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1. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 43

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
43 Volk wollte den beliebten und verehrten Priester nicht ziehen lassen; er mußte in Rom bleiben und wurde bald darauf zum Papste gewählt. Nun hinderte ihn nichts, das Missionswerk in Britannien zu beginnen und zu fördern. Er sandte Glaubensboten dorthin, unterstützte ihre Predigt und machte sie fruchtbar durch Ermahnung und sein Gebet." — Mehrere Könige wurden für das Christentum gewonnen, so Ethebert von Kent 597, Eadwin von Northumberland 627, Cynegils von Wessex 635 u. a. Zum Erzbischof von Canter-bury ernannte Gregor den Benediktiner-Abt Augustinus, der nun durch Gründung von neuen Bistümern dem christlichen Glauben in England eine sichere Heimstätte zu bereiten suchte. Leider verfuhr er dabei nicht in rechter Weise. Er verletzte durch seine Unduldsamkeit die Culdeer, welche ebenfalls eifrig missionierten, indem er verlangte, daß sie die Gesetze, Sitten und Gebräuche der römischen Kirche annehmen sollten. Es entstand ein erbitterter Kamps zwischen beiden Missionen, der erst 664 auf einer Synode zu Gunsten der römischen Kirche entschieden wurde. „Doch gelang es der römischen Priester-schaft nie ganz, die angelsächsischen Nationaleigentümlichkeiten aus der Kirche zu vertilgen. Die angelsächsische Sprache blieb bis zum Einfall der Normannen Kirchensprache; die Taufformel war angelsächsisch, die Bibel war in angelsächsischen Übersetzungen unter dem Volke verbreitet. Ebenso wurde die Autorität des Papstes erst unter den Normannen in ihrer ganzen Macht begründet, das kanonische (katholische Kirchen-) Recht fand keine Geltung. Die Bischöfe wurden von den Königen eingesetzt, die Beschlüsse der Kirchenversammlungen bedurften zu ihrer Geltung der königlichen Bestätigung, die Kirchengüter waren gleich den weltlichen den Lasten und Abgaben unterworfen, die bürgerliche Gerichtsbarkeit umfaßte auch die Kleriker." (Weber.) Während noch der Streit zwischen den iro-schottischen Mönchen und den römischen Bischöfen geführt wurde, erblickte Winfried, Sprößling eines vornehmen westsächsischen Geschlechtes, das Licht der Welt (um 680). Er trat früh ins Kloster ein und lernte so eifrig, daß er bald als Lehrer thätig sein konnte. Da seine ganze Umgebung römisch gesinnt war, wurde auch er in dieser Denkweise erzogen und befestigt. 716 verließ er feine Zelle, um sich in Deutschland der Mission zu widmen. Sein erstes Arbeitsfeld war Friesland. Nachdem er noch in demselben Jahre seine Heimat besucht, die Würde des Abtes in seinem Kloster ausgeschlagen hatte, begab er sich 718 597 627 635 664 Boni- facius. 680 716 718

2. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 52

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
52 Fahnenflüchtige und solche, die den Heerbann versäumt hatten, urteilte der Kaiser selbst ab. Seife! Unter den Mitteln, im Gerichtsverfahren die Wahrheit ans Licht zu bringen, waren neben dem Eide mit Eideshelfern und Zeugenaussagen die Gottesurteile im Gebrauche. Letztere fanden statt, wenn rechtlose, also unglaubwürdige Leute einen Prozeß führten oder wenn eine Zeugenaussage der andern das Gleichgewicht hielt. Die Formen der Gottesurteile waren sehr verschieden: der Zweikampf, aber nicht mit blanker Waffe, sondern mit Schild und Keule; die Wasserprobe, wobei entweder der Beschuldigte mit bloßer Hand aus einer heißen Flüssigkeit einen Stein nehmen mußte, ohne die Hand zu verbrennen, oder aber in kaltes Wasser geworfen wurde; trieb ihn dieses nicht wieder an die Oberfläche, so galt er für unschuldig, bettn man nahm an, daß das Wasser als ein reines Element einen Verbrecher ausstoßen würde. „Wer das glühende Eisen eine Strecke von neun Fuß tragen konnte, ohne daß seine Hand ein Brandmal zeigte, sollte für schuldlos gelten; ebenso wer über neun glühende Pflugschare schritt und die entblößten Füße nicht verletzte. Vermochte der Angeklagte einen geweihten Bissen, Gerstenbrot und Käse. mit Leichtigkeit hinabzuschlingen, so war das der Beweis der Unschuld. Verwandt hiermit war die Abendmahlsprobe. In der Kreuzprobe mußten Kläger und Angeklagter so lange vor einem Kreuze stehen, bis der eine vor Ermüdung zu Boden sank und damit sein Unrecht barthat." Strafen. Majestätsverbrechen, Raub, Totschlag in der Kirche würden mit dem Tode bestraft, auch griff man bereits zu Verstümmelungen der ©lieber. Dem Königsbann von 60 Solibi verfielen in Karls späterer Zeit folgettbe Verbrechen: Entweihung der Kirchen, Verletzung von Waisen, Witwen und Armen, die sich nicht selbst verteibigen können, Raub einer freien Frau, Branbstiftung innerhalb der Heimat, Hof- und Hausfriedensbruch, Nichtbefolgung des Heeresaufgebotes. Wie sehr der einsichtsvolle Herrscher den Einfluß der christlichen Kirche schätzte, geht namentlich aus den Verfügungen hervor, die er zum Schutze berfelben in dem eroberten Sachsen erließ und die nach Nitzsch wahrscheinlich der Zeit des Paderborner Maifeldes von 777 angehören. Die christlichen Kirchen in Sachsen sollen eine höhere Verehrung genießen, als früher die Heiligtümer der Götter; diese Kirchen empfangen zugleich das Asylrecht, d. i. das Recht, Verfolgten eine Stätte der Zuflucht und des Schutzes zu fein. Zur Unterhaltung

3. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 80

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
80 1033 Wahl Krö- des Königs 1077 und sächsischen Erzgebirge die südthüringische Mark, nach Osten von diesen Marken schloß sich die Mark Meißen an. Auch im Süden bildeten sich Grenzgrafschaften: die bayrische Ostmark (Österreich), die steirische und die kärn thnische Mark. Konrad Ii. vereinigte 1033 auf dem Tage zu Peterlingen das burgundische Reich mit dem deutschen, welches sich jetzt bis zum Mittelmeer ausdehnte und Marseille und Arles zu seinen Städten zählte. Auch der größere Teil Italiens etwa bis zum Garigliano gehörte zum Verbände der deutschen Weltherrschaft. Lehnsherrschaft übten die deutschen Könige über Polen und Dänemark, welches erst unter Knud dem Großen srei wurde; zeitweilig stand auch das Westfrankenreich unter dem Schutze des deutschen Königs (Otto d. Gr.). Letzterer wurde gewählt. Zu diesem Zwecke traten die (Stämme mit ihren weltlichen und geistlichen Fürsten zusammen. Die Entscheidung lag naturgemäß in den Händen der Fürsten. Unter ihnen war der Erzbischof von Mainz der erste. Er berief den Wahlreichstag und gab auf demselben zuerst seine Stimme ab. Bis zum Reichstage von Forchheim 1077 zur Zeit Heinrichs Iv. galt der Grundsatz, die Krone in der herrschenden Familie forterben zu lassen, eine eigentliche Wahl fand also erst dann statt, wenn der König ohne nähere Erben verstorben war. Einzelne Stämme haben indes stets verlangt, daß der Erwählte von ihnen noch besonders bestätigt werden müsse. (Die Sachsen bei Heinrich Ii. und Konrad Ii) Im Laufe der Zeit trat die Mitwirkung des Volkes bei der Wahl immer mehr zurück, und nur die angesehensten unter den Fürsten, die man schon mit dem Namen Kurfürsten (Electores) bezeichnete, erkoren den Herrscher. Als Kurfürsten nennt der Sachsenspiegel neben dem Erzbischof von Mainz seine beiden Amtsgenossen, die Erzbischöfe von Köln und von Trier; von weltlichen Fürsten den Pfalzgrafen am Rheine, den Herzog von Sachsen und den Markgrafen von Brandenburg. Wahl- und Krönungsstadt war lange Zeit hindurch die alte Residenz Karls d. Gr., Aachen in Lothringen, und weil dieses zum Kirchensprengel Kölns gehörte, so fiel auch dem Kölner Bischöfe das Recht zu, den neugewählten Herrscher zu falben und zu krönen. (Abweichend von der Regel geschah die Wahl Heinrichs Ii. und Konrads Ii. in Mainz, der dortige Bischof vollzog Salbung und Krönung, Konrad Iii. ward in Koblenz gewählt, Friedrich I. in Frankfurt a. M.) Später fand die Wahl regelmäßig

4. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 81

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
81 in Frankfurt a. M. statt. Beabsichtigte der deutsche König, die Kaiserkrone zu erwerben, so mußte er nach Rom ziehen, nur der Papst war berechtigt, Salbung und Krönung zum römischen Kaiser deutscher Nation zu vollziehen. Der neue König wurde stets als Franke angesehen. gleichviel, welchem Stamm er entsprossen sein mochte. Er leistete dem Reiche den Eid. ,daß er Recht stärken, Unrecht kränken und des Reiches Ehre und Wohlfahrt nach allem Vermögen vertreten wolle.' Er nahm darauf den Huldigungseid von den Fürsten entgegen. denen er die Sehen des Reiches bestätigte oder von neuem verlieh. Zum Königsschmucke gehörten Mantel, Krone, Scepter und^A-r^ Schwert, Armspangen und Ring, Lanze, Kreuz und Reichsapfel. Diese Abzeigen der Königswürde wurden in späterer Zeit auf festen Burgen (Hammerstein, Trifels) aufbewahrt. ,Der König war der Hort aller Schwachen. Gewährleister der^Jas^ Standesrechte und des Besitzes; er übte den Landfrieden und schirmte die, Königs, welche ihre Beschäftigung zu weiten Reifen nötigte und sie der Habgier der mancherlei Gewalthaber im Reiche aussetzte. Mit dem Kaisertums war die Schutzherrschaft über die Kirche verbunden. Wie des Königs Schutz Habe und Person der Reichsgenossen sicherte, so bedeutete Entziehung des Schutzes, Verlust der königlichen Gnade, ihre Auslieferung an allerlei Gewaltthat/ Wie zur Zeit Karls des Großen war der König oberster Gerichtsherr wie auch oberster Leiter des Kriegswesens. Auch der Hofdienst veränderte sich nicht wesentlich. Er gliederte sich wie früher nach den vier Erzämtern des Truchsessen, des Schenken, des Käm--merers und des Marschalls. Bei feierlichen Gelegenheiten trug wohl ein fremder Fürst als Vasall des Königs diesem das Schwert vor. Seit den Zeiten Ottos d. Gr. bestand eine Hofkapelle, deren Aus-bitdung das Werk des großen Erzbischofs Bruno, des Bruders vonrapeuc' Otto I. war. In diese wurden junge Geistliche aufgenommen, die sich durch Bildung und Einsicht auszeichneten; man nannte sie Hof-fapläne. Sie empfingen durch ihren Vorsitzenden, den Kanzler, vielseitige Belehrung in weltlichen und geistlichen Dingen; sie hatten unter seiner Leitung die Schriftstücke und Briefe anzufertigen, die für den König und den Reichstag bestimmt waren. Für Urkunden und ähnliche Arbeiten lagen bestimmte Formulare vor. nach denen die Kapläne sich richten mußten. Aus den Reihen der Hofkapläne nahm der König gern die Männer, denen er wichtige Bistümer anvertrauen wollte. Sie waren in feine Staatskunst vollständig eingeweiht, und Deutsche Kulturgeschichte. L 2te Aufl. ß

5. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 139

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
139 geändert. Wie früher baute man erst Winter-, dann im folgenden Jahre Sommersrucht und ließ im dritten Jahre das Feld brach liegen (Dreifelderwirtschaft). Das Pflügen besorgte man mit Hilfe der Ochsen, zum Mähen bediente man sich der Sensen. Wiesen wurden meistens nur einmal gemäht und dienten dann dem Vieh zur Weide. Die Hauptfrüchte waren Weizen und Roggen, Gerste und Hafer, Gemüse, Hülsenfrüchte und Flachs. Um Acker- und Gartenbau machten sich einige Orden verdient, namentlich die Cistercienser und Prämonstra-tenser, aber auch manche Burgherren legten einen Ziergarten und Baumgänge an. Allmählich steigerte sich die Nachfrage nach den Erzeugnissen der Ackerwirtschaft und des Gartenbaues. In den Städten wuchs die Gewerbethätigkeit, Handel und Verkehr entzogen die Bürger der bis dahin betriebenen Landwirtschaft immer mehr und zwangen sie dadurch, von den Bauern zu kaufen, was sie brauchten. Hierdurch wurden letztere veranlaßt, ihrer Arbeit mehr Aufmerksamkeit und größeren Fleiß zu widmen, um reichlichere und bessere Erzeugnisse des Bodens liefern zu können. Die Viehzucht blühte auf, die Pferdezucht gewann durch den Reiterdienst, die Schafzucht stieg infolge des Wollengewerbes in den Städten, die Bienenzucht lieferte den Klöstern und Kirchen Wachs zu Kerzen, der Honig wurde als Würze der Speisen und Getränke statt des später hergestellten Zuckers verwendet, auch diente er zur Bereitung des Met. Die vielen Fasttage, welche die Kirche vorschrieb, zwangen zum Betriebe der Fischzucht und des Fischfanges. Die immer zahlreicher werdenden Bierbrauereien förderten den Anbau von Hopsen und Gerste. Nach und nach waren auch die Preise gestiegen. „So kostete ein Huhn im zehnten Jahrhundert noch i/2 Pf. — 18 im elften schon 1 Pf. — 36 Denselben Preis hatte eine Mandel Eier, das Doppelte und Dreifache eine Gans. Ein fettes Schwein kostete 20—24 Pf. — 7—8,40 Ji nach unserm Gelde, ein Schaf 10 Pf. — 3,50 Ji“ Daß auch der Weinbau weit verbreitet war, ist an anderer Stelle bereits ausgeführt worden. „Umfänglichere Weinberge gab es namentlich bei den größeren geistlichen Stiftungen; sie wurden durch Hörige bestellt, die außerdem von ihrem eigenen kleinen Besitztum ihren Herren einen Weinzehent abliefern mußten." Großen Nutzen gewährten die ungeheuren Waldungen, die allerdings eifrig gelichtet wurden, wodurch ein Steigen der Holzpreise entstand. Auf den Waldblößen herrschaftlicher Forsten durften die

6. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 82

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
82 so bürste er soffen, daß sie als Bischöfe feine Bestrebungen gegenüber aufsässigen weltlichen Fürsten unterstützen mürben. (Heinrich Ii. und Konrab Ii.) Der König unterzeichnete die ihm vorgelegten Schrift* stücfe nicht mehr mit feinem vollen Namen, fonbern mit einer künstlichen Zusammenstellung von Buchstaben, aus benen fein Name ge-bilbet werben konnte (Monogramm). (Vergl. die Unterschrift Ottos b. Gr. unter einer Urfunbe, die sich auf dem Rathaufe zu Goslar befinbet.) Zur Gültigkeit des Schriftstückes war außer der Unterschrift des Königs biejenige des Erzkanzlers erforberlich; gewöhnlich unterschrieb der Kanzler in Vertretung des Erzkanzlers. Für Deutsch-lanb bekleibete der Erzbischof von Mainz biefes Amt. fürjtalien der Erzbischof von Köln und für Burg und der Erzbischof von Trier. Neben den geistlichen erscheinen zur Zeit Heinrichs Iv. auch weltliche Herren als Berater (Negierungsräte) des Königs. Diese waren häufig dem Stanbe der Ministerialen entnommen. Königs- Einige Herrscher haben nach ihrer Krönung einen ,Krönungsritt' nttl durch die einzelnen Fürstentümer des Reiches unternommen; bei biefer Gelegenheit pflegten biejenigen zu hutbigen, die nicht bei der Wahl ober bamals anberen Sinnes gewesen waren. Bei feinen Reifen durch das Reich übte der König an dem Orte, wo er sich aufhielt, die Ge-tnb richtsbarfeit aus. Zur Feier hoher Kirchenfeste versammelte er die Fürsten und Großen der Umgegenb an feinem Hofe (Hoftag) und besprach Regierungsangelegenheiten mit ihnen. Betrafen biefe das ganze Reich, so ergingen Einlabungen zur Versammlung an alle Großen (Reichstag). Alles, was die Würbe und Ehre des Reiches förbern ober schäbigen konnte, Aufrechterhaltung der Orbnung (Lanb-friebe), Stellung zu den fremben Völkern. Rechtsstreitigkeiten, Aburteilung hochverräterischer Fürsten, kam zur Verhanblung, die der König leitete. Er griff auch wohl selbst als Rebner ein; bei Angelegenheiten, die ihnen befonbers am Herzen lagen, haben einige Herrscher Bischöfe und Fürsten sogar kniefällig gebeten. (Heinrich Ii., Konrab Ii., Heinrich Iv.) Am Schluffe der Besprechungen forberte der König einen der Fürsten auf, in kurzen Worten die Entfcheibung des Reichstages aufzusprechen. Diesem Spruche stimmten die übrigen Anwefenben zu, und der König erhob ihn zum Gesetze, iunfler Es würde mehr und mehr Regel, daß die Fürsten an der Re-gierung des Reiches teilnahmen. Karl b. Gr. hatte die Großen seines Komge.reiches zu Beamten herabgebrückt, aber schon seine nächsten Nach-

7. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 117

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
117 und neue an deren Stelle erhoben. Geistlichkeit und Volk von Rom mußte des Kaisers Recht anerkennen, daß jeder neue Papst der kaiserlichen Bestätigung bedürfe. Aber die schreckensvolle Revolution gegen Heinrich Iv. änderte diese Lage der Dinge vollständig. Heinrichs großer Gegner, Gregor Vii., hatte schon als Kardinal den Beschluß der päpstlichen Regierung durchgesetzt, in Zukunft den Papst allein von den Kardinälen wählen zu lasten; der Kaiser dürfe sich, nur wenn er darum bitte und dann persönlich erscheine, an der Wahl beteiligen. Als Papst steigerte Gregor seine Ansprüche dann noch ganz bedeutend: Von einer Bestätigung des Papstes durch den Kaiser war keine Rede mehr; kein weltlicher Fürst sollte in Zukunft einen Bischof durch Verleihung von Ring und Stab (Investitur) in sein geistliches Amt einsetzen; ebenso belegte der Papst es mit der Strafe des Bannes (Ausschließung aus der kirchlichen Gemeinschaft), wenn ein Bischofsamt für Geld verliehen wurde (Simonie); endlich verlangte er, daß alle Geistlichen ehelos sein sollten (Colibat). Zur Unterstützung seiner Forderungen bediente Gregor sich der „falschen Dekretalen (päpstliche Entscheidungen oder Aussprüche) des Isidor". Letzterer war ein römischer Priester (Jsidorus, auch wohl Merkator oder Pekkator genannt). Er hatte in der ersten Hälfte des neunten Jahrhunderts eine Sammlung älterer Aussprüche von Päpsten veranstaltet. Diese Sammlung enthielt Lehrsätze, welche sich in den amtlichen Sammlungen der päpstlichen Dekretalen nicht fanden. Und zwar waren dies insgesamt solche Lehrsätze, welche aus Erweiterung der päpstlichen Machtbefugnisse abzielten. (Biedermann.) Gregor Vii. erregte durch seine Ansprüche einen furchtbaren Kamps, der sich durch mehrere Jahrhunderte zog. Über die Wirkung des Eheverbotes sagt Lambert von Hersfeld folgendes: „Der gesamte Priesterstand erhob sich gegen das Colibatgesetz mit heftigem Unwillen; sie riefen taut, der Mann fei ein völliger Ketzer und seine Lehre unsinnig, da er die Menschen mit gewaltsamer Forberung zwingen wolle, nach Art der Engel zu leben und, indem er der Natur ihren gewohnten Laus verweigere, der Unzucht und Zwietracht die Zügel lockere. Fahre er so fort, so wollten sie lieber das Priestertum als die Ehe ausgeben" u. s. w. Auch die Mönche von Clugny und viele Bischöfe erklärten sich gegen den Papst, letztere wollten von der Zumutung, sich entweber von ihren Frauen ober von ihrem Amte zu trennen, nichts wissen und weigerten sich, nach Rom zu gehen, wohin der ,gefährliche Mensch', Gregor Vii., sie wegen Simonie geloben

8. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 118

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
118 Das Heer. hatte. Was half es ihnen, daß sie protestierten! Am Ende des Kampfes beugten sich die Kaiser vor der Tiara; Heinrich V. verzichtete im Konkordate zu Worms (1122) auf die Investitur und behielt nur das Recht der Belehnung für die weltlichen Besitzungen; Friedrich I. beugte sich zu Venedig vor Alexander Iii., der die Seele des lombardischen Städtebundes war; Innocenz Iii. beseitigte endlich 1198 die Lehnsherrschaft des Kaisers über Rom und die Marken. Fortan galt des Papstes Befehl in Deutschland mehr als der kaiserliche Wille, die kaiserliche Herrschaft war in ihren Grundlagen zerstört; aber auch die siegreichen Päpste wurden ihres Sieges nicht froh, für den deutschen Oberherrn tauschten sie bald den französischen ein, der sie ganz und gar seinen Zwecken dienstbar machte. In den großen Kämpfen der Kaiser gegen die Fürsten und gegen die Päpste waren die Grenzen, welche menschlichen Ansprüchen gesteckt sind, oft sehr wenig oder gar nicht beachtet worden. Man hatte auf beiden Seiten Rechte gefordert, die nur einer der streitenden Parteien zustehen konnten, und Bestimmungen getroffen, deren Erfüllung nur durch Gewalt zu erreichen war. Der Sieg mußte naturgemäß dem Mächtigsten zufallen; wer die meisten Machtmittel befaß, feien diese weltlicher (Geld. Soldaten, Waffen, Festungen u. dgl.) oder geistlicher Natur (Bann, Interdikt), und dazu sich der geistigen Überlegenheit erfreute, die Herzen und Gewissen zu seinem Dienste zwang, der durfte auf den endlichen Triumph feiner Sache mit Sicherheit rechnen. Dies führt zu der Frage, worin Macht und Recht im deutschen Reiche bestanden und wie sie gehandhabt wurden. Seitdem das Lehnswesen alle Schichten der Bevölkerung ergriffen und in der einen ober andern Weise den Einzelnen an seinen Platz gestellt hatte, war im Heerwesen einen gewaltige Veränderung eingetreten. An die Stelle der waffenfähigen Freien, deren Zahl sich bedenklich verminderte, setzten sich die Vasallen und Ministerialen. Bei einem Aufgebot zum Kriege wurden diese von ihrem Lehnsherrn einberufen und kriegsmäßig ausgerüstet. Wer von den Lehnsleuten daheim bleiben durste, hatte für diese Vergünstigung eine Summe Geldes an den Oberherrn zu zahlen. Ebenso mußten auch die Bauern und die hofhörigen Hanbtnerfer in den Stäbten zu den Kosten des Kriegszuges beisteuern. Nur im Falle der Not, wenn der Feind ins Land brach, war jedermann im Volke zum Kriegsbienst verpflichtet, auch zum Festungsbau konnte das Volk herangezogen werden.

9. Vom großen Interregnum bis zur Reformation - S. 13

1893 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
13 er selbst aber, der berufene Schirmherr und Mehrer des Reichs, that nicht das geringste von Bedeutung, um dem Übel zu wehren. Unter solchen Verhältnissen vollzog sich eine Wandlung in Deutschland, die durch Jahrhunderte dauerte und das Vaterland bis in die neueste Zeit hinein räuberischen Nachbarn zur bequemen Beute und zum Tummelplätze ihrer wilden Kämpfe preisgab. Die Einheit des Reiches war zerrissen, Deutschland zerfiel in eine Reihe miteinander verbündeter Staaten, die sich gegenseitig mit Mißtrauen betrachteten. Die rechtlichen Formen dieses neuen Staatenbundes finden sich in drei Urkunden ausgesprochen: in der „goldenen Bulle" vom Jahre 1356, im westfälischen Frieden 1648 und in der „Wiener Bundesakte" vom 8. Juni 1815. König oder Kaiser Karl Iv. — diese Bezeichnungen werden seitg®^ng Rudolf v. Habsburg nebeneinander gebraucht, bis Maximilian I. beim S8uae-Antritt seiner Regierung den Titel Kaiser annahm, ohne die Krönung in Rom zu erwarten — versammelte die Stände des Reiches — geistliche und weltliche Fürsten — im Jahre 1355 zu einem Reichstage in Nürnberg. Der theologisch gebildete und zugleich eitle und abergläubische Kaiser, dem es indes weder an staatsmännischer Begabung noch an Erfahrung fehlte, arbeitete hier mit den Ständen ein Gesetz aus, welches „für alle Zukunft" die Ordnung der deutschen Rechtsverhältnisse namentlich in betreff der Stellung der Fürsten in ihren Ländern und zum Reiche festsetzen sollte. Als sich bald nach der am 10. Januar 1356 erfolgten Veröffentlichung der in dreiundzwanzig Kapiteln ausgesprochenen Beschlüsse Widerspruch gegen einzelne Artikel erhob, so fügte man auf dem Reichstage in Metz in demselben Jahre noch sieben Kapitel hinzu. Das Gesetz, mit dem goldenen Siegel versehen, erhielt den Namen der goldenen Bulle; es wird auch wohl Carolina genannt. Die goldene Bulle behandelt zunächst die Kaiserwahl, spricht sodann von deu Vorrechten der Wahl- oder Kurfürsten und schließt mit Bestimmungen über den Landfrieden. Ein Teil der Verordnungen — die Verfügungen über das Ceremoniell (die bei Feierlichkeiten und festlichen Gelegenheiten zu beobachtenden Gebräuche), die Kleidung, die Rangverhältnisse u. dgl. rührt sehr wahrscheinlich von dem in dieser Beziehung äußerst sorgfältigen Kaiser selbst her. „Der Kurfürst von Mainz als Erzkanzler des Reiches muß binnen Wahl, einem Monate nach dem Tode des Kaisers die Kurfürsten berufen; versäumt er es, fo treten sie von selbst binnen den nächsten drei

