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1. Griechische Geschichte - S. 28

1896 - Dresden : Höckner
— 28 — gerade damals in ganz Griechenland zu voller Blüte gedeihenden und insbesondere im Peloponnes der dorischen Herrschaft entgegentretenden Tyrannis gelangen. 5. Aristokratie, Aimokratie und Kyrannis in den übrigen griechischen Staaten. Die spartanische Kegemonie im Wetoponnes. 1. Während Sparta in den einmal angenommenen Formen eines durch den Adel stark beschränkten Königtums beharrte, war die alte Königsherrschaft (Monarchie) in den übrigen griechischen Staaten (mit Ansnahme von Macedonien und Epirus) seit der 2. Hälfte des 8. Jahrh, meist ohne große Erschütterungen der Herrschaft der Adelsgeschlechter (Aristokratie) gewichen; denn mit dem Erstarken geordneter Zustünde im Innern und wachsender Sicherheit nach außen strebten diese danach, statt der bisherigen beratenden Stellung neben dem Throne die Teilnahme am Regiment und endlich die selbständige Leitung zu erlangen. Der griechische Adel zeigte sich lange Zeit auch seiner nenen Stellung durchaus gewachsen und würdig. Selbstlosen Sinnes setzte er seinen Ehrgeiz nur iu die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten gegen das Gemeinwesen, dessen bewaffneter Schutz und sonstige Lasten ihm allein oblagen. Die gesamte religiöse, musische und gymnastische Erziehung seiner Jugend, deren Blüte bei den Nationalfesten (S. 18) sich der ganzen griechischen Welt zur Schau stellte, war darauf gerichtet, den edlen Sinn im Geiste dieser Zeit zu pflegen und zu erhalten. So lange ihm das gelang, hat ihm auch die bäuerliche, Handel- und gewerbtreibende Masse des Volkes, so stolz er auch auf dieselbe herabblickte, ihre Achtung nicht versagt. 2. Indessen alle Tüchtigkeit des Adelsregimentes konnte nicht hindern, daß das Volk mit der Zeit sich doch gedrückter fühlte als unter der einheitlichen Herrschaft des Königtums. Die beginnende Entartung des Herrenstandes zu oligar-chischem Wesen (Oligarchie, Ausartung der Aristokratie), seine Selbstsucht und sein gewalttätiger Übermut, insbesondere aber das durch den zunehmenden Handels- und Seeverkehr geförderte Emporkommen eines wohlhabenden und unternehmenden Bürgerstandes in den aufblühenden volkreichen Städten namentlich der Küstenländer und Kolonien hatten zur Folge, daß gegen die Oligarchen im 7. und 6. Jahrh, sich allmählich der

