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1. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 12

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
\2 Iii. Die Begründung der Habsburgischen hausmacht Nach dem Tode des Grafen von Kiburg bemächtigte sich Graf Rudolf von Habsburg fast aller Güter und Besitzungen mit (Bemalt, obwohl von den meisten bestritten wurde, daß er der rechte Lrbe sei. — Nach dem Code Kaiser Friedrichs riß jeder der Herren von den Reichsgütern an sich, was er irgend erlangen konnte. Graf Rudolf besetzte Breisach und hielt es eine Zeit lang in seiner Gewalt. Da ließ der ehrwürdige Herr Bischof Heinrich von Basel dem Grafen Rudolf melden, daß Breisach ihm gehören müsse, weil es ihm nach (Erbrecht zustehe. Graf Rudolf antwortete, er wolle Stadt und Burg in des Bischofs Gewalt liefern, wenn dieser ihm 1000 Mark Silbers für sein Recht gebe. Der Bischof aber gab ihm 900 Mark und erhielt so die Stadt, die er innehatte, bis Rudolf zum römischen Könige gewählt wurde. (In den beiden folgenden Jahren erpreßt der Graf vom Bischof noch je 100 Ittarf; als er im dritten Jahre 200 Mark verlangt und der Bischof die Zahlung verweigert, bricht der offene Kampf aus. 3tn Lager vor Basel bietet Burggraf Friedrich von Nürnberg Rudolf im Aufträge der Kurfürsten die Königsfrone an; Breifach fällt an das Reich zurück.) 2. Bericht der Bischofs von Glmütz an Papst Gregor X. 16. Dez. 1273 (Emler, Regesta Bohemiae et Moraviae Ii, 342. Die deutschen Verhältnisse sind schlimm, niemand gedenkt des allgemeinen Wohles, jeder sorgt nur für sich. Die Fürsten sind unbotmäßig,- sie wünschen zwar einen guten und weisen König, wollen ihm aber keine Macht lassen. 3a, lieber wählen sie zwei, wie früher stlfons und Richard und jetzt wieder Alfons und Rudolf. Da bedürfte es eines gewaltigen Kaisers, der, mit dem willen des Papstes und des Konzils eingesetzt, mit mächtiger Hand den Frieden im Reiche herstellen und dann an der Spitze der Christenheit ausziehen könnte, das heilige Land zu befreien. — U)er aber soll dieser Kaiser sein, wer soll auch nur die nächsten Gefahren bannen, die dem Christentum von den halbheidnischen Ungarn und Kumanen,1 den heidnischen Lithau-rern und Preußen drohen? Die uneinigen deutschen Fürsten sind ohnmächtig. stilein der König von Böhmen ist dazu imstande! 3. Beschlüsse des Reichstages zu Nürnberg über die Revindikation des Reichsguter und den Empfang der Reichslehen. 19. November 1274. Mon. Germ. Const. Iii, 59f. 1. Zuerst forderte der König, daß durch Urteil entschieden werde, wer Richter fein solle, wenn der römische König wegen kaiserlicher und dem Fiskus zustehender Güter und anderer dem Reich oder dem König zugefügter Unbilden gegen einen Reichsfürsten Klage zu erheben wage. Und es wurde von allen anwesenden Fürsten und Herren entschieden, daß der Pfalzgraf bei Rhein die Gewalt besitze, zu richten über Klagen, die der Kaiser oder König gegen einen Reichsfürsten erheben will. 2. stls nun besagter Pfalzgraf auf dem Richterstuhl saß, begehrte der König zuerst, daß durch Urteil ent« 1 (Ein türkischer Stamm, der seit einigen Jahrzehnten zwischen Donau und Theiß angesiedelt war.