10. Das Zeitalter der Reformation, Das Jahrhundert des großen Krieges, Das Zeitalter der unumschränkten Fürstengewalt - S. 12

1900 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
12 Heldentum des Altertums neu erweckte, dadurch die Städte und Staaten Italiens mit diesen nach Macht und Ehre dürstenden, gewaltthätigen Tyrannen erfüllte! Nie gab es eine Gesellschaft, so glänzend gebildet und doch so tief unsittlich wie jene Gesellschaft Italiens in der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts. Und das Papsttum der Renaissance? In der Person eines Innocenz' Viii. und eines Alexanders Vi. hatte die tiefe Unsittlichkeit der Renaissance, mit Mord, Verrat und Unzucht sich befleckend, den päpstlichen Thron bestiegen. Ihnen folgte Julius Ii., ein Feldherr mehr denn ein Geistlicher, dessen Lebenswerk Krieg und Gewaltthat war, um den Kirchenstaat zugleich zu vergrößern und innerlich zu politischer Einheit zu führen; dann Leo X., der feine Kunstkenner, der hochgebildete Mann, der Gönner Raffaels und Michelangelos. Die Interessen der Renaissance waren im letzten Grande den Interessen der Kirche entgegengesetzt, und die Hochflut des geistigen Lebens, welche um das Jahr 1500 das Abendland mit sich fortriß, schien, anstatt die Rettung zu bringen, vielmehr das endgültige Verderben zu beschleunigen. Allerdings, in Deutschland nahm die geistige Entwickelung einen etwas andern Verlauf. Hier war vornehmlich der Herd jener großen Reformationsbewegung des fünfzehnten Jahrhunderts gewesen, welche durch die Konzilien zu Konstanz und Basel die ganze Welt erschüttert hatte. Hier waren auch jetzt, im Beginn des sechzehnten Jahrhunderts, die geistlichen Interessen noch in starkem Übergewicht. Sie waren es, welche der deutschen Renaiffancebewegnng, dem Humanismus, eine entschiedene Richtung auf das Kirchliche verliehen. Zu tief waren die großen Anliegen, welche allein durch das Christentum ihre Befriedigung finden konnten, in dem Herzen der Nation lebendig; zu mächtig war die Kraft, mit welcher das Volk nach der Gewißheit feines Seelenheils verlangte, als daß es über irgend etwas anderem dieses seines größten Begehrens hätte vergeben können. So kam es, daß der Humanismus durch Erasmus von Rotterdam das Neue Testament, durch Reuchlin das Alte Testament den Gebildeten der Nation aufs neue in der Ursprache in die Hand gab, daß man die Philologie verwertete, um gerade auch der Theologie zur vollen Kenntnis ihrer Urquellen zu verhelfen, ja, daß man hoffte, durch die philologische Schriftforfchuug die Wiederbelebung der Kirche unmittelbar ins Werk setzen zu können. Aber der Bildung dieser Männer fehlte die Feuerkraft großer Über-
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