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1. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 74

1891 - Dresden : Höckner
— 74 — 4. Der Übergang des fränkischen Königtums auf die Karolinger und der Bund derselben mit dem Papsttum 741-768. 1. So fest gegründet hatte Karl Martell die Macht seines Hauses, daß er das Majordomat ohne Widersprach auf seine Söhne Karlmann (in Austrasien, Alamanuien, Thüringen) und Prppiu (in Neustrien und Burgund) übertragen konnte. Die beiden Brüder befestigten zunächst gemeinsam ihre Herrschaft in siegreichen Kämpfen gegen die unbotmäßigen Alamannen (Aufhebung des Herzogtums 747) und gegen den bisher ganz unabhängigen Herzog Odilo von Baiern, dessen unmündiger Sohn Tassilo 748 nach des Vaters Tode sein Herzogtum als fränkisches Lehen empfing. Die kirchlichen Bestrebungen ihrer Zeit unterstützten sie beide mit gutem Vorbedacht und stellten außerdem ihre Macht auch dadurch auf eine neue Grundlage, daß sie ein gesetzlich anerkanntes Verfügungsrecht über den größten Teil des Kirchengutes gewannen. 2. Nach dem Eintritt Karlmanns in das Kloster Monte Cassino 747 alleiniger Inhaber der höchsten Gewalt im Frankenreiche, entschloß sich Pippin der Kurze zur Wahrung der neuen Ordnung das Scheinkönigtum der Merowinger zu beseitigen und zwar mit Hilfe des Papsttums, das seinerseits des Schutzes gegen die Angriffe des Langobardenkönigs bedurfte (S. 70). Auf Grund der ausdrücklichen Zustimmung des Papstes Zacharias (Gesandtschaft nach Rom) ließ sich Pippin Ende 751 752 oder Anfang 752 zu Soissous von den versammelten Großen zum König erheben und von den Bischöfen salben. Der letzte Merowinger Childerich Iii. wurde ins Kloster geschickt. 3. Im Jahre 754 wurde die Salbung vom Papst Stephan Ii., der vor den Angriffen König Aistulfs hilfesuchend an den fränkischen Hof gekommen war, am Königspaar in der Kirche des h. Dionysius (St. Dänis) bei Paris wiederholt und dadurch das Bündnis des karolingischen Königtums und des Papsttums feierlich besiegelt. In zwei siegreichen Feldzügen (754 und 756) zwang Pippin darauf als Schutzherr der Kirche („Patricius") den Langobardenkönig zum Frieden und zur Herausgabe des Exarchats von Ravenna und der Pentapolis (des Küstenstrichs südlich von der Pomündung bis nach Ancona hin), die er nun dem römischen Stuhle übertrug („Constantinische Schenkung"). 4. In enger Verbindung mit der fränkischen Kirche (Bischof Chrodegang von Metz) war Pippin seitdem eifrig bemüht, auf

2. Unsere Kaiser und ihr Haus - S. 181

1894 - Dresden : Jacobi
181 zorn frh bemeistern und auf verstndigen Rat achten gelernt. Er hatte ein durch und durch religises Gemt; seine Frmmigkeit streifte oft an Schwrmerei. Durch seinen Lehrer Wipo hatte er eine gelehrte Erziehung erhalten; zur Geistlichkeit nahm er eine hnliche Stellung ein, wie Hein-rich Ii. Heinrich Iii. war von hoher Gestalt. Seine Gesichtsfarbe war so dunkel, da man ihm den Beinamen des Schwarzen" gab; seine Gesichts-zge waren anmutig und gewinnend. Wipo hebt unter seinen Tugenden besonders hervor: Demut, Frmmigkeit, Friedensliebe, Adel, Wrde der Haltung und Kriegsmut, also gerade die Tugenden, welche man vor allem als kniglich bezeichnen mu. Da diesem so wrdigen Herrscher, vom besten Willen beseelt, auch die reichsten Mittel zu Gebote standen, wurde er der mchtigste von allen deutschen Kaisern. b) Sein Walten im Innern. Nach Otto dem Groen hat kein Kaiser solche Macht besessen als Heinrich Iii. Bon Franken gehrte ihm der grte Teil als Hausmacht; die Herzogtmer Bayern und Schwaben verwaltete er selbst. Die beiden Herzge von Sachsen und Lothringen gehorchten ihm willig. Nur als der alte Herzog von Lothringen starb und Heinrich dem wilden Sohne Gott-fried dem Brtigen nicht das groe Erbe, sondern nur Ober-Lothringen verlieh, emprte sich dieser mehrere Male; doch Heinrich besiegte ihn und setzte ihn gefangen; erst gegen Ende seiner Regierung gab ihm Heinrich Ober-Lothringen. Nachdem Heinrichs Iii. erste Gemahlin frhzeitig gestorben war, vermhlte er sich 1043 mit Agnes von Poitiers. Sie war die Tochter und Erbin des Herzogs Wilhelm von Aquitanien; durch sie hoffte der Kaiser seine Macht in Burgund und in Italien fester zu begrnden, wohl gar in Frankreich festen Fu zu fassen und so dies Land in Abhngig-keit von Deutschland zu bringen. Die Deutschen sahen diese Verbindung nicht gerne, da sie frchteten, da mit der fremden Frstin auch fremde, leichtfertige Sitten nach Deutsch-land gebracht wrden. Allein die junge Kaiserin war eben so ernster und frommer Gesinnung wie ihr Gemahl; beide huldigten der ernsten Rich-tnng der Mnche von Clngny. Heinrich Iii. nahm gleich seinem Vater sich vornehmlich der Armen und Bedrngten an, infolgedessen begnstigte auch er die Einfhrung des Gottesfrieden. Von Constanz aus erlie er ein kaiserliches Gesetz, nach welchem sich jeder der Fehden enthalten und den Frieden bewahren sollte. Die Friedensbrecher wurden von ihm streng bestraft. c) Heinrich sucht die Kirche an Haupt und Gliedern zu reformieren. Weiter frderte der Kaiser die Bestrebungen der Mnche zu Cluguy auch darin, da er gleich ihnen auf die Reinigung der Kirche, auf Erweckuug religisen Sinnes und auf Besserung des Wandels, vornehmlich der Geist-lichen, drang. Der Kaiser enthielt sich nicht nur jeder Simonie, sondern