2. Von 911 - 1198 - S. 25

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Reichstag von Roncaglia 1158. Zerstörung Mailands 1162 25 zwingen ist, doch ihn, den sie als ihren eignen gütigen Fürsten empfangen müßten, oft, wenn er sein eigenes Recht fordert, feindselig aufnehmen_________ Unter allen Städten dieses Volkes behauptet jetzt Tslediolanum (Mailand) den ersten Rang. . . . Diese Stadt gilt nicht nur wegen ihrer Größe und der Menge tapferer Männer, sondern auch darum, weil es zwei benachbarte in öemselben Winkel gelegene Städte, nämlich Cuma und Lauda, seiner Herrschaft einverleibt hat, für mächtiger als die anderen Städte, wie erzählt worden ist. wie nun bei den hinfälligen Dingen (dieser Welt) infolge der Lockung des lachenden Glückes zu geschehen pflegt, so blähte auch Mailand, erhoben durch das Glück, sich zu so großer Frechheit des Stolzes auf, daß es sich nicht nur scheute, alle Nachbarn zu befeinden, sondern auch, die Majestät des Fürsten selbst nicht fürchtend, jüngst seinen Zorn auf sich zu ziehen wagte. .^Vernichtung der italienischen Städtefreiheit: Reichstag von Roncaglia 1158. Definition der Regalien durch die Rechtsgelehrten von Bologna. M. G. Constitutiones I, S. 244f. ...Regalien sind: heerbänne (arimanniae), öffentliche Wege, schiffbare Flüsse und solche, aus denen schiffbare gemacht werden, Häfen, Uferzölle, Abgaben, die gewöhnlich telonea (Transit- und Marktzölle) genannt werden, Münze, Gerichtsgefälle, erledigte Güter (bona va-cantia) und solche, die Unwürdigen auf Grund der Gesetze entzogen werden, abgesehen von denen, die durch besondere Verfügung gewissen Personen übertragen werden; die Güter derer, die unerlaubte Ehen schließen, der verurteilten und Geächteten gemäß den Bestimmungen der neuen Konstitutionen, Stellung von Posten und Lastwagen, Schiffen und eine außergewöhnliche Beisteuer zur allerglücklichsten königlichen Heerfahrt (Romzug), Silberbergwerke, Pfalzen in den gewohnten Städten, (Erträge der Fischereien und Salinen, die Güter der Majestätsverbrecher und die Hälfte des ohne Absicht in dem (Eigen des Kaisers oder der Kirche gefundenen Schatzes; ein solcher Schatz, dem absichtlich nachgeforscht worden ist, gehört ihm ganz. r >. - c) Zerstörung Mailands 1162. Chronica regia Coloniensis 1 1162; ed. waitz, Ss. rer. Germ. 1880, S. 110f. Die Bürger von Mailand gerieten in dumpfe Verzweiflung, zogen, indem sie auf jeden vertrag verzichteten, die Unterwerfung auf 1 Die Kölner Königschronif entstand im 12. Jahrh., der Blütezeit Kölns. Don den verschiedensten Verfassern weitergeführt, erhält sie sich den weiten Überblies über das ganze Reich und ist immer dem rechtmäßigen König in treuer Gesinnung zugetan, vgl. Wattenbach Ii, S. 441 ff.

