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1. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 404

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 404 — Handel gewinnen beständig an Bedeutung und erlangen in manchen Staaten das Ubergewicht über die Landwirtschaft. Darauf beruht die Unterscheidung von Ackerbau- und Industrie- und Handelsstaaten (Rußland, China — Belgien, England, Holland). Erst bei solchen Völkern, wo Güter im Überfluß erzeugt werden und nicht alle Kräfte für den Erwerb der notwendigsten Lebensbedürfnisse in Anspruch genommen werden, können Wissenschaft und Kunst rechte Pflege finden, können freiheitlich geordnete Staaten entstehen. Man kann in der Gegenwart einen morgenländischen und einen abendländischen Kulturkreis unterscheiden. Zu jenem gehören als Hauptvölker die Inder, die Chinesen und die Japaner. Bedeutend höher entwickelt ist die abendländische Kultur. An der Spitze stehen die germanischen Völker; rückständiger sind, abgesehen von den Franzosen, die Romanen und die Slawen. 6. Die Erde als Weltkörper, a) Die Erde. Größe und Gestalt der Erde (I, S. 1—5). — Das Linienuetz der Erde (I, 6—9). — Die Achsendrehung der Erde; Entstehung von Tag und Nacht (I, S. 5—6). — Die Bewegung der Erde um die Sonne, a) Die scheinbare Bewegung der Sonne (I, S. 10) — b) Die Zonen und die Jahreszeiten (I, S. 11—14). c) Die wirkliche Bewegung der Erde. Wie die tägliche Bewegung der Himmelskörper um die Erde nur Schein ist (I, S. 6), so beruht auch die jährliche Bewegung der Sonne (I, S. 16) auf einer Täuschung. In Wirklichkeit bewegt sich die Erde um die Sonne, wie Kopernikus (-f 1543) zuerst festgestellt hat. Innerhalb eines Jahres durchläuft sie eine dem Kreise sich nähernde ellipsenförmige Bahn, in deren einem Brennpunkte die Sonne steht. Aus dieser Bewegung, die man als die Revolution der Erde bezeichnet, erklärt sich der Wechsel der Jahreszeiten und der Tageslängen. Zur Veranschaulichung diene die Abbildung 79, die die Erde in vier verschiedenen Stellungen auf ihrer Jahresbahn um die Sonne zeigt. Zunächst ist zu beachten, daß die Erdachse nicht senkrecht, sondern schräg zur Erdbahn steht und zwar um 231/2° von der senkrechten Richtung abweicht, und ferner, daß die Erde bei ihrem Umlauf um die Sonne diese Richtung stets beibehält. Daraus ergibt sich, daß in der einen Hälfte des Jahres die n., in der andern die s. Hälfte der Erdachse gegen die Sonne hin geneigt ist und daß darum auch in der einen Jahreshälfte die n., in der andern die f. Erdhälfte stärker beleuchtet und erwärmt werden muß. Am 21. März (Abb. oben) ist die Stellung der Erde so, daß ihre Strahlen senkrecht auf den Äquator fallen; die Beleuchtungsgrenze geht durch die beiden Pole (I, S. 11) und halbiert alle Breitenkreise. Daher haben auf der ganzen Erde, die Pole ausgenommen, Tag und Nacht dieselbe Dauer. Es ist die Zeit der Tag- und Nachtgleiche (Äquinoktium). Die n. Halbkugel hat Frühlings-, die s. Herbstanfang. Vom 21. März ab neigt sich die Nordhalbkugel täglich mehr der Sonne zu; ein immer größeres Gebiet um den

2. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 410

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 410 — Je mehr sich aber nun der Mond dem Kernschatten nähert, um so schwächer wird sein Licht, bis endlich, wenn er bei Ii in den Kernschatten eintritt, die eigentliche Verfinsterung beginnt. Taucht der Mond ganz in den Erdschatten ein, so hat man eine völlige oder totale Finsternis, bewegt er sich so, daß nur ein Teil durch den Kernschatten hindurchgeht, so spricht man von einer teilweisen oder partia'en Finsternis. d) Die Sonnenfinsternis (Abb. 82). S sei die Sonne, M der Mond, E die Erde. Das Erdflächenstück zwischen a und b wird vom Kernschatten des Mondes getroffen und hat daher eine völlige, die im Halbschatten liegenden Orte zwischen d und c und a und d haben nur eine teilweise Sonnenfinsternis. Von e sieht man z. B. den Teil der Sonne nicht, der unter g liegt. Außer der völligen und teilweisen gibt es auch noch eine ringförmige Sonnenfinsternis, bei der der Rand der Sonne als Kreisring von der Verdunkelung freibleibt. Sie ereignet sich dann, wenn der Mond so weit von der Erde absteht, daß diese nicht mehr von seinem Kernschatten getroffen wird. Den Beobachtern, die in der Verlängerung der Achse des Schattenkegels stehen, erscheint dann der Mond kleiner als die Sonne, so daß jener, wenn er vor der Mitte der Sonnenscheibe steht, diese nur z, T. zu verdecken vermag. c) Die Sonne. Größe. Die Sonne ist ein kugelförmiger Weltkörper von riesenhafter Größe. Ihr Durchmesser beträgt nicht weniger als 1380000 km, das sind 108 Erddurchmesser; ihre Abb. 82. Entstehung der Sonnenfinsternis. (Aus Diesterwegs Populärer Himmelskunde.) Oberfläche ist fast 12000 mal, ihr Rauminhalt 1,3 Mill. mal so groß wie die ent- sprechenden Maße der Erde. Ein Schnellzug von 75 km Stundengeschwindigkeit würde in ununterbrochener Fahrt den Weg um die Erde in rund 23 Tagen zurücklegen, den um die Sonne erst in 63/4 Jahren. Wäre die Sonne eine Hohlkugel und stände die Erde in ihrer Mitte, so könnte der Mond innerhalb der Kugel seinen Umlauf um die Erde machen und würde dabei noch 300000 km von der Oberfläche der Sonne entfernt bleiben. Beschaffenheit. Die Sonne ist ein glühender Ball. Ob sich ihr Kern in festem oder flüssigem Zustande befindet, läßt sich nicht ermitteln. Ihre äußere Hülle aber, die Photosphäre, bilden brennende Gase, deren Hitze man auf etwa 6500 0 berechnet hat. Ganz gewaltig ist die Wärme, die die Sonne in den Weltenraum entsendet. Allein die zur Erde gelangende würde imstande sein, täglich auf dieser eine 9 ern hohe Eisschicht zu schmelzen, und doch erhält die Erde nur den 2000000000. Teil der von der Sonne aus- gestrahlten Wärme. Die Gashülle befindet sich in fortwährender Wallung. Bei einer völligen Sonnenfinsternis kann man durch ein Fernrohr beobachten, wie an den Rändern wölken- oder strahlenförmige rotschimmernde Gebilde hervorbrechen und wieder verschwinden, die sogenannten Protuberanzen. Wie die Untersuchungen mit Hilfe der Spektral- analyse ergeben haben, sind es gewaltige Ausbrüche von Wasserstoffgasen, die Höhen von 150000, ja mitunter von mehr als 300000 km erreichen. Eine Beobachtung durch das Fernrohr zeigt ferner auf der Sonnenoberfläche kleinere und größere dunlle Flecken von wechselnder Größe und Form, vergängliche Gebilde, die entstehen und wieder vergehen.

3. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 131

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 131 — Fürsten angehören, bilden den Schwertadel, den Rittern des Mittelalters vergleichbar. Sie sind im Besitz großer Güter und führen jetzt ein sorgenfreies Dasein, da die innern Kriege ziemlich ausgehört haben, seit das Land im Besitz der Engländer ist. Die Waisja, die Ackerbauer und Gewerbetreibenden, machen die große Masse der Bevölkerung aus. Als Handwerker und Kaufleute besitzen sie oft große Reichtümer, aber da ihnen ein Aufsteigen in höhere Kasten versagt ist, bleiben sie von dem höheren Geistesleben ausgeschlossen. Zur Kaste der Sudras gehören außer der nichtarischen Bevölkerung auch alle aus den oberen Klassen Verstoßenen. Sie sind von der religiösen Gemeinschaft ausgeschlossen und werden allgemein verachtet. Sie erwerben sich ihren Unterhalt meist als Dienstboten. Am ver- achtetsten sind die Tschandala und Parias, denen u. a. das Geschäft der Leichen- Verbrennung und der Hinrichtung obliegt. Sie wohnen abgesondert in kleinen Dörfern; j was sie berühren, gilt als unrein, selbst Wasser, das durch ihren Schatten gelausen ist. Reden sie mit einem Hindu, so müssen sie die Hand vor den Mund halten;» vor einem Brahmanen müssen sie die Flucht ergreifen, denn schon ihr bloßer Anblick verunreinigt diesen. Doch hat sich ihr Los wesentlich gebessert, seit die Engländer Indien in Besitz haben, wie sich denn überhaupt unter dem Einfluß der Europäer, insbesondere auch der christlichen Mission, der starre Kastengeist zu lockern beginnt. Für Europäer macht das Kastenwesen das Halten einer großen Dienerschaft nötig, weil jeder nur die Arbeiten seiner Kaste ver- richten darf., So sehr nun auch diese Standesgliederung — die von der Bevölkerung als etwas Selbstverständliches und Unabänderliches angesehen wird —, indem sie die Berufe erblich macht, gewiß viel zur Förderung des Ackerbaus und Gewerbes beigetragen hat, so bildet sie doch jetzt einen Hemmschuh für jede freie Entfaltung der Volkskräfte und hält die Be- völkerung in den altgewohnten Bahnen des Lebens fest. Zu den Schattenseiten des indischen Volkslebens gehört die Stellung der Frau. Sie ist vom öffentlichen, gesellschaftlichen Leben völlig ausgeschlossen und führt ein Sklaven- dasein. „Jahrelang", schreibt Dalton, „kommt die Frau nicht aus ihrer Zeuana, dem Frauen- gemach, heraus; glaubwürdige Missionarinnen haben mir versichert, Unglückliche getroffen zu haben, die noch keinen blühenden Baum gesehen hatten. In dieser Unwissenheit verbringt sie ihre Tage und Jahre. Auf der Straße kann man wohl ab und zu Träger sehen, die eisenden Schrittes auf ihren Schultern ein Ding tragen, nicht unähnlich einem mit Teppichen dicht verhüllten Hühnerkorb. Darin kauert mit untergeschlagenen Beinen eine Frau, die vielleicht nur über die Straße eine Leidensgenossin besucht oder im heiligen Strom eine Waschung vollziehen will". Die Frauen der untern Stände sind übrigens besser daran. Sie gehen mit aufs Feld, auf die Straße und helfen mit zum Lebenserwerb. Besonders hart ist das Los der Witwen. In früherer Zeit wurden sie vielfach mit der Leiche des Mannes verbrannt. Die Engländer haben aber diesen Greueln ein Ende gemacht. Die Witwe fällt der tiefsten Verachtung anheim. Sie gilt als von den Göttern gestraft, weil sie in einem früheren Leben schwere Schuld auf sich geladen habe. Nicht selten wird sie Hülflos und mittellos auf die Straße gestoßen. Doppelt schwer trifft das Geschick kleine Kinder. Denn schon in der Wiege wird das Mädchen verheiratet. Stirbt nun der Ver- lobte, so gilt das Kind als Witwe und ist für zeitlebens geächtet. Man schert ihm das Haupthaar ab, legt ihm Trauerkleider an, entzieht ihm allen Schmuck, alle wohlschmeckenden Speisen und Näschereien, läßt es fasten usw., ohne daß es selbst weiß, warum ihm das alles widerfährt. Erst im Alter von 11 Jahren wird ihm Aufklärung über sein trauriges Los gegeben. Viele der indischen Witwen verkommen im Elend oder machen ihrem Leben durch Selbstmord ein Ende. Die Inder haben schon sehr früh eine hohe Kultur entwickelt. Nicht nur Ackerbau, Gewerbe und Handel blühten, sondern auch Kunst und Wissenschaft wurden gepflegt. Sie 9*

4. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 381

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 381 — ihrer Kraft den Erdboden und erwärmen diesen, der dann wieder seine Wärme an die über ihm liegenden Lustschichten abgibt. Daher sinkt die Wärme mit der Erhebung über den Meeresspiegel. Die Abnahme beträgt im Durchschnitt bei trockener Luft 1 0 auf je 100 m, bei feuchter 1/2 0 (I, S. 49 bis 52). Die wärmende Kraft der Sonne ist um so größer, je mehr sich ihre Strahlen der senkrechten Richtung nähern. Denn je schräger sie die Erdober- fläche treffen, über einen desto größeren Raum verteilen sie sich; auch wird ihre Kraft noch dadurch geschwächt, daß sie einen längeren Weg durch die unteren, dichteren Luftschichten zurücklegen müssen. Taraus erklärt sich die Verschiedenheit der Wärme in den einzelnen Tages- und Jahreszeiten und ihre Abnahme vom Äquator nach den Polen hin. Die Wärme nimmt ab mit der zunehmen- den geographischen Breite. Auf dieser Tatsache beruht die Einteilung der Erde in fünf Zonen (I, S. 9—14). Die Wärme hängt aber auch ab von der Dauer der Sonnen- bestrahlnng. Daher kann es selbst an Orten, die weit vom Äquator entfernt sind, recht heiß werden, weil die Sommertage außerordentlich lang sind. Um so kälter sind aber auch die Winter mit ihren langen Nächten (Iii, S. 359). Um die Wärme verschiedener Gegenden miteinander vergleichen zu können, stellt man ihre mittleren Tages-, Monats- und Jahrestemperaturen fest (I, S. 52). Wenn man alle Orte derselben Erdhälfte, die gleiche mittlere Jahreswärme haben, durch Linien miteinander verbindet, so erhält man die Isothermen. Dabei wird aber stets die wirkliche Wärme des Ortes umgerechnet in die Wärme, die er bei gleicher Höhenlage mit dem Meeresspiegel haben würde. Die Mittelwerte der Orte gleicher Januar- und Julitemperatur ergeben die Winter- und Sommerisothermen (Jsochimenen und Jsotheren). Würde die Wärme eines Ortes allein von der Lage zum Äquator ab- hängen, so müßten die Isothermen genau gleiche Richtung mit den Breitenkreisen haben. Sie verlaufen aber in sehr unregelmäßigen Biegungen, indem sie bald nach N. ausweichen, wie z. B. an der Westküste Europas, bald nach S., wie an der Ostküste Asiens und Amerikas. (Man vergleiche die Isothermenkarte, die jeder Atlas enthält.) Daraus ergibt sich, daß die Verteilung der Wärme auf der Erdoberfläche nicht allein von der Sonnenbestrahlung, sondern auch noch von andern Einflüssen abhängt. Die Gesamtheit dieser Einflüsse ergibt das wirkliche oder physische Klima eines Ortes im Gegensatze zu dem solaren, mathematischen Klima, das lediglich durch die Einwirkung der Sonnen- strahlen entstehen würde. Außer der Breiten- und der Höhenlage haben insbesondere noch folgende Um- stände Einfluß auf die Verteilung der Wärme auf der Erdoberfläche: 1. Die Lage zum Meere. Das Meer mildert die Wärmegegensätze der von ihm beeinflußten Länder. Darauf beruht die Unterscheidung von Land- und Seeklima (Ii, S. 265). 2. Die

5. Römische Geschichte - S. 17

1896 - Dresden : Höckner
fern (vici) oder Landstädten (oppida) seßhaft, von da ans feine Felder bewirtschaftete. Nnr vorübergehend bezog der vornehme und wohlhabende Mann sein städtisches Hans in der urbs, welche außerdem neben den öffentlichen Gebäuden nur die Wohnstätten der eigentlich städtischen Handwerker oder Lohnarbeiter umfaßte 2. In bezug auf die agrarischen Verhältnisse ist für die älteste Zeit Feldgemeinschaft anzunehmen. Das römische Landgebjet zerfiel in eine Anzahl Geschlechterbezirke derart, daß die einzelnen Geschlechter je einen Gau bewohnten, dessen Ackerland wesentlich unter Beihilfe der Klienten gegen einen Anteil vom Ertrage gemeinschaftlich bestellt wurde; als Einzelbesitz verblieb dem Einzelnen nur das heredium, d. h. Hofstelle und Gartenland. 3. Von eingreifenden Veränderungen der agrarischen Verhältnisse muß die Aufnahme der Plebejer in den Staatsverband und ihre Verschmelzung mit den Klienten begleitet gewesen sein. Die Servianische Verfassung setzt bereits Sondereigentum an Grund und Boden voraus, aber Vermutlich war die Ungleichheit desselben im einzelnen viel größer, als sie sich in den Klassen darstellt. Alles nicht aufgeteilte Land wurde als Gemeindegut (ager publicus) behandelt und soweit es nicht für Bauten, Heiligtümer und dgl. zum Nutzen der Gemeinde in Anspruch genommen war, im wesentlichen der Benutzung als Weide (pascua) überlassen. 4. Ganz erheblich stand gegen den Ackerbau das Handwerk zurück. Die Abneigung der Römer gegen dasselbe hat sehr lange bestanden, und noch in der Zeit hochgesteigerter Kultur galt der Grundsatz für den römischen Landwirt, alles was zur Nahrung und Kleidung gehörte, sowie die meisten Geräte im Hause selbst anzufertigen. Eine für die Ausfuhr arbeitende Industrie hat es jedenfalls damals noch nicht gegeben. 5. Darum darf auch der Einfluß der örtlichen Verhältnisse, insbesondere des Tiber auf die Stellung des i aktiven) Handels für die älteste Zeit nicht überschätzt werden, zumal da Rom weder einen Überschuß an Produkten der Landwirtschaft erzeugte, noch (abgesehen von dem in den Salinen von Ostia gewonnenen Salze) im Besitze mineralischer Bodenschätze war. Aber auch die Erzeugnisse der umliegenden Landschaften konnten bei der Gleichartigkeit derselben in Rom nicht zum Austausch kommen (Passivhandel), und zum Stapelplatz für Waren, welche von der See eingeführt, dann weiter nach dem Innern des Landes zu vertreiben waren, konnte Rom deshalb so bald nicht werden, weil hierfür lange Zeit ein entsprechendes Absatzgebiet fehlte. An dem Handel mit den nach Rom eingeführten Erzeugnissen der etruskischen und der griechischen Industrie Unteritaliens blieben die Römer selbst ohne wesentlichen unmittelbaren Anteil (vicus Tuscus in Rom). Die Prägung römischer Müuzen ist denn auch gewiß nicht vor 500 v Chr. erfolgt (vgl. die Stellung der Fremden in Rom: peregrini = hostes). 6. Diesen einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen der ältesten Zeit entsprach der einfache und beschränkte Zustand des privaten Lebens, die Arbeitsamkeit und Genügsamkeit aller Bürger trotz der Unterschiede des Besitzes. Der Bauer lag mit seiner Familie fleißig den Geschäften des Ackerbaues und der Viehzucht ob und trennte sich von denselben nur, wenn ihn die Pflicht gegen den Staat entweder zur Führung der Waffen oder eines friedlichen Amtes abrief. Der Grundcharakter römischen Wesens als eines nüchternen, kernhaften, soldatischen Bauerntums prägt sich vor allem im Familienleben und im Religionswesen aus.

