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1. Die Weltgeschichte - S. 140

1835 - Mainz : Kupferberg
140 Dreißigjähriger Krieg. Ferdinand N n.c.g. Während Rudolf die Empörungen in Siebenbürgen und Ungarn, sowie die Drohungen der Türken mit Roth zu besei- tigen weiß, bewirkt in Deutschland, bei der allgemeinen Unzu- friedenheit, vorzüglich der Churfürst Friedrich Iv. von der 1603.Pfalz die protestantische Union, und Matthias, von den kaiserlichen Brüdern zum Haupte ihres Hauses erklärt, erhält das Königreich Ungarn mit Oesterreich und Mähren, — Reli- 1608.gionsfreiheit der Evangelischen in Oesterreich, Majestäts- brief der Utraquisten in Böhmen; aber durch Herzog Mari- milian von Baiern die katholische Liga zu Würzburg (1610). Die Spaltung immer drohender, vorzüglich durch den Jülichschen Erbschaftsstrcit *) und die Sorglosigkeit des Kaisers, der, nachdem Matthias auch als König von Böhmen in Prag gekrönt worden, stirbt. 1612. 8) Matthias weiß als Kaiser den Jülichschen Streit, sowie die zunehmende Spannung der beiden Religionsparteien nicht zu beschwichtigen, sichert dem eifrig katholischen Erzher- zoge Ferdinand von Steiermark die Nachfolge in den öster- reichischen Staaten und die Hoffnung zum deutschen Throne (dessen Krönung zu Prag 1617). Dreißigjähriger Krieg 1618—1648. 1618. ») Utraquistlsche Periode: Der gestörte Kirchenbau der Utraquisten zu Braunau und der Protestanten zu Kloster- grab in Böhmen veranlaßt Klagen, und nach der strengen Ant- wort des Kaisers die Rache an den kaiserlichen Statthaltern Slaw ata und Martiniz mit ihrem Sccretäre Fabricius in Prag. Die Häupter der Utraquisten: Graf von Thurn, Colon von Fels, Paul von Rziczan, Wilhelm von Lobkowitz rc. treffen ihre Dcrtheidigungsanstalteu, und dehnen ihre Empörung weiter aus. Die kaiserlichen Heere zurückgeschlageu,— Budweis. Die protestantischen Uuirteu unterstützen heimlich die Böhmen, — Graf Ernst von Mansfeld erobert Pilsen. Matthias stirbt. 1619. 0) Ferdinand Ii., König von Ungarn und Böhmen, und Beherrscher der gesammten österreichischen Erbländer, *) Zwischen Churbrandenburg und Pfalz-Neuburg, s. die Tabelle.

2. Die Weltgeschichte - S. 139

1835 - Mainz : Kupferberg
Marimilian n, Rudolf Ii. Neligivnsspaltungen. 139 n.ñ.t. 6) Maximilian H., Ferdinands Sohn, erwirbt sich,1562. nachdem sein Vater in Wien in unermüdeter Thätigkeit gestorben ()564), durch seine Unparteilichkeit allgemeines Vertrauen. Der Churfürft Friedrich von der Pfalz tritt zu der refor-1566. mirten Lehre über. Der Sultan Solimán Ii. bricht mit dem Fürsten Sicg- mund von Siebenbürgen in Ungarn ein, belagert und erobert Sigcth (Zriny); sein Nachfolger Selim Ii. schließt Frieden. Der Herzog Johann Friedrich der Mittlere von Sachsen als beharrlicher Beschützer des geächteten Grumbach in lebens- länglicher Gefangenschaft. Maximilian, im Begriffe, den ihm angetragenen Thron von Polen in Besitz zu nehmen, stirbt 1576. 7) R ndolf H. täuscht, am spanischen Hofe (Philipps Ii.11576. erzogen, alle günstige Erwartungen. Parteiungen und Reli- gionsverfolgungen brechen überall hervor. Abfall der Niederlande durch Philipps Ii. Unduldsamkeit, — Inquisition; empörende Grausamkeiten des Statthalters Herzogs von Alba; seit 1569 allgemeiner Aufstand, — Meer- Gueusen für die oranische Partei (Egmvnt hingcrichtet). Wilhelm von Oranien bewirkt die Utrechter Union:1579. Holland, Seeland, Utrecht, Geldern und Friesland, später Ober-Assel und Groningen*). In Oesterreich werden die Evangelischen verfolgt; in der Pfalz wie in Sachsen ist Spaltung zwischen den Reformirten und Lutherischen; in Aachen, Köln und Straßburg zwischen den Katholischen und Protestanten, — Churfürst Gebhard von Köln ic.**). Wilhelm wird 1584 ermordet, sein Sohn Moriz setzt den Kampf glücklich fort; Waffenstillstand 1609; die völlige Anerkennung der Union erfolgt ini westphälischen Frieden. **) Auf gleiche Wehe werden damals in England unter Elisabeth die Katholischen verfolgt, und selbst Maria Stuart, die eifrig katho- lische Königin von Schottland, Jakobs V Tochter, wird durch Elisabeth, zu der sie geflohen, nach langjährigem Gefängniß 1587 hingerichtet; — im folgenden Jahre die unüberwindliche Flotte (Armada) Philipps Ii. von Spanien vernichtet, s. die Tabelle.