3. Von 911 - 1198 - S. 31

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Einnahme Palermos 31 grafen Rmt, alle in der Altstadt so fest zu bauen, daß jeder mit seinen Wagen und Zugtieren sicher hinüberfahren kann. Wenn jemand durch Rlter oder allzu starke Abnutzung oder irgendeinen Schaden der Brücken einen Verlust erlitten hat, wird der Zöllner oder der Burggraf ihm nach dem Recht Ersatz zu leisten haben. 80. 10er Btauerrt oder Wall der Stadt beschädigt, wird dem Burggrafen 40 Schilling Strafe zahlen. 81. Wer über die Straße baut, wird in gleicher Weise dem Burggrafen büßen. (Er darf aber niemand die (Erlaubnis dazu geben. — 82. Niemand soll Mist oder Kot vor sein Haus legen, er müßte ihn denn gleich wegfahren wollen, ausgenommen die hierzu bestimmten Plätze, nämlich neben dem Fleischmarkt, ebenso neben St. Stephan, ferner neben dem Brunnen auf dem Pferdemarkt und bei dem Platze, der Gewirke heißt. 88. Zum Rechte des Bischofs gehört, daß er aus dieser Stadt 24 Boten habe, und zwar nur aus dem Stande der Kaufleute. Ihr Amt ist es, nur innerhalb des Bistums Botschaften des Bistums an seine Leute auszurichten. 89. Jeder von ihnen muß jährlich dreimal einen solchen Botendienst auf Kosten des Bischofs tun. 4. Ausdehnung des Reiches unter Heinrich Vi. (Einnahme Palermos 1194. Ottonis Frisingensis Continuatio Sanblasiana1 40; ed. Wilmans, S. 325f. M. G. Ss. 20. 1867. 3m Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1194 zog der Kaiser mit seinem Heer gegen die am äußersten (Ende Siziliens gelegene Stadt Palermo, welche bisher als Haupt und (Erzstuhl Siziliens und als Schatzkammer der Könige dieses Landes gegolten hatte, und nachdem er in ihrem Angesicht feine Seite aufgeschlagen, rüstete er sich zur Belagerung. (Er gab den Befehl, in den großen königlichen (Barten, der von allen Seiten umhegt und mit jeder Rrt von Tieren ergötzlich angefüllt war, einzubrechen, und ließ alle Tiere zum Hutzen des Heeres mannigfach verwenden. Da ergriff die Bürger Furcht vor der tdut des Kaisers. (Dhne Verzug suchten sie die Unterwerfung nach, und indem sie sich und das Ihrige der Gnade des Kaisers anheimstellten, baten sie demütig um Frieden. Jener willigte ein, nahm sie nach Übergabe der Stadt wieder zu Gnaden auf und ließ auf allen Türmen die kaiserlichen Banner aufhissen. Zugleich wurde ein Tag für den (Einzug festgesetzt, an welchem der Kaiser von den Bürgern mit kaiserlicher Pracht empfangen werden sollte. Unterdessen ließ der Kaiser das Heer in jedem Überflüsse schwelgen, an den erbeuteten Schätzen sich bereichern und sorgloser Sicherheit sich dahin- 1 (Dtto von St. Blasien ist ein würdiger Fortsetzer (Dttos von Freising. Rtit ihm beginnt die Darstellung wieder in historische Bahnen einzulenken. Der Verfasser war 1222 Rbt im Kloster St. Blasien im Schwarzwald, wo er 1223 starb, mit Benutzung der „Gesta Friderici“ (Dttos von Freising setzte er die Chronik in annalistischer Form bis 1209 fort in ruhiger, parteiloser Objektivität. Seine Darstellung ist formvollendet, vgl. Wattenbach Ii, S. 284f.

4. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 15

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Id) Lonstantinische Schenkung 15 Xiv. Über Tötung eines Grafen. 1. So einer einen Grafen getötet hat, soll er 24 000 Denare, das sinö 600 Sotiöi, zu zahlen schulöig sein. . . I. Die £aöung vor Gericht. 1. So einer zum Gericht nach Königsrecht1 gelaöen ist und sich nicht stellt, so soll er schulöig sein, 600 Denare, das sinö 15 Sotiöi, zu zahlen. d) tüeltherrfchaftspläne des Papsttums, ctus der Tonstantinischen Schenkung 8 (zw. 750 u. 780).8 „U)ie Uns eine iröische Kaisermacht zusteht, so haben Wir bestimmt, öatz ihre hochheilige römische Kirche achtungsvoll geehrt und öatz mehr als Unsere Kaiser gemalt und Unser iröis eher Thron der hochheilige Stuhl Petri glorreich verherrlicht meröe, indem wir ihm die Macht, den Lhrenrang, die Kraft und die Ehrenbezeigungen verleihen, die einem Kaiser zukommen." — „Unö Wir beschließen und setzen fest, öatz er die Vorherrschaft innehabe, sowohl über die vier Haupt (Bischofs-) sitze von Hntiochia, Alexandria, Konstantinopel und Jerusalem, als auch über alle Kirchen Gottes auf dem ganzen (Eröfreis; und der jeweilige Papst öieser hochheiligen römischen Kirche soll erhabener und ein Fürst für alle Bischöfe der ganzen tüelt sein, und durch seinen Urteilsspruch soll georönet toeröen, was in bezug auf Den Gottesöienst und für Den festen Bestanö des Christenglaubens zu versorgen ist. Denn es ist gerecht, öatz öort ein geheiligtes Gesetz die Oberherrschaft erhalte, wo, wie der Stifter der heiligen Gesetze, unser Fjeilanö, anorönete, der heilige Petrus Den Stuhl des Apostolates innehaben sollte." — „Wir übertragen ihnen (Den Päpsten) von jetzt an Unsern kaiserlichen Lateranpalast, der allen Palästen auf dem ganzen (Eröfreis voransteht und voranleuchten wirö, soöann das D i a ö e m, nämlich die Krone Unseres Hauptes, und zugleich die Mitra und das Schulterkleiö — nämlich das Pallium, das Den hals des Kaisers zu umgeben pflegt, aber auch Den Purpurmantel und das fcharlachfarbene Untergervanö und alle Teile der kaiserlichen Tracht oöer auch Den Rang der kaiserlichen vorsitzenöen Ritter, inöem Wir ihnen auch die kaiserlichen Zepter zuerkennen und zugleich .... Siegel, Banner und verschiedene kaiserliche Zierate, Den ganzen Rufzug kaiserlicher Majestät und Den Glanz Unserer macht." — 1 (Es bedurfte also zu einer solchen völlig rechtskräftigen Ladung einer höheren. Autorität. Der König oöer sein Stellvertreter, der Graf, geben hierzu die Befugnis. 2 vollständig bei Ed. 3eumer, Festgabe für R. v. Gneist, Berlin 1888, 47ff. 5 Fjauä Ii, 26: „Die falsche Urkunde ist ein römisches Werk und ist aller Wahrscheinlichkeit nach in der päpstlichen Kanzlei unter Stephan Ii. behufs Be- nutzung auf der fränkischen Heise, also kurz v. d. ©ft. 753, hergestellt worden."

