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1. Römische Geschichte - S. 47

1896 - Dresden : Höckner
— 47 — liens und der kleinen zwischen ©teilten und Italien gelegenen Inseln, Zahlung einer bedeutenden Kriegsentschädigung. Sici-1 ten wurde die erste römische Provinz, anfangs von Rom aus, seit 227 von einem Prätor verwaltet. Nur das kleine Fürstentum Hierons blieb dem Namen nach selbständig. 2. Hlom nach dem Kriege: Aöfchtuß der Aribus und die Weforrn der Genlnriatkomilien. 1. Italien hatte, abgesehen von den großen Verlusten an Mannschaft und Schiffsmaterial, durch die Jahre lang fortgesetzten Verheerungen seiner Küsten, noch mehr durch die fast vollständige Stockung seines überseeischen Handels und endlich auch dadurch schwer gelitten, daß ein großer Teil der Bauern und Gutsherren ihren Wirtschaften und überhaupt den bürgerlichen Geschäften ferngehalten wurden (Sinken des Geldes). Für die fortschreitende Verarmung des Bauernstandes konnten weder die wenigen Koloniegründungen dieser Zeit, noch die reiche Beute der geplünderten griechischen und punifchen Städte Siciliens Ersatz bieten. Diese Befriedigung der Beutesucht begann vielmehr zusammen mit den sonstigen entsittlichenden Einflüssen eines langen überseeischen Krieges den einfachen Bauernsinn, wie überhaupt den ehrenhaften Charakter der Nation schon jetzt zu untergraben. 2. Dagegen gewann der Handel und Gewerbe treibende Teil der Bevölkerung und das bewegliche Vermögen, für dessen Anhäufung in den Händen einer Minderheit die nunmehrige Stellung Roms als die herrschende Seemacht des westlichen Mittelmcers die glänzendsten Aussichten bot, immer mehr an Bedeutung. Die Erwerbung der Hafen- und getreidereichen Insel Sieilien hob den italischen Handelsverkehr, und der hieraus entspringende Gewinn war wohlgeeignet, die italischen Bundesgenossen für ihre treue Waffenbrüderschaft vor der Hand zu entschädigen und Rom um so enger zu verbinden. 3. Die römische Bürgerschaft freilich verstärkte gerade ,in dieser Zeit ihre Stellung als in sich geschlossene Aristokratie gegenüber der italischen Bundesgenossenschaft durch den Abschluß der auf 35 vermehrten Trib ns (241), so daß deren thatsächliches Unterthanenverhältnis fortan um so schroffer hervortrat. Alle italischen Gemeinden, welche seitdem Aufnahme in das römische Vollbürgertum fanden, wurden in die eine oder andere der bereits bestehenden Tribus eingeschrieben. Die Folge war, daß mit der Zeit fast jeder dieser Bezirke aus verschiedenen über das ganze weitausgedehnte römische Bürgergebiet zerstreuten Ortschaften sich zusammensetzte. 4. Hiermit hängt auch die wahrscheinlich in dieselbe Zeit fallende Reform der Centuriatkomitien zusammen, deren Zweck dahin ging, die durch Beibehaltung der ursprünglichen Centunenzahl trotz veränderter Vermögensverhältnisse immer aristokratischer gewordenen Centuriatkomitien möglichst der Form der demokratischen Tributkomitien zu nähern. Jede der 5 Servianischen Vermögensklassen erhielt 70 aus den seniores und iuniores innerhalb jeder der 35 tribus gebildete Centurien. Gleichzeitig wurde das Vorstimmrecht (praerogativaj von den 18 Rittereentnrien auf eine erlöste Centurie der 1. Klasse übertragen. 5. Während somit die ehemals einzige und souveräne Adelsversammlung der Kuriatkomitien ihre politische Bedeutung völlig verloren hatte,

2. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 75

1894 - Dresden : Ehlermann
2z. Geistesleben in Deutschland. 75 der Spitze ein Präsident, von 4 zu 4 Jahren gewählt (Washington 1789 — 1797). V. Das Mutterland. England ersetzt seine Verluste durch Ausbreitung seiner Macht in Ostindien. Ausgangspunkt die Erwerbungen der ,,ostindischen Kompagnie“ um 1600. Nach Zerfall der Mongolenreiche im Nw. Indiens Erweiterung des Gebietes. 1756—1765. Kämpfe unter Clive gegen den grausamen Nabob von Bengalen (schwarze Höhle), dann während des amerikanischen Unabhängigkeitskampfes unter Warren Hasting gegen Hyder-Ali, später gegen dessen Sohn Tippo Saib, Sultane von My-s o r e (im Innern des Hochlandes), und die Mahratten (vgl. Macaulays Essays). 1784 verwandelt die ostindische Bill des jüngeren Pitt den Besitz der Kompagnie in englisches Schutzgebiet. § 25. Geistesleben in Deutschland während des zweiten Zeitraumes. Drei Stufen der Entwickelung geistigen Lebens, jede etwa 50 Jahre umfassend, von dem Niedergang nach dem dreissigjährigen Kriege bis zu dem Höhepunkte unserer klassischen Litteraturperiode reichend. I. Erste Stufe. A. Nachwirkung des dreissigjährigen Krieges. Das durch die Leiden des Krieges verdüsterte Volksgemüt ist keines höheren Aufschwunges fähig und versinkt in Stumpfheit, Verzagtheit und Roheit, a) Die Religion verliert mit dem Hader der verschiedenen Bekenntnisse unter einander und der sich steigernden Furcht vor Höllenstrafen ihre erhebende und reinigende Kraft; an Stelle des Glaubens tritt vielfach der Aberglaube; Sterndeuterei und Hexenprozesse blühen, b) Das Vaterland wird mit der Zerklüftung des deutschen Reiches ein hohler Begriff. Das Nationalgefühl erstirbt. Bei den frechen Angriffen Ludwigs Xiv. auf deutsches Erbe wird kaum hier und da ein Aufschrei nationalen Unwillens vernommen, c) Das Gefühl für Recht und Gerechtigkeit verliert sich bei den endlosen Prozessen des Reichskammergerichts * und Zur Zeit Goethes (dessen Aufenthalt in Wetzlar 1772) waren 20000 Prozesse unerledigt geblieben; ein Prozess dauerte bereits 188 Jahre. Der von dem Kaiser zur Abhilfe eingerichtete Reichshofrat verschleppte die Prozesse fast noch mehr.

3. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 155

1894 - Dresden : Ehlermann
Zeit der Stürme. — § 53. Sturmjahre 1848/49. 155 b) Die Erhebung der Polen feiert Lenau in seinen „Polenliedern“ (s. o. § 49, Iii. Anm.) Vorbote der Revolution ist die erstehende politische Dichtung. Dichter: a) in Österreich: Anastasius Grün, Graf von Auersperg, (,,Spaziergänge eines Wiener Poeten“); b) in Preussen: Hoff mann von Fallersleben („Unpolitische Lieder“), Dingelstedt („Lieder eines kosmopolitischen Nachtwächters“) , Herwegh („Gedichte eines Lebendigen“, voll beissender Epigramme), Prutz („Politische Wochenstube“, eine aristophanische Komödie). Dritter Zeitraum. (Zweiter Zeitraum der Neuesten Geschichte.) Von der französischen Februarrevolution bis zur Begründung des Neuen deutschen Reiches. 1848—1871. Erster Abschnitt. Zeit der Stürme und erneuter Rückströmung. Von der Pariser Februarrevolution bis zur Thronbesteigung König Wilhelms I. 1848— 1861. § 53- Die Sturmjahre 1848/49. I. Ursachen. Unzufriedenheit mit den bestehenden politischen Zuständen weit verbreitet. Neben den gemässigten Anhängern einer freien Verfassung auch viele politische Heiss-sporne! Dabei bildet sich aus katilinarischen Elementen eine Lj msturzpartei heraus. Ihre „Bataillone“ die „Arbeiter“. Zündstoff bei diesen infolge wirtschaftlicher Not. [Entwertung der Handarbeit nach Errichtung zahlloser Fabriken mit Dampfbetrieb. Übermass der Warenerzeugung, Mangel an Absatz, bei geringem Bedarf an Menschenkräften Herabsetzung der Löhne und Arbeitsmangel. Dazu das Hunger jahr 1847! Unterwühlung der Arbeiter durch die Lehre vom Rechte aller auf Gütergemeinschaft (Kommunismus). Das Wort Proudhons „Eigentum ist Diebstahli“] Ii. Die Pariser Februarrevolution. Ludwig Philipp, „der Bürgerkönig“, anfangs volksbeliebt, hat bei Beginn seiner Regierung mit Erhebungen zu thun, die teils Wiedereinsetzung der Bourbonen, teils Errichtung einer

