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1. Die Weltgeschichte - S. 47

1835 - Mainz : Kupferberg
S o l o n. 47 das Gcgonthcil durch ibre blutige Strenge. Kylon bemäch-v.c.t. tigt sich als Tyrann der Akropolis (Ol. 42,1.), muß jedoch vor den Alkmaoniden die Flucht ergreifen, — seine Anhänger gemordet. Pest in Athen. Reinigung der Stadt durch Epi- menides. Parteiungen dauere fort. Das empörte Salamis vergebens angegriffen; erneute Versuche mit Todesstrafe ver- boten. Dessenungeachtet der Krieg durch Solon's Einfluß be- schlossen; die Insel erobert, sowie auch Kirrha und Krissa bezwungen. Die Unzufriedenheit der gedrückten Aermeren steigt immer höher. Drei Parteien: die eine für die Aristokratie, die andere für eine gemischte Verfassung und die dritte für die Demokratie, drohen mit Aufruhr. Solon, als Archon Eponymos allgemein geachtet, soll 592. durch Vermittlung den Staat retten, und gibt seine weisen Gesetze, wodurch die bisherige Willkührhcrrschaft beschränkt, und der niedere Stand aus seiner Entwürdigung zu einem Bürgerthum cmporgehoben wird, in welchem er an der Gesetz- gebung, der Erwählung und Prüfung der Magistrate, wie an den Gerichten selbst Thcil erhält: 1. Die Seisachtheia, Ermäßigung der Schuldfordernngen und ihr entsprechende Erhöhung des Geldwerthes bei Zins - und Capital- zahlungen; Aufhebung des alten Schuldrechtes, Verbot auf die Person zu borgen. 2. Eintheilung des Volkes nach dem Stande: ») Freie Bürger, von Bürgern abstammend, mit allen Rechten des Bürgerthums. 1>) Die Metöken (Beifassen), Ausländer unter dem Schutze der Gesetze, aber ohne unmittelbares Rechtsverhältniß, ein Bürger ihr Ver- treter, — Kopfsteuer und andere Leistungen. «) Sklaven, gekaufte Fremdlinge und deren Nachkommen, der Willkühr ihrer Herrn preisgegeben; mit dem Rechte, gegen Mißhandlung zu klagen; die freigelassenen treten in die Rechte der Metöken. 3. Eintheilung der Bürger nach dem als Steuerkapital gescbätzten Vermögen in vier Klassen: Pentakosiomcdimnoi, Hippeis, Zeugitai, Thetes; nur die erste Klaffe besetzt die hohen Aemter, namentlich das Archontat; die beiden mittleren bilden das Heer zu Roß und zu Fuß, und nehmen Theil an dem Rathe der Vierhundert; die vierte ist in der

2. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 166

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 166 — führte die Verwaltung. Sie gliederten sich in 9 Rangstufen und mußten, um die Befähigung zur Anstellung zu erlangen, langwierige Prüfungen ablegen. Ihr Einkommen war aber gering, und sie waren beim Volke als betrügerisch und bestechlich verrufen. Jetzt hat man einen Freistaat nach amerikanischem Muster mit einem Präsidenten an der Spitze eingerichtet. Doch ist dem Kaiser die Stellung als religiöses Oberhaupt belassen worden. Die Anfänge des chinesischen Staates reichen bis ins S. Jahrtausend v. Chr. zurück. Die abgeschlossene Lage des Landes ermöglichte eine lange ungestörte Entwicklung. Als dann später kriegerische Mongolenstämme von der Wüste Gobi her räuberische Einfälle machten, baute man zum Schutze des Landes die Große Mauer, die ganz China gegen N. abschließt. Sie ist das gewaltigste Bauwerk der Erde, 2430 km lang, 16 m hoch und mit mächtigen Türmen, Zinnen und Schießscharten versehen. Die Anfänge der Mauer stammen aus dem 3. Jahrhundert v. Chr., in ihrer jetzigen Gestalt ist sie aber erst im späteren Mittelalter gebaut worden. Große Teile sind noch wohl erhalten, andre verfallen. Aber die gewaltige Landwehr vermochte das Land doch nicht dauernd zu schützen. Um 1280 wurde es von Kublai, dem Enkel des großen Mongolenfürsten Dfchingiskhan, erobert. Etwa hundert Jahre dauerte die Fremdherrschaft. Den wichtigsten Abschnitt in der Geschichte des Reiches bildet indessen die Eroberung des Landes durch die Mandschu um 1644. Diese zwangen die Chinesen, als Zeichen der Knechtschaft den Zopf zu tragen, der dann feste Landessitte geworden ist. Trotz zahlreicher Erhebungen haben die Mandschu, denen auch die meisten Beamten angehören, ihre Herrschaft bis zum Jahre 1912 aufrecht erhalten. Die Berührung mit den fremden Kulturvölkern aber mehrte im Lande die Unzufriedenheit mit der bisherigen Regierung. Viele gebildete Chinesen haben in Europa und Nordamerika studiert und von dort neue Anschauungen über die Regierung und die Staatsverwaltung mitgebracht. Sie erblickten in der bisherigen Regierungsweise die Ursache der Rückständigkeit Chinas. So wuchs mehr und mehr die Unzufriedenheit, und obwohl die Herrscherfamilie schon viel zur Befferung der Verhältnisse getan hatte und Neuerungen durchaus nicht abgeneigt war, richtete sich der Haß doch vornehmlich gegen die Mandschuherrschast. So brach denn 1911 ein fast das ganze Land ergreifender Aufstand aus, der mit dem Siege der Empörer endete und die Einrichtung eines Freistaates nach dem Muster der Vereinigten Staaten von Nordamerika zur Folge hatte. Doch ist bis jetzt noch keine Ruhe im Lande eingetreten, und wie sich die Verhältnisse im einzelnen gestalten werden, ist noch ungewiß. Wirtschaftliche Zustände. Chinas Wirtschaftsleben beruht ganz ans dem Ackerbau. Welche Bedeutung man diesem beimißt, erhellt aus dem Umstände, daß der Bauer im Range über dem Handwerker und Kaufmann steht, und daß der Kaiser, um den Beruf zu ehren, jedes Jahr eigenhändig ein Ackerstück um- pflügte. Alles Kulturland ist Eigentum der Krone und wird in kleinen Gütern an die Bauern als Lehen verteilt. Jeder Inhaber behält sein Landstück so lange, wie er es bearbeitet und die darauf ruhenden Abgaben zahlt (3—14 Mk. für 1 lia). Bei seinem Tode geht es an den ältesten Sohn über. Der meist über- aus fruchtbare Boden wird mit großer Sorgfalt bebaut. Daher liefert der Ackerbau auch so überaus reiche Erträge, daß China trotz seiner sehr dichten Bevölkerung bis in die neuste Zeit imstande war, fast seinen ganzen Bedarf an Nahrungsstoffen mit den Erzeugnissen des eignen Landes zu decken.

3. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 302

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 302 — dem Unterhalt der Kranken, Witwen und Waisen, des Heeres und der Beamten dienende, darauf gesondert, aber in wechselseitiger Hilfe, das der einzelnen Familien und endlich das des Inka bestellt. Wie alles Land, waren auch die so wichtigen Lamas Eigentum des Staates; sie dienten den einzelnen als Lasttiere, auf Befehl des Inka fanden besonders bei Festen Schlachtungen und Fleischverteilungen statt; die Wollschur geschah in gemein- samer Fronarbeit. Die gewonnene Wolle wurde den Einwohnern nach ihrem Bedarf zur Weberei zugeteilt, doch mußten sie einen Teil des Gewebten auch wieder abliefern. Auch das übrige Handwerk wurde im Frondienst betrieben, ebenso der Bergbau, dessen Ertrag- nisse aber eigentlich nur dem Schmuck dienten, da man Geld nicht brauchte, ferner die Her- stellung öffentlicher Bauten, von Wegen und Brücken und endlich der Kriegsdienst, ein- schließlich des Besatzungsdienstes in unterworfenen Gebieten. Die Staatsleistung des Peruaners bestand also in seiner Arbeit, Müßiggang war ein Verbrechen, die Arbeitspflicht dauerte bis zum 50. Lebensjahre; dafür war jedermann gegen Not durchaus gesichert, aber diese Sicherung wurde erkauft durch die völlige Aufhebung der persönlichen Freiheit und Selbstbestimmung, durch die Unmöglichkeit, sich, abgesehen vielleicht von Schmucksachen und dergl., Eigentum zu erwerben und sich in eine höhere soziale Lage hinaufzuarbeiten" (Baldamns). Die einzelnen Staaten. / 1. Kolumbien (1,1 Mill. qkm, 5 Mill. E., 4 auf 1 qkm) reicht von der Landenge von Panama bis zum Äquator und umfaßt außer den Kordilleren auch noch große T?ile der Llanos (S. 303) und des Urwaldgebietes der Amazonenstromtiefebene (S. 312). Die Kordilleren von Kolumbien be- stehen aus drei Hauptketten und einem niedrigen Küstenzuge, die nach N. hin fächerförmig auseinandertreten. Dazwischen liegen große Längstäler, das des Magdalenenstroms und seines Nebenflusses Kauka. Die Küstenkette zieht zur Landenge von Panama hinüber, die West- und Mittelkordilleren enden im Tief- lande, während sich die Ostkette in zwei Züge spaltet, deren einer nordwärts verläuft und an der Küste mit dem kleinen, bis 5300 m ansteigenden Hoch- gebirge der Sierra Nevada de Santa Marta in Verbindung steht. Dieses bildet eine selbständige Erhebungsmasse von viel höherem Alter als die Kor- dilleren. Der zweite Arm hat nö. Richtung und geht in das Küstengebirge von Venezuela über (2800 M). Zwischen beiden Ästen liegt das Einbruchs- seld des Sees von Marakaibo. Die höchste Erhebung enthält die Mittelkordillere, die in dem erloschenen Vulkan Tolima 5600 in erreicht. Kolumbien ist durch seine Lage an zwei Weltmeeren und an der Landenge von Panama, durch seine Fruchtbarkeit und seinen Reichtum an Bodenschätzen ein von der Natur sehr begünstigtes Land. Aber die Trägheit der Bewohner, innere Unruhen und staatliche Mißwirtschaft haben die wirtschaftliche Entwicklung sehr zurückgehalten. Infolge der wechselnden Höhenlagen des Landes gedeihen nicht nur tropische und halbtropische Kulturgewächse, sondern auch solche der gemäßigten Zone. Die fruchtbarsten Landschaften sind die Längstäler der großen Flüsse. Das Haupterzeugnis des Anbaus ist Kaffee, von dem 1911 für 38 Mill. Mk.

4. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 131

