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1. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 27

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
1. Die Hanse auf dem Höhepunkte ihrer Macht 27 Um mancherlei Schaben, den sie und ihre Bürger genommen haben in den vergangenen Jahren vor biesem Kriege, sollen sie haben zwei Drittel und unser Herr, der König, und das Reich von Dänemark ein Drittel aller der Einkünfte, die fällig finb zu Sfanör, Falsterbo, tltalmö und Helsingborg, auf 15 Jahre. — Und bamit sie bies mit Frtebeu besitzen und erheben diese 15 Jahre, sollen sie zur Verwahrung haben diese 15 Jahre über helsing-borg, Itcalmö, Sfanör, Falfterbo, mit allen Dörfern, Dogteien, harbert1, die dazu gehören. — Ferner soll unser Herr, König U)albemar, den Stäbten diese vorgeschriebenen Stücke mit feinem großen Siegel besiegeln, wenn er bei feinem Reiche bleiben will. — wäre es, daß unser Herr, König wal-bemctr, bei feinem Leben in fein Reich zu Dänemark einen andern Herrn einsetzen wollte, den sollen und wollen wir nicht anerkennen, es fei benn mit dem Rate der Städte, und er habe ihnen ihre Freiheiten . . . besiegelt. In berfelben Xdeife wollen wir das halten, roenn unser Herr König mit (Tod abginge. 2. Die deutschen Städte nach der Schilderung des 6nea§ Sqlvius M58. De ritu, situ, moribus et conditione Germaniae.3 Opera Basel 1571, S. 1052ff. Durcheilen wir nun ein wenig die erwähnenswerten Städte Deutsch-Ianbs, und es wirb recht klar werben, wie groß der Ruhm und der Glanz biefer Ration ist. 3n ganz (Europa bürste man nichts herrlicheres, nichts Prächtigeres finben als döln, ... durch Kirchen und anbre Heiligtümer ausgezeichnet, heroorragenb an Bevölkerungszahl, reich an Schätzen, mit Blei gebeckt, mit Palästen geschmückt, mit Türmen befestigt, stolz auf feinen Rhein-strom und die Iachenben (Befilbe ringsum. Gehen wir nach Gent, der volkreichen Stadt, und nach Brügge, dem belebtesten Hafen des ganzen tdeftens; mögen diese auch zu Gallien gehören, so bebienen sie sich boch beutfcher Sprache und Sitte. ... Das alte Mainz, — berühmt durch die Pracht feiner Kirchen, geschmückt mit öffentlichen und privaten (Bebäuben, hat nichts, was man tabeln könnte, außer der (Enge der (Baffen. . . . Straßburg vollenbs weift solchen Glanz, solche Zier auf, daß man ihm nicht ohne (Brunb den Hamen (Argentina) gegeben hat. (Es zeigt eine Ähnlichkeit mit Venebig, ist durch viele Kanäle geteilt, welche die Schiffe nach fast allen Straßen hin tragen, aber um so gefünber und angenehmer, als Venebig salzige und übel-riechenbe, Straßburg süße und klare Wasser durch fließen; hier tritt ein Rheinarm, bort brei anbre Flüsse in die Stadt und umgeben den breifachen Ittauer-ring. Die bischöfliche Kirche, die den Hamen Münster trägt, ist großartig aus Stein erbaut, erhebt sich zu einem gewaltigem (Bebäube, mit zwei Türmen geschmückt, von benen der eine, vollenbete, ein wunberbares Werk, fein Haupt 1 Verwaltungsbezirke. 2 (Eine Erwiderung des (Enea Silnio Piccolomini, damals Kardinalbischofs oon Siena, auf ein Schreiben des Mainzer Kanzlers Martin Ineyr, der behauptet hatte, Deutschland sei infolge der Ausbeutung durch die römische Kurie heruntergekommen. Oeorg.eckert.(ngtftuf für internationale Och (ilh: 1 s h fr\ rm «k • Ut"horscnung Bi aur, schweig Schulbuchbibliothek