6. Römische Geschichte - S. 43

1896 - Dresden : Höckner
— 43 — fragii et honorum) und vielfach auch feine eigene Gerichtsbarkeit hatten (praefecturae). Nach und nach jedoch haben auch sie, wie die einheimische Bevölkerung der Kolonien, das römische Üboiibürgerrecht erlangt. b) Satin er (nomen Latinum, socii nominis Latini). Hierzu gehörten außer einer Anzahl latinischer Städte die zahlreichen coloniae Latinae, ursprünglich vom Latinerbunde gegründete Kolonien und Glieder desselben, später von Rom allein (doch nicht bloß von römischen Bürgern) nach den außerlatiuischen Gebieten (zu neuen Städteanlagen) ausgehende Kolonien latinischen Rechtes (commercium u. conu-bium). Sie bilden selbständige Gemeinden (Münzrecht) und dienen als pere-grini in besonderen alae und cohortes. Die ihnen früher eingeräumte Vergünstigung, durch Übersiedelung nach Rom das römische Bürgerrecht zu erwerben, ist seit 268 auf die gewesenen Magistrate beschränkt worden, c) Bundesgenossen (civitates foederatae, socii). Die mchtlatmischen Bundesgenossen hatten sich ebenfalls ihre Selbständigkeit und zwar in einem besonderen Vertrag (foedus) bewahrt (Münzrecht, Befreiung vom Dienste in den Legionen, eigene städtische Verwaltung und Gerichtsbarkeit^ doch ist dieselbe meist durch einzelne Bedingungen beschränkt und ihre Stellung dadurch thatsächlich zu einer unterthänigen geworden. Alle waren zur Stellung einer ebenfalls vertragsmäßig festgestellten Anzahl von Hilfstruppen ober Schiffen und Matrosen verpflichtet. 2. Don dev Mnigung Italiens bis jnv Begründung dev römischen Welthevvschsft: Borne Wlüle ale Wepnblik. 264- 133 v. Chr. 1. Die (^rwerbunh der Vorherrschaft über die westlichen Mittelmeeri ander 264 - 200. Die karthagische Großmacht. 1. Karthago (von der alten Phönieierstabt Tyrus her im 9.Jahrh, gegrünbet: Sage von Dibo-Elissa) bankt seine Größe zunächst seiner für den Ackerbau wie für den Handel unvergleichlich günstigen Lage. Unter dem Gegenbruck des unaufhaltsam im Westen sich ausbreitenben Hellenentums gelangte die Stadt zu festerer politischer Gestaltung und erwarb nach und nach weite Strecken des libyschen Binnenlanbes, sowie die Herrschaft über alle anberen phönieifchen Pflanzungen Afrikas, weiterhin des ganzen westlichen Mittelmeerbeckens mit seinen Inseln (des. ©teilten u. Sardinien). 2. Als Haupt eines weitverzweigten Hanbelsstaates und Koloniesystems (befestigte Hanbelsstationen) hatte Karthago jeben Mitbewerb fremder Hanbels- und Seemächte in den westlichen Gewässern (Phokäer, Massa-lidten, Syrakusaner, Etrusker) zurückgedrängt und bamit eine Großmachtstellung zur See erlangt, mit der sich um 300 höchstens Ägypten unter den Ptolemäern messen konnte. Außer dem Warenumsatz mit dem Inneren Afrikas (Karawanen), wie mit den Küsten des westlichen Mittelmeers und den diesseitigen des atlantischen Oeeans und einem großen Teil des Zwischenhanbels zwischen dem Westen und Osten bilbeten eine hochentwickelte Jnbustrie, Bodenkultur und Viehwirtschaft (Sklavenarbeit), dazu die Tri-

