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1. Die Weltgeschichte - S. 47

1835 - Mainz : Kupferberg
S o l o n. 47 das Gcgonthcil durch ibre blutige Strenge. Kylon bemäch-v.c.t. tigt sich als Tyrann der Akropolis (Ol. 42,1.), muß jedoch vor den Alkmaoniden die Flucht ergreifen, — seine Anhänger gemordet. Pest in Athen. Reinigung der Stadt durch Epi- menides. Parteiungen dauere fort. Das empörte Salamis vergebens angegriffen; erneute Versuche mit Todesstrafe ver- boten. Dessenungeachtet der Krieg durch Solon's Einfluß be- schlossen; die Insel erobert, sowie auch Kirrha und Krissa bezwungen. Die Unzufriedenheit der gedrückten Aermeren steigt immer höher. Drei Parteien: die eine für die Aristokratie, die andere für eine gemischte Verfassung und die dritte für die Demokratie, drohen mit Aufruhr. Solon, als Archon Eponymos allgemein geachtet, soll 592. durch Vermittlung den Staat retten, und gibt seine weisen Gesetze, wodurch die bisherige Willkührhcrrschaft beschränkt, und der niedere Stand aus seiner Entwürdigung zu einem Bürgerthum cmporgehoben wird, in welchem er an der Gesetz- gebung, der Erwählung und Prüfung der Magistrate, wie an den Gerichten selbst Thcil erhält: 1. Die Seisachtheia, Ermäßigung der Schuldfordernngen und ihr entsprechende Erhöhung des Geldwerthes bei Zins - und Capital- zahlungen; Aufhebung des alten Schuldrechtes, Verbot auf die Person zu borgen. 2. Eintheilung des Volkes nach dem Stande: ») Freie Bürger, von Bürgern abstammend, mit allen Rechten des Bürgerthums. 1>) Die Metöken (Beifassen), Ausländer unter dem Schutze der Gesetze, aber ohne unmittelbares Rechtsverhältniß, ein Bürger ihr Ver- treter, — Kopfsteuer und andere Leistungen. «) Sklaven, gekaufte Fremdlinge und deren Nachkommen, der Willkühr ihrer Herrn preisgegeben; mit dem Rechte, gegen Mißhandlung zu klagen; die freigelassenen treten in die Rechte der Metöken. 3. Eintheilung der Bürger nach dem als Steuerkapital gescbätzten Vermögen in vier Klassen: Pentakosiomcdimnoi, Hippeis, Zeugitai, Thetes; nur die erste Klaffe besetzt die hohen Aemter, namentlich das Archontat; die beiden mittleren bilden das Heer zu Roß und zu Fuß, und nehmen Theil an dem Rathe der Vierhundert; die vierte ist in der

2. Die Weltgeschichte - S. 49

1835 - Mainz : Kupferberg
Athen. 49 reist nach Kleinasien (Krösos) k., und sucht bei seiner Rück-v.ñ.g. kehr nach zehn Jahren den noch fortdauernden Unruhen ver- gebens zu steuern. An der Spitze der drei Parteien stehen: Peisistratos, Lykurgos und Megalles, der Alkmäonide. Peisistratos bemächtigt sich der Burg und somit der 561. Tyrannis von Athen; muß jedoch noch zweimal vor den Alk- mäoniden die Flucht ergreifen, bis es ihm gelingt, von Eretria aus die Stadt wieder einzunehmen. Er schützt wenig- stens der Form nach die Solouischen Gesetze, fördert das Landleben und den Ackerbau, verschönert die Stadt, ordnet des Homeros Gesänge rc., stirbt allgemein betrauert. Seine Söhne Hippias und Hipparchos treten in seine Fußtapfeu. 528. Goldenes Zeitalter der Athenäer. Homer's Gesänge noch mehr gefeiert; Anakreon und Simonides in Athen; Hermes- Säulen rc. Desienungeachtet Verschwörung gegen sie durch die Privatrache des Harm odios und Aristogeitou; Hip- parchos ermordet. Hippias, durch seine Grausamkeit gegen die Verschworenen alsbald verhaßt, muß vor den, von der Pythia begünstigten und von dem lakedämonischeu Könige Kleomenes unterstützten Alkmäoniden, welche in die Stadt eingedrungen, die Burg verlassen, geht nach Sigeion am 510. Skamandros. Darauf Kämpfe des Kleisthenes und Jsagoras um die Obergewalt in Athen; jener an der Spitze der Alkmäoni- den, begünstigt das athenäische Volk, dieser, von den Spar- tanern unterstützt, will Aristokratie einführen. Kleisthenes behauptet sich zuletzt und führt nun Demokratie ein, indem er die vier Phylen auf zehn, und den Senat auf fünfhundert Männer vermehrt rc. und somit dem Volke mehr Gewalt ein- räumt. — Kleomenes rückt vergebens gegen Athen heran, und auch der geheime Plan der Spartaner, den Hippias von Sigeion zurück zu rufen und in Athen wieder einzuführen, scheitert. Hippias geht nach Sardes und von da zum Dareios. Frühe schon bildeten sich unter mehren hellenischen Nachbarstaaten Genossenschaften oder Amphiktyonien, welche an einem Mittelpunkte zu 4