2. Von 911 - 1198 - S. 9

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Kaiserkrönung ffiitos I. Geistliches Beamtentum 9 lauter Klage und unter Den Tränen aller Franken der Held zur (Erbe bestattet. Glorreich durch herrlichen Sieg wurde der König von dem Heere als Dater des vaterlanöes begrüßt. Er aber befahl, den höchsten (Bott zu preisen und würöige Lobgesänge zu seiner (Ehre in allen Kirchen anzustimmen. 3n festlichem Zuge kehrte er, von dem Jubel des Volkes begrüßt, in das Sachfenlanö heim und rouröe hier von dem Volke mit Freu-öen aufgenommen. c) Kaiserkrönung ©ttos I. 962. Continuator Reginonis1 962; ed. Kurze, Ss. rer. Germ. 1890, S. 171. 962 feierte der König Weihnachten in pavia; von öa zog er weiter, roarö zu Rom günstig aufgenommen und unter dem Zuruf des ganzen römischen Volkes und der Geistlichkeit von dem Papste Johannes, dem Sohne Alberichs, zum Kaiser und Rugustus ernannt und eingesetzt. Der Papst hielt ihn auch mit vieler Herzlichkeit bei sich und versprach, Zeit feines Lebens wolle er niemals von ihm abfallen. Dieses versprechen hatte aber einen von dem erwarteten ganz verschieöenen (Erfolg. d) Reichsverwaltung: Geistliches Beamtentum: Bruno2, (Dttos I. jüngstem Bruder, (Erzbischof von Köln, wird die Verwaltung Lothringens übertragen. Ruotgeri3 Vita Brunonis 20f.; M. Q. Ss. Iv, S. 261 ff. 1841. Durch kaiserlichen Befehl genötigt, übernahm er die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten in Lothringen. Unö wenn er alle Fürsten und Beamte an der gemeinschaftlichen Last mittragen ließ und einem jeden die für ihn geeignete Tätigkeit anwies, so war öoch keine Arbeit, der er nicht sich selbst unterzogen hätte, inöem er mit der äußersten 1 Die Abfassung der Fortsetzung von Reginas Chronik fälst in die Jahre 964- 967. Sie ist bis 967 fortgesetzt worden. Der Verfasser ist wahrscheinlich Adalbert, Mönch von St. Maximin in Trier, 961 als Bischof nach Bußland gesandt, 968 erster Bischof in Magdeburg. Der Autor stützt sich im wesentlichen auf eigene (Erfahrung, Mitteilung von Augenzeugen und andere zuverlässige Berichte. Besonders wertvoll und zu einer wirklichen Reichsgeschichte machen das Werk: die reichhaltige Darstellung, der weite Gesichtskreis, der Standpunkts des Hofes, den der Verfasser einnimmt, vgl. Wattenbach I, S. 410 ff. ' Bruno oder Brun, geb. um 925, in jungen Jahren Kanzler, 953 Erzbischof von Köln und (Erzkaplan des Königs, dann Verwalter Lothringens, gest. 965, ein außerordentlich begabter, wissenschaftlich interessierter und tatkräftiger Mensch. Der Biograph Bruns, Ruotger, ist einer von seinen vertrauten Schülern. R.s inhaltsreiches Werk ist fehlerfrei und im ganzen richtig in der Auffassung, aber nach Art der Erbauungsschriften ungewandt in der Form und schwülstig im Ausdruck, vgl. Wattenbach 1, S. 402f. mueltenfammlung 1,8: Rüt)lmann, von 911—1198 2

3. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 22

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
22 Ii. Die karolingische Reichseinheit Lurer Königlichen Verordnung gemäß verhalten, den Mönch, soweit es nötig war, ermahnt und ihn ungekränkt entlassen, wir haben ihm die verdiente Strafe geschenkt — nur aus allzu großer Liebe zu Luch. ß) Karl an Leo Iii. Ep. Carol. 10; ed. 3aff6 a. a. ©. S. 350. Unsere Hufgabe ist es, mit Hilfe Gottes die H. Kirche Christi nach außen gegen den Einbruch der Heiden und die Verwüstung durch die Ungläubigen mit den Waffen zu verteidigen und nach innen durch Anerkennung des katholischen Glaubens zu festigen. (Eure Aufgabe ist’s, ivie Ittofes mit zu (Bott erhobenen Händen Unsern Kriegsdienst zu unterstützen, damit das christliche Volk, dank (Eurer Fürbitte, von (Bott geführt und ausgestattet, stets und überall den Sieg über die Feinde seines Hamens habe. b) Krönung Karls d. (Br. 800. a) Annales regni Francorum 801; ed. Kurze, Ss. rer. Germ. 1895, S. 12. 801. Gerade am geheiligtesten Tage der Geburt des Herrn (25. Dez. 800), als der König bei der Messe vor dem Grabe des seligen Apostels Petius vom Gebete aufstand, setzte Papst Leo eine Krone auf sein Haupt, und von dem ganzen Volke der Römer wurde gerufen: „Karl, dem Augustus, dem von Gott gekrönten großen und friedeschaffenden Kaiser der Körner, Leben und Sieg !" Und nach den Lobgesängen wurde er vom Papste in der weise wie die alten Kaiser (principes) odoriert1 und unter Weglassung des Patriciustitels als 3mperator und Augustus angeredet. ß) (Einharb, Vita Karoli Magni 28; ed. Holder-Egger a. a. kv. S. 28. Seine letzte Reise (nach Rom) hatte nicht nur diesen Zweck (dort anzubeten), sondern geschah auch, weil die Römer den Papst Leo durch viele Mißhandlungen, nämlich Ausreißung der Augen und Verstümmelung der Zunge, den Schutz des Königs anzurufen nötigten. Deshalb kam er nach Rom und brachte dort mit der Wiederherstellung des arg verwirrten Standes der Kirche die ganze Winterszeit zu. Zu dieser Zeit empfing er den Titel 3mperator und Augustus. Gegen diesen hatte er anfangs so große Abneigung, daß er versicherte, er würde an dem Tage, ein so hoher Festtag es auch war, nicht in die Kirche gegangen sein, wenn er den plan des Papstes hätte vorher wissen können. 1 Ad oratio = Tcqoaxvvrjais bezeichnet die aus dem Orient in das römische böge ^"öeführte Huldigung durch Berührung des Fußbodens mit den (Ellen-

