122
Kleine Bilder aus großer Zeit.
Grütze oder Reis und 160 Kilo Pfeffer. Diese ungeheuren Mengen sollten von unserer Stadt biö Freitag früh um acht Uhr geliefert werden. Unter Drohungen, das Verlangte mit Gewalt einzutreiben, forderten die Russen, daß alles pünktlich abgeliefert werde.
Da viele Geschäftsleute ihre Läden abgeschlossen hatten und geflüchtet waren, so mußte die Stadt die Läden, in denen sich Lebensrnittel befanden, gewaltsam öffnen lassen, um die verlangten Vorräte entnehmen 3u können. In der Nacht zum Freitag ist in Alleinstein in allen Bäckereien im Schnellbetrieb gebacken worden. Mehrere Bäcker waren am Sonntag oder Montag geflohen und hatten ihre Bäckereien geschlossen. Diese mußten deshalb auch gewaltsam geöffnet werden. Alle hiesigen Bäcker, viele Bürger, vor allem Frauen und Mädchen, stellten ihre Dienste zur Verfügung, und so wurden Unmengen Brot gebacken. Gleichzeitig liefen Frauen die ganze Nacht hindurch von Haus zu Haus, von Wohnung zu Wohnung und baten überall um Brot. Jeder gab, was er hatte.
Der Oberbürgermeister Zülch hatte hier, wie überall, die Leitung persönlich übernommen. Ihm und dem Bürgermeister Schwarz gebührt das Verdienst, durch ihr kluges Verhalten, durch ihren unermüdlichen Eifer wesentlich dazu beigetragen zu haben, daß die vierundzwanzigstündige Russenherrschaft nicht noch unerfreulichere Folgen in Allenstein gehabt hat.
Tatsächlich sind den Russen geliefert worden: 25 096 Kilo Brot, 3676 Kilo Zucker, 3110 Kilo Salz, 110 Kilo Tee, 4210 Kilo Reis und Grütze, 450 Kilo Erbsen, kein Pfeffer. Diese große Lieferung sollte von den Russen bar bezahlt werden. Bei dem schnellen Abzug derselben ist die Bezahlung unterblieben. Es wurde jedoch von den siegreichen deutschen Truppen eine russische Kriegskasse eingebracht, deren Inhalt sich auf 180 000 Rubel beziffern soll. Die Bezahlung für die Lieferung wird die Stadt also schon bekommen.
Die Russen benahmen sich auch in der Nacht zum Freitag manierlich.
Am Freitag früh hatten sie offenbar großen Hunger. In einigen Gastwirtschaften machten sich russische Soldaten über die Weinkeller und Speise-
vorräte her. Es geschah das zweifellos gegen den Willen der Offiziere. Trotzdem wuchs die Beunruhigung der Bürgerschaft. Die russische Herrschaft in Allenstein sollte jedoch vor Anbruch der Nacht ihr Ende finden. Wie ein furchtbarer Traum liegen diese letzten Tage hinter uns. „Allenst. Ztg."
5. Aus der Russenzeit in Wehlau.
Wie in manchen Städten, so hatten die Russen während der kurzen Zeit ihrer Herrschaft auch in Wehlau einen besonderen Bürgermeister ernannt. Es war das der Buchdruckereibesitzer Scheffler.
Der russische Bürgermeister mußte nachstehende Bekanntmachung erlassen:
„Wer sn der Stadt Wehlau stiehlt oder plündert, wird sofort mit dem Tode des Erhängens bestraft. Waffen aller Art sind sofort auf dem Bürger-
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Schule
Geschlecht (WdK): Jungen
Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftspolitik
211
Hier wäre anzuschließen 1. eine Übersicht über das gesamte Zoll- und Steuerwesen sowie die übrigen Einnahmen des modernen Staats, 2. ein Überblick über die wirtschaftspolitischen Systeme des 19. Jahrhunderts. Neben dem reinen Wissensstoff, den zu kennen künftigen Staatsbürgern, die bald mündig sein werden oder es gar schon sind, doch recht nötig ist, sollte der Unterricht auch eine Rrt Ethik des Steuerwesens vermitteln. Die relative Ungerechtigkeit der indirekten Steuern braucht man nicht zu verhehlen, darf aber darauf hinweisen, daß Steuern sich nicht nur durch ihre Gerechtigkeit, sondern auch durch ihren (Ertrag empfehlen müssen (weshalb Luxussteuern meist so wenig zweckmäßig sind), und daß insofern ein Ausgleich besteht, als die unbemittelten Volksschichten nur ein Minimum von direkten Steuern tragen. Namentlich aber gehört zur steuerlichen (Ethik die Einsicht in die Notwendigkeit dieser ganzen Einrichtung und die Anerkennung der Pflicht, sich ihr freiwillig zu unterwerfen, weil Steuer- und Zollhinterziehung eben so gemein ist wie Diebstahl.
