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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bilder aus dem Weltkrieg - S. 84

1917 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
84 Unsere Jugend im Weltkrieg. 2. Wie wäre das, wenn ich ihn bäte, daß er mir einen Russen schickt? Das tut er nicht. Und wenn er's täte, so wär' der Fall erst recht verzwickt. Vielleicht geht's so: ich werd' ihm melden, daß ich ihn für unsterblich halt'? Ich glaube bloß, das läßt den Helden Gewissermaßen etwas kalt. 3. Bei uns gibt's morgen Apfeltorte — wie wär's, wenn man ihm hiervon spricht? Doch nein, ihn kränken diese Worte; denn so was Feines kriegt er nicht. Ob ich vom Wetter schreib', dem trüben, und daß der Winter Schnee gestreut? Das hat man ihm wohl schon geschrieben; ich glaub' auch kaum, daß ihn das freut. 4. So forsche weiter ich begierig, womit ich ihn erfreuen kann. Ach Gott, was ist das Schreiben schwierig an einen solchen großen Mann! Ich blick' hinaus ins Flockentreiben. — Hurra! Getroffen ist die Wahl: Ich werd' ihm einfach gar nichts schreiben, da freut er sich ganz kolossal." Gustav Hochstetter, „Hoch die Herzen."*) 6. Es war einmal... (Märchen aus dem 3. Jahr des Weltkrieges.) Es war einmal ein Land, darinnen Milch und Honig floß. Ihr kennt doch alle dieses Märchen. Nun gab es aber auch in Wirklichkeit so ein Land. Da mußten sich die Leute jeden Morgen durch hohe Semmelberge durchessen, und damit die Semmeln in den Magen rutschten, mußten sie fingerdick mit Butter und Honig gestrichen werden. Dazu mußten die Leute große Gläser voll Milch oder Tassen voll süßen Kaffees trinken, weil's eben halt da war. Wenn die Kinder zur Schule gingen, mußten sie dann noch dickbelegte Brote mitnehmen. Da sie aber meist noch vom Morgen satt waren, warfen viele die Brote auf den Schulhof oder auf die Straße. Die aber, die ihr Schinkenbrot verzehrt hatten, konnten zu Mittag die dicken Linsen oder das fette Schweinefleisch durchaus nicht essen. So kam es, daß die Mutter recht oft beim Essen schalt oder die Teller noch halbgefüllt abgeräumt wurden. Ja, ja! Die Butterbrötchen oder gar *) Verlag Concordia. Berlin. Geb. 2 M.

2. Bilder aus dem Weltkrieg - S. 77

1917 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
Die tapferen Frauen von Rastenbnrg. 77 stürzte auch ein russischer Offizier in die Gaststube hinein, warf seinen Säbel und Revolver von sich und gab sich gefangen. Auch er vermutete, daß er gleich erstochen werden würde. Solche falsche Tatsachen hatte die russische Heeresverwaltung über unsere Soldaten verbreitet. Nach „Kbg. Allg. Ztg." 50. Die tapferen Frauen von Rastenburg. Rudolf von Koschützki. Auf dem langen Wege zum Schlachtfelde war in Rastenburg eine Frühstückspause. Die Wagen fuhren an eine windstille Ecke des' Marktplatzes; denn vorn am Gasthause rasselten die Munitionskolonnen und sausten die Autos in einer ewig wirbelnden Staubwolke vorüber. Im Gasthause gab es so gut wie nichts; Fleisch, Wurst, Eier, Butter — alles ausgegangen. „Eine Tasse Tee, Kaffee oder ein Glas Bier!" — „Nicht zu haben." Der Wirt ist in Berlin, ein Lehrling und der Hausknecht führen die Wirtschaft. Der Fleischer hat weder Speck noch Wurst, die Molkerei ist geschlossen, ein Drogist hat alte Butter in einem Faß — nur zum Kochen. Eier, Obst — nichts ist aufzutreiben. Da lese ich auf einem Schilde gegenüber „Hausfrauenverein," und sogleich fällt mir allerlei Gutes ein, das ich von den ostpreußischen Hausfrauen-vereinen gehört habe. Frau Böhm aus Lamgarben hat sie ins Leben gerufen: Lamgarben liegt in Schutt und Asche. Laß sehen, ob der Geist tapferer Selbsthilfe, der von dort ausging, noch am Leben ist! Ich trete in den hellen Laden, sehe zahlreiche Käufer, die von helläugigen Frauen rasch bedient werden, so daß ich nicht lange zu warten brauche. „Gibt's Eier?" „Ja!" - „Frische Tafelbutter?" „Ja!"—„Obst?" „Von allen Sorten, Honigbirnen und Hasenköpfe bester Sorte." Aber mehr. Es ist sauber und ordentlich im Laden, der einzige Raum, in dem Sauberkeit und Ordnung vom Kriege nicht gestört wurden. Tausende von Soldaten sind durchgekommen und mit Lebensmitteln versehen worden. Die Russen haben hier im Quartier gelegen, die Läden wurden 'geschlossen, ihre Besitzer flohen — der Hausfrauenverein hat seine Tür offen gelassen, hat Lebensmittel herangeschafft, daß der Feind satt wurde und nicht zur Verwüstung schritt. Die Bäckergesellen standen im Felde; so haben die Dienstmädchen, deren Herrschaften die Stadt verlassen hatten, sich den Bäckermeistern zur Verfügung gestellt und Brot gebacken. Wenn Rastenburg heute keine Trümmerstätte ist, so haben seine tapferen Frauen, die ausgehalten und in aller Gefahr ihre Pflicht getan haben, nicht das kleinste Verdienst daran. Viel, viel liegt in Trümmern im herrlichen Ostpreußen. Ich habe den halben Horizont brennen sehen. Was mich dabei getröstet hat neben dem prachtvollen Vorgehen unserer Truppen, das waren bei Gott die tapferen Frauen von Rastenburg.

3. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 31

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Westfälische Friede 31 zum Reiche, künftig zur Krone Frankreich gehören und ihr für immer und unwiderruflich einverleibt werden sollen. . . . 73. Drittens verzichten der Kaiser . . . und das Reich auf alles, was bisher an Rechten, (Eigentum, Herrschaft, Besitz und Gerichtsbarkeit dem Reiche und dem Haufe (Österreich zustand an die Stadt Breisach, die Landgraf-schaft Ober- und Unterelfaß, den Sundgau, die Landvogtei über die zehn Reichsstädte im Elsaß, Hagenau, Colmar, Schlettstadt, weißen-bürg, Landau, Gberehnheim, Roßheim, Münster im Gregoriental, Kaisersberg und Türkheim, und alle Botschaften . . . und übertragen sie alle und jede dem Rllerchriftlichften König und der Krone Frankreich. . . . 87. Der Merchriftlichfte König soll gehalten fein, nicht nur die Bischöfe von Straßburg und Bafel mit der Stadt Straßburg, sondern auch die übrigen in beiden Elsaß dem Rom. Reiche unmittelbar unterworfenen Stände, die Äbte von Bturbach . . . und den Rbel des ganzen Unterelfaß, ebenso besagte zehn Reichsstädte, welche die Vogtei Hagenau anerkennen, in derselben Freiheit und im Besitz der Unmittelbarkeit gegen das Rom. Reich, deren sie sich bisher erfreut haben, zu lassen, so daß er weiter keine königliche Oberhoheit gegen sie beanspruchen kann, sondern mit den Rechten zufrieden fein soll, die dem Haufe Österreich zustanden und durch gegenwärtigen Friedensvertrag der Krone Frankreich abgetreten werden. c) Paul Gerhardts vanklied bei der Verkündigung des Friedens? (Bott Lob, nun ist erschollen 37 Das drückt uns niemand besser das edle Fried- und Freudenswort, in unser Seel und herz hinein daß nunmehr ruhen sollen als ihr zerstörten Schlösser die Spieß und Schwerter und ihr Ittorb: 40 und Städte voller Schutt und Stein; 5 tdolauf und nimm nu wieder ihr vormals schönen Felder, dein Saitenfpiel hervor, mit frischer Saat bestreut, o Deutschland, und sing Lieder itzt aber lauter Wälder im hohen vollen Thor. und dürre, wüste Heid; Erhebe dein Gemüte 45 ihr Gräber voller Leichen io zu deinem Gott und sprich: und blut’gem Heldenschweiß, Herr, deine Gnad und Güte der Helden, deren gleichen 12 bleibt dennoch ewiglich! ... 48 auf (Erden man nicht weiß. . . . 25 Sei tausendmal willkommen, 65 Wer aber Christum liebet, du teure, werte Friedensgab! sei unerschrocknen Itiuts, Itzt sehn wir, was für Frommen der Friede, den er gibet, 28 dein Beiunsmohnen in sich hab; . .. bedeutet alles Guts. . . . d) Protest des Papstes Znnocenz X. Bulle Zelo domus Dei 1648.2 1. Mit dem tiefsten Gefühl des Schmerzes haben Tdir vernommen, daß durch mehrere Artikel des am 6. August 1648 zu Osnabrück und ebenso des am 25. Oktober 1648 zu Münster in Westfalen abgeschlossenen Frie- 1 Deutsche Dichter des siebzehnten Jahrhunderts, hrsg. v. K. Goedeke und 3- Cittmann. Xii (1877) 95ff. 2 (E. Wirbt, Quellen zur Geschichte des Papsttums, 2. Hust. 367.

4. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 4

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
4 Ii. Friedrich Ii. finnigen, Ketzer oder Heiden zum Könige wählten, sollten wir da verpflichtet sein, einen solchen Menschen zu salben, zu weihen, zu krönen? Ii. Friedrich Ii. Die Reichsgesetzgebung. a) Friedrichs Ii. Privileg zugunsten der geistlichen Fürsten. 1220. Mon. Germ. Const. Ii, 89f. 1. Zum ersten versprechen wir, daß wir von nun an niemals beim Tode eines geistlichen Fürsten seinen Nachlaß für den Fiskus in Anspruch nehmen werden? — 2. Heue Zölle oder Münzstätten werden wir in ihren Territorien ohne ihr Befragen oder gegen ihren willen künftig nicht errichten, sondern werden die ihren Kirchen verliehenen alten Zölle und Münzrechte unverbrüchlich und fest halten und schützen 3. Leute, die in irgendeiner Form der Dienstbarkeit zu ihnen stehen, werden wir, aus welchem Grunde auch immer sie sich ihrem Dienste entzogen haben, nicht zu ihrem Nachteil in unsre Städte aufnehmen. 7. Und weil das weltliche Schwert eingesetzt ist zum Schutze des geistlichen Schwertes, soll dem Kirchenbann, wenn die Gebannten in ihm länger als sechs Wochen verharren, unsere steht folgen, die nicht eher widerrufen werden soll, bis der Kirchenbann zurückgenommen ist. 9- Ferner setzen wir fest, daß keine Gebäude, nämlich Burgen und Städte, auf kirchlichem Besitze, sei es aus Anlaß der Vogtei, sei es unter irgendeinem andern Dortvande, errichtet werden, und falls solche wider willen derer errichtet sind, denen der Grund gehört, kraft königlicher Vollmacht zerstört werden sollen. 10. Ferner verbieten wir in Nachahmung unsers Großvaters, des Kaisers Friedrich glücklichen Angedenkens, daß einer unserer Beamten in den Städten dieser Fürsten eine Gerichtsbarkeit in Zoll, Münze oder andern Sachen beanspruche, außer acht Tage vor unserm öffentlich angekündigten hoftag und acht Tage nach feiner Beendigung, und auch in diesen Tagen sollen sie in feiner weise übergreifen in die Gerichtsbarkeit der Fürsten und in die Gewohnheiten der Stadt. b) Heinrichs (Vii.) Privileg zugunsten der Fürsten. 1231. Bestätigt 1232 durch Friedrich Ii. Mon. Germ. Const. Ii, 212 f.2 1. Zuerst setzen wir fest, daß wir keine neue Burg oder Stadt (Friedrich Ii.: auf geistlichem Gebiet oder aus Veranlassung der Vogtei) zum Nachteile der Fürsten errichten wollen. 2. Daß neue Märkte die alten in keiner weise hindern sollen. 3. Daß niemand gezwungen werden soll, wider seinen 1 Dieses Versprechen hat Friedrich Ii. bereits 1213 in der Goldenen Bulle von Ceger nach dem Beispiele (Dttos Iv. 1209 gegeben. 2 (Eine beträchtliche Beschränkung der landesherrlichen (Bemalt nach unten hin bedeutet die Anerkennung des Rechts der Landesstände durch das gleichzeitige Reichsroeistum: Weder die Fürsten noch andre sollen Gesetze geben oder neues Recht schaffen dürfen ohne die vorherige Zustimmung der meliores et maiores terrae (a. a. (D. 420).

5. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 8

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
8 Ii. Friedrich Ii. ihn der verdacht ketzerischer Verderbtheit entstanden, da er, nachdem er das Urteil der Exkommunikation... sich zugezogen, die Schlüssel der Kirche mißachtet hat und noch mißachtet, indem er sich Gottesdienst feiern, oder vielmehr, soweit an ihm liegt, ihn entweihen läßt. Ferner hat er, in verabscheuungswürdiger Freundschaft mit Sarazenen verbunden, mehrfach Boten und Geschenke an sie abgesandt und seinerseits von ihnen unter Lhrerweisungen und mit Freude empfangen und übt ihre Gebräuche, indem er jene vorzugsweise in seiner täglichen Begleitung um sich hat. — Und was noch verdammenswerter ist, er hat einst, als er jenseits des Meeres weilte, nach einem vertrage ... mit dem Sultan erlaubt, daß der Name Mohammeds int Tempel des Herrn Tag und Nacht öffentlich ausgerufen wurde. — Den Herzog von Bayerns den ergebensten Freund der römischen Kirche, hat er, wie man bestimmt versichert, unter Verachtung der christlichen Religion durch die Kssassinen ermorden lassen Außerdem hat er das Königreich Sizilien, welches das besondere Patrimonium des heiligen Petrus ist und das dieser Fürst vom apostolischen Stuhle zu Lehen trug, zu völliger Nichtigkeit und Knechtschaft herabgebracht. ...(Es könnte auch mit Recht getadelt werden, daß er den Zahreszins , zu dem er der römischen Kirche für dieses Königreich verpflichtet ist, neun und mehr Jahre hindurch zu zahlen unterlassen hat. Nachdem wir daher wegen der erwähnten und noch vieler andrer unsagbarer Ausschreitungen desselben mit unsern Brüdern und dem heiligen Konzil sorgfältige Erwägung gehalten haben, und da wir, wenngleich ohne Verdienst, die Statthalterschaft Jesu Christi auf Erden führenso erklären wir erwähnten Fürsten, der sich des Kaiserreichs, der Königreiche und aller Ehren und würden so unwürdig gemacht hat, als einen durch seine Sünden Gebundenen und verworfenen und aller (Ehre und würde vom Herrn Beraubten und berauben ihn nichtsdestoweniger durch unser Urteil, entbinden alle, die ihm durch Treueid verpflichtet sind, für immer von diesem Eide, verbieten kraft apostolischer Hutorität nachdrücklich, daß in Zukunft jemand ihm als Kaiser oder König gehorche oder zuneige, und bestimmen, daß, wer ihm künftig als Kaiser oder König Hat, Hilfe oder Gunst erweist, ohne weiteres dem Kirchenbanne verfallen ist. Jene aber, denen in dem Kaiserreiche die Kaiserwahl zusteht, mögen frei den Nachfolger wählen. Für die Verwesung des besagten Königreichs Sizilien aber werden wirsorge tragen mit dem Rate ebendieser unsrer Brüder, wie es uns nützlich scheinen wird. b) Rundschreiben Friedrichsii. an die Könige und Fürsten 1245. Mon. Germ. Const. Ii., 362 ff. ... Gbwohl wir gemäß der Verpflichtung unsers katholischen Glaubens offen bekennen, daß von dem Herrn dem Bischof der hochheiligen römischen Kirche volle Gewalt in geistlichen Dingen gegeben worden ist . .., so wird doch nirgends gelesen, daß es ihm nach göttlichem ober menschlichem Rechte 1 Ludwig I. 1231.

6. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 27

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
1. Die Hanse auf dem Höhepunkte ihrer Macht 27 Um mancherlei Schaben, den sie und ihre Bürger genommen haben in den vergangenen Jahren vor biesem Kriege, sollen sie haben zwei Drittel und unser Herr, der König, und das Reich von Dänemark ein Drittel aller der Einkünfte, die fällig finb zu Sfanör, Falsterbo, tltalmö und Helsingborg, auf 15 Jahre. — Und bamit sie bies mit Frtebeu besitzen und erheben diese 15 Jahre, sollen sie zur Verwahrung haben diese 15 Jahre über helsing-borg, Itcalmö, Sfanör, Falfterbo, mit allen Dörfern, Dogteien, harbert1, die dazu gehören. — Ferner soll unser Herr, König U)albemar, den Stäbten diese vorgeschriebenen Stücke mit feinem großen Siegel besiegeln, wenn er bei feinem Reiche bleiben will. — wäre es, daß unser Herr, König wal-bemctr, bei feinem Leben in fein Reich zu Dänemark einen andern Herrn einsetzen wollte, den sollen und wollen wir nicht anerkennen, es fei benn mit dem Rate der Städte, und er habe ihnen ihre Freiheiten . . . besiegelt. In berfelben Xdeife wollen wir das halten, roenn unser Herr König mit (Tod abginge. 2. Die deutschen Städte nach der Schilderung des 6nea§ Sqlvius M58. De ritu, situ, moribus et conditione Germaniae.3 Opera Basel 1571, S. 1052ff. Durcheilen wir nun ein wenig die erwähnenswerten Städte Deutsch-Ianbs, und es wirb recht klar werben, wie groß der Ruhm und der Glanz biefer Ration ist. 3n ganz (Europa bürste man nichts herrlicheres, nichts Prächtigeres finben als döln, ... durch Kirchen und anbre Heiligtümer ausgezeichnet, heroorragenb an Bevölkerungszahl, reich an Schätzen, mit Blei gebeckt, mit Palästen geschmückt, mit Türmen befestigt, stolz auf feinen Rhein-strom und die Iachenben (Befilbe ringsum. Gehen wir nach Gent, der volkreichen Stadt, und nach Brügge, dem belebtesten Hafen des ganzen tdeftens; mögen diese auch zu Gallien gehören, so bebienen sie sich boch beutfcher Sprache und Sitte. ... Das alte Mainz, — berühmt durch die Pracht feiner Kirchen, geschmückt mit öffentlichen und privaten (Bebäuben, hat nichts, was man tabeln könnte, außer der (Enge der (Baffen. . . . Straßburg vollenbs weift solchen Glanz, solche Zier auf, daß man ihm nicht ohne (Brunb den Hamen (Argentina) gegeben hat. (Es zeigt eine Ähnlichkeit mit Venebig, ist durch viele Kanäle geteilt, welche die Schiffe nach fast allen Straßen hin tragen, aber um so gefünber und angenehmer, als Venebig salzige und übel-riechenbe, Straßburg süße und klare Wasser durch fließen; hier tritt ein Rheinarm, bort brei anbre Flüsse in die Stadt und umgeben den breifachen Ittauer-ring. Die bischöfliche Kirche, die den Hamen Münster trägt, ist großartig aus Stein erbaut, erhebt sich zu einem gewaltigem (Bebäube, mit zwei Türmen geschmückt, von benen der eine, vollenbete, ein wunberbares Werk, fein Haupt 1 Verwaltungsbezirke. 2 (Eine Erwiderung des (Enea Silnio Piccolomini, damals Kardinalbischofs oon Siena, auf ein Schreiben des Mainzer Kanzlers Martin Ineyr, der behauptet hatte, Deutschland sei infolge der Ausbeutung durch die römische Kurie heruntergekommen. Oeorg.eckert.(ngtftuf für internationale Och (ilh: 1 s h fr\ rm «k • Ut"horscnung Bi aur, schweig Schulbuchbibliothek

