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1. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 98

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
98 mit einem besonderen Frieden begabt, der sie vor dem Lärm desweltlichen Treibens schützen und Streitlustige von ihren Mauern fern halten sollte. Dieser Kirchenfriede. anfangs auf die Gebäude beschränkt, ward später über das gesamte Kirchengut ausgedehnt und den öffentlichen Beamten jede Ausübung weltlicher Handlungen auf demselben verboten. In ebenderselben Weise war auch Königsgut der Amtsbefugnis öffentlicher Beamten entzogen. Die Ausnahmestellung namentlich kirchlicher Gebiete bewirkte, daß bischöfliche Orte sich rasch mit Bewohnern füllten. Wenig angenehm erschien dieser starke Abfluß dienst- und abgabenpflichtiger Leute den Grafen, den rechtmäßigen Richtern des Gaues. Es trat ein gespanntes Verhältnis ein zwischen Kirche und Reich, das sich erst löste, als die sogenannten ottonischen Privilegien (Ausnahmsrechte) den Bischöfen die Grafenrechte, d. i. die öffentliche Gerichtsbarkeit, für- ihren Jmmunitätsbezirk übertrugen. Dadurch trat der Bischof an die Stelle des Königs, er war nicht nur der Grundherr eines Teiles der Einwohnerschaft, sondern zugleich der Stadtherr für alle, und seinem Gerichte unterstanden sowohl die Freien als auch die Unfreien. Im einzelnen gliederte sich die Einwohnerschaft einer Stadt in folgender Weise: Den ersten Rang nahmen die Geistlichen und die Dienstmannen des Bischofs ein. Er beriet mit ihnen, was in geistlichen und weltlichen Dingen dem Bistum und der Stadt am meisten fromme, und zog an der Spitze der Dienstmannen aus, um dem König die schuldigen Kriegsdienste zu leisten. Die zweite Stelle gebührte den Bürgern, die frei waren und dem Bischof nur als Stadtherrn huldigten. Sie zahlten einen jährlichen Zins von ihren Häusern und waren auch sonst zu mancherlei Diensten verpflichtet. Diese Verpflichtung ruhte indes nur auf der Gemeinschaft aller Freien, nicht auf jedem Einzelnen. Die Gesellschaft der Kaufleute in Straßburg mußte z. B. Botendienste thun, immer vierundzwanzig zur Zeit uni> jeder dreimal im Jahre. Die Botenreisen geschahen nur innerhalb des Bistums und stets auf Kosten des Bischofs. In Augsburg zahlten die freien Bürger alljährlich am Michaelistage einen Grundzins von vier Pfund Pfennigen an den Bischof. Wenn derselbe eine Romfahrt unternehmen mußte, sei es mit dem Reichsheer oder zum Empfang der Weihe, so vereinbarte er mit den Bürgern die Höhe des Zuschusses, den sie zu leisten hatten; für eine Hoffahrt, die er auf Befehl des Königs oder zum Nutzen der Kirche antrat, betrug der Zu-

2. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 102

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
102 5iis aber im 11. Jahrhundert die Revolution der Fürsten gegen ihren König und Herrn Heinrich Iv. ausbrach und die Bischöfe sich auf die Seite der Kirche stellten, da trat an die Bürgerschaft die Frage heran, ob sie einem Herrn noch länger dienen solle, der durch den Bruch der Lehnstreue seine oberste Pflicht als Reichsfürst gröblich verletzt hatte. Wie die Bürger sich entschieden haben, geht aus dem Umstand hervor, daß Kaufleute und Handwerker in hellen Haufen zum Könige eilten, um ihm im Kampfe gegen die Empörer zu helfen. Was sie dazu trieb, war wohl zunächst die Treue gegen den obersten Lehnsherrn, dann aber auch die Erwägung, daß Handel und Gewerbe nur durch die starke Hand des Königs geschützt werden konnten. Zum Lohne für ihre Anhänglichkeit und Ausdauer verlieh Heinrich Iv. 1074 den Bürgern von Worms besondere Freiheiten, die Heinrich V. 1114 bestätigte und erweiterte, ebenso empfingen die Bürger von Speier 1111 durch ihn königliche Privilegien (Ausnahmsrechte). Der große Freiheitsbrief für Speier zerfällt in zwei Teile: der erste sprach die Aufhebung des Buteils oder Sterbefalles aus und entlastete die unteren Stände, die dem Hofrecht unterworfen waren. Eine Entschädigung für die bisher zum Empfange dieser Abgabe berechtigten Herren verbot der König, da ein Herkommen, das Armut zur unausbleiblichen Folge habe, abscheulich und gottlos sei. Das Erbe sollte ungeschmälert auf die Kinder, oder, falls keine vorhanden wären, auf die nächsten Verwandten übergehen. Als die Herren nun verlangten, daß ihnen doch wenigstens das Besthaupt vom Vieh und bei Frauen das beste Gewand aus der Erbschaft ihrer Hörigen zufallen müsse, nahm Kaiser Friedrich I. sich der letzteren an und gewährte ihnen volle Befreiung, also auch von Besthaupt und Gewandrecht. Damit dieser erste Teil der Urkunde nicht in Vergessenheit gerate, wurde er mit goldenen Buchstaben und dem Bilde des Kaisers in die Vorderseite des Domes eingegraben. Der zweite Teil des Freiheitsbriefes bezieht sich auf alle Bürger. Sie sollen in der Stadt frei sein von allem Zoll. Die Gefälle, welche als Zeichen der Anerkennung bischöflicher Herrschaft bislang noch gezahlt waren, der Bau- und Schulpfennig, der Pfefferzins, den die in den Stadthafen einlaufenden Warenschiffe zu entrichten hatten, sind aufgehoben. Beamte des Bischofs dürfen Bäckern, Metzgern oder sonst jemandem in Zukunft wider ihren Willen nichts wegnehmen. Auch soll niemand in der Stadt den Weinbau ausüben, die Bürger zwingen.

3. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 116

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
116 Der Papst. schon zu Pippins Zeiten geltende Grundsatz, daß Betrug bei Kauf und Verkauf als kirchliches Vergehen zu betrachten sei. gewann wieder Kraft und Bedeutung und gewährte den Trägern des geistlichen Rechtes eine Machtfülle, die sie den ersten Reichsfürsten gleichstellte. Eifrig waren die geistlichen Würdenträger beflissen, ihre Kassen zu füllen. Sie nahmen nicht nur in weitem Umfange den Zehnten, ferner Marktabgaben, Zölle und Gebühren. Strafgelder u. f. w. in Anspruch, sondern forderten auch von den Klöstern mancherlei Dienste. Ein großer Teil ihrer Einnahmen ward freilich im Dienste des Reiches wieder verbraucht, dennoch blieb ihnen genug übrig, so daß sie ein bequemes, manchmal sogar glänzendes Leben führen konnten. Namentlich viele Kölner Erzbifchöfe waren prachtliebende Herren. Ein ganzes Heer von Dienern füllte ihren Hof. Da werden in einer erz-bischöflichen Ordnung aus dem zwölften Jahrhundert als Beamte und Diener genannt: Wasserträger, Tischaufwärter, Hostienbäcker, Brotbäcker, Marschall, Kämmerer, Keppler (Vorsteher der Kanzlei, der zugleich die Strasgewalt über sämtliche Ministerialen hatte), der Vogt, der Truchseß, der Mundschenk, der Gewürzkämmerer, der Brotlieferant u. f. w. u. f. w. (Alb. Richter, Henne am Rhyn, Nitzsch.) Der oberste Geistliche der katholischen Christenheit ist der Papst. Von ihm, dem „Statthalter Christi" geht alle geistliche Gewalt aus, entweder direkt oder indirekt durch die Bischöfe. In der ältesten Zeit war dies anders. Die christlichen Gemeinden wählten ihre Priester, diese den Bischof. Bald aber gelang es den Bischöfen von Rom, den Vorrang vor den übrigen zu gewinnen, indem sie sich aus die bislang noch nicht als richtig erwiesenen Behauptungen stützten, Petrus sei von Christus als der Fels bezeichnet worden, auf den die Kirche gegründet werden solle, er habe als erster Bischof in Rom gewirkt und dort mit Paulus zusammen den Märtyrertod erlitten. Der römische Bischof fei somit als Nachfolger Petri der einzig berechtigte Vater (Papst) der gesamten Christenheit. Seit den Zeiten der großen fränkischen Herrscher, Pippins und Karls d. Gr., war der Papst auch weltlicher Fürst, er mußte indes den fränkischen Königen und ihren Nachfolgern, den „römischen Kaisern deutscher Nation", für feine weltlichen Besitzungen den Lehnseid schwören. Bis zur Zeit Heinrichs Iv. haben die deutschen Könige streng daraus gehalten, daß ein Papst nur mit ihrer Zustimmung erwählt werden konnte; wiederholt haben gewaltige Herrscher wie Otto I. und Heinrich Iii. Päpste abgesetzt