3. Die Weltgeschichte - S. 43

1835 - Mainz : Kupferberg
©parta. 45 In Griechenland selbst heben sich indessen Sparta undv.c.g. Athen vor allen anderen Staaten in politischer Macht wie in Kunst und Wissenschaft empor. Spart a. * Das Mißverhältnis; zwischen den herrschenden Doriern und den bezwungenen Lakedämoniern (Achäern) erzeugt Reibungen und Empörungen, welche zur gänzlichen Unterdrückung mehrer achäisch-lakedä»ionischer Städte führen, und so die drei Stände: dorische Spar tinten als die gebietenden Vollbürger, Lakedämonier als die unter- geordneten H a l b b ü r g e r, und H e i l o t e n als die Leibeigenen der S p a r t i a t e n schärfer a b s o n d e r n, w i e dieses nachher durch die lykurgischeu Gesetze noch fester bestimmt wird. Darauf treten die Spartaner in ihrem nur kriegerisch gebildeten Geiste immer anmaßender auf, und r e i s s e n, nachdem sie d i e Messenier unterjocht, die Hegemonie wenigstens im Peloponnes an sich. Die mit den Heraklidcn eingedrungenen Dorier dulden 1104. gerne die zurückgebliebenen achaischen Lakedämonier und Spar- taner, tragen den Namen derselben auf sich selbst über, und machen Sparta zu ihrem Herrschersitze. P r o k l e 6 und Eurysthenes herrschen als Könige neben einander, — Eurytiden und Ägiden. Die alsbald empörten Landbe- wohner werden zum Theile zu Heiloten gemacht; aber auch in Sparta brechen Unruhen aus gegen die herrschenden Könige, mehre werden gestürzt, bis endlich Lykurgoaz als Vormund für seinen Neffen Charilaos, und, nachdem er von seinen 885. Reisen zurückgekehrt, als Gesetzgeber auftrift, und Ruhe und Ordnung herstcllt. Seine Hauptgesetze, die manches schon früher Bestandene mitumfaffen mögen, sind folgende: 1. Ein Senat (Geronia) von acht und zwanzig Männern, wenigstens sechzig Jahre alt, unter dem Vorsitze der beiden Könige, durch das Volk gewählt, lebenslänglich und unverantwortlich, um Staatsangelegenheiten zur Mittheilung an die Volksversammlung vorzu- bereiten K.

