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1. Neuere Geschichte - S. 24

1869 - Mainz : Kunze
24 krieg vereitelt. Sie blieben in verschiedenen geistlichen Funktionen in Italien und gaben sich als soeielns Jesu eine Regel. Nach mannigfachen Schwierigkeiten erfolgt die bedingte Be- stätigung des Ordens dllrch Pabst Paul Iii 1540, die unbedingte 1543. Im Jahre 1541 Ignatius Ordensgeneral; bei seinem Tode (1556 zu Rom) hatte der Orden über 100 Collegien in 72 Provinzen, mehr als 1000 Mitglieder und in 3 Welttheilen Missionen. (Xaver im portugiesischen Ostindien). ■—

2. Alte Geschichte - S. 134

1872 - Mainz : Kunze
für ©onberintereffen §u fein, sie erhielten benßfyaraftereiner Rationalderfammlung und ifjre 23efd)lüffe tarnen an ©ültig» feit benen der (Senturiatcomitien gleidf). £ßenn ba§ ©efetj den ^ßlebii^ eiten allgemeine ©ültigfeit jufcfjreibt, fo ftehte ftd^ geraij? das> $er= pltnifs faftifdf) fo, ba£ die 3uftimmung be3 ©enateä, der mit den rorfit^enben (Sonfuln die (Srecutioe fjatte, niefjt §at umgangen rt>er= den fönnen und die Tribunen im eigenen ^ntereffe i^re Rogationen ex auctoritate senatus, beffen ©i&ungen fte feit biefer 3eit 0*>ne 3rceifel beijurdoljnen pflegten, an die £ributcomitien Brauten. Sson der 23eftatigung der pebtöciten burd^ die ßenturien fdjeint in dem $oraäifd&*t>alertf<$en ©efe£ 9fäd&t3 enthalten geraefen ju fein; aber fte ist geroifs in beit meiften gälten erforberlidf) geroefen. 444 Rogationes Canuleiae: 1) ut conubia plebei cum patribus essent. 2) ut alterum ex plebe consulem fieri liceret. 1) 3u)ifc§en Plebejern und ^atrigiern fou ba3 (Sonubium ge= ftattet fein. 2) @3 foil geftattet fein, einen (Sonfut au§ der^lebä ju tüd^ten. $)er entfcf)iebenfte ©dfjritt §ur Sserfdfjmelgung der ^ßatrigier und Plebejer gefc^a§ buref) ba3 (Sonubinm. 2)ie Jtinber einer (Sf>e jroifcljen ^atri^iern und Plebejern oerfielen bii^er dem Plebejers ftanbe, nadj) ©tnfüljrung be3 (Jonubtumä folgten sie dem Ssater. Rad) dem leibenfdfjaftlicijften Seiberftanbe gaben die ^Jatri§ier nad), die $auptfdd&Ii<$ den ©inraanb malten, bafs mit dem imperium consulare die ©taatäaufpicien üerbunben und die 5lnftehung der= felben buref) Plebejer gegen baä göttliche Recl)t oerftieße. £>a§ jraeite @efet^ ging in der 33efc^rän!ung buref), bafj an die ©teile der (Sonfuln au3 beit*^ßatrigiern und Plebejern nmljls bare, den (Eonfuln an Rang nicejt gleidj fteljenbe Äriegstribunen (3, 4, jule^t 6) treten füllten (tribuni militares consulari po-testate). 5tnfang§ meift ^atrijier geroäfjlt *). ferner würde üorn Gonfulartribunat ba3 äufterft einflußreiche 2lmt der (Senfur abge= trennt, mit tüeldjcm die (Elaffificirung der 23ürger nad§ bent Vermögen, die lectio senatns, die Anfertigung der Ritters,. 33ürger= und ©teuerliften jc. nerbunben roar. Sdie ©ittenauffidjt (regimen morum disciplinaeque Romanae) entroicfelte fidp erft fpdter auä dem Slmte der (Senforen. 2)ie jroei (Senforen rourben gerodelt in den (Senturiatcomitien; die 2!mts>bauer fünf, feit 434 anbert^alb 3a$re. £dufig rourben ftatt der Toitdrtribunen Gonfuln ge= rodelt.**) 442-401 nur ^atrijier. Saljre 400 juerft plebejifdje ariti» ©djtoegler 91. ©efd). Iii. p. 113. **) Db Goniuln ober 27iilitärtribunen ju ttäfjlen feien, fjtng »on dem Srmeffen be§ ©enateä ab. $on 414—409 jttmngig Sonfutate und 15 Sjlut-iärtribunate, Sson 408 an roerben die Militär tribunate 3teget. *) ©eit tärtribunen.

3. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 122

1878 - Mainz : Kunze
— 122 - Oesterreich und zwar zuerst gegen die für ihre Freiheit begeistert kämpfenden Schweizerhirten bei Morgarten (1315), dann gegen den Kaiser selbst, der Friedrich 1322 bei Mühldorf schlug und gefangen nahm. (Seyfried Schweppermann.) Vier Jahre später entließ Ludwig feinen Gegner aus der Haft des Trausnitzer Schlosses, nachdem ihm dieser das Versprechen gegeben hatte Frieden zu stiften oder in die Gefangenschaft zurückzukehren. Da ihm das erstere unmöglich war, hielt er dem zürnenden Papste zum Trotz treu fein Gelöbnis der Rückkehr; Ludwig aber nahm ihn von nun an als Freund und Berather an. (Vgl. Schillers: „Deutsche Treue" und Uhlands: „Ludwig der Baier".) Schon 1330 aber starb Friedrich. Der Kaiser machte 1327 einen Zug nach Rom, wo er einen frommen Mönch zum Papste einsetzte und sich so die Franziskaner verpflichtete, die in Predigten das Volk über die damaligen Gebrechen der Kirche aufklärten. Und weil der Papst ganz ein Werkzeug des französischen Königs war, erklärten die deutschen Fürsten zu Renfe bei Coblenz die Kaiser-würde für unabhängig von feiner Bestätigung (1338). Doch hatte das gute Verhältnis Ludwigs zu den Fürsten keinen Bestand. Sie hatten es zugegeben, daß er 1324 Brandenburg, dessen askanifches Herrscherhaus ausgestorben war. seinem Sohne Ludwig verlieh; als er aber die Margarethe Maultasch von ihrem ersten Gemahle eigenmächtig schied, sie dem genannten Ludwig zur Ehe gab und so für diesen Tirol erwarb, fand man den Bann des Papstes durchaus gerechtfertigt und wählte ihm den Lützelburger Karl zum Gegenkönig. Er starb 1347 auf einer Bärenjagd. Karl Iv. (1347—1378) vermehrte fein böhmisches Erbland um Brandenburg, wo er zuerst den falschen Waldemar gegen den bairischen Markgrafen begünstigte, später mit diesem und seinen Brüdern in Frieden lebte und von dem letzten derselben die Mark durch Vertrag erhielt. Für seine eigenen Länder sorgte er wie ein Vater, baute vortreffliche Straßen, erhob Prag zu einer der schönsten Städte Europas und gründete dort eine berühmte Universität (1348). Stiefväterlich war er gegen das Reich gesinnt, kaiserliche Rechte verkaufte er in Deutschland und Italien für Geld, wie er es denn vortrefflich

4. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 443

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
$ 163. Das Konzil von Trient. Stiftung der Gesellschaft Jesu. 443 § 163. Das Konsil von Trient. Stiftung der Gesellschaft Äesu. 449) Gleich im Anfange des Religionsstreites hatte Luther sich auf ein allgemeines Konzilium berufen, und sowohl der Papst Hadrian Vi. als Klemens Vii. erkannten die Notwendigkeit eines solchen an. Aber die italienischen und französischen Kriege, wie die inneren Wirren in Deutschland hinderten das Zustandekommen. Als Paul Iii. nun eine Kirchenversammlung nach Mantua beschied, weigerten sich die Protestanten, darans zu erscheinen, weil Mantua zu fern von Deutschland und zu unsicher sei, und auch iit Vicenza, wohin der Papst ein Konzil berief, erschien niemand. Endlich wurde abermals eine Versammlung nach Trient anberaumt, aber der Kriegsläufte wegen konnte dieselbe erst 1545 eröffnet werden. Zweimal wurde dieselbe unter-1545. brochen, ltud zwar dauerte die zweite Unterbrechung zehn Jahre. In 25 Generalversammlungen wurden eine Reihe Beschlüsse gefaßt, in denen der katholische Glaube dargelegt und die Irrlehren verworfen wurden. Zugleich wurden sehr umfassende Anordnungen getroffen, um die Kirchenzucht zu heben und die Besetzung der Kirchenämter zu regeln. Am 4. Dezember 1563 wurde das 4. Dc-Kouzil geschlossen und die Beschlüsse von Pius Iv. unbedingt bestätigt. 450) Ungeachtet der fortwährenden Berufung auf ein allgemeines Konzil erschienen die lutherischen Theologen doch nicht auf demselben, indem sie vorgaben, daß es kein freies fei, weil die Legaten des Papstes den Vorsitz führten. Sie verlangten nicht nur, daß ihnen Stimmrecht wie den katholischen Bischöfen eingeräumt werde, sondern auch, daß der Papst die Bischöfe ihres geleisteten Eides entbinden sollte, und zuletzt beriefen sie sich darauf, daß alle Entscheidung in Religionsangelegenheiten überflüssig sei, da der Heilige Geist schon lange gesprochen habe und man Gott mehr als den Menschen gehorchen müsse. Luther namentlich schürte die Zwietracht durch seine furchtbare Schmähschrift: Das Papsttum vom Teufel gestiftet. So war denn auch der letzte Vereinigungsversuch an der Hartnäckigkeit der Protestanten gescheitert. 451) So schwer aber auch die katholische Kirche durch die Glaubenstrennung geschädigt wurde, so zeigten sich doch bald die wohlthätigen Folgen, welche die Verbesserungen des Konzils von Trient (Concilium Tridentinum) in das Leben riefen. Zur Durchführung der Beschlüsse trug viel der Eifer der Gesellschaft Jesu bei, welche der Spanier Ignatius von 19*

5. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 292

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
292 Die mittlere Zeit. Gemahlin Karlmanns, Liutberga die des Vayernherzogs Thassilo. Karl selbst begehrte die Desiderata; da dieselbe aber krank war , sandte er sie wieder zurück. So fühlten sich D e s i d e r i u s wie Thassilo gekränkt, und zu der alten Stammesfeindschaft kamen die Familienzwiste, welche durch die Flucht der Gerberg a, der Witwe Karlmanns, welche ganz unnötig war, da sie von niemanden bedroht wurde, sich noch vermehrten. Thassilo hatte schon Pipin den Lehenseid geschworen und gebrochen; ebenso schwur er Karl d. Gr. den Lehenseid zu Compiegne, verband sich aber mit den Avaren gegen ihn. Er wurde deshalb zum Tode verurteilt, jedoch zur Buße in einem Kloster begnadigt. 2. Im Jahre 750 waren in Damaskus die Omaijaden sämtlich niedergehauen worden, und es gelangte der Begründer der Dynastie der Abbassiden, Ab ul Abbas Abdallah, zum Kalifat. Nur einer von den Omaijaden, der Knabe Abderrhaman, entkam nach Spanien. Spanien war seither von Statthaltern der Kalifen regiert worden, bis die Araber endlich einen Emir wählten, um sich von Damaskus unabhängig zu machen. Jnfsuf, so hieß der Emir, kam im Kampfe gegen Abderrhaman um. Die Abbassiden schickten ein Heer nach Spanien, wurden aber geschlagen. Doch gab es noch eine Partei, die sich dem Abderrhaman nicht unterwerfe» wollte. Hussein, das Haupt dieser Partei, rief die Franken zu Hilfe. 3. Das Heer Karls hatte bei seiner Heimkehr ans Spanien die Pyrenäen schon überstiegen, als die Nachhut im Thale Roncev alles überfallen wurde. Unter den fränkischen Helden, welche hier der Übermacht unterlagen, wird vorzüglich Karls Schwestersohn, der Graf Roland, genannt, dessen Ruhm der Gegenstand verschiedener Sagen und Lieder des Mittelalters ist. Geschichtlich wissen wir nur von ihm, daß er der Befehlshaber einer fränkischen Heeresabteilung war. Die Sage zählt ihn zu den Palatinen Karls (d. h. zu den Vornehmen, welche in Karls Hofstatt (palatium) zu wohnen und den Kaiser zu begleiten pflegten) und jchreibt ihm riesige Kraft und wunderbare Tapferkeit zu. 4. Der rechtmäßig gewählte Papst Leo Iii. wurde von vornehmen Römern, welche den römischen Stuhl mit einem der Ihrigen zu besetzen wünschten, verschiedener Verbrechen angeklagt. Als nun Karl nach Rom kam, versammelte er die höchsten geistlichen Würdenträger und gab ihnen in Gegenwart Leos auf, dessen Ankläger zu hören. Da erhoben sich sämtliche Bischöfe und Ä6ie und erklärten einstimmig, daß sie kein Recht hätten, über den Papst zu Gericht zu sitzen. „Niemand," riefen sie, „darf es wagen, den heiligen Vater anzuklagen. Der apostolische Stuhl ist, wie früher, so jetzt noch der oberste Schiedsrichter und kann von niemanden gerichtet werden " 5. Durch die Ernennung zum römischen Patrizier wurde Karl der Oberbefehl im Kriege und die oberste Gerichtsbarkeit, aber so wenig die Herrschergewalt übertragen, daß Karl, als er das zweite Mal nach Rom kam, die Stadt nicht betrat, ohne vorher die Erlaubnis des Papstes erhalten zu haben. Durch die Übertragung der Kaiserwürde wurde der Kaiser das weltliche Oberhaupt der Christenheit, wie der Papst das geistliche war. Es lag dem vom Stellvertreter Christi ausgerichteten Kaisertums die Idee einer von Gott verliehenen christlichen Weltherrschaft zu Grunde. Dem Papste stand für die Zukunft das Recht der

6. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 356

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
356 Die mittlere Zeit. i^der andern Gesellschaft sondern welches auszuüben sie kraft des Wortes Christi bevollmächtigt ist, da diejenigen, welche die Kirche nicht hören skrtj* «f” Sünder zu betrachten sind (Matth. 18, 17)' öamit ist zugleich auch den übrigen Katholiken unter Strafe des Bannes Si r!'«? r " ^kommunizierten Gemeinschaft zu pflegen. Daß der Papst Ungehorsame, seien es Hohe oder Niedere, mit dem Bauue be- 2r11 S9erabre sut befugt, als der Kaiser befugt V f J Reichs acht auszusprechen, wodurch der Geächtete rechts-3"> 'Kittelatter war übrigens mit dem Banne zugleich verkuupft, wie dies Friedrich Ii. noch selbst bestätigte, so da,; ein gebannter Kaiser keinen Gehorsam verlangen konnte Das Interdikt (Untersagung) hatte zur Folge, daß in dem wx |attre ,.m Gottesdienst gehalten und mit Ausnahme der Xt !Is /■ ru.fe r!ejne Sakramente gespendet, auch keine Glocken ge-ll11^ ^rne sererlrchen Begräbnisse abgehalten wurden. 8 132. Die schweizerische Eidgeuolsenschaft. 364) Neben den weitläufigen Besitzungen der Zährinaer in der Schweiz hatten mehrere Landschaften sich die Unabhängigkeit bewahrt und waren stolz darauf, freie Männer und niemanden nlvemjvctcse unterworfen zu fein. Das waren die alten Waldstetten Schwyz, Uri und Unterwalden. Nach dem Aus-J en der Zähringer kamen die meisten Herrschaften an die Habs-bllrger, und llnterwalden wählte sich den Grafen Rudolf von Habsburg zum L>chirmvogt, ließ sich von ihm aber einen Frei-lnief ausstellen, in dem seine Unabhängigkeit anerkannt war. Es hatten aber die Grafen von Habsburg im Laufe der Zeit auch m diesen Landschaften sich Grund und Boden erworben und sandten Vögte dorthin, um die Gerichtsbarkeit zu üben. Diese versuchten ihre Befugnisse auch auf die reichsunmittelbaren Grnnd-ei^,l1jumer auszudehnen, was die drei Waldstätten mit Besorgnis E. erfüllte, so daß sie schon im Jahre 1291 die uralte Eidgenossenschaft, dnrch die sie sich gegenseitig verbunden hatten, wieder erneuerten. ^ Adolf von Nassan hatte die Freiheiten abermals ausdrücklich bestätigt. Da aber den Habsbnrgern viel daran lag, tit der Schweiz zusammenhängende Besitzungen zu erwerben, so unterließ Albrecht I. diese Bestätigung und trug den Eidgenossen an, sich von dem Schutze des Reiches hinweg und unter den Schutz des Hauses Habsburg zu stellen. Als die Eidgenossen sich dessen weigerten, sandte^ er zwar Reichsvögte, um den Blnt-Zu hegen; allein diese Reichsvögte behandelten die Freien als österreichische Unterthanen und qnälten sie auf mancherlei Art. 365) Drei Jahre ertrugen die Waldstätten diese Unbilden, ms aber die Vögte sich immer mehr Gewaltthätigkeiten erlaubten,

7. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 246

1855 - Mainz : Kirchheim
246 den Sinn dieser bildlichen Rede mag der junge Leser eine kleine Be- trachtung anstellen. Dritte Klaffe. Brennbare Mineralien. 1. Die Steinkohle. So lange die Wälder ihre Sendungen hinlänglich abliefern, ist die reinliche Holzfeuerung in der Haushaltung vorzuziehen; aber nicht überall erfreut man sich des Reichthums an Holz und bei zunehmender Bevölkerung wird der Verbrauch desselben stärker und es entsteht in manchen Gegenden Mangel. Wo aber ein dringendes Bedürfniß herrscht, da sinnt der Mensch auf Mittel zur Beftiedigung, und es wurde ihm in diesem Falle um so leichter, da die Natur den Finger- zeig gab. An manchen Stellen der Erde reichen unterirdische Kohlen- lager bis zur Oberfläche; man grub nach und fand überreichlich in der Tiefe, was das Land von der Außenseite verweigerte. Bei so glücklichem Erfolg suchte man weiter und entdeckte Fundgruben in den verschiedenen Ländern Europa's, später auch in den übrigen Erdtheilen; es zeigte der Boden einen Reichthum, den man früher nicht geahnt hatte. Gegenden, die an Waldungen eben nicht reich sind, versorgen gegenwärtig andere mit dem wirksamsten Brennstoffe. Die unterirdischen Kohlen liegen in Schichten, deren Dicke oft nur einige Zoll, in seltenen Fällen jedoch 40 Fuß beträgt. Da mit- unter ganze Baumstämme in Kohlengruben gefunden werden, ist es wahrscheinlich, daß in einer Zeit, von deren Begebenheiten kein Mensch Zeuge war, große Wälder untersanken und in der Gluth der Erde verkohlten. Der Schöpfer legte zur selben Zeit in den Erden- schoß wichtige Güter zum Gebrauch der Menschen, noch ehe diese ihren nunmehrigen Wohnplatz betraten. Friedlich pflügt und pflegt eben der Landmann seinen Acker, der Bürger fördert seine Arbeit in der Werkstätte und Kinder spielen auf derselben Stelle, welche einst die schauerliche Stätte des Unterganges und der Zerstörung war. Das deutsche Land ist der Steinkohlen in manchen Gegenden theil- haft geworden, wie in den Rheingegenden, an der Ruhr; bei Aachen, am Hundsrück; im Odergebiete in Schlesien; an der Elbe in Böhmen, Sach- sen , am Harz und in Mähren. Am meisten kommen sie aber in England und Belgien vor, und die großen Fabriken beider Länder ver- danken ihr Bestehen hauptsächlich den Steinkohlen. Zn England hat man Gruben, die von der Küste aus bis unter das Meer geführt worden sind, so daß oben der Fischer, unter diesem der Bergmann seiner Beschäftigung obliegt. Keiner sieht und hört dabei den Andern. Der unten merkt Nichts davon, wenn sein Landsmann oben mit Sturm und Wellen kämpft oder sich über einen glücklichen Fang freut; der oben spürt Nichts von dem Einsturz der Grube, die vielleicht jenen begräbt. So Etwas kann dem Bcrgmanne an seinem nächtlichen Aufenthaltsorte begegnen und noch mehr. Zn den Gängen der Bergwerke entwickelt sich oft das Grubengas, eine brennbare Luft, welche sich am Lampenlichte der Arbeiter schnell entzündet und mit der Heftigkeit des brennenden Pulvers wüthet, ihnen zum Verder-