Das Thema von Friedrich £ists Schrift „Das nationale System der politischen (Ökonomie" vermittelt den Schülern die Begriffe Schutzzoll und Freihandel. Der Kampf um diese Dinge hat das wirtschaftliche Leben der europäischen Völker jahrzehntelang geradezu beherrscht. Daran kann der Geschichtsunterricht unmöglich vorübergehen. (Er muß wohl zunächst die wirtschaftliche Entwicklung Englands schildern, weil dies Land allen anderen industriell um Jahrzehnte voraus ist und seine Erfahrungen als typisch gelten können. Die furchtbaren Wirkungen des 2ttanchesterft)stems beweisen die Unmöglichkeit absoluter wirtschaftlicher Freiheit und nötigen England die ersten sozialen Schutzmaßnahmen auf1 ; der industrielle Vorsprung des Inselstaates empfiehlt ihm das Freihandelssystem, durch das seinen überlegenen Erzeugnissen alle fremden Märkte geöffnet werden. Deshalb sind damals die deutschen Industriellen Schutzzöllner, die Landwirte — die auf Absatz ihres Überflusses an Korn auf dem englischen Markt rechnen — Freihändler. (Es gibt also feine für alle Fälle unbedingt richtige Handelspolitik, sondern es kommt ganz auf die wirtschaftliche Lage der betreffenden Völker an. Ein Überblick über die Perioden der europäischen Handelspolitik bis 1878 oder gleich bis zur Gegenwart mag den Abschluß der (Erörterung bilden.
Kn die (Entstehung der Eisenbahnen (Lists und Moltkes Schuf-
1 Die englischen Fabrikinspektoren des 19. Iahrh. sind zum Schutze der Arbeiter da, die französischen des Merkantilismus hatten sich nur um die Technik und Güte der tdare zu kümmern.
14*
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_£ists Friedrich
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Extrahierte Personennamen: Karls Friedrich_Hi Friedrich Johann_Guttenberg Johann Johann Johann Peter_Sch_off Guttenberg Barthvld_Schwarz Georg_Frunds» Christoph_Colnmbus Ferdinand Ferdinand Jsabella
Extrahierte Ortsnamen: Karls Augsburg Frankfurt Strafiburg Erfurt Avignon Mainz Mainz Freiburg Marimilian Cuba Hispaniola Jamaica Trinidad Spanien Valladolid
%
Lothar der Sachse. Kreuzzüge. 117
n.c.t.
4) Heinrich V. bedrängt wiederholt die Päbste, kämpft 1100.
gegen empörte Fürsten in Deutschland (Pfalzgraf Siegfried),
beendigt den Investitur-Streit mit dem Concordat zu 1122.
Worms (der Kaiser belehnt die Geistlichen wegen der Rega-
lien mit dem Sceptcr, der Pabst investirt mit Ring und Stab),
stirbt zu Utrecht, als der letzte der fränkischen Dynastie. 1125.
Lothar Ii. der Sachse, von 1125 — 1137.
* Au die Nachtheile des beginnenden unseligen
Streites zwischen den Hohenstaufen und Welfen schließen
sich die immer verderblicheren Züge nach Italien.
