leben und Tod Heiligkeit der Ehe (Eheschliessung unter religiösen Formen — die confarreatio). Ehrwürdigkeit der Mutter (matrona. Vgl. die Schätzung der Frau bei den Griechen). Ehrbares und arbeitsames Leben in ländlichen Beschäftigungen auf freien Bauernhöfen. Griechischer Einfluss in der Einführung der Kulturpflanzen (s. o. Ii.) und der Gestaltung der Gottesvorstellungen, etruskischer im Gewölbebau und den Religionsgebräuchen erkennbar; das Geschlecht der Tarquinier von Etrurien hergeleitet. Früh reger Handelsverkehr. Vertrag mit Karthago. X. Religion, a) Götter des Himmels. Gemeinsames arisches Stammgut die Verehrung des Vater Jovis (Dies-piter — Jupiter) als Gottes des Himmels (pluvius, tonans, ful- cloaca maxima.

8. Römische Geschichte - S. 24

1893 - Dresden : Ehlermann
24 Erster Zeitraum. — § 8. Der römische Volkscharakter. Iii. Sicherung des Reichsgebietes, a) Anlegung von Kolonien in den neugewonnenen Gebieten. So schon früh in Etrurien (s. § 3, Iii), im N. Sena auf gallischem Gebiet (§ 5, Ii), Narnia in Umbrien, im O. Alba Fucentia bei den Marsern, im So. Benevent bei den Samnitern, Luceria und Venusia bei den Apuliern (§ 5, Ii) u. a. In den Seefestungen wurden vorzugsweise römische Vollbürger, im inneren Reichsgebiet Latiner angesiedelt, die als Herren über das ihnen angewiesene Gebiet schalteten. b) Anlegung von Militärstrassen. 1) Nach S.: Via Appia nach Capua, Benevent, Brundisium, Tarent, durch den Censor Appius Claudius 312 nach der Besitzergreifung Kampaniens (§ 4, Ii. C, 4) angelegt. Daneben die ältere via Latina nach Capua. 2) Nachn.: Via Cassia durch Etrurien an den Po. 3) Nach No.: eine Strasse nach Spoletium in Umbrien, die später als via Flaminia nach Sena und Ari-minum (Rimini) an das adriatische Meer fortgeführt wurde. Iv. Staatskunst. Begünstigung der Zwietracht in den einzelnen Gemeinden und Unterstützung der wohlhabenden und angesehenen Bürger gegen die niedere Bevölkerung. Benutzung der einen Bürgerklasse zur Überwachung der anderen (s. o. Iii. a, die latinischen Kolonien). „Divide et impera!“ („Macchiavellistische“ Politik.) V. Ergebnis. Durchdringung der einzelnen Teile von dem Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einem starken Reiche. Allmähliche Latinisierung der Halbinsel bis zum Apennin und Erwachen eines Nationalgefühls. So der Übergang von politischer zu nationaler Einheit. Die „Männer der Toga“ voll Selbstgefühl im Gegensatz zu anderen Völkern (vgl. den Gegensatz von Hellenen und Barbaren). Rom tritt als ebenbürtige Grossmacht ein in den Kreis der Mittelmeervölker, der semitischen und hellenistischen Welt. § 8. Der römische Volkscharakter. I. Bedingungen der Entwickelung, a) Ackerbau und Viehzucht Hauptbeschäftigung. Der freie Bauernstand Grundlage des Staates. Gewerbe teils von Sklaven im Dienste des Herrn, teils von Freigelassenen geübt. Handel zwar im Aufschwung begriffen und nach Sizilien, Karthago, Massilia, Griechenland u. a. hin betrieben, doth ohne Loslösung des Grosskaufmanns vom Grundbesitz. Noch keine Kapital- und Plantagenwirtschaft!

