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1. Heimatkunde von Passau - S. 28

1911 - München [u.a.] : Oldenbourg
28 Heimatkunde von Passau. der durch einen hohen Damm von der Donau getrennt ist und in dem die Schiffe überwintern. Aber nicht nur Schiffs- sondern auch Floßverkehr ist auf der Donau. Selbstverständlich gehen die Flöße nur talabwärts und zwar sind im Jahre 1911 angekommen 2 Flöße mit 50 Tonnen Stämme, abgegangen 8 „ „ 197,5 „ durchgegangen 7 „ „ 1057 Die Bedeutung des Inns für die Schiffahrt ist nicht groß. Dazu ist sein Ge- fälle zu stark und vor allem sein Wasserstand zu sehr wechselnd. Als echtes Gebirgs wasser verlegt er häufig sein Bett. Nach jedem Hochwasser tauchen Sandbänke und Untiefen auf, wo vorher fahrbares Wasser war, und umgekehrt. Es verkehren daher auf dem Inn nur Flöße und sog. „Plätten", breite, niedere Schiffe mit geringem Tiefgang. Im Jahre 1912 kamen an der I n n l ä n d e 54 Schiffe und 22 Flöße an, von denen 21 weiter flußabwärts nach Linz, Wien und Budapest gingen. Auf denselben wurde vor allem Holz verfrachtet, außerdem 3600 kg Fische, 85 000 kg Obst und 488 200 kg Töpferwaren. Paffan ist eine G r e n z st a d t. Dieser Umstand hat Passau zu einem bedeuten- den U m s ch l a g e p l a tz gemacht und begünstigt auch den Personenverkehr. Ander- seits aber ist die Lage der Stadt an der Grenze der Entwicklung des Handels und der Industrie nicht günstig gewesen; denn die Zollschranken gegen Österreich sperren das reiche Hinterland des österreichischen Jnnviertels von dem Handelsverkehr mit Passau ab und Passau ist uur auf das Landwirtschaft treibende Niederbayern ange- wiesen. Wenn daher P a s s a u den schweren Konkurrenzkampf m i t Erfolg b e st e h e n will, so bedars dies der besonderen Rührigkeit seiner B e w o h n e r.

2. Geschichte des Mittelalters - S. 98

1901 - München [u.a.] : Franz
98 Ruprecht von der Pfalz. — Das deutsche Ztädtewesen. Fehdewesen Krieg aller gegen alle hervorging. Denn der hohe Adel oder unter Karl Iv. bü§ Fürstentum suchte einerseits den niederen Adel oder die Ritterund Wenzel. andrerseits dasbürgertum oder die Städte unter seine Gewalt zu beugen. Ebenso kämpften wieder die Ritter sowohl gegen den hohen Adel als auch gegen die von ihnen verachtete Bürger- und Bauernschaft, wo sich eine solche noch reichsfrei erhalten hatte. Diesem Fehdewesen im Reich vermochte Wenzel nicht zu steuern. Auch in seinem Stammlande Böhmen stieß er bald aus große Schwierigkeiten, auf Empörungen des Adels. In steigendem Maße versäumte er die Regierungsgeschäfte. Seine kaiserliche Stellung sah er bald nur mehr als eine Einnahmequelle an; so verkaufte er z. B. die Herzogswürde über Mailand an die Familie Visconti. Absetzung Dieses benutzten die ihm abgeneigten Kurfürsten zu seinem Sturz; Wenzels 1400. sie erklärten ihn als abgefetzt (1400) und wählten an feiner Stelle den Pf alz grafen Ruprecht. Ruprecht von der Pfalz 1400—1410, Feldzug gegen Ruprecht von der Pfalz, der zweite Wittelsbacher, der zur Visconti, deutschen Königswürde gelangte, war persönlich ein tüchtiger Mann, aber sein Hans besitz war doch zu gering, als daß er die königliche Gewalt aus der Ohnmacht, in die sie gesunken war, hätte heben können. Da er Wenzel wegen des Verkaufs von Mailand hatte abfetzen helfen, schien es ihm zunächst nötig, dieses Herzogtum dem Visconti wieder zu entreißen, was ihm aber aus seinem Zuge nach Italien nicht gelang (1401). Ruprecht in Nach Deutschland zurückgekehrt, bemühte sich Ruprecht, einen Deutschland, allgemeinen Landfrieden zu stiften und den Übermut des Adels zurückzuweisen. Aber fein Ansehen war durch das Mißgeschick in Italien schon gesunken. Dazu kam, daß mehrere Fürsten und Städte einen Bund gegen ihn schlossen. In dieser schwierigen Lage suchte er seine Stellung als oberster Richter im Reiche dadurch zu stärken, daß er die Ferne (s. S. 105) anerkannte. Das deutsche Städtewesen. *■) Ursprung. Das deutsche Städtewesen darf nicht als Fortsetzung des römischen betrachtet werden, auch nicht an Rhein und Donau (s. S. 10), wo deutsche Städte an die Stelle römischer getreten sind. Denn die letzteren waren in der Völkerwanderung vernichtet worden, und nur *) Wiener Bilderbogen. Nr. 54: Romanische Stadt. — Nr. 15: Mittelalterliche Stadt. — Nr. 33: Das Wohnhaus der romanischen Bauweise. — Nr. 56: Das Wohnhaus der gotischen Bauweise. — Nr. 35: Belagerung einer Stadt im 14. Jahrhundert. — Nr. 57: Reisen im Miltelalter. —-Nr. 31: Das Leben auf der Landstraße im 14. Jahrhundert.