Lothar, von den versammelten Fürsten am Rheine
gewählt, kämpft gegen die geächteten Hohenstaufen, Kon-
rad von Franken und Friedrich von Schwaben (Ghibellinen
und Waiblinger), verbindet sich mit Herzog Heinrich dem
Stolzen (Welfen) von Baiern und überträgt ihm Sachsen
1127. Zwei Züge nach Italien; Normänner unter Roger tl.
von Sicilien. Albrecht der Bär, Graf von Ballenstädt,
erhält die Markgrafschaft Nordsachsen, — seine wendischen
Eroberungen (seit 1144 Markgraf von Brandenburg).
Die Pfalz grafen verlieren, bei der zunehmenden Macht der
Herzoge, an Einfluß; ihre Rechte gehen im Kleinen über an die Burg-
grafen; und statt der Grafen erhalten viele Bischöfe Kirchenvögte
über ihre kirchlichen Güter.
Die Leibeigenen fangen unter Heinrich Iv. an, Waffen zu
tragen und Kriegsdienste zu thntt: — Die Reichsversammlnngen sind
allmälig mehr in den Städten, als in den Reichspfalzen; daher Reichs-
städte. Handwerke und Handel besonders seit Heinrich V. allgemeiner;
aber Menge der Raubschlösser, vorzüglich unter Heinrich Iv.
Kreuzzüge: Jerusalem seit 657 unter den Arabern; der Druck
der dortigen Christen, und namentlich der Pilger, im achten Jahrhundert
unter dem Chalifat der Abbasiden besonders groß, steigt noch höher im
zehnten unter den ägyptischen Fatimiden und im eilften unter dem Chali-
fen Hakem, und als endlich die seldschukischen Türken unter dem
Sultan Malek-Schah sich der arabischen Länder bemächtigen, und der
Bruder des Sultans, Thutusch, seinem Feldherrn Orthok 1086
Jerusalem schenkte, begannen die furchtbarsten Greuel in der heiligen
Stadt. Allgemeine Klage der Pilger. Peter von Amiens 1094.
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_V. Heinrich_V. Siegfried) Siegfried Lothar_Ii Lothar Friedrich_von_Schwaben Friedrich Waiblinger Heinrich Heinrich Albrecht Albrecht Graf_von_Ballenstädt Heinrich_Iv Heinrich Heinrich_V. Heinrich_V. Heinrich_Iv Heinrich Peter_von_Amiens
Autor: Dentzer, Bernhard, Lambeck, Gustav, Rühlmann, Paul
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Schule
Inhalt: Zeit: Mittelalter
Geschlecht (WdK): Jungen
2. Aus dem letzten Kampfe Friedrichs Ii. mit dem Papsttum 7
2. aus dem letzten Kampfe Friedrichs Ii. mit dem Papsttum.
a) Absetzung des Kaisers durch Innocenz Iv. auf dem Koncil von
Lyon. 1245.
Mon. Germ. Const. Ii., 508ff.
Znnocenz, Knecht der Knechte Gottes. — Ohne schwere Beleidigung Christi vermögen wir nicht länger feine (Kaiser Friedrichs Ii.) Ungerechtigkeiten zu ertragen und sehen uns gezwungen, dem Hechte gemäß gegen ihn zu verfahren. Und um vorläufig von feinen sonstigen verbrechen zu schweigen, so hat er vier höchst schwere begangen — Er ist vielfach meineidig gewesen; er hat den zwischen Kirche und Reich wiederhergestellten Frieden mutwillig gebrochen; er hat eine Kirchenfchändung begangen —; er wird auch — der Ketzerei für verdächtig gehalten. Denn daß er mehrfach seinen Lid gebrochen hat, ist hinreichend klar, stls er nämlich einst in Sizilien weilte, bevor er zur kaiserlichen würde erwählt worden war .. .., hat er unserm Vorgänger glücklichen Andenkens, Papst 3nnocenz (Iii), feinen Nachfolgern und der römischen Kirche für die Überlassung des Königreichs Sizilien den Ereueib geleistet und . . . ., nachbem er zu biefer würde erwählt worben und nach Rom gekommen war, ebenbenfelben den £ehnseib in besten ljänbe leiftenb erneuert. Bis er barauf in Deutfchlanb war, hat er ebenbemfelben Innocenz und nach besten Tode dem Papste honorius .... in Gegenwart der Fürsten und (Eblen des Reiches geschworen, die Ehren, Rechte und Besitzungen der römischen Kirche nach Kräften zu bewahren und zu schützen, und was