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7. Der Vater (pater familias) herrscht allein und unumschränkt, nur den Göttern verantwortlich und gebunden nur durch Religion und Sitte (fas), nicht durch Rechtssatzungen (ins), über die Familie, auch über die verheirateten Söhne (patria potestas); neben ihm schaltet die ihm in heiliger Ehe (confarreatio) verbundene Frau (matrona) sittsam und thätig als Herrin im Haus. Zur Familie gehören auch die Sklaven (servi, famuli), welche freigelassen werden konnten (libertini), und die Schutzgeuoffen (cli-entes), welche der Hausherr als patronus vertritt (S. 15).
8. Den Grundzug der römischen Religiosität bildet die Furcht vor unbekanntem göttlichen Walten. Von der Geburt bis zum Tode fühlt sich der fromme Bauer in allen Regungen des Lebens umgeben und beeinflußt von einer zahllosen Schar das All durchdringender göttlicher Wesen. Und wie jeder einzelne, so steht jede Familie und Geschlechtsgemeinschaft, die Gemeinde, das ganze Volk unter der Obhut seines Genius. Nach echt bäurischer Art besteht eine Art gegenseitiger Verpflichtung zwischen Menschen und Göttern, welche dem Menschen die Sorge für die gewissenhafteste Erfüllung aller Verbindlichkeiten auferlegt (religio) und zwar unter peinlichster Beobachtung aller von alters her vorgeschriebenen gottesdienstlichen Formen (cerimoniae) und aller Zeichen des Götterwillens (omina, prodigia); daher die Abhängigkeit von den Priestern, welche allein im vollen Besitz der hierzu nötigen Kunde sind.
Ii. Die Zeit der Republik.
509—31 v. Chr.
J. Von dev Gründung dev Republik bis pm Beginn dev punifchen Rviege: Wevfusiungsenlwickelung und Vvwevbnng dev Pevvschsfl übev Italien.
509- 264 v. Chr.
1* Ständekampf und Aufsteigen Noms zur Vormacht Mlttelitaliens 509-366 (358).
1. Aas Mngen der Wteös um wirtschaftliche und rechtliche Sicherung bis zum Sturz des Decemvirats 509—449.
1 Die Begründung der Republik, a) Konsulat und Diktatur.
1. Das Ergebnis des Sturzes des Königtums war nicht sowohl ein Umsturz der bisherigen Berfassung, als vielmehr eine Umbildung derselben zur patrieischen Aristokratie. Die höchste Gewalt wird beibehalten, aber unter Formen, die ihren Mißbrauch ausschließen: an Stelle des monarchischen Prinzipes tritt dasjenige der Kollegialität. Träger der königlichen Gewalt werden mit denselben Insignien zwei alljährlich in den Centnriatkomitien aus den Patriciern zu wählende und völlig gleichberechtigte Konsuln als oberste magi-
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Ausdehnung der Großgutswirtschaft (latifundia) und Sklavenarbeit (Sklaveneinfuhr aus dem Orient, meist über Delos, seit den syrischen Kriegen ein Hauptzweig des römischen Handels). Hiermit in Verbindung stand die drohende Zunahme des großstädtischen Proletariats. Diesen Gefahren brachte der Senat in seiner Mehrheit entweder kein Verständnis oder keinen guten Willen entgegen, obgleich der große Sklavenaufstand in Sieilien (135 -132) dieselben in erschreckender Weise offenbarte.
1. Ti. Sempronius Gracchus 133.
1. Da unternahm es Ti. Sempronius Gracchus, der Sohn des Besiegers der Keltiberer und der edlen hochgebildeten Cornelia, der Tochter des älteren Scipio Asricanns, und der Schwager des jüngeren Scipio Ämilianns, welcher die Verödung Italiens auf seiner Reise zum nnmantinischen Heere besonders in Etrurien gesehen hatte, der wirtschaftlichen Not der Bauernschaft abzuhelfen. Als Volkstribun brachte er
133 i. I. 133 unter Zustimmung der hervorragendsten Männer seiner Zeit unmittelbar beim Volke einen Gesetzesvorschlag ein, welcher das Licinische Ackergesetz mit folgenden Änderungen erneuerte:
1. Außer 500 jugera für sich darf jeder Vater von 2 Söhnen für diese noch je 250 jugera vom Gemeindeland im Besitz haben.