5. Deutschland einschließlich seiner Kolonien - S. 89

1912 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Produktion an Bodenschätzen. 89 69^ Millionen t Braunkohlen im Werte von 157 Millionen Mark ge- fördert. Diese gewaltige Ausdehnung des Braunkohlenbergbaues ist vor allem darauf zurückzuführen, daß die Verwendungsmöglichkeit der Braun- kohle infolge technischer Fortschritte sich fortwährend erweiterte. Während sie früher nur als Hausbrand diente, hat sie heute auch in der Industrie die Steinkohle auf vielen Gebieten ganz oder teilweise verdrängt. Die Ziffern der deutschen Kohlenausbeute sind keineswegs gering im Vergleich zur Weltproduktion an Kohlen überhaupt. Bemißt man sie im Jahre auf rund 1100 Millionen t, so liefert Deutschland dazu ein volles Fünftel. Daher tritt auch unser Kohlenexport in der Statistik der Ausfuhrwaren deutlich hervor. Die Kohlenausfuhr nach Rußland und Österreich-Ungarn (schlesische Kohle), nach Frankreich und der Schweiz (Saarkohle), nach Holland, Belgien und England (Ruhrkohle) erreichte im Jahre 1910 24,3 Millionen t im Werte von 323y2 Millionen Mark. Sie übertraf die Einfuhr um 13 Millionen t im Werte von fast 166 Mil- lionen Mark. Daneben kamen aber auch noch 4 Millionen t Koks im Werte von 85 Millionen Mark zur Ausfuhr, die zum guten Teile nach Frankreich und nach Österreich-Ungarn gingen. Im folgenden sind nochmals die Fundorte für Steinkohlen, Braunkohlen und Eisenerze übersichtlich zusammengefaßt. 1. Steinkohlen. Bezeichnung des Lagers Qualität der Kohle Abbauverhältnisse 1. Aachener Mulde (Wurm-Jndegebiet). Gut. Abbau durch Tiefliegen und sehr verschiedenes Niveau der Flöze erschwert. 2. Ruhrmulde (rhein.- westf. Mulde). Gleichwertig der eng- lischen Kohle; die verschiedenstenqua- litäten für die man- nigfaltigsten indu- striellen Ansprüche. 70 bauwürdige Flöze von etwa 70 m Mächtigkeit; davon nur 11 jenseits von 700 m Tiefe Gün- stige Lagerungsverhältnisse. 3. Saarbrücker Kohlen- becken. Im allgemeinen gut. 88 bauwürdige Flöze in starken Verwerfungen; oft schlagende Wetter. 4. Zwickauer Kohlen- feld. Gut. 27 m Mächtigkeit; starker Höhen- wechsel in der Lage der Flöze; viel Grundwafser und schlagende Wetter. 5. Waldenburg. Mulde in Niederschlesien. Zur Koksbereitung sehr dienlich. 31 bauwürdige Flöze mit 42 m hohem Kohlenlager; starke Ni- veauunterschiede und Wasser- ansammlungen. 6. Oberschles. Kohlen- lager um Beuthen, Gleiwitz, Königs- hütte. Durchschnittlich recht gut. 114 Flöze mit über 150 m Kohlen- mächtigkeit (bis 1500 m Tiefe, auf über 100 Milliarden t geschätzt); flache, regelmäßige Lagerung.

6. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 65

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 65 — 29. Karl Leopold. 1713- 1747. 1 Sarl Leopolds pnrnhtcr. — Karl Leopold war 35 Jahre alt, als er zur Regierung kam. Bis dahin hatte er meist außer Landes gelebt und sich auch in Polen beim Heere Karls Xii aufgehalten. Diesem Fürsten zollte er eine überschwängliche Bewunderung und ahmte ihm sogar in der Kleidung nach. Weit schlimmer war es, daß er auch die üblen Charaktereigenschaften seines königlichen Vorbildes in ausgeprägter Stärke befaß. Dem Leibe nach war Karl Leopold der schönste Mann in Mecklenburg; sein unbändiger Starrst^ und seine unbegrenzte Herrschsucht führten aber sturmbewegte Tage für unser Land herauf. Die Kämpfe mit Rostock und der Ritterschaft. — Karl Leopold wollte unumschränkter Herr im Lande sein und erließ ohne Mitbewilligung der Stände einen Steuererlaß, welcher besonders die Ritterschaft beschwerte. Entgegen alten fürstlichen Zusagen wollte er ferner die Stadt Rostock zu einer Festung ausbauen und belegte sie mit einer starken Besatzung. Auch verweigerte er der Stadt die Steuerfreiheit und eignete sich das Jagd recht in der Rostocker Heide an. Als die Stadt beim Kaiser Klage führte, ließ Karl Leopold die Bürgermeister, verschiedene Ratsherren und Bürger auf dem Rathaufe einsperren, worauf die Stadt im Schweriner Vergleich auf ihre Privilegien verzichtete. Ter Kaiser erklärte jedoch diesen Verzicht für erzwungen und ungültig. Im Jahre 1716 vermählte sich Karl Leopold mit einer Nichte Peters des Großen, namens Katharina, und erlangte den Beistand des Zaren gegen Rostock und die Ritterschaft. Peter der Große ließ 50000 Russen in Mecklenburg einrücken, um an der Belagerung des schwedischen Wismar teilzunehmen. Bei Ankunft der Russen war Wismar schon den Dänen übergeben; die Russen blieben aber im Lande und verübten die ärgsten Erpressungen. Der Ritterschaft wurde die unerschwingliche Lieferung von 1536 Scheffel Salz und 32400 Zentner Zwieback auferlegt. Als dies geschehen, sollte Rostock binnen 24 Stunden 400000 Pfund Speck liefern. Hatte die Stadt vorher Tag und Nacht für die Ritterschaft Zwieback gebacken, so halfen jetzt die umliegenden Rittergüter getreulich aus der Specknot. Dann wurde gegen die Ritterschaft der Hauptfchlag geführt. Unter der Anschuldigung, vom Zaren übel geredet zu haben, sollten die vornehmsten Mitglieder der Ritterschaft gefangen genommen werden. Die meisten waren gewarnt und retteten sich durch die Flucht; ihre Güter wurden von Karl Leopold eingezogen. Im Jahre 1717 zogen die Russen ab bis auf 3300 Mann, welche der Herzog in Sold nahm und dadurch feine Truppenmacht auf 11500 Mann erhöhte, deren Unterhaltung er von der Ritterschaft verlangte. 3. Die Erekutionsiruppen und die Kaiserliche Kommission in Mecklenburg. — Auf die fortgesetzten Beschwerden der Ritterschaft gab Kaiser Karl Vi. (1711—1740) dem Kurfürsten von Hannover und dem Herzoge von Braunfchweig Auftrag, mit einem Heere in Mecklenburg einzurücken und die angedrohte Reichsexekution über den alle Kaiserlichen Verordnungen mißachtenden Herzog zu vollziehen. Zwischen den Exekutionstruppen und den von General Kurt von Schwerin, dem nachmaligen preußischen Feldmarfchall, befehligten herzoglichen Truppen kam es in der Nacht vom 5. auf Benjes, Grundriß, 5

7. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 62

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 62 — waren ganz vom Erdboden verschwunden und sind zum Teil nicht wieder ausgebaut worden. In den menschenleeren Gegenden streiften hungrige Wölfe umher, und verwilderte Hunde machten die Landstraße unsicher. Weil es zur Wiederausnahme des Ackerbaues an Menschen und Vieh fehlte, wuchs auf den Feldern, welche früher reiche Saaten getragen hatten Gestrüpp und Gehölz empor. Am besten war es noch den Städten Rostock und Wismar ergangen, doch lag auch hier Handel und Wandel völlig danieder. 2. Sittenverderbnis des Kolkes. — Fast schlimmer noch war das sittliche Verderben, welches der Krieg im Gesolge hatte. Der Unterricht der Jugend war gänzlich ins Stocken geraten, und ein verwildertes und zuchtloses Geschlecht während der Kriegszeit ausgewachsen. Trotz des erlittenen Elends ergab man sich in Schwelgerei und Üppigkeit einem sünd-lrchen Genußleben, ahmte ferner fremdländisches Wesen in Kleidung und Sprache nach. Jegliche Gottesfurcht war aus den Herzen entschwunden, dagegen toller Aberglaube in dieselben eingeführt Die Hexenprozesse nahmen einen erschreckenden Umsang an. In jeder Stadt, ja sogar aus Dörfern loderten die Scheiterhaufen. Die letzte Hexe ward 1697 zu Hastors bei Doberan verbrannt. 3. Wirtschaftliche Folgen. — Eine traurige Zeit begann für den durch den Krieg verarmten und stark verminderten Bauernstand. Man sing an, die Bauern „zu legen", d. h. man sprach ihnen das Erbrecht an ihren Husen ab und ichlug letztere zum Hosacker. Dieser wurde noch durch die herrenlos brach liegenden Strecken Landes vergrößert. So entstanden Güter von ausgedehnter Größe. Weiter suchten die Grundherren die Arbeitskraft der Bauern zu threirt Vorteil auszunutzen; sie machten die Bauern zu Tagelöhnern und erklärten sie an die Scholle gebunden. Aus diese Weise fiel, während der Ritterstand an Macht und Ansehen zunahm, der Bauernstand der Leibeigenschaft anheim. Die Leibeigenen waren zu „ungemessenen" Diensten verpflichtet und konnten dazu durch körperliche Züchtigung gezwungen werden. 4. Staatliche Folgen. — Der Westfälische Friede, welcher die landesherrliche Gewalt der deutschen Fürsten bedeutend vergrößerte, war auch für die staatlichen Verhältnisse unseres Landes von wichtigen Folgen begleitet. Die Herzöge trachteten danach, ihre Machtvollkommenheit zu erweitern.

8. 1 = H. 132 d. Gesamtw. - S. 16

1917 - Leipzig [u.a.] : Teubner
16 Italien besetzt Rom. Frankreich fordert von Lhina Genugtuung 4- Brief Jules Zavres, des Ministers des Auheren. an den italienischen Botschafter Nigra. 6. September 1870? Das Abkommen vom 15. September (1864) ist tot, aber ich werde es nicht aufkündigen, wenn Frankreich siegreich und glücklich wäre, würde ich mich beeilen, Ihren Wunsch zu erfüllen. Ich würde dann, wie Sie sehr richtig sagen, nur folgerichtig handeln, da ich stets die Einmischung Frankreichs in die italienischen Angelegenheiten zugunsten des Papstes bekämpft habe. Hb er mein Vaterland ist besiegt, ich fühle mich zu unglücklich, als daß ich einen ehrwürdigen ©reis, der selbst schwer leidet, . . . noch mehr betrüben könnte. Ich will auch nicht denjenigen unserer katholischen Mitbürger Kummer verursachen, die das Unglück der Papsttums in Bestürzung versetzt. ... Ich selbst bin dazu außerstande, aber auch ein anderer Minister könnte es nicht, ohne Frankreichs Würde zu nahe zu treten. . . . Ich kann und will nichts verhindern. Ich glaube, wie Sie, daß Rom, wenn Sie nicht dort einziehen, die Beute gefährlicher Ruhestörer werden wird, deshalb sehe ich Sie dort lieber. Aber, wohlverstanden, Frankreich willigt in nichts, und Sie tragen für diese Unternehmung ganz allein die volle Verantwortung. D. Frankreich und die außereuropäischen Mächte. L Vas Ultimatum an China. 9. März 1860.s 1. Das Kabinett von Peking wird sich durch den Staatssekretär von China bei dem Unterzeichneten als dem Vertreter S. m. des Kaisers der Franzosen in einem amtlichen Schreiben wegen des Angriffs auf die Flagge der Kaiserlichen Französischen Seemacht bei Taku entschuldigen________ 2. Die Regierung des Kaisers von China wird erklären . . ., daß sie bereit ist, die Bestätigungsurkunde des zu Tientsin am 27. Juni 1858 geschlossenen Vertrages zu Peking auszutauschen. 5. Die chinesische Regierung wird sich verpflichten, der Regierung S. Tit. des Kaisers der Franzosen eine Entschädigung in der k)öhe der Ausgaben zu zahlen, die der französische Staatsschatz für die Entsendung von Streitkräften auf eine so große Entfernung hat machen müssen. 4. Der Unterzeichnete hat Befehl, der Regierung S. m. des Kaisers von China mitzuteilen, daß ihr eine Frist von 30 Tagen vom Tage der Übergabe dieser Rote ab bewilligt wird, um ohne Vorbehalt diese Bedingungen anzunehmen. Falls nach Ablauf dieser Frist das Kabinett von Peking ihre ausdrückliche Annahme dem Unterzeichneten nicht hat übermitteln lassen, wird dies als eine Weigerung angesehen werden. ________________________________________________ A. de Bourboulon. 1 Defpragnet, La R6publique et le Vatican S. 15. (Es handelt sich um die Aufhebung des Abkommens vom 15. September 1864, die Nigra verlangt batte. 8 De (Elercq, Viii S. 31.