immer in feine f)änbe gelange, ohne Schwierigkeiten zurückzustellen . . . .; bies hat er später, nach (Erlangung der Kaiserkrone, bestätigt. Aber er ist ein frecher Verletzer biefer brei Eibe geworben.... üollenbs als überführter Friebensbrecher steht er ba, weil, obwohl er einst zur Seit des Friebens zwischen ihm und der Kirche geschworen hatte . . ., daß er allen Befehlen der Kirche in den Dingen, wegen beren der Bann über ihn verhängt worben war, genau und bebingungslos stehen und gehorchen wolle . . ., er biefen Eib — nicht gehalten hat. ... (Es ist auch gewiß, daß er ein Kirchenfchänber ist. Denn als die besagten Bischöfe und mehrere anbere Prälaten und Kleriker, sowohl tdeltgeiftliche wie Mönche, zum apostolischen Stuhle berufen, um das Konzil zu halten, das er selbst früher gewünscht hatte, über das Meer zusammenkamen, ba ihnen die sanbroege auf fein Geheiß gänzlich versperrt waren, entfanbte jener feinen Sohn Lnzio mit einer Menge (Baleren, ließ viele artbre Schiffe vor der Küste von Tuscien in einen Hinterhalt gegen sie legen . . ., und ließ sie so mit tempelfchänberifchei Hand ergreifen; einige Prälaten gingen bei biefem Überfalle unter, einige würden sogar getötet, roieber anbre in feinblicher Verfolgung verjagt, der Rest aber aller Güter beraubt, im Königreich Sizilien schmählich von (Drt zu (Drt geführt und in schrecklichen Kerkern festgehalten, von ihnen gingen einige, in Schmutz verkommen und von Hunger gepeinigt, elertb zugrunbe. — Tstit Recht ist überbies gegen
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Autor: Dentzer, Bernhard, Lambeck, Gustav, Rühlmann, Paul
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Schule
Inhalt: Zeit: Mittelalter
Geschlecht (WdK): Jungen
1. Konfiftoralreöe Innocenz' Iii. 3
hierbei zu beachten ist, da man ferner nicht nur auf die Mehrheit der Zahl, sondern vor allem auf die Heilsamkeit des Entschlusses bei den Wählern zu sehen hat, und da Gtto geeigneter ist, das Reich zu regieren als Philipp..., so erscheint es erlaubt, schicklich und vorteilhaft, ihm die apostolische Gunst zuzuwenden. — Im übrigen glauben wir durch unsern Legaten bei den Fürsten dahin wirken zu müssen, daß sie entweder sich auf eine geeignete Person einigen oder sich unserm Urteile oder Schiedssprüche unterwerfen.
2. Erklärung der staufischen Partei gegen die Einmischung des päpstlichen
Legaten 1202.
Monumenta Germaniae historica (Leg. sect. Iv.) Constitutiones Ii, 5.
Bei der Wahl der römischen Pontifices war das der kaiserlichen Krone vorbehalten, daß sie ohne Zustimmung des Kaisers der Hörner in keiner Meise geschehen konnte. Die kaiserliche Gnade aber hat dieses (Ehrenrecht der Kirche (Bottes ehrfurchtsvoll zurückgegeben. — wenn Laieneinfalt auf ein Gut, das ihr von Hechts wegen zustand, in Ehrfurcht verzichtet hat, wie kann da die päpstliche Heiligkeit auf ein Gut die Hand legen, daß sie nie besessen hat? — (Euch eröffnet daher die Gesamtheit obgenannter Fürsten, daß der Bischof von Präneste sich wider alles Hecht in die Wahl des römischen Königs eingemischt hat. — wenn die Wahl des Königs der Hörner in sich gespalten ist, so gibt es keinen höheren Richter, durch dessen Spruch sie geheilt werden kann. — wir teilen (Euch, heiligster Vater, mit, daß wir unsere wahlstimmen für unsern erhabensten Herrn, Philipp, König und ctuguftus der Römer, einstimmig, einmütig abgegeben haben, geloben und versprechen Luch fest daß er von dem Gehorsam gegen (Euch und die römische Kirche nie abweichen wird. — Daher bitten wir, daß Ihr, wenn Seit und Drt gekommen ist, ihm, wie es (Eures Amtes ist, die wohltat der Salbung nicht versagen möget.