3. Römische Geschichte - S. 17

1896 - Dresden : Höckner
fern (vici) oder Landstädten (oppida) seßhaft, von da ans feine Felder bewirtschaftete. Nnr vorübergehend bezog der vornehme und wohlhabende Mann sein städtisches Hans in der urbs, welche außerdem neben den öffentlichen Gebäuden nur die Wohnstätten der eigentlich städtischen Handwerker oder Lohnarbeiter umfaßte 2. In bezug auf die agrarischen Verhältnisse ist für die älteste Zeit Feldgemeinschaft anzunehmen. Das römische Landgebjet zerfiel in eine Anzahl Geschlechterbezirke derart, daß die einzelnen Geschlechter je einen Gau bewohnten, dessen Ackerland wesentlich unter Beihilfe der Klienten gegen einen Anteil vom Ertrage gemeinschaftlich bestellt wurde; als Einzelbesitz verblieb dem Einzelnen nur das heredium, d. h. Hofstelle und Gartenland. 3. Von eingreifenden Veränderungen der agrarischen Verhältnisse muß die Aufnahme der Plebejer in den Staatsverband und ihre Verschmelzung mit den Klienten begleitet gewesen sein. Die Servianische Verfassung setzt bereits Sondereigentum an Grund und Boden voraus, aber Vermutlich war die Ungleichheit desselben im einzelnen viel größer, als sie sich in den Klassen darstellt. Alles nicht aufgeteilte Land wurde als Gemeindegut (ager publicus) behandelt und soweit es nicht für Bauten, Heiligtümer und dgl. zum Nutzen der Gemeinde in Anspruch genommen war, im wesentlichen der Benutzung als Weide (pascua) überlassen. 4. Ganz erheblich stand gegen den Ackerbau das Handwerk zurück. Die Abneigung der Römer gegen dasselbe hat sehr lange bestanden, und noch in der Zeit hochgesteigerter Kultur galt der Grundsatz für den römischen Landwirt, alles was zur Nahrung und Kleidung gehörte, sowie die meisten Geräte im Hause selbst anzufertigen. Eine für die Ausfuhr arbeitende Industrie hat es jedenfalls damals noch nicht gegeben. 5. Darum darf auch der Einfluß der örtlichen Verhältnisse, insbesondere des Tiber auf die Stellung des i aktiven) Handels für die älteste Zeit nicht überschätzt werden, zumal da Rom weder einen Überschuß an Produkten der Landwirtschaft erzeugte, noch (abgesehen von dem in den Salinen von Ostia gewonnenen Salze) im Besitze mineralischer Bodenschätze war. Aber auch die Erzeugnisse der umliegenden Landschaften konnten bei der Gleichartigkeit derselben in Rom nicht zum Austausch kommen (Passivhandel), und zum Stapelplatz für Waren, welche von der See eingeführt, dann weiter nach dem Innern des Landes zu vertreiben waren, konnte Rom deshalb so bald nicht werden, weil hierfür lange Zeit ein entsprechendes Absatzgebiet fehlte. An dem Handel mit den nach Rom eingeführten Erzeugnissen der etruskischen und der griechischen Industrie Unteritaliens blieben die Römer selbst ohne wesentlichen unmittelbaren Anteil (vicus Tuscus in Rom). Die Prägung römischer Müuzen ist denn auch gewiß nicht vor 500 v Chr. erfolgt (vgl. die Stellung der Fremden in Rom: peregrini = hostes). 6. Diesen einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen der ältesten Zeit entsprach der einfache und beschränkte Zustand des privaten Lebens, die Arbeitsamkeit und Genügsamkeit aller Bürger trotz der Unterschiede des Besitzes. Der Bauer lag mit seiner Familie fleißig den Geschäften des Ackerbaues und der Viehzucht ob und trennte sich von denselben nur, wenn ihn die Pflicht gegen den Staat entweder zur Führung der Waffen oder eines friedlichen Amtes abrief. Der Grundcharakter römischen Wesens als eines nüchternen, kernhaften, soldatischen Bauerntums prägt sich vor allem im Familienleben und im Religionswesen aus.