4. Das 19. Jahrhundert - S. 13

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Staatsgrenzen — Sicherheilsstaat 13 die Möglichkeit der Wirkung selbst mehrere Veranstaltungen erfordert. So verschieden indes hier gleichsam die Zweige der Wirksamkeit des Staates scheinen, so gibt es schwerlich eine Staatseinrichtung, welche nicht zu mehreren zugleich gehörte, da z. B. Sicherheit und wohlstan so sehr voneinander abhängen, und was auch nur einzelne Handlungen bestimmt, wenn es durch öftere Wiederkehr Gewohnheit hervorbringt, aus den Charakter wirkt. (Es ist daher sehr schwierig, hier eine dem Gange der Untersuchung angemessene (Einteilung des Ganzen zu finden. Hm besten wird es indes sein, zuvorderst zu prüfen, ob der Staat auch den positiven Wohlstand der Nation oder bloß ihre Sicherheit abzwecken soll, bei allen (Einrichtungen nur auf das zu sehen, was sie hauptsächlich zum Gegenstände oder zur Folge haben, und bei jedem beider Zwecke zugleich die Mittel prüfen, deren der Staat sich bedienen darf. Ich rede daher hier von dem ganzen Bemühen des Staates, den positiven Wohlstand der Nation zu erhöhen, von aller Sorgfalt für die Bevölkerung des Landes, den Unterhalt der Einwohner, teils geradezu durch Armenanstalten, teils mittelbar durch Beförderung des Ackerbauer», der Industrie und des Handels, von allen Finanz- und Münzoperationen, Ein- und Ausfuhrverboten usf. (insofern sie diesen Zweck haben, endlich allen Veranstaltungen zur Verhütung oder Herstellung von Beschädigungen durch die Natur, kurz von jeder (Einrichtung des Staates, welche das phnfische Wohl der Nation zu erhalten oder zu befördern die Absicht hat, denn da das Moralische nicht leicht um seiner selbst willen, sondern mehr zum Behuf der Sicherheit befördert wird, so komme ich zu diesem erst in der Folge.) ... ... Der Staat enthalte sich also aller Sorgfalt für den positiven Wohlstand der Bürger und gehe feinen Schritt weiter, als zu ihrer Sicherstellung gegen sich selbst und gegen auswärtige Feinde notwendig ist; zu keinem anderen Endzwecke beschränke er ihre Freiheit. [Denkschrift über Preußens ständische Verfassung. An den Staats-minister von Stein. 4. Februar 18iv.] § 10. Die vereinfodiuna der Regierung ist ein Hauptzweck. Sie besteht aber gar nicht bloß in dem eigentlichen Abgeben von bestimmten Verwaltungszweigen. Denn sobald es andere als Staatsbehörden in wirklich lebendiger Tätigkeit gibt, so sind sie (wenn man sie auch nicht anordnend machte) von selbst beaufsichtigend und vorschlagend und ersparen daher der Staatsbehörde einen Teil dieser Wirksamkeit. Allein, wenn dies der Fall sein soll, müssen sie nicht bloß nach oben hin und im Gegensatze, sondern vorzüglich um sich her und nach unten hin und in Verbindung mit der Staatsbehörde beaufsichtigen und vorschlagen; und wenn nicht einige unter ihnen zugleich verwaltend sind, wird ihr Beaufsichtigen und vorschlagen nie recht praktisch aus dem Bedürfnisse und der wirklichen tage der Dinge hervorgehen und der sich so natürlich einstellende Kitzel zu beaufsichtigen und vorzuschlagen nie gehörig sein Gegengewicht in ge-

