Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Im neuen Deutschen Reich - S. 1

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
sf /V ^ v 1 ^ ßrir rnat,0na'e ^cworschung »raunschv/e.g ^Ujtixjchbib]i0thek '' ^0^6/ \mmtt I. Der Kulturkampf. V Die „Unfehlbarkeitserklarung" der Papstes vom *8. Iuli 1870.1 Das vierte Hauptstück der Constitutio de ecclesia: vom unfehlbaren Lehramt des römischen Papstes wurde mit 531 von 533 Stimmen in folgender Fassung angenommen: Indem mir an der vom Hnbeginn des christlichen Glaubens überkommenen Überlieferung treu festhalten, lehren wir, mit Zustimmung des hl. Konzils, zur Ehre Gottes unseres Heilandes, zur (Erhöhung der katholischen Religion und zum Heile der christlichen Völker, und erklären es als einen von Gott geoffenbarten Glaubenssatz: daß der römische Papst, wenn er von seinem Lehrstuhle aus (ex cathedra) spricht, das heißt, wenn er in Ausübung feines Hmtes als Hirt und Lehrer aller Christen, kraft seiner höchsten apostolischen Gewalt, eine von der gesamten Kirche festzuhaltende, den Glauben oder die Sitten betreffende Lehre entscheidet, vermöge des göttlichen, im heiligen Petrus ihm verheißenen Beistandes jene Unfehlbarkeit besitzt, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche in (Entscheidung einer den Glauben oder die Sitten betreffenden Lehre ausgestattet wissen wollte, und daß daher solche (Entscheidungen des römischen Papstes aus sich selbst, nicht aber erst durch die Zustimmung der Kirche, unabänderlich sind. So aber jemand dieser Unserer Entscheidung, was Gott verhüte, zu widersprechen wagen sollte: der sei im Banne. 2. Die „Döllingersche" Gegenerklärung? tdir sind der Überzeugung, daß ein längeres Schweigen gegenüber den infolge der Mehrheitsbeschlüsse der vatikanischen Bischofsversammlung vom 18. Juli 1870, durch die Bulle „Pastor aeternus“ kundgemachten päpstlichen Dekreten weder uns ziemt, noch zum Nutzen der Kirche gereichen kann. . . . Durch die Erklärung, daß alle an die ganze Kirche gerichteten doktrinellen Rusfprüche der Päpste unfehlbar feien, werden auch jene kirchenpolitischen Sätze und ftusfprüche älterer und neuerer päpstlicher Erlasse für unfehlbare Glaubensnormen erklärt, welche die Unterwerfung der Staaten, Völker und Fürsten unter die Gewalt der 1 Hahn, Geschichte des Kulturkampfes in Preußen in Aktenstücken. Berlin 1881 ^ S* 33. 8 Hahn, Fürst Bismarck Ii, S. 393f. — Diese (Erklärung ist außer dem Erst-Unterzeichner, dem Münchner Professor von Döllinger, noch von 20 katholischen Gelehrten, meist Professoren der Theologie, des Kirchenrechtes und der Philosophie unterzeichnet. (Quellettfammlung 1,16: Vrandenburg-Nühlmann, 3m neuen Deutschen Reich j

2. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. 148

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
148 Die römische Geschichte durchsetzt. Dabei ist zu untersuchen, ob die vielbehauptete Ansicht haltbar ist, das Christentum sei wie ein göttlicher Strahl reinen himmels-lichts in eine ekle Kloafe gefallen, und sein Steg in dieser Welt der Sünde und Gemeinheit sei das größte aller Wunder. Dieser Geschichtsdarstellung widersprechen zwei Tatsachen: 1. Die griechisch-römische Welt des 2. und 3. Jahrhunderts war insofern in außergewöhnlich günstiger Disposition für die Aufnahme des Christentums, als dieses längst vorbereitet war a) durch die von allen Richtungen der spätantiken Popularphilosophie, am stärksten aber von der Stoa bewirkte Reform der privaten Moral, die sich in bemerkenswertem Maße, wenngleich von anderer Grundlage ausgehend, den höchsten Gipfeln christlicher Sittlichkeit nähert, b) durch die Rufnahme orientalischer Kulte im Abendland, die wieder auf ein tief wurzelndes und weitverbreitetes Bedürfnis nach Erlösung von Sünde und Tod, Heiligung und Versöhnung mit Gott und Schicksalsmächten zurückzuführen ist. 2. von diesen Strömungen und Gestaltungen griechischer und orientalischer Herkunft ist das Christentum, das sich in der griechisch-römischen Welt durchsetzt, aufs tiefste beeinflußt, und zwar, wie sich jüngst herausgestellt hat, von seinen Anfängen an.1 Cs hat seinen Gang durch diese Welt nicht machen können, ohne durch sie von seinem Ursprung weit, weit abgelenkt zu werden. Dogmatismus, Ritualismus und (Be-setzesknechtschast, diese drei Hindernisse einer Frömmigkeit nach dem Sinn Jesu, gegen die er gekämpft hatte, um sie durch ein freies (Bottes-kindschaftsverhältnis zu ersetzen, sie haben sich seiner Schöpfung wieder bemächtigt, und erst in dieser Umgestaltung, erst nach diesem Kompromiß, der zeitweise fast bis zur Ausschaltung des wesenhaft Christlichen gegangen ist, hat das Christentum die Welt erobert. Sind doch eine ganze Anzahl der wesentlichsten altchristlichen Hauptdogmen im Heidentum vorgebildet, so die Dreifaltigkeit in der über das ganze Römerreich verbreiteten Isis-Osiris-Religion, die Vermittlertheorie im Tleu-platonismus, die Lehre vom gestorbenen und wiedererstandenen Gotte im Mythus von Kabele und Attis, die Taufe (mit Blut) als ein Begräbnis der Sünde zur Wiedergeburt der Seele ebenda und im Ittithras-dienst, der Glaube an eine durch die Auferstehung des (Bottes verbürgte 1 Selbst in der Sprache des Apostels Paulus sind unverkennbare Anleihen bei der Ritualfprache der hellenistischen Iltqsterienreltgtonen festgestellt worden, vgl. Reitzenstein, Die hellenistischen Mysterienreligionen. 1910.

3. Die Weltgeschichte - S. 127

1835 - Mainz : Kupferberg
Concil zu Kostnitz. Hussiten. 127 reich gefangen gehalten, und durch die deutschen Fürsten».C.t- wieder frei, die Beschwerden derselben nicht beachtend, abgesctzt. 8) Ruprecht von der Pfalz vermag weder in Italiener), noch in Deutschland Ruhe und Ordnung wieder herzustellcn, und nachdem durch das wegen der Kirchenspaltung gehaltene Co n eil der Cardin die zu Pisa sogar drei Päbste entstan-^09. den, stirbt er plötzlich. 9) S ieg m und von Ungarn, nach dem Tode seines 1410. Mitbewerbers Jobst von Mahren 1411 allgemein anerkannt, bewirkt durch seinen redlichen Eifer für die Kirche das große allgemeine Concil zu Kostnitz: Flucht des Pabstes1414. Johann's Xxiii. mit Hilfe des Herzogs Friedrichs von Oesterreich; daher dieser in der Rcichsacht und im Banne; Verlust seiner Lander — Eidgenossen. Johann vorgeladen, gefangen, abgesetzt. Gregor Xii. legt freiwillig sein Pouti- sicat nieder; aber Benedict Xiii. in Spanien weigert sich hartnäckig, wird nicht beachtet. Johann H u ß eifert zu Prag gleich dem Engländer Wiclef, gegen die Mißbräuche der Kirche — Ablaß; im Banne, nach Kostuitz geladen, soll er widerrufen, wird, des Geleitsbriefs von Siegmnnd ungeachtet, gefangen verbrannt; 1415. eben so im folgenden Jahre sein Schüler Hieronymus von Prag. Die Kirchenreform unterbleibt; Martin V. Pabst. Concordate der einzelnen Nationen; Siegmund getäuscht, ver- kauft die Mark Brandenburg an Friedrich Vi. von 1417. Hohenzollern, Burggraf von Nürnberg. Erbitterung der Hussiten in Böhmen; ihr Prediger Jakob von Mieß; Versammlungen auf dem Berge Tabor; blutige Unruhen in Prag unter dem blinden Johann Ziska.1419. Tod Wenzel's. Verwüstungen an Klöstern und Kirchen. Siegmund nicht anerkannt. Reichszüge gegen die Hussiten; Sieg derselben bei Teutschbrod. Verschiedene Parteien unter ihnen (die beiden Prokope); ihre verwüstenden Züge nach Schlesten, Mähren, Oesterreich, Baiern rc. Allgemeines Concil zu Basel*); Vergleich mit den1431. *) In demselben Jahre Hol wird Jeamie d’Arc, welche Orlean*

4. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 1

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Qeorg-Eckert-Instltut für International® Schulbuchforschung Braunschwelg -Schulbuchbibüothek - in Deutschland. Dos tridentimsche Uonzil 0545—J565).1 [4. Sitzung, 8 ctpril 1546:] Die hochheilige ökumenische und allgemeine Iridentinische Synode, im H. Geiste gesetzmäßig versammelt, unter dem Vorsitz dreier Legaten des apostolischen Stuhles, ... nimmt, den Beispielen der rechtgläubigen Väter folgend, alle Bücher des Riten rote des Neuen Testamentes, da der eine Gott der Urheber beider ist, und die Überlieferungen selbst, die sich teils auf den Glauben, teils auf die Sitten beziehen, als von Christus oder dem H. Geiste wörtlich diktiert und in ununterbrochener Folge in der katholischen Kirche erhalten, mit der gleichen frommen Scheu und Ehrfurcht an. ... Wer aber die Bücher selbst nicht vollständig mit allen ihren Teilen, roie sie in der katholischen Kirche gelesen zu werden pflegen und in der alten allgemein verbreiteten lateinischen Ausgabe (vulgata) vorliegen, für heilig und katholisch annimmt und die besagten Überlieferungen mit tdisten und vorbedacht verachtet, der sei verdammt. . . . [Ittirbt 209:] Dazu bestimmt und erklärt dieselbe hochheilige Synode, . . ., daß eben diese alte und allgemein verbreitete Ausgabe ... für authentisch gelten soll. . .. Außerdem entscheidet sie . . ., daß niemand auf die eigene Klugheit gestützt . . . roiöer den Sinn, den die heilige Mutter Kirche festgehalten hat und festhält, deren Sache es ist, über den wahren Sinn und verstand der H. Schriften zu urteilen, oder auch wider die einstimmige Meinung der Väter die H. Schrift zu deuten wage. . . . [7. Sitzung, 3. März 1547, Ittirbt 295:] . . . U)er da sagt, die Sakramente des neuen Bundes seien nicht alle von Jesus dhristus, unserm Herrn, eingesetzt worden, oder es seien mehr oder weniger als sieben, nämlich Taufe, Konfirmation, (Eucharistie, Buße, letzte Salbung, Weihe und (Ehe, oder auch daß irgend eins von diesen sieben nicht wahrhaft und eigentlich ein Sakrament sei, der sei verdammt. .. . [25. Sitzung, 4. Dez. 1563, Ittirbt 320:] ...Die H.synode schreibt daher den Patriarchen, Primaten, (Erzbischöfen, Bischöfen . . . vor, gleich auf der ersten Provinzialsynode, die nach Beendigung des gegenwärtigen Konzils zu halten ist, alles das, was von dieser H. Synode entschieden und festgesetzt ist, im einzelnen öffentlich anzunehmen und dem römischen Gberpontifex rechten Gehorsam zu geloben und zu versprechen und zugleich alle Ketzereien . . . und besonders die von dieser Synode verurteilten, öffentlich von sich zu weisen und zu verdammen. Und dasselbe sollen in Zukunft alle, die zu Patriarchen usw. zu befördern sind, auf der ersten Provinzialsynode, der sie selbst beiwohnen, beobachten. . . . Dazu sollen alle die, denen die Sorge für die Universitäten . . . obliegt, genau dafür sorgen, daß von denselben 1 Nach (E. Ittirbt, Quellen zur Geschichte des Papsttums2 289—329. Qucllenfammlung I, 10b: Rurze, Gegenreformation u. vreißlgjähr. ttrieg \

5. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 18

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
18 V. Staat und Kirche im Zeitalter Ludwigs des Bayern stiger sei. — Die Römer, durch diese Verschleppung vom Papst gleichsam verspottet, schickten auf gemeinsamen Beschluß Boten an Ludwig: (Er möge nach Rom kommen, seine Herrschaft über die Römer frei inbesitz nehmen, sie würden ihm zu Diensten sein mit Feuer und Schwert und in jeder Meise. Ludwig, dem glücklichen Fortgange femersache nicht widerstrebend, verließ alsbald Mailand ...und rückte nach Rom vor. Das römische Volk... nahm ihn unter dem größten Jubel auf. — Sciarra Colortrta (das Haupt der verschworenen von flnagni 1303), der zum Volke hielt und ein eifriger Parteigänger des Kaisers und der Kaiserlichen war ..., lieh Ludwig Beistand und Rat. Und nachdem er dem Volke von Rom die Gewalt überlassen hatte, über das Kaisertum zu beschließen und alles zu tun, was den Staat angehe, wurde Ludwig der Harne und Titel eines Königs der Römer übertragen;1 das Volk aber rief: „Lange möge er leben und regieren", und der König und die Königin thronten auf dem Kapitol. Die Plebs aber und das Volk freuten sich ... über den Umschwung der Dinge und begannen, den Papst Johann zu verwünschen, offen zu beschuldigen und zu behaupten, er sei kein wahrer Papst. — Johann sei ein verwerflicher Papst und dürfe nicht als Papst angesehen werden; ein neuer Papst müsse gewählt werden ..., beide Gewalten, die weltliche und die geistliche, sollten in Rom ihren Sitz haben. Dieser Ruf . . . drang zu Senat und Volk und wuchs zu solcher Stärke, daß man auf allgemeinen Beschluß Ludwig hiervon Bericht erstattete und inständigst auf die (Erfüllung der Forderungen drang. Da Ludwig den glücklichen Fortgang feiner Angelegenheit nicht ungern sah, brachte er diese Forderungen zur Prüfung und sorgfältigen Beratung an die Großen feiner Umgebung, die er aus Deutschland mitgeführt hatte. Unter ihnen befanden sich zwei Italiener, die eifrig um Ludwigs (Erhebung bemüht gewesen waren und sich ihm eng angeschlossen hatten und auf deren Rat er viel gab: Itcarfilius de Rapmundv nis, ein paduanifcher Bürger niederer Herkunft, kundig der Philosophie und sehr beredt, und Übertinus de Casale aus Genua, ein Mönch, ebenfalls ein schlauer und geistvoller Mann. •— Es wurde beschlossen, den wünschen und Ratschlägen des römischen Volkes beizutreten ..., in allem seinem, des Senates und der Tribunen Beschlusse zu gehorchen, vom römischen Senat und Volk wurde ein (Edikt erlassen: Johann, bisher Papst genannt, sei als gottloser Schismatiker und Ketzer nichtig, verwerflich und verworfen? — 1 3n Wirklichkeit handelte es sich, wie schort aus dem Texte hervorgeht, um die Kaiserkrönung. Dgl. hierüber Johann von viktring 5,7 (Boehmer, Fontes rer. Germ. I, 403): Im Jahre des Herrn 1328 ... empfing er die Kaiserkrone von den Römern, die erklärten, ihnen stehe dies zu, weil der Papst nicht anwesend fei. (Es krönte ihn aber der Präfekt der Stadt, der, wie es heißt, das Recht hat, das kaiserliche Diadem dem Papste darzureichen, wenn dieser es dem Kaiser aufs Haupt setzt. 2 Begründet wurde die Absetzung Johanns u. a. mit der durch ihn ausgesprochenen Verdammung der Lehre von der Armut Thristi und feiner Jünger, welche vor allem die Franziskaner im Gegensatz zu den Dominikanern vertraten.

6. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 17

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
V. Staat und Kirche im Zeitalter Ludwigs des Bayern. 17 V. Staat und Nirche im Zeitalter Ludwigs des Bayern. lnarsilius von Pabuo1, Defensor pacis 1324. Itcirbt, Quell. z. Gesch. d. Papsttums 2. Hust. 150f. Iii, 6. Menschlicher Gesetzgeber ist allein die Gesamtheit der Bürger oder ihr stärkerer Teil? 7.Dekretalen oder Dekrete der römischen oder irgendwelcher anderer Bischöfe . . ., die ohne Erlaubnis des menschlichen Gesetzgebers erlassen sind, können über niemanden eine geistliche oder weltliche 5träfe verhängen. 9. Lin erwähltes Fürstentum oder sonst ein Rmt hängt allein von der Wahl dessen, der hierzu die Befugnis hat, und von feiner andern Bestätigung oder Billigung ab. 16. Ben Kirchenbann oder das Interdikt auszusprechen, ist ohne Genehmigung des gläubigen Gesetzgebers keinem Bischöfe ... gestattet. 12. Alle Bischöfe besitzen unmittelbar durch (Christus die gleiche Autorität. ... 18. Durch göttliche Autorität und mit der Zustimmung des gläubigen menschlichen Gesetzgebers können andere Bischöfe, gemeinsam oder getrennt, den römischen Bischof ebenso exkommunizieren oder gegen ihn eine andre Befugnis ausüben, wie dies umgekehrt der Fall ist. 53.(Ein allgemeines oder besonders Konzil der Priester, Bischöfe und anderer Gläubigen mit Zwangs--gewalt zu berufen, steht allein dem gläubigen Gesetzgeber oder dem, der mit seiner Genehmigung die Herrschaft führt, zu. 41.Der römische Bischof und jeder andre geistliche oder kirchliche Diener kann nach göttlichem Gesetze allein durch den gläubigen Gesetzgeber oder den mit seiner Genehmigung herrschenden oder durch ein allgemeines Konzil der Gläubigen zu einem besondern kirchlichen Amte befördert, von ihm allein auch des Amtes enthoben und be* raubt werden, wenn ein vergehen dies erfordert. 2. Die Kaiferfrötmttg Ludwigs des Bayern [nach filbertino Ihuffato3, Ludovicus Bavarus 1328j. Boehmer, Fontes rer. Germ. I, 173ff. 3n dieser Zeit schickten die Römer, die schon seit langem zu ihrem ungeheuren Schaden und Schimpf die römische Kurie entbehrt hatten, zuerst Gesandte nach Avignon zum obersten Pontifex mit der Bitte, er und die Kurie möchten sich nach Italien, und zwar nach Rom begeben. ... Falls er aber, obwohl schon mehrfach darum ersucht, dies ablehnen und den Stuhl verwaist lassen sollte, würden sie Ludwig, der König der Römer genannt werde, ...in der Stadt aufnehmen, damit Rom, das Haupt der Welt, den Ruhm feiner er* habenen Würde nicht verliere; und soweit die Römer könnten, würden sie sich darum bemühen, beide Throne, den geistlichen und den weltlichen, in ihrer Stadt zu sehen und zu hegen.-—Der Papst hielt die Gesandten unter unbestimmten Ausdrücken mehreretage hin. Ais sie um eine bestimmte Antwortbaten, er= klärte er, einen Zeitpunkt abwarten zu wollen, der für die römische Kirche gürt* 1 Professor an d. Universität Paris. M. ist also ein Vertreter der Lehre von der Volkssouveränität. (Er beruft sich hierfür an einer andern Stelle auf Aristoteles, Politik Iii, 6. 3 Ratsherr von Padua f 1330.

7. Von 911 - 1198 - S. 20

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
20 Iv. Vas Sintert b. deutschen Königsmacht u. d. Machtentfaltung d. Papsttums Der von ihm Eingesetzte kann wohl einer andern Kirche vorstehen, darf aber nicht Vasall sein und darf auch nicht von irgendeinem Bischöfe einen höheren Rang annehmen. Keine Synode darf ohne seine Einwilligung als eine allgemeine bezeichnet werden. Kein Gesetz und keine Kanonensammlung darf ohne seine Genehmigung Gültigkeit haben. Sein Russpruch darf von keinem angetastet werden, er selbst darf allein die Bestimmungen aller andern verwerfen. Er selbst darf von keinem gerichtet werden. niemand unterfange sich, einen zu verurteilen, der an den apostolischen Stuhl appelliert. Hlle wichtigeren Angelegenheiten einer jeglichen Kirche sollen dem päpstlichen Stuhle übertragen werden. Die römische Kirche hat sich nie geirrt und wird auch nach dem Zeugnis der Schrift nie in Irrtum fallen. Der römische Bischof wird, falls seine Mahl kanonisch war, unzweifelhaft durch die Verdienste des heiligen Petrus heilig, wie der heilige Bischof Ennodius von pavia bezeugt. Diesem stimmen hierin viele heilige Väter zu, wie man aus den Dekreten des heiligen Papstes Stirn-machus ersehen kann. Ttach seiner Entscheidung und mit seiner Erlaubnis ist es den Untertanen gestattet, Klage zu erheben. Er vermag, ohne jede Mitwirkung einer Synode Bischöfe abzusetzen und Gebannte wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen. niemand wird für einen Katholiken gehalten, der nicht der katholischen Kirche zustimmt. Er vermag, die Untertanen von ihrer Pflicht gegen abtrünnige Fürsten zu entbinden. b) Synode zu töorms. Brief Heinrichs Iv. an Gregor Vii. M. G. (Quart) Leg. sect. Iv, tom. I, S. 108f. Heinrich, von Gottes Gnade König, an hildebrand. Während ich bisher von Dir väterliche Gesinnung erwartete und Dir zum großen Miß-gnügen Unserer Getreuen in allem gehorchte, habe ich von Dir eine Vergeltung erfahren, wie sie nur von dem kommen durfte, der Unsers Lebens und Königreichs verderblichster Feind sein wollte. Denn nachdem Du mir zuerst alle ererbte Ehre, die mir vom päpstlichen Stuhle geschuldet wurde, in übermütigem Wagnis geraubt hattest, hast Du in weiterem vorgehen mir die Herrschaft über Italien mit den schlechtesten Künsten zu entfremden versucht. Und damit nicht zufrieden, hast Du gegen die ehrwürdigsten Bischöfe, die wie die liebsten Glieder mit Uns vereinigt sind, die