4. Römische Geschichte - S. 43

1896 - Dresden : Höckner
— 43 — fragii et honorum) und vielfach auch feine eigene Gerichtsbarkeit hatten (praefecturae). Nach und nach jedoch haben auch sie, wie die einheimische Bevölkerung der Kolonien, das römische Üboiibürgerrecht erlangt. b) Satin er (nomen Latinum, socii nominis Latini). Hierzu gehörten außer einer Anzahl latinischer Städte die zahlreichen coloniae Latinae, ursprünglich vom Latinerbunde gegründete Kolonien und Glieder desselben, später von Rom allein (doch nicht bloß von römischen Bürgern) nach den außerlatiuischen Gebieten (zu neuen Städteanlagen) ausgehende Kolonien latinischen Rechtes (commercium u. conu-bium). Sie bilden selbständige Gemeinden (Münzrecht) und dienen als pere-grini in besonderen alae und cohortes. Die ihnen früher eingeräumte Vergünstigung, durch Übersiedelung nach Rom das römische Bürgerrecht zu erwerben, ist seit 268 auf die gewesenen Magistrate beschränkt worden, c) Bundesgenossen (civitates foederatae, socii). Die mchtlatmischen Bundesgenossen hatten sich ebenfalls ihre Selbständigkeit und zwar in einem besonderen Vertrag (foedus) bewahrt (Münzrecht, Befreiung vom Dienste in den Legionen, eigene städtische Verwaltung und Gerichtsbarkeit^ doch ist dieselbe meist durch einzelne Bedingungen beschränkt und ihre Stellung dadurch thatsächlich zu einer unterthänigen geworden. Alle waren zur Stellung einer ebenfalls vertragsmäßig festgestellten Anzahl von Hilfstruppen ober Schiffen und Matrosen verpflichtet. 2. Don dev Mnigung Italiens bis jnv Begründung dev römischen Welthevvschsft: Borne Wlüle ale Wepnblik. 264- 133 v. Chr. 1. Die (^rwerbunh der Vorherrschaft über die westlichen Mittelmeeri ander 264 - 200. Die karthagische Großmacht. 1. Karthago (von der alten Phönieierstabt Tyrus her im 9.Jahrh, gegrünbet: Sage von Dibo-Elissa) bankt seine Größe zunächst seiner für den Ackerbau wie für den Handel unvergleichlich günstigen Lage. Unter dem Gegenbruck des unaufhaltsam im Westen sich ausbreitenben Hellenentums gelangte die Stadt zu festerer politischer Gestaltung und erwarb nach und nach weite Strecken des libyschen Binnenlanbes, sowie die Herrschaft über alle anberen phönieifchen Pflanzungen Afrikas, weiterhin des ganzen westlichen Mittelmeerbeckens mit seinen Inseln (des. ©teilten u. Sardinien). 2. Als Haupt eines weitverzweigten Hanbelsstaates und Koloniesystems (befestigte Hanbelsstationen) hatte Karthago jeben Mitbewerb fremder Hanbels- und Seemächte in den westlichen Gewässern (Phokäer, Massa-lidten, Syrakusaner, Etrusker) zurückgedrängt und bamit eine Großmachtstellung zur See erlangt, mit der sich um 300 höchstens Ägypten unter den Ptolemäern messen konnte. Außer dem Warenumsatz mit dem Inneren Afrikas (Karawanen), wie mit den Küsten des westlichen Mittelmeers und den diesseitigen des atlantischen Oeeans und einem großen Teil des Zwischenhanbels zwischen dem Westen und Osten bilbeten eine hochentwickelte Jnbustrie, Bodenkultur und Viehwirtschaft (Sklavenarbeit), dazu die Tri-