2. Für das herauszugebende Land wird eine Entschädigung aus dem Staatsschatz gezahlt.
3. Der frei werdende Acker wird in Losen zu 30 jugera (durchschnitt!. Maß eines Bauerngutes) zu unveräußerlicher Erbpacht verteilt.
4. Eine alljährlich vom Volke neu zu wählende und nachträglich noch mit richterlicher Gewalt (über die bei der Trennung von Gemeinde- und Privatbesitz sich ergebenden Streitfälle) ausgestattete Kommission von 3 Mitgliedern leitet die Aufteilung (tresviri agris iudicandis adsig-nandis oder agris dandis iudicandis).
2. Obwohl diese lex Sempronia auch die Interessen der großen Grundbesitzer vorsichtig berücksichtigte, so stieß Tl Gracchus doch auf den unerwarteten Widerstand der selbstsüchtigen Optimaten. Die Bürger strömten aus den Kolonien und Municipien nach Rom zur Abstimmung, aber jene gewannen den Tribunen M. Octavius zu wiederholter Jnter-cession, und während die Erbitterung der Parteien durch die Verhandlungen in den Volksversammlungen sich steigerte, ließ sich der Antragsteller zu gesetzwidrigen Maßregeln (Suspendierung aller Magistrate bis zur Annahme des Gesetzes) und am Ende sogar zur Absetzung seines Gegners hinreißen. Das Gesetz ging im 3. Abstimmungstermine durch und zwar mit Streichung der ursprünglich in Aussicht gestellten Entschädigung, und Ti. Gracchus selbst wurde nebst seinem zwanzigjährigen,
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Widerstand des vielfach auch wirtschaftlich von ihnen ausgebeuteten Volkes erhob. Die Forderungen der politisch nicht berechtigten Stände gingen seitens der Reichen aus eine ihrem Vermögen entsprechende Vertretung bei der Regierung, seitens der Armen aus Schutz gegen die Übergriffe des herrschenden Standes, zuweilen auch aus den Erlaß von Schuld- und Zinsgesetzen. Wo der Adel die Forderungen des Volkes erfüllte, kam es, wie fast überall in den Städten Kleinasiens, zur Bildung einer Timokratie, in welcher an Stelle der Geburt der Census des Grundvermögens den Eintritt in deu regierenden Stand ermöglichte, oder zur Aufzeichnung des Gewohnheitsrechtes.
3. Wo die Vornehmen die Forderungen des unzufriedenen Volkes ablehnten, blieben Gewaltthätigkeiten nicht aus. Dasselbe scharte sich zu offenem Kampfe gegen die Oligarchen um einen begabten und ehrgeizigen Mann, entweder einen
nicht vollberechtigten Reichen oder einen Mann des Volkes selbst, zumeist aber einen Adeligen, der ans irgend einem Grunde mit seinen Standesgenossen zerfallen war. Mit einer vom
Volke angeblich zu seinem Schutze ihm beigegebenen Leibwache bemächtigte er sich dann der Akropolis und damit der Herrschaft über die Stadt. So erhob sich seit der Mitte des 7. Jahrh, in einem großen Teile der hellenischen Welt unter
wilden Parteikämpsen ein neues demokratisches Königtum, die Tyrannis. Die eigene Sicherheit und der Vorteil ihres Hauses verlangten es, daß die Tyrannen den Wohlstand namentlich des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen zu sördern
wie durch Begünstigung von Kunst und Wissenschaft den Glanz ihrer Herrschaft zu erhöhen und dadurch zugleich die Bürger von der Politik abzulenken strebten.