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 131 — Fürsten angehören, bilden den Schwertadel, den Rittern des Mittelalters vergleichbar. Sie sind im Besitz großer Güter und führen jetzt ein sorgenfreies Dasein, da die innern Kriege ziemlich ausgehört haben, seit das Land im Besitz der Engländer ist. Die Waisja, die Ackerbauer und Gewerbetreibenden, machen die große Masse der Bevölkerung aus. Als Handwerker und Kaufleute besitzen sie oft große Reichtümer, aber da ihnen ein Aufsteigen in höhere Kasten versagt ist, bleiben sie von dem höheren Geistesleben ausgeschlossen. Zur Kaste der Sudras gehören außer der nichtarischen Bevölkerung auch alle aus den oberen Klassen Verstoßenen. Sie sind von der religiösen Gemeinschaft ausgeschlossen und werden allgemein verachtet. Sie erwerben sich ihren Unterhalt meist als Dienstboten. Am ver- achtetsten sind die Tschandala und Parias, denen u. a. das Geschäft der Leichen- Verbrennung und der Hinrichtung obliegt. Sie wohnen abgesondert in kleinen Dörfern; j was sie berühren, gilt als unrein, selbst Wasser, das durch ihren Schatten gelausen ist. Reden sie mit einem Hindu, so müssen sie die Hand vor den Mund halten;» vor einem Brahmanen müssen sie die Flucht ergreifen, denn schon ihr bloßer Anblick verunreinigt diesen. Doch hat sich ihr Los wesentlich gebessert, seit die Engländer Indien in Besitz haben, wie sich denn überhaupt unter dem Einfluß der Europäer, insbesondere auch der christlichen Mission, der starre Kastengeist zu lockern beginnt. Für Europäer macht das Kastenwesen das Halten einer großen Dienerschaft nötig, weil jeder nur die Arbeiten seiner Kaste ver- richten darf., So sehr nun auch diese Standesgliederung — die von der Bevölkerung als etwas Selbstverständliches und Unabänderliches angesehen wird —, indem sie die Berufe erblich macht, gewiß viel zur Förderung des Ackerbaus und Gewerbes beigetragen hat, so bildet sie doch jetzt einen Hemmschuh für jede freie Entfaltung der Volkskräfte und hält die Be- völkerung in den altgewohnten Bahnen des Lebens fest. Zu den Schattenseiten des indischen Volkslebens gehört die Stellung der Frau. Sie ist vom öffentlichen, gesellschaftlichen Leben völlig ausgeschlossen und führt ein Sklaven- dasein. „Jahrelang", schreibt Dalton, „kommt die Frau nicht aus ihrer Zeuana, dem Frauen- gemach, heraus; glaubwürdige Missionarinnen haben mir versichert, Unglückliche getroffen zu haben, die noch keinen blühenden Baum gesehen hatten. In dieser Unwissenheit verbringt sie ihre Tage und Jahre. Auf der Straße kann man wohl ab und zu Träger sehen, die eisenden Schrittes auf ihren Schultern ein Ding tragen, nicht unähnlich einem mit Teppichen dicht verhüllten Hühnerkorb. Darin kauert mit untergeschlagenen Beinen eine Frau, die vielleicht nur über die Straße eine Leidensgenossin besucht oder im heiligen Strom eine Waschung vollziehen will". Die Frauen der untern Stände sind übrigens besser daran. Sie gehen mit aufs Feld, auf die Straße und helfen mit zum Lebenserwerb. Besonders hart ist das Los der Witwen. In früherer Zeit wurden sie vielfach mit der Leiche des Mannes verbrannt. Die Engländer haben aber diesen Greueln ein Ende gemacht. Die Witwe fällt der tiefsten Verachtung anheim. Sie gilt als von den Göttern gestraft, weil sie in einem früheren Leben schwere Schuld auf sich geladen habe. Nicht selten wird sie Hülflos und mittellos auf die Straße gestoßen. Doppelt schwer trifft das Geschick kleine Kinder. Denn schon in der Wiege wird das Mädchen verheiratet. Stirbt nun der Ver- lobte, so gilt das Kind als Witwe und ist für zeitlebens geächtet. Man schert ihm das Haupthaar ab, legt ihm Trauerkleider an, entzieht ihm allen Schmuck, alle wohlschmeckenden Speisen und Näschereien, läßt es fasten usw., ohne daß es selbst weiß, warum ihm das alles widerfährt. Erst im Alter von 11 Jahren wird ihm Aufklärung über sein trauriges Los gegeben. Viele der indischen Witwen verkommen im Elend oder machen ihrem Leben durch Selbstmord ein Ende. Die Inder haben schon sehr früh eine hohe Kultur entwickelt. Nicht nur Ackerbau, Gewerbe und Handel blühten, sondern auch Kunst und Wissenschaft wurden gepflegt. Sie 9*