7. Römische Geschichte - S. 47

1896 - Dresden : Höckner
— 47 — liens und der kleinen zwischen ©teilten und Italien gelegenen Inseln, Zahlung einer bedeutenden Kriegsentschädigung. Sici-1 ten wurde die erste römische Provinz, anfangs von Rom aus, seit 227 von einem Prätor verwaltet. Nur das kleine Fürstentum Hierons blieb dem Namen nach selbständig. 2. Hlom nach dem Kriege: Aöfchtuß der Aribus und die Weforrn der Genlnriatkomilien. 1. Italien hatte, abgesehen von den großen Verlusten an Mannschaft und Schiffsmaterial, durch die Jahre lang fortgesetzten Verheerungen seiner Küsten, noch mehr durch die fast vollständige Stockung seines überseeischen Handels und endlich auch dadurch schwer gelitten, daß ein großer Teil der Bauern und Gutsherren ihren Wirtschaften und überhaupt den bürgerlichen Geschäften ferngehalten wurden (Sinken des Geldes). Für die fortschreitende Verarmung des Bauernstandes konnten weder die wenigen Koloniegründungen dieser Zeit, noch die reiche Beute der geplünderten griechischen und punifchen Städte Siciliens Ersatz bieten. Diese Befriedigung der Beutesucht begann vielmehr zusammen mit den sonstigen entsittlichenden Einflüssen eines langen überseeischen Krieges den einfachen Bauernsinn, wie überhaupt den ehrenhaften Charakter der Nation schon jetzt zu untergraben. 2. Dagegen gewann der Handel und Gewerbe treibende Teil der Bevölkerung und das bewegliche Vermögen, für dessen Anhäufung in den Händen einer Minderheit die nunmehrige Stellung Roms als die herrschende Seemacht des westlichen Mittelmcers die glänzendsten Aussichten bot, immer mehr an Bedeutung. Die Erwerbung der Hafen- und getreidereichen Insel Sieilien hob den italischen Handelsverkehr, und der hieraus entspringende Gewinn war wohlgeeignet, die italischen Bundesgenossen für ihre treue Waffenbrüderschaft vor der Hand zu entschädigen und Rom um so enger zu verbinden. 3. Die römische Bürgerschaft freilich verstärkte gerade ,in dieser Zeit ihre Stellung als in sich geschlossene Aristokratie gegenüber der italischen Bundesgenossenschaft durch den Abschluß der auf 35 vermehrten Trib ns (241), so daß deren thatsächliches Unterthanenverhältnis fortan um so schroffer hervortrat. Alle italischen Gemeinden, welche seitdem Aufnahme in das römische Vollbürgertum fanden, wurden in die eine oder andere der bereits bestehenden Tribus eingeschrieben. Die Folge war, daß mit der Zeit fast jeder dieser Bezirke aus verschiedenen über das ganze weitausgedehnte römische Bürgergebiet zerstreuten Ortschaften sich zusammensetzte. 4. Hiermit hängt auch die wahrscheinlich in dieselbe Zeit fallende Reform der Centuriatkomitien zusammen, deren Zweck dahin ging, die durch Beibehaltung der ursprünglichen Centunenzahl trotz veränderter Vermögensverhältnisse immer aristokratischer gewordenen Centuriatkomitien möglichst der Form der demokratischen Tributkomitien zu nähern. Jede der 5 Servianischen Vermögensklassen erhielt 70 aus den seniores und iuniores innerhalb jeder der 35 tribus gebildete Centurien. Gleichzeitig wurde das Vorstimmrecht (praerogativaj von den 18 Rittereentnrien auf eine erlöste Centurie der 1. Klasse übertragen. 5. Während somit die ehemals einzige und souveräne Adelsversammlung der Kuriatkomitien ihre politische Bedeutung völlig verloren hatte,