5. Römische Geschichte - S. 47

1896 - Dresden : Höckner
— 47 — liens und der kleinen zwischen ©teilten und Italien gelegenen Inseln, Zahlung einer bedeutenden Kriegsentschädigung. Sici-1 ten wurde die erste römische Provinz, anfangs von Rom aus, seit 227 von einem Prätor verwaltet. Nur das kleine Fürstentum Hierons blieb dem Namen nach selbständig. 2. Hlom nach dem Kriege: Aöfchtuß der Aribus und die Weforrn der Genlnriatkomilien. 1. Italien hatte, abgesehen von den großen Verlusten an Mannschaft und Schiffsmaterial, durch die Jahre lang fortgesetzten Verheerungen seiner Küsten, noch mehr durch die fast vollständige Stockung seines überseeischen Handels und endlich auch dadurch schwer gelitten, daß ein großer Teil der Bauern und Gutsherren ihren Wirtschaften und überhaupt den bürgerlichen Geschäften ferngehalten wurden (Sinken des Geldes). Für die fortschreitende Verarmung des Bauernstandes konnten weder die wenigen Koloniegründungen dieser Zeit, noch die reiche Beute der geplünderten griechischen und punifchen Städte Siciliens Ersatz bieten. Diese Befriedigung der Beutesucht begann vielmehr zusammen mit den sonstigen entsittlichenden Einflüssen eines langen überseeischen Krieges den einfachen Bauernsinn, wie überhaupt den ehrenhaften Charakter der Nation schon jetzt zu untergraben. 2. Dagegen gewann der Handel und Gewerbe treibende Teil der Bevölkerung und das bewegliche Vermögen, für dessen Anhäufung in den Händen einer Minderheit die nunmehrige Stellung Roms als die herrschende Seemacht des westlichen Mittelmcers die glänzendsten Aussichten bot, immer mehr an Bedeutung. Die Erwerbung der Hafen- und getreidereichen Insel Sieilien hob den italischen Handelsverkehr, und der hieraus entspringende Gewinn war wohlgeeignet, die italischen Bundesgenossen für ihre treue Waffenbrüderschaft vor der Hand zu entschädigen und Rom um so enger zu verbinden. 3. Die römische Bürgerschaft freilich verstärkte gerade ,in dieser Zeit ihre Stellung als in sich geschlossene Aristokratie gegenüber der italischen Bundesgenossenschaft durch den Abschluß der auf 35 vermehrten Trib ns (241), so daß deren thatsächliches Unterthanenverhältnis fortan um so schroffer hervortrat. Alle italischen Gemeinden, welche seitdem Aufnahme in das römische Vollbürgertum fanden, wurden in die eine oder andere der bereits bestehenden Tribus eingeschrieben. Die Folge war, daß mit der Zeit fast jeder dieser Bezirke aus verschiedenen über das ganze weitausgedehnte römische Bürgergebiet zerstreuten Ortschaften sich zusammensetzte. 4. Hiermit hängt auch die wahrscheinlich in dieselbe Zeit fallende Reform der Centuriatkomitien zusammen, deren Zweck dahin ging, die durch Beibehaltung der ursprünglichen Centunenzahl trotz veränderter Vermögensverhältnisse immer aristokratischer gewordenen Centuriatkomitien möglichst der Form der demokratischen Tributkomitien zu nähern. Jede der 5 Servianischen Vermögensklassen erhielt 70 aus den seniores und iuniores innerhalb jeder der 35 tribus gebildete Centurien. Gleichzeitig wurde das Vorstimmrecht (praerogativaj von den 18 Rittereentnrien auf eine erlöste Centurie der 1. Klasse übertragen. 5. Während somit die ehemals einzige und souveräne Adelsversammlung der Kuriatkomitien ihre politische Bedeutung völlig verloren hatte,

6. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 69

1894 - Dresden : Ehlermann
Preussische Monarchie. — § 23. Letzte Regierungszeit Friedrichs d. Gr 69 Reichstag, umstellt von russischen Soldaten, unterzeichnet das Duldungsgesetz unter dem Bilde Katharinas. Die Empörung über das herrische Auftreten der Russen ruft eine Gegenkonföderation (zu Bar in Podolien abgeschlossen), hervor, die gegen die Einmischung der Fremden und für das Alleinrecht des römisch-katholischen Bekenntnisses eintritt. Ein greuelvoller Bürgerkrieg zerfleischt das Land. Die Nationalpartei wird durch die Waffen Russlands niedergeworfen; Versprengte flüchten auf türkisches Gebiet. Die den Flüchtigen nacheilenden Kosaken verüben Greuel; eine Moschee geht in Flammen auf. Die schnöde Verletzung des Völkerrechtes treibt den friedliebenden Sultan zur Kriegserklärung. 1768 ff. Russisch-türkischer Krieg. Der Zwiespalt der Parteien in Polen dauert fort; der dem russischen Einfluss gänzlich verfallene König wird gefangen genommen. C. Das Schicksal Polens. Das Wafifengliick der Russen im türkischen Kriege und deren Fortschritte in Polen wecken die Eifersucht der Mächte. Annäherung Preussens und Österreichs. Joseph Ii. besucht Friedrich den Grossen 176g in Neisse; der Besuch wird 1770 von diesem zu Neustadt (nördlich von Olmütz) erwiedert. Der von Katharina ausgehende Gedanke einer Einziehung polnischen Gebietes zur Vergrößerung des eigenen Landes wird aufgegriffen. Preussen und Österreich schieben ihre Grenzpfähle vor. 1772. Einigung der drei Herrscher! 1772 Russland nimmt Litauen zum grössten Teil (3500 [] m), Österreich Ost - Galizien und Lodomirien (2500 □ m), Preussen erhält mit Westpreussen ausser Danzig und Thorn das Bistum Ermeland und den Netzedistrikt (631 □ m). Die Hohenzollernkönige nunmehr Könige von Preussen. Friedrichs landesväterliche Fürsorge kommt den neuerworbenen Gebieten zu gut (§ 22, Iii a, 1). Ii. Der bayrische Erbfolgekrieg. (1778 bis 1778 1779)- Joseph Ii., seit 1765 Kaiser (bis 1790), dem der bls Gedanke einer Einigung Süddeutschlands unter Österreich!- 1779 schern Zepter vorschwebt, benutzt das Aussterben der älteren Linie des Wittelsbachischen Hauses (1777) zur Erhebung von Ansprüchen auf bayrisches Gebiet. Er gewinnt den erbberechtigten kinderlosen Karl Theodor von Pfalz-Sulzbach von der jüngeren Wittelsbachischen Linie zur Abtretung seines Erbrechtes auf die Oberpfalz, Niederbayern und Teile von Oberbayern und Schwaben und besetzt sofort diese Länder. Weitere Unterhandlungen mit dem leichtfertigen Kur-

7. Römische Geschichte - S. 5

1893 - Dresden : Ehlermann
§ I. Die Anfänge Roms. 5 als Heergemeinde in militärischen Dingen befragt, trat sie bald als Versammlung des Volkes (populus) auch in politischen Fragen in den Vordergrund. Da nach Centurien abgestimmt wurde, so hatte die erste Klasse mit 98 Stimmen das Übergewicht über die übrigen Klassen, die zusammen nur 96 Stimmen hatten. Viii. Ausbau der Stadt. Mit der Gebietserweiterung vollzog sich ein Aufschwung in den Einrichtungen der Stadt. Die Niederung zwischen dem kapitolinischen und palatinischen Hügel wurde entwässert und die noch heute erhaltene cloaca maxima, ein mächtiger gewölbter Kanal, angelegt. Zwischen Palatin und Aventin wurdeder „circus maxi-mus“ und auf dem Kapitolin der Jupitertempel erbaut, Werke, die man den beiden Tarquiniern zuschrieb. Auch eine starke Mauer, von der heute noch Reste vorhanden sind, wurde um die Siebenhügelstadt gezogen, angeblich ein Bau des Servius Tullius. Ix. Gesittung. Der Hausvater in seinem Hause Herr über Leben und Tod Heiligkeit der Ehe (Eheschliessung unter religiösen Formen — die confarreatio). Ehrwürdigkeit der Mutter (matrona. Vgl. die Schätzung der Frau bei den Griechen). Ehrbares und arbeitsames Leben in ländlichen Beschäftigungen auf freien Bauernhöfen. Griechischer Einfluss in der Einführung der Kulturpflanzen (s. o. Ii.) und der Gestaltung der Gottesvorstellungen, etruskischer im Gewölbebau und den Religionsgebräuchen erkennbar; das Geschlecht der Tarquinier von Etrurien hergeleitet. Früh reger Handelsverkehr. Vertrag mit Karthago. X. Religion, a) Götter des Himmels. Gemeinsames arisches Stammgut die Verehrung des Vater Jovis (Dies-piter — Jupiter) als Gottes des Himmels (pluvius, tonans, ful- cloaca maxima.

8. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 55

1891 - Dresden : Höckner
— 55 — der 3 Teilreiche unter Chlotar Ii. von Nenstrien (613—628), 613 dem Enkel des ersten, und eine entschiedene Beschränkung der königlichen Gewalt herbei. Denn das vom König auf der großen geistlich-weltlichen Reichsversammlung zu Paris 614 be- 614 stätigte Reichsgrundgesetz (constitutio perpetua) beschränkte das Recht des Königs, die Grafen zu ernennen, auf die in dem betreffenden Gau angesessenen Großgrundbesitzer und erkannte die freie Wahl der Bischöfe durch Geistlichkeit und Volk unter Vorbehalt der königlichen Bestätigung an. 2. Das merowingische Staätswesen. a) Wirtschaftsleben. 1. Nach wie vor blieb fast ausschließlich die Naturäl-wirtschaft die Grundlage des fränkischen Wirtschaftslebens. Auch die römisch-keltischen Städte verloren mit dem Rückgang von Handel und Gewerbe ihr bisheriges Übergewicht über das platte Land oder wurden von den Germanen in Dörfer verwandelt. Nur hier und da am Rhein (Straßburg, Köln, Worms, Mainz), im Innern Nordgalliens und noch mehr im Süden erhielten sich einigermaßen Handwerk und Handelsverkehr. 2. Der Grundbesitz Galliens war hauptsächlich in den Händen des Staates, d. h. des Königs (vgl. S. 58), der Kirche und einer nicht sehr zahlreichen, aber mächtigen Grundaristokratie, d. H. der alteingesessenen senatorischen Geschlechter und der vornehmen Franken, die der König für geleistete Dienste mit Grund und Boden belohnt hatte. Die großen Güter wurden meist von Kolonen und Sklaven bebaut; doch gab es auch Pacht- und Leihverhältnisse, welche freie Leute namentlich der Kirche gegenüber eingingen (S. 56). Diese gallischen Zustände wirkten allmählich auch auf das Wirtschaftsleben der deutschen Stämme ein. 3. In den deutschen Stammlanden hatte sich inzwischen die Landwirtschaft bedeutend gehoben. Nicht mehr die Weidewirtschaft, sondern der Ackerbau stand im Mittelpunkte, und neben dem Getreidebau wurde auch bereits Wiesenkultur, Garten-und Weinbau getrieben. Das Ackerland war jetzt von dem Wald- und Weideland (Almende) grundsätzlich geschieden und allmählich dauernd in Sonderbesitz und Eigentum übergegangen. Da aber die Feldstücke jedes einzelnen Besitzes in der ganzen Dorfflur zerstreut lagen (Gewanneinteilung), so ergab sich daraus

9. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 192

1891 - Dresden : Höckner
— 192 — die nationalen Stände beider Länder ohne Rücksicht auf die Erb-ansprüche der jüngeren Habsburgischen Linie selbständig über ihre Kronen. In Ungarn wurde der jugendliche Matthias Corvi-nus (fl 490), Der Sohn des tapfern Türkenkämpfers Hunyady, zum König erhoben, in Böhmen der Utraquist Georg Podjebrad (t 1471), der fortan infolge des unaufhörlichen Haders der deutschen Fürstenhäuser untereinander die eigentliche gebietende Macht auch in deutschen Landen darstellte. 2. Der Niedergang der deutschen Herrschaft in den Grenzgebieten. 1. Während in Deutschland in wüsten Parteifehden mit dem nationalen Gemeingefühl auch der letzte Rest einer leitenden Reichsgewalt dahinschwand, brachen unter dem Druck der ständischen Gegensätze nun auch fast auf allen Seiten die deutschen Grenzstaaten zusammen. Wie der Sieg des tschechischen Adels das Deutschtum an einer wichtigen Stelle der östlichen Grenzwehr erschüttert hatte, so entfremdete die Pflichtvergessenheit des Kaisertums im Westen die Eidgenossenschaft auf die Dauer dem habsburgischen Hause und damit dem Reiche, als die vom Baseler Concil zu seinem Schutze aufgerufenen Eidgenossen bei St. 1444 Jacob an der Birs 1444 gegen die Armagnacs, zuchtlose Söldnerbanden des französischen Dauphins (Ludwig Xi.), unterlagen. Seiner Pflicht, das Elsaß gegen die frechen Plünderer zu schützen, entzog sich Friedrich Iii. durch eilige Abreise, um '27 Jahre lang den Boden des Reiches nicht wieder zu betreten. 2. Noch verhängnisvoller war es, daß jetzt unter dem Doppelstoß einheimischer Empörung und auswärtigen Angriffs auch der preußische Ordensstaat, das stärkste Bollwerk des Deutschtums an der Ostsee, zertrümmert wurde. Die wachsende Zuchtlosigkeit der Ordensritter und die Ausbeutung durch dieselben (Pfundzoll) hatten bereits 1440 zahlreiche einheimische Edelleute und Städte zum Abschluß eines Bundes gegen den Orden und 1454 sogar zur offenen Empörung und zur Anrufung polnischer Hilfe getrieben. Die unbezahlten, meist tschechischen Söldner des Ordens überlieferten die verpfändeten Burgen, darunter auch die Marienburg, dem Polenkönig Kasimir. Nachdem auch die Stadt Marienburg, aber erst nach 3jähriger tapferer Verteidigung, gefallen war, beendete endlich der „ewige Friede" von Thorn 1466 1466 den greulichen Kampf. Der Orden trat das ganze Weichselland samt dem Bistum Ermlaud an Polen ab und nahm den