7. Von 911 - 1198 - S. 23

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Vas Wormser Konkordat 1122 23" 5. Kaisertum und Papsttum auf gleicher Machthöhe. Das Wormser Konforöat 1122. M. G. Leg. sect. Iv, tom. I, S. 159 — 161. 3m Hamen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Ich, Heinrich, von (Bottes (Bnaben römischer Kaiser (und) Augustus, überlasse aus Liebe zu (Bott und zur heiligen römischen Kirche und zum Herrn Papst Calixtus und für das heil meiner Seele (Bott und den heiligen Gottesaposteln Petrus und Paulus und der heiligen katholischen Kirche die ganze Investitur durch Ring und Stab und gestatte, bajz in allen Kirchen, die in meinem König- ober Kaiserreiche liegen, kanonische Wahl und freie weihe ftattfinbe. Die Besitzungen und Regalien des seligen Petrus, die seit Anbeginn biefer Zwietracht bis zum heutigen Tage, sei es zur Seit meines Vaters, sei es meiner eigenen, weggenommen worben finb, erstatte ich, soweit ich sie in Besitz habe, berfelben heiligen römischen Kirche zurück - bei benen aber, die ich nicht habe, werbe ich treulich helfen, daß sie zurückerstattet werben. Auch die Besitzungen aller anberen Kirchen und Fürsten und anberer so Kleriker wie Laien, die in biesem Kriege (vverra) verloren gegangen sinb, werbe ich nach dem Rate der Fürsten ober auf dem Rechtswege, soweit ich sie habe, zurückgeben; bei benen, die ich nicht habe, werde ich treulich helfen, daß sie zurückgegeben werben. Und ich gebe dem Herrn Papst Lalixt und der heiligen römischen Kirche und allen, die auf seiner Seite stehen ober geftanben haben, wahren Frieden; und in Fällen, wo die heilige römische Kirche Hilfe forbert, werbe ich treulich helfen, und wo sie mir Klage führt, werbe ich ihr die gebührenbe Gerechtigkeit verschaffen . . . Ich, daliytus, Bischof, Knecht der Knechte Gottes, gestatte Dir, meinem geliebten Sohne Heinrich, durch (Bottes (Bnabe römischem Kaiser (und) Augustus, daß die Wahlen der Bischöfe und flbte des teutonischen Königreiches, die dem Königtum unmittelbar unterstehen, in Deiner Gegenwart geschehen, ohne Simonie und irgenbtvelche Gewaltsamkeit; bergeftalt, daß Du, wenn eine Zwietracht unter den Parteien auftaucht, nach dem Rate ober dem Urteil des Metropolitans ((Erzbischofs) und der zur Provinz gehörigen (Bischöfe) der vernünftigeren Partei Zustimmung und Hilfe gewährest. Der Erwählte aber soll die Regalien ohne jeden Zwang durch das Szepter von Dir empfangen und, was er Dir hiernach von Rechtswegen fchulbet, tun (b.h. den Lehnseib leisten). wer aber aus anberen (Begenben des Kaiserreichs geweiht ist, soll binnen sechs Monaten die Regalien ohne jeben Zwang durch das Szepter von Dir empfangen und, was et Dir hiernach von Rechts wegen fchulbet, tun; ausgenommen alle, die anerkanntermaßen zur römischen Kirche gehören. 3n Fällen aber, wo Du mir Klage führst und Hilfe forberft,