4. Die Weltgeschichte - S. 44

1835 - Mainz : Kupferberg
u L y k u r g o s. 2. Eine Volksversammlung unter freiem Himmel, um die Vorschläge des Senats zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich über Krieg und Frieden, Gesetze und Beamtenwahl rc. 3. Zwei Könige aus dem heraklidischen Geschlechtc nach Erbrecht und Erstgeburt, zugleich Oberpriester, Feldherrn (von dreihundert erlese- nen Spartiaten umgeben), Obervormünder und Richter; nach einem Feldzuge verantwortlich den Geronten und Ephoren rc. 4. Ephoren, fünf Männer aus dem Volke, wohl ursprünglich Gemeindevorsteher zum Rechtsprechen in Civilsachen; während der messe- nischen Kriege richtende Stellvertreter der Könige , bald darauf Volks- vertreter mit der Aufsicht über sämmtliche Magistrate und Bürger, mit der Leitung öffentlicher Verhandlungen, besonders in auswärtigen Ver- hältnissen rc. 5. Eintheilung des Volkes: «) Die Spartiaten, als die herrschenden Familien mit dem acht aristokratischen Verdienst- und Erbadel, mit dem Besitze von neuntausend gleich großen Grundstücken; vor dem dreißigsten Jahre kein Antheil an den Volksversammlungen. Ii) Die achäischen Lakedämonier oder Periöken, mit dem Besitze von dreißigtausend Grundstücken, persönlich frei, ungehindert im Gewerbe; aber des vollen Bürgerrechtes nicht theilhaftig, zins - und Kriegsdienstpflichtig dem Staate. c) Die Heilsten, persönlich unfrei, als Gemeingut verwendbar; — Krypteia, Heilotenjagd. Ausserdem noch verschiedene Verordnungen über die Erziehung der Kinder, das gemeinsame Essen, die Kleidung, den Handel rc., welche alle dahin zielten, den kriegerischen Muth der bevorrechteten Spartiaten zu steigern, und ihre Privatrücksichten im Interesse des Staates zu untergraben. Lykurgos läßt seine ungeschriebenen Gesetze vom Senate, den Königen und dem Volke beschwören und verschwindet. Erster messenischer Krieg, von 743—724 v. Ch. G. Ol. 9,2 —Ol. 14,1. Reibungen zwischen Messeniern und Spartanern bei dem gemeinsamen Tempel zu Limnä rc. veranlassen den Krieg der verwandten Stämme. Bis zum fünften Iahte wechselnde Siege; darauf müssen sich die Mcssenier geschlagen auf die Feste I t h o m c zurückziehen, ihr Gebiet wird verwüstet.

5. Die Weltgeschichte - S. 46

1835 - Mainz : Kupferberg
46 Athe n. Athen. " Die Athenäer offenbaren schon jetzt im wiederhol- ten Wechsel ihrer Verfassung die Unftetigkeit ihres Charakters. Die aristokratische Archonten - Herrschaft wird durch Solon's weise Gesetze beschränkt, und nachdem noch eine kurze Zeitlang die Tyrannis von den Peisistra- tiden mit besonderem Glanze behauptet worden, bildet sich durch Kleistenes die Demokratie fester und bleibender aus. Nach dem Tode des Kodros folgt Archonten-Herr- schaft (verantwortlich einer Volksversammlung oder einem Rathe der Eupatridcn?). Auswanderung der attischen Joncr unter den unzufriedenen jüngeren Söhnen des Kodros mit Messenicrn rc. nach Asien. a) Dreizehn lebenslängliche Archonten ans des Kodros Familie von 1068 — 752 v. Ch./ bis Ol. 7,1/ von Medon bis Alkmaon. Sieben zehnjährige Archonten, die vier ersten aus des Kodros Geschlecht, die folgenden aus andern Fami- lien der Eupatriden, von 752—682 v. Ch., Ol. 7,1.—Ol. 24,3. c) Neun jährliche Archonten zugleich, aus den Eupatriden durchs Loos gewählt, von 682—594 v. Ch., Ol. 24,3 — Ol. 46,3: ein Eponymos für das Gerichtswesen in allen Personen-Rechten, und den Schutz der Familien; ein Basileus für die Aufsicht über die Staatsreligion, Feste, Opfer, Klagen über Mord :c.; ein Polcmarchos für das Kriegswesen mit der Aufsicht über Fremde und Beisassen, und sechs Thesmotheten, welche die Uebercinstimmung der Gesetze begutachteten und deren Aenderungen beantragten, auch Eigenthumsstreitigkeiten schlichteten. Die Gesetzgebung bleibt einer Volksversammlung, durch die Archonten be- schränkt. Ueberdies noch mehre Gerichtshöfe: Arciopagos, Prytaneion rc. Die aristokratischen Eupatriden setzen den Staat durch 624. innere Zerrüttung in Gefahr. Der Archon Drakon sucht durch seine Gesetze die Verfassung umzugestaltcn, bewirkt aber