4. Vom großen Interregnum bis zur Reformation - S. 11

1893 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
11 Alle folgenden Kaiser dieser Periode sind ihm auf diesem Wege gefolgt; die Kaisermacht ward bei jeder neuen Wahl durch Zu-Ksni^ge gestäuduisse an die Fürsten geschwächt und allmählich zumrsten. einem Schatten ihrer einstigen Größe herabgewürdigt; die Träger der Krone aber benutzten die erkaufte Gewalt zunächst zu Gunsten ihres Hauses. Die Einkünfte des Königs bestanden, wie im ersten Teile ausgeführt worden ist, aus den Erträgen der großen Güter, die sich durch das ganze Reich zogen, aus Geschenken, Strafgeldern u. f. w. Ein großer Teil dieser Güter war aber während der Thronstreitigkeiten an Fürsten und Herren verschenkt worden, damit dieselben die Partei des Geschenkgebers unterstützen möchten. Der deutsche König, einst der reichste Herrscher Europas, besaß in dieser Periode vom Reiche nur geringes Einkommen, die wichtigste Quelle seiner Macht nach altdeutscher Anschauung war nahezu versiegt; aber noch galt der Grundsatz, daß der König die Quelle alles Rechtes sei. Wie selbständig auch die Fürsten geworden waren, so war doch ihre Macht nur ein Ausfluß der königlichen, und erst nach geschehener Belehnung des Fürsten durch den König durste rechtlich von den Unterthanen des ersteren der Treueid geleistet werden. Ein weiser und thatkräftiger Regent vermochte daher immer noch bedeutenden Einfluß auf die Regierung auszuüben. — An die Stelle der Krongüter trat die Hausmacht, die jeder neue König noch dem Vorgänge Rudolfs I. sich zu verschaffen oder zu vergrößern strebte. Andererseits mußte den Fürsten besonders daran gelegen sein, Männer auf den Thron zu bringen, die nicht von vornherein durch ihre Hausmacht ihnen überlegen waren. Ebenso ließ man nicht den Sohn auf den Vater folgen, da eine Erbmonarchie der nahezu selbständigen Stellung der Fürsten zu leicht gefährlich geworden wäre. Beispiele hierzu bot die Geschichte der sächsischen, der salischen und selbst der hohenstaufischen Kaiser in Menge. Bischof Reginald von vlmütz kennzeichnet die Bestrebungen der Fürsten in folgender Weise: „Die Fürsten möchten durch den heiligen Geist einen gütigen, durch den Sohn einen weisen Kaiser: nur von dem Vater, d. H. der Macht, wollen sie nichts wissen." Was sie „für Auslagen beim Wahlgeschäft" berechneten. ergiebt sich aus Aufzeichnungen, die man in dem Archiv (Urkundensammlung) der ehemaligen Kurfürsten von Köln gefunden hat: Dem Kurfürsten von Köln wurden vor der Wahl Adolfs von Nassau 37500 Mark Silber (Iv2 Mill. Reichsmark) zugesichert, vor der Wahl