4. Römische Geschichte - S. 3

1893 - Dresden : Ehlermann
§ I. Die Anfänge Roms. 3 Älteste Gemeinde der Hausväter (patres-Patricier) aus 3 Stämmen, den Ramnes, Ti ties (vielleicht sabinisch) und den Luceres (wahrscheinlich die auf dem Cälius angesiedelten Albaner. S. u. Vi, a) bestehend. Jeder Stamm in io Kurien und jede Kurie wieder in io Geschlechter (gentes) geteilt. (Vgl. die attische Einteilung der jonischen Phylen in Phratrien und Geschlechter in Abt. I, S. 13). Neben diesen Vollbürgern schon früh Schutzverwandte, die Klienten („Hörige“, doch nicht Leibeigene). Sie waren durch Pietät an ihren Schutzherrn (patronus) gebunden und wurden durch diesen vor Gericht vertreten, mussten ihm aber dafür bestimmte Dienste leisten, auch dem Geldbedürfnis des Herrn in bestimmten Fällen aufhelfen (Mitgift bei Verheiratung der Töchter u. a ). Sie trieben meist Gewerbe und Kleinhandel. Eine Aufnahme unter die Geschlechter war nicht ausgeschlossen; es gab „Hausväter geringerer Geschlechter“ (patres minorum gentium). Zu den niederen Diensten in Feld und Haus wurden Sklaven verwandt, aus denen eine Klasse der „Freigelassenen“ hervorging. Mit zunehmender Machterweiterung trat durch Hinzukommen der Bevölkerung unterworfener Gebietsteile und Einwanderung ein neuer Stand zu den alten Vollbürgern hinzu, die plebs. Die Plebejer zwar frei, auch zu den Staatslasten verpflichtet, doch ohne Anteil an der Stadtverwaltung. Auch Eheschliessung mit Patriciern nicht rechtsgültig. Sie sassen als Grundbesitzer auf Bauernhöfen oder waren in der Stadt als Handel- und Gewerbetreibende angesiedelt. (Vgl. die Periöken in Lacedämon). V. Stadtverfassung. 1) Die Gemeindeversammlung der Hausväter, nach Kurien zusammentretend (comitia curiata), übt die Herrschaft (imperium) über die Stadt aus und überträgt deren Machtbefugnisse an die von ihr gewählten Beamten. 2) Die Gemeinde wählt sich durch Zwischenwahl (interrex) einen Leiter (rex), den „König“, dem die kriegsherrliche, priesterliche und richterliche Gewalt übertragen wird. Sagenhafte Geschichten dieser „Könige“. (Romulus, Numa Pompilius, Tullus Hostilius, Ancus Martius; Tarquinius Priscus, Servius Tullius, Tarquinius Superbus). An jeden von ihnen wird in der Sage etwas von der ältesten geschichtlichen Entwickelung der Stadt geknüpft. 3) Dem König zur Seite ein Rat der (Geschlechts-) Ältesten, der Senat. Aus jedem Geschlecht einer, daher 300 an Zahl. 1*