3. Geschichte des Mittelalters - S. 2

1901 - München [u.a.] : Franz
2 Überblick. Frankreich als selbständige Staaten hervorgehen. Das deutsche Reich wird durch die Kaiser (namentlich Heinrich I. und Otto d. Gr.) aus dem sächsischen Hause (919 — 1024) nach außen und innen gefestigt, erreicht unter dem fränkischen Kaiser-hanse (1024—1125), unter Heinrich Iii. (1050), seine größte Macht, verliert aber schon unter Heinrich Iv. (1077) an Ansehen infolge des Kampfes mit dem Papsttum. Letzteres entfaltet seine Machtmittel hauptsächlich durch die Kreuzzüge (1095 — 1291) und ersteigt 1212 den Gipfel seiner Gewalt unter dem schwäbischen Kaiserhause (1138 — 1254), das im Kampfe mit der Kurie zu Grunde geht. Aber gerade unter den Hohenstaufen erleben wir die reichste Entfaltung der mittelalterlichen Kultur im Rittertum, in derk n n st und D i ch t n n g. Mit dem Untergange der Hohenstaufen erlischt der Glanz der kaiserlichen Macht; die deutsche Reichs-geschichte (843—1250) endet, und es beginnt die deutsche Fürsten- und Ländergeschichte (1250 — 1517). Die einzelnen Landesfürsten streben soviel als möglich nach Unabhängigkeit von den Kaisern, die sich (wie z. B. Ludwig der Bayer) immer mehr — nach der Entartung des Rittertums — aus die Städte stützen, deren Wohlstand und Einfluß stetig zunimmt (Städtebündnisse). Nach dem Gesagten ergeben sich sür das deutsche Altertum und Mittel alt er die folgenden Zeitabschnitte: A. Das germanische Altertum 113 v. Chr.—375 rt. Chr. ß. Das Mittelalter 375—1492 (1517). I. Germanische Völker- und deutsche Stammesgeschichte 375—800. Ii. Reichsgeschichte 800—1250. 1. Fränkisches Zeitalter 800—843. 2. Deutsche Periode des Kaisertums 843 — 1250. Iii. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte 1250—1517.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 89