9. Griechische Geschichte - S. 51

1893 - Dresden : Ehlermann
Zweite Periode. 10. Athens Glanzzeit. 51 tung, mit kurzer Unterbrechung bis zu seinem Tode (429) 429 behauptet. Die Verfassung: zwar dem Namen nach Demokratie, dem Wesen nach aber Alleinherrschaft, die Herrschaft' des tchtigsten Mannes". (Thucyd. Ii, 65.) A. Mittel: Weiterer Ausbau der Demokratie und Heranziehen der niederen Volksklassen zur Beteiligung am ffentlichen Leben in weiterer Verfolgung des von Aristides eingeschlagenen Weges. 1) Er beseitigt den noch immer berwiegenden Einfluss der Begterten und Vornehmen, indem er (nach dem Vorgange des Ephialtes) dem Areopag noch weitere Rechte entzieht; diesem bleibt nur die Blutsgerichtsbarkeit bei todeswrdigen Verbrechen. 2) Er vermehrt die Staatseinknfte und macht die Bundeskasse durch Verlegung von Delos nach Athen zu einem athenischen Staatsschatz. 600 bis 1200 Talente (1 Tal. ungefhr 4500 Mark) kommen jhrlich ein und werden auf der Burg im Athenetempel niedergelegt. 3) Er fesselt die niederen Volksklassen an den Staat durch Einfhrung von Staatsbesoldungen (entgegen den sonstigen antiken Anschauungen). Er fhrt u. a. einen Richtersold fr die 6000 Geschworenen des Volksgerichts (der Helia", s. o. 4, Iv) ein. Auch die Ratsherrn werden besoldet. Aus den Ertrgnissen der Bundessteuern, der Zlle und der sonstigen Leistungen der Bundesgenossen finden der 20000 Athener ihren Unterhalt. 4) Eine erfolgreiche Kolonialthtigkeit macht die rmeren Brger zu Grundbesitzern. Aussendung von Ansiedlern (Kle-ruchen") nach Sinope, Naxos, Andros, Thurii, Amphipolis, Euba, auch zur Sicherung von Bundesgebiet. 5) Er beschrnkt, um die Vorteile des Staates nicht zu vielen zukommen zu lassen, das Brgerrecht auf die, welche von Vater- und Mutterseite von Brgern stammen. B. Folgen: 1) Grossartige Entwicklung der athenischen Seemacht durch Bauten von Dreiruderern (Ausrstung durch Trierarchen), Arsenalen und Verbesserung der Einrichtungen. bung der Flotte in Kriegen mit Korinth und seinen Bundesgenossen Epidamnus und gina. Nachdem bereits 460 zwei lange Mauern, die eine nach dem Pirus, die andere nach Phalerum erbaut worden waren, vollendet Perikles die Befestigung Athens durch Erbauung der sdlichen Schenkelmauer nach dem Pirus. 4*

10. Griechische Geschichte - S. 52

1893 - Dresden : Ehlermann
52 Zweite Periode. 10. Athens Glanzzeit. 2) Die Bundesgenossen werden in immer grssere Abhngigkeit gebracht und sind zuletzt Unterthanen. Sie zahlen Tribute (Auflagen") und sind athenischer Gerichtsbarkeit in allen grsseren Strafsachen unterworfen. Nur Samos, Chios, Lesbos behalten ihre Selbstndigkeit. Zchtigung Abtrnniger, wie Samos, Byzanz. Ein Bundesstaat wird so unter Athens Fhrung gebildet von der 300 (grsstenteils See-) Stdten *) und Inseln. Die Steuern werden nach Bezirken erhoben (der Jonische, Karische, Insel-, Hellespontische, Trakische Tribut), durch den Schatzmeister verrechnet und ihre Betrge, auf Marmortafeln eingetragen, zur ffentlichen Kenntnis gebracht. Besatzungen werden in die Städte gelegt und Beamte (700) zur Besorgung der Bundesangelegenheiten in die Bezirke gesendet. Eine Truppe von 2500 Schwerbewaffneten, 1600 Bogenschtzen, 2000 Besatzungsmannschaften, 20 Kreuzer und andere Schiffe im Dienste des Bundes. 3) Aufschwung von Handel und Gewerbe. Einfuhr von Lebensbedarf (bei dem kargen Boden Attikas doppelt notwendig), wie Getreide, dessen Zufuhr Athen sich sogar durch Zwangsmassregeln sichert, Hlsenfrchte, Salzfische u. a., von Schiffbauholz, Elfenbein, Metallen, Spezereien u. a. Ausfuhr von Erzeugnissen des Gewerbfleisses und der Kunstindustrie. Attische Thon- und Metallwaren sehr geschtzt. Eine geschickte Handelspolitik leitet den berseeischen Handel vorwiegend nach Athen. Ungemeines Wachsen des Wohlstandes. 4) Verschnerung der Reichshauptstadt durch glanzvolle Bauten und bildnerischen Schmuck. Blhendes geistiges Leben, dessen Frderer Perikles ist (s. u. 12). Das athenische Bundesreich zwar ein einheitliches Staatswesen, doch kein nationales Reich. Neben Athen Sparta und der peloponnesische Bund. Zwei Grossmchte im kleinen Griechenland. (Vergl. Preussen u. sterreich vor 1866). Gegensatz: 1) des Stammes (Jonier Dorier); 2) der Verfassung (demokratisch aristokratisch). Eifersucht Spartas auf die wachsende Macht Athens. Daher 5) Notwendigkeit eines Entscheidungskampfes zwischen den beiden Grossmchten (vergl. Preussen und sterreich); Perikles sucht den Ausbruch bis zur Vollendung der Kriegs- *) Zeitweis auch auf peloponnesische Bundesgenossen wie Acher und auf Botier erstreckt
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