3. Unsere Kaiser und ihr Haus - S. 188

1894 - Dresden : Jacobi
188 Nachdem er genesen mar, suchte er die Fürsten auf seine Seite zu ziehen und gab jetzt den Herzog Magnus frei; dadurch erreichte er jedoch nichts. Nun sah er sich gentigt, mit den Sachsen Frieden zu schlieen unter folgenden harten Bedingungen: die kniglichen Burgen sollten nieder-gerissen werden; Otto von Nordheim erhielt sein Herzogtum zurck, und fortan mute der König seine Residenz auch in anderen Lndern aufschlagen. Alsbald wurden nun die festen Burgen unter dem Hohne der Menge niedergerissen. Von der Harzburg sollten nur die Mauern abgebrochen werden, dagegen die Domkirche und die andern Gebude erhalten bleiben. Das gemeine Volk aber versammelte sich zu einem groen Haufen, fiel der die andern Gebude her, plnderte die Schtze, zertrmmerte die Altre und brannte die Kirche nieder. Zuletzt gruben sie auch die Ge-beiue seines Sohnes und seines Bruders aus und schndeten sie. s) Heinrich besiegt die Sachsen. Heinrich war tief emprt der diese Schandthat der Sachsen und schickte unverzglich Abgesandte nach Rom, um den apostolischen Stuhl gegen die anzurufen, welche die Kirche verbrannt, die Altre zertrmmert und die Grber entweiht hatten. Die Fürsten, gleichfalls entrstet der diese Frevelthat, gewhrten jetzt dem Könige willig Beistand gegen die Kirchen- und Leichenschnder. Mit einem groen Heere zog Heinrich nun gegen die Sachsen und besiegte sie 1075 bei Hohenburg an der Uustrut, in der Nhe von Laugen-salza, indem er pltzlich der seine Gegner, welche ihn noch weit entfernt glaubten, einherfiel und ihr Heer zerstreute. Nunmehr muten sich die Sachsen unterwerfen. Da Heinrich sie in seinem Siegesbermut zu strenge bestrafte und die Burgen wieder auf-baute, beschwerten sich die Sachsen der ihn bei dem Papste Gregor Vii. c) Heinrichs Iv. Streit mit dem Papste Gregor Vii. a) Entstehung des Papsttums. In der ersten Christengemeinde waren alle Gemeindeglieder einander gleichgestellt. An der Spitze derselben standen gewhlte Kirchenlteste oder Presbyter. Nach Apostelgesch. 6 wurden ihnen als Gehlfen Kranken- und Armenpfleger (oder Diakonen) zur Seite gestellt. Bald zeichnete man auch die Evangelisten oder Redner aus, und so bildete sich der Priester-stand oder der Klerus. Im Gegensatz zu ihnen nannte man die brigen Gemeindeglieder das Volk oder die Laien. Unter den Presbytern erhielt in der Folgezeit einer die oberste Leitung der Gemeinde; man nannte ihn Auffeher oder Bischof" (vom griech. episkopos d. i. Auffeher). Die Bischfe in den ltesten Gemeinden er-hielten den Titel Erz- (d. i. lteste) Bischfe", die in den groen Stdten (oder Metropolen) Metropolitana, die in den ltesten und berhmtesten Gemeinden Patriarchen"; es waren dies die Patriarchen von Jerusalem, Antiochien, Alexandrien, Rom, Konstantinopel. Der Bischof in Rom erlangte bald das' hchste Ansehen von allen. Hierzu trug bei: das Ansehen Roms, der Hauptstadt der alten Welt,