1901 - München [u.a.] : Franz
Das Interregnum. 89 und erkrankter christlicher Pilger im Orient, besaßen eigene Ordenshäuser und umfaßten Ritter, welche den Schutz ihrer Glaubensgenossen gegen die Muhammedaner, Priester, welche die Funktionen der Geistlichkeit, und dienende Brüder, welche den Dienst der beiden anderen Klassen zu übernehmen hatten. Die wichtigsten sind: 1. Die von Italienern gestifteten Johanniter, die sich nach Johannes dem Täufer, später nach ihrem Sitze (der Insel Rhodus) Rhodiser und schließlich (seit ihnen Karl V. 1530 Malta eingeräumt) Malteser nannten. Sie trugen ein schwarzes Ordenskleid mit weißem Kreuz. 2. Der von Frankreich aus gegründete Orden der Tempelherren, die sich nach dem salomonischen Tempel nannten, in dessen Gegend ihr Ordenshaus in Jerusalem gestanden. Ihr Ordenskleid war weiß mit rotem Kreuz. 3. Die Denlschhcrren, deren Genossenschaft von Barbarossas Sohne Friedrich im Lager vor Akkon 1190 gestiftet worden. Sie trugen einen weißen Mantel mit schwarzem Kreuz, woher auch die Farben von Preußen stammen, das sie in 53jährigem Kampfe (1230—1283) germanisierten. 3. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte jzso—3517. Das Interregnum izwischenreich) 1256—1273. Nach dem Tode Konrads Iv. (1254) saud sich kein deutscher Fürst, der die Kaiserkrone hätte annehmen wollen, und so blieb Dentschlan d von 1256—1273 ohne gemeinsames Oberhaupt ^). In dieser kaiserlosen Zeit, dem sog. Interregnum oder Zwischenreich, in dem das Königtum völlig daniederlag, befestigte sich vor allem die fürstliche Gewalt in der Stellung, die sie schon unter Friedrich 11. errungen hatte. Das Neichssürftenlnm ist in Deutschland hervorgegangen ans dem Volksherzogtum. Seit Heinrich Iv. ward die fürstliche Gewalt that-fachlich erblich; die Fürsten schwangen sich mit der Zeit zu wirklichen Herren ihrer Gebiete aus, zu Landesherren, d. h. jeder von ihnen übte nun kraft Erbrechtes in seinem beschränkten Gebiete alle diejenigen Rechte aus, die srüher der König oder Kaiser für das ganze Reich besessen hatte, wie das Zoll- oder Münzregal, die Bergwerksgerechtigkeit, das Befestigungsrecht, die Befugnis einer Landesgesetzgebung, die sogar dem Reichsrecht vorging. Da dies auch nach dem Interregnum, d. H. seitdem man wieder Könige wühlte, nicht anders wurde, war die Lockerung des Reichsverbandes und die Königtum. Fürstentum. *) Richard von kornwall und Alfons von Kastilien, die sich trnn zwei Gruppen unter den Fürsten wählen ließen, waren bloß Namenkaiser.