5. Römische Geschichte - S. 17

1896 - Dresden : Höckner
fern (vici) oder Landstädten (oppida) seßhaft, von da ans feine Felder bewirtschaftete. Nnr vorübergehend bezog der vornehme und wohlhabende Mann sein städtisches Hans in der urbs, welche außerdem neben den öffentlichen Gebäuden nur die Wohnstätten der eigentlich städtischen Handwerker oder Lohnarbeiter umfaßte 2. In bezug auf die agrarischen Verhältnisse ist für die älteste Zeit Feldgemeinschaft anzunehmen. Das römische Landgebjet zerfiel in eine Anzahl Geschlechterbezirke derart, daß die einzelnen Geschlechter je einen Gau bewohnten, dessen Ackerland wesentlich unter Beihilfe der Klienten gegen einen Anteil vom Ertrage gemeinschaftlich bestellt wurde; als Einzelbesitz verblieb dem Einzelnen nur das heredium, d. h. Hofstelle und Gartenland. 3. Von eingreifenden Veränderungen der agrarischen Verhältnisse muß die Aufnahme der Plebejer in den Staatsverband und ihre Verschmelzung mit den Klienten begleitet gewesen sein. Die Servianische Verfassung setzt bereits Sondereigentum an Grund und Boden voraus, aber Vermutlich war die Ungleichheit desselben im einzelnen viel größer, als sie sich in den Klassen darstellt. Alles nicht aufgeteilte Land wurde als Gemeindegut (ager publicus) behandelt und soweit es nicht für Bauten, Heiligtümer und dgl. zum Nutzen der Gemeinde in Anspruch genommen war, im wesentlichen der Benutzung als Weide (pascua) überlassen. 4. Ganz erheblich stand gegen den Ackerbau das Handwerk zurück. Die Abneigung der Römer gegen dasselbe hat sehr lange bestanden, und noch in der Zeit hochgesteigerter Kultur galt der Grundsatz für den römischen Landwirt, alles was zur Nahrung und Kleidung gehörte, sowie die meisten Geräte im Hause selbst anzufertigen. Eine für die Ausfuhr arbeitende Industrie hat es jedenfalls damals noch nicht gegeben. 5. Darum darf auch der Einfluß der örtlichen Verhältnisse, insbesondere des Tiber auf die Stellung des i aktiven) Handels für die älteste Zeit nicht überschätzt werden, zumal da Rom weder einen Überschuß an Produkten der Landwirtschaft erzeugte, noch (abgesehen von dem in den Salinen von Ostia gewonnenen Salze) im Besitze mineralischer Bodenschätze war. Aber auch die Erzeugnisse der umliegenden Landschaften konnten bei der Gleichartigkeit derselben in Rom nicht zum Austausch kommen (Passivhandel), und zum Stapelplatz für Waren, welche von der See eingeführt, dann weiter nach dem Innern des Landes zu vertreiben waren, konnte Rom deshalb so bald nicht werden, weil hierfür lange Zeit ein entsprechendes Absatzgebiet fehlte. An dem Handel mit den nach Rom eingeführten Erzeugnissen der etruskischen und der griechischen Industrie Unteritaliens blieben die Römer selbst ohne wesentlichen unmittelbaren Anteil (vicus Tuscus in Rom). Die Prägung römischer Müuzen ist denn auch gewiß nicht vor 500 v Chr. erfolgt (vgl. die Stellung der Fremden in Rom: peregrini = hostes). 6. Diesen einfachen wirtschaftlichen Verhältnissen der ältesten Zeit entsprach der einfache und beschränkte Zustand des privaten Lebens, die Arbeitsamkeit und Genügsamkeit aller Bürger trotz der Unterschiede des Besitzes. Der Bauer lag mit seiner Familie fleißig den Geschäften des Ackerbaues und der Viehzucht ob und trennte sich von denselben nur, wenn ihn die Pflicht gegen den Staat entweder zur Führung der Waffen oder eines friedlichen Amtes abrief. Der Grundcharakter römischen Wesens als eines nüchternen, kernhaften, soldatischen Bauerntums prägt sich vor allem im Familienleben und im Religionswesen aus.

6. Römische Geschichte - S. 43

1896 - Dresden : Höckner
— 43 — fragii et honorum) und vielfach auch feine eigene Gerichtsbarkeit hatten (praefecturae). Nach und nach jedoch haben auch sie, wie die einheimische Bevölkerung der Kolonien, das römische Üboiibürgerrecht erlangt. b) Satin er (nomen Latinum, socii nominis Latini). Hierzu gehörten außer einer Anzahl latinischer Städte die zahlreichen coloniae Latinae, ursprünglich vom Latinerbunde gegründete Kolonien und Glieder desselben, später von Rom allein (doch nicht bloß von römischen Bürgern) nach den außerlatiuischen Gebieten (zu neuen Städteanlagen) ausgehende Kolonien latinischen Rechtes (commercium u. conu-bium). Sie bilden selbständige Gemeinden (Münzrecht) und dienen als pere-grini in besonderen alae und cohortes. Die ihnen früher eingeräumte Vergünstigung, durch Übersiedelung nach Rom das römische Bürgerrecht zu erwerben, ist seit 268 auf die gewesenen Magistrate beschränkt worden, c) Bundesgenossen (civitates foederatae, socii). Die mchtlatmischen Bundesgenossen hatten sich ebenfalls ihre Selbständigkeit und zwar in einem besonderen Vertrag (foedus) bewahrt (Münzrecht, Befreiung vom Dienste in den Legionen, eigene städtische Verwaltung und Gerichtsbarkeit^ doch ist dieselbe meist durch einzelne Bedingungen beschränkt und ihre Stellung dadurch thatsächlich zu einer unterthänigen geworden. Alle waren zur Stellung einer ebenfalls vertragsmäßig festgestellten Anzahl von Hilfstruppen ober Schiffen und Matrosen verpflichtet. 2. Don dev Mnigung Italiens bis jnv Begründung dev römischen Welthevvschsft: Borne Wlüle ale Wepnblik. 264- 133 v. Chr. 1. Die (^rwerbunh der Vorherrschaft über die westlichen Mittelmeeri ander 264 - 200. Die karthagische Großmacht. 1. Karthago (von der alten Phönieierstabt Tyrus her im 9.Jahrh, gegrünbet: Sage von Dibo-Elissa) bankt seine Größe zunächst seiner für den Ackerbau wie für den Handel unvergleichlich günstigen Lage. Unter dem Gegenbruck des unaufhaltsam im Westen sich ausbreitenben Hellenentums gelangte die Stadt zu festerer politischer Gestaltung und erwarb nach und nach weite Strecken des libyschen Binnenlanbes, sowie die Herrschaft über alle anberen phönieifchen Pflanzungen Afrikas, weiterhin des ganzen westlichen Mittelmeerbeckens mit seinen Inseln (des. ©teilten u. Sardinien). 2. Als Haupt eines weitverzweigten Hanbelsstaates und Koloniesystems (befestigte Hanbelsstationen) hatte Karthago jeben Mitbewerb fremder Hanbels- und Seemächte in den westlichen Gewässern (Phokäer, Massa-lidten, Syrakusaner, Etrusker) zurückgedrängt und bamit eine Großmachtstellung zur See erlangt, mit der sich um 300 höchstens Ägypten unter den Ptolemäern messen konnte. Außer dem Warenumsatz mit dem Inneren Afrikas (Karawanen), wie mit den Küsten des westlichen Mittelmeers und den diesseitigen des atlantischen Oeeans und einem großen Teil des Zwischenhanbels zwischen dem Westen und Osten bilbeten eine hochentwickelte Jnbustrie, Bodenkultur und Viehwirtschaft (Sklavenarbeit), dazu die Tri-