8. Von 911 - 1198 - S. 9

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Kaiserkrönung ffiitos I. Geistliches Beamtentum 9 lauter Klage und unter Den Tränen aller Franken der Held zur (Erbe bestattet. Glorreich durch herrlichen Sieg wurde der König von dem Heere als Dater des vaterlanöes begrüßt. Er aber befahl, den höchsten (Bott zu preisen und würöige Lobgesänge zu seiner (Ehre in allen Kirchen anzustimmen. 3n festlichem Zuge kehrte er, von dem Jubel des Volkes begrüßt, in das Sachfenlanö heim und rouröe hier von dem Volke mit Freu-öen aufgenommen. c) Kaiserkrönung ©ttos I. 962. Continuator Reginonis1 962; ed. Kurze, Ss. rer. Germ. 1890, S. 171. 962 feierte der König Weihnachten in pavia; von öa zog er weiter, roarö zu Rom günstig aufgenommen und unter dem Zuruf des ganzen römischen Volkes und der Geistlichkeit von dem Papste Johannes, dem Sohne Alberichs, zum Kaiser und Rugustus ernannt und eingesetzt. Der Papst hielt ihn auch mit vieler Herzlichkeit bei sich und versprach, Zeit feines Lebens wolle er niemals von ihm abfallen. Dieses versprechen hatte aber einen von dem erwarteten ganz verschieöenen (Erfolg. d) Reichsverwaltung: Geistliches Beamtentum: Bruno2, (Dttos I. jüngstem Bruder, (Erzbischof von Köln, wird die Verwaltung Lothringens übertragen. Ruotgeri3 Vita Brunonis 20f.; M. Q. Ss. Iv, S. 261 ff. 1841. Durch kaiserlichen Befehl genötigt, übernahm er die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten in Lothringen. Unö wenn er alle Fürsten und Beamte an der gemeinschaftlichen Last mittragen ließ und einem jeden die für ihn geeignete Tätigkeit anwies, so war öoch keine Arbeit, der er nicht sich selbst unterzogen hätte, inöem er mit der äußersten 1 Die Abfassung der Fortsetzung von Reginas Chronik fälst in die Jahre 964- 967. Sie ist bis 967 fortgesetzt worden. Der Verfasser ist wahrscheinlich Adalbert, Mönch von St. Maximin in Trier, 961 als Bischof nach Bußland gesandt, 968 erster Bischof in Magdeburg. Der Autor stützt sich im wesentlichen auf eigene (Erfahrung, Mitteilung von Augenzeugen und andere zuverlässige Berichte. Besonders wertvoll und zu einer wirklichen Reichsgeschichte machen das Werk: die reichhaltige Darstellung, der weite Gesichtskreis, der Standpunkts des Hofes, den der Verfasser einnimmt, vgl. Wattenbach I, S. 410 ff. ' Bruno oder Brun, geb. um 925, in jungen Jahren Kanzler, 953 Erzbischof von Köln und (Erzkaplan des Königs, dann Verwalter Lothringens, gest. 965, ein außerordentlich begabter, wissenschaftlich interessierter und tatkräftiger Mensch. Der Biograph Bruns, Ruotger, ist einer von seinen vertrauten Schülern. R.s inhaltsreiches Werk ist fehlerfrei und im ganzen richtig in der Auffassung, aber nach Art der Erbauungsschriften ungewandt in der Form und schwülstig im Ausdruck, vgl. Wattenbach 1, S. 402f. mueltenfammlung 1,8: Rüt)lmann, von 911—1198 2

9. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 22

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
22 Ii. Die karolingische Reichseinheit Lurer Königlichen Verordnung gemäß verhalten, den Mönch, soweit es nötig war, ermahnt und ihn ungekränkt entlassen, wir haben ihm die verdiente Strafe geschenkt — nur aus allzu großer Liebe zu Luch. ß) Karl an Leo Iii. Ep. Carol. 10; ed. 3aff6 a. a. ©. S. 350. Unsere Hufgabe ist es, mit Hilfe Gottes die H. Kirche Christi nach außen gegen den Einbruch der Heiden und die Verwüstung durch die Ungläubigen mit den Waffen zu verteidigen und nach innen durch Anerkennung des katholischen Glaubens zu festigen. (Eure Aufgabe ist’s, ivie Ittofes mit zu (Bott erhobenen Händen Unsern Kriegsdienst zu unterstützen, damit das christliche Volk, dank (Eurer Fürbitte, von (Bott geführt und ausgestattet, stets und überall den Sieg über die Feinde seines Hamens habe. b) Krönung Karls d. (Br. 800. a) Annales regni Francorum 801; ed. Kurze, Ss. rer. Germ. 1895, S. 12. 801. Gerade am geheiligtesten Tage der Geburt des Herrn (25. Dez. 800), als der König bei der Messe vor dem Grabe des seligen Apostels Petius vom Gebete aufstand, setzte Papst Leo eine Krone auf sein Haupt, und von dem ganzen Volke der Römer wurde gerufen: „Karl, dem Augustus, dem von Gott gekrönten großen und friedeschaffenden Kaiser der Körner, Leben und Sieg !" Und nach den Lobgesängen wurde er vom Papste in der weise wie die alten Kaiser (principes) odoriert1 und unter Weglassung des Patriciustitels als 3mperator und Augustus angeredet. ß) (Einharb, Vita Karoli Magni 28; ed. Holder-Egger a. a. kv. S. 28. Seine letzte Reise (nach Rom) hatte nicht nur diesen Zweck (dort anzubeten), sondern geschah auch, weil die Römer den Papst Leo durch viele Mißhandlungen, nämlich Ausreißung der Augen und Verstümmelung der Zunge, den Schutz des Königs anzurufen nötigten. Deshalb kam er nach Rom und brachte dort mit der Wiederherstellung des arg verwirrten Standes der Kirche die ganze Winterszeit zu. Zu dieser Zeit empfing er den Titel 3mperator und Augustus. Gegen diesen hatte er anfangs so große Abneigung, daß er versicherte, er würde an dem Tage, ein so hoher Festtag es auch war, nicht in die Kirche gegangen sein, wenn er den plan des Papstes hätte vorher wissen können. 1 Ad oratio = Tcqoaxvvrjais bezeichnet die aus dem Orient in das römische böge ^"öeführte Huldigung durch Berührung des Fußbodens mit den (Ellen-

10. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 15

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Id) Lonstantinische Schenkung 15 Xiv. Über Tötung eines Grafen. 1. So einer einen Grafen getötet hat, soll er 24 000 Denare, das sinö 600 Sotiöi, zu zahlen schulöig sein. . . I. Die £aöung vor Gericht. 1. So einer zum Gericht nach Königsrecht1 gelaöen ist und sich nicht stellt, so soll er schulöig sein, 600 Denare, das sinö 15 Sotiöi, zu zahlen. d) tüeltherrfchaftspläne des Papsttums, ctus der Tonstantinischen Schenkung 8 (zw. 750 u. 780).8 „U)ie Uns eine iröische Kaisermacht zusteht, so haben Wir bestimmt, öatz ihre hochheilige römische Kirche achtungsvoll geehrt und öatz mehr als Unsere Kaiser gemalt und Unser iröis eher Thron der hochheilige Stuhl Petri glorreich verherrlicht meröe, indem wir ihm die Macht, den Lhrenrang, die Kraft und die Ehrenbezeigungen verleihen, die einem Kaiser zukommen." — „Unö Wir beschließen und setzen fest, öatz er die Vorherrschaft innehabe, sowohl über die vier Haupt (Bischofs-) sitze von Hntiochia, Alexandria, Konstantinopel und Jerusalem, als auch über alle Kirchen Gottes auf dem ganzen (Eröfreis; und der jeweilige Papst öieser hochheiligen römischen Kirche soll erhabener und ein Fürst für alle Bischöfe der ganzen tüelt sein, und durch seinen Urteilsspruch soll georönet toeröen, was in bezug auf Den Gottesöienst und für Den festen Bestanö des Christenglaubens zu versorgen ist. Denn es ist gerecht, öatz öort ein geheiligtes Gesetz die Oberherrschaft erhalte, wo, wie der Stifter der heiligen Gesetze, unser Fjeilanö, anorönete, der heilige Petrus Den Stuhl des Apostolates innehaben sollte." — „Wir übertragen ihnen (Den Päpsten) von jetzt an Unsern kaiserlichen Lateranpalast, der allen Palästen auf dem ganzen (Eröfreis voransteht und voranleuchten wirö, soöann das D i a ö e m, nämlich die Krone Unseres Hauptes, und zugleich die Mitra und das Schulterkleiö — nämlich das Pallium, das Den hals des Kaisers zu umgeben pflegt, aber auch Den Purpurmantel und das fcharlachfarbene Untergervanö und alle Teile der kaiserlichen Tracht oöer auch Den Rang der kaiserlichen vorsitzenöen Ritter, inöem Wir ihnen auch die kaiserlichen Zepter zuerkennen und zugleich .... Siegel, Banner und verschiedene kaiserliche Zierate, Den ganzen Rufzug kaiserlicher Majestät und Den Glanz Unserer macht." — 1 (Es bedurfte also zu einer solchen völlig rechtskräftigen Ladung einer höheren. Autorität. Der König oöer sein Stellvertreter, der Graf, geben hierzu die Befugnis. 2 vollständig bei Ed. 3eumer, Festgabe für R. v. Gneist, Berlin 1888, 47ff. 5 Fjauä Ii, 26: „Die falsche Urkunde ist ein römisches Werk und ist aller Wahrscheinlichkeit nach in der päpstlichen Kanzlei unter Stephan Ii. behufs Be- nutzung auf der fränkischen Heise, also kurz v. d. ©ft. 753, hergestellt worden."
   bis 10 von 141 weiter»  »»
141 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 141 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 9
2 1
3 3
4 28
5 5
6 2
7 4
8 2
9 0
10 14
11 3
12 1
13 0
14 0
15 0
16 1
17 0
18 0
19 1
20 2
21 0
22 2
23 0
24 1
25 9
26 3
27 87
28 0
29 1
30 0
31 3
32 11
33 2
34 2
35 0
36 11
37 48
38 0
39 3
40 0
41 1
42 82
43 1
44 0
45 18
46 4
47 3
48 1
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 4
1 52
2 0
3 28
4 13
5 9
6 6
7 25
8 17
9 56
10 18
11 4
12 7
13 34
14 8
15 8
16 74
17 721
18 28
19 5
20 55
21 4
22 1
23 22
24 1
25 137
26 198
27 11
28 8
29 0
30 16
31 0
32 20
33 29
34 20
35 39
36 39
37 55
38 2
39 61
40 4
41 52
42 19
43 126
44 9
45 245
46 56
47 5
48 5
49 4
50 0
51 2
52 161
53 173
54 18
55 1
56 122
57 44
58 106
59 6
60 10
61 5
62 14
63 5
64 12
65 55
66 78
67 8
68 100
69 226
70 2
71 54
72 18
73 142
74 5
75 18
76 65
77 62
78 19
79 1
80 11
81 9
82 26
83 20
84 3
85 16
86 99
87 40
88 21
89 4
90 694
91 13
92 311
93 2
94 181
95 19
96 13
97 14
98 96
99 2

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 162
1 418
2 48
3 157
4 66
5 97
6 208
7 127
8 11
9 32
10 66
11 444
12 499
13 89
14 149
15 9
16 195
17 9
18 92
19 238
20 90
21 6
22 28
23 7
24 599
25 177
26 268
27 16
28 121
29 67
30 10
31 92
32 193
33 359
34 343
35 21
36 89
37 19
38 51
39 305
40 56
41 12
42 72
43 121
44 44
45 71
46 102
47 223
48 89
49 30
50 141
51 128
52 761
53 145
54 320
55 36
56 7
57 31
58 116
59 396
60 41
61 33
62 110
63 19
64 106
65 57
66 63
67 51
68 79
69 28
70 72
71 78
72 116
73 36
74 48
75 190
76 128
77 741
78 778
79 33
80 320
81 580
82 40
83 352
84 72
85 25
86 207
87 171
88 37
89 179
90 132
91 88
92 59
93 52
94 214
95 397
96 52
97 148
98 57
99 70
100 322
101 537
102 111
103 94
104 204
105 86
106 20
107 313
108 37
109 209
110 79
111 24
112 45
113 523
114 356
115 44
116 36
117 22
118 35
119 252
120 24
121 75
122 467
123 61
124 532
125 103
126 293
127 352
128 37
129 270
130 115
131 313
132 257
133 632
134 149
135 50
136 408
137 230
138 68
139 176
140 64
141 14
142 227
143 80
144 31
145 213
146 31
147 33
148 224
149 162
150 18
151 126
152 122
153 154
154 119
155 64
156 53
157 91
158 533
159 269
160 186
161 17
162 13
163 9
164 87
165 239
166 106
167 34
168 108
169 68
170 15
171 408
172 46
173 146
174 58
175 392
176 92
177 379
178 173
179 145
180 108
181 11
182 236
183 653
184 242
185 59
186 131
187 51
188 1504
189 47
190 8
191 80
192 42
193 224
194 107
195 170
196 107
197 259
198 6
199 115