3. Schreiben Innocenz' Iii an den Herzog von Zähringen *202.1
Mon. Germ. Const. Ii, 505ff.
wir erkennen das Recht und die Gewalt, den König zu wählen, der später zum Kaiser zu befördern ist, jenen Fürsten zu, denen es erweislich nach Recht und alter Gewohnheit zusteht; zumal da an sie dieses Recht und diese Gewalt vom apostolischen Stuhle gelangt ist, der das römische Kaiserreich in der Person des großen Karl von den Griechen auf die Germanen übertragen hat. Aber auch die Fürsten müssen anerkennen, daß das Recht und die Macht, die zum Könige gewählte und zum Kaiser zu befördernde Person zu prüfen, uns zusteht, die wir sie salben, weihen und krönen. Ist es doch regelmäßiges und allgemeines herkommen, daß dem die Prüfung der Person obliegt, dem die Handauflegung zusteht! wie nämlich, wenn die Fürsten, nicht in Zwietracht, sondern in (Eintracht, einen Tempelschänder, Gebannten, Tyrannen, Schwach-
1 Ais Decretale „Venerabilem“ später in das Corpus iuris canonici aufgenommen.
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Autor: Dentzer, Bernhard, Lambeck, Gustav, Rühlmann, Paul
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Schule
Inhalt: Zeit: Mittelalter
Geschlecht (WdK): Jungen
8 Ii. Friedrich Ii.
ihn der verdacht ketzerischer Verderbtheit entstanden, da er, nachdem er das Urteil der Exkommunikation... sich zugezogen, die Schlüssel der Kirche mißachtet hat und noch mißachtet, indem er sich Gottesdienst feiern, oder vielmehr, soweit an ihm liegt, ihn entweihen läßt. Ferner hat er, in verabscheuungswürdiger Freundschaft mit Sarazenen verbunden, mehrfach Boten und Geschenke an sie abgesandt und seinerseits von ihnen unter Lhrerweisungen und mit Freude empfangen und übt ihre Gebräuche, indem er jene vorzugsweise in seiner täglichen Begleitung um sich hat. — Und was noch verdammenswerter ist, er hat einst, als er jenseits des Meeres weilte, nach einem vertrage ... mit dem Sultan erlaubt, daß der Name Mohammeds int Tempel des Herrn Tag und Nacht öffentlich ausgerufen wurde. — Den Herzog von Bayerns den ergebensten Freund der römischen Kirche, hat er, wie man bestimmt versichert, unter Verachtung der christlichen Religion durch die Kssassinen ermorden lassen Außerdem hat er das Königreich Sizilien, welches das besondere Patrimonium des heiligen Petrus ist und das dieser Fürst vom apostolischen Stuhle zu Lehen trug, zu völliger Nichtigkeit und Knechtschaft herabgebracht. ...(Es könnte auch mit Recht getadelt werden,
daß er den Zahreszins , zu dem er der römischen Kirche für dieses
Königreich verpflichtet ist, neun und mehr Jahre hindurch zu zahlen unterlassen hat. Nachdem wir daher wegen der erwähnten und noch vieler andrer unsagbarer Ausschreitungen desselben mit unsern Brüdern und dem heiligen Konzil sorgfältige Erwägung gehalten haben, und da wir, wenngleich ohne Verdienst, die Statthalterschaft Jesu Christi auf Erden führenso erklären wir erwähnten Fürsten, der sich des Kaiserreichs, der Königreiche und aller Ehren und würden so unwürdig gemacht hat, als einen durch seine Sünden Gebundenen und verworfenen und aller (Ehre und würde vom Herrn Beraubten und berauben ihn nichtsdestoweniger durch unser Urteil, entbinden alle, die ihm durch Treueid verpflichtet sind, für immer von diesem Eide, verbieten kraft apostolischer Hutorität nachdrücklich, daß in Zukunft jemand ihm als Kaiser oder König gehorche oder zuneige, und bestimmen, daß, wer ihm künftig als Kaiser oder König Hat, Hilfe oder Gunst erweist, ohne weiteres dem Kirchenbanne verfallen ist. Jene aber, denen in dem Kaiserreiche die Kaiserwahl zusteht, mögen frei den Nachfolger wählen. Für die Verwesung des besagten Königreichs Sizilien aber werden wirsorge tragen mit dem Rate ebendieser unsrer Brüder, wie es uns nützlich scheinen wird.