8. Lesebuch für die Volks- und Bürgerschulen in Mecklenburg-Schwerin - S. 219

1867 - Rostock : Hirsch
219 burt über die ganze bekannte Welt verbreitet. In Athen lebten die grössten Weisen, Dichter, Redner, Maler, Bildhauer, Baumeister, Ärzte. Von weit her kamen die Menschen nach der berühmten Stadt, um dort zu lernen. Trotz ihrer grossen Vorzüge aber waren die Athener kin- disch, neugierig, locker, eitel und unbeständig und in göttlichen Dingen blind, wie die Heiden alle. Jahrhunderte lang herrschte in Athen die grösste Unordnung, und oft ging alles drunter und drüber. Die vielen Köpfe und Sinne konnten sich nicht soweit einigen , um eine gesetzliche Ordnung zu Stande zu bringen. Endlich trat So Ion, ein Weiser, auf, ein Mann von Verstand und Würde; von anerkannter Rechtlichkeit, von Milde und Freundlich- keit auch gegen die Geringsten im Volke. Sobald er in die Regierung getreten war , wurde von allen Seiten die Bitte an ihn gerichtet, dass er der Zerrüttung ein Ende machen möge. Solon erfüllte die Bitte und schuf eine Ordnung , die von allen Seiten mit Freuden aufgenommen wurde. Nach derselben sassen in der Regierung neun Männer , welche jährlich gewählt wurden. Alle Gewalt, Gesetze zu geben , Beamte zu wählen , Steuern zu bewilligen u. s. w. war in der Versammlung des Volks , zu welcher alle athenischen Bürger Zutritt hatten. Über der Volksversammlung stand ein Gericht , welches die Beschlüsse des Volks prüfen und Übereilungen verhüten sollte. Der letzte Zweck ist am we- nigsten erreicht worden. Durch Volksbeschluss wurde jedes Unrecht zum Recht. Seine grössten und verdientesten Männer hat Athen durch Volksabstimmung aus seiner Mitte verbannt. Von welchen Gründen man sich oft leiten liess, das ergiebt sich aus folgendem kleinen Vorfall. Aus irgend einem Grunde sollte über einen Mann , den man in ganz Athen „den Gerechten“ nannte, abgestimmt werden; einer aus der Ver- sammlung stimmte für die Verbannung. „Was hat der Mann dir gethan?“ fragte man. „Nichts,“ antwortete der andre; „aber ich kann es nicht lei- den, dass er allein der Gerechte sein soll.“ 8. Das Orakel in Delphi. Bei der Stadt Delphi am Fuße des Berges Parnaß mar das größte Heiligthum in ganz Griechenland. In einer Schlucht des Berges hatte man eine Erdspalte entdeckt, aus welcher unaufhörlich ein leichter Dampf aufstieg. Wer den Dampf einathmete, verfiel in krampfhafte Zuckungen und stieß in diesem Zustande allerlei seltsame Reden aus, die für Offenbarungen des Gottes Apollo angesehen wurden. An dieser Stelle wurde ein Tempel erbaut und an demselben eine große Zahl von Priestern angestellt. Die Hauptperson war eine Priesterin, Pythia genannt, durch deren Mund der Gott die Offenbarungen oder Orakel gab. Kamen nun Leute, die Auskunft über zu- künftige Dinge haben wollten, so ging die Pythia ins Innere des Tempels und setzte sich auf einen über der Erdspalte stehenden goldenen Dreifuß. Sobald sie den Dampf einathmete, verfiel sie in Zuckungen, verdrehte die Augen und stieß mit schäumendem Munde einige seltsame Redensarten hervor, aus denen die umstehenden Priester die Antwort zusammensuchten. Die Aussprüche waren kurz und vielfach räthselhaft, so daß die Anfragenden selbst sie sich erst deuten mußten. Als Krösus gegen Cyrus zu Felde ziehen wollte, ließ er vorher in Delphi anfragen, ob er den Sieg davontragen werde. Das Orakel antwortete, er werde „ein großes Reich zerstören", wenn er den

