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1. Bd. 2 - S. 148

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
148 Viertes Kap. Römische Geschichte. Anfänge des Staates bis auf Angustus Zeit dieselben Grundmarimen der Politik in Zweck und Mitteln herrschend; nur daß sie in späteren Zeiten, als ans größere Gegenstände angewendet und in einer weiteren Sphäre wirksam, auffallender und wichtiger werden. Des Grundsazes, „ niemals Frieden zu schließen, als wenn man ge- sieget", ist schon oben (§. 4.) erwähnt. Der zweite, "aus jedem Kriege die Mittel zu weiteren Kriegen zu-ziehen", wurde auf verschiedene Weise, anfangs durch Einverleibung der Besiegten, darauf durch Allianz mit denselben, endlich durch völlige Unterwerfung der Völker in Ausübung gesezt. Das System der Einverleibung (jenes der Kotonieen hatte ähnliche Wirkung) wurde in der Anwendung aus engherzigen Gründen des Stolzes und des Egoismus nach Mög- lichkeit beschränkt. Desto größeren Umfang hatte das System der Allianzen. Nicht nur die socii latini und italici nominis, welche, wie wir oben sahen (§. 13.), durch ewige und engere Bande mit Rom ver- knüpft, ihr Blut fortwährend für dessen Herrschaft vergossen; auch auswärtige Völker und Mächte, aber nach verschiedenen Verhält- nissen, wurden in dieses System, bald mit ihrem freien Willen, bald durch Zwang, gebracht. Selten wurde ein Friede geschlossen, wo nicht der Besiegte zugleich zum Bunde mit Rom sich zu bequemen hatte. Sogar, wenn er für eigenes Interesse nicht mehr kriegen durfte, mußte cr's doch zum Dienste des Siegers thun. Eben so zahlreich und wichtig waren die freiwilligen Alliirten, welche man durch man- cherlei Mittel zu gewinnen wußte, und von denen die Meisten selbst das römische Bündniß suchten. Denn sie erhielten dadurch eine mächtige Hilfe zur Vertheidigung und zum Angriffe gegen ihre näheren Feinde, wogegen sie freilich auch die römischen Interessen zu verfechten hatten. In solche Allianz wurden vorzugsweise die schwächeren Staaten ausgenommen, die etwa von stärkeren bedrängt waren, und über der näheren Gefahr der entfernteren vergaßen. Hatte man mit ihrer Hilfe die mächtigeren gestürzt; so vergrößerte man jene durch das, was man diesen geraubt, wodurch sie noch tüchtigere Werkzeuge zur Be- ängstigung, zur Bekricgung und zur Erniedrigung der Starken wurden. Auch ließ man ihnen das Geschenkte so lange, als man ihrer bedurfte, oder sie schonen zu müssen glaubte. Zur gelegenen Zeit fanden sich Vor- wände genug, die prekären Verleihungen zurückzunehmen, und die Alliir- ten Selbst zu verschlingen. Ucberhaupt war jede Allianz mit Rom die Grundlage einer Abhängigkeit, von der man sich nimmer befreite. Alle Bundesgenossen (außer Italien) hörten damit auf, in Güte oder mit Gewalt, — Unterworfene zu werden.

2. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 424

1831 - Mainz : Kunze
424 des Hussitenkriegs. — 1519 Tod des Kaisers Max 1. (zu dessen Zeit das Reichskammergericht nebst Eintheilung in 10 Kveise) und Beginn der Refor- mation. — 1648 Ende des 30jähr. Kriegs. — 1740 Thronbesteigung Frie- drichs Ii v. Preußen. Zugleich Beginn der neueren Literatur Deutschlands. — 4792 Anfang der Revolutionskriege. — 1815 Einsetzung des Bundestags. Der älteste Zustand unsrer Altvordern ist höchst beachtenswert, vorzüglich die Art ihrer Landsgemeinden u. Gaugenchte, die Bräuche der Wehrhaftmachung u. Edelgefolge, kurz Natur u. Eharacter des Volks, das dem großen Römer Tacitas Achtung einflößte. Sodann treten die Kämpfe hervor, die sie zur Vertheidigung ihrer Selbstständigkeit und zur Ueberwältigung des stets ge- fährlichen römischen Kaiferthums glorreich führten; woraus neue Staaten in den Provinzen desselben, und zuletzt 887 auch ein völlig eignes deutsches Kö- nigreich entstand, das zw. Nordsee und Alpen, Maas und Böhmerwald lag, und die ursprünglich deutschen Landstriche östl. der Saale den eingewanderten Wenden erst wieder abgewinnen mußte. Städte sah man noch wenige, fast nur als Neste aus der Römerzeit an Rhein u. Donau, und die Ackerkultur war gering. Eine große Zahl von Nachkommen alter freier Deutschen hatte sich in Hörige verwandelt, tint noch gab es keine Bürgerschaft als Mittelglied zwisch. der Masse Unfreier und den Vasallen mit ihren Dienst leu ten. Sehr wichtig ist es, die Entwickelung des Lehn- od. Feudalsystems zu kennen, aber auch den Beginn u. Fortgang des ne ríen Bürgerthums, das mit und tu den Städten entstand. Herrliche Kaisergestalten ziehen dabei unsern Blick auf sich, wie Heinrich der Finkler, Otto der Große, Konrad der Salier und fein Sohn Heinrich Hl, unter denen die Macht des Reichs sowohl jenseit der Ostgrenze auf wendischem Boden, als über Italien u. Burgund sich ausdehnte. Stillstand erblickt. man in jenen Zeiten nirgend , weder in den Waffen, noch in den Einrichtungen des Staats, noch tu der geistigen Welt. Fortdauernde Veränderungen u. Entwickelungen, fortdauerndes Streben nach Rechten. Das Ritterthum gestaltet sich in der Klasse der Lehnträger, Zünfte u. Bürgerrecht hinter städtischen Mauern, und wie Grafen u. Herzoge nach Erblichkeit der Würden, so ringt der Klerus nach größerer Macht, und im Klerus selbst hebt sich die monarchische Gewalt des Papites empor, die zulezt die weltliche Hoheit zu übersteigen sucht. Merkwürdiger und reichhaltiger noch sind die nächsten 2 Jahrhunderte von 1073, wo Kaiser Heinrich Iv. mit seinen Fürsten in Streit geräth lind zugleich Gregor Vil. ten Stuhl Petri besteigt, bis 1273, wo Rudolf v. Habsburg erwählt wird. Man kann sie das Zeitalter der Hohenstau- fen (Weiblinger) oder der Kreuzzüge, oder der Vollendung des hierarchischen Systems, oder Blütezeit des Ritserthums, der ritterlichen u. Minnepoesie u. der Kirchenbaukunst, oder auch des Wachsthums städtischer Freiheit nennen. Leider verlor das Kaiserthum, obwohl zwei ausgezeichnete Männer, Friedrich Rothbart u. der geistreiche Friedrich Ii., das Scepter führten, zuletzt an Macht und Würde; denn während seines zwiefachen Kampfs mit der Hierarchie und den freien Städten Italiens machten sich die Großen des Reichs aus Vasallen und Oberbeamten zu wirklich regierenden Fürsten, und mehre bischöfliche und königliche Städte er- langten R e i ch s fr e i h e i t. 1232 mußte Friedrich Ii. jenen die schon faktische Landeshoheit auch staatsgesetzlich zusichern, und 1226 war unter andern schon Lübeck, 1229 auch Frankfurt völlig freie Reichsstadt. Kleinlicher wird nunmehr mit dem Ende des 13. Jahrhunderts die Geschichte Deutschlands. Keine Kaiser gleich den genannten stehen mehr an der Spitze. Wer linter den Fürsten das königl. Scepter erhält, sorgt fortan niehr für sein Haus, als für das Reich. Selbst ein Rudolf v. Habsburg, ein Ludwig o. B a i e r n, ein Max I. v. Oestreich sind zu schwach, um wirklich Könige eines Reichs zu sein, worin die bunt verschlungene Menge von geistlichen u. weltlichen Reichsständen zu keiner Einigkeit, zu keiner großen Unternehmung zu bringen war. Wenn man von dieser Seite nichts Erfreuliches sieht, so gewährt doch der Blick auf die innern Bewegungen der kleinen deutschen Staatenwelt
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