5. Geschichte des Mittelalters - S. 101

1901 - München [u.a.] : Franz
Das deutsche Ztädtewesen. 101 Leibrock, darüber ein Mantel, enganliegende Hosen, lederne Schuhe, keine Mütze oder Hut, kein Hemd. Die Tracht der Bürgers- Frauentracht. statten blieb zunächst auch die altgermanische (s. S. 88), bis der zunehmende Wohlstand zu übergroßer Pracht der Gewänder verführte, so daß „Kleiderordnungen" gegen den Luxus erlassen werden mußten (im 15. Jahrhundert). Über die bürgerliche Bildung s. S. 85. Bürgerliche Bildung. Die Stellung der Bürgersfrauen war im wesentlichen dieselbe Stellung der wie heute: sie besorgten mit den Töchtern den Haushalt und unter- Bürgersfrau, stützten den Hausherrn in seinem Geschäft oder Gewerbe. Frauen konnten selbständige Meisterinnen werden, gab es doch sogar Zünfte, deren Mitglieder nur dem weiblichen Geschlechte angehörten. Immer häufiger geschah es auch, daß reiche, gebildete, schöne Bürgers-töchter trotz ihrer „Unebenbürtigkeit" von Fürsten und Rittern zu Ehefrauen genommen wnrden. So erhob z. B. der Herzog Albrecht „den Engel von Augsburg," Agnes Bernauer/) zu seiner Gemahlin, Agnes die freilich auf Befehl ihres ergrimmten Schwiegervaters, des Herzogs Bernauer. Ernst von München, ein unglückseliges Ende in den Wellen der Donau sand (sie wurde von der Straubiuger Brücke in die Fluten gestürzt 1435), welche schmachvolle That den Herzog Albrecht mit dem eigenen Vater verfeindete. Eine andere schöne Augsburger Bürgerstochter, Klara Tettin, der alle weiblichen Tugenden nachgerühmt wurden, Klara Dettin. vermählte sich mit dem Psalzgrafen Friedrich und wurde die Ahnfrau des noch heute blühenden Fürstengeschlechts der Löwenstein. Die Wehrhastigkeit und der Reichtum2) der Städte zog in Politische steigendem Maße die Berücksichtigung des Reichsregimentes ans sie Bedeutung, und verschaffte ihnen zugleich wachsenden Einfluß auf die Ausgestaltung der Reichs Verhältnisse, bis sie schließlich als gleichberechtigte Mitglieder des Reichsverbandes neben die Fürsten traten und 1489 die volle Reichsstandschaft als stimm berechtigte Teilnehmer der Reichstage erhielten. Die Entwickelung der städtischen Gemeinwesen bis zur „Reichsstadt" ist eine rein deutsche Erscheinung. Wohl gelangen während des 14. und 15. Jahrhunderts auch in den romanischen Ländern, in Italien und Frankreich, einzelne Städte zu hoher Blüte, nirgend aber bildet sich das Bürgertum zu einer so Treten Selbstherrlichkeit und politischen Bedeutung aus wie in Deutschland; und wenn unser Vaterland gegen Ende des Mittelalters das reichste, ') Friedrich Hebbel: „Agnes Bernauer"; Ctto Ludwig: „Der Engel von Augsburg"; Martin Greif: „Agnes Bernauer, der Engel von Augsburg". ") Gedicht: „Die Fuggerei" von &. Görres. — Der Volksmund sang öcintals: Regensburgs Macht, Augsburgs Pracht, Straßburgs Geschüt^, Nürnberger Wip, Uhner Geld — gehen durch alle Welt.

6. Geschichte des Mittelalters - S. 90

1901 - München [u.a.] : Franz
Rittertum. Bürgertum. Bauernstand. Das Kurfürstenkollegium. 90 Erneuerung des deutschen Königtums. Umbildung Deutschlands zu einem Bundesstaate die unausbleibliche Folge. Zugleich nahm die politische Zersplitterung ungemein zu, da die zu erblichem Besitz gelangten Fürstenhäuser ihre Gebiete teilten, so oft ein Fürst mehrere Söhne hinterließ, die sich nicht nebeneinander vertrugen. Dieses Zeitalter der fürstlichen Erbteilungen dauert bis Anfang des 16. Jahrhunderts. Während so das Interregnum der Machterweiterung des ho hen Adels oder des Fürstentums günstig war, kam der niedere Adel oder das Rittertum immer mehr herunter. Denn seit es keine Kaiser mehr gab, welche die Ritterschaft des Reiches zu großen Unternehmungen, wie Römerfahrten, Kreuzzügen oder Reichskriegen, aufboten, verarmten viele ritterliche Familien so sehr, daß ihre Mitglieder sich oft dem Räuberhandwerk ergaben. Dieses Raubrittertum') wurde eine Plage für ganz Deutschland und verschuldete einen Zustand der Rechtlosigkeit, unter dem besonders der Handel leiden mußte. Deshalb schlossen schon damals bedeutende Städte, so 1254 die rheinischen, miteinander Bündnisse, um ibre Warensendungen mit bewaffneter Bedeckung zu schützen und ihre Freiheit wie ihre Rechte gegen das „Faustrecht" des übermütigen Adels zu verteidigen. Infolge davon erlangte allmählich auch das Bürgertum der Reichsstädte Einfluß aus die Gestaltung der Reichsverhältnisse. Mehr als das wenigstens hinter den Mauern seiner Städte sichere Bürgertum hatte unter dem Fehdewesen der Bauernstand zu leiden, der mit wenigen Ausnahmen (Friesland, Westfalen, Schweiz) in Hörigkeit herabsank. Erneuerung des deutschen Königtums 1273. Um dem Raubwesen des niederen Adels zu steuern, entschlossen sich die Fürsten 1273, dem Reiche wieder ein Oberhaupt zu geben. Schon während der Herrschaft des staufischen Hauses machte sich die Anschauung geltend, daß nur sieben Fürsten berechtigt seien, den König zu küren, d. i. zu wählen. Als solche zur Kur oder Wahl berechtigte, die daher Knrsürsten genannt wurden, galten die drei Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen. Des letzteren Kurstimme wurde eine Zeit lang auch von Bayern beansprucht. Als sich die Kurfürsten 1273 wieder zu einer Wahl entschlossen, waren sie nur von dem einen Ziel geleitet, einen König zu küren, der mächtig genug sei, gegen den Raubadel mit Erfolg *) „Raubritterlied" (— Edelmannslehre). Volkslied. In Spielmann, der Geschichtsunterricht Ii, 309.

