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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 79

1868 - Mainz : Kunze
Von der Reformation dis zum westfälischen Frieden. 79 §. 4. Deutschland nach dem Augsburger Religiousfrieden 1554-1618. Ferdinand I. (1556—1564) war, obgleich Karl V. schon 1556 die Regierung des deulschcn Reichs niedergelegt hatte, erst 1558 auf einer Versammlung der Kurfürsten zu Frankfurt feierlichst anerkannt worden. Der Papst wollte ihn nicht anerkennen, da Karls Abdankung ohne päpstliche Einwilligung keine Gültigkeit haben könne; allein Kaiser Ferdinand verschmähte die Krönung in Rom, und keiner seiner Nach- folger trat seitdem mehr den Römerzug zur Krönung an. Ferdinand war offen, leutselig und milde. Obgleich er für seine Person fest am väterlichen Glauben hielt, so übersah er doch nicht die Nothwendigkeit, dast es in der rönüschen Kirche besser werden müsse. Noch einmal versuchte er eine Religionsvergleichung; allein vergeblich. Namentlich drang er beim Papste auf die Aushebung des Cölibats, was ihm jedoch rund abgeschlagen wurde, weil man die Ehelosigkeit der Geistlichen für die Hauptstütze des Papstthums ansah. In seinen Erbstaaten, wo es viele Protestanten gab, enthielt er sich gewaltsamer Schritte, um den Religionsfrieden zu erhalten. In jüngeren Jahren war er so gegen die Reformation eingenommen, daß er seiner Schwester Isabella drohte, er erkenne sie wegen ihres Abfalles vom alten Glauben nicht mehr als seine Schwester an (S. 51); ruhig erwiederte diese, wenn er sie verläugne, werde sie sich an Gottes Wort halten. Er gab die Hoff- nung nicht auf, durch die von ihm angestrebte Bewilligung des Laien- kelches und der Priesterehe die Religionsspaltung zu mindern. Leider starb Ferdinand zu früh. Sein Nachfolger Maximilian Ii. war ein sehr begabter, milder und menschenfreundlicher Fürst, welcher der pro- testantischen Kirche so zugethan war, daß man von ihm den Uebertritt erwartete. Außer dem Kaiser, den Herzögen von Baieru und Cleve, waren die mächtigeren deutschen Fürsten protestantisch; auch in den Domkapiteln saßen viele protestantisch Gesinnte. Wie übrigens Maxi- milian von den Ketzerverfvlgungen unter Katharina von Medicis und Philipp Ii. dachte, zeigt seine Aeußerung, welche er 1575 that: „Ich habe keine Macht über die Gewissen und darf Niemand zum Glauben zwingen. Die tollen Leute sollten billig in so viel Jahren gesehen haben, daß es mit dem tyrannischen Köpfen und Brennen sich nicht will thun lassen. Wie gern hätte ich gewünscht, daß die edlen nieder- ländischen Provinzen nicht so jämmerlich wären verderbt worden. Spanien und Frankreich machen es, wie sie wollen; sie werden es vor Gott verantworten müssen. Ich will für meine Person ehrbar, christ- Ferdinand I. 1556—1564 und Maximi- lian Ii. 1564—1576.