2. Griechische Geschichte - S. 73

1896 - Dresden : Höckner
— 73 — im Jnselmeer als Wach- und Übungsgeschwader. 300 Kriegsschiffe waren stets bereit, ein Heer von 60,000 Mann ins Meer hinauszuführen. Die früher auf dem Wege des Kriegsrechts vollzogene Aussendnng von Kleruchien und Kolonien wurde jetzt eine von Zeit zu Zeit sich wiederholende demokratische Maßregel, durch welche sich die überschüssige, namentlich unbemittelte Bevölkerung Attikas im Archipelagus, auf dem thra-cifchen Chersones und am Südrand des Schwarzen Meeres ausbreitete. Unter Perikles' Leitung und unter Beteiligung griechischen Volkes verschiedener Herkunft wurden die Städte Thurii (Neu-Sybaris) in Unteritalien 443 und Amphipolis am Strymon in Thracien 437 gegründet. 2. Die Stadt Athen: Kunst und Litteratur im P e r i k l e i s ch e n Zeitalter. 1. Die neuen Kolonien waren ebensoviele neue Stützpunkte der athenischen Handelsherrschaft, welche fortan die wesentliche Grundlage des materiellen Aufschwunges der Stadt bildete, während £>er Ackerbau als Erwerbsquelle allmählich zurücktrat. Der griechische Handel, welcher schon durch die unermeßliche Beute der Perserkriege und die hierdurch vermehrte Masse der Edelmetalle, sowie durch die von nun an dauernd geordneten Beziehungen zum Orient neu belebt worden war, erlangte nun unter dem Schutze der athenischen Flotte nach allen Seiten hin die weiteste Ausbreitung. Mittelpunkt desselben wurde die Hafenstadt Piräus, in deren Emporium, dem für den Handel als Freihafen abgegrenzten Hauptteil des großen Piräus mit dem Heiligtum der Aphrodite, die Waren aller Küstenländer des Mittelmeeres znsammenfloffen und in eben solcher Fülle wie die Erzeugnisse der eigenen Landschaft zum Verkauf standen. Sie war mit allen zum Geschäftsbetrieb eines großen Handels- und Kriegshafens (Kanthcirus, Zea, Munl)chin) nötigen Bauten und Anlagen ausgestattet (Arsenal am Hauptkriegshafen Zea, Werften und zahlreiche Schiffshäuser; Hallen, Lagerhäuser, Börse am Emporium) und wurde auf Pe-rikles'veranlassung nach dem kunstgerechten Plane des Architekten Hippo-damus von Milet zu einer der schönsten Städte Griechenlands umgestaltet. ^ Im allgemeinen bestand volle Handelsfreiheit, soweit nicht das Interesse der Gesamtheit in bezug auf Aus- und Einfuhr wichtiger Produkte (strenge Regelung des Korn- und Ölhandels, sowie der Ausfuhr aller für den Schiffsbau notwendigen Materialien) oder politische Rücksichten (Privilegierung des Piräns als Stapelplatz für bic Bundesgenossen) eine Beschränkung erforderten?) Hiervon abgesehen geschah von staatswegen alles ') Das ungünstige Verhältnis von Einfuhr (Getreide, Materialien zum Schiffsbau, gesalzene Fische, Sklaven, Luxusgegenstände, Rohmaterial für die attische Industrie) und Ausfuhr (Öl, Feigen, Honig, Waffen und andere Metallarbeiten, Töpferarbeiten) wurde ausgeglichen durch den reichen Gewinn des Zwischenhandels (Ein- und Ausfuhrzölle für den Großhandel, Marktzölle für den Kleinhandel), die Erträge der Kops- und Gewerbesteuer

3. Griechische Geschichte - S. 56

1896 - Dresden : Höckner
— 56 — ^cmien u. s. f.) die einheimischen Landesfürsten fort. Das ganze Reich durchzog, alle wichtigeren Städte verbindend, eine große Heerstraße mit «Stationen für den Kurierdienst und Kastellen an wichtigen Punkten Die 10,000 „Unsterblichen", desgleichen 2000 auserlesene Reiter und ebensoviele Lanzenträger zu Fuß waren stets bereit, dem Befehl unmittelbaren Nachdruck zu geben; hierzu kam für den Kriegsfall außer dem stehenden Heere in den Festungen ein unermeßliches Heeresaufgebot auf Gruud der allgemeinen Wehrpflicht. Eine Goldmünze (Gold-Dareikos = c. 20 M., Silber-Itater = 2 M.) erleichterte den Verkehr zwischen den uralten Kulturländern des weiten Reichs, der auch durch Anlage von Kanälen (Nilkanal) und Straßen gefördert und durch Zwischenzölle nicht gehemmt wurde. Für den Anbau des Landes zu sorgen, machte den Persern schon ihr Glaube zur Pflicht (S. 53). 1. Der und der ionische Aufstand. 500 — 494 v. Chr. 1. Der große Zug des Darius gegen die Scythen, die Steppenvölker im Norden der unteren Donau und des Schwarzen Meeres, welche noch im 7. Jahrh, die asiatische Kulturwelt mit ihren Einfällen heimgesucht hatten, hatte keinen den großen Opfern entsprechenden Erfolg (515). Nur dem Einspruch des Histiäus von Milet gegen die Absicht anderer griechischer Tyrannen (Miltiades vom thraeischen Chersones), durch den Abbruch der Donaubrücke die Niederlage der Perser zu vollenden und die griechische Freiheit zu retten, dankte der König die glückliche Rückkehr aus dem öden Barbarenlande. Doch wurden die Übergangspunkte von Asien nach Europa am Bosporus und Hellespont (Byzanz, Perinth u. a.), einige Inseln wie Lemnos und Jmbros, die thraeischen Küstenlandschaften bis zum Strymon besetzt und behauptet. Selbst der macedo-nische König wnrde genötigt, die persische Hoheit anzuerkennen, und dadurch das persische Machtgebiet bis zum Olymp ausgedehnt. Zugleich gab Darius geheimen Auftrag, die Küsten und Inseln der Joner zu erforschen; der Angriff auf das griechische Mutterland war nur noch eine Frage der Zeit. 2. Da ließ der Ausbruch des ionischen Auf-500. standes i. I. 500 den Persern keine Wahl mehr. Der Tyrann Histiäus von Milet war vom Großkönig aus Eisersucht auf seine wachsende Macht unter ehrenvollem Borwand nach L>nsa berufen worden. Für ihn hatte sein Schwiegersohn Aristagoras die Herrschaft übernommen, ein verwegener und verschlagener Mann, der sich infolge seiner mißglückten Unternehmung gegen Naxos mit den Persern überwarf und seine tyrannische Gewalt niederlegte. Der Sturz der Tyrannis