5. Vom großen Interregnum bis zur Reformation - S. 232

1893 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
232 ergötzliche Unterhaltung in der Kirche bieten zu müssen. Der eine ahmte das Geschrei der Tiere nach; der andere kam gestiefelt und gespornt mit einer Peitsche als Eilbote in die Kirche, knallte tüchtig und verkündete die Auserstehung des Herrn; ein dritter erzählte, wie Petrus seinen Wirt um die Zeche betrogen; ein vierter, wie Jesus die Hölleu-psorte aufgestoßen und dabei zwei Teufeln die langen Nasen gequetscht habe u. dgl. mehr. jungen 2sti^renb der 9ro6e Hause der Priester und des Volkes in der ge- Sbiber= scherten Weise sein Leben in wüstem Saus und Braus oder in ein- standes.töniger Sklavenarbeit hinbrachte, arbeiteten die wirklich frommen und um das Seelenheil des Volkes ernstlich bekümmerten Geistlichen und Laien ganz in der Stille an der Heilung der schweren Schäden, an denen das Leben des Volkes krankte. Bereits wurden Stimmen lautr die sich nicht scheuten, das eingerissene Verderben offen zu kennzeichnen und dringend Abhilfe zu verlangen. Namentlich die Habgier der Päpste und der Geistlichkeit wurde bitter gerügt. Burchard Waldis, ein berühmter Fabeldichter, sagt: „Man sage wohl, in Rom schade einem keine Sünde, nur müsse man Geld haben, das sei die allergrößte Sünd', die der Papst selber nit vergeben künnt!" Von Staats- uni) Gemeindesteuern suchten die Geistlichen sich frei zu machen, aber nach Rom zahlten sie Steuern. Die Bischöfe verzehrten ihre reichen Pfründen und mieteten für geringes Geld Stellvertreter, welche die Arbeit für sie verrichten mußten. War die Stelle eines Bischofs oder Erzbischofs erledigt, so bezog der Papst die Annaten, d. h. die Einkünfte des ersten Halbjahrs nach der Wiederbesetzung. Für die Zusendung des Palliums (siehe Teil I, Seite 91) flössen ungeheure Summen nach Rom; wenn man alles berechnet, hatte der ,Stuhl Petri6 eine jährliche Einnahme von 300 000 Gulden aus dem Reiche. Dazu kamen die liegenden Güter der Kirche, die auf ein Viertel bis ein Drittel alles Grund und Bodens geschätzt wurden. Sehr große Kosten verursachte der Besuch päpstlicher Legaten und Nuntien, die aus das glänzendste verpflegt wurden. Nicht geringere Aufmerksamkeit als bei den Einnahmen der Geistlichkeit widmeten ernstgesinnte Vaterlandssreuude den Eingriffen des Papstes in die staatliche Rechtsordnung. 1328 ward ein Interdikt über Gotha verhängt, und die Geistlichen wollten weder läuten noch singen. Da gebot Landgraf Friedrich, ihnen alle Lebensznfnhr abzuschneiden, auch drohte er, alle Priester in ein Kloster einzusperren.