7. Römische Geschichte - S. 33

1896 - Dresden : Höckner
— 33 — Allein seine hochherzigen Bemühungen (Loskauf von Schuldgefangenen) hatten ihm nur das Schicksal des Sp. Cassius und Sp. Mälins bereitet (384). 3. Indessen Manlius' Untergang hatte eine dumpfe Gärung hinterlassen. Allerlei Drangsale, Seuchen, Mißwachs, Kriegsnot kamen hinzu, sie zu mehren. Der allgemeinen Not und dem erneuten Übergewichte der Patricier ein Ende zu bereiten, stellten die Tribunen Licin ins Stolo und Sextius Lateranus, beide aus vornehmem plebejischen Hause, trotz des Widerspruches ihrer 8 Kollegen i. I. 376 folgende 3 Ge- 376 setzesanträge: a) Von den Schulden sollte nach Abzug der bereits bezahlten Zinsen vom Kapital der Rest des letzteren in gleichen Raten binnen 3 Jahren abgezahlt werden. b) Vom Gemeindeland sollte niemand mehr als 500 Jugern okkupieren, d. h. in vorläufigen, widerruflichen Besitz nehmen. Hieran schloß sich eine Bestimmung über die höchste Zahl von Sklaven, die jeder neben den freien Arbeitern auf seinem Landgute beschäftigen könnte. Anf das Weideland aber sollte niemand mehr als 100 Stück großes und 500 Stück kleines Vieh treiben dürfen. c) Das Konsulartribunat sollte abgeschafft, das Konsulat als die alleinige ständige oberste Magistratur wiederhergestellt und die notwendige Teilnahme der Plebejer an demselben gesichert werden. 4. Aber erst nach 10 Jahren der erbittertsten Kämpfe, welche zeitweilig fast anarchische Zustände hervorriefen, drangen die immer wieder zu Tribunen gewählten Antragsteller 367 durch, indem sie als Vertreter der vornehmen Plebejer auch gegenüber der niederen Plebs auf der Annahme des ganzen ungetrennten Antrags bestanden (Camillus: Tempel der Con-cordia). Einer der beiden Antragsteller, Sextius, wurde selbst für das Ji 366 zum Konsul gewählt/) 366 5. Als Gegenleistung forderten und erhielten die Patricier für sich das neubegründete Amt der Prätnr mit den vom Konsulat abgetrennten richterlichen Befugnissen und den Eintritt in die Ädilität, indem zu den bisherigen 2 plebejischen Ädilen noch 2 curulische (die sella curulis, ein Vorzug der höheren Magistrate) ans dem Patricierstande hinzu- ’) Der materielle Notstand der Plebs freilich konnte durch die Licinisch-Sextische Gesetzgebung doch nicht mit einem Schlage und nicht dauernd gebessert werden, zumal da die allgemeinen Ursachen zur Verarmung des größeren Teiles der Plebejer trotz wiederholter Aussendung von Kolonien und trotz auch noch später vom Staate gelegentlich gewährter Erleichterungen (Herabsetzung des Zinsfußes 347, Aufhebung der Schuldknecht-schaft 326) auch fernerhin wirksam blieben (Unruhen 342, 3. secessio plebis in Janiculum 287). 3