b) Rundschreiben Friedrichsii. an die Könige und Fürsten 1245.
Mon. Germ. Const. Ii., 362 ff.
... Gbwohl wir gemäß der Verpflichtung unsers katholischen Glaubens offen bekennen, daß von dem Herrn dem Bischof der hochheiligen römischen Kirche volle Gewalt in geistlichen Dingen gegeben worden ist . .., so wird doch nirgends gelesen, daß es ihm nach göttlichem ober menschlichem Rechte
1 Ludwig I. 1231.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Ii Friedrich Mohammeds Jesu_Christi Friedrichsii Ludwig_I.
Autor: Dentzer, Bernhard, Lambeck, Gustav, Rühlmann, Paul
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Schule
Inhalt: Zeit: Mittelalter
Geschlecht (WdK): Jungen
2. Aus dem letzten Kampfe Friedrichs Ii. mit dem Papsttum 9
gestattet sei, nach Belieben Reiche zu übertragen ober über die weltliche Bestrafung von Königen ober Landesfürsten zu Gericht zu sitzen und sie ihrer Herrschaft zu berauben. Denn mag ihm auch nach Hecht und nach der Sitte unserer vorfahren unsere Weihe zustehen, so steht ihm doch ebensowenig eine Beraubung oder Absetzung zu wie irgendwelchen Prälaten in Königreichen, die ihre Könige herkömmlich weihen und salben, stber angenommen, er habe eine solche Gewalt, gehört es zur Vollkommenheit seiner Gewalt, daß er keinerlei Rechtsordnung gegen die zu beobachten braucht, die, wie er behauptet, seiner Gerichtsbarkeit unterworfen sind?1 ... (Er behauptet, alles sei gerichtskundig, von dem wir offen erklären, es fei nicht gerichtskundig, und es wird durch keine Hamen gesetzmäßiger Zeugen als gerichtskundig erwiesen .... Möge Deine Weisheit also darauf achten, ob besagtes Urteil, das oonrechts wegen ungültig ist wie der ganzeprozeß, wie zu unserm, so zu aller Könige, Fürsten und weltlicher Gewalten verderben beachtet werden muß, ein Urteil, das feiner unsrer deutschen Fürsten, von denen unsere (Erhebung wie unsere Erniedrigung abhängt, durch feine Gegenwart ober feinen Rat bekräftigt hat. Möge sie noch etwas andres beachten: was für ein Aus gang nämlich nach biefen Anfängen zu erwarten ist. Mit uns wirb angefangen, aber Deine und der andern Fürsten Würbe wird ohne Zweifel mit Füßen getreten. Dein Recht verteidigst Du also in unsrer Sache und sorgst für Deine und Deiner (Erben Zukunft.
c) 3nnocenz’ Iv. Schreiben an die Fürsten Deutschlands 1246.
Mon. Germ. Const. Ii, 454.
Den Erzbischöfen und andern edlen Männern, den Fürsten Deutschlands, die das Recht haben, den König der Römer zu wählen, der später zum Kaiser zu befördern ist. — Da unser geliebter Sohn, der edle Herr, Landgraf von Thüringen, zur (Ehre Gottes und zum Schutze der Kirche und der christlichen Religion bereit ist, die Verwaltung des Reichs zu übernehmen, so ermahnen und bitten wir eure Gesamtheit, indem wir es euch eindringlichst auftragen und bei der Vergebung eurer Sünden befehlen, daß ihr, da das Reich gegenwärtig, wie bekannt, erledigt ist, einmütig und ohne Verzug ebendiesen Landgrafen zum Könige der Römer, der später zum Kaiser zu befördern ist, wählet—
3. Zeitgenössische Urteile über Friedrich Ii.
Mon. Germ. Epist. saec. Xiii. 1,646ff.
a) Schreiben Gregors Ix. an den (Erzbischof von Reims 1259.
