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1. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 501

1855 - Mainz : Kunze
Italien — die Staaten. Das alte Rom. 499 Die Staaten. — a. Der Kirchenstaat mit 2900000 Bew. Er ist 800 Qm. groß und erstreckt sich von der morastigen Mündung des Po bis zum Südende der pontinischeu Sümpfe. Die größte Breite hat er zwi- schen dem adriatischen Hafen Ancona und dem mittelländischen Civita vecchia, und enthält fast den ganzen Lauf des Tiber, das Quellgebiet in Toskana ab- gerechnet. Höchster Berg der Monte Sibylla. — Unumschränkter Regent ist der Papst. Er wird vom Collegium der Cardiuäle oder Hauptpriester, meist Italienern von Geburt, deren Zahl 70 fein kann, gewählt, und regiert mit Hülfe des Consistorinms und der ersten Staatsbeamten; zu beiden wurden bisher stets Cardinäle genommen. Die päpstliche Kanzlei heißt Dataria, das Finanz- colleg Camera, die Polizei Bnon Governo , die Justiz Sagra Consul ta, die geistlichen Behörden Congregatioueu, das höchste geistliche Gericht für die ganze katholische Christenheit Sagra Rota Roma na. Die Provinzen heißen Delegationen, und die untern Regierungsbezirke Gubernten. Der Staat ist reich an Welt- und Klostergeistlichen; er zählt 30 religiöse Orden, 8 Erzbischöfe und 58 Bischöfe, 2436 Klöster, 40000 Mönche und Nonnen. Ge- werbfleiß ist wenig zu finden, Armuth und Bettelei desto mehr. Adel und geistliche Körperschaften sind im Besitz großer Güter, ohne darauf zu wohnen, und der Volksunterricht soll auf sehr niedriger Stufe stehen — ein Zustand, der nur durch Trennung der geistlichen und weltlichen Gewalt verbessert werden kann. — Zwei Hauptstraßen führen von Norden her durch's Land. Die eine kommt unweit Aqnapendente aus Toskana, geht am See Bolsena durch angenehme Land- schaften nach Viterbo, und unweit Sntri am ciminischen Berg in diejenige Gegend, die nach dem Tiber zu vom hohen Soracte (Oreste) begränzt wird und sich zur ödeu Fläche ausdehnt, durch welche man Rom erreicht. Die andere (via Aemilia) zieht von Modena her nach Bologna und über Jmola und Forli nach Rimini, von wo am adriatischen Meer weiter bis Fano am Metaurus, dann (als via Flaminia) diesen Fluß aufwärts zum niedern Apenninrücken, dann hinunter aus die Südseite, wo man Foligno, Spoleto und in schöner Gegend am Nera Terni berührt (in dessen Nähe der 200' hohe Wasserfall des Velino) und weiter südlich im Angesicht des Soracte über den Tiber, um in trauriger Gegend die toskanische Straße und mit ihr Rom zu erreichen. Das alte Rom war bevölkert von Latinern, die südwärts des Anio, von Sabinern, die nordwärts desselben, und von Etruskern, die westl. des Tiber wohnten. Es begriff 7 unbedeutende Anhöhen am linken Ufer, mit den Vertiefungen dazwischen; deshalb Sieben Hügel st ad t. Einer von den Hügeln nahe dem Fluß ward zur Burg oder Capitolium, und trug, wie die Akropolis Athens den Pallastempel, so den Tempel des Jupiter als römischen Hauptgottes. Am capitolin. und benachbarten Palatin. Hügel streckte sich gegen die Mitte der Stadt das große Forum aus, vor dessen Südende nachmals Vespasian das Colosseum, 1616' im Umfang und groß genug für 80000 Menschen, erbaute. Die Fläche südwärts des Palatinus ward zum Cirkus Maximus, groß genug für mehr als 100000 Menschen, und eine Fläche nördlich des Capitols am 'L'trvm zum großen Marsselde benutzt. Dieses stieß an die Gegend der 32*

2. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 548

1855 - Mainz : Kunze
546 Deutscher Bund — Geschichte. ein eigner Staat zu sein. — 1073 Anfang des Kampfs zwischen deutschem Kai- serthum und der Hierarchie (Heinrich Iv. und Gregor). — 1268 ungestrafte Hin- richtung Konradins von Schwaben, als letzter Beweis, daß die deutsche Reichs- kraft sich aufgelöst und die Hierarchie gesiegt. — 1414 Concil zu Costuitz, Veranlassung des Hussitenkriegs. — 1519 Tod des Kaisers Max I. (zu dessen Zeit das Reichskammergericht nebst Eintheilung in 10 Kreise) und Beginn der Reforinatiou. — 1648 Ende des 30jährigen Kriegs. — 1740 Thronbesteigung Friedrichs kl. von Preußen; zugleich Beginn der neueren Literatur Deutschlands. — 1792 Anfang der Revolutiouskriege. — 1815 Einsetzung des Bundestags. — 1848 Erstes deutsches Parlament. — Der älteste Zustand unsrer Altvordern ist höchst beachtenswerth, vorzüglich die Art ihrer Landsgemeindcn und Gaugerichte, die Bräuche der Wehrhaftmachung und Edelgefolge, kurz Natur und Charakter des Volks, das dem großen Römer Tacitus Achtung einflößte. Sodann treten die Kämpfe zur Vertheidi- gung ihrer Selbständigkeit und zur Ueberwältiguug des stets gefährlichen römi- schen Kaiserthums hervor; wodurch eine Reihe neuer Staaten in den Provinzen desselben und zuletzt 887 auch ein völlig eignes deutsches Königreich ent- stand , das zwischen Nordsee und Alpen, Maas und Böhmerwald lag und das die ursprünglich deutschen Landstriche östlich der Saale den eingewanderten Wen- den erst wieder abgewinnen mußte. Städte sah man noch wenige, fast nur als Reste aus der Römerzeit an Rhein und Donau, und die Ackerkultnr war gering. Eine große Zahl von Nachkommen alter freier Deutschen hatte sich in Hörige verwandelt, und noch gab es keine Bürgerschaft als Mittelglied zwischen der Masse Unfreier und den Vasallen mit ihren Dienstlenten. Sehr- wichtig ist es, die Entwickelung des Lehn- oder Fendalsystems zu kennen, aber auch den Beginn und Fortgang des neuen B ür g erth n ms, das mit und in den Städten entstand. Herrliche Kaisergestalten ziehen dabei unsern Blick auf sich, wie Heinrich der Finkler, Otto der Große, Kon r ad der Salier und sein Sohn Heinrich Iii., unter denen die Macht des Reichs sowohl jenseit der Ostgränze auf wendischem Boden, als über Italien und Burgund sich aus- dehnte. Stillstand erblickt man in jenen Zeiten nirgend, weder iu den Waffen, noch in den Einrichtungen des Staats, noch in der geistigen Welt. Fortdauernde Veränderung und Entwickelung, fortdauerndes Streben nach Rechten. Das Ritterthum gestaltet sich in der Klasse der Lehnträger, Zünfte und Bürger recht hinter städtischen Mauern; und wie Grafen und Herzoge nach Erblich- keit der Würden, so ringt der Klerus uach größerer Macht, und im Klerus selbst hebt sich die monarchische Gewalt des Papstes empor, die zuletzt die weltliche Hoheit zu übersteigen sucht. Merkwürdiger noch und reichhaltiger, doch von schlimmen politischen Folgen, sind die nächsten 2 Jahrhunderte von 1073, wo Kaiser Heinrich Iv. mit seinen Fürsten in Streit geräth und zugleich Gregor Vii. den Stuhl Petri besteigt, bis 1273, wo Rudolf von Habsburg erwählt wird. Man kaun sie das Zeitalter der Hohenstaufen (Weiblinger) oder der Kreuzzüge, oder der Vollendung des hierarchischen Systems, oder Blüthezeit des Rit-

3. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 424

1831 - Mainz : Kunze
424 des Hussitenkriegs. — 1519 Tod des Kaisers Max 1. (zu dessen Zeit das Reichskammergericht nebst Eintheilung in 10 Kveise) und Beginn der Refor- mation. — 1648 Ende des 30jähr. Kriegs. — 1740 Thronbesteigung Frie- drichs Ii v. Preußen. Zugleich Beginn der neueren Literatur Deutschlands. — 4792 Anfang der Revolutionskriege. — 1815 Einsetzung des Bundestags. Der älteste Zustand unsrer Altvordern ist höchst beachtenswert, vorzüglich die Art ihrer Landsgemeinden u. Gaugenchte, die Bräuche der Wehrhaftmachung u. Edelgefolge, kurz Natur u. Eharacter des Volks, das dem großen Römer Tacitas Achtung einflößte. Sodann treten die Kämpfe hervor, die sie zur Vertheidigung ihrer Selbstständigkeit und zur Ueberwältigung des stets ge- fährlichen römischen Kaiferthums glorreich führten; woraus neue Staaten in den Provinzen desselben, und zuletzt 887 auch ein völlig eignes deutsches Kö- nigreich entstand, das zw. Nordsee und Alpen, Maas und Böhmerwald lag, und die ursprünglich deutschen Landstriche östl. der Saale den eingewanderten Wenden erst wieder abgewinnen mußte. Städte sah man noch wenige, fast nur als Neste aus der Römerzeit an Rhein u. Donau, und die Ackerkultur war gering. Eine große Zahl von Nachkommen alter freier Deutschen hatte sich in Hörige verwandelt, tint noch gab es keine Bürgerschaft als Mittelglied zwisch. der Masse Unfreier und den Vasallen mit ihren Dienst leu ten. Sehr wichtig ist es, die Entwickelung des Lehn- od. Feudalsystems zu kennen, aber auch den Beginn u. Fortgang des ne ríen Bürgerthums, das mit und tu den Städten entstand. Herrliche Kaisergestalten ziehen dabei unsern Blick auf sich, wie Heinrich der Finkler, Otto der Große, Konrad der Salier und fein Sohn Heinrich Hl, unter denen die Macht des Reichs sowohl jenseit der Ostgrenze auf wendischem Boden, als über Italien u. Burgund sich ausdehnte. Stillstand erblickt. man in jenen Zeiten nirgend , weder in den Waffen, noch in den Einrichtungen des Staats, noch tu der geistigen Welt. Fortdauernde Veränderungen u. Entwickelungen, fortdauerndes Streben nach Rechten. Das Ritterthum gestaltet sich in der Klasse der Lehnträger, Zünfte u. Bürgerrecht hinter städtischen Mauern, und wie Grafen u. Herzoge nach Erblichkeit der Würden, so ringt der Klerus nach größerer Macht, und im Klerus selbst hebt sich die monarchische Gewalt des Papites empor, die zulezt die weltliche Hoheit zu übersteigen sucht. Merkwürdiger und reichhaltiger noch sind die nächsten 2 Jahrhunderte von 1073, wo Kaiser Heinrich Iv. mit seinen Fürsten in Streit geräth lind zugleich Gregor Vil. ten Stuhl Petri besteigt, bis 1273, wo Rudolf v. Habsburg erwählt wird. Man kann sie das Zeitalter der Hohenstau- fen (Weiblinger) oder der Kreuzzüge, oder der Vollendung des hierarchischen Systems, oder Blütezeit des Ritserthums, der ritterlichen u. Minnepoesie u. der Kirchenbaukunst, oder auch des Wachsthums städtischer Freiheit nennen. Leider verlor das Kaiserthum, obwohl zwei ausgezeichnete Männer, Friedrich Rothbart u. der geistreiche Friedrich Ii., das Scepter führten, zuletzt an Macht und Würde; denn während seines zwiefachen Kampfs mit der Hierarchie und den freien Städten Italiens machten sich die Großen des Reichs aus Vasallen und Oberbeamten zu wirklich regierenden Fürsten, und mehre bischöfliche und königliche Städte er- langten R e i ch s fr e i h e i t. 1232 mußte Friedrich Ii. jenen die schon faktische Landeshoheit auch staatsgesetzlich zusichern, und 1226 war unter andern schon Lübeck, 1229 auch Frankfurt völlig freie Reichsstadt. Kleinlicher wird nunmehr mit dem Ende des 13. Jahrhunderts die Geschichte Deutschlands. Keine Kaiser gleich den genannten stehen mehr an der Spitze. Wer linter den Fürsten das königl. Scepter erhält, sorgt fortan niehr für sein Haus, als für das Reich. Selbst ein Rudolf v. Habsburg, ein Ludwig o. B a i e r n, ein Max I. v. Oestreich sind zu schwach, um wirklich Könige eines Reichs zu sein, worin die bunt verschlungene Menge von geistlichen u. weltlichen Reichsständen zu keiner Einigkeit, zu keiner großen Unternehmung zu bringen war. Wenn man von dieser Seite nichts Erfreuliches sieht, so gewährt doch der Blick auf die innern Bewegungen der kleinen deutschen Staatenwelt

4. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 392

1831 - Mainz : Kunze
592 D i e jetzigen Staaten. a. Der Kirchenstaat (814 Qm., 2300000 Bew.) streckt sich quer durch Mittelitalien von der morastigen Mündung des Po bis zum Südende der pontinischen Sümpfe. Die größte Breite hat er zwischen dem adriatischen Hafen Ancona und dem mittländ. Civita vecchia, und enthält fast den ganzen Lauf des Tiber, das Quellgebiet in Toskana abgerechnet. Höchster Werg der Monte Sibylla. — Unumschränkter Regent ist der Papst, gegenwärt. X^A Gregor X^V/ Er wird vom Collegium der Cardinäle oder Hauptpriester, ^/^l^^eren Zahl 70 sein kann, gewählt, und regiert mit Hülfe des Consistoriums und der ersten Staatsbeamten; zu beiden werden Cardinäle genommen. Die päpstl. Kanzlei heißt Dataria, das Finanzcolleg Camera, die Polizei Buon Governo, die Justiz Sagra Consulta, die geistlichen Behörden Congre- gationen, das höchste geistl. Gericht für die ganze kathol. Christenheit Sagra Rota Romana. Die Provinzen heißen Delegationen, und die untern Regierungsbezirke Gubernien. — Einkünfte des Schatzes, die aus fremden Ländern mitgerechnet, belaufen sich auf etwa 8 Mill. Fl.; doch beträgt die Schuldenlast 180 Mill. — Zwei Hauptstraßen führen von Norden her Lurchs Land. Die eine kommt unweit Aquapendente aus Toskana, geht am See Bolsena in angenehmer Gegend durch nach Viterbo und unweit Sntri am ciminischen Berg, wo die Gegend, die nach dem Tiber zu vom hohen So- racte (Oreste) begränzt wird, sich zur öden Fläche ausdehnt, durch welche man Rom erreicht. Die andere zieht (vor Alters via Aemilia) von Mo- dena her nach Bologna und über Jmola und Forli nach Rimini, von wo «m adriat. M. weiter bis Fano am Metaurus, dann (als via Flaminia) diesen Fluß aufwärts zum niedern Apenninrücken, dann hinunter auf die Süd- seite, wo man Foligno, Spoleto und in schöner Gegend am Nar od. Nera Terni berührt (in dessen Nähe der 200' hohe Wasserfall des Velino) und wei- ter südlich im Angesicht des Soracte über den Tiber, um in trauriger Gegend die toskanische Straße und mit ihr Rom zu erreichen. Das alte Rom ward bevölkert von Latinern, die südwärts des Anio» ron Sabinern, die nordwärts desselben, und von Etruskern, die westlich des Tiber wohnten. Es begriff 7 unbedeutende Anhöhen am linken Ufer, mit den Vertiefungen dazwischen; deshalb Sieben Hügelstadt. Einer von den Hügeln nahe dem Fluß ward zur Burg oder Capitolium, und trug, wie die Akropolis Athens den Pallastempel, so den Tempel des Jupiter als römischen Hauptgottes. Am capitolin. und benachbarten palatin. Hügel streckte sich gegen die Mitte der Stadt das große Forum aus, vor dessen Südende nachmals Vespasian das Colosseum, 1616' im Umfang und groß genug für 80000 M>, erbaute. Die Fläche südwärts des Palatinus ward zum Cirkus Marimus, groß genug für mehr als 100000 Menschen, und eine Fläche nördl. des Capitols am Strom zum gr. Marsfelde benutzt. Dieses stieß an die Gegend der Gar- ten Hügel (jezt Monte Pincio), die unter Kaiser Marc Aurel eben sowohl mit Mauern umfaßt wurden als auch die Vorstädte an der linken Seite des Flusses, welche die transtiberinischen Anhöhen Janiculus und Vaticanus bedeckten und durch 6 Brücken (die vaticanische hieß die des Triumfs) mit der Haupt- (ladt zusammenhingen. Der Umfang Roms, das nun Zehnhügelstadt heißen konnte, war dadurch außerordentlich, und die Bevölkerung mochte weit über eure

5. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 234

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
234 Frankreich bis zum Ende des elften Jahrhunderts. bildung kam. Damit hing zusammen, daß die rechtlichen Bestimmungen im Süden allgemeinere Geltung erhielten und dem Lande eine größere Einheit gaben. Denn indem schon im neunten Jahrhundert in Frank- reich das persönliche Recht, wonach Jeder durch seine Abstammung an die Gesetze eines besondern Volksstammes gewiesen war, verschwand, und für Jeden das in dem betreffenden Gebiete heimische Recht zur Geltung kam, wurde im Süden, wo die verhältnißmäßig sehr wenig zahlreichen deutschen Ansiedler sich leicht in die romanische Masse ver- loren, das römische Recht allgemeine Richtschnur, während im Norden, wo dem Inhalte nach deutsches Recht überwog, das aus der altdeut- schen Zeit Ueberlieferte sich in den einzelnen Kreisen des Lehenswesens nach Maßgabe örtlicher Einflüsse verschieden gestaltete. Aus ähnlichen Gründen erhielten sich im Süden in den größeren Städten die Ge- meindeverfassungen in einer Weise, daß hier der Stand der Freien geschützter war und willkührlichen Eingriffen mit mehr Erfolg begegnen konnte. Wurden alle diese Keime einer neuen Ordnung aber durch die äußeren Verhältnisse noch vielfach in ihrer Entwicklung gehemmt, so war auch die Thätigkeit der Kirche, obgleich sie naturgemäß der äußeren Ordnung, ohne welche sie ihren Beruf nicht zu erfüllen vermag, die mächtigste Bnndesgenossin war, vielfach gelähmt, weil rohe Gewalt oft ihrem Worte die Macht raubte, und weil ihre Diener zum Theil dem ihnen obliegenden Amte durch Verwicklung in die Wirren des Lehenswesens ent- fremdet wurden. Vermöge des Berufes, die Völker zu erziehen, mußte die Kirche für die Erhebung der königlichen Macht, die sie als eine heilige erkennen lehrte, aus allen Kräften wirken. Auch konnten die Bischöfe nur von einer Stärkung der königlichen Macht die Erhaltung ihrer Selbstständigkeit hoffen. Wie das Lehenswesen in Frankreich die Königsgewalt ganz verschlungen hatte, waren auch die Bischöfe hinsicht- lich der kirchlichen Güter die Lehensträger der Lehensträger geworden, und wenn sie auch auf den von den Königen berufenen Versammlungen ebenso gut, wie auf denen ihrer unmittelbaren Lehensherren erschienen, gingen diese in ihren Bemühungen, die Bischöfe von sich abhängig zu machen, so weit, daß sie sich oft die Investitur derselben aneigneten, wozu ihnen Seitens der Kirche nie das Recht zugestanden wurde. In solcher Stellung mußten sich die Bischöfe in endlosen Kampf mit dem gewaltthätigen Lehensadel verwickeln, und dessen Auflehnung gegen Recht und Sitte häufte und schärfte die kirchlichen Strafen. Eine Erweiterung der Strafe des Bannes, die sich an dem rohen Sinne der Zeit oft unwirksam zeigte, oft aber auch den Uebelthäter vor den Richterstuhl des Bischofs führte, war dessen Ausdehnung auf ein ganzes Gebiet, das Jnterdict genannt, worin das Verbot Gottesdienst zu halten und die Sakramente öffentlich auszuspenden enthalten war. Unter solchen
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