4. Die hervorragendsten Tyrannenherrschaften entstanden im nördlichen Peloponnes am Isthmus (hier in altionischer Gegend zugleich im Gegensatz zur Herrschaft des dorischen Stammes) und in den Seestädten des ägäifchen Meeres, wo der lebhafte Verkehr frühzeitig ein selbstbewußtes Bürgertum erzeugte.
In Sikyon begründete Orthagoras die Herrschaft seines altionischen Geschlechts (665—565). Der letzte und bedeutendste der Ortha-goriden, Klisthenes, beendete den 1. heiligen Krieg (595 — 586), welcher zum Schutze des delphischen Orakels gegen Krisa geführt wurde.
In Korinth, welches schon damals infolge seiner unvergleichlichen Lage die erste griechische Handelsstadt war, vertrieb Kypselus 655 die gewalttätigen Bakchiaden und vererbte die Herrschaft auf seinen Sohn Periander, einen der 7 Weisen (Weihgeschenke in Delphi und
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wählter Leiter der Finanzen) und ohne ein anderes Mittel als seine überwältigende Persönlichkeit und besonders seine Beredsamkeit bis zu seinem Tode thatsächlich der einzige Leiter des athenischen Staates. Die schroffsten (oligarchischen) Elemente der Gegenpartei sahen sich seitdem mehr und mehr auf erfolglose Intriguen ihrer Hetärien beschränkt (S. 59).
2. Im Innern sah Perikles) in der dauernden Feststellung der Demokratie die sicherste Gewähr für den Ruhm und die Größe Athens. Von dieser Überzeugung geleitet, hatte er schon vorher außer zur Beseitigung der politischen Rechte des Areopags auch zur Durchführung einer Reihe anderer Reformen mitgewirkt, welche zumeist darauf berechnet waren, fortan ebensowohl aristokratischen Reaktionsgelüsten wie radikaler Neuerungssucht jede Aussicht auf Erfolg zu nehmen.
a) Kompetenzerweiterung der Heliäa durch Schmälerung der Rechte des Areopags und Beschränkung der selbständigen richterlichen Thätigkeit der Archonten. Die ganze Heliäa (Heliasteneid) wurde in einzelne, je nach der Bedeutung des Prozesses mehr oder weniger zahlreich zusammengesetzte Gerichtshöfe geteilt. Um auch den mittellosen Bürgern die Teilnahme an der Ausübung der Gerichtshoheit zu ermöglichen, führte Perikles den Richtersold ein (1 Obolus —13 Pf. sür jeden Gerichtstag), wozu später auch eine Entschädigung für den Besuch der Volksversammlung kam. Außerdem wurden besondere Kriegs- und Handelsgerichte ans sachverständigen Heliasten gebildet.
b) Einsetzung eines Gesetzgebungs- und Revisionshofes, (Nomotheten), dessen Mitglieder, in wechselnder Anzahl aus den Geschworenen ausgelost und vereidigt, über die Zulässigkeit der Aufhebung eines alten oder der Annahme eines neuen Gesetzes zu entscheiden hatten. Eine weitere Schutzwehr der demokratischen Verfassung bot sich in der „Klage wegen gesetzwidrigen Gesetzvorschlags", welche von jedem Athener gegen verfassungswidrige Anträge eingebracht werden konnte.
c) Eine Reform des Bürgerrechts schloß alle, welche nur vom Vater her, nicht auch von der Mutter Athener waren, grundsätzlich vom Bürgerrecht aus.
d) Einführung des Soldes und Verpflegungsgeldes für den Dienst auf der Flotte (im Durchschnitt 3 Obolen täglich).