6. Vom großen Interregnum bis zur Reformation - S. 122

1893 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
122 Pfeffer und anderen Gewürzen gefüllt war, leeren. Konnte er es nicht, hatte er eine Geldstrafe in die Büchse der Gesellen zu zahlen. In späteren Zeiten arteten die Festlichkeiten der Gesellen aus, die un-sinnigsten und rohesten Quälereien wurden für Neuhinzngekommene und junge Gesellen ersonnen. Oftmals dauerten die Schmäuse, Tänze u. dgl. Tage, ja Wochen hindurch; iu wenigen Stunden verpraßte man, was durch die mühsame Arbeit der Woche sauer verdient war. Nicht selten entspannen sich bei den Gelagen hitzige Kümpfe, die mit der ersten besten Waffe aus der Stelle ausgefochten wurden. Außer diesen besonderen Festlichkeiten gab es dann noch die „blauen Montage", die ein ordentliches Arbeiten verhinderten, laiiqung Naturgemäß strebte jeder tüchtige Geselle darnach, nach beendigter weifte ®an‘)eräe^ Meister zu werden. Am leichtesten kamen die Söhne von würde. Meistern zu dieser Ehre, ihnen wurde in einigen Gewerben sogar das Meisterstück erlassen, das der Regel nach von allen Bewerbern um die Meisterschaft gefordert werden sollte. Auch denjenigen, die eines Meisters Tochter oder dessen Witwe heirateten, wurde die Aufnahme nicht sehr erschwert, sie hatten beim Eintritt in die Zunft aber höhere Gebühren zu zahlen als die Meistersöhne. Mit vielen Schwierigkeiten hatte jedoch ein Fremder, der sich um das „Amt" bewarb, zu sümpfen. Die Aufnahmebedingungen wichen bei den verschiedenen Gewerben meistens voneinander ab. Bei den Schneidern in Leipzig z. B. wurde die Aufnahme anfänglich noch nicht von dem Meisterstück abhängig gemacht, sondern nur verlangt, daß der Bewerber 4 Pfund Wachs, ein Viertel Bier und einen breiten Vierdung, d. i. der vierte Teil eines Pfundes Silber, geben solle, wovon die Hälfte der fürstlichen Kasse zufiel. Als später die Aufnahmebedingungen verschärft wurden, forderten die Weißgerber: Der Aufzunehmende soll das Handwerk muten, d. h. er soll nach der Anmeldung bei der Innung von einer Morgensprache bis zur andern, d. i. ein ganzes Jahr, auf die Zulassung warten. Während dieses Mut- oder Wartejahres hatten die Jnnungsmeister Zeit, den Wandel und die Leistungen des Bewerbers kennen zu lernen. Ferner wird verlangt: „Der Aufzunehmende soll fromm und ehrlich geboren sein und dem Rate gut genug zu einem Bürger, auch soll er, wenn er nicht eines Meisters Sohn ist, wenigstens verlobt sein." Später kam noch das Mutgeld von zwei Groschen, und ein Eintrittsgeld von fünfzig Groschen außer der althergebrachten Wachsabgabe hinzu. Überhaupt erforderte der Eintritt eines Meisters in die Innung im Laufe

7. Das Zeitalter der Reformation, Das Jahrhundert des großen Krieges, Das Zeitalter der unumschränkten Fürstengewalt - S. 5