8. Von 911 - 1198 - S. 18

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
1 8 Iv. Das Sinken d. deutschen Königsmacht u. d. Machtentfaltung b. Papsttums 6. Friedrich I. Mahl 1152 in Frankfurt. Ottonis Frisingensis Gesta Frid. imp. Ii, 1 a. a. ©. S. 82f. Im Jahre 1904 seit Gründung der Stadt, seit Fleischwerdung aber des Herrn 1152, da von dieser Welt zur Frühlingszeit, am 15. Tage vor den Kalenden des Ittärz d. i. am 6. Wochentage nach Fastenanfang, in der Stadt Babenberg der frömmste König Konrad abgeschieden war, konnte am 3. Tage vor den Nonen des März d. i. am 3. Wochentage (Dienstag) nach Vculi in der Stadt Franconfurde aus der so unermeßlichen Weite des transalpinischen Reiches die gesamte Schar der Fürsten — wunderbar ist's zu sagen — nicht ohne einige Barone Italiens wie zu einem Leibe vereinigt werden. Hls dort die Großen über die Wahl eines Fürsten berieten — denn dieses Recht beansprucht die Würde des Römischen Reiches für sich, gleichsam auf Grund eines einzigartigen Vorrechtes, daß sie sich nämlich nicht durch Erbfolge des Blutes vererbt, sondern daß durch die Wahl der Fürsten die Könige gewählt werden —, so wird endlich von allen Friderich, der Schwaben Herzog, des Herzogs Friderich Sohn, zum König verlangt und unter dem Beifall aller erhoben. 7. Heinrich Iv.: Lrbreichsplan. Ann. Marbacenses 1 ad a. 1196; ed. H. Bloch, S. 67. Um mittefasten hielt der Kaiser einen Reichstag zu Würzburg, auf welchem viele das Zeichen des heiligen Kreuzes nahmen. Ruf eben diesem Reichstage wollte der Kaiser für das Römische Reich eine neue und unerhörte (Drb-nung mit den Fürsten festsetzen,' daß nämlich im Römischen Reiche, wie in Frankreich und den übrigen Königreichen die Könige einanber nach Erbrecht folgen sollten, wozu die anwesenden Fürsten ihre Beistimmung gaben und mit ihren Siegeln bekräftigten. 3n eben biefem Jahre zog der Kaiser um das Fest bcs heiligen Johannes mit wenigen nach 6pulien. . . . mittlerweile erwählten in den deutschen Ländern auf Betreiben des Erzbischofs Tonrad von Rtairtz und des Herzogs Philipp von Schwaben fast alle Fürsten unter ctblegung eines Eides den Sohn des Kaisers zum König. Iv. Das Sinsen der deutschen Königsmacht und die Machtentsaltung des Papsttums' in der Zeit Heinrichs Iv. und V. Das Papstwahldekret von 1059. M. G. ((Quart) Leg. sect. Iv, tom. I, Nr. 382. 3. Wenn der Pontifex dieser allgemeinen römischen Kirche stirbt, so sollen zuerst die Kardinalbischöfe in sorgfältigster Beratung verhandeln, darnach die Karbinalklerifer hinzuziehen, und dann soll der übrige Klerus und das Volk die Zustimmung zur neuen Wahl geben. 5. Sie sollen aber wählen aus dem Schoß der Kirche selbst, wenn ein geeigneter gefunben wirb, anbernfatls soll er aus einer andern genommen wer- 1 Die sog. marbacher Annalen sind ein buntes Gemisch der verschiedensten Bestandteile, die erst von H. Bloch gesondert worden sind. vgl. Wattenbach Ii, S. 451 f. 8 vgl. Kurze, heft 32, R. Ii, S. 28 f.

9. Von 911 - 1198 - S. 9

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Kaiserkrönung ffiitos I. Geistliches Beamtentum 9 lauter Klage und unter Den Tränen aller Franken der Held zur (Erbe bestattet. Glorreich durch herrlichen Sieg wurde der König von dem Heere als Dater des vaterlanöes begrüßt. Er aber befahl, den höchsten (Bott zu preisen und würöige Lobgesänge zu seiner (Ehre in allen Kirchen anzustimmen. 3n festlichem Zuge kehrte er, von dem Jubel des Volkes begrüßt, in das Sachfenlanö heim und rouröe hier von dem Volke mit Freu-öen aufgenommen. c) Kaiserkrönung ©ttos I. 962. Continuator Reginonis1 962; ed. Kurze, Ss. rer. Germ. 1890, S. 171. 962 feierte der König Weihnachten in pavia; von öa zog er weiter, roarö zu Rom günstig aufgenommen und unter dem Zuruf des ganzen römischen Volkes und der Geistlichkeit von dem Papste Johannes, dem Sohne Alberichs, zum Kaiser und Rugustus ernannt und eingesetzt. Der Papst hielt ihn auch mit vieler Herzlichkeit bei sich und versprach, Zeit feines Lebens wolle er niemals von ihm abfallen. Dieses versprechen hatte aber einen von dem erwarteten ganz verschieöenen (Erfolg. d) Reichsverwaltung: Geistliches Beamtentum: Bruno2, (Dttos I. jüngstem Bruder, (Erzbischof von Köln, wird die Verwaltung Lothringens übertragen. Ruotgeri3 Vita Brunonis 20f.; M. Q. Ss. Iv, S. 261 ff. 1841. Durch kaiserlichen Befehl genötigt, übernahm er die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten in Lothringen. Unö wenn er alle Fürsten und Beamte an der gemeinschaftlichen Last mittragen ließ und einem jeden die für ihn geeignete Tätigkeit anwies, so war öoch keine Arbeit, der er nicht sich selbst unterzogen hätte, inöem er mit der äußersten 1 Die Abfassung der Fortsetzung von Reginas Chronik fälst in die Jahre 964- 967. Sie ist bis 967 fortgesetzt worden. Der Verfasser ist wahrscheinlich Adalbert, Mönch von St. Maximin in Trier, 961 als Bischof nach Bußland gesandt, 968 erster Bischof in Magdeburg. Der Autor stützt sich im wesentlichen auf eigene (Erfahrung, Mitteilung von Augenzeugen und andere zuverlässige Berichte. Besonders wertvoll und zu einer wirklichen Reichsgeschichte machen das Werk: die reichhaltige Darstellung, der weite Gesichtskreis, der Standpunkts des Hofes, den der Verfasser einnimmt, vgl. Wattenbach I, S. 410 ff. ' Bruno oder Brun, geb. um 925, in jungen Jahren Kanzler, 953 Erzbischof von Köln und (Erzkaplan des Königs, dann Verwalter Lothringens, gest. 965, ein außerordentlich begabter, wissenschaftlich interessierter und tatkräftiger Mensch. Der Biograph Bruns, Ruotger, ist einer von seinen vertrauten Schülern. R.s inhaltsreiches Werk ist fehlerfrei und im ganzen richtig in der Auffassung, aber nach Art der Erbauungsschriften ungewandt in der Form und schwülstig im Ausdruck, vgl. Wattenbach 1, S. 402f. mueltenfammlung 1,8: Rüt)lmann, von 911—1198 2

10. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 22

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
22 Ii. Die karolingische Reichseinheit Lurer Königlichen Verordnung gemäß verhalten, den Mönch, soweit es nötig war, ermahnt und ihn ungekränkt entlassen, wir haben ihm die verdiente Strafe geschenkt — nur aus allzu großer Liebe zu Luch. ß) Karl an Leo Iii. Ep. Carol. 10; ed. 3aff6 a. a. ©. S. 350. Unsere Hufgabe ist es, mit Hilfe Gottes die H. Kirche Christi nach außen gegen den Einbruch der Heiden und die Verwüstung durch die Ungläubigen mit den Waffen zu verteidigen und nach innen durch Anerkennung des katholischen Glaubens zu festigen. (Eure Aufgabe ist’s, ivie Ittofes mit zu (Bott erhobenen Händen Unsern Kriegsdienst zu unterstützen, damit das christliche Volk, dank (Eurer Fürbitte, von (Bott geführt und ausgestattet, stets und überall den Sieg über die Feinde seines Hamens habe. b) Krönung Karls d. (Br. 800. a) Annales regni Francorum 801; ed. Kurze, Ss. rer. Germ. 1895, S. 12. 801. Gerade am geheiligtesten Tage der Geburt des Herrn (25. Dez. 800), als der König bei der Messe vor dem Grabe des seligen Apostels Petius vom Gebete aufstand, setzte Papst Leo eine Krone auf sein Haupt, und von dem ganzen Volke der Römer wurde gerufen: „Karl, dem Augustus, dem von Gott gekrönten großen und friedeschaffenden Kaiser der Körner, Leben und Sieg !" Und nach den Lobgesängen wurde er vom Papste in der weise wie die alten Kaiser (principes) odoriert1 und unter Weglassung des Patriciustitels als 3mperator und Augustus angeredet. ß) (Einharb, Vita Karoli Magni 28; ed. Holder-Egger a. a. kv. S. 28. Seine letzte Reise (nach Rom) hatte nicht nur diesen Zweck (dort anzubeten), sondern geschah auch, weil die Römer den Papst Leo durch viele Mißhandlungen, nämlich Ausreißung der Augen und Verstümmelung der Zunge, den Schutz des Königs anzurufen nötigten. Deshalb kam er nach Rom und brachte dort mit der Wiederherstellung des arg verwirrten Standes der Kirche die ganze Winterszeit zu. Zu dieser Zeit empfing er den Titel 3mperator und Augustus. Gegen diesen hatte er anfangs so große Abneigung, daß er versicherte, er würde an dem Tage, ein so hoher Festtag es auch war, nicht in die Kirche gegangen sein, wenn er den plan des Papstes hätte vorher wissen können. 1 Ad oratio = Tcqoaxvvrjais bezeichnet die aus dem Orient in das römische böge ^"öeführte Huldigung durch Berührung des Fußbodens mit den (Ellen-
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