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1. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 892

1874 - Mainz : Kunze
892 Europa — Schweiz. um den richtigsten Maßstab für seine Nationalität zu finden, so marschirt die Schweiz, weil sie lange in ihren von der übrigen Welt abgeschlossenen Bergthälern in sich geblie- den war, gleich Holland und Dänemark im Nachtrab der „Armee des Gedankens". Doch ist für die Denkenden diese Einsicht zur Aussicht geworden. Jene mittelalterliche bisher nicht zur Einordnung in ein Staatswesen fähige Gemeindefreiheit ist gezügelt,. das Cantonbelieben ist gebrochen und eine Volkseinheit mit dem Selbstgefühle und dem Anspruch auf eine ihr gebührende, nicht bloß geschenkte, Neutralität ist im Werden." So urtheilt Kapp über die sociale und politische Befähigung der Schweizer. Ohne Zweifel sind es nicht die oft sehr kleinlichen politischen Kämpfe des „Cantönligeistes" oder die zahlreichen Verfassungsrevisionen der einzelnen Cantone, was für die Welt nicht nur Interesse, sondern auch eine wirkliche Bedeutung hat, sondern es ist das sried, liche Zusammenleben dreier Nationalitäten unter der Führung der bedeutendsten unter ihnen, es sind die innern Einrichtungen, wie z. B. Kirchen- und Schulwesen, Gemeinde- Verfassungen und Steuerwesen, Wehrverfafsung und Rechtspflege. Erwerbs- und Ber- kehrsleben, Fürsorge für öffentliche Bauten und Gesundheitspflege, Anstalten für Arme, Kranke:c., überhaupt das öffentliche Vereinsleben mit seinen gemeinnützigen Bestre- bungen. Zur Lösung solcher Kulturaufgaben bedarf es keines großen staatlichen Hinter- grundes, sondern der Treue im Kleinen, und auf diesen Gebieten bewährt sich noch immer die schlichte bürgerliche Art und die werkthätige Opferwilligkeit der Eidgenossen. In diesem Sinne kann man auch sagen, daß ein Staat mit so viel volksthümlichen Einrichtungen und Gewöhnungen und ein Volk mit so viel unverdorbener Erwerbs- kraft und sparsamem, genügsamem Sinn, mit einer so gesnnden Grundlage seines Familienlebens und seiner Volkswirthschast auch in unserer, auf die Bildung großer Nationalstaaten hindrängenden Zeit noch immer seine volle Berechtigung und kultur- geschichtliche Aufgabe für die Menschheit habe. Cantone und Städte. Es sind 22 kleine Staaten oder Eantoue, nämlich 19 ganze und 6 Halbcautone; die letzteren sind: Ob dem Wald und Nid dem Wald (Unterwalden), Außer- rhoden und Jnnerrhoden (Appenzell), Baselsta d t und Baselland (Basel). Die halben Stäudeflimmen werden nur dann gezählt, wenn sie gleicher Meinung sind; im andern Falle neutralisiren sie sich und fallen außer Betracht. — Nach dem Fläch en- inhalt sind Graubüuden mit 130, Bern mit 125 und Wallis mit 95 Q.-M. die größten, Baselstadt mit 7/io, Jnnerrhoden mit nicht ganz 3, Zug mit 4 Q.-M. die kleinsten Cantone. Nach der Volks zahl stehen oben an: Bern mit 506000, Zürich mit 285000, Waadt mit 232000, Aargau mit 199000 und St. Gallen mit 191000 Bew.; zuletzt kommen: Nid dem Wald mit 11700, Jnnerrhoden mit 11900, Ob dem Wald mit 14400, Uri mit 16100 und Zug mit 21000 E. — Die Dichtigkeit der Bevölkerung ist in einem so gearteten Lande natürlich außerordentlich verschieden, sie wech- selt zwischen 700 (Graubünden) und 18000 (Genf) auf 1 O.-M.; Uri hat 824, die beiden Basel 12200 — Wallis 1000, Außerrhoden über 10000 — Ob dem Wald 1700, Zürich 9100 — Nid dem Wald 2200, Aargau 7800 Menschen auf 1 Q.-M. a) Die 4 Walvcantoue. 1) Uri, nördlich vom Gotthard, katholisch mit 16100 Bew. (20 Q.-M.). Altdorf, ein Flecken, und Bürglen; östlich davon das Schächenthal mit