2. Geschichte der neueren Zeit - S. 79

1876 - Mainz : Kunze
Von der Reformation bis zum westfälischen Frieden. 79 §. 4. " nnrfi item Hugsßurgßf " rj ' r 1555-1618. Ferdinand I. (1556—1564) war, obgleich Karl V. schon 1556 Ferdinand i die Regierung des deutschen Reichs niedergelegt hatte, erst 1558 auf einer Versammlung der Kurfürsten zu Frankfurt feierlich gewählt worden. Der Papst wollte ihn nicht anerkennen, da Karls Abdankung ohne päpstliche Einwilligung keine Gültigkeit haben könne; allein Kaiser Ferdinand verschmähte die Krönung in Rom, und keiner seiner Nachfolger trat seitdem mehr den Römerzug zur Krönung an. Ferdinand war offen, leutselig und milde. Obgleich er für seine Person fest am väterlichen Glauben hielt, so übersah er doch nicht die Nothwendigkeit, daß es in der römischen Kirche besser werden müsse. Noch einmal versuchte er eine Religionsvergleichung, allein vergeblich. Namentlich drang er beim Papste auf die Aufhebung des Cölibats, was ihm jedoch rund abgeschlagen wurde, weil man die Ehelosigkeit der Geistlichen für die Hauptstütze des Papstthums ansah. In seinen Erbstaaten, wo es viele Protestanten gab, enthielt er sich gewaltsamer Schritte, um den Religionssrieden zu erhalten. In jüngeren Jahren war er so gegen die Reformation eingenommen gewesen, daß er seiner Schwester Jsa-bella, der dänischen Königin, drohte, er erkenne sie wegen ihres Abfalles vom alten Glauben nicht mehr als seine Schwester an; ruhig erwiderte diese, wenn er sie verleugne, werde sie sich an Gottes Wort halten. Er gab die Hoffnung nicht auf, durch die von ihm angestrebte Bewilligung des Laienkelches und der Priesterehe die Religionsspaltung zu mindern. Leider starb Ferdinand zu früh. Sein Sohn und Nach- unbwl folger, Maximilian Ii., war ein sehr begabter, milder und menschenfreundlicher Fürst, welcher der protestantischen Kirche so zugethan war, daß man von ihm den Uebertritt erwartete. Außer dem Kaiser, den Herzögen vonbaiern uudcleve, waren die mächtigeren deutschen Fürsten protestantisch ; auch in den Domkapiteln saßen viele protestantisch Gesinnte. Wie übrigens Maximilian von den Ketzerverfolgungen unter Katharina von Medicis und Philipp Ii. dachte, zeigte seine Aeußerung, welche er 1575 that: „Ich habe keine Macht über die Gewissen und darf Niemand zum Glauben zwingen. Die tollen Leute sollten billig in so viel Jahren gesehen haben, daß es mit dem tyrannischen Köpfen und Brennen sich nicht will thun lassen. Wie gern hätte ich gewünscht, daß dic edlen niederländischen Provinzen nicht so jämmerlich wären verderbt worden. Spanien und Frankreich machen es, wie sie wollen; miliau Ii. 156 L—1576. ^ ^

3. Von Dänemarck, Norwegen, Schweden, Preussen, Polen, Rußland, Ungarn, Türckey, Asia, Africa, America, und von den unbekannten Ländern - S. 334

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
334 Das Vli. Nuch, von Ungarn. Was diese Magnaten uni> Krön - Bedienten in dem gchlie, denen Rerchs. Rathe nicht ausmacheu können, das wird auf den Reichs-Tag verschoben; dergleichen alle drey Jahr zu kresbui-b ftll gehalten werden. Auf diesem Reichs- Tag werden die Ungarischen Stande in zwev Tafeln abgelheiiet. Zu der ersten gehören die gcist, liehen und weltlichen Magnaten, darunter die Reichs-Beam. ten mit begriffen find. Zu der andern gehören die Gewan. schäften, Stifter, Klöster und die fceyen Städte. Wenn sie sich nun über etwas mit einander berathschlagen wollen , so müssen sie beständig gegen einander referiren, und wenn sie mit einander einstimmig find, so wirb aus der Sache ein Reichs, Gutachten, und wenn ihm solches die Königin ge- nehm hält, gar ein Reichs-Schluß und Reichs.gesetze. Bey der ersten Tafel hat der Palatinus, bey der andern aber der Personals oder der Sprecher die Ober. Auf- sicht. Als die Königin An. 1741. einen merckwürdigen Rftchs- Tag zu Presdurg hielt, so wurde ausgemacht, daß jeder, dem sie durch einen Gnaden. Brief das 1ndigenat er. theilte, für die Immatriculirung zwey tausend Ducaten de. zahlen solle. Ii. Von der Religion. Die Religio Dominans ist in gantz Un- garn freylich die Römisch-Catholtfche, und die an- dern Religions-Verwandten leben entweder in Ec- clcfiapreria, oder haben ihre Gewissens-Freiheit doch nur ex fpeciali gratia der Königin. Der Primas Regn1 ist der Ertz. Bischof zu Gran; auf den sei den folgt der Ertz. Bischof zu Colocza: Das übrige sind Bilchöffe, die wir hin und wieder angezciget haben. Vor diesem find ihrer viel mehr gewesen , unter deu Türcken aber ist alles verwüstet worden. Es wird aber immer ein Stift nach dem andern wieder hergestellec, und wenn der Friede mit den Türcken von langer Dauer ist, so wird die Ungarische Clerisey bald wieder in einem blühenden Stande seyn. Hi. Von