5. Die Kämpfe um die deutsch-italienischen Grenzgebiete - S. 12

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
12 I. Südtirol und die Grenzgebiete werden. Ich grüße Meine kampfbewährten, siegerprobten Truppen, Ich vertraue auf sie und ihre Führer! Ich vertraue auf meine Völker, deren beispiellosem Opfermute Mein innigster väterlicher Dank gebührt. Den Allmächtigen bitte ich, daß er unsere Fahnen segne und unsere gerechte Sache in seine gnädige Obhut nehme." B. Nationale Verhältnisse. Die deutsche Besiedlung. a) Urkundliche Nachrichten. a) 1124 Aug. 5. Arco. Bischof Altmann von Trient erteilt den Einwohnern von Reif (Riva) in Gegenwart zahlreicher „deutscher und lateinischer" Zeugen, davon 17 mit deutschen und drei mit italienischen Hamen, die (Erlaubnis, ein Schloß zu bauen (hormaqr, Gesch. v. Tirol. Tübingen 1808, 1,1, S. 67). ß) 1166 Mai 13. Kloster Wald (bei Persen). Die Ältesten des Fleckens und des ganzen Bezirkes persen beschließen namens der Bewohner von persen und einer großen Zahl namentlich angeführter Gemeinden des Bezirkes, sich und die ganze Gemeinde unter den Schutz der Stadt Vicenza zu stellen und eidlich zu versprechen, daß die Bewohner des ganzen Bezirkes treue Diener der Stadt sein und sie im Kriege unterstützen wollen unter der Bedingung, daß die vicentiner ihnen gestatten, nach ihren Gesetzen und alten Gewohnheiten zu leben, wie sie nach Menschengedenken seit 100, 200 oder 300 Jahren nach salischem und langobardifchem Recht gelebt haben, und daß sie nicht in einen Krieg gegen das (römisch-deutsche) Reich und die Kirchen von Trient und Feltre geführt werden (13, Ii, 5; vgl. 6,435). y) 1167 Febr. 10. Panigal bei Verona. K. Friedrich I. belehnt den Bischof stlbert von Trient mit Schloß und Herrschaft Garda unter der Bedingung, daß der Bischof keine Lombarden oder Veroneser für die Hut des Schlosses bestelle (8, 36). S) 1225 März 9. Lizzayia (f. Rovereit). Jakobin von Lizzana bestellt in Gegenwart der Gemeindevertreter den Manfred von Lizzana zu feinem Verwalter, damit er in der Pfarre Lizzana auf dem Berg und in der (Ebene den „deutschen und lateinischen" Bewohnern Recht spreche (Zotti, Storia della valle Lagarina. Trento 1862, I, 467). t) 1216 Febr. 16. Bischof Friedrich von Trient verleiht Ulrich und Heinrich von Bozen den Berg Costa (Tartura zwischen Folgaria und Tenta zur (Errichtung von 20 und mehr Höfen für brave und tüchtige Bauern, unter welche (Erdreich, Berg und Wiese gegen einen bestimmten Zins zur Urbarmachung aufgeteilt werden soll1 (8,304). f) 1388 Juli 17. Mailand. Galeazzo Visconti, kaiserlicher Reichsvikar und Herzog von Mailand, bestätigt, nachdem er sich über die Deutschen in den Bergen bei Vicenza2 erkundigt, deren Steuerprivilegien (Jahrb. d. Lit., tvien 1847, 120. Bö , ctnzeigeblatt 20). 1 Beachte, daß die Belehnten aus der damals gewiß schon deutschen Bozener Gegenö stammten. 2 Die Bewohner der Sieben Gemeinden. Diese werden zum erstenmal in einem Privileg Can Grandes I. della Scala, Reichsvikars von Vicenza (f 1329), erwähnt. Tin Privileg von 1339 führt die Sieben Gemeinden mit Kamen an: Rozzo (deutsch Rotz), ctftago (Sleghe), Roane (Roban), Gallio (Ghel), Fozza (vüfche), (Enego (Genebe, Gegen (Eben) und Lusiana (Lusan). — 1404 bis 1797 untersten Den sie der Republik Venedig, von 1797, bzw. 1815 bis 1866 gehörten sie zu Österreich.