1900 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
5 Scheidung nach Berufen; das Volk spaltete sich in Geistliche, Ritter, Handel- und Gewerbetreibende und Bauern. Innerhalb dieser berufsmäßigen Gliederung aber machte sich doch das alte Geburtsprincip wiederum geltend: es entstand die Anschauung, daß jeder zu einem bestimmten Berufe, zu dem seines Vaters geboren werde. Und selbst im Priesterstande erlangte die Unterscheidung nach dem Stande der Geburt immer größere Bedeutung: die angesehenen mit) einträglichen Stellen blieben mehr und mehr dem ritterlichen Stande vorbehalten. Die Machtstellung der Geistlichkeit und des ritterlichen Adels beruhte aber darauf, daß sie den bei weitem größten Teil des nationalen Bodens in ihre Hände gebracht hatten und somit über den größten Teil der Erträge der nationalen Arbeit verfügten, die ganz überwiegend landwirtschaftliche Arbeit war. Mit der wachsenden Bevölkerungsdichtigkeit und der Zunahme von Handel und Verkehr wuchs jedoch diesen Ertrügen gegenüber die Macht des Geldes; die Möglichkeit der Ansammlung von Kapital in einer Hand war gegeben. Die Städte als Mittelpunkte des Verkehrs vereinigten die Handel- und Gewerbetreibenden in ihren Mauern; das Zusammenwohnen und die Verfügung über das neue Machtmittel, das Geld, schuf diesen Ständen eine Reihe von Annehmlichkeiten und Genüssen, die dem social höher bewerteten, aber nur über die schwerer verwertbaren Naturalerträge seines Besitzes verfügenden Adligen versagt blieben. Das Streben des Adels ging nun dahin, einerseits durch möglichste Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen die Mittel zu gewinnen, um es den verachteten „Städtebauern" gleichzuthun, andererseits mit Hilfe der Staatsgewalt den Gegner an der Ausnutzung seiner wirtschaftlichen Überlegenheit zu hindern. Erst seitdem die Konkurrenz des Bürgertums fühlbar war, wurde der Grundbesitz von den Adligen als vornehmste Erwerbsquelle, als Grundlage ihrer Existenz angesehen; aus den Rittern wurden Grundherren oder Gutsherren. Mochten sie selbst wirtschaften oder nicht, alle suchten sie die Leistungen ihrer Bauern aufs äußerste anzuspannen. Erst seitdem ward ihnen auch der Fürstendienst, bisher ein Ehrenrecht und eine Ehrenpflicht, zur Einnahmequelle; sie übernahmen bestimmte Funktionen gegen bestimmte Besoldung. Und wo sie sich dagegen sträubten, wie es die Re ich sritter sehnst im Südwesten Deutschlands that, wo sie so ein Mittel des Unterhalts aus Standesstolz von sich wiesen, da ging es mit ihnen am schnellsten bergab. Das Streben der Herren

8. Das Zeitalter der Reformation, Das Jahrhundert des großen Krieges, Das Zeitalter der unumschränkten Fürstengewalt - S. 107

1900 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
107 wohl mit einiger Verwunderung die rötliche Farbe derselben; auch kam ihm vor, als wenn die alten feinen Joachimsthaler seltener würden und alle Lebensbedürfnisse immer höher im Preise stiegen. Vertrauensvoll nahm er indes noch das sonderbare Geld entgegen; es ging unbeanstandet von Hand zu Hand, und niemand hatte eine Ahnung von den wahren Gründen, welche die ungewöhnliche Bewegung im Geldwesen hervorriefen. Die Münzordnung vom Jahre 1559 hatte die aus den politischen Verhältnissen entspringende Verwirrung im Münzwesen nur teilweise °^nun-geregelt; wohl wurden die groben Sorten wie Gulden und Thaler bis 15°9' zum Eintritt des großen Krieges im allgemeinen nach dem Erlaß Kaiser Ferdinands I. geprägt, wenngleich ihre Ansmünzuug nicht mehr auf die Besitzer von Bergwerken beschränkt, sondern allen Münz" berechtigten frei gegeben sein sollte, aber gerade die Münze, die Haupt* sächlich den Verkehr des gewöhnlichen Lebens vermittelte, die Landoder Scheidemünze, war fast ganz dem Belieben der Landesherren überlassen und zeigte eine Mannigfaltigkeit, die uns noch heute einen klaren Einblick in das damalige Münzwesen so sehr erschwert. Jeder dünkte sich in seinem Lande als eigener Richter; bald verlor sich selbst der Reichsadler, ja der Name des Kaisers von den Münzen derjenigen Stände, die sich zur Annahme der Zeichen einer Reichsgewalt noch bequemt hatten. Die zahlreichen kleineren Reichsstände, die keine eigenen Bergwerke besaßen und doch münzen wollten, aber bei dem hohen Preise des Silbers das Metall von fremden Bergwerken nicht ohne Schaden beziehen konnten, begannen die alten und guten gröberen Sorten einzuschmelzen, um schlechte Scheidemünze daraus zu prägen. Durch üble Finanzlage gedrängt, sahen sich bald auch größere Reichsstände veranlaßt, zu demselben Mittel zu schreiten. Um ihre freilich verderblichen Maßnahmen richtig zu verstehen, darf man nicht vergessen, daß man damals allen Ernstes glaubte, mit ^n8. der Münzverschlechterung eine der größten Krisen in der Entwickelung unseres Volkes überwinden zu können; man muß erwägen, wie die Landesherren gerade damals in eine Geldnot geraten waren wie nie zuvor. Jetzt zuerst nahm die Herstellung einer wirklichen Staatsverwaltung wie die Gründung von Universitäten ihre Kassen in steigendem Maße in Anspruch; Vorliebe für stehende Heere und große stattliche, bisweilen nach Art von Befestigungen angelegte Schlösser, kostspielige Hofhaltung, der herrschende Luxus mit allen Ausschweifungen in Spiel