4. Griechische Geschichte - S. 51

1893 - Dresden : Ehlermann
Zweite Periode. 10. Athens Glanzzeit. 51 tung, mit kurzer Unterbrechung bis zu seinem Tode (429) 429 behauptet. Die Verfassung: zwar dem Namen nach Demokratie, dem Wesen nach aber Alleinherrschaft, die Herrschaft' des tchtigsten Mannes". (Thucyd. Ii, 65.) A. Mittel: Weiterer Ausbau der Demokratie und Heranziehen der niederen Volksklassen zur Beteiligung am ffentlichen Leben in weiterer Verfolgung des von Aristides eingeschlagenen Weges. 1) Er beseitigt den noch immer berwiegenden Einfluss der Begterten und Vornehmen, indem er (nach dem Vorgange des Ephialtes) dem Areopag noch weitere Rechte entzieht; diesem bleibt nur die Blutsgerichtsbarkeit bei todeswrdigen Verbrechen. 2) Er vermehrt die Staatseinknfte und macht die Bundeskasse durch Verlegung von Delos nach Athen zu einem athenischen Staatsschatz. 600 bis 1200 Talente (1 Tal. ungefhr 4500 Mark) kommen jhrlich ein und werden auf der Burg im Athenetempel niedergelegt. 3) Er fesselt die niederen Volksklassen an den Staat durch Einfhrung von Staatsbesoldungen (entgegen den sonstigen antiken Anschauungen). Er fhrt u. a. einen Richtersold fr die 6000 Geschworenen des Volksgerichts (der Helia", s. o. 4, Iv) ein. Auch die Ratsherrn werden besoldet. Aus den Ertrgnissen der Bundessteuern, der Zlle und der sonstigen Leistungen der Bundesgenossen finden der 20000 Athener ihren Unterhalt. 4) Eine erfolgreiche Kolonialthtigkeit macht die rmeren Brger zu Grundbesitzern. Aussendung von Ansiedlern (Kle-ruchen") nach Sinope, Naxos, Andros, Thurii, Amphipolis, Euba, auch zur Sicherung von Bundesgebiet. 5) Er beschrnkt, um die Vorteile des Staates nicht zu vielen zukommen zu lassen, das Brgerrecht auf die, welche von Vater- und Mutterseite von Brgern stammen. B. Folgen: 1) Grossartige Entwicklung der athenischen Seemacht durch Bauten von Dreiruderern (Ausrstung durch Trierarchen), Arsenalen und Verbesserung der Einrichtungen. bung der Flotte in Kriegen mit Korinth und seinen Bundesgenossen Epidamnus und gina. Nachdem bereits 460 zwei lange Mauern, die eine nach dem Pirus, die andere nach Phalerum erbaut worden waren, vollendet Perikles die Befestigung Athens durch Erbauung der sdlichen Schenkelmauer nach dem Pirus. 4*