8. Römische Geschichte - S. 68

1896 - Dresden : Höckner
— 68 — Ausdehnung der Großgutswirtschaft (latifundia) und Sklavenarbeit (Sklaveneinfuhr aus dem Orient, meist über Delos, seit den syrischen Kriegen ein Hauptzweig des römischen Handels). Hiermit in Verbindung stand die drohende Zunahme des großstädtischen Proletariats. Diesen Gefahren brachte der Senat in seiner Mehrheit entweder kein Verständnis oder keinen guten Willen entgegen, obgleich der große Sklavenaufstand in Sieilien (135 -132) dieselben in erschreckender Weise offenbarte. 1. Ti. Sempronius Gracchus 133. 1. Da unternahm es Ti. Sempronius Gracchus, der Sohn des Besiegers der Keltiberer und der edlen hochgebildeten Cornelia, der Tochter des älteren Scipio Asricanns, und der Schwager des jüngeren Scipio Ämilianns, welcher die Verödung Italiens auf seiner Reise zum nnmantinischen Heere besonders in Etrurien gesehen hatte, der wirtschaftlichen Not der Bauernschaft abzuhelfen. Als Volkstribun brachte er 133 i. I. 133 unter Zustimmung der hervorragendsten Männer seiner Zeit unmittelbar beim Volke einen Gesetzesvorschlag ein, welcher das Licinische Ackergesetz mit folgenden Änderungen erneuerte: 1. Außer 500 jugera für sich darf jeder Vater von 2 Söhnen für diese noch je 250 jugera vom Gemeindeland im Besitz haben. 2. Für das herauszugebende Land wird eine Entschädigung aus dem Staatsschatz gezahlt. 3. Der frei werdende Acker wird in Losen zu 30 jugera (durchschnitt!. Maß eines Bauerngutes) zu unveräußerlicher Erbpacht verteilt. 4. Eine alljährlich vom Volke neu zu wählende und nachträglich noch mit richterlicher Gewalt (über die bei der Trennung von Gemeinde- und Privatbesitz sich ergebenden Streitfälle) ausgestattete Kommission von 3 Mitgliedern leitet die Aufteilung (tresviri agris iudicandis adsig-nandis oder agris dandis iudicandis). 2. Obwohl diese lex Sempronia auch die Interessen der großen Grundbesitzer vorsichtig berücksichtigte, so stieß Tl Gracchus doch auf den unerwarteten Widerstand der selbstsüchtigen Optimaten. Die Bürger strömten aus den Kolonien und Municipien nach Rom zur Abstimmung, aber jene gewannen den Tribunen M. Octavius zu wiederholter Jnter-cession, und während die Erbitterung der Parteien durch die Verhandlungen in den Volksversammlungen sich steigerte, ließ sich der Antragsteller zu gesetzwidrigen Maßregeln (Suspendierung aller Magistrate bis zur Annahme des Gesetzes) und am Ende sogar zur Absetzung seines Gegners hinreißen. Das Gesetz ging im 3. Abstimmungstermine durch und zwar mit Streichung der ursprünglich in Aussicht gestellten Entschädigung, und Ti. Gracchus selbst wurde nebst seinem zwanzigjährigen,