9. Das Zeitalter der Reformation, Das Jahrhundert des großen Krieges, Das Zeitalter der unumschränkten Fürstengewalt - S. 232

1900 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
232 Sinne, „die kaiserlichen Minister seien des Henkens wert, die dem Kaiser geraten, die preußische Krone anzuerkennen." Aber auf die Dauer den Lauf der Dinge zu hemmen, wäre auch ein Eugen nicht imstande gewesen, und Habsburg verkaufte mit Recht sehr teuer, was Cy ^er $eit umsonst hätte gewähren müssen, übrigens stand es nicht so, daß der Kaiser den Kurfürsten zum König erhob; davon war feine Rede. Friedrich als souveräner Herzog in Preußen machte sich selbst zum König. Es handelte sich einzig und allein um eine Frage der Etikette, der Kaiser gab nichts als die Anerkennung. Kount war der Kronvertrag unterschrieben, als Friedrich Iii. schleunigst alle Anstalten traf, die Krönung mit großer Pracht in Königsberg zu vollziehen. Am 17. Dezember brach er mit seinem Hofstaat dorthin auf; das Gefolge war so zahlreich, daß man in vier Abteilungen reisen mußte und bis Königsberg 30000 Pferde Vorspann gebrauchte. Am 20. langte der Kurfürst dort au und ordnete nun selbst die Ceremonien und Festlichkeiten aufs genaueste. Am 15. Ja-uuar 1701, während die Glocken läuteten, die Kanonen donnerten, ries auf allen Plätzen der Stadt ein Herold unter dem Jauchzen des Volkes aus, „es sei durch die allweise Vorsehung dahin gediehen, daß das bisherige souveräne Herzogtum Preußen zu einem Königreich ausgerichtet und dessen Souverän Friedrich I. König in Preußen geworden." Den Titel König i n Preußen und nicht v o n Preußen nahm Friedrich darum an, weil ihm nur der östliche Teil des Preußenlandes gehörte. Am 17. Januar stiftete er den preußischen schwarzen Adlerorden zum Andenken an die Gründung des Königreiches, dessen höchster Orden derselbe fortan war, mit dem Wahlspruch Suum cuique, Jedem das Seine. Am Dienstag den 18. Januar erfolgte die Krönung; sie geschah mit einer nie gesehenen Pracht und Feierlichkeit. Zum Zeichen, daß er seine Krone keinem Menschen verdanke als sich selbst, setzte Friedrich sie sich selber aus sein Haupt und krönte sodann die Königin. Darauf ging der Zug aus dem großen Saale des Schlosses in die Kirche; dort ließ der König nach der Festpredigt sich und die Königin durch die beiden Oberhofprediger, die er zu Bischöfen erhoben, den reformierten und den lutherischen, feierlichst salben. Eine lange Reihe von Festlichkeiten verherrlichte das große Ereignis. Sie kosteten, wie der Krönungsschmuck, viele Millionen Thaler. Auch das Volk bekam seinen Anteil an der allgemeinen Lust. Es ergötzte sich au dem Schaugepränge; auch fehlte nicht der bei der Kaiserkrönung übliche Ochse,