7. Neuere Geschichte - S. 8

1869 - Mainz : Kunze
8 1477 er die Habsburgsche Hausmacht aufs neue durch feine Vermählung mit Maria, der Tochter Karls des Kühnen, Erbin von Burgund (S. Ii, 97) später durch die seines Sohnes Philipp des Schönen "oe mit Johanna, der Erbin von Spanien (nach dem Tod des Jn- fanten). Maximilian — Maria -— Ferdinand v. Aragon — Jsabella v. Castilicn t 1519 f 1482 f 1516 f 1504 Philipp der Schöne --- Johanna die Wahnsinnige ch 1506 p 1555 Karl I und V gcb. 1500 ch 1558. Diese Quelle von Habsburgs Aufschwung ist aber zugleich der Anfang des jahrhundertelangen Gegensatzes der Habsburgischen und der französischen Macht, der Grund zu Deutschlands Schwäch- ung, auch zur Hemmung der Kirchenreformation. b. Reformen der Reichsverfassung unter ihm. Des Königs Interesse ist vorwiegend nach Außen gerichtet: auf Er- weiterung seiner Hausmacht, Herstellung der europäischen Bedeu- tung des deutschen Kaiserthums, auf den Schutz der Reichsgrenzen, daher auf Erhöhung der Streitkräfte des Reichs. Tie Stände suchen die Schäden im Innern, doch mit Wahrung ihrer In- teressen, zu heilen. In diesem Gegensatz der Königsgewalt und der ständischen Ansprüche zersplittern sich die Kräfte des Reichs, die Maximilian nicht zu organisieren verstand. Erster Versuch, dem Reich eine Verfassung zu geben, auf dem 1495reichstag zu Worms 1495; — Verdienste des patriotischen Kurfürsten - Erzkanzlers Berthold von Mainz. 1. Allgemeine Reichssteuer, der s. g. gemeine Pfennig nach der Kopfzahl; 2. Allgemeiner ewiger Landfriede und Reichskammergericht, das in des Kaisers Namen Recht sprach, mit festem Sitz (zuerst in Frankfurt a. M., zuletzt in Wetzlar), Abbild der Reichsver- fassung, der Kammerrichter vom Kaiser, die 16 Beisitzer von den Stünden ernannt; 3. Ein Reichsrath als Centralgewalt und immerwährende Regierungsbehörde aus Mitgliedern der Stände i5oo (ausgeführt erst auf dem Augsburger Reichstag 1500); 4. (in 1512 dieser Form erst auf dem Kölner Reichstag 1512). Die Ein- theilung des Reiches in 10 Kreise, besonders zur Exemtion der reichskammergerichtlichen Urtheile, mit Kreishauptleuten an der Spitze: Oesterreich, Baiern, Franken, Schwaben, Oberrhein, Niederrhein, Burgund, Westfalen, Niedersachsen, Obersachsen —

