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fassung, die die Gründung neuer Klöster verbot. Das Volksschul-
1836. wesen erhielt 1836 eine gesetzliche Grundlage.
1834. § 102. So umgestaltet trat Sachsen am 1. Januar 1834 in
den deutschen Zollverein ein, der unter Preußens Leitung bereits über Bayern und Württemberg sich ausgedehnt hatte und nach dem Beitritte der thüringischen Staaten, Kurhessens, Badens, Nassaus und Frankfurts gegen 8200 Hü Meilen mit 25 Mill. Einw. umfaßte. Er verwandelte das außerösterreichische Deutschland in ein einheitliches Wirtschaftsgebiet, das Zölle nur an den Außengrenzen des Vereinsgebiets erhob, und bereitete dadurch die politische Neugestaltung Deutschlands unter der Führung Preußens aufs wirksamste vor.
•1836 § 103. Nach dem Tode des greisen Königs Anton am 6. Juni
1836 bestieg Friedrich August Ii. den Thron (1836-54). Sachsen war in raschem Aufblühen. Die von alten Fesseln befreite Landwirtschaft ging von der Dreifelderwirtschaft zur ertragreicheren Fruchtwechselwirtschaft über.* Der Gewerbfleiß fand im weiten Zollvereinsgebiet einen offenen Markt und wandte sich mehr und mehr dem Dampfbetriebe zu, was wieder die Steinkohlenförderung steigerte; den Betrieb der Freiberger Silbergruben sicherte der Rotschönbergerstollen gegen Grubenwässer Der Verkehr nahm einen ungeahnten Aufschwung. In der Münzkonvention von 1838 nahmen alle norddeutschen Staaten den preußischen Münzfuß an (1 Mark Silber fein = 14 Thaler = 20 Gulden); zu dem immer weiter sich ausdehnenden Straßennetz traten die Eisenbahnen, deren Erbauung der Staat anfangs an Aktiengesellschaften überließ (Leipzig-Dresden, die erste größere Linie in Deutschland, 1839 vollständig eröffnet; Überbrückungen des Göltzsch- und Elsterthales), und die Dampfschiffahrt auf der Elbe (Gründung der sächsisch-böhmischen Dampfschiffahrtsgesellschaft 1837). So stieg die Einwohnerzahl von 1595 000 E 1834 auf 2 Millionen 1855, die Dichtigkeit der Bevölkerung auf 1 Qnadratmeile von 5800 auf 7500 E.
* Die im ganzen Mittelalter und bis in unser Jahrhundert hinein herrschende Dreifelderwirtschaft teilt die gesamte Dorfflur in zwei Teile. Ter eine Teil bleibt als Weide und Wald unbebaut liegen, der zweite, dem Dorfe näher gelegne wird in drei „Felder" geteilt und von diesen abwechselnd das eine mit Winterkorn, das zweite mit Sommerkorn bestellt, während das dritte als Brache „ruht." Das Vieh ist wesentlich auf den Weidegang angewiesen, der Dünger geht also größtenteils verloren. Bei der Fruchtwechselwirtschast wird die ganze Flur, abgesehen von Wiesen und Wäldern, unter den Pflug genommen und in den verschiedenen Abteilungen abwechselnd mit Winterkorn, Sommerkorn und Futterkräutern bestellt. Damit verbindet sich die Stallfütterung. So lange die Weiderechte der Grundherren, also die bäuerlichen Äbhängigkeitsverhältnisie, bestanden, war die Fruchtwechselwirtschaft unmöglich.
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Extrahierte Personennamen: Anton Friedrich Friedrich August Winterkorn
Extrahierte Ortsnamen: Sachsen Württemberg Kurhessens Badens Frankfurts Deutschland Deutschlands Sachsen Deutschland