5. Griechische Geschichte - S. 41

1893 - Dresden : Ehlermann
Zweite Periode. 9- Die Perserkriege. 41 und Persepolis (hier die Knigsgrber). Alter Palast des Cyrus zu Pasargad. 2) Einrichtungen. Grosses Heer zur Sicherung des Reiches (Reiterei, Fussvolk, Bogenschtzen, wohl organisiert), im Frieden in Garnisonen. 10000 Unsterbliche"*) zum Schutz des Knigs. Sorge fr Heerstrassen (Posten). Geordnete Verwaltung. Einteilung des Reiches in 20 Satrapien. Statthalter (Satrapen) mit grossen Vollmachten versehen. (Die jonischen Gemeinden behalten ihre Selbstverwaltung, sind aber tributpflichtig.) Zahlreiche Beamte (Knigliche Richter und Schreiber), an deren Spitze ein Kanzler, das Auge des Knigs". Strenge berwachung (die Ohren des Knigs1'). Ein Rat der Stammhupter neben dem König, spter ohne Einfluss. Der König geheiligte Person und als Gott fussfllig verehrt. Glnzender Hof und grosser Harem. Peinliches Hofzeremoniell. 9. Die Perserkriege. Von 500 449. Die Eroberungssucht der persischen Grossknige fhrt den ersten grossen Zusammenstoss der Völker des Morgens und des Abends herbei. Die Vlkerwoge, welche Europa zu berschwemmen droht, bricht sich an dem Heldenmut des kleinen tapferen Hellenenvolkes. Der Sieg der Kultur eines freien Volkes der asiatisches Barbarentum und orientalischen Despotismus wird entschieden in den grossen weltgeschichtlichen Kmpfen der Perserkriege. Veranlassung : Die aus eigenschtigen Grnden von Macht-habern hervorgerufene Emprung der kleinasiatischen Griechen gegen die Perserherrschaft. 1) Der jonische Aufstand (500 494 v. Chr.). 500494 515 Zug des Darius gegen die Scythen im Sden des heutigen Russland. bergang der den Bosporus. Absicht: die Kstenlnder des Schwarzen Meeres mit dem asiatischen Reiche zu verbinden. Die Machthaber (Tyrannen) der jonischen Städte leisten Heeresfolge und werden zur Bewachung der Ister- (Donau-) brcke zurckgelassen. Vergeblicher Zug in das Innere gegen das im Fliehen kmpfende Reitervolk und Gefahr beim Rckzge (Symbol: Vogel, Maus, Frosch, Pfeile. *) So genannt, weil durch Ergnzung die Zahl von ioooo stets voll erhalten wurde.

6. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 57

1891 - Dresden : Höckner
— 57 — nahmen nach römischer Weise von jenem ein Landgut, sei es als precarium, d. H. ohne Entgelt, aber gegen beliebigen Widerruf, sei es als beneficium, d. H. zum Nießbrauch auf bestimmte Zeit und meist nur gegen einen kleinen Scheinzins. 3. Uber dieser Masse unfreier, halbfreier und abhängiger Bauern erhob sich jetzt aber nach und nach, zunächst in den linksrheinischen Landen, ein neuer Dienst- und Besitzadel. Er beruhte auf der Ehre des Königsdienstes, der Wergelt) und Buße des Geburtsstandes Derbreifachte, also auch einen erhöhten Rechtsschutz gewährte, mochte er nun durch Übernahme eines königlichen Amtes ober durch Eintritt in die königliche Gefolgs-genofsenschaft begrünbet werben. Diese „Getreuen" (fideles) ober „Mannen" (homines, leudes) traten an die Stelle des alten, meist verschwunbenen Geburtsabels. Durch die Beschlüsse von 614 (S. 55) sicherten sie sich zuerst rechtlich ihre Stellung gegenüber dem Königtum. c) Das Königtum und der £}of. 1. Wie der Eintritt der Germanen in die romanische Welt allmählich die alten Stände zersetzte, so wich auch die alte, auf ihnen beruhenbe demokratische Verfassung nunmehr einer aristokratisch-monarchischen. Das Volkskönigtum der Urzeit entwickelte sich durch die von ihm ausgehende Eroberung zum Landeskönigtum, welches die Fülle der Staatsgewalt in sich vereinigte. Diese Entwickelung wurde gefördert durch die Verbindung mit dem römischen Begriff monarchischer Souveränität und mit der kirchlichen Vorstellung von der Heiligkeit des Königtums, durch die Erwerbung ungeheuren Grunbbesitzes und die Entstehung des neuen Abels, blieb barum aber boch seinem Grunbcharakter nach germanisch. Das zeigt sich schon an den äußeren Wahrzeichen der königlichen Gewalt (Dingsahrt auf rinderbespanntem Wagen). Als Ehrenauszeichnung trug der König das in der Mitte gescheitelte, langherabwallende Haar, als eigentliches Königszeichen den altgermanischen Speer. 2. Auf dem erblichen Königtum der Merowinger allein beruhte die staatliche Einheit der durch Eroberung verbundenen Völker. Dem König als dem nunmehr alleinigen Inhaber der souveränen Gewalt über das Volk sind alle Freien ohne Unterschied des Staubes und der Nationalität durch den Treueib zum Gehorsam verpflichtet: Der Unterthanenverband ist die Grundlage des Staates. Da der König in den wesentlichsten

7. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 121

1891 - Dresden : Höckner
— 121 — ein tiefes Friedensbedürfnis und> in Verbindung mit ihm die von den Bischöfen von Lütüch nnb Köln toieberaufgenommene Bewegung für den „Gottesfrieden" entgegen. Indem er nun dieselbe unterstützte (Synode von Mainz) und zugleich den Sachsen die Wahrung ihres alten Lanbrechts zusicherte, entzog er seinen Feinben immer mehr den Boben. 2. Der Gegenkönig verlor am Ende alle Bebeutung. Mit seinem Tode (1088 im Kampf um den ererbten Besitz in seiner Heimat) und dem des treulosen Ekbert von Meißen 1090') war im Norden der Frieden hergestellt; nur im ©üben setzten Welf und der Zähringer den Kampf noch fort. Da brachte der neue Papst Urban Ii. (1088—1099), ein französischer Clunia-censer von großer Weltklugheit, der nicht mehr die Unterwerfung der weltlichen Fürsten unter päpstliche Lehnshoheit, sondern nur noch die Unabhängigkeit der Kirche von jeber weltlichen Macht erstrebte, durch die Vermählung der Markgräfin Mathilde mit dem jugendlichen Sohne Welfs die päpstliche Partei diesseits und jenseits der Alpen in eine gefährliche Verbinbung (1090). 3. Um sie zu sprengen, unternahm Heinrich Iv. seinen 2. Römerzug (1090 —1097). Jnbessen der entschlossene Wiber-fianb Mathilbens, das Wiebemusteben der Pataria, vor allem aber die Empörung seines ältesten Sohnes Konrab (Krönung zu Monza 1093) erschütterten die italienische Machtstellung des Kaisers aufs schwerste und gaben seinen Feinben in Deutschland neue Kraft. Während er aber im Nordosten des Polandes 4 Jahre hilf- und thatenlos verbrachte, übernahm das Papsttum triumphierend ans den Concilien von Piacenza und Clermont 1095 an der Spitze der romanischen Nationen die Führung der 1095 gewaltigen Kreuzzugsbewegung (S. 128). e) Heinrichs Iv. letzte Kämpfe 1095 — 1106. 1. Die dem Papst nunmehr entbehrlichen Welsen erkannten, daß sie nur ein Werkzeug der päpstlichen Politik gewesen waren. Darum löste der junge Welf seine Ehe mit der „großen Gräfin" die ihre Erbschaft dem heiligen Petrus vermacht hatte, und ') Die Mark Meißen (aber ohne die Oberlausitz) erhielt 1089 Heinrich von Eilenburg, der Markgraf der sächsischen Ostmark, aus dem schon seit der Mitte des 10. Jahrh, hervortretenden Geschlechte der Wettiner, das aus dem südlichen Schwabengau (südlich der unteren Bode) stammte.

8. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 170

1891 - Dresden : Höckner
— 170 — jetttes Hauses im alten Umfange wieder her (nur die von Diezmann verkaufte Niederlausitz blieb brandenburgisch). 5. Gleichzeitig setzte sich während der Wirren, die auf den Tod des letzten Arpaden (1301) folgten, Karl Robert, der Enkel des Königs Karl I. von Anjou-Neapel, in Ungarn fest, und das Papsttum geriet ganz unter den Einfluß der französischen Kapetinger (S. 196), die mit den Anjous in Neapel und Ungarn nunmehr das Reich von drei Seiten umspannten. — Inmitten der neuen Anschläge auf Böhmen wurde Albrecht 1308 1308 durch seinen Neffen und Mündel Johann (Parricida) bei Rheinfelden im Aargau ermordet. 3. Ausbildung der luxemburgischen und der wittelsbachischeu Hausmacht und die Erneuerung des Kampfes gegen das Papsttum 1308-1378. 1. Die Aussichten, welche sich dem neuen französischen Machtsystem jetzt auch auf die deutsche Krone eröffneten (Karl von Valois, Philipps Iv. Bruder), wurden durch den Widerstand der weltlichen Wahlfürsten des Ostens vereitelt, aber ebenso auch die Wahl eines mächtigen deutschen Fürsten durch die Abneigung der geistlichen Kurfürsten des Westens. Diesen Umständen und dem Einflüsse seines Bruders, des Erzbischofs Balduin von Trier, fowie des Mainzer Erzbischofs Peter von Afpelt verdankte der französisch gebildete und dem französischen König wie dem Papst gleich nahestehende machtlose Graf von Lützelbnrg (Luxemburg) feine Wahl. 1308 2. Heinrich Vii. von Luxemburg (1308—1313) lehnte 1308 sich nicht an die Städte, sondern an die Fürsten (Bestätigung des Markgrafen Friedrich im Besitze von Meißen-Thüringen, Wiederherstellung der Rhünzölle) und legte durch die Belehnung seines jüngeren (mit der Schwester des letzten Prschemys-liden vermählten) Sohnes Johann mit Böhmen den Grnnd zur luxemburgischen Hausmacht, die nun neben der habsburgischen emporstieg (1310). 3. Dann wandte er sich nach Italien, dessen Verhältnisse seinen idealen italienischen Plänen entgegenzukommen schienen (der Florentiner Dante Alighieri, der Dichter der Divina comedia). Denn Italien war nach dem Sturze der Hohenstaufen der Schauplatz unaufhörlicher Parteikämpfe geblieben, welche die Städte auch in sich selbst zerspalteten. Nur im Süden walteten Machthaber der einen oder der anderen Partei über ganze Landschaften,

9. Grundzüge der neueren Geschichte - S. VI

1886 - Dresden : Höckner
Vi lich der Verfassungsgeschichte und auch den Kulturver-Hltnissen insoweit, als in ihnen die Natur der Völker und die Wirkungen oder die Ursachen ihres geschichtlichen Lebens zum charak-teristischen Ausdruck kommen. Hat man in der alten Geschichte schon lngst beides, in der mittelalterlichen mindestens das erstere zur Gel-tung gebracht, so wird es nicht lnger angehen, dies fr die neuere zu unterlassen, also die Kenntnis dieser Dinge ganz und gar dem akademischen Studium zuzuweisen, während dessen die meisten doch kaum die Zeit dazu finden, und es ist gewi nicht schwerer, diese Verhltnisse, so weit es hier notwendig ist, bei gereisteren Schlern, denen schon nach ein oder zwei Jahren die Universitt ganz andere Zumutungen stellt, zum Verstndnis zu bringen, als die oft sehr verwickelten Verfassungskmpfe der klassischen Völker. Da der Ent-Wickelung des Welthandels und der Kolonisation der modernen Völker besondere Aufmerksamkeit geschenkt ist, drfte nicht unmotiviert erscheinen. Was endlich die Form betrifft, so haben wir uns bestrebt, einen mglichst lesbaren Text zu liefern und Satzbruchstcke nur in Paren-thesen der Krze wegen zugelassen. Fr das eben sich bildende Stilgefhl der Schler scheint uns in einem formlosen Text eine gewisse Gefahr zu liegen, die wir vermeiden mchten. Wir lassen zuerst die neuere Geschichte erscheinen, weil die Be-Handlung derselben relativ die meisten Schwierigkeiten und also die meisten Kontroversen darbietet. der diesen Teil mgen dem Ver-fasser deshalb noch einige Worte gestattet sein. Anerkanntermaen ist hierbei der nationale Standpunkt nicht in der Weise festzuhalten, da die Geschichte der auerdeutschen Völker nur als Nebensache behandelt werden knnte. Wohl aber ist der deutschen Geschichte relativ der meiste Raum zugewiesen und die der brigen Völker mit grerer Ausfhrlichkeit nur da behandelt, wo sie von allgemeiner Bedeutung wird. Besonderes Gewicht ist darauf gelegt worden, die neuere Geschichte nicht in eine Anzahl einzelner Volksge-schichten auseinanderfallen zu lassen, da dies ihrer inneren Natur widersprechen wrde, denn sie ist die Geschichte der eng mit einander verbundenen europischen Vlkerfamilie. Die Entwicklung

10. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 175

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 175 — Dienstmann des Königs eine reiche ägyptische Karawane, bei der sich auch eine Schwester des Sultans Saladin befand, und plünderte sie völlig aus. Und als Saladin Schadenersatz und Bestrafung des Übelthäters forderte, weigerte sich der König von Jerusalem. Nun schwur Saladin, sich selber Rache zu schaffen, und bald war Jerusalem und Akkon erobert und tausende von Christen büßten mit ihrem Blute den Frevel. Zweiter Abschnitt: Der vierte Kreuzzug. Ii a. Ursache? Weitere Eroberungen Saladins nach Richards Heimkehr; Kreuzpredigt des gewaltigen Papstes Innocenz Iii, der sich noch mehr, wie einst Gregor Vii., als Oberherrn aller Könige und Fürsten suhlte. Sein Gebot lautete: Sämtliche Könige und Herren sind vor allem schuldig, ihren obersten Lehnsherrn Christus, dem die Feinde sein Land entrissen haben, zu Hilfe zu eilen. Wer das Kreuz nimmt, erhält Vergebung der Sünden; wer einen Kreuzfahrer hindert, wird mit dem Bann bestraft. Die Kreuzprediger sollen jedermann zum Kreuzgelübde zulassen, ohne zu prüfen, ob er tauglich ist, ja sogar reuige Verbrecher. Täglich soll in allen Kirchen gebetet und monatlich soll eine feierliche Prozession veranstaltet werden, damit Gott den Seinen Sieg über die Ungläubigen verleihe. Vier Jahre lang dürfen die Christen keinen Krieg unter einander führen, drei Jahre lang kein Turnier halten. Jeder Geistliche muß drei Jahre lang den 20. Teil seines Einkommens, der Papst und die Kardinäle werden den 10. Teil ihres Einkommens für den Kreuzzug opfern, und jeder Christ soll nach Vermögen in die in jeder Kirche aufgestellten Opferstöcke Geld spenden. Teilnehmer? Zuerst bereit war ein französisches Heer von etwa 40 000 Kriegern, das die Venetianer für 4 Millionen Mark auf einer Flotte überfahren und ein Jahr lang verpflegen sollten. Ausgang? Der ehrgeizige Doge von Venedig bewog die Kreuzfahrer, im Bunde mit der venetianischen Kriegsflotte (72 große Kriegsschiffe) zunächst gegen Konstantinopel zu ziehen. Und wirklich gelang es der Tapferkeit der Franzofen und Venetianer nach furchtbarem Kampfe, die Mauern der alten Kaiserstadt zu erstürmen. Schrecklich wüteten die grimmigen Eroberer trotz des Verbotes der Fürsten mit Mord und Mißhandlung unter den unglücklichen Einwohnern und erbeuteten unermeßliche Schätze. Zum Herrscher des eroberten Kaiserreiches, das nun das „lateinische" hieß, wurde ein französischer Graf erwählt, während ein venetianischer Bischof in der Sophienkirche zum römisch-katholischen Patriarchen von Konstantinopel ernannt wurde. Auch die Länder und Städte verteilten die Sieger unter sich. Der letzte griechische Kaiser war dem Blutbad entronnen und nach Nicäa hinüber geflohen, wo er sich und sein kleines Reich mühsam gegen die Türken und die Lateiner behauptete. Erläuterung der angegebenen Thatsachen. Hervorhebung der Hauptpunkte: Gewalt des Papstes Innocenz; Kriegsmacht und Reichtum
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