5. Griechische Geschichte - S. 52

1893 - Dresden : Ehlermann
52 Zweite Periode. 10. Athens Glanzzeit. 2) Die Bundesgenossen werden in immer grssere Abhngigkeit gebracht und sind zuletzt Unterthanen. Sie zahlen Tribute (Auflagen") und sind athenischer Gerichtsbarkeit in allen grsseren Strafsachen unterworfen. Nur Samos, Chios, Lesbos behalten ihre Selbstndigkeit. Zchtigung Abtrnniger, wie Samos, Byzanz. Ein Bundesstaat wird so unter Athens Fhrung gebildet von der 300 (grsstenteils See-) Stdten *) und Inseln. Die Steuern werden nach Bezirken erhoben (der Jonische, Karische, Insel-, Hellespontische, Trakische Tribut), durch den Schatzmeister verrechnet und ihre Betrge, auf Marmortafeln eingetragen, zur ffentlichen Kenntnis gebracht. Besatzungen werden in die Städte gelegt und Beamte (700) zur Besorgung der Bundesangelegenheiten in die Bezirke gesendet. Eine Truppe von 2500 Schwerbewaffneten, 1600 Bogenschtzen, 2000 Besatzungsmannschaften, 20 Kreuzer und andere Schiffe im Dienste des Bundes. 3) Aufschwung von Handel und Gewerbe. Einfuhr von Lebensbedarf (bei dem kargen Boden Attikas doppelt notwendig), wie Getreide, dessen Zufuhr Athen sich sogar durch Zwangsmassregeln sichert, Hlsenfrchte, Salzfische u. a., von Schiffbauholz, Elfenbein, Metallen, Spezereien u. a. Ausfuhr von Erzeugnissen des Gewerbfleisses und der Kunstindustrie. Attische Thon- und Metallwaren sehr geschtzt. Eine geschickte Handelspolitik leitet den berseeischen Handel vorwiegend nach Athen. Ungemeines Wachsen des Wohlstandes. 4) Verschnerung der Reichshauptstadt durch glanzvolle Bauten und bildnerischen Schmuck. Blhendes geistiges Leben, dessen Frderer Perikles ist (s. u. 12). Das athenische Bundesreich zwar ein einheitliches Staatswesen, doch kein nationales Reich. Neben Athen Sparta und der peloponnesische Bund. Zwei Grossmchte im kleinen Griechenland. (Vergl. Preussen u. sterreich vor 1866). Gegensatz: 1) des Stammes (Jonier Dorier); 2) der Verfassung (demokratisch aristokratisch). Eifersucht Spartas auf die wachsende Macht Athens. Daher 5) Notwendigkeit eines Entscheidungskampfes zwischen den beiden Grossmchten (vergl. Preussen und sterreich); Perikles sucht den Ausbruch bis zur Vollendung der Kriegs- *) Zeitweis auch auf peloponnesische Bundesgenossen wie Acher und auf Botier erstreckt