(Es steigt aus dem Meere das Tier der Lästerung2, voll von Hamen, das ... feinen Rachen öffnet zu Lästerungen des göttlichen Hamens— Betrachtet Haupt, Mitte und (Ende dieses Ungeheuers, Friedrichs, des sogenannten
1 Wegen der Nichtbeachtung der Rechtsformen hatte im Hainen des Kaisers Thaddäus von Sueffa, kaiserlicher Großhofrichter, auf dem Konzil von vornherein jedes Urteil gegen den Kaiser für nichtig erklärt und von ihm an den zukünftigen Papst und an ein allgemeines Konzil appelliert. 2 Apokalypse lz, l.
Hueuensammiung I, 9: ventzer, von 1198 bis zum Ende des tnüteiatters 2
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Extrahierte Personennamen: Friedrichs Friedrich_Ii Friedrich Gregors Friedrichs Thaddäus_von_Sueffa
Autor: Dentzer, Bernhard, Lambeck, Gustav, Rühlmann, Paul
Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Schule
Inhalt: Zeit: Mittelalter
Geschlecht (WdK): Jungen
30 Ix. Der Huf nach der Reichsreform
tigen — sie müssen nach ihrer Kngabe beständig 10000 Personen unterhalten — noch ziemlich viel. In Hugsburg leben auch die Welser, die ihre Mitbürger sind, bekannt in Italien, gute Kaufleute, aber in keiner weife den Fuggern vergleichbar.
Ix. Der Huf nach -er Reichsreform.
Nikolaus von Kues1 „De concordantia catholica“ 1433.
Opera Basel 1565. S. 812. ff.
Ii, 29. Dahin ist alle Sorge um den Staat, gelockert sind die Zügel, und ungestraft übertritt ein jeder die Gesetze. Und roo einst Verehrung mit Zittern und Furcht war, da herrscht jetzt Geringschätzung und Verachtung. Und alle (Besetze sind aus Spinnfaden zusammengewebt, kaum die kleinsten Heuschrecken können in ihnen festgehalten werden.... Schon wachen alle über ihren privaten Vorteil, feine Sorge gibt es für das Nächstliegende und Zukünftige; durch die Sorglosigkeit der Kaiser ... hat alle Hufficht aufgehört und die Kebellen werden nicht bestraft; an Stelle der Alleinherrschaft find viele Fürsten und Mächtige geworden, während das Reich abnahm, was nützt der zeitliche Besitz der Kirchen dem Staate, was dem Reiche, was den Untertanen? Sicher wenig oder nichts-----------Denn nicht allein die bloße Investitur
ohne Geldannahme ist durch den römischen Pontifex an sich gezogen worden, sondern auch so viel von dem Gelde, daß alle in Deutschland sich nicht darüber beklagen, daß sie beschwert, sondern daß sie zugrunde gerichtet worden seien. Ein Heißhunger nach den irdischen mit den Kirchen verbundenen Besitzungen wohnt heute den ehrgeizigen Bischöfen inne. . . . Nicht das war die Hbficht der Kaiser; nicht wollten sie, daß das Geistliche vom weltlichen, das sie nur zur (Erhöhung des Geistlichen den Kirchen gaben, aufgesogen werde... . Außerdem schadet jene weltliche Herrschaft der Geistlichen dem Staate und den Untertanen sehr, während die Kirchen unbesetzt sind, schweben sie immer in der (Befahr eines Schisma. . . . Denn wenn die Besetzung durch Wahl erfolgt, führt die Bewerbung zu einer Spaltung der Stimmen, wenn durch die Kurie, so läßt diese sich leicht durch den Meistbietenden gewinnen. Und alle jene Beschwerden treffen nur die armen Untertanen, die Kurie zieht alles, was fett ist, an sich....
