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Viertes Kap. Römische Geschichte.
Anfänge des Staates bis auf Angustus Zeit dieselben Grundmarimen
der Politik in Zweck und Mitteln herrschend; nur daß sie in späteren
Zeiten, als ans größere Gegenstände angewendet und in einer weiteren
Sphäre wirksam, auffallender und wichtiger werden.
Des Grundsazes, „ niemals Frieden zu schließen, als wenn man ge-
sieget", ist schon oben (§. 4.) erwähnt. Der zweite, "aus jedem Kriege
die Mittel zu weiteren Kriegen zu-ziehen", wurde auf verschiedene
Weise, anfangs durch Einverleibung der Besiegten, darauf durch
Allianz mit denselben, endlich durch völlige Unterwerfung der
Völker in Ausübung gesezt. Das System der Einverleibung (jenes
der Kotonieen hatte ähnliche Wirkung) wurde in der Anwendung
aus engherzigen Gründen des Stolzes und des Egoismus nach Mög-
lichkeit beschränkt. Desto größeren Umfang hatte das System der
Allianzen.
Nicht nur die socii latini und italici nominis, welche, wie wir
oben sahen (§. 13.), durch ewige und engere Bande mit Rom ver-
knüpft, ihr Blut fortwährend für dessen Herrschaft vergossen; auch
auswärtige Völker und Mächte, aber nach verschiedenen Verhält-
nissen, wurden in dieses System, bald mit ihrem freien Willen, bald
durch Zwang, gebracht. Selten wurde ein Friede geschlossen, wo nicht
der Besiegte zugleich zum Bunde mit Rom sich zu bequemen hatte.
Sogar, wenn er für eigenes Interesse nicht mehr kriegen durfte,
mußte cr's doch zum Dienste des Siegers thun. Eben so zahlreich und
wichtig waren die freiwilligen Alliirten, welche man durch man-
cherlei Mittel zu gewinnen wußte, und von denen die Meisten selbst
das römische Bündniß suchten. Denn sie erhielten dadurch eine mächtige
Hilfe zur Vertheidigung und zum Angriffe gegen ihre näheren Feinde,
wogegen sie freilich auch die römischen Interessen zu verfechten hatten.
In solche Allianz wurden vorzugsweise die schwächeren Staaten
ausgenommen, die etwa von stärkeren bedrängt waren, und über der
näheren Gefahr der entfernteren vergaßen. Hatte man mit ihrer Hilfe
die mächtigeren gestürzt; so vergrößerte man jene durch das, was
man diesen geraubt, wodurch sie noch tüchtigere Werkzeuge zur Be-
ängstigung, zur Bekricgung und zur Erniedrigung der Starken wurden.
Auch ließ man ihnen das Geschenkte so lange, als man ihrer bedurfte,
oder sie schonen zu müssen glaubte. Zur gelegenen Zeit fanden sich Vor-
wände genug, die prekären Verleihungen zurückzunehmen, und die Alliir-
ten Selbst zu verschlingen. Ucberhaupt war jede Allianz mit Rom die
Grundlage einer Abhängigkeit, von der man sich nimmer befreite.
Alle Bundesgenossen (außer Italien) hörten damit auf, in Güte
oder mit Gewalt, — Unterworfene zu werden.
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des Hussitenkriegs. — 1519 Tod des Kaisers Max 1. (zu dessen Zeit das
Reichskammergericht nebst Eintheilung in 10 Kveise) und Beginn der Refor-
mation. — 1648 Ende des 30jähr. Kriegs. — 1740 Thronbesteigung Frie-
drichs Ii v. Preußen. Zugleich Beginn der neueren Literatur Deutschlands. —
4792 Anfang der Revolutionskriege. — 1815 Einsetzung des Bundestags.
Der älteste Zustand unsrer Altvordern ist höchst beachtenswert, vorzüglich
die Art ihrer Landsgemeinden u. Gaugenchte, die Bräuche der Wehrhaftmachung
u. Edelgefolge, kurz Natur u. Eharacter des Volks, das dem großen
Römer Tacitas Achtung einflößte. Sodann treten die Kämpfe hervor, die sie
zur Vertheidigung ihrer Selbstständigkeit und zur Ueberwältigung des stets ge-
fährlichen römischen Kaiferthums glorreich führten; woraus neue Staaten in
den Provinzen desselben, und zuletzt 887 auch ein völlig eignes deutsches Kö-
nigreich entstand, das zw. Nordsee und Alpen, Maas und Böhmerwald lag,
und die ursprünglich deutschen Landstriche östl. der Saale den eingewanderten
Wenden erst wieder abgewinnen mußte. Städte sah man noch wenige, fast nur
als Neste aus der Römerzeit an Rhein u. Donau, und die Ackerkultur war
gering. Eine große Zahl von Nachkommen alter freier Deutschen hatte sich in
Hörige verwandelt, tint noch gab es keine Bürgerschaft als Mittelglied zwisch.
der Masse Unfreier und den Vasallen mit ihren Dienst leu ten.