9. Freiburger Lesebuch - S. 98

1912 - Freiburg im Breisgau : Troemer
— 98 — anlagen von der Stadtgemeinde angekauft; sie werden nicht gedüngt, und es wird dadurch der Verunreinigung des Wassers vorgebeugt. Da das Wasser durch ganz kalkarmen Boden fließt, so ist es auch ein sehr weiches Wasser, das außerordentlich wenig Kalk enthält. Da Kalk jedoch für die Entwicklung des Körpers, seines Knochengerüstes und der Zähne in gewissem Maße ein Bedürfnis ist, wurde gelegentlich schon angeregt, man solle dem hiesigen Wasser künstlich Kalk zuführen. Im Vergleich zu anderen Städten ist die Versorgung Freiburgs mit Wasser sehr reichlich. Es gibt viele und große Städte, bei denen der Wasserverbrauch im Durchschnitt etwa 100 Liter täglich auf den Kopf der Bevölkerung ausmacht, während in Freiburg die Tagesabgabe zwischen 200 und 300 Litern zu liegen pflegt. Auch im Jahre 1911, dem ganz außerordentlich trockenen Jahr, in welchem die Ergiebigkeit der Wasserleitungen erheblich zurückging, betrug die Mindestabgabe noch 186 Liter-täglich auf den Kopf der Bevölkerung. M. Buhle. 4$. Die Entwässerung. Ebenso wichtig wie die Wasserversorgung ist oitch die Abwasser-beseitiguug. Das dem Hause rein zngesührte Wasser wird verunreinigt und muß entfernt werden. In ländlichen Gegenden kann man es, ebenso wie die in Gruben gesammelten menschlichen und tierischen Abgänge ans Aborten^ und Stallungen, zur Bewässerung und Düngung landwirtschaftlich bestellten Geländes verwenden. In Städten wird das unmöglich, weil die meisten Einwohner keine Landwirtschaft betreiben. In den Untergrund darf man die Stosse nicht versickern lassen, weil der Grundwasserstrom, der anderen zur Versorgung mit reinem Wasser dient, verunreinigt und vergiftet werden könnte. In kleineren Städten findet man immerhin noch das Grubensystem. Gewöhnlich besorgt daun die Gemeinde die Absuhr und sucht bei den Landwirten der Umgebung Abnehmer. Je größer aber die Stadt, desto schwieriger ist das durchführbar, weil die großen Mengen ein ausgedehntes Absatzgebiet fordern. Dadurch aber werden die Fuhrkosten zu hoch. In größeren Städten pflegt man deshalb sowohl die Abwasser, als auch die Abgänge der Aborte mit einem Rohrnetz zur Stadt hinauszuleiten, So ist es auch in Freiburg. Das Straßennetz enthält ein Netz von Kanälen. Stammkanäle, welche große Gebiete zu entwässern haben, nehmen die Hauptkanäle kleinerer Gebiete ans, die sich dann wieder in kleinste, nur einzelnen Straßen dienende Kanäle verzweigen.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 225