6. Die Kämpfe um die deutsch-italienischen Grenzgebiete - S. 21

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
B. Nationale Verhältnisse 21 zu Lotzen vil Heuser an sich kaufen und die mit siechten leuten, die weder zu rat noch gericht preuchig fein1, besetzen, des2 am stat mangl und be-swärung hat. ist unser mamung, das sy solid) Heuser selbs besezen oder die verlassen leuten3, die zu gericht und ander notdurften der stadt tauglichen sein." Rehme ein italienischer Hausbesitzer nicht in Bozen Wohnung, so soll er dort bei zeitweiligem Aufenthalt feinen eigenen haushält führen dürfen, sondern sich in Wirtshäusern verköstigen (5,157). b) Der Streit um das Trienter Domkapitel? «) 1474 April 20. Rom. Papst Sixtus Iv. ordnet an, daß fortan niemand (im Domkapitel zu Trient) von irgendeiner würde, einem Stand, Grad und Hang sein soll kraft irgendwelcher Zugeständnisse, die etwa von uns oder dem apostolischen Stuhle gegeben wurden oder in Hinkunft gegeben werden, der nicht aus den Herrschaften des Kaisers in Deutschland oder dem Gebiet der Herzoge von (Österreich stamme oöer den Untertanen der Habsburger oder der Bischöfe von Trient angehöre, da die Stadt Trient, welche als Pforte zu den Herrschaften des Hauses Österreich zu betrachten sei, durch Unruhen in die Gewalt Fremder kommen konnte (Thmel, Materialien z. ö. Gesch. Wien 1838, Ii, 313). ß) 1532 Sept. 17. Rom. Papst Clemens Vii. erneuert die Bulle des Papstes Sixtus Iv. mit dem Zusatz, daß fortan von den (18) Trienter Domherren stets zwei Drittel (12) Deutsche sein sollen und der Dechant Priester von deutscher Abstammung und der deutschen Sprache kundig sein soll (12,109). y) 1537 Febr. 19. Papst Paul Iii. macht das Dekanat im Trienter Domkapitel deutschen und Trienter Domherren in gleicher weise zugänglich. Die deutschen Domherren (zwei Drittel des Kapitels) sollen aus den österreichischen (Erblanden oöer dem Bistum Trient stammen, die italienischen ausschließlich aus dem Bistum (12,110f.). 8) 1745 April. Rom. Papst Benedikt Xiv. ordnet u. a. an, daß von den Trienter Domherren zehn Öeutsch-österreichische Untertanen sein, von deutschen (Eltern abstammen und die deutsche Sprache genügend beherrschen sollen (4,29). c) Aus denveschwerdeschriften der Deutschen in Trient, deren Ablehnung durch die italienischen Ratsherren (1486 — 1490) und den Satzungen des Bischofs Ulrich von 1504 (14, 80ff.). «) Beschwerde der Deutschen. Nachdem die deutschen Bewohner der Stadt und 1 Mindere Leute, die für den Rat nicht taugen. 2 dessen. 3 Die Häuser vermieten an Leute ... — 1524 beschloß der Stabtrat von Bozen, keine Savoyer, welsche, noch andere, die nicht der deutschen Sprache kundig seien, zu Bürgern aufzunehmen. Derselbe Stabtrat verhinderte 1572 die Ansiedlung von 1000 welschen Seidenmachern in Trient, indem er in einem Gut- achten an die Innsbrucker Regierung darauf hinwies, daß es bedenklich sei, nach Trient, daran dem Lande viel gelegen sei, eine so große Zahl fremder welscher kommen zu lassen, da die Deutschen ohnedies mit den welschen in Trient „übersetzt" seien (an Zahl übertroffen würden) (6, 453). 4 Ais im 15. Jahrhundert der italienische Einfluß in Trient immer mehr stieg und die Kurie versuchte, das Bistum zu Italien zu ziehen (vgl. S. 3f.), bemühten sich die Landesfürsten, im Domkapitel eine deutsche Mehrheit sicherzustellen und die obersten Würden, insbesondere die Stelle des Dechants, in deutsche Hände zu bringen. Schon 1469 erwirkte K. Friedrich Iii. vom Papst die Zusicherung, daß zwei Drittel der Domherren Deutsche sein sollen (Zeitschr. d. Ferd. 1895, 196). Trotz aller päpstlichen Bullen und landesfürstlichen Beschwerden verwelschte das Domkapitel, obwohl mehr als ein Drittel des Bistums von Deutschen bewohnt war (12, 103ff.).