Sehr wichtig ist es, die Entwickelung des Lehn- od. Feudalsystems zu
kennen, aber auch den Beginn u. Fortgang des ne ríen Bürgerthums,
das mit und tu den Städten entstand. Herrliche Kaisergestalten ziehen dabei
unsern Blick auf sich, wie Heinrich der Finkler, Otto der Große,
Konrad der Salier und fein Sohn Heinrich Hl, unter denen die Macht
des Reichs sowohl jenseit der Ostgrenze auf wendischem Boden, als über Italien
u. Burgund sich ausdehnte. Stillstand erblickt. man in jenen Zeiten nirgend ,
weder in den Waffen, noch in den Einrichtungen des Staats, noch tu der
geistigen Welt. Fortdauernde Veränderungen u. Entwickelungen, fortdauerndes
Streben nach Rechten. Das Ritterthum gestaltet sich in der Klasse der
Lehnträger, Zünfte u. Bürgerrecht hinter städtischen Mauern, und wie
Grafen u. Herzoge nach Erblichkeit der Würden, so ringt der Klerus
nach größerer Macht, und im Klerus selbst hebt sich die monarchische Gewalt
des Papites empor, die zulezt die weltliche Hoheit zu übersteigen sucht.
Merkwürdiger und reichhaltiger noch sind die nächsten 2 Jahrhunderte von
1073, wo Kaiser Heinrich Iv. mit seinen Fürsten in Streit geräth lind
zugleich Gregor Vil. ten Stuhl Petri besteigt, bis 1273, wo Rudolf v.
Habsburg erwählt wird. Man kann sie das Zeitalter der Hohenstau-
fen (Weiblinger) oder der Kreuzzüge, oder der Vollendung des
hierarchischen Systems, oder Blütezeit des Ritserthums, der
ritterlichen u. Minnepoesie u. der Kirchenbaukunst, oder auch des
Wachsthums städtischer Freiheit nennen. Leider verlor das Kaiserthum,
obwohl zwei ausgezeichnete Männer, Friedrich Rothbart u. der geistreiche
Friedrich Ii., das Scepter führten, zuletzt an Macht und Würde; denn
während seines zwiefachen Kampfs mit der Hierarchie und den freien Städten
Italiens machten sich die Großen des Reichs aus Vasallen und Oberbeamten zu
wirklich regierenden Fürsten, und mehre bischöfliche und königliche Städte er-
langten R e i ch s fr e i h e i t. 1232 mußte Friedrich Ii. jenen die schon faktische
Landeshoheit auch staatsgesetzlich zusichern, und 1226 war unter andern
schon Lübeck, 1229 auch Frankfurt völlig freie Reichsstadt.
Kleinlicher wird nunmehr mit dem Ende des 13. Jahrhunderts die Geschichte
Deutschlands. Keine Kaiser gleich den genannten stehen mehr an der Spitze.
Wer linter den Fürsten das königl. Scepter erhält, sorgt fortan niehr für sein
Haus, als für das Reich. Selbst ein Rudolf v. Habsburg, ein Ludwig
o. B a i e r n, ein Max I. v. Oestreich sind zu schwach, um wirklich Könige
eines Reichs zu sein, worin die bunt verschlungene Menge von geistlichen u.
weltlichen Reichsständen zu keiner Einigkeit, zu keiner großen Unternehmung zu
bringen war. Wenn man von dieser Seite nichts Erfreuliches sieht, so gewährt
doch der Blick auf die innern Bewegungen der kleinen deutschen Staatenwelt
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Extrahierte Personennamen: Max_1. Max Heinrich_der_Finkler Heinrich Otto Konrad Heinrich_Hl Heinrich Heinrich_Iv Heinrich Gregor_Vil Gregor Rudolf_v Rudolf Friedrich_Rothbart Friedrich Friedrich_Ii Friedrich Friedrich_Ii Friedrich Rudolf Rudolf Ludwig
o Ludwig Max_I.