8. Neuere Geschichte - S. 70

1869 - Mainz : Kunze
70 c’est moi. Daher 1. auch unter ihm keine Reichsstäude (états généraux) mehr, während die bedeutungslosen Provinzialstände blieben; 2. verfügte er über die Geldkräfte, die Justiz, die Streit- macht des Staates unbeschränkt. In dieser schwindelnden Höhe und dem Mißbrauch der absoluten Gewalt lag der Grund zum Verderben Frankreichs. Seine Haupt rathgebe r: für die auswärtigen Angelegen- heiten in der ersten Zeit seiner Regierung der scharfsinnige Lyonne; für den Krieg Le Tellier, dann dessen Sohn der talentvolle aber gewaltsame Marquis von Lonvois (geb. 1641, gest. 1691), dessen Verdienst die Vergrößerung und Verbesserung des stehenden Heeres unter Ludwig Xiv ist. Colbert (geb. 1619, gest. 1683), nach Fouquets Sturz (1661) Finanzminister, hatte die großen Geldmittel für das Hof- leben und die Kriegführung zu beschaffen. Um die Steuerkraft des Landes zu erhöhen, entwickelte er vor allem die inländische Industrie durch Begünstigung und Einführung neuer Fabrikzweige (z. B. der Spiegel- und Spitzenfabrikation aus Venedig; der Tnchbereitung aus Holland; der Strumpfwirkerei aus England; der Blech- und Mesfingarbeiten aus Deutschland, doch vorwiegend Luxusindustrie u. s. w.), und durch das Verbot der Einfuhr ge- wisser Fabrikate, um das Land industriell vom Ausland möglichst unabhängig zu machen. Anlage von Staatsfabriken, z. B. der Porzellansabrik von Sèvres. Ebenso hob er den Handel durch Gründung von Handelscompagnien (für den amerikanischen und westasrikanischen Handel, den ostafrikanischen und ostindischeil, den Ostseehandel, den levantischen), durch Anlage von Straßen und Canälen (vor allen des Süd canals von Languedoc 1664— 1681, der das Mittelmeer mit dem Atlautischen verbindet). Daran schließt sich die großartige Ausbildung der Kriegsmarine durch Colbert. Im Jahre 1683 hatte Frankreich 267 Kriegsschiffe, — mehr als irgend eine Macht der Welt. Handelsmonopol des Staats für eine Reihe von Colonial- producten. Durch die Förderung der Gewerbthätigkeit wird der Bürgerstand (le tiers état) mächtig gehoben und an das ab- solute Königthum gefesselt. Aierkantilsystem. Aber auch der zunehmende Wohlstand der Bevölkerung war zuletzt den Kosten der fast ununterbrochenen Kriege llicht ge- wachsen. Die Schuldenlast stieg ins Ungeheure; auch verwerfliche

9. Neuere Geschichte - S. 14

1869 - Mainz : Kunze
14 Philipp Melanch th o n (Schwarzerd oder Schwarzert? von Neuchlin gräcisiert, seit 153 l Melanthon geschrieben) 1497 — 1560, Sohn eines Waffen- schmieds zu Breiten in der Rheinpfalz, Großneffe Renchlins, nach den ersten Studien in Pforzheini und Heidelberg, von 1512 — 1518 in Tübingen, gab 16 jährig eine griechische Grammatik heraus und hielt 1514 als Magister philo- logische und philosophische (Aristoteles) Vorlesungen, 1518 zunächst als Lehrer des Griechischen nach Wittenberg berufen, Verbindung humanistischer und theo- logischer Arbeiten; „praeceptor dennaniae"; Luthers Freund und reformatorifcher Geh nlfe. 2. Einmischung politischer Verhältnisse und Bewegungen. a. Das Reichs oberhaupt und die Reformation: tsi9 Tod Maximilians 12. Januar 1519. Wahlbewegung und Gähr- ung. Heinrich Viii von England war nur vorübergehend Thron- bewerber. Eine mächtige Partei im Reiche mit dem Pabst für Franz I von Frankreich (1515 — 1547). Ulrich von Würtem- berg, auch mit dem Schwäbischen Bund und seinen eignen Stän- den in Zwiespalt, überfällt die Reichsstadt Reutlingen; Franz von Sickingen, im kaiserlichen Dienst/ vertreibt den Landesfriedens- brecher unter Mithülfe Baierns und des Schwäbischen Bundes von Land und Leuten, wirkt llach Kräften für Karls Wahl und, durch Hutten angeregt, für die Reformation (Druckerei auf der Ebern- burg, wo auch Hutten feit 1520). Friedrich der Weise, den die antihabsburgische Partei zuletzt selbst für die deiltsche Krone auser- sehen, lehnt ab und stellt sich endlich auf Karls Seite. Dessen ein- stimmige Wahl zu Frankfurt im Juni 1519 auf Grund einer Wahl- capitulation. Adel, Städte und Bauernstand fetzen für die Verwirklichung ihrer politisch-socialen sowie ihrer kirchlichen Re- formplane ihre Hoffnung auf den jungen König. Mit Luther und der Reformation knüpft eine Partei des Adels, deren Wort- führer Hutten, deren Schwert Sickingen war, Verbindung an. Ihre Idee: eine deutsche Nationalkirche mit Karls Hülfe oder nüt revolutionären Mitteln. Im Geiste dieser Bewegung Luthers 1520 gleichzeitige Schriften,An den christlichen Adel deutscher Nation: von des christlichen Standes Besserung' und ,6s captivitate Babylonica ecclesiae praeludium1 — die eigentliche Lossagung von Rom. Verbrennung der Bannbulle in Wittenberg. Karl V, im Oktober in Aachen gekrönt, erscheint in Deutsch- land, wenn auch keineswegs für die Plane der Reichsritterfchaft oder die Reformation, so doch durch Erasmus' Einfluß irnd aus Rücksicht gegen Friedrich den Weifen gegen Luther milde gestimmt.