6. Griechische Geschichte - S. 26

1896 - Dresden : Höckner
— 26 - Artemis Limnatis, an welcher das eine dem andern die Schuld zuschob (Ermordung des spartanischen Königs Teleklus). Die Einzelheiten des zwanzigjährigen Kampfes, der sich über einen großen Teil der Halbinsel ausdehnte (§trfadier, Argiver, Sikyonier auf messenischer, Korinther auf spartanischer Seite), sind ganz von der Sage verhüllt (Selbstmord des messenischen Helden Anstodemns; Übergabe der verschanzten Bergfeste Jthome au die Spartanerkönige Theopompns und Poly-dorus). Das Ergebnis war die Vernichtung der nationalen Selbständigkeit Messeniens bis auf die Westküste und die Ge. birgsgegenden des Nordens. Die Bewohner wurden, so weit sie nicht auswanderten, zu Periökeu oder gar Heloten herabgedrückt?) Die bald nach Beendigung des Krieges sich bildende Verschwörung der „ Part heuier", welche die rückkehrenden Spartiaten wegen ihrer unehelichen Geburt vom vollen Bürgerrechte ausschließen wollten, wurde im Keime erstickt. Sie wauderteu aus und gründeten Tarent (S. 33). 3. Nach einer Niederlage der Spartaner gegen die Argiver (S. 27) erhoben sich die Messenier etwa 80 Jahre später noch einmal zu einem Verzweiflnngskampf gegen ihre 645-628. Unterdrücker im 2. Messe nischen Krieg, 645—628. Der Aufstand, den der heldenmütige, noch bis in späte Zeiten in Volksliedern gefeierte Aristomenes, aus altem messenischem Königsgeschlecht, in den nördlichen Gebirgsgegenden begann, riß sofort die ganze Bevölkerung mit sich fort und erweiterte sich wiederum zu einem Kampfe der peloponnesischen Staaten gegen die ihnen allen bedrohliche spartanische Übermacht. Niederlagen im offenen Felde und die große durch deu Verlust der messenischen Ackerlose veranlaßte wirtschaftliche Not brachten die Spartaner in solche Verlegenheit, daß sie endlich auf den Rat des delphischen Orakels den Tyrtäns, einen ritterlichen Helden und gefeierten Dichter aus Athen, zu sich beriefen, dem es gelang, durch seine kriegerischen Elegien und Marschlieder (S. 47) den gesunkenen Mut aufs neue zu entflammen?) Die Messenier unterlagen in der „Schlacht am ]) In Sparta gewann das Königtum und der Adel dnrch diesen großen Erfolg eine neue Stärkung. Auf die Könige Theopompns und Polydorus wird eine neue gesetzliche Bestimmung zurückgeführt, nach welcher für die Könige und die Geronten die Verbindlichkeit der Beschlüsse der Volksversammlung fortan aufhörte. *) Spätere Schriftsteller erzählen, daß Tyrtäus ein lahmer Schulmeister in Athen gewesen sei, welchen die Athener zum Hohn den Spartanern zugesandt hätten.