6. Grundzüge der Geschichte des Mittelalters - S. 117

1891 - Dresden : Höckner
— 117 — mußte er 1074 im Vertrage von Gerstungen die Schleifung der Burgen, eine allgemeine Amnestie und die Zurückgabe Baierns an Otto von Nordheim zugestehen. 3. Plötzlich aber gaben der Kirchenfrevel der sächsischen Bauern auf der Harzburg und die Anschläge der Kurie auf die Selbständigkeit des Reiches (S. 118) der Sache des Königs das Übergewicht. Der Vertragsbruch der Sachsen nahm dem Papste die Möglichkeit, zwischen ihnen und dem König zu vermitteln, und erfüllte die Fürsten mit Grauen vor dem entfesselten Volke, und auch die jetzt doppelt bedrohten Bischöfe sahen sich auf des Königs Schutz angewiesen. Mit dem gesamten Reichsaufgebote schlug Heinrich jetzt das sächsische Heer unter Otto von Nordheim vernichtend 1075 bei Hohenburg an der Unstrut (unweit 1075 Langensalza), und die Erbitterung der von ihrem Adel im Stich gelassenen Bauernschaften zwang denselben zu bedingungsloser Unterwerfung auf dem Felde bei Spira (südlich von Sondershausen). Die zerstörten Burgen wurden wieder aufgebaut, aber Otto von Nordheim begnadigt und mit der Verwaltung Sachsens beauftragt. e) Der Kampf Heinrichs Iv. mit Gregor Vii. 1075--1085. 1. Der neugewonnenen Macht des selbstbewußten Königs trat das reformierte Papsttum in der Person Gregors Vii. (Hildebrand) 1073—1085 gegenüber. Dieser forderte die Freiheit der Kirche, d. h. die Unterwerfung der Kirche und des Staates unter den Papst als den Stellvertreter Gottes auf Erden. Der drohenden Verwirklichung! einer solchen päpstlichen Weltherrschaft, welcher die kirchliche Reform nur als Mittel dienen sollte, mußte das deutsche Königtum schon um seiner selbst willen entgegentreten '). 2. Den Widerstand der deutschen Bischöfe gegen die resor-matorifchen Beschlüsse der Fastensynode von 1074 beantwortete Gregor \ Ii. auf der des nächsten Jahres mit der Erneuerung der Verbote gegen Simonie und Priesterehe und mit der wiederholten Bannung der „simonistischen Räte" des Königs, sowie *) In dem fg. Dictatus papae hat Gregor selbst die vermeintlichen Vorrechte des Papstes zusammengestellt, z. B.: Quod solus possit uti im-perialibus insigniis. Quod solius papae pedes omnes principes deosculen -tur. Quod illi liceat imperatores deponere. Quod sententia illius a nullo debeat retractari, et ipse omnium solus retractare possit. Quod a nemine ipse iudicari debeat.

7. Alte Geschichte - S. 41

1872 - Mainz : Kunze
41 jeitigt fjatte, Begann er, der Berfuchung jur grannig raiberfteljenb, bag Berfaffunggmerf, bag bte rechte Ükiite gu galten fud^te gmifdhen den S3ebürfntffen beg Bolfg und der hergebrachten ©tellung beg Utbelg; — eine Ütimofratie mit bemofratifcher ©runbtage, berett @runb= gebanfe: jebem jbürger fo niete 3r;ecf)±e §u geraderen, alg feinen Stiftungen an den ©taat entfpräcfje. ©er Anfang eineg neuen po= ßtifdjen ßebeng für Sitten. 1. 25eftanbt 1^eite und (Sintfjeilung beg Bolfg. a. 2)ie Bürger (in der 33tüt£»e§eit beg ©taateä c. 20000 er= mdhfene). Sdag Bürgerrecht bebingt burd) die Slfcftammung aug der rechtmäßigen (Sf>e eineg Bürgerg mit einer Bürgerin. 9htr augnafjmgroeife erhielten ©öf)ne eineg Bürgerg jmit einer 3r:itf)t£)ür= ' gerin (yo&oi) burd) Botfgbefdjluf; bag Bürgerrecht. S)ie Berlei^ung an einen $remben mar fe^r erfdjtoert; in jmei Bolfgoerfammlungen ntinbefteng 600 ©timmen roaren erforbertidh (Srj^onoirjroi). £>ie @rgiej)ung mar mefentlich eine tjäuglidje und prioate. Sder ©taat forgte für öffentliche 9ringfdeuten (yv/uvdoic*), die ^ßri= Datturnpläfce (naxaiarqai) ftanben unter ©taatgauffidjt. Tonbigfeit mit dem 18. Sebengja^re {scprjßog); 2lufnafjme in die ^ratrie, (5in= ttagung in bag X^iag/ixov yga/n/natuov, (Sp^ebeneib, atg niqinoxog in den Befa^ungen der ©ren^feften bienenb. 9ftit 20 ^atjren der Bolfgoerfammlung, mit 30 §u den Remtern gugelaffen, meife ober uöttige Glrntgiefjung beg Bürgeredhteg (dxifxia) konnte megen Unterlaffung der pftitfjtmä^igen ,3af)lungen an den ©taat emtreten. ©int^eitungberbürgerfdhaft in 4 klaffen nad) den eitttünften beg ©ruitbbefifceg, jur Regelung der Besteuerung und beg Ärieggbienfteg: ntvxay.oaio/xldifxvoi (die großen eupatribifdien ©runbbefitjer), Innuq (der minber begüterte 2lbel mit 3—*500 ©djeffet (Ertrag), ^wytxai (die fleinen ©runbbefi^er, mit 300—150 ©Reffet ^afjregertrag), ^Tfg.*) Sie teueren fteuerfrei. £)er erften klaffe liegen noch Xurovqyiui {xoqtjyia, tqi^quq/Ju, yv/xyagiuo/ia) ob. 3u«t regelmäßigen Ärieggbienft raaren die brei erften Staffen üerpftic^tet; nur die beiben erften gum Sfteiterbienft. b. ©dhu^oerraanbte (/uhotxoi, c. 10000 erroadjfene in der Btütfjejeit), I)anbel= und geroerbtreibenbe §rembe, oljne bag 9fted)t *) 5). I). Arbeiter, üoit der Söurjel &e (r(-&>}-pi) jefcen, t^un; bod) tigt. €ui'tiu8 ©r. (Sttytn. 229.

8. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 102

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
102 Das Altertum. thätig gegen die armen Bürger. Wenn er einem schlecht gekleideten Manne begegnete, so ließ er ihm auf der Straße die Kleider eines seiner Sklaven geben, deren ihn immer mehrere begleiteten. (Sr verwandte viel auf die Verschönerung Athens. Seine Gärten standen allen Athenern offen, und selbst die Früchte der Gärten standen ihnen zu Gebote. Dessen-nngecchtet unterlag auch er dem Ostracismns. Man beschuldigte ihn des Einverständisses mit Sparta, um eine Änderung in der republikanischen Verfassung herbeizuführen (465 v. Chr.). Doch wurde er schon "ach zwei Jahren wieder zurückgerufen. (Simon starb als Befehlshaber einer Unternehmung gegen die Insel (Supern während der Belagerung von Citium (449 v. Chr.). § 39. Athen zur Zeit der Hegemonie bis zum peloponnestschen Kriege. (477—431 v. Chr.) 102) Seit dem Siege am Euryrnedon war Athen unbestritten die erste Seemacht Griechenlands. Dadurch, daß es an die Spitze der griechischen Insel- und Uferstaaten trat, standen ihm auch noch die bedeutenden Hilfsmittel der Bundesgenossen zu Gebote. Es vergrößerte seine Seemacht auf fremde Kosten. Denn manche Bundesstaaten, denen es zu lästig war, beständig Kriegsschiffe zu unterhalten, vereinbarten sich mit Athen dahin, daß dieses gegen eine bestimmte jährliche Abgabe die Schiffe stellte und ausgerüstet hielt. So stand den Athenern eine stets schlagfertige Flotte zu Gebote. Unter dem Vorwande, die griechischen Gewässer von den Persern und den Seeräubern zu befreien, führten sie manche Unternehmungen gegen einzelne Inseln aus, legten in der Ferne Kolonien an und nahmen Fremde in ihren Sold. Athen selbst war die Stätte, wo neben dem öffentlichen Leben Kirnst und Wissenschaft ihre Pflege fand. Von allen Seiten strömte man nach Athen, um ein Volk zu bewundern, von dem man sagen konnte, daß in ihm ebenso viele Regenten als Bürger seien. 103) Die weise Benützung dieser günstigen Umstände verdankte Athen hauptsächlich dem größten Staatsmanne, den es je besaß, dem Perikles, dem Sohne des Xanthippns, der bei Mykale gesiegt hatte. Perikles war ein Mann von ebenso seltenen Gaben des Geistes wie des Gemütes und einer entschiedenen Thatkraft des Willens. Er besaß so sehr das Vertrauen der Athener, daß er beinahe vierzig Jahre fast unumschränkt deren Gemeinwesen leitete. Er verschönerte die Stadt durch großartige Gebäude und Anlagen. Ein Tempel der jungfräulichen Minerva (das Parthenon), die Vorhallen (Propyläen), die zur Burg (Akropolis) führten, die Musts Halle (Odeum) und die Säulenhallen (Stoen), in denen man gesichert gegen die