2. Das Mittelalter - S. 311

1884 - Mainz : Kirchheim
Genua. Mailand. Florenz. d11 b. Genua war, wie oben schon bemerkt wurde, die Nebenbuhlerin Venedigs' Wie dieses lange Zeit vorherrschend den östlichen, so betrieb Genua vorherrschend den westlichen Handel des mittelländischen Meeres. Als Geuua sich aber mächtig genug suhlte, suchte es ebenfalls im ausgiebigeren Morgeulande Handelsbeziehungen anzuknüpfen. Es führte dies zu blutigen Kämpfen mit Venedig. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts war Pisa von Genua überwältigt und ihm Corsika und Sardinien genommen worden. Aus dem Festlande Italiens besaß Genua zur Zeit seiner Blüte deu Küstenstrich vom Arno bis Nizza. Wie für Venedig in Deutschland die Städte Augsburg und Nürnberg, so waren für Genua die Städte Basel, Straßburg und Ulm Hauptplätze für deu Handel nach den nördlichen Gegenden. Der zunehmende Reichtum verschlechterte die Sitten und erzeugte widerlichen Geld stolz und große Erbarmungslosigkeit gegen verschuldete und unverschuldete Armut. Während der äußere Glanz der Stadt, der Umfang des Landgebiets und die Zahl der Schiffe und der Kolonien zunahmen, sanken im Innern die Tugenden mehr und mehr, deren Vorhandensein allein der republikanischen Staatsform Dauer sichert. Es entbrannten in Genna die wildesten Parteikämpfe, die es endlich dahin führten, daß es feine staatliche Selbständigkeit verlor. In c. Mailand war die Familie Visconti zur Macht gelangt und hatte sich sogar vou dem deutschen Kaiser Wenzel den Herzogstitel erkauft. Allein fo wenig wie in Venedig und Genua die republikanische, so schützte iu Mailand die monarchische Staatssorm vor Handhabung eines überaus tyrannischen Regiments, und dort wie hier verschlechterten sich bei Zunahme äußeren Glanzes die Sitten. d. Florenz. Auch diese Stadt gelangte gegen Ende des Mittelalters zu bedeutender Macht und zu großem Reichtum. Letzteren erwarb es sich namentlich durch seinen großartigen Gewerbsleiß und erst von der Zeit an, in der es den Hafen von Livorno an sich gebracht hatte, begann es die Ausfuhr feiner Gewerbe-Erzengniffe selbst zu betreiben, womit sich ihm eine neue Quelle zur Erlangung von Reichtümern eröffnete. Die Adelsmacht vermochte