4. Mit einem kolorirten Kupfer - S. 1

1812 - Dresden Leipzig : Selbstverl. K. Engelhardt
Iter Mai. 1484. f. Albrecht, Herzog von Sachsen und Erzbischof von Mainz. ^)röfere Vaterfreuden konnte einst der Knabe nicht gewahren, als wenn er Sinn und Talent fue den geistlichen Stand zeigte. Dem Kurfürsten Ernst gab die Natur iene Freuden reichlich inalbrecht, - dem Zweiten feiner fünf Söhne (geb. 1467). Denn Albrecht betete oft und mit Inbrunst — Al- brecht faßte Psalmen, und was sonst der Kaplan ihm vorsagte, so schnell, daß er bald alles aus- wendig nachsagen konnte — Albrecht fang gern und mit Ausdruck und war überhaupt in „aller- ley fast wohl geschickt, tetig und fer- tig". Was bedurfte es weiter Zeugnis, der Knabe sei, dem Herrn sich zu weihen, be-. stimmt. » Deshalb ward denn auch Albrecht, der Schule kaum entlaufen, Domherr zu Mainz, und „ ist er, (wie Spalatin sagt) als der jüngsten Thumbherren einer, wiewol ein geborner Fürst, unter den Choralisten gestanden und das Ge- sangbuch alsbald, als irgend ein Cborschüler auf- gechan und das Gesang, wie es die Zeit bracht, gesucht." Erzbischof Dither von Isenburg A ec-

5. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 212

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
212 Das deutsche Reich bis zum Ende des elften Jahrhunderts. land drohende Nebel brachte bei vielen höheren und niederen Geistlichen auch eine ungeistliche Lebensweise hervor. Außer der Ausgelassenheit und Zügellosigkeit des Lebens, wovon auch Geistliche nicht selten ergriffen Wurden, trat störend der Kirche die vielfache Uebertretung des Gesetzes entgegen, durch welches sie von alter Zeit her die Ehelosigkeit der Geist- lichen forderte. Schon unter den sächsischen Kaisern hatten päpstliche Aufforderungen, Festsetzungen von Concilien, kaiserliche Verordnungen auf die Herstellung des Cölibats gedrungen, ohne daß das Uebel ge- wichen wäre. Die Verwicklung in weltliche Angelegenheiten führte zu der Uebertretung des Cölibatgesetzes, und diese war, indem Rücksicht auf die gegründeten Familien das Verlangen nach Besitz und Macht er- höhte, wieder Ursache für fortschreitende Verweltlichung. 14. Heinrich Iii. (1039—1056) war der Erbe von seines Vaters Plänen und Bestrebungen, zu deren Verwirklichung er auch des Va- ters Kraft und Klugheit besaß. Doch während er so, auf der Vorge- fundenen Grundlage fortbauend, die Herrschermacht in Deutschland auf den höchsten Gipfel erhob und mit nicht minderem Nachdruck sein An- sehn in den Nebenlanden geltend machte, lieh er vermöge eines streng religiösen Sinnes seinen mächtigen Arm auch der Herstellung der Ord- nung in der Kirche, und wenn er hier in der seit Otto I. begonnenen, dem Geiste der Kirche nicht entsprechenden Weise durch Machtgebot schaltete, so hat er es doch in einer solchen Richtung gethan, daß er dadurch gerade der Kirche die Kraft verschaffte, sich im Innern zu er- neuern und gegen Herrscher, die ihre Gewalt nicht in gleich heilsamer Richtung verwandten, den Kampf für ihre Selbstständigkeit zu bestehen. Zuerst hatte er gegen die Böhmen zu ziehen, deren König Brzetislaw, Ulrichs Sohn, in Polen während der Minderjährigkeit des auf Mies- zpslaw Ii. gefolgten Kasimir eingebrochen und bis Krakau und Gnesen vorgedrungen war. Bis zum Jahre 1042 waren die Böhmen mit zwei Feldzügen zur Ruhe gebracht. Ihr König mußte neu huldigen, und die Bildung einer großen slavischen Macht im Osten, wie sie durch fort- dauernde Siege Böhmens über Polen sich gebildet hätte, war verhindert. Daran schloß sich ein ungarischer Feldzug. In Ungarn war auf Stephan sein Schwestersohn Peter gefolgt, und dessen Grausamkeit hatte der noch nicht vertilgten Partei des Heidenthums die Kraft gegeben, an seine Stelle Stephans Schwager Aba zu setzen. Obgleich Peter die Böhmen gegen die Polen unterstützt hatte, mußte er doch jetzt Heinrichs Hülfe suchen, und dieser unternahm den Krieg, der für die deutsche Oberhoheit und für das Bestehen des Christenthums zugleich geführt wurde, und in dem Brzetislaw ihn unterstützte. Auch hier waren zwei Feldzüge bis zum Jahre 1044 erforderlich, ehe Heinrich den Peter zu Stnhlweißen- burg in seine Würde wiedereinsetzen und das bairische Recht im Lande
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