7. Die Kämpfe um die deutsch-italienischen Grenzgebiete - S. 4

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
4 I Süötirol und die Grenzgebiete 2. gngliederung Trientr an Tirol. a) Unterwerfung unter den Landesfürsten. a) 1363 Sept. 18. Trient. Bischof Albrecht, Dechant und Kapitel von Trient vergleichen sich mit „ihrem gnädigen, lieben Herrn und Erbvogt", Herzog Rudolf Iv. zu Österreich, Grasen von Tirol usw., seinem Bruder Albrecht und ihren Erben folgendermaßen: 1. Geloben sie für sich und alle ihre Nachfolger, dieser ihrer Herrschaft (von Tirol) zu helfen gegen jedermann, ausgenommen den apostolischen Stuhl. 2. verpflichten sie sich zur Sicherheit der Herzoge, die Festen, Städte und Klausen, die ihrem Gotteshause gehören oder ihm künftig zufallen werden, ohne Hat und Willen der Herzoge und ihrer (Erben nicht mit Burggrafen, Pflegern und Räten zu besetzen. Diese sollen der genannten Herrschaft schwören, daß sie ihr mit allen Festen, Städten, Klausen, Leuten und Gütern gehorsam und dienstbar sein wollen gegen jedermann, wenn der Bischof oder sein Nachfolger wider die Herrschaft sein wollte. 3. Erklären sic, mit Willen und Rat der Herrschaft einen Hauptmann über die Burggrafen, Richter und flmtsleute zu bestellen, der in allem der Herrschaft gehorsam fein und von den bischöflichen Nutzungen eine (Entschädigung erhalten soll. 4. Bei (Erledigung des Bistums sollen Hauptmann und flmtsleute dem neuen Bischof nicht gehorchen ober schwören ohne (Erlaubnis der Herrschaft. 5. Die bischöflichen Untertanen und Lehensleute sollen der Herrschaft Beistand leisten und aller Eide gegenüber den Bischöfen ledig sein, wenn diese etwas gegen die Herrschaft unternehmen wollten. Das soll auch in den Untertaneneib kommen. 6. Die Untertanen sollen der Gerichtsbarkeit der Herrschaft unterworfen fein. 7. Herzog Rubolf verspricht bafür, Bischof und Kirche gegen feinbliche Angriffe zu beschirmen. 8. Bischof und Kapitel haben für sich und ihre Nachfolger einen (Eib geschworen, keinen Bischof ober Thorherrn eine Würbe einnehmen zu lassen, bevor er nicht alle diese Punkte beschworen babe1 (20, 222). ß) 1454 April 29. Trient. Bischof Georg von Trient verpflichtet sich für sich, feine Nachfolger und das Kapitel, unter Aufrechterhaltung aller früheren Verträge, dem Herzog Sigmunb von Österreich, Grafen von Tirol, und feinen Erben und Nachkommen alle Städte, Schlösser und Klausen offen zu halten, keinen Krieg ohne fein Wissen anzufangen und alle Hauptleute, Pfleger, Richter und Vikare sowie alle Untertanen auf diese Bestimmungen zu vereibigen, welcher Schwur beim Regierungsantritt eines jeben Bischofs ober Herzogs erneuert werben soll (7, 242). y) 1460 Mai 6. Bozen. Bischof Georg von Trient verpflichtet sich gegenüber Herzog Sigmunb von Österreich, feine Amtsleute bahin zu vereibigen, daß sie, falls der Bischof vor dem Herzog sterbe, mit Stadt und Burg zu Trient und allen anberen Besitzungen dem Herzog bis zur Wahl und Bestätigung des Nachfolgers gehorsam sein wollten. Die Bischofswahl soll frei fein, both soll der Trient als Teil Deutfchlanbs. 3n einem Schreiben des Papstes Gregor Ix. von 1231 wirb der Bischof von Trient unter den beutfchen Bischöfen ausgezählt, nicht unter den italienischen (Potthaft, Reg. Pont. Rom. I, 8651). Can Grande della Scala, Vikar von Verona und Vicenza, schenkte 1327 den Leuten von Rooegliano und Recoara, die „an den Grenzen Deutschlands wohnen", das Weiderecht in ihrer Gegend (Forschungen u. Mitt. z. Gesch. Tirols Vii, 1910, 46). 3m 13. Jahrhundert versuchte die Kurie Trient in kirchlicher Hinsicht nach Italien zu ziehen, doch ohne (Erfolg (vgl. S. 21, Anm. 4). 1 1365 verpflichtete sich Bischof Albrecht neuerdings für sich und feine Nachfolger, den Herzogen gehorsam zu fein und mit aller Macht, zu Roß und zu Fuß, Grafschaft und Land zu schirmen gegen jebermann. — Durch diese Verträge würde „in vollkommen rechtsgültiger, für alle Seiten binbenber Weise die Oberhoheit Tirols über das Fürstentum Trient festgestellt" (12, 76).

8. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 80

1891 - Dresden : Höckner
— 80 — Reichsgesetzgebung aus den in lateinischer Sprache aufgezeichneten Beschlüssen der Reichsversammlungen (Capitularia). Der namentlich in den Pfalzen des alten Anstrasiens und am Rhein regelmäßig zusammentretenden Reichsversammlung (seit Pippin „Maifeld") ging nicht selten tm Herbst eine kleine Versammlung der Großen voraus, welche die Beschlüsse der größeren vorbereitete. 2. Der einreißenden Erblichkeit im Beamtentum trat Karl überall entschieden entgegen und bestellte außerdem zur Aufsicht über die gesamte Reichsverwaltung, insbesondere die Rechtspflege, alljährlich je zwei Königs boten oder Gewaltboten (missi dominici), einen Bischof und einen vornehmen Laien, für je einen ausgedehnten Bezirk, welche als seine Stellvertreter viermal im Jahre denselben bereisend, auf besonderen Landtagen die Amtsführung der Grafen und Bischöfe zu beaufsichtigen und zu ergänzen, Klagen der Unterthanen entgegenzunehmen und in freieren Formen selbst Gericht zu halten hatten. Durch ihre Berichte an den König sicherten sie diesem eine durchgreifende persönliche Einwirkung auf alle Teile des Reiches. 3. Auch die Kirchenverfassung wurde, dem Charakter der karolingischen Monarchie entsprechend, vom Kaiser in römischhierarchischer Weise und zwar so geordnet, daß sür Deutschland Köln, Trier und Mainz als erzbischöfliche Sitze galten (für Baiern das Erzbistum Salzburg). Die Bischöfe und die Abte der Reichsklöster wurden unmittelbar durch den König ernannt; selbst das erzbischöfliche Pallium erteilte der Papst nur auf den Antrag des Königs. Ebenso verfügte der König nicht selten eigenmächtig über das Kirchengut, zog die Bischöfe zur Reichsverwaltung und die Vasallen von Kirchen und Klöstern wie seine eigenen zum Dienst heran, berief nicht nur Synoden, sondern ließ auch zuweilen durch sie dogmatische Streitigkeiten entscheiden. 4. Mittelpunkt des Reiches war der Hos, dessen Beamte zu den wichtigsten Reichsgeschäften des Friedens und des Krieges verwendet wurden. Unter den höheren Hofbeamten gewann der Hausgeistliche des Königs, der Vorsteher der „Kapelle", der königlichen Betkammer, mit der Ausdehnung seines Geschäftskreises auf die Kanzlei und die kirchlichen Angelegenheiten des Reiches besondere Bedeutung (primus capellanus, archicapellanus) Der Unterhalt der umfänglichen Hofhaltung, also im Grunde die Staatswirtschaft, welche mit dem König von Pfalz zu Pfalz

9. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 136

1891 - Dresden : Höckner
— 136 — Demnächst gewann er seinen Oheim, den unruhigen Welf Iii,, durch Übertragung Tusciens, Spoletos und Sarbiniens, Heinrich den Löwen durch Bestätigung seines Erbrechts auf Baiern und für die Verzögerung der Belehnung durch das Zugestänbnis der Investitur für seine slawischen Bistümer; den Herzog Heinrich Jasomirgott entschädigte er später durch die Mark Österreich, welche er zum Herzogtum erhob (1156); seinem jungen: Neffen Friedrich von Rotenburg, dem Sohn Konrads Iii., trat er das Herzogtum Schwaben ab. 3. In kurzem hatte er das königliche Ansehen (auch durch Unterbringung des Raub- und Fehbewefens) berartig gesteigert, daß er nun auch im ftanbe war, die beutfche Oberhoheit den aujgerbeutschen Lehnsstaaten gegenüber zur Geltung zu bringen (Entscheibung des bänischen Thronstreites auf dem Reichstage zu Merseburg 1152, Felbzug gegen den Polenherzog Boleslaw). Durch seine Vermählung mit Beatrix, der Erbtochter des Grasen Raimnnb von Hochburgunb, befestigte er das Verhältnis bieses für seine italienischen Pläne besonbers wichtigen Landes zum Reiche. 4. yn Italien selbst freilich begegnete er großen Schwierigkeiten. Der mächtige Aufschwung des Verkehrs- und Erwerbslebens nach dem Beginn der Kreuzzüge hatte in den Städten des fruchtbaren Polandes mit seinem reichverzweigten Flußnetz die alte Naturalwirtschaft durch die Geldwirtschaft verdrängt und dadurch auch die bisher abhängigen Schichten der Bevölkerung mit dem Streben nach Selbständigkeit und Anteil am öffentlichen Leben erfüllt (S. 134). Die bisher herrschenben -Ltänbe, die Eapitane und Valvassoren, hatten sich infolgedessen während des Jnvestiturstreites mit dem aufstrebenden Bürgertum unter jährlich gewählten „Consuln" zu selbständigen, streitbaren (Carroccio) Gemeinben zusammengeschlossen und die bisher von den Bischösen im Namen des Königs geübten Hoheitsrechte selbst in die Hand genommen. Doch hielt der sofort auch erwachenbe stäbtische (Bonbergeist die Stabte in ununterbrochenem gegenseitigen Kampfe; insbesondre ftanben sich Mailanb, die alte kirchliche Hauptstadt Oberitaliens, und Pavia, die lom-barbifche Königsstabt, mit ihren Verbünbetert unversöhnlich gegenüber. Mailanb hatte vermöge feiner günstigen Lage zwischen Ticino und Abba, Comersee und Po seine Herrschaft über die ganze Lanbfchaft ausgedehnt, Como und Lobi zerstört und die benachbarten Grafschaften am Sübfnß der Alpen mit feinen Burgen bebeckt.

10. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 81

1891 - Dresden : Höckner
— 81 — wanderte (Aachen Lieblingsaufenthalt), beruhte wesentlich auf den alten Naturalleistungen der Unterthanen, auf den Regalien (Gerichtsgefälle, Münzrecht, Zölle) und vor allem auf den Erträgen der zahlreichen Königsgüter. 5. Die unter Oberaufsicht des Seueschalls und des Schenkes vorzüglich bewirtschafteten Königshöfe (Domänen) wurden zu Musterwirtschaften für das ganze Reich (capitulare de villis 812). Hierdurch wie durch die fortschreitende Ausbildung des weltlichen und geistlichen Großgrundbesitzes wurde in der Landwirtschaft die Entwickelung der Dreifelderwirtschaft und daneben auch die Wiesenkultur, sowie der Obst- und Weinbau gefördert. 6. An die Pfalzorte schloß sich eine Art kaufmännischen Verkehrs; denn hier wurden die vom Hofe nicht verbrauchten Überschüsse der Naturallieferungen in Geld umgesetzt. Sonst konnten Handel (auf den nur vorübergehenden Märkten das aufgerichtete Kreuz als Marktzeichen) und Gewerbe (auf den Herrenhöfen) bei dem schwachen Binnenverkehr und der ungebrochenen Herrschaft der Naturalwirtschaft trotz königlichen Schutzes nicht sonderlich gedeihen. Der auswärtige Handel, besonders mit dem Orient, lag noch immer in den Händen der Griechen und Juden. 7. Dem Verfalle des Standes der kleinen freien Grundbesitzer suchte Karl vergeblich zu steuern durch Erleichterung der drückenden Heer- und Dingpflicht. Den allgemeinen Heeresdienst beschränkte er auf die Landesverteidigung (lantweri) gegen feindliche Einfälle und machte die persönliche Teilnahme an der auswärtigen Heerfahrt in königlichen Verordnungen wiederholt von dem Besitz einer bestimmten Anzahl von Hufen abhängig. Für das Gerichtswesen beschränkte er die Zahl der echten Dinge in der Hundertschaft auf 3 im Jahre und berief für die unechten zum Finden des Urteils nur noch die vom Grafen und der Gemeinde aus den vermögenden Freien bestellten und auch in jenen als Richter amtierenden „Schöffen" (scabini), je sieben rechtskundige Männer für die Hundertschaft, aber mit Zuständigkeit für die ganze Grafschaft. 8. Jedoch alle diese Erleichterungen haben die fortschreitende Entwicklung des Vasallentums nicht aufhalten können, welche sich in Verbindung mit einer tiefgreifenden Umwandlung im Heerwesen vollzog. Die insbesondere infolge des wachsenden Großgrundbesitzes zunehmende Leistungsunfähigkeit der kleinen Grundbesitzer und die namentlich seit den Araberkämpfen veränderte Kümmel u. Ulbricht, Grundzüge H. «
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