*) Perikles, geb. zu Athen ca. 493 aus altadeligem, reichem Geschlecht, Sohn des Lanthippus, des Siegers von Mykale, und der Agariste, der Nichte des Alkmäoniden Klisthenes, wurde durch die berühmtesten Meister seiner Zeit, den Eleaten Zenon und den bahnbrechenden Philosophen Anaxagoras von Klazomenä, zu großartiger Weltanschauung und Geistesfreiheit erzogen. Nachdem er in rühmlichem Kriegsdienst sich bewährt hatte, begann er zögernd nach dem Tode des Aristides als Vorkämpfer der Demokratie auch politisch zu wirken, um bald trotz seiner stolzen Zurückhaltung durch die Gewalt seines überlegenen Geistes Gegner und Mitarbeiter, selbst das souveräne Volk seinen patriotischen Absichten dienstbar zu machen.
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zur Förderung des Handels: strenge Hafen- und Marktpolizei, rasche Erledigung der Prozesse durch die Handelsgerichte, strenge Schuldgesetze, Konsuln an auswärtigen Plätzen, Sorge für gutes Geld durch Einführung des Doppelstempels (Athenekopf und Eule), wie für richtiges Maß und Gewicht.
2. Der durch den blühenden Handel erzeugte allgemeine Wohlstand führte zur Vermehrung und Verfeinerung der Lebensbedürfnisse und diese wiederum bei völliger Gewerbefreiheit zur Steigerung des Gewerbefleißes und kaufmännischen Unternehmungsgeistes. Obgleich die G ewerbe größtenteils von Metöken betrieben wurden, da die eigentliche Handarbeit den Bürger herabsetzte, so gaben sie doch auch den letzteren im Wetteifer mit jenen mannigfache Gelegenheit, ihre Kapitalien im Fabrikationsgeschäft gewinnbringend zu verwerten. So wurde Athen, wo nun überdies die Rückwirkung der aufblühenden Künste auf die Entwickelung der Gewerbe sich geltend machte, die Bildungsschule und der Hauptmarkt für die Industrie.
3. Auf der Grundlage materiellen Wohlstandes und unter der Einwirkung der glänzenden politischen Erfolge gedieh auch die geistige Sblüte Athens, welches Perikles im Zusammenhang mit seiner großen staats-männischen Aufgabe nun auch zur Metropole hellenischer Kunst und Wissenschaft zu erheben trachtete. Zunächst fand die politische Größe der Stadt in Kunstsch öpsungen von unerreichter Schönheit einen monumentalen Ausdruck. Schon Eimon hatte in der Unterstadt den von ihm auch mit Platanen bepflanzten Stadtmarkt nach ionischem Muster mit Säulenhallen umgeben und mit Hennenreihen geziert. Die Stoa poikile war von seinem Freunbe, dem von ihm in Athen eingebürgerten Thasier Polygnotus, dem ersten großen Maler der Griechen, mit historischen Gemälden geschmückt worden. Von (Simon stammt auch das The-seum (S. 66), ein ebenfalls von Polygnotus ausgemalter dorischer Tempelbau. Für die feit 479 planlos und unregelmäßig aus dem Schutt erstcm-bene Unterstadt blieb jedoch neben der Wiederherstellung und plastischen Ausstattung der Heiligtümer und der Agora (Erneuerung der Standbilder des Harmodius und Aristogiton) oder der Anlage gärtnerischen Schmuckes in der Umgebung für die Folgezeit nicht viel mehr übrig als die Förderung nützlicher Einrichtungen (Wasserversorgung). Der einzig hervorragende Neubau der perikleischen Epoche war hier das Ode um am südöstlichen Abhange des Burgberges, ein zu musikalischen Ausführungen bestimmtes, kreisrundes Gebäude mit einem zeltförmigen Kuppeldach aus Holz.