1878 - Mainz : Kunze
Von der Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung ?c. 225 Sei den Sachsen stand auf Pferdediebstahl der Tod. Bei den Alamannen bestrafte man den Mord einer Frau doppelt so hart als den eines Mannes. Bei den Friesen wurde ein Tempelräuber mit abgeschnittenen Ohren zur Ebbezeit an den Meeresstrand gelegt, damit ihn re Flut hinwegspüle. Auch Körperverletzungen wurden mit Geld bestraft^ Em abgeschlagener Arm kostete 100 Schillinge, ein Daumen 45, em Zeigefinger 25, ein Mittelfinger oder der kleine Finger 15, strafen bret Fmger mit einem Schlage 45, ein Auge 72, die Nase 45, ein • ^ Zunge 100. Auch das Schimpfen wurde bestraft. Wer einen Andern Fuchs schimpfte, zahlte 3, wer ihn Hase schalt, 6 Schillinge Diese Strafe nannte man das Bergeid; wer es nicht erlegen sonnte, folgte dem Beleidigten oder feiner Sippschaft d. i. Verwandtschaft tn die Sclaverei. Gericht ward im Freien unter großen Bäumen oder auch bei lolftemen abgehalten. Jede Gemeinde hatte einen Vorsteher oder $« ©rat dichter, welchem die erfahrensten Gemeindeglieder das Urtheil Schöppen, „schöpfen" d. i. finden halfen. Sie hießen deshalb Schöppen. Zeugen und Eidesleistungen waren die ursprünglichen Mittel zur Erforschung er Wahrheit; halsen sie nicht aus, so nahm man zu den Gottesurteilen und zur Tortur seine Zuflucht. n ^^Esurtheile ober Orbalien fußten auf der Ansicht, daß, Verschiedene wo menschliche Einsicht nicht ausreiche, Gott durch ein Wunber den arten ti0n ^uldlosen schirme und den Schulbigen der verbienten Strafe über-tefere. te würden im Beisein der Priester unter großen Feierlich-feiten abgehalten und auf verschiedene Weise veranstaltet. Dem Geiste der Seit entsprach besonders der Zweikampf, welcher nur bei Freien in Anwendung kommen konnte und auf Leben und Tod gerichtet war «»,>. Der Sieger galt für den unschuldigen, der Unterliegende für den schuld 8en I" der ältesten Zeit bediente man sich außerdem vor- zugsweise der Feuerprobe. Der Angeklagte mußte mit bloßen Füßen >i, S,„„, übet 9 glühende Pflugscharen gehen oder ein glühendes Eisen 9 w°6e- ( kf Z‘rrfcasen °bct cinen Ring oder Stein ans einem Kessel siedenden Wassers holen Diese Probe hieß der Kesselsang, Spater mt Tv4«”,!18“81’”66' Wm fte8te "Elich entweder den Kläger und den Angeklagten mit ausgestreckten Armen unter ein Stern und erklärte den für schuldig, welcher zuerst die Arme sinken ließ, oder man bezeichnete von 8 Würfeln den einen mit einem Kreuze, und sprach den frei, welcher den gezeichneten Würfel zog. Bei der Schwimm-■ ptobe galt es als Beweis der Schulb, wenn der in’8 Wasser Gestürzte !?£”" "4* untersank Bei der Probe b-s geweihten Bissens gab man dem Casstan s Geschichte. Ii. 4. Allst.
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TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
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