10. Neuere Geschichte - S. 85

1869 - Mainz : Kunze
85 der Grafschaft Tecklenburg gleichzeitig durch Kauf. Wirkliche Abtretung des Kreises Schwiebus gegen eine Geldsumme 1694. 1). Erhebung Preußens zum Königreiche 1701. 1701 Der Plan schon vom großen Kurfürsten vorbereitet, durch die Erhebung des sächsischen Kurhauses auf den polnischen, die Aussichten des hannövrischen auf den englischen Thron beschleunigt, durch die kaiserliche Einwilligung (gegen das Versprechen in dem drohenden Kriege um das spanische Erbe 8000 Mann Hülfs- truppen zu stellen) vom 16. November 1700 gereift. Die Krö- nung in Königsberg am 18., Stiftung des schwarzen Adlerordens (suiim ciiique) am 17. Januar 1701. Der Titel König in Preußen bis zur ersten Theilung Polens, dann von Preußen. o. Geistiges Streben: Stiftung der Universität Halle 1692 (Eröffnung 1694), der Akademie der Künste 1699, der Societät der Wissenschaften 1700 (Einweihung 1711) durch Leibnitz (f 1716) und der Kurfürstin Sophie Charlotte*) Einfluß. — Mit dem Glanze des Hofes gieng eine bedeutende Kunstblüthe Hand in Hand. Friedrich Wilhelm I 1713 — 1740, seines Vaters Ge- gensatz durch bürgerliche Einfachheit, soldatische Strenge und die Richtung auf das rein Nützliche; mit seinem persönlichen Interesse vor allem dem Heerwesen und dem Landbau zugewandt. Im Innern: Vollendung der absoluten Königsgewalt, Beseitigung der letzten Reste ständischer Rechte (außer in seinen rheinischen Besitzungen): sich stabiliere die Zonvarainets wie einen rolüer von llrones' 1717 an die preußischen Stünde. Entwicklung der materiellen Kräfte und der Streitmacht des Landes, die er bei einer Bevölkerung von nicht 2 ff- Millionen auf 83000 Mann brachte. Sein Hauptgehülfe bei der Mehrung und den inneren Reformen des Heeres der Fürst Leopold von Anhalt- Dessau, der ,alte Dessauerll Besserung der Finanzen; — Hebung des Volksunterrichts. Aufnahme der vertriebenen prote- stantischen Salzburger in seine preußisch-lithauischen Gebiete 1732. Nach Außen: Seine Erwerbung des Oberquartiers Gel- dern (im Utrechter Frieden 1713, s. oben S. 76) und eines Theils von Vor-Pommern (im Frieden zu Stockholm nach dem nordischen Kriege 1720, s. oben S. 81) vergrößert den Staat um 116 Q. M. Später dreht sich seine auswärtige Politik um *) Tochter des ersten Kurfürsten von Hannover; nach ihr Charlottenburg, früher Lietzenburg, genannt.
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