4. Die von den Persern gänzlich eingeäscherte Akropolis unterzog Perikles, unterstützt durch seinen „ebenbürtigen", alle Kunstzweige mit gleicher Überlegenheit beherrschenden Freund Phidias, einer großartigen, einheitlichen Neugestaltung. Der Parthenon in dem neuen attischen (dorische und ionische Bauweise vermittelnden) Stile auf bcnt höchsten Ranbe der südlichen Burgfläche, 438 von Jktinus (u. Kallikrates) vollendet, mit reichen Reliefs in den Giebelfeldern, auf den Metopen und ant Fries der
der an Zahl und Bebeutung stetig wachsenben Metöken, sowie der vermehrten Rechtshänbel (Gerichtsgebühren und Gelbbußen), den Silberreichtum des Saurion, besonders aber durch den in den Tributzahlungen erfolgenden Rückfluß baren Geldes, über welches die Athener nach Gutdünken verfügten (jährliche Staatseinkünfte ca. 1000 Talente = 471,000 M., 400 aus rein attischen Mitteln, 600 ans Bundesbeiträgen).
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Extrahierte Personennamen: Thasier_Polygnotus Simon
86 Französische Revolution. — § 27. Konstituierende Nationalversammlung.
gründet, breitet sich durch Zweigvereine über ganz Frankreich aus. Daneben gewinnt der Klub der ,, Co rdeli ers*' (Versammlungsort: ein Franziskanerkloster; Mitglieder Danton, Desmoulins), der im Geheimen für den Herzog von Orleans arbeitet, Macht über den hauptstädtischen Pöbel. — Dagegen der gemässigte Klub der ,,Feuillants“ von geringerem Einfluss und bald sich auflösend.]
Iii. Die Nationalversammlung, a) Parteien.
Eine konstitutionelle nimmt sich die englische Ver-fassung als Muster und lehnt sich an Montesquieu an; die treibende demokratische (Sieyes, Lafayette) sucht die Rouss eausehen Gedanken zu verwirklichen. Der bedeutendste Staatsmann und Redner der Versammlung ist Mirabeau.
[Mirabeau, ein Provengale, 1749 geb., von leidenschaftlicher Gemütsart und starkem Ehrgeiz, bei unglücklichen Familien Verhältnissen früh in sittliche Irrbahnen gelenkt. Sein despotischer Vater lässt ihn (lettre de cachet!) wegen einer groben Verirrung einsperren. Während seiner Haft in Vincennes reifen seine Gedanken über Welt und Staat. Befreit, lebt er als Schriftsteller in England, dessen Zustände er kennen lernt; längerer Aufenthalt in Berlin (seine Schrift über „die preussische Monarchie*'). Ein gereifter Mann, tritt er als Vertreter des dritten Standes in die politische Laufbahn. Glänzender Redner und umsichtiger Politiker.]
Die leitenden Gedanken der Versammlung (und des Zeitalters) werden in der „Erklärung der Menschenrechte“ nach amerikanischem Vorgang am 27. August 1789 auf Lafayettes Antrag ausgesprochen.
b) Neugestaltung des Staatswesens. 1) Gesellschaft-4.August lieh. 4.-August 1789 (Antrag des Vicomte von Noailles) 1789 Aufhebung aller mittelalterlichen Vorrechte der bevorzugten Klassen! Sturm der Entsagung! Der Adel giebt sämtliche Frohndienste und Feudallasten ohne Entschädigung auf, die Geistlichkeit ihre Zehnten.* Dadurch der Bauer wieder freier Grundeigentümer! Die Käuflichkeit der Ämter wird aufgehoben, die Beamten- und Offiziersstellen werden allen Ständen zugänglich gemacht, auch wird gleichmässige Besteuerung aller Volksklassen beschlossen. Später auch Aufhebung des Adels.
2) Politisch. Vertretung des Volkes nur durch eine Kammer. Gegen deren Beschlüsse kann der König nur ein ?,suspensives (aufschiebendes) Veto“ einlegen und damit die Giltigkeit auf vier Jahre hinausschieben. Mirabeaus glänzende Rede dagegen!
* Der närrische (deutsche) Baron Anacharsis Cloots dankt in einer possenhaft in Scene gesetzten Vorführung von Vertretern der verschiedenen Nationen in ihrer Nationaltracht der Versammlung im Namen der Menschheit für diese Beschlüsse.