9. Freiburger Lesebuch - S. uncounted

1912 - Freiburg im Breisgau : Troemer
au im Scliwst b rn (hon Martins thor Lfhawrihnr Prfdiyerihor Christophsthor ft~apeile zic sb: Michael Alvjftr zu S.1 Maqd/t/ena Master zu. Sl Klara ' Kl/tster zu Sl .Itines Hisjul/Ttilf/i Kto.rlsi Kloster zusx* Aal/t/iruul fi/o- Her „ -Idelhausesi Uorfsldtl/iiuuysi Jfalhlttujs 1/rujfersucil Basler Ifoj Jju Bussen J^Jitess Isaf' Schluss Buryhalden

10. Das Mittelalter - S. 51

1877 - Wolfenbüttel : Zwißler
— 51 — harte Kämpfe zu bestehen, da er den von den Lombarden zum Könige erwählten Arduin von Jvrea, welcher Italien von Deutschland losreißen wollte, erst nach zwei Römerfahrten zur Entsagung zwang. Auf dem letzten Zuge ließ sich Heinrich in Rom zum Kaiser frönen, wobei ihm der Papst den sogenannten Reichsapfel, das Zeichen der Weltherrschaft, verlieh. Zu einer dritten Romfahrt wurde der Kaiser durch den Hilserns des Papstes veranlasst, den die Griechen bedrängten. Da Heinrich Ii. bei seinen siegreichen Kämpfen gegen dieselben von den Normannen unterstützt wurde, die aus der Normandie nach Unteritalien gekommen waren, so räumte er seinen Bundesgenossen einen Landstrich in Apulien ein, die Grundlage des spätern Normannenreiches. Heinrich Ii. war wie seine Gemahlin Kunigunde der Kirche sehr ergeben, ohne sich jedoch von den Geistlichen beherrschen zu lassen. Unter feinen zahlreichen Stiftungen ist vor allen das Bisthum Bamberg zu nennen, wo auch der Leichnam des Kaisers bestattet wurde. — Mit Heinrich Ii. starb das sächsische Kaisergeschlecht aus. Aie ersten fränkischen oder salischen Kaiser. Konrad n. und Heinrich m. 1024—1056. Wipo, de vita Chunradi imperat. Mon. Germ. Xiii. Her im ann i monachi Augiensis (vulgo contracli) chronica (bis 1054), Mon. Germ. Vii. —Girsebrecht, Geschichte der; beut» chen Kaiserzeit. Ii. Iii. Bd. St enzel, Geschichte Deutschland- unter den fränkischen Kaisern, 2 Bde. § 22. Konrad Ii., der Salier. Äonrad Ii., von Franken, 1024—1039, wurde von den Großen aller deutschen Stämme in der Rheinebene zwischen Worms und Mainz auf den Rath des Erzbischofs von Mainz und mit Zustimmung des jüngern Konrad, welcher der mächtigere war, zum deutschen König gewählt. Beide fränkische Fürsten waren Urenkel Konrads des Rothen von Lothringen. Konrad, der Salier genannt, war ein tapferer, gerechter und kluger Herrscher. Nachdem er auf einem Römerzuge die Kaiserkrone empfangen und Italien gesichert hatte, erhob er Ansprüche auf Burgund, da dessen König, der kinderlose Rudolf Iii. mit Heinrich Ii. einen Erbvertrag geschlossen hatte, wonach das burgun- 4*
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