9. Griechische Geschichte - S. 28

1896 - Dresden : Höckner
— 28 — gerade damals in ganz Griechenland zu voller Blüte gedeihenden und insbesondere im Peloponnes der dorischen Herrschaft entgegentretenden Tyrannis gelangen. 5. Aristokratie, Aimokratie und Kyrannis in den übrigen griechischen Staaten. Die spartanische Kegemonie im Wetoponnes. 1. Während Sparta in den einmal angenommenen Formen eines durch den Adel stark beschränkten Königtums beharrte, war die alte Königsherrschaft (Monarchie) in den übrigen griechischen Staaten (mit Ansnahme von Macedonien und Epirus) seit der 2. Hälfte des 8. Jahrh, meist ohne große Erschütterungen der Herrschaft der Adelsgeschlechter (Aristokratie) gewichen; denn mit dem Erstarken geordneter Zustünde im Innern und wachsender Sicherheit nach außen strebten diese danach, statt der bisherigen beratenden Stellung neben dem Throne die Teilnahme am Regiment und endlich die selbständige Leitung zu erlangen. Der griechische Adel zeigte sich lange Zeit auch seiner nenen Stellung durchaus gewachsen und würdig. Selbstlosen Sinnes setzte er seinen Ehrgeiz nur iu die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten gegen das Gemeinwesen, dessen bewaffneter Schutz und sonstige Lasten ihm allein oblagen. Die gesamte religiöse, musische und gymnastische Erziehung seiner Jugend, deren Blüte bei den Nationalfesten (S. 18) sich der ganzen griechischen Welt zur Schau stellte, war darauf gerichtet, den edlen Sinn im Geiste dieser Zeit zu pflegen und zu erhalten. So lange ihm das gelang, hat ihm auch die bäuerliche, Handel- und gewerbtreibende Masse des Volkes, so stolz er auch auf dieselbe herabblickte, ihre Achtung nicht versagt. 2. Indessen alle Tüchtigkeit des Adelsregimentes konnte nicht hindern, daß das Volk mit der Zeit sich doch gedrückter fühlte als unter der einheitlichen Herrschaft des Königtums. Die beginnende Entartung des Herrenstandes zu oligar-chischem Wesen (Oligarchie, Ausartung der Aristokratie), seine Selbstsucht und sein gewalttätiger Übermut, insbesondere aber das durch den zunehmenden Handels- und Seeverkehr geförderte Emporkommen eines wohlhabenden und unternehmenden Bürgerstandes in den aufblühenden volkreichen Städten namentlich der Küstenländer und Kolonien hatten zur Folge, daß gegen die Oligarchen im 7. und 6. Jahrh, sich allmählich der

10. Griechische Geschichte - S. 31

1896 - Dresden : Höckner
— 31 — besonders aber durch die mit jenen Verfassungsänderungen zusammenhängenden bürgerlichen Unruhen von neuem wachgerufen. Dazu kam, abgesehen von bloßer Abenteuerlust, auch kaufmännischer Unternehmungsgeist, der indessen stets über bloße Handelsfaktoreien hinaus zu festen städtischen Ansiedelungen führte. Der verschiedenen Veranlassung entsprechend war auch die Anlage der Kolonien eine verschiedene. Nach einem eigentlichen Plane konnte hierbei nur verfahren werden, wenn die Kolonisation von staatswegen erfolgte. Der Führer eines solchen durch den Erlaß einer Stiftungsurkunde eingeleiteten Staatsunternehmens wurde nach fernem Tode in der Kolonie heroischer Ehren teilhaftig. Häufig ließ sich derselbe bei der Wahl des zu besiedelnden Ortes durch den Rat der delphischen Priesterschaft leiten, welche über eine ausgedehnte Ortskenntnis verfügte. 2. Das Verhältnis der Kolonie zur Mutterstadt blieb auch in dem Falle, daß die Trennung der Kolonisten von der Heimat in Unfrieden erfolgt war, auf einer innigen Pietät begründet, welche sich in dem Mitnehmen des heiligen Feuers vom heimischen Prytaneum, der Teilnahme an den Hauptfesten der Mutterstadt durch Gesandtschaften und Gaben, in gleichartiger Münze und lebhaftem Handelsverkehr kundgab. Politisch und rechtlich waren die Kolonien unabhängig. Aus dieser selbständigen Entwickelung der griechischen Kolonien erklärt sich ihre Bedeutung für den Aufschwung des griechischen Handels und Gewerbsleißes (Zunahme des Edelmetalls und allgemeine Einführung geprägten Geldes S. 27), sowie für die Entwickelung und Ausbreitung griechischer Bildung über die gesamte alte Welt, aber auch die Thatsache, daß die Lage nicht weniger von ihnen an fernen Küsten ohne Hinterland und ohne rechtlichen Zusammenhang mit einem politisch geeinigten, starken Mutterlande stets eine gefahrvolle blieb. 3. Die Verfassung der Kolonien war anfangs durchaus aristokratisch. Die Kolonisten, welche die Stadt begründet und das den Einheimischen entrissene Land unter sich ausgeteilt hatten, bildeten das grundbesitzende Altbürgertum; aus ihm ging, nachdem durch Zuwanderung ein Volk von Kaufleuten und Gewerbtreibenden, Seeleuten und Fifchern entstanden war, die Oligarchie hervor. Die unterworfenen Eingeborenen bewirtschafteten zum Teil als Hörige die Hufen der Grundherren. Allmählich dehnten die Städte ihr Gebiet weiter aus, oft über zahlreiche Ortschaften, deren Bewohner zu der Herr-
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