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Extrahierte Personennamen: Danton Mirabeau August Anacharsis_Cloots
Zeit der Rückströmung. — § 47. Verfassungskämpfe. 141
Ii. Rückströmung. Das Bedürfnis der Ruhe nach soviel Erschütterungen, die Erinnerung an das viele in Frankreich vergossene Blut, und der dadurch hervorgerufene Abscheu vor Staatsumwälzungen bringen eine Rückströmung hervor, die ebenso durch die Anschauung der Fürsten von dem Werte einer festbegründeten Selbstherrschschaft wie durch die romantische Gefühlsrichtung (§ 44, Iii) der Gebildeten genährt wird. *
a) Die Fürsten. (26. September) 1815 Abschluss der (26.Sept.) ,,heiligen Allianz“ zwischen dem Zaren Alexander I., dem 1815 Kaiser Franz I. und dem Könige Friedrich Wilhelm Iii.,
den Vertretern dreier verschiedener christlicher Bekenntnisse!
Ihr Gelöbnis: „ihre Völker gemäss der göttlichen Lehre Christi zu regieren als von Gott verordnete Familienväter in enger und unauflöslicher Brüderlichkeit“. Bürgschaft einer solchen Regierung nach der Vorstellung der Fürsten die Selbstherrschaft. Beitritt der meisten europäischen Staaten zu der Allianz (nur England, der Papst und die Pforte treten nicht bei).
b) Die Staatsmänner. Fürst Metternich, österreichischer Staatskanzler, ein schlauer und gewandter Diplomat, doch ohne ideale Begeisterung und Seelengrösse (schon beim Wiener Kongress thätig: das engherzige Zurücktreten Österreichs von der Stellung als Wacht am Rhein durch Aufgabe des Breisgaus sein Werk) bestimmt den Geist europäischer Diplomatie.
Seine Aufgabe, die verschiedenartigen Volksstämme Österreichs dem Zepter des Kaisers unterwürfig zu erhalten, sucht er durch Unterdrückung jeder freieren Regung zu erfüllen.
Daher ängstliches Überwachungssystem und politische Verfolgungswut (der italienische Dichter Silvio Pellico). Unmittelbar ist sein Einfluss auf deutsche und italienische Staatsleitung ; mittelbar lenkt er auch die meisten übrigen europäischen Staatsmänner. Verständigung auf Fürstentagen („Fürstenkongresse“ zu Aachen, Troppau, Laibach, Verona). Abmachung, jeden Staat in dem sich Volksbewegungen erheben, auf den Boden der Ordnung zurückzuführen.
Iii. Aufhebung der Verfassungen, i) Der
König Ferdinand I. von Neapel folgt der Einladung zu dem Fürstentage in Laibach und willigt trotz feierlich ge-
* Der katholische Philosoph Baader stützt u. a. die fürstliche Selbstherrschaft mit der Forderung einer Durchdringung der Staatskunst mit der Religion.
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Extrahierte Ortsnamen: Frankreich England Rhein Aachen Troppau Laibach Verona Laibach
§ I. Die Anfänge Roms.
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als Heergemeinde in militärischen Dingen befragt, trat sie bald als Versammlung des Volkes (populus) auch in politischen Fragen in den Vordergrund. Da nach Centurien abgestimmt wurde, so hatte die erste Klasse mit 98 Stimmen das Übergewicht über die übrigen Klassen, die zusammen nur 96 Stimmen hatten.
Viii. Ausbau der Stadt. Mit der Gebietserweiterung vollzog sich ein Aufschwung in den Einrichtungen der Stadt. Die Niederung zwischen dem kapitolinischen und palatinischen Hügel wurde entwässert und die noch heute erhaltene cloaca maxima, ein mächtiger gewölbter Kanal, angelegt.
Zwischen Palatin und Aventin wurdeder „circus maxi-mus“ und auf dem Kapitolin der Jupitertempel erbaut, Werke, die man den beiden Tarquiniern zuschrieb. Auch eine starke Mauer, von der heute noch Reste vorhanden sind, wurde um die Siebenhügelstadt gezogen, angeblich ein Bau des Servius Tullius.
