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1. Die Weltgeschichte - S. 127

1835 - Mainz : Kupferberg
Concil zu Kostnitz. Hussiten. 127 reich gefangen gehalten, und durch die deutschen Fürsten».C.t- wieder frei, die Beschwerden derselben nicht beachtend, abgesctzt. 8) Ruprecht von der Pfalz vermag weder in Italiener), noch in Deutschland Ruhe und Ordnung wieder herzustellcn, und nachdem durch das wegen der Kirchenspaltung gehaltene Co n eil der Cardin die zu Pisa sogar drei Päbste entstan-^09. den, stirbt er plötzlich. 9) S ieg m und von Ungarn, nach dem Tode seines 1410. Mitbewerbers Jobst von Mahren 1411 allgemein anerkannt, bewirkt durch seinen redlichen Eifer für die Kirche das große allgemeine Concil zu Kostnitz: Flucht des Pabstes1414. Johann's Xxiii. mit Hilfe des Herzogs Friedrichs von Oesterreich; daher dieser in der Rcichsacht und im Banne; Verlust seiner Lander — Eidgenossen. Johann vorgeladen, gefangen, abgesetzt. Gregor Xii. legt freiwillig sein Pouti- sicat nieder; aber Benedict Xiii. in Spanien weigert sich hartnäckig, wird nicht beachtet. Johann H u ß eifert zu Prag gleich dem Engländer Wiclef, gegen die Mißbräuche der Kirche — Ablaß; im Banne, nach Kostuitz geladen, soll er widerrufen, wird, des Geleitsbriefs von Siegmnnd ungeachtet, gefangen verbrannt; 1415. eben so im folgenden Jahre sein Schüler Hieronymus von Prag. Die Kirchenreform unterbleibt; Martin V. Pabst. Concordate der einzelnen Nationen; Siegmund getäuscht, ver- kauft die Mark Brandenburg an Friedrich Vi. von 1417. Hohenzollern, Burggraf von Nürnberg. Erbitterung der Hussiten in Böhmen; ihr Prediger Jakob von Mieß; Versammlungen auf dem Berge Tabor; blutige Unruhen in Prag unter dem blinden Johann Ziska.1419. Tod Wenzel's. Verwüstungen an Klöstern und Kirchen. Siegmund nicht anerkannt. Reichszüge gegen die Hussiten; Sieg derselben bei Teutschbrod. Verschiedene Parteien unter ihnen (die beiden Prokope); ihre verwüstenden Züge nach Schlesten, Mähren, Oesterreich, Baiern rc. Allgemeines Concil zu Basel*); Vergleich mit den1431. *) In demselben Jahre Hol wird Jeamie d’Arc, welche Orlean*

2. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 333

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 333 — (1,50-1,60 m), haben ein breites, plattes Gesicht mit vorstehenden Backenknochen, eine braungelbe Hautfarbe und schwarzes, straffes Haar. Sie bewohnen nicht nur Grönland, sondern auch die Randgebiete Nordamerikas, und ihre Gesamtzahl schätzt man auf 40000 Köpfe. Die Eskimo haben es in bewundernswerter Weise verstanden, sich in ihrer Lebens- weise den unwirtlichen Gegenden, die sie bewohnen, anzupassen und die spärlichen Gaben der nordischen Natur auszunutzen. Da es eßbare Pflanzen nur in geringer Zahl gibt, sind sie hauptsächlich auf tierische Nahrung angewiesen. Sie machen Jagd auf Seehunde, Walrosse, Fische, Seevögel und Renntiere und benutzen dabei Harpunen, Bogen, Schlingen und Fallgruben. In einem langen, ganz mit Fellen überzogenen Einmannsboote, dem Kajak, der nur in der Mitte eine Lffnung für den Körper des Ruderers hat, wagen sie sich sogar weit auf das stürmische Meer hinaus. Das wichtigste Jagdtier ist der Seehund, der ihnen fast alle Lebensbedürfnisse liefert: Fleisch als Nahrungsmittel, Speck zur Heizung und Beleuchtung der Wohnung, Felle zur Bekleidung, Sehnen, die als Zwirn benutzt werden, Därme, die man zu Segeln und Fensterscheiben zusammennäht, und Knochen, aus denen man allerlei Geräte fertigt. Die Kleidung, die sich bei Männern und Frauen nur wenig unterscheidet, besteht hauptsächlich aus Fellen, in den von europäischer Kultur beeinflußten Gegenden auch aus dicken Wollstoffen. Als Wohnungen dienen im Sommer Zelte mit Fellüberkleidung; die Winterhäuser liegen z. T. in der Erde, sind aus Steinen und Rasen erbaut und haben zum Schutz gegen die Kälte häufig einen gang- artigen Vorraum. „Doch gibt es in Westgrönland jetzt auch bessere Häuser, deren Wände, Decken und Fußböden von Dielen sind, und in denen sich Tische, Stühle, Spiegel, Bilder, Uhren und Lampen befinden." Als einzige Haustiere hält man Hunde, die zum Ziehen der Schlitten verwendet werden. Schon im Mittelalter hatten sich Normannen an der Küste Grönlands niedergelassen und Ansiedlnngen gegründet, die aber später wieder eingingen. Da war es im 18. Jahr- hundert ein norwegischer Pfarrer auf den Lofoten, Hans Egsde, in dem der Gedanke erwachte, über die Schicksale seiner vor Jahrhunderten in Grönland verschollenen Lands- leute Erkundigungen einzuziehen und den Eingeborenen das Evangelium zu bringen. Er sand die nötige Unterstützung, segelte 1721 nach Grönland, gründete eine Niederlassung und hat bis 1736 unter großen Entbehrungen selbstlos unter den Eskimo als Missionar und Kulturförderer gewirkt. Andre, später auch Herrnhuter Missionare, haben sein Werk fort- gesetzt. Das bewohnte Grönland gehört heute zu Dänemark. Um die Bewohner vor Ausbeutung zu schützen, hat sich die Regierung das alleinige Handelsrecht gewahrt. Kein fremdes Kaufmannsschiff darf an der Küste landen. Der Handel ist des Eises wegen auf den Sommer beschränkt. Das Land liefert Robbenspeck, Fischleber, Felle von Seehunden, Blaufüchsen und Bären, Eiderdaunen, Tran, Walfisch- und Walroßzähne, Stockfische und auch einige Erze, Blei, Zink, Zinn, Eisen sowie Kryolith, das bei der Herstellung des Glases verwendet wird. — Die Hauptanfiedlung ist Jnlianehaab (3000 E.). 2. Die Nordische Inselwelt Amerikas (S. 245). 3. Spitzbergen (65000 qkm) liegt n. von Europa zwischen dem 76. und 80. Breiten- kreise. Es besteht aus vier größeren und vielen kleinen gebirgigen Inseln, die von zahl- reichen Fjorden zerrissen sind. Das Innere der Hauptinsel ist mit Eis bedeckt, von dem sich Gletscher in die Fjorde hinabziehen. Die Westseite wird von einem Arm des Golf- stroms berührt. Daher ist das Küstengebiet hier eisfrei. Die Inseln sind unbewohnt, werden aber im Sommer von Walfisch-, Walroß- und Robbenjägern ausgesucht. Neuerdings sind sie auch zu einem beliebten Reiseziel für Nordlandsreisende geworden. — 200 km s. von Spitzbergen liegt vereinsamt die Bäreninsel (68qkm),noch weiter sw., zwischen Skandinavien und Grönland, Jan Mayen (370 qkm), das einen 2550 m hohen erloschenen Vulkan trägt.

3. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 39

1894 - Dresden : Ehlermann
Preussische Monarchie. — § 13. Der Grosse Kurfürst. 39 Steuern ohne deren Berufung auflegt. Die Stände unter Führung des Schöppenmeisters von Königsberg Rhode und des Generals von Kalkstein weigern sich, dem Kurfürsten den Eid als selbständigem Herzoge zu leisten, unterhandeln mit Polen wegen Wiederübernahme der Lehnshoheit und schliessen einen Bund zur Erhaltung der ständischen Freiheiten. Der Aufstand in Königsberg wird niedergeworfen, Rhode mit List gefangen und ,,wegen Hochverrates“ verurteilt. (Seine trotzige Weigerung, die Gnade des Kurfürsten anzurufen; er stirbt nach 16jähriger strenger Haft in der Festung Beitz.) Endlich 1663 Huldigung in Königsberg. Eine trotzdem ausbrechende neue Auflehnung wird gleichfalls unterdrückt. {Der Rädelsführer, der jüngere v. Kalkstein (Oberst), wird verhaftet. Schon nach einem Jahre freigelassen, entflieht er gegen gegebenes Wort nach Warschau und wiegelt die Polen gegen den Kurfürsten auf. Durch den preussischen Gesandten ergriffen, wird er, in einen Teppich gewickelt, über die Grenze gebracht. Seine Verurteilung durch einen besonderen Gerichtshof und Hinrichtung 1672.] Ix. Landesväterliche Fürsorge, a) Landbau. Die Sicherung des Friedens (Ii b, 4) im Anfang seiner Regierung ermöglicht die Wiederbestellung der verwüsteten Äcker. Ansiedlung von Ausländern (Niederländer, Schweizer). Hebung des Gartenbaues nach niederländischem Muster. Anlegung von Musterwirtschaften auf kurfürstlichen Gütern. Versuche mit Einführung der Kartoffel und des Tabakbaues, b) Gewerbe. Errichtung von Fabriken und Hüttenwerken (Zuckersiederei, Stahl- und Blechwerke u. a.). Förderung der Wollwirkerei (das Spinnhaus in Spandau, zugleich eine besserungsschule für Landstreicher). Einführung feinerer Gewerbe durch die herangezogenen Ausländer (Holländer, Franzosen). c) Handel. Bau von Verkehrsstrassen. Der Friedrich-Wilhelms- (Müllroser-) Kanal zur Verbindung der Spree mit der Oder. Der Hafen von Pillau. Einrichtung ^,e0r<^ne^er ^Olten. Gründung einer Handelsgesellschaft in Königsberg. Die Flotte im Dienst kolonialer Unternehmungen. Gründung der Kolonien Gross-Friedrichsburg und Dorotheenschanze (an der Goldküste von Guinea; baldiger Verfall; später an die Holländer verkauft), d) Bildung Gründung von Schulen (das Waisenhaus zu Oranienburg, eine Stiftung Luise Henriettens). Unterstützung der Universität Frankfurt a. O., Gründung der Universität Duisburg. Anfange der Berliner Kgl. Bibliothek, e) Religion. Der Kurfürst selbst Vorbild frommen Sinnes und christlichen

4. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 137

1891 - Dresden : Höckner
— 137 — 5. Da nun diese demokratische Umwandlung nicht nur die deutsche Hoheit völlig außer acht ließ (Einstellung der Natural-lieserungen oder Fodra), sondern es auch den lombardischen Bischöfen, den festesten Stützen derselben, unmöglich machte, den Hof- und Heeresdienst fernerhin zu leisten, so mußte Friedrich I. von seinem Standpunkte ans alles daransetzen, die aristokratische Naturalwirtschaft Deutschlands auch in der ergiebigen Lombardei wieder zur Herrschaft zu bringen. Auf dem 1. Römerzug (1154-1155) freilich mußte er sich seiner geringen Streitkräfte wegen begnügen, sein Ansehen in Oberitalien wiederherzustellen (Zerstörung der Städte Chieri, Asti und Tortona) und das widerspenstige Mailand zu ächten. Auf dem Marsche nach Rom verständigte er sich zu Viterbo (im südlichen Tuscien) mit dem mißtrauischen (englischen) Papst Hadrian Iv., dem der König den begehrten Marschallsdienst nur widerwillig leistete, und empfing gegen Preisgabe Arnolds von Brescia 1155 aus 1155 seiner Hand im St. Peter die Kaiserkrone. Nach dem Wunsche seines Heeres kehrte er, ohne dem Papst die aufrührerischen Römer unterworfen zu haben, über Spoleto (Strafgericht) und Verona (Kampf an der Etschklause: Otto von Wittelsbach) nach Deutschland zurück. 6. Die zwischen Kaiser und Papst obwaltende Spannung offenbarte sich deutlich auf dem Reichstag zu Besan^on 1157 1157 (Kardinal Roland und Pfalzgraf Otto von Wittelsbach); doch zwang Friedrich mit Hilfe feines kühnen Kanzlers Rainald von Dassel (Manifest an die deutschen Fürsten) und der kaisertreuen Bischöfe die Kurie vorerst zum Einlenken („beneficium“)1). Auf dem 2. Römerzug (1158—1162), den er mit einem gewaltigen, durch italienische Aufgebote noch verstärkten Heere antrat, wurde Mailand 1158 zur Unterwerfung gezwungen. 1158 Daraus ließ der Kaiser durch den Reichstag auf den ron-califchen Feldern die inzwischen von Bologneser Juristen auf Grund des römischen Rechts festgestellten kaiserlichen Rechte verkünden und forderte danach von den Städten außer den Regalien auch die richterliche Oberhoheit zurück, vom Adel in den Landschaften die Wiederherstellung der in voller Auslösung begriffenen 1) Eben damals fand Friedrich I. in seinem Oheim, dem Bischof Otto von Freising, der noch vor 10 Jahren in seiner „Chronik" verbitterten Herzens über die damalige Zerrüttung des Reiches in der Herrlichkeit des Gottesstaates alleinigen Trost suchte, einen begeisterten Herold seiner Thaten.

5. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 178

1891 - Dresden : Höckner
— 178 - der ersten unter Lübeck, das durch seine günstige Lage an der kürzesten Lanbverbinbung zwischen Norb- und Ostsee, wie butch seinen Rang als Reichsstabt und als Mutterstabt der meisten Ostseestäbte (lübisches Recht) alle anberen überflügelte. 4. Die innere Verfassung konnte sich in btefert norb-beutschen Städten, meist Kolonialstäbten, die nicht aus hofrechtlichen Grundlagen entstanben waren, viel freier entwickeln als die der binnenbeutschen Gemeinben. An der Spitze stanb ein kauf-männifches Patriziat; ans ihm würden die jährlich wechselnben 12 — 14 „Ratmannen", so wie bte 2—4 leitenden „Bürgermeister" gewählt. Der „Gemeinbe" war ein bebeutenber Einfluß, namentlich bei außergewöhnlichen finanziellen ober kriegerischen Leistungen ober bei Abänberung der „Willküren" (Satzungen) gesichert. Darum war für bemokratische Bestrebungen nach sübdeutscher Art für lange Zeit hier kein Raum. Aber auch auf wirtschaftlichem Gebiete standen bte norddeutschen Stabte den stibbeutjchen fast ohne jeben Zusammenhang gegenüber; denn mit dem sübbeutschen Land- und Flußhaubel berührte sich der hansische Seehanbel nur am Nieberrhein und in Flanbern (Verschiebenheit des Münzwesens: kölnische Mark in Golb-, lübische in Silberwährung). 5. Als politische Macht erschien die Hansa zuerst im Kriege gegen Walbemar Iv. von Dänemark (1340—1375), der mit Hilfe ritterlicher ©ölbner aus Deutschland bte bänische Monarchie aus tiefem Verfall zu altem Glanze zu erheben gebachte. Die branbenburgischen Wirren nach dem Tode des letzten Askaniers (S. 172) hatten ihm die erste Gelegenheit geboten, nach dem Beispiel feiner Vorgänger in die norbbeutschen Verhältnisse einzugreifen. Die Thronstreitigkeilen in Schweden benützte er zur Anbahnung einer folgenreichen Familienverbindung (Verlobung feiner Tochter Margarete mit Hakon, dem Sohne des Königs Magnus und Mitregenten für Norwegen). Dann erzwang er 1360 bte Herausgabe des verpfändeten Schonen und erwarb bamit bte Herrschaft über bett ©und. 6. Waren bte Interessen der Hansa schon hierburch bebtoht, so zwang sie Walbemar Iv. gerabezn zum Kriege durch bte Plünderung des üppig-reichen Wisby auf Gotlanb 1361. Nach dem er inzwischen durch den Erwerb aller schwebt) chen Laube am Kattegat feine Herrschaft über die Meerengen vollenbet hatte, 1367schloffen die Hanfeftäbte 1367 die „Kölner Konföderation" unter Lübecks Leitung zum Kriege gegen Dänemark. Die wen-

6. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 181

1891 - Dresden : Höckner
— 181 — (seit dem Tode ihres Sohnes Olaf 1387 Königin von Dänemark und Norwegen), die ihrem Großneffen Erich von Pommern die Nachfolge nicht nur in Dänemark, sondern auch in Norwegen gesichert hatte, nun auch mit Hilfe des dortigen Adels ganz Schweden (bis auf Stockholm) in Besitz nahm. 2. Die Hilfe, welche Rostock und Wismar durch Ausgabe von Kaperbriefen der hartbedrängten schwedischen Hauptstadt leisteten, führte zur Ausbildung des räuberischen Unwesens der „Vitalianer" oder „Likendeler" (Klaus Störtebeker), die, vom deutschen Orden aus der Ostsee vertrieben, in gleicher Weise die Nordsee heimsuchten, bis sie endlich 1402 durch die Koggen der Nordseestädte überwältigt wurden. Unterdessen hatten sich 1397 1397 Dänemark-Schweden und Norwegen in der Union von Kalmar unter Margarete zu Schutz und Trutz gegen jeden 'auswärtigen Feind bei voller innerer Selbständigkeit verbunden; doch wußte sich die Hansa auch jetzt noch (durch Übergabe Stockholms an Erich) die Bestätigung ihrer Privilegien in allen drei Reichen zu sichern. 3. Dagegen erlag die Macht ihres alten Verbündeten, des deutschen Ordens, mit einem Schlage, als die sittlichen und auch die politisch-militärischen Grundlagen desselben zerstört wurden. Der fürstliche Prunk der Hochmeister in der Marienburg im Verkehr mit den zahlreichen, oft leichtfertigen Kreuzfahrern edlen Standes untergrub die Sittlichkeit des Ordenslebens, während die auf den blühenden Eigenhandel des Ordens neidischen Städte und der Landadel Preußens mit steigendem Unmut die Ausschließung vom Landesregiment ertrugen (der Eidechsenbund 1397). Der Übertritt der Litauer, des letzten noch heidnischen Volkes Osteuropas, zum Christentum 1386 machte 1386 die Fortsetzung der Kreuzzüge, die eigentliche Aufgabe des Ordens, unmöglich, und die gleichzeitig durch Vermählung des Großfürsten Jagello von Litauen (als Polenkönig Wladiflaw Iv.) mit der Erbin Polens herbeigeführte Union zwischen Litauen und Polen schuf dicht an der Ordensgrenze eine furchtbar überlegene Macht, die nach dem Besitz der Küstenlande streben mußte. 4. Der Übermacht der durch tatarische Reiter und tschechische Söldner (Ziska) verstärkten Polen und Litauer erlag das ganze Aufgebot des Preußenlandes unter dem Hochmeister Ulrich von Jungingen 1410 in der Schlacht bei Tannenberg. Wenngleich 1410 nun der tapfere Heinrich Reuß von Plauen, Komtur von Schwetz, die Marienburg rettete und der Orden im Frieden von

7. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 184

1891 - Dresden : Höckner
— 184 — s... 2- Unter dem Einfluß der reformatorischen Schriften Wy-clrffes begann der humanistisch gebildete Tscheche Johannes Huß Qul !lm?. fumld)en Böhmen), Universitätslehrer und böhmischer Prediger an der Bethlehemskapelle in Prag, gegen die Verweltlichung des Klerus und gegen die Mißbrauche des Papsttums insbesondere gegen die Anhäufung des Kirchengutes zu eifern Da nun aber die Deutschen an der Universität ihm und seinen tschechischen Anhängern (der Ritter Hieronymus von Prag) als Vorkämpfer kirchlicher Rechtgläubigkeit entgegentraten, so brachte er )eme reformatorischen Gedanken in Verbindung mit dem tiefen nationalen Gegensatze, welcher die Bevölkerung Böhmens und auch die akademischen Kreise Prags zerriß. Begünstigt durch den streit, m den König Wenzel mit den drei fremden „Nationen" der Universität durch seinen Eingriff in die Verfassung derselben genet (Auswanderung der deutschen Professoren und Studenten und Begründung der Leipziger Universität 1409), griff die Bewegung auch im tschechischen Adel und Volke um sich, besonders als Huß durch das Einschreiten des Papstes Johann Xxiii mit dann und Interdikt (Predigt gegen den Ablaß und Verbrennung der päpstlichen Bulle) genötigt wurde die Stadt zu verlassen. 3. Unterdessen hatte der Papst auf Sigismunds Drängen ein allgemeines Concil nach Constanz (1414-1418) berufen, die größte Kirchenversammlung des Mittelalters. Aber obgleich die Reformpartei mit dem König (Peter däilly, Gerfon) gegen die Überzahl der reformfeindlichen italienischen Prälaten eine Abstimmung nach Nationen durchsetzte, so ging das Concil doch gegen den Wunsch Sigismunds und der germanischen Nationen der eigentlichen Reform aus dem Wege. Es begnügte sich mit der Ab-1415 setzung Johanns Xxiii. (1415) und der Wahl Martins V. (Colonna) statt seiner und der beiden andern schismatischen Päpste (1417), indem es allerdings dabei ausdrücklich die Selbständigkeit und höhere Autorität eines allgemeinen Conciliums feststellte. Huß, der gemäß seiner Berufung an ein solches, vom Kaiser dahin be-_ sohlen war, hier aber den geforderten unbedingten Widerruf feiner 1415 Lehren standhaft verweigerte, wurde trotz kaiserlichen Geleits 1415 als Ketzer verurteilt und verbrannt, ebenso im Jahre darauf fein Freunds Hieronymus von Prag. Der neue Papst Martin V. wußte sich dem Verlangen nach einer Reform durch Sonderverträge („Konkordate") mit den einzelnen Nationen zu entziehen, denen einzelne Vorrechte bei Besetzung der Kirchenämter eingeräumt und einige päpstliche Geldsorderungen nachgelassen wurden.

8. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 19

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 19 — Zur Erläuterung: Inwiefern trotzte der Papst dem König? Er war eigentlich nach dem Gebot Heinrichs kein Papst mehr; trotzdem behielt er den Vorsitz und erklärte damit des Königs Befehl für null und nichtig, trotzte ihm also. In welcher Vermutung haben wir uns geirrt? Die deutschen Bischöfe wurden wegen ihrer Trennung von der Kirche nur einstweilen ihres Amtes entsetzt und nur mit dem kleinen, nicht mit dem großen Bann (Unterschied!) bestraft, und außerdem wurde ihnen eine Frist zur reumütigen Unterwerfung, Umkehr und Begnadigung gewährt; damit wollte ihnen Gregor eine Brücke bauen, auf der sie sich trotz ihres Beschlusses vom Kaiser ab und dem Papst zuwenden könnten; gewiß eine sehr kluge Maßregel. Welches war der wichtigste Beschluß der Versammlung? Der Bann über den Kaiser. Warum stimmten die Versammelten hierin dem Vorschlag des Papstes bei? Sie waren erzürnt über die Beschimpfung des geliebten Papstes und über die — ihrer Meinung nach — ganz ungerechte Absetzung; sie gestanden wohl überhaupt dem Kaiser nicht das Recht zu, ihnen einen Papst zu nehmen und einen anderen zu geben; sie wollten also durch ihren Beschluß den Kaiser bestrafen und zugleich zeigen, daß er nicht über, sondern unter dem Papst stehe. — Zusammenfassung. Überschrift: Die Wirkung der Wormser Beschlüsse in Rom. — Bann über die Bischöfe und den Kaiser. 4. Der Bannspruch Gregors gegen den Kaiser. Der Bannspruch des Papstes gegen den Kaiser ist etwas so Wichtiges und bis dahin Unerhörtes, daß wir ihn erst kennen lernen müssen, ehe wir darüber sprechen und urteilen dürfen. Lesen des Bannfluches (Siehe Lesebuch, S. 7). Erläuterung der unverstandenen Ausdrücke und Gedanken. Den Stellvertreter Petri nennt sich Gregor, weil Petrus der erste Bischof von Rom gewesen sein soll. Mit der Macht „zu binden und zu lösen" ist das Recht gemeint, Sünden zu vergeben und nicht zu vergeben. Diese Vergebung hängt aber nach der Lehre Jesu (cf. Gleichnis vom verlorenen Sohn) von der Bußfertigkeit des Sünders ab und wird auch jetzt noch in diesem Sinne von den Dienern der Kirche geübt. Die „Pforten der Hölle" bedeuten die Macht des Bösen oder (nach dem Urtext) die Macht des Todes und der Vergänglichkeit. Als König und Sohn eines Kaisers wird Heinrich bezeichnet, weil er noch nicht vom Papst in Rom zum Kaiser gekrönt worden ist; auf diesen allerdings richtigen Unterschied im Titel haben wir seither nicht geachtet. Trotzdem wird Heinrich gerade durch die Absetzung als bisheriger rechtmäßiger König Deutschlands und Italiens (d. h. der Lombardei) anerkannt; die Lombardei gilt also seit Otto I. als ein Teil des römischen Reiches deutscher Nation. Disposition. Einleitung und Anrufung des Petrus; Entziehung der königlichen Würde und Macht durch Lösung der Unterthaneneibe; Ausstoßung aus der Kirche durch Verfluchung mit dem Bann unter Angabe von 6 Gründen; Schluß mit Hinweis auf den Zweck des Bannes. 2*

9. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 20

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
20 — Ergebnis der Erläuterung: Der Bannfluch hat durchweg (Nachweis!) die Form eines an Petrus gerichteten Gebetes, was freilich seltsam zur Verfluchung paßt Zuerst bittet Gregor den H. Petrus ihm zu bezeugen, daß er gegen seinen Willen zum Papst gewählt worden sei (also nicht durch Betrug und Gewalt den H. Stuhl erlangt habe), und daß er von ihm die Macht zu binden und zu lösen erhalten habe. Dann entzieht der Papst im Namen des dreieinigen Gottes und auf Grund der Petrus-Vollmacht dem König Heinrich die Herrschaft des Reiches und entbindet seine Unterthanen, d. h. die geistlichen und weltlichen Fürsten, von dem Eid der Treue: als Grund dafür giebt er die Empörung Heinrichs gegen die Kirche an. Dann umschlingt der Papst im Namen Petri den König mit dem Fluche des Kirchenbannes und stößt ihn dadurch aus der Kirche aus; hierfür giebt er sechs Gründe an: Ungehorsam gegen die Kirche, Abfall von Gott, Umgang mit Gebannten, Ungerechtigkeiten, Verstocktheit, Spaltung der Kirche. Zum Schluß giebt er als den Zweck des Bannes an, daß die christlichen Völker die Macht Petri und seine Kirche kennen und fürchten lernen sollen. Heraushebung der Kernpunkte. 1. Was lernen wir über die Bedeutung des Bannes? Es wird zwar zuerst die Entsetzung des Kaisers und dann seine Verfluchung ausgesprochen; aber doch ist das letztere die Ursache, das erstere die Wirkung. Denn der Bann ist eine Kirchenstrafe und bedeutet den Ausschluß aus der alleinseligmachenden Kirche. Wer aber nicht mehr zur Kirche gehört, der gehört nach der Meinung des Papstes auch nicht mehr zu Gott; mit ihm darf daher kein gläubiger Christ umgehen, und ihm ist auch kein Christ Gehorsam und Dienst schuldig, selbst wenn er es ihm eidlich versprochen hat. Wenn also der Gebannte ein König ist, so braucht ihm keiner seiner Unterthanen, insbesondere die Fürsten und Herren, den Eid der Treue und des Dienstes (Lehnseid) zu halten, den er ihm geschworen. Und darum löst Gregor ausdrücklich alle Diensteide, die dem König Heinrich geschworen worden sind, ja er verbietet sogar jeden Dienst und setzt ihn gerade dadurch ab; denn die Macht des Königs besteht eben darin, daß er das Recht hat Dienst und Gehorsam von seinen Lehnsleuten zu fordern. — Zusammenfassung: Der Bann ist eine Kirchenstrafe und besteht in der Ausstoßung aus der Kirche; die Folge des Bannes ist aber für einen Fürsten der Verlust seiner Herrschermacht und seines Herrscherrechtes, weil der Bann den Lehnseid auflöst; die Folge des Bannes ist also für den Fürsten eine noch härtere Strafe als der Bann selbst. 2. Welches ist der Hauptgrund, aus dem der Papst den König Heinrich bannt? Es werden ja in dem Bannspruch mancherlei Gründe (siehe oben!) angeführt, aber alle laufen darauf hinaus, daß Heinrich sich gegen die Kirche aufgelehnt hat (Nachweis), was ja auch zweimal hervorgehoben wird. Diese Auflehnung hat sich aber am deutlichsten und stärksten darin gezeigt, daß Heinrich sich und die deutschen Bischöfe von der Kirche trennte und dadurch die Kirche spaltete. Denn hierdurch

10. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 22

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 22 — durch Auflösung des Lehnseides. Gregor bannte Heinrich hauptsächlich deswegen, weil sich dieser durch Entsetzung des Papstes zum Herrn der Kirche ausgeworfen und die Kirche gespalten hatte. Gregor war der Meinung, daß der Papst Oberherr der Kirche und — durch seine Gewalt zu binden und zu lösen — auch Oberherr von Kaiser und Reich sei. Der Papst wollte den König durch den Bann zur Demütigung und Unterwerfung unter feinen Willen zwingen. 2. Zusammenfassung des letzten Teilabschnittes. (Der Bann-fpruch des Papstes); der vier Teil-Abschnitte (Überbringung und Verkündigung der Wormser Beschlüsse, die Bannung, der Bannspruch); des ganzen Abschnittes (Die Bannung des Kaisers auf dem Konzil zu Rom — Bannfpruch). Iii). Beurteilung. 1. Die Handlungen Gregors. 2. Der Plan Gregors. 3. Die Handlungen Heinrichs. 1. Die Handlungen Gregors. Sie machen auf uns einen ähnlichen Eindruck wie die Einrichtungen Gregors. Daß Gregor die kaiserlichen Räte bannte, war zweckmäßig (denn nur durch solche Strenge konnte er dem Unfug steuern und den Kaiser vor weiteren Übelthaten abschrecken) und gerecht (benn die Räte verdienten die Strafe); Gregor zeigte sich also klug, streng und gerecht, zugleich auch (durch sein Auftreten gegen die vornehmsten und mächtigsten Herren) mutig und rücksichtslos. Daß Gregor nun dem Kaiser Vorwürfe machte wegen feines Umgangs mit den Gebannten und wegen seiner Laster (von denen er freilich nur durch Hörensagen und vielleicht auch durch Verleumdungen wußte) können wir auch noch gut heißen, ja auch noch, daß er dem Kaiser mit der Kirchenstrafe des Bannes drohte; denn der Kaiser hatte sich gegen die Kirche vergangen (Simonie, Umgang mit den Gebannten). Gregor zeigte sich also auch hier streng, gerecht und mutig. Aber daß er dem Kaiser die Einsetzung von Bischöfen vorwarf und ihm mit Entsetzung drohte, das war ungerecht und anmaßend; denn der Kaiser hatte doch das Recht zur Investitur, und Gregor war doch nicht sein Oberherr und Richter. Es war aber auch unklug; denn es mußte ja den jungen, hitzigen und siegesfrohen Kaiser zu Kampf und Gewalttat reizen. Das Verhalten des Papstes auf der Fastenversammlung (insbesondere gegen die Boten) haben wir schon früher als mutig, edelmütig und klug bezeichnet und können jetzt noch hinzufügen, daß er sich beim Empfang der kaiserlichen Botschaft sehr geistesgegenwärtig und entschlossen und bei der Bestrafung der deutschen Bischöfe sehr klug zeigte. Wie sollen wir aber über den Bannspruch des Papstes urteilen? Wertn er den Kaiser wegen der Simonie, des Umgangs mit den Gebannten, der ungerechten Entsetzung und der Spaltung der Kirche aus der Kirche und dem Gottesbienst ausgestoßen hätte, so könnten wir das immer noch billigen, benn dazu hatte der Papst das Recht, die Macht und auch gerechte Ursache; er hätte sich aber trotzbem bebenken müssen,
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