9. Das Zeitalter der Aufklärung - S. 31

1917 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Aufklärung und Pädagogik 31 gesucht und gebraucht werden; beliebt vorzüglich durch die Eigenschaften des Herzens und durch die Bereitwilligkeit, andern nach unserm vermö- gen nützlich zu werden. Nun sind aber sowohl unsere Kenntnisse als unser moralischer Charakter hauptsächlich ein Werk der Erziehung. Und je mehr beide durch eine gute Erziehung bei allen, die zur Gesellschaft gehören, angebaut werden, desto mehr mutz die Summe der Glückseligkeit des Ganzen vermehrt werden. Daraus folgt, daß die Erziehung zum Wohl der Gesellschaft durchaus notwendig ist. Die Notwendigkeit der Erziehung führt zur Notwendigkeit der Cr-ziehungskunst, wenn man bedenkt, wie wichtig dies Geschäft ist.... Kein Geschäft kann wichtiger sein als das, was die Erde zum Paradiese machen müßte, wenn es überall auf die rechte flri getrieben würde und werden könnte. Das letzte Ziel aller menschlichen wünsche und Hoffnungen und Bestrebungen muß Glückseligkeit, d.i. ein Zustand angenehmer Empfindungen sein,' denn das Gegenteil läßt sich nicht denken und ist wider alle Erfahrungen.... wenn das ist, so kann auch der letzte Zweck der Erziehung kein anderer sein als Beförderung der Glückseligkeit. 1. Zohann Bernhard Basedow? Ihr vernünftigen Patrioten des menschlichen Geschlechts und der Staaten, ihr seid mit mir einig, daß die Glückseligkeit des Staates von der gemeinen Glückseligkeit der Bewohner nicht unterschieden ist; daß die öffentliche Tugend von der gewöhnlichsten Erziehung aller und von dem Unterrichte derer abhänge, welche in den vornehmeren Ständen die Sitten und das Schicksal der übrigen bestimmen werden; daß das wesen der Schulen und Studien das brauchbarste und sicher st e Werkzeug sei, den ganzen Staat glücklich zu machen oder zu erhalten. Ihr Patriarchen des Menschengeschlechts und der Staaten, könnt ihr die Zeichen der tödlichen Schwindsucht einer öffentlichen Glückseligkeit nicht ungerührt sehen, müßt ihr euch der Millionen erbarmen, so erleichtert die Möglichkeit einer Bürgertugend, die Wiedergeburt der Liebe zum vaterlande in dem Schoße der höheren und niederen Schulen, wo sie geschehen muß (§§ 1 ff.). 8. Friedrich Eberhard von Rochow. ' Nach langem Kampfe mit der Inkonsequenz ihrer Gegner scheint endlich die Partei derer zu siegen, die den Nutzen der allgemeinen Aufklärung behaupten, und daher auch der Wunsch allgemeiner zu werden, daß sie vom Thron bis auf die Hütten ihr wohltätiges Licht ver- 1 Vorstellung an Menschenfreunde und vermögende Männer über Schulen, Studien und ihren Einfluß in die öffentliche Wohlfahrt. Hamburg 1768. — Das (Original dieser Werbeschrift befindet sich in der Göttinger Universitätsbibliothek 2 Handbuch in katechetifcher Form für Lehrer, die aufklären wollen und dürfen, 1781. F. Schöninghfche Ausgabe S. 91.