10. Grundzüge der neueren Geschichte - S. 56

1886 - Dresden : Höckner
56 ... d) Der Kampf bis zur Union von Utrecht 1579. 1. Die Erhebung zunchst nur fr das alte Landesrecht und April die Religionsfreiheit begann in den feetchtigen Nordprovinzen 1572 mit der Einnahme von Brielle 1. April 1572 durch die Wassergeusen unter Gras Wilhelm de la Mark (Egmonts Vetter), die Oranien mit Kaperbriefen versehen hatte, England im stillen untersttzte. Seeland und Holland schlssen sich an, erkannten Oranien als Statthalter an und bewilligten ihm eine Kriegssteuer. Aber dem Einbruch Oraniens in die Sd-Provinzen, wo sein Bruder Mns (Bergen) genommen hatte, entzog die Bartholomusnacht (24. August) den gehossten Rck-halt an Frankreich, und Albas Sohn, Friedrich von Toledo, wtete grlich in Holland (Naarden, Haarlem), bis er vor der verzweifelten Gegenwehr von Alkmaar (unter Oranien) zurck- Decbr. wich. Vom wtendsten Hasse verfolgt und trotz aller Er- 1573 Pressungen in Geldnot nahm Alba seinen Abschied Dec. 1573. 2. Sein Nachfolger, Luis de Zuniga y Requefens 1573/6, beruhigte die Sd- und Mittelprovinzen, wo der Pro-testantismus ausgerottet oder geschwcht war, durch Amnestie und Aufhebung des Blutrats, konnte aber den Nordprovinzen die Religionsfreiheit nicht gewhren, und diese schrften den Gegensatz durch Annahme des Calvinismus (Synode von .Dortrecht 1574). Der Versuch, von Deutschland aus das be- April lagerte Lehden zu entsetzen, scheiterte in der Schlacht auf der 1574 Mooker Haide 14. April 1574 (Ludwig und Heinrich von Nassau -};) Leyden aber behauptete sich, bis die Durchstechung der Deiche der seelndischen Flotte den Weg zur Stadt bahnte (3. Oktober). Zur Belohnung erhielt es die erste protestantische Universitt der Niederlande (Februar 1575). Durch die Union Hollands und Seelands 1575 fr die Dauer des Krieges und durch die bertragung der frstlichen Rechte an Oranien wurde die Losreiung von Spanien vorbereitet. 3. Dem Tod Zunigas Mrz 1576 folgte die groe Meuterei" seiner unbezahlten Sldner. Ihre Verheerungen in Flandern und Brabant, besonders die entsetzliche Plnde-ruug von Antwerpen 4. November, trieben die meisten Sd- Nov. Provinzen zum Anschlu an den Norden in der Genter Pd- 1576 sikation 8. November 1576 (Abzug der spanischen Truppen, Suspension der Ketzeredikte, Anerkennung des Calvinismus in Holland und Seeland). Der neue Generalstatthalter Don Juan t)'Austritt mute, gedrngt noch durch die Brsseler Union,
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