7. Griechische Geschichte - S. 37

1896 - Dresden : Höckner
— 37 — geführt?) Die Eupatriden waren die alleinigen Vollbürger und die berufenen Ausleger des geltenden Gewohnheitsrechtes, während die andern Stände nur sehr bescheidene politische Rechte besaßen. Auf die Thesiden folgte in der Königsherrfchast der aus Pylus durch die Dorier vertriebene Nelide Melanthus. Mit dem sagenhaften Opfertode seines Sohnes Kodrus (Verlust von Megaris) gegen die Dorier endigte das Königtum um 1066. 1066. 2. Die Adelsherrschast. 1. Durch die zunehmende Macht des Adels erfuhr das Königtum eine fortschreitende Beschränkung seiner Amtsgewalt. Die Neliden regierten zwar noch lange Zeit weiter, aber nicht mehr als Könige, sondern als lebenslängliche Archonten, welche den Eupatriden verantwortlich waren. 752 wurde zuerst die Lebenslänglichst ihres Amtes (zehnjährig), 713 ihr Vorrecht überhaupt aufgehoben, und seit 683 wurde ein Kollegium 683. von 9 jährlich wechselnden Archonten als oberste Regierungsbehörde ans den Eupatriden gewählt. Damit war die Herrschaft der Eupatriden vollendet. 2. Der Druck der Adelsherrschast und der Staatsleistungen, insbesondere aber der hohe Zinsfuß und die Härte des Schuldrechtes gaben die niederen Stände immer mehr völliger Verarmung preis?) Gegenüber der steten Klage der Bürger- und Bauernschaft über die parteiische Rechtspflege der Eupatriden und über die Unbekanntschaft des Volkes mit den geltenden Rechtsbestimmungen mußte sich endlich der Adel entschließen, 620 den Archonten Drakon mit der Aufzeichnung und Ver- 620. öffentlichnng des Gewohnheitsrechtes zu beauftragen. Indessen je schärfer hierdurch die Strenge desselben hervortrat, desto mehr wuchs die Unzufriedenheit des gedrückten Volkes. 3. Diese Zustände wollte (616?) der ehrgeizige Eupatride Kyl on benutzen, um mit Hilfe von Kriegsleuten seines Schwiegervaters, des Tyrannen Theagenes von Megara (S. 30), sich *) Neben den 3 Ständen erscheinen die 4 altionischen Phylen der Geleontes, Hopletes, Aigikoreis, Argadeis, jede zu 3 Phra-trien von je 30 Geschlechtern. 2) Die wirtschaftliche Notlage war zum großen Teil auch durch den Übergang von der einfachen Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft (beginnende Münzprägung, Anhäufung des Kapitals) bedingt, der sich im 7. Jahrh, infolge der Ausdehnung des hellenischen Handels über das ganze Mittelmeer allmählich vollzog. In Attika kam dazu noch die Konkurrenz des handelsmächtigen Megara, welches durch die Einfuhr billigen pontischen Getreides den kleinen Bauer zu Grunde richtete.

8. Griechische Geschichte - S. 38

1896 - Dresden : Höckner
— 38 — in Athen durch Besetzung der Akropolis der Tyrannis zu be-mächtigen. Aber er wurde vom Adel und dem auf dessen Ruf zusammengeströmten Landvolk belagert, seine erschöpften Anhänger, während er selbst entkam, besonders auf Betrieb des damaligen ersten Archonten, des Alkmäoniden Megakles, zur Übergabe gezwungen und zum Teil an den Altären der Eumeniden treulos erschlagen. Die nächste Folge hiervon war, während die inneren Wirren sich fortsetzten, ein unglücklicher Krieg mit Megara, in welchem die Athener die ihre Häfen beherrschende Insel Salamis verloren. 3. Die Solonische Verfassung. Die Verschlimmerung des wirtschaftlichen Notstandes infolge des megarischen Krieges (Hypothekensteine) und die steigende Gärung der Massen trieb einer offenen Revolution entgegen. Darum gab der Adel dem Drängen der Gemeinde nach und wählte den edlen und uneigennützigen Solon für das Jahr 594. 594/3 zum ersten Archon, indem er ihm die Vollmacht erteilte, die nötigen Maßregeln zur Herstellung des Friedens zu ergreifen sowie Recht und Verfassung einer umfassenden Reform zu unterziehen?) Vor allem entlastete er das Volk dnrch die sogenannte Seisachtheia, d. H. durch Ermäßigung der Zinsen und durch die Bestimmung, daß die Schuldsummen nach dem Nennwert der neuen um 27 % leichteren Münze zu zahlen seien,2) sowie durch Aufhebung der persönlichen Schuldhaft und sicherte den Bestand der Baueruhufeu durch Festsetzung einer gewissen Maximalgrenze für den Grundbesitz des Einzelnen. Darnach setzte er (wohl erst im Laufe mehrerer Jahre) an die Stelle der Geschlechterherrschaft den ersten wirklichen Verfassungsstaat, eine Timokratie, welche die staatlichen Rechte und Pflichten nach dem durchschnittlichen Reinertrag des Grundbesitzes beinaß. Hiernach behielten freilich die Adeligen, aus welchen die große *) Solon, Sohn des Exekestides (geb. 639) aus dem Geschlechte dcr Kodriden, durch Seereisen und kaufmännische Unternehmungen gebildet, selbst ein nicht unvenuögender Mann, hatte das Vertrauen aller Stände durch die (freilich noch nicht dauernde) Wiedereroberung von Salamis (Aufruf in der Elegie „Salamis" trotz strengsten Verbotes), wie durch seinen Anteil an der Vertreibung der Alkmäoniden (Entsühnung dcr Stadt durch den Kreter Epimemdes) und am 1. heiligen Kriege (595—586) der Amphiktyonen gegen die räuberischen Krisäer gewonnen. 2) Solon führte in Athen statt des äginetifchen Münzfußes den cuböischen ein, wodurch das Talent ä 60 Minen von 72 K auf 52,39t (von 6459 R.-M. auf 4715 R.-M.) sank; 100 Drachmen der euböischen Währung --- 73 der äginetifchen.