Ix. Gesittung. Der Hausvater in seinem Hause Herr über Leben und Tod Heiligkeit der Ehe (Eheschliessung unter religiösen Formen — die confarreatio). Ehrwürdigkeit der Mutter (matrona. Vgl. die Schätzung der Frau bei den Griechen). Ehrbares und arbeitsames Leben in ländlichen Beschäftigungen auf freien Bauernhöfen.
Griechischer Einfluss in der Einführung der Kulturpflanzen (s. o. Ii.) und der Gestaltung der Gottesvorstellungen, etruskischer im Gewölbebau und den Religionsgebräuchen erkennbar; das Geschlecht der Tarquinier von Etrurien hergeleitet.
Früh reger Handelsverkehr. Vertrag mit Karthago.
X. Religion, a) Götter des Himmels. Gemeinsames arisches Stammgut die Verehrung des Vater Jovis (Dies-piter — Jupiter) als Gottes des Himmels (pluvius, tonans, ful-
cloaca maxima.
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Zweiter Zeitraum. — § 18. Das römische Geistesleben etc.
kommt nur der bevorrechteten Klasse zu gute. Kein zahlreicher Mittelstand überbrückt die weite Kluft zwischen arm und reich.
Gesellschaftskreise: i) Die begüterten Klassen, bestehend
a) aus einem Neuadel, einem Ring von Familien, deren Mitgliedern die Senatorwürde und die Staatsämter von alters her zuzufallen pflegten und in den nur selten ein Neuling (,,homo novus“) eindrang; dieser ,,Amtsadel“ hervorgegangen aus den alten Patriziern und den reichen Plebejern. Tracht: die mit Purpurstreifen besetzte Toga (toga praetexta). Ahnenbilder im tablinum, bei Leichenbegängnissen vorangetragen.
b) aus den „Rittern“, den Angehörigen der hochbesteuerten 18 Rittercenturien (vgl. § i, Vii), aus denen sich ein Stand der Kapitalisten herausbildete. In ihrer Hand die Pachtungen und Geldgeschäfte in den Provinzen. Abzeichen: ein goldner Ring.
2) Der Mittelstand, bestehend aus Landleuten, Handwerkern und kleineren Geschäftsleuten, vielfach aufgesogen durch die Macht des Kapitals und die Entwertung der Arbeit infolge der massenhaften Sklavenbeschäftigung.
3) Das hauptstädtische Proletariat, eine besitzlose Menge von verarmten Bürgern, Klienten und Freigelassenen, von Staatsspenden und den Gaben der Reichen lebend.
B. Einwirkungen. Zwar im einzelnen Festhalten an altrömischer Denkart und Zucht, doch im ganzen (zumal bei dem Mangel schöpferischer Ursprünglichkeit) der Einfluss des Hellenismus und nach dem asiatischen Kriege speziell des hellenistischen Morgenlandes bestimmend für das Geistesleben und auf allen Gebieten geistigen Lebens erkennbar.
C. Denken und Glauben. Erstarrung der alten Götterlehre. Zersetzende hellenistische Anschauungen (über den Rationalismus des Euhemerus s. Abt. I, S. 100) dringen in weitere Kreise. Allmähliches Schwinden der Gottesfurcht. Herabsinken der Staatsopfer und der Auspizien zu hohlem Komödienspiel und Missbrauch letzterer als Mittel der Regierung zur Durchführung politischer Massregeln. (Ausspruch Catos, dass kein Augur, ohne zu lächeln, dem anderen begegnen könne; über Appius Claudius Pülcher im 1. pun. Krieg s. S. 30). Bürgerliche Eheschliessung neben der gottesdienstlichen. Das Glaubensbedürfnis des Volkes flüchtet sich zum Aberglauben; etruskisches Spuk- und Zauberwesen, Wahrsagung, chaldäische Sterndeuterei u. a. blühend! Zwar Staats-
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Extrahierte Personennamen: C. Catos Claudius_Pülcher