8. Römische Geschichte - S. 68

1896 - Dresden : Höckner
— 68 — Ausdehnung der Großgutswirtschaft (latifundia) und Sklavenarbeit (Sklaveneinfuhr aus dem Orient, meist über Delos, seit den syrischen Kriegen ein Hauptzweig des römischen Handels). Hiermit in Verbindung stand die drohende Zunahme des großstädtischen Proletariats. Diesen Gefahren brachte der Senat in seiner Mehrheit entweder kein Verständnis oder keinen guten Willen entgegen, obgleich der große Sklavenaufstand in Sieilien (135 -132) dieselben in erschreckender Weise offenbarte. 1. Ti. Sempronius Gracchus 133. 1. Da unternahm es Ti. Sempronius Gracchus, der Sohn des Besiegers der Keltiberer und der edlen hochgebildeten Cornelia, der Tochter des älteren Scipio Asricanns, und der Schwager des jüngeren Scipio Ämilianns, welcher die Verödung Italiens auf seiner Reise zum nnmantinischen Heere besonders in Etrurien gesehen hatte, der wirtschaftlichen Not der Bauernschaft abzuhelfen. Als Volkstribun brachte er 133 i. I. 133 unter Zustimmung der hervorragendsten Männer seiner Zeit unmittelbar beim Volke einen Gesetzesvorschlag ein, welcher das Licinische Ackergesetz mit folgenden Änderungen erneuerte: 1. Außer 500 jugera für sich darf jeder Vater von 2 Söhnen für diese noch je 250 jugera vom Gemeindeland im Besitz haben. 2. Für das herauszugebende Land wird eine Entschädigung aus dem Staatsschatz gezahlt. 3. Der frei werdende Acker wird in Losen zu 30 jugera (durchschnitt!. Maß eines Bauerngutes) zu unveräußerlicher Erbpacht verteilt. 4. Eine alljährlich vom Volke neu zu wählende und nachträglich noch mit richterlicher Gewalt (über die bei der Trennung von Gemeinde- und Privatbesitz sich ergebenden Streitfälle) ausgestattete Kommission von 3 Mitgliedern leitet die Aufteilung (tresviri agris iudicandis adsig-nandis oder agris dandis iudicandis). 2. Obwohl diese lex Sempronia auch die Interessen der großen Grundbesitzer vorsichtig berücksichtigte, so stieß Tl Gracchus doch auf den unerwarteten Widerstand der selbstsüchtigen Optimaten. Die Bürger strömten aus den Kolonien und Municipien nach Rom zur Abstimmung, aber jene gewannen den Tribunen M. Octavius zu wiederholter Jnter-cession, und während die Erbitterung der Parteien durch die Verhandlungen in den Volksversammlungen sich steigerte, ließ sich der Antragsteller zu gesetzwidrigen Maßregeln (Suspendierung aller Magistrate bis zur Annahme des Gesetzes) und am Ende sogar zur Absetzung seines Gegners hinreißen. Das Gesetz ging im 3. Abstimmungstermine durch und zwar mit Streichung der ursprünglich in Aussicht gestellten Entschädigung, und Ti. Gracchus selbst wurde nebst seinem zwanzigjährigen,