9. Griechische Geschichte - S. 29

1896 - Dresden : Höckner
— 29 — Widerstand des vielfach auch wirtschaftlich von ihnen ausgebeuteten Volkes erhob. Die Forderungen der politisch nicht berechtigten Stände gingen seitens der Reichen aus eine ihrem Vermögen entsprechende Vertretung bei der Regierung, seitens der Armen aus Schutz gegen die Übergriffe des herrschenden Standes, zuweilen auch aus den Erlaß von Schuld- und Zinsgesetzen. Wo der Adel die Forderungen des Volkes erfüllte, kam es, wie fast überall in den Städten Kleinasiens, zur Bildung einer Timokratie, in welcher an Stelle der Geburt der Census des Grundvermögens den Eintritt in deu regierenden Stand ermöglichte, oder zur Aufzeichnung des Gewohnheitsrechtes. 3. Wo die Vornehmen die Forderungen des unzufriedenen Volkes ablehnten, blieben Gewaltthätigkeiten nicht aus. Dasselbe scharte sich zu offenem Kampfe gegen die Oligarchen um einen begabten und ehrgeizigen Mann, entweder einen nicht vollberechtigten Reichen oder einen Mann des Volkes selbst, zumeist aber einen Adeligen, der ans irgend einem Grunde mit seinen Standesgenossen zerfallen war. Mit einer vom Volke angeblich zu seinem Schutze ihm beigegebenen Leibwache bemächtigte er sich dann der Akropolis und damit der Herrschaft über die Stadt. So erhob sich seit der Mitte des 7. Jahrh, in einem großen Teile der hellenischen Welt unter wilden Parteikämpsen ein neues demokratisches Königtum, die Tyrannis. Die eigene Sicherheit und der Vorteil ihres Hauses verlangten es, daß die Tyrannen den Wohlstand namentlich des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen zu sördern wie durch Begünstigung von Kunst und Wissenschaft den Glanz ihrer Herrschaft zu erhöhen und dadurch zugleich die Bürger von der Politik abzulenken strebten. 4. Die hervorragendsten Tyrannenherrschaften entstanden im nördlichen Peloponnes am Isthmus (hier in altionischer Gegend zugleich im Gegensatz zur Herrschaft des dorischen Stammes) und in den Seestädten des ägäifchen Meeres, wo der lebhafte Verkehr frühzeitig ein selbstbewußtes Bürgertum erzeugte. In Sikyon begründete Orthagoras die Herrschaft seines altionischen Geschlechts (665—565). Der letzte und bedeutendste der Ortha-goriden, Klisthenes, beendete den 1. heiligen Krieg (595 — 586), welcher zum Schutze des delphischen Orakels gegen Krisa geführt wurde. In Korinth, welches schon damals infolge seiner unvergleichlichen Lage die erste griechische Handelsstadt war, vertrieb Kypselus 655 die gewalttätigen Bakchiaden und vererbte die Herrschaft auf seinen Sohn Periander, einen der 7 Weisen (Weihgeschenke in Delphi und