4. Viertehalb Jahrhunderte - S. 758

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
758 Die Zeit des französischen Übergewichtes von Nom aus ergangenen Verfügungen fanden die königliche Unter- stützung, und das Frauenkloster Port Nopal bei Paris, das der Mittel- punkt und Sammelplatz des gegen die kirchlichen Entscheidungen gerich- teten Widerstandes gewesen war, büßte im Jahre 1705 seine beharrliche Widersetzlichkeit mit seiner Auflösung. Dagegen hinderte den König seine Begierde nach unbedingter und unbegrenzter Herrschaft, der Kirche hin- sichtlich ihrer Negierung die ihr zukommende Freiheit unverkümmert zu lassen. Die Kirche in Frankreich hatte schon längst eine gewisse Son- derstellung dadurch eingenommen, daß von dort aus der Vereinigung der Verwaltungssachen in den Händen des Papstes widerstrebt worden war. Die pragmatische Sanktion Ludwigs Ix., die Annahme der Baseler Beschlüsse durch Karl Vii., der Streit Philipps Iv. mit Bonifacius Viii., das Concordat Franzens I. mit Leo X. hatten einen Inbegriff von Be- schränkungen der päpstlichen Gewalt geschaffen, die man mit dem Na- men der gallikanischen Freiheiten bezeichnete. Hatte es nun auch Zeiten gegeben, wo hierin eine Schutzwehr gegen Ausschreitungen einer nicht zum Vortheile der Kirche geübten päpstlichen Gewalt gefunden werden konnte, so hatte sich nach der Beseitigung jenes Uebelftandes, die nach der Kirchentrennung durch die Reformation der Kirche erfolgt war, viel- mehr das Bedürfniß ergeben, durch Wahrung der nach Grundsätzen ge- regelten päpstlichen Befugnisse die geistliche Gewalt gegen jene Schwä- chung zu schützen, der sie seit der Kirchentrennung auch in den katholisch gebliebenen Ländern ausgesetzt war. Das an sich nicht unberechtigte Streben, die königliche Gewalt in rein weltlichen Angelegenheiten unab- hängig zu stellen und das unmittelbare Eingreifen des Papstes in die geistlichen Verhältnisse des Landes auf kanonische Weise zu begrenzen, schloß auch Gefahren für die Kirche in sich, da die vielfachen Verschlin- gungen geistlicher und weltlicher Angelegenheiten die Könige über die Wahrung ihres eigenthümlichen Rechtes hinaus zu Eingriffen in das geistliche Gebiet führte und dieselben dasjenige, was der Papst den Bi- schöfen des Landes überließ, oft in den Kreis ihrer Entscheidung zogen. Daher hatten die französischen Bischöfe die Annahme der Trienter Be- schlüsse begehrt, während die Könige von einer solchen Annahme den Verlust derjenigen Rechte, die sie an sich gezogen, befürchteten. Die Könige hatten in diesem Verfahren auch an den Parlamenten eine Stütze gefunden, und es war eine besondere Lehre von den Vorrechten der französischen Kirche ausgebildet worden, welche der naturgemäßen und nothwendigen Stellung des päpstlichen Stuhles in manchen Punkten zu nahe trat. Für Ludwig war es bei seinem Verlangen nach unumschränk- ter Waltung von Wichtigkeit, dieser Lehre Geltung zu verschaffen. Zu dem Ende suchte er für sie die Gutheißung der französischen Bischöfe zu gewinnen, was ihm auch gelang, weil dieselben in der Erinnerung an

5. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 70

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
70 Das römische Reich unter den Imperatoren. die Versuchung nahe, seine Macht in Angelegenheiten kirchlicher Lehre, Verfassung und Zucht, die den heidnischen Vorgängern fremd geblieben waren, zu gebrauchen. Theodosius ließ dagegen die Kirche nach den in ihr lebenden Grundsätzen und auf den von ihr selbst gezeichneten Wegen entscheiden, sicherte den Entscheidungen die Unabhängigkeit von äußerer Ge- walt und erhob eben diese Entscheidungen zu Staatsgesetzen, um denjeni- gen , welche dem Ansehen der Kirche widerstrebten, den Schutz zu entziehen. Wie fest bei Theodosius die Anerkennung des der Kirche gebührenden Ansehns wurzelte, zeigte sich auf eine ihn hoch ehrende Weise in der Unterwürfigkeit, die er dem Erzbischöfe Ambrosius von Mediolanum bewies, als dieser an ihm ein Vergehen zu rügen und zu strafen hatte. Zn Thessalonice war auf seinen Befehl im Jahre 390 zur Bestrafung eines Ausstandes, ungeachtet der gegebenen Zusicherung der Verzeihung, unter dem in der Rennbahn versammelten Volke ein Blutbad angerichtet worden. Darauf verwehrte der Erzbischof dem mit unschuldigem Blute befleckten Herrscher den Eingang in die Kirche und dieser unterwarf sich der kirchlichen Büßung, worauf die Lossprechung erfolgte. Die höchste irdische Macht beugte sich vor der himmlischen und die dem Christenthum gewordene Herrschaft offenbarte sich glänzend durch Zügelung des Mißbrauchs der Herrschergewalt. 38. Als Theodosius, der letzte eigentliche Imperator, nicht lange nach der Besiegung des Eugenius starb, war die Anordnung getroffen, daß von den Söhnen seiner ersten Gemahlin Arkadius die Herrschaft des östlichen, Honorius die des westlichen Reiches führen solle. War es mit dieser Theilung auch nicht anders, als mit allen früheren ge- meint, so wurde sie doch zu einer immerwährenden. Die Verschiedenheit der in beiden Reichshälften herrschenden Nationalitäten, der griechischen und der lateinischen, förderte die Absonderung der Regierungen und die Verschiedenheit der Geschicke, welche beiden beschieden waren, beschränkte jede der Negierungen auf die Angelegenheiten des eigenen Gebietes. Der Hof zu Constantinopel nahm immer mehr einen morgenländischen Charakter an, alle Regierungsthätigkeit zog sich in den Palast des Herrschers zurück und die Erhebuug der griechischen Sprache zur Amts- sprache vollendete die Entfernung von dem römischen Wesen. Dabei schritt im westlichen Reiche die von andringenden und eindringenden Germanen ausgehende Auflösung so unaufhaltsam fort, daß dasselbe von dem östlichen aufgegeben wurde und seinerseits keinen Einfluß auf das östliche auszuüben im Stande war. Der Gedanke an die ehemalige Einheit wurde von dem Hofe zu Constantinopel nur in sofern festge- halten , als er bei gegebener Gelegenheit über die Nachfolge im westlichen Reiche verfügte und selbst, da es vernichtet war, sich das Recht auf den Besitz der dortigen Provinzen noch zuschrieb, ohne

6. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 495

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
nach dem Ende der Kreuzzüge. 495 Stande hätte ausgeschlossen sein sollen, wählte sich das Haus der Medici zur Stütze. So reichte der verweltlichte römische Hof die Hand den Vertretern des verfeinerten Genusses, der sich aus dem Bestreben Cosimo's entwickelt hatte. Wohl war das Haus der Medici dem Bemühen für Pflege der Wissenschaft, das nun schon allgemeiner geworden war, er- geben. Der Durst nach dem aus den Büchern zu schöpfenden Wissen konnte durch die in Straßburg zwischen den Jahren 1434 und 1439 gemachte und seit der Mitte des Jahrhunderts hervorgetretene Buch- druckerkunst reichere Befriedigung finden. Aber die Art der in Florenz und den übrigen Hanptorten Italiens gepflegten Bildung war es nicht, tiefere Erkenntniß der Grundlagen des Lebens zu verbreiten. Vieles ward entdeckt und gedacht, was als Stoff zu dem Ausbau einer wahren und tiefen Bildung gebraucht werden konnte, wenn ein christlicher Geist die Verwendung leitete. Die nächste Wirkung aber war ein trügerischer Schimmer, mit dem eine äußerliche, weltliche, ja heidnische Gesinnung sich umkleidete. Je verwandter die Päpste solchem Geiste wurden, um so glücklicher war es, daß sie eigentlich kirchlicher Thätigkeit, zu der sie keinen Beruf hatten, fern blieben. Die tiefste Erniedrigung aber erwartete den päpstlichen Stuhl noch, da auf Innocenz in Alexander Vi. ein ge- wandter Meister arglistiger Staatskunst und ein Mann von verbreche- rischem Lebenswandel folgte. 52. Um dieselbe Zeit zeigte sich für das deutsche Reich, soweit demselben durch die Persönlichkeit des Oberhauptes Hülfe werden konnte, eine neue Hoffnung, da Friedrichs Sohn Maximilian durch eine schon vielfach bewährte Thätigkeit die Bürgschaft gab, daß er einen Theil der Uebelstände beseitigen werde. Durch die Verhandlungen der Reichstage zog sich neben der Türkenfrage der Plan einer Kreiseintheilung für den Landfrieden hin. Doch scheiterte derselbe immer an der Schwierigkeit, eine Behörde zur Vollstreckung der Urtheile an den Reichsunmittelbaren zu bilden. Das Einzige, was die Angelegenheit wenigstens in einem Theile Deutschlands förderte, war der auf Betreiben des Kaisers im Jahre 1488 zu Stande gebrachte schwäbische Bund. Bemüht, die zer- streuten vorderöstreichischen Lande sicher zu stellen, ließ Friedrich mit den schwäbischen Ständen Verhandlungen anknüpfen. In deren Folge traten eine Anzahl schwäbischer Städte mit einer nach dem heiligen Georg genannten Rittergesellschaft zu Eßlingen in ein Landfriedensbündniß, welchem sich der Graf von Würtemberg und Sigismund anschlossen. Der Gedanke, dem Reiche durch Absetzung Friedrichs und Erwählung eines neuen Königs zu helfen, war schon zur Zeit der pfälzischen Fehde aufgetaucht, es war aber zu einem Vorschreiten in diesem Sinne nicht gekommen. Der Gedanke änderte sich nun im Laufe der Zeit dahin ab, daß man dem Kaiser einen römischen König zur Seite zu setzen gedachte.
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