9. Griechische Geschichte - S. 28

1896 - Dresden : Höckner
— 28 — gerade damals in ganz Griechenland zu voller Blüte gedeihenden und insbesondere im Peloponnes der dorischen Herrschaft entgegentretenden Tyrannis gelangen. 5. Aristokratie, Aimokratie und Kyrannis in den übrigen griechischen Staaten. Die spartanische Kegemonie im Wetoponnes. 1. Während Sparta in den einmal angenommenen Formen eines durch den Adel stark beschränkten Königtums beharrte, war die alte Königsherrschaft (Monarchie) in den übrigen griechischen Staaten (mit Ansnahme von Macedonien und Epirus) seit der 2. Hälfte des 8. Jahrh, meist ohne große Erschütterungen der Herrschaft der Adelsgeschlechter (Aristokratie) gewichen; denn mit dem Erstarken geordneter Zustünde im Innern und wachsender Sicherheit nach außen strebten diese danach, statt der bisherigen beratenden Stellung neben dem Throne die Teilnahme am Regiment und endlich die selbständige Leitung zu erlangen. Der griechische Adel zeigte sich lange Zeit auch seiner nenen Stellung durchaus gewachsen und würdig. Selbstlosen Sinnes setzte er seinen Ehrgeiz nur iu die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten gegen das Gemeinwesen, dessen bewaffneter Schutz und sonstige Lasten ihm allein oblagen. Die gesamte religiöse, musische und gymnastische Erziehung seiner Jugend, deren Blüte bei den Nationalfesten (S. 18) sich der ganzen griechischen Welt zur Schau stellte, war darauf gerichtet, den edlen Sinn im Geiste dieser Zeit zu pflegen und zu erhalten. So lange ihm das gelang, hat ihm auch die bäuerliche, Handel- und gewerbtreibende Masse des Volkes, so stolz er auch auf dieselbe herabblickte, ihre Achtung nicht versagt. 2. Indessen alle Tüchtigkeit des Adelsregimentes konnte nicht hindern, daß das Volk mit der Zeit sich doch gedrückter fühlte als unter der einheitlichen Herrschaft des Königtums. Die beginnende Entartung des Herrenstandes zu oligar-chischem Wesen (Oligarchie, Ausartung der Aristokratie), seine Selbstsucht und sein gewalttätiger Übermut, insbesondere aber das durch den zunehmenden Handels- und Seeverkehr geförderte Emporkommen eines wohlhabenden und unternehmenden Bürgerstandes in den aufblühenden volkreichen Städten namentlich der Küstenländer und Kolonien hatten zur Folge, daß gegen die Oligarchen im 7. und 6. Jahrh, sich allmählich der

10. Griechische Geschichte - S. 31

1896 - Dresden : Höckner
— 31 — besonders aber durch die mit jenen Verfassungsänderungen zusammenhängenden bürgerlichen Unruhen von neuem wachgerufen. Dazu kam, abgesehen von bloßer Abenteuerlust, auch kaufmännischer Unternehmungsgeist, der indessen stets über bloße Handelsfaktoreien hinaus zu festen städtischen Ansiedelungen führte. Der verschiedenen Veranlassung entsprechend war auch die Anlage der Kolonien eine verschiedene. Nach einem eigentlichen Plane konnte hierbei nur verfahren werden, wenn die Kolonisation von staatswegen erfolgte. Der Führer eines solchen durch den Erlaß einer Stiftungsurkunde eingeleiteten Staatsunternehmens wurde nach fernem Tode in der Kolonie heroischer Ehren teilhaftig. Häufig ließ sich derselbe bei der Wahl des zu besiedelnden Ortes durch den Rat der delphischen Priesterschaft leiten, welche über eine ausgedehnte Ortskenntnis verfügte. 2. Das Verhältnis der Kolonie zur Mutterstadt blieb auch in dem Falle, daß die Trennung der Kolonisten von der Heimat in Unfrieden erfolgt war, auf einer innigen Pietät begründet, welche sich in dem Mitnehmen des heiligen Feuers vom heimischen Prytaneum, der Teilnahme an den Hauptfesten der Mutterstadt durch Gesandtschaften und Gaben, in gleichartiger Münze und lebhaftem Handelsverkehr kundgab. Politisch und rechtlich waren die Kolonien unabhängig. Aus dieser selbständigen Entwickelung der griechischen Kolonien erklärt sich ihre Bedeutung für den Aufschwung des griechischen Handels und Gewerbsleißes (Zunahme des Edelmetalls und allgemeine Einführung geprägten Geldes S. 27), sowie für die Entwickelung und Ausbreitung griechischer Bildung über die gesamte alte Welt, aber auch die Thatsache, daß die Lage nicht weniger von ihnen an fernen Küsten ohne Hinterland und ohne rechtlichen Zusammenhang mit einem politisch geeinigten, starken Mutterlande stets eine gefahrvolle blieb. 3. Die Verfassung der Kolonien war anfangs durchaus aristokratisch. Die Kolonisten, welche die Stadt begründet und das den Einheimischen entrissene Land unter sich ausgeteilt hatten, bildeten das grundbesitzende Altbürgertum; aus ihm ging, nachdem durch Zuwanderung ein Volk von Kaufleuten und Gewerbtreibenden, Seeleuten und Fifchern entstanden war, die Oligarchie hervor. Die unterworfenen Eingeborenen bewirtschafteten zum Teil als Hörige die Hufen der Grundherren. Allmählich dehnten die Städte ihr Gebiet weiter aus, oft über zahlreiche Ortschaften, deren Bewohner zu der Herr-
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