10. Griechische Geschichte - S. 45

1896 - Dresden : Höckner
Jsagoras (1. Archon 508) erlitt, drängte ihn auf die Seite des Volkes. Mächtig unterstützt durch die Gebote des delphischen Orakels, unternahm es nun der kühne und schlaue Alkmaonide 507, die Verfassung auf Grund einer neuen Gemeindeordnung im Sinne einer gemäßigten Demokratie wesentlich umzugestalten. a) An die Stelle der 4 ionischen Stammcsphylen, die auf ihre religiösen Aufgaben beschränkt wurden, traten uuter Auflösung der bisherigen Gemeinden und damit auch der einflußreichen eupatridischeu Geschlechtsverbändc 10 neue Phylen, welche keine territorialen Einheiten bildeten. Jede Phyle zerfiel wieder in 5 Naukrarien und jede von diesen wieder in 2 Demcn, so daß es im ganzen 100 Deinen gab (später durch Teilung einzelner Demeu 174). Auch wurden in die neuen Phylen Fremde und Metöken aufgenommen. Die neuen Phylen bildeten fortan auch die Grundlage der Heereseinteilnng; der Hoplit diente in derselben Phyle, welcher er als Bürger angehörte. Ein militärisches Kolleginm von 10 Strategen, welche im Kriege die Aufgebote ihrer Phylen befehligten, teilte feit dieser Zeit die Geschäfte und die Befugnisse des Polemarchus. b) Dieser Neuordnung entsprechend wurde der Rat auf 500 Mitglieder vermehrt, welche, 50 aus jeder Phyle, aus der Zahl der 30jährigeu Bürger erwählt, später aus denjenigen, welche sich dazu gemeldet und die Prüfung bestanden hatten, erlöst wurden. Nach den Phylen in 10 Abteilungen gegliedert, führten sie abwechselnd in einer jährlich durch das Los bestimmten Reihenfolge als Prytanen je für den 10. Teil des Jahres (35—86 Tage des attischen Mondjahres) unter einem täglich nenerlosten Vorsitzenden die eigentliche Oberleitung des Staates. Die Prytanen erledigten die laufenden Geschäfte, wachten über die Erhaltung der öffentlichen Ordnung, über die ebenfalls ncugeorbnete Finanzverwaltung, wie über die auswärtigen Verhältnisse (gemeinsame Speisung auf Staatskosten int Pry-tanenm). Der Vorsitzenbe der Prytanen hatte auch den Vorsitz in der Volks-versammlung, welche jetzt in jeber Prytanie einmal zusammentrat. c) Auch nach seiten der Rechtspflege wurde die Gewalt des Volkes durch Vermehrung der Zahl bcr Heliasten und der Fälle, in welchen an die Heliäa Berufung eingelegt werden tonnte, erheblich ausgedehnt. Dagegen wurde die Macht der höchsten Exekutivbeamten, der Archonten, im ganzen auf die Repräsentation, die Einleitung bcr Prozesse, die Ausführung der Beschlüsse des Rates und der Volksversammlung beschränkt. d) Zur Sicherung bcr neuen bcntof'ratifchen Verfassung führte Klisthenes das Scherbengericht (Ostracismus) ein, die zeitweilige Verbannung zu einflußreicher Parteiführer durch Volksabstimmung (6000 Stimmen) ohne Vermögensvcrlnst und ohne Schmälerung der bürgerlichen Ehren. 2. Dem Versuche des Jsagoras und seiner eupatri-dischen Freunde, mit Hilfe der Spartaner, der Vertreter der aristokratischen Verfassungsform, nach der erzwungenen Entfernung des Klisthenes die Demokratie zu stürzen und die vorsolonische Oligarchie wieder herzustelleu, stellte sich der Rat der Fünfhundert mit dem ganzen Volke entgegen. Der König Kl eo men es wurde mit Jsagoras zum Abzug genötigt, und
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