10. Lehrbuch der Geographie - S. 172

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 172 — Petroleum^), Steinsalz und Manganerz, welches in England und Amerika zur Erzeugung eines ausgezeichneten Stahles verwandt wird. Die Industrie um- faßt bisher nur die Fabrikation von gereinigtem Naphtha, Schmieröl, Schwefel- säure und anderen Drognen. Von großer Wichtigkeit für deu Handel ist die Eisenbahn, welche südlich vom Kaukasus das schwarze mit dem kaspischen Meere verbindet. Mit ihrer Hülfe gelangen Petroleum, Steinsalz, Mangan- erze, Wolle, Krapp zur Ausfuhr. Staaten, Wewcgne^ und Städte. Z 135. Politisch umfaßt die Landschaft die russische Statthalterschaft Kaukasien, zu der auch der russische Anteil des armenischen Hochlandes gehört. Der Kamm des Kaukasus scheidet die Statthalterschaft iu die Bezirke Ciskaukasieu und Transkankafien, von denen der erstere häufig auch zu Europa gerechnet wird. Die etwa 8 Mill. Menschen starke Bevölkerung^) des Deutschland au Größe wenig nachstehenden Kaukasien gliedert sich in eine Menge kleiner christlicher und mohammedanischer Stämme, die von den Russen znm Teil erst nach harten Kämpfen unterworfen sind. Die wichtigsten unter ihnen sind die Georgier (oder Grusinier), die Abchasier und dieosseteu, indoeuropäische Stämme im 8. des westlichen Hauptkammes, Tataren im 8. des östlichen Hauptkammes, Klein- und Großrussen, Tscherkessen (Cirkasster), Kal- müken, Kirgisen, Lesghier und Nogaier am Nordabhange des Kaukasus bis zum Manytsch. Handels- und Hafenstädte im südlichen Vorlande des Kaukasus: 42. Poti und Batnm, unweit von einander am Westende der trans- kaspischen Bahn gelegene Häsen des schwarzen Meeres mit großer Ausfuhr vou Petroleum, Manganerz, Mais, Hanf und Holz. 43. Tiflis, die im Kurthale***) herrlich gelegene Hauptstadt Trauskau- kasieus, Großstadt und Mittelpunkt des Handels und Verkehrs im Krenznngs- *) Das kaukasische Erdöl wird erst seit 1860 gewonnen. Tiefe Bohrlöcher, in welche Schöpfrohre eingesetzt werden, eröffnen der Flüssigkeit den Weg zum Lichte. In den Rohren steigt die mit Sand und Gasen gemischte dunkelfarbige Naphtha, oft als gewaltige Fontäne bis 200 m Höhe, empor; bisweilen haben einzelne Bohrlöcher Tag für Tag mehr als 9 Mill. kg Öl ausgeworfen. Nicht alle Bohrlöcher Apscherons liefern Fontänen, aus vielen muß das Petroleum durch Dampfpumpen geschöpft werden. Das kaukasische Erdöl besitzt eine höhere Entflammungstemperatur, explodiert daher weniger leicht als das ameri- kanifche, dem es auch an Leichtflüssigkeit und Leuchtkraft überlegen ist. **) In Kaukasien, besonders in der Umgegend von Tislis, leben in selbständigen Ort- fchaften (Elisabethfeld, Marienfeld, Katharinenfeld n. a.) über 20000 mit Ackerbau und Weinbau beschäftigte deutsche Kolonisten, meistens 1817 und 1848 eingewanderte Württemberger. ***) Fr. Bodenstedt (Mirza Schaffy): „Gelb rollt mir zu Füßen der brausende Kur im tanzenden Wellengetriebe; hell lächelt die Sonne, mein Herz und die Flur: o wenn es doch immer so bliebe!"
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