10. Geschichts-Bilder - S. 103

1878 - Langensalza : Greßler
103 den heißen Dank der in Rom herrschenden Partei. Zwei Tage lang hielt er einen glänzenden Triumphzug und legte nach Beendigung desselben 24 Millionen Thaler in den öffentlichen Schatz. Aber ein weit größerer Kopf, als Pompejus, war Julius Cäsar. Dieser merkwürdige Mann hatte sich schon in früheren bürgerlichen Unruhen bemerklich gemacht, und war den Verfolgungen Sulla's, der den aufstrebenden Geist des Jünglings fürchtete, nur mit Mühe entgangen. Am 10. Juli 100 vor Chr. wurde Julius Cäsar geboren. Er war ausgezeichnet als Feldherr, Staatsmann und Geschichtsschreiber. Seinen Vater verlor er früh, aber seine vortreffliche Mutter, Aurelia, gab ihm eine gute Erziehung; von ihr lernte er besonders die Freundlichkeit im Umgange, wodurch er sich nachher so beliebt zu machen wußte. Schon als Knabe zeigte Cäsar außerordentliche Talente. Er hatte einen durchdringenden Verstand, ein ungewöhnlich starkes Gedächtniß und eine lebhafte Einbildungskraft, war in Geschäften unermüdet, und konnte nach des ältern Plinius Zeugniß zugleich schreiben, lesen, hören, diktiren und zwar 4—7 verschiedene Briefe. — In feiner Jugend hatte er einen schwächlichen Körper, ein blasses, hageres Gesicht und litt oft an Kopfschmerzen; aber durch strenge Mäßigkeit im Essen und Trinken erhielt er sich gesund, und durch allerlei körperliche Uebungen, durch Laufen, Schwimmen, Fechten, Reiten stärkte er sich so, daß er späterhin alle Anstrengungen und Beschwerden des Krieges ertragen konnte. Einst machte Cäsar eine Reise nach Kleinasien, um dort sich in der Redekunst noch weiter zu bilden. Unterwegs wurde er von Seeräubern überfallen, welche 20 Talente (beinahe 25,000 Thaler) Lösegeld von ihm forderten. «Was!« rief Cäsar, »für einen Mann, wie ich bin, verlangt ihr nicht mehr? 50 Talente sollt ihr haben.« Hierauf schickte er seine Begleiter aus, das Geld zusammenzubringen. Während dessen benahm er sich nicht wie ein Gefangener, sondern wie ein Herr der Seeräuber. Wenn er schlafen wollte, befahl er ihnen stille zu sein. Zuweilen las er ihnen seine Gedichte und Reden vor, und wenn sie diese nicht lobten, so drohete er: »Dafür sollt ihr mir büßen; komme ich los, so lasse ich euch alle kreuzigen!« Die Räuber schrieben diese Freimüthigkeit seiner muntern Laune zu und hatten ihre Freude daran. Endlich brachten seine Leute die 50 Talente Lösegeld. Die Räuber setzten ihn ans Land. Aber kaum war er frei, so wußte er sich einige stark bemannte Schiffe zu verschaffen, holte die Seeräuber ein, eroberte ihr Schiff, ließ sich sein Lösegeld auszahlen und führte die Räuber nach der Küste Kleinasiens, wo er sie sämmtlich kreuzigen ließ. Bald nachher kehrte er nach Rom zurück und lebte hier mehrere Jahre sehr verschwenderisch; besonders verschenkte er große Summen
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