30. Und überdies gibt es noch ein anderes Verderbnis des Reiches: während der Kaiser nämlich nur Verwalter zum Nutzen des Staates ist, tritt er oft durch Verträge mit den Kurfürsten, die ihren eignen Vorteil suchen, die Regierung an. Hub die widerrechtlich okkupierten Reichsrechte wagt er wegen feines (Eibes nicht zurückzuverlangen, nicht die das Gemeinwesen be-fchtnerenben Zölle abzuschaffen und anbere nützlichernorbnungen zu treffen;
1 Später Kardinal und Bischof von Brisen, ein bedeutender (Belehrter, der bereits vor Laurentius valla die Unechtheit der sog. Konftantinifchen Schenkung nachrotes (De concordantia catholica Iii, 2).
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Extrahierte Personennamen: Nikolaus
Extrahierte Ortsnamen: Hugsburg Italien Deutschland
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Schule
Geschlecht (WdK): Jungen
Reichstag von Roncaglia 1158. Zerstörung Mailands 1162 25
zwingen ist, doch ihn, den sie als ihren eignen gütigen Fürsten empfangen müßten, oft, wenn er sein eigenes Recht fordert, feindselig aufnehmen_________
Unter allen Städten dieses Volkes behauptet jetzt Tslediolanum (Mailand) den ersten Rang. . . . Diese Stadt gilt nicht nur wegen ihrer Größe und der Menge tapferer Männer, sondern auch darum, weil es zwei benachbarte in öemselben Winkel gelegene Städte, nämlich Cuma und Lauda, seiner Herrschaft einverleibt hat, für mächtiger als die anderen Städte, wie erzählt worden ist. wie nun bei den hinfälligen Dingen (dieser Welt) infolge der Lockung des lachenden Glückes zu geschehen pflegt, so blähte auch Mailand, erhoben durch das Glück, sich zu so großer Frechheit des Stolzes auf, daß es sich nicht nur scheute, alle Nachbarn zu befeinden, sondern auch, die Majestät des Fürsten selbst nicht fürchtend, jüngst seinen Zorn auf sich zu ziehen wagte.
.^Vernichtung der italienischen Städtefreiheit: Reichstag von
Roncaglia 1158.
Definition der Regalien durch die Rechtsgelehrten von Bologna.
M. G. Constitutiones I, S. 244f.
...Regalien sind: heerbänne (arimanniae), öffentliche Wege, schiffbare Flüsse und solche, aus denen schiffbare gemacht werden, Häfen, Uferzölle, Abgaben, die gewöhnlich telonea (Transit- und Marktzölle) genannt werden, Münze, Gerichtsgefälle, erledigte Güter (bona va-cantia) und solche, die Unwürdigen auf Grund der Gesetze entzogen werden, abgesehen von denen, die durch besondere Verfügung gewissen Personen übertragen werden; die Güter derer, die unerlaubte Ehen schließen, der verurteilten und Geächteten gemäß den Bestimmungen der neuen Konstitutionen, Stellung von Posten und Lastwagen, Schiffen und eine außergewöhnliche Beisteuer zur allerglücklichsten königlichen Heerfahrt (Romzug), Silberbergwerke, Pfalzen in den gewohnten Städten, (Erträge der Fischereien und Salinen, die Güter der Majestätsverbrecher und die Hälfte des ohne Absicht in dem (Eigen des Kaisers oder der Kirche gefundenen Schatzes; ein solcher Schatz, dem absichtlich nachgeforscht worden ist, gehört ihm ganz.
r >. -
c) Zerstörung Mailands 1162.
Chronica regia Coloniensis 1 1162; ed. waitz, Ss. rer. Germ. 1880, S. 110f.
Die Bürger von Mailand gerieten in dumpfe Verzweiflung, zogen, indem sie auf jeden vertrag verzichteten, die Unterwerfung auf
1 Die Kölner Königschronif entstand im 12. Jahrh., der Blütezeit Kölns. Don den verschiedensten Verfassern weitergeführt, erhält sie sich den weiten Überblies über das ganze Reich und ist immer dem rechtmäßigen König in treuer Gesinnung zugetan, vgl. Wattenbach Ii, S. 441 ff.
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