3. Die neueste Zeit - S. 77

1886 - Mainz : Kirchheim
Die Schweiz. Innere Kämpfe. 77 hoben. Der Übung der katholischen Religion suchte man die größten Hindernisse entgegenzustellen. So ließ Kaiser Nikolaus in steigender Härte und Gewaltsamkeit kein Mittel unversucht^ um die polnische Nationalität mit ihren Wurzeln auszurotten, ohne daß in dem zertretenen Volke jemals die Sehnsucht und der Glaube an die Wiedergeburt eines selbständigen Polens völlig erloschen ist. 3. Die Wirren in der Schwei). Auch in der Schweiz hatten die Beschlüsse des Wiener Kongresses keine befriedigenden Zustände heibeigeführt. Dort übten nach wie vor gewisse Geschlechter einen vorwiegenden Einfluß aus und dieses Patriziat suchte die verschiedenen Kantone möglichst auseinander zu halten, um sich durch solche Zerrissenheit in seiner einflußreichen Stellung zu behaupten. Infolge dessen regte sich überall, namentlich in dem gebildeten Mittelstände, der Geist der Unzufriedenheit, und die Julirevolution beschleunigte auch hier den Ausbruch der Bewegung. Dieselbe vollzog sich in den meisten Kantonen ohne Blutvergießen, nur in Bern und Basels kam es zu einigen Kämpfen. Fast überall wurden Änderungen der Kautonversassungen (1830—31) im Sinne der Volkspartei vorgenommen, und im Juli 1832 erreichte letztere sogar, daß ein Ausschuß zur Durchsicht der Bundesakte niedergesetzt wurde. Doch kam es vor der Hand zu keiner Neugestaltung. Anlaß zu weiteren Verwickelungen und Kämpfen gab erst die am 13. Januar 1841 von der Regierung verfügte Aufhebung sämtlicher Klöster im Aargau. Dieses Vorgehen rief in den katholischen Kantonen mit Recht die größte Erbitterung hervor. Sie verbanden sich, sieben an der Zahl (Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug, Fr ei bürg und Wallis), stürzten in Luzern die liberale Regierung und zogen zur Kräftigung des konservativen Elements ans Anregung des edlen Rathsherrn Joseph Leu von Eber-sol 2) die Jesuiten (1844) heran. Dagegen vereinigten sich die Umstürzler (Radikalen) der übrigen Kantone zur Vertreibung der Jesuiten aus der Schweiz. Ein zu diesem Zweck gegen Lnzern unternommener Freischarenzng (März 1845) schlug jedoch fehl. Die sieben Kantone forderten nun Bestrafung der Freischärler^ 1) Der Kanton Basel ward 1833 in zwei Kantone geteilt: Basel-Stadt und Basel-Land. 2) Er wurde dafür auf Veranstaltung der Radikalen meuchlingsermordet.

4. Viertehalb Jahrhunderte - S. 1036

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
1036 Die Zeit des noch lebenden Geschlechtes. der seit 1827 regierende König Anton, Bruder Friedrich Augusts Iii., nachdem der dritte der Brüder, Maximilian, auf die Krone verzichtet hatte, dessen ältesten Sohn Friedrich August zum Mitregenten. In Kur- heffen nahm der Kurfürst Wilhelm Ii. seinen Sohn Wilhelm zum Mit- regenten an und übertrüg ihm die Negierung gänzlich, da er selbst das Land verließ. In Hannover ward von König Wilhelm Iv. der jüngste von Georgs Iv. Söhnen, der Herzog von Cambridge, als Vicekönig an die Spitze der Regierung gestellt. Es fehlte im Laufe des Jahr- zehntes nicht an mancherlei Ereignissen in Deutschland, welche bewiesen, daß die Neigung, die Entwicklung staatlicher Zustände in liberaler, ja in demokratischer Richtung zu fördern, auch in Deutschland zahlreiche Ver- treter hatte. Insbesondere wurde die zweite Kammer des Großherzog- thums Baden der Tummelplatz von Ansichten, durch deren Kundgebung ein theils liberales, theils demokratisches 'Streben angefacht, unterhalten und geleitet werden konnte. In den beiden großen deutschen Staaten, Oestreich und Preußen, fanden sich für ein solches Streben keine An- haltspunkte, durch deren Benutzung eine Vereinigung von regierungs- feindlichen Neigungen und Kräften zu planmäßiger Annäherung an das Ziel eines Umsturzes möglich geworden wäre. Doch schlich, wie die Folge ergab, der Unzufriedenheit soviel umher, daß die überall vorhan- denen und im gefunden Zustande des Staatslebeus nur gefesselten auf- rührerischen Triebe einst gegen die staatliche Ordnung in Thätigkeit ge- setzt werden konnten. Außerdem hatte Oestreich in zweien seiner Länder, in Ungarn und der Lombardei, eine Neigung zur Absonderung zu be- kämpfen, die dort mit einem Streben nach Selbstständigkeit und Herr- schaft der madscharischen Nationalität, hier mit einem Streben nach Anschluß an die Versuche zur Vereinigung Italiens in Verbindung stan- den. Von besonderer Bedeutung waren die Kämpfe, die sich in der Schweiz entwickelten und die demokratische Verfassung in mehreren Can- tonen an die Stelle der aristokratischen setzten, auch von dem Canton Basel einen Bezirk mit der Hauptstadt Liestal unter dem Namen Basel- land als neuen Canton abrissen. In den Cantonen Bern, Solothurn, St. Gallen, Aargau, Thurgau, Zürich und Luzern wurde die demokra- tische Verfassung, die den Nrkantonen von jeher eigen gewesen, einge- führt. Doch während die Urkantone bei ihrer demokratischen Verfassung ruhig und glücklich gewesen waren, entwickelte sich in der neuschweizeri- schen Demokratie ein heftiges und gewaltsames Streben, ohne Rücksicht auf hergebrachtes Recht und geschichtliche Ueberlieferung die Gleichheit der Betheiligung an den öffentlichen Angelegenheiten zum Aeußerften zu treiben. Dieses Streben, das als ein fortgesetzter Versuch, Altes mit der Wurzel auszureißen, passend den Namen des Radikalismus erhielt, erwies sich auch überaus feindselig gegen Religion und Kirche. Mit

5. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 599

1855 - Mainz : Kunze
Schweiz. — Das Geschichtliche. 597 Unabhängigkeit, ist die schweizerische Eidgenossenschaft entstanden. Ihr Beginn im Jahr 1308 war klein, doch wuchs sie in den nächsten Jahrhunderten durch heldenmüthige Bekämpfung der Gegner und durch glückliche Erwerbungen zu einem Bunde, der sich über die herrliche Alpenlaudschaft vom Hochgebirg bis zum schwäbischen Rhein, und auf der Südseite bis zum italischen Lago maggiore erstreckte. 'Sie rechnete sich anfangs noch zum deutschen Reiche, dem sie erst durch den Krieg mit Kaiser Max I., der sie 1499 vergebens angriff, völlig ent- fremdet wurde. 1648 im westfäl. Frieden galt sie als eigner europäischer Staat und bestand aus folgenden Theilen: a) 13 (Santone, die theils städtische Ge- biete waren, mehr und minder aristokratisch regiert von kleinem und großem Rath, mit Bürgermeister oder Schultheiß an der Spitze, wie Zürich, Bern, Luzern, Zug, Basel, Freiburg, Solothurn, Schafhausen; theils Län- der, demokratisch regiert durch Landsgemeinden mit Landammanns an der Spitze, wie Uri, Schwvz, Unterwalden, Glarus, Appenzell. >,) Schutz- genossen oder zugewandte Orte, nämlich Abtei und Stadt St. Gallen, Rhätien, Wallis, Biel, Genf, Fürstenthum Neuenburg, und Mühl- hausen im Elsaß, o) Unterthauenlande oder eidgenössische Vogteien, die von einigen Cantonen regiert wurden, nämlich ital. Vogteien südl. des Gott- hard, Sarg ans und Rheinthal neben Voralberg, Baden nebst freien Aemtern; Murten, Gransou. — So mancherlei regierende, regierte, be- schützte und unterthänige Theile mußten auch mancherlei Rechtsame und große Ungleichheit haben, und keineswegs war an eine feste innige Vereinigung der- selben gedacht. Vielmehr hielt der Gegensatz von aristokrat. und demokrat. An- forderungen nicht blos die Cantone, sondern auch die verschiedenen Volksklassen in den Cantonen auseinander; wozu leider im Beginn des 16. Jahrh., da die Reformationsidee nicht den ganzen Schweizerbund durchdringen konnte, noch ein kirchlicher Gegensatz kam, der eben so heftigen innern Streit erregte und auch im Frieden eben solche Absonderung und Verschiedenheit der geistigen Kultur veranlaßte, wie in Deutschland. Jedoch fiel trotz der Entfremdung ihrer Theile die Eidgenossenschaft nicht auseinander. Man hielt wenigstens am schweizerischen Vaterlande, und so lange noch die innern Einrichtungen nicht veraltet waren, wurden sie auch trotz ihrer Mängel nicht morsch. Aber im 17. und 18. Jahr- hundert veralteten sie wirklich. Lange Ruhe, indem man bei großen Kriegen mächtiger Nachbarn Neutralität behauptete, ließ die ehmalige politische Thätig- keit, ohne die ein jedes Volk eigne Kraft und fremde Achtung verliert, allmählig erstarren; das Hergebrachte ward ängstlich erhalten, nicht verbessert. — Unterdeß wirkten die Ideen des 18. Jahrhunderts auch ans schweizerische Gelehrte und Bürger. An der Literatur Deutschlands und Frankreichs Theil nehmend, zeich- neten sich Albrecht Haller, Jselin, Bodmer, d'jvernois, Rousseau, Salomon Gesner, Euler, Bernouilli, Lambert, Sulzer, Zurlauben, Zimmermann, Füeßli, Mallet, Lavater, Salis, Pestalozzi, Johann Müller, Bonstetten u. a. aus; Vater- landsfreunde stifteten eine gemeinnützige Gesellschaft zu Schinznach, und Ein- sichten in das, was dem Volks- und Staatsleben dringend noth that, begannen sich zu verbreiten. Doch ehe sie noch kräftig Wurzel fassen konnten, ward am

6. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 498

1855 - Mainz : Kunze
496 Italien — Geschichte. schast deutscher Könige trotz des römischen Kaisertitels abzuwerfen strebte». Der päpstliche Hof, der wohl große Güter aber noch keinen weltlichen Staat besaß, war hierin vor allen thätig und hatte dafür gesorgt, daß eine nor- m an dis che Ritterfamilie, die im südlichen Italien über Lombarden und Griechen und in Sizilien über Muselmänner gesiegt, mit Umgehung des Kaiser- rechts das Königreich Neapel gründete (Rob. Guiskard, Herzog von Apulien 1058; sein Neffe Roger 1130 erster König von Neapel). Hierauf verband er sich mit den Städten, um auch von Mittel- und Norditalien die kaiserliche Macht zu entfernen. Dies veranlaßte die heftigen Kriege des 12. und 13. Jahrhunderts mit den hohenstaufischen oder weiblingischen Kaisern, und einen eignen lombardi- schen Bund, der 1167 geschlossen wurde. Die Städte erkämpften sich Reichs- freiheit, das Haus der Hohenstaufen ging um die Mitte des 13. Jahrhunderts zu Grunde, und die folgenden Könige der Deutschen begnügten sich mit bloßer Titularherrschaft in Norditalien. Unstreitig ist die Geschichte jener Kämpfe höchst anziehend und lehrreich. Oft sind die Kaiser, oft die Städte in ihren Unternehmungen zu bewundern. Zu bedauern ist nur, daß Italien dadurch auf immer zerspalten wurde. Die päpstliche Regierung festigte sich allniählig in der größeren Hälfte Mtttel- italiens. Das schöne Königreich Neapel, durch Erbschaft aus hohenstaufische Haus gekommen und von dem geistreichen Kaiser Friedrich Ii. (er starb 1250) so trefflich verwaltet, wie niemals zuvor und nachher, zog das traurige Loos, erst dem habsüchtigen Charles d'anjou und später den Spaniern unterthänig zu werden. Die Republiken Venedig, Genna, Pisa behaupteten sich; allein das übrige Italien verstand nicht, den lombardischen Bund fester und größer zu machen. Er fiel auseinander. Die Factionen, während des Kampfs mit den Staufen entstanden, und deshalb noch geraume Zeit durch die Namen Gibellinen (Weiblinger) und Welfen ausgezeichnet, zerrütteten das Innere der Gemeinden, und glückliche Volksführer und Söldnerobersten suchten sich hie und da zu Ty- rannen auszuwerfen. In buntester Verwirrung wechselten Bündnisse und Fehden, kamen kleine Tyrannen empor und stürzten wieder. Die Familie Visconti und später die Sforza machten Mailand zum Mittelpunkt eines stattlichen Herzog- thums. Daneben errangen: die bnrgnndischen Grafen von Savoyen die Herzog- würde und den Besitz von Piemont, das adlige Hans Este fürstliche Herrschaft in Ferrara und Modena, die Gonzaga's in Mantua, die Pico's in Mi- raudola, die Malespiua's in Massa, die Montefeltris in Urbin o u. s. w. Während auf solche Weise neue Herrschaften entstanden, blühte auch eine neue Republik auf, und zwar so herrlich, daß sie unter den übrigen italischen Staaten hervorleuchtete, wie ehmals Athen unter den griechischen. Dies war Florenz, wo seit dem 13. Jahrhundert sich Betriebsamkeit und Politik zugleich mit Lust an Wissenschaft und schöner Kunst verbanden. Beinahe ganz Toskana, selbst die ehmals mächtige Stadt Pisa, mußte sich den Florentinern anschließen; nur Lucca blieb unabhängig. So stand es gegen Ende des 15. Jahrhunderts, als die Herrscher von Spanien, Frankreich und Oestreich nach größerem Länderbesitz strebten und blutige Kriege über Italien

7. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 435

1831 - Mainz : Kunze
455 einem Bunde, der sich über die herrliche Alpenlandschaft vom Hochgebirg bis zum schwäbischen Rhein, und auf der Südseite bis zum italischen Lago maggiore erstreckte. Sie rechnete sich anfangs noch zum deutschen Reiche, dem sie erst durch "das feindselige Benehmen des Kaisers Mar I., der sie 1499 vergebens bekriegte, völlig entfremdet wurde- 1648 im westfäl. Frieden galt sie als eigner europäischer Staat und bestand aus folgenden Theilen: a) 13 Calitene, die theils städtische Gebiete waren, mehr u. minder aristokratisch regiert von klein, und gr. Rath mit Bürgermeister oder Schultheiß an der Spitze, wie Zürich, Bern, Lucern, Zug, Basel, Freiburg, Solothurn, Schafhausen; theils Länder, demokratisch regiert durch Landsgemeinden mit Landammans an der Spitze, >vie Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Appenzell, b) Schutzgenoffen oder zugewandte Orte, nemlich Abtei und Stadt St. Gallen, Rhätien, Wallis, Biel, Genf, Fürstenth Neuen- bürg, und Mühlhausen im Elsaß, c) Unterthanenlande od. eidge- nössische Dogteien, die von eimgen Cantonen regiert wurden, nemlich jtal. Vogteien südl. des Gotthard. Sarga ns u. Rhein thal neben Vor- arlberg, Baden nebst freien Aemtern; Murten, Gran son. — So mancherlei regierende, regierte, beschützte und unterthänige Theile mußten auch mancherlei Rechtsame und große Ungleichheit haben, und keineswegs war an eine feste innige Vereinigung derselben gedacht. Vielmehr hielt der Gegensatz von aristokrat. und demokrat. Anforderungen nicht blos die Cantone, sondern auch die verschiedenen Volksklassen in den Cantonen auseinander; wozu leider im Beginn des 16. Jahrhunderts, da die Reformationsidee nicht den ganzen Schweizerbund durchdringen konnte, noch ein kirchlicher Gegensatz kam, der eben so heftigen innern Streit erregte und auch im Frieden eben solche Ab- sonderung und Verschiedenheit der geistigen Kultur veranlaßte, wie in Deutsch- land. Jedoch fiel trotz der Entfremdung ihrer Theile die Eidgenossenschaft nicht auseinander. Man hielt wenigstens am schweizerischen Vaterlande; und so lange noch die innern Einrichtungen nicht veraltet waren, wurden sie auch trotz ihrer Mangel nicht morsch. Aber im 17. und 18. Jahrhdt. veralteten sie wirk- lich. Lange Ruhe, indem man bei großen Kriegen mächtiger Nachbarn Neu- tralität behauptete, ließ die ehmalige politische Thätigkeit, ohne die ein jedes Volk eigne Kraft und fremde Achtung verliert, allmahlig erstarren; das Her- gebrachte ward ängstlich erhalten, nicht verbessert. — Unterdeß wirkten die Ideen des 18. Jahrhdts. auch auf schweizerische Gelehrten und Bürger. An der Literatur Deutschlands und Frankreichs Theil nehmend, zeichneten sich Albrecht Haller, Jfelin, Bodiner, d'jvernois, Rousseau, Salomon Gesner, Euler, Bernoulli, Lambert, Sulzer, Zurlauben, Zimmermann, Füeßli, Mallet, Lavater, Salis, Pestalozzi, Johann Müller, Bonstelten u. a. aus; Vater- landsfreunde stifteten eine gemeinnützige Gesellschaft zu Schinznach, und Ein- sichten in das, was dem Volks - und Staatsleben dringend noth that, begannen sich zu verbreiten. Doch ehe sie noch kräftig Wurzel fassen konnten, ward am Ende des 18. Jahrhdts. die Neutralität von außen verletzt. Altes und Neues gerieth in Zwiespalt; der Mangel echter Bundesverfassung erleichterte seit 1798 fremden Truppen doch Einmarsch, und führte Umwälzungen herbei, die beinah der ganzen Eidgenossenschaft den Untergang brachten. Zum Glück achtete Napo- leon das republikanische Dasein der Schweizer und die in ihnen vorhandene wirkliche Volkskraft so, daß er nicht als Eroberer, sondern als Vermittler auf- trat und 1803 eine andere Ordnung der Dinge bestätigte, die freilich, als er selber fiel, einer neuen im Jahr 1815 weichen mußte. Daß diese Ordnung nur mit Mühe und nur bis 1830 sich erhielt, läßt sich leicht erklären. Seit dem Unglücksjahre 1798 war in der That vieles in den Bundesstaaten anders und besser geworden, und vor allen heilsam hatte die Wiedergeburt des politi- schen Lebens gewirkt. Bis in die untern Volksklassen war neue Theilnahme am gemeinsamen Vaterlande und besonders die Ueberzeugung gedrungen, daß die Eidgenossen 1) inehr Gleichheit in ihren Cantonalverfassungen und 2) inni- gere Festigung deö Bundes und Beförderung des eidgenössischen Gemeinsinnes bedurften, Sie sahen ein, daß das Wort u Schweizer « ein höheres Selbst, Otz *

8. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 455

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
nach dem Ende der Kreuzzüge. 425 die Eidgenossenschaft erbitterten und vor deren Erweiterung besorgten Adel fiel Leopold im Jahre 1386 in das Gebiet von Luzern ein und erlitt bei Sempach, wo Arnold von Winkelried, seinen Landsleuten einen Weg zu bahnen, sich in die östreichischen Speere stürzte, eine große Niederlage, in der er auch den Tod fand. Einer seiner Söhne, Leo- pold Iii., wurde im Jahre 1388 bei einem Einfalle in das Gebiet von Glarus bei Näfels geschlagen, und das durch innere Streitigkeiten be- schäftigte Oestreich schloß im Jahre 1389 einen siebenjährigen Frieden mit den Eidgenossen, der bald auf zwanzig Jahre verlängert wurde. Die Eidgenossen behielten alle Landschaften, die sich ihnen angeschlossen hatten oder von ihnen erobert worden waren, gegen das Versprechen, ferner keinen östreichischen Unterthanen, die sich nicht in ihrem Gebiete uie- derließen, das Bürgerrecht zu ertheilen. Diese Erfolge brachten benach- barte Orte, wenn auch ein förmlicher Eintritt in die Eidgenossenschaft nicht sogleich erfolgte, in näheres Verhältniß zu derselben. Es entstan- den auch ähnliche Einigungen in der Nachbarschaft. In dem obern Nheinthale bildete sich im Jahre 1396 der Gotteshausbund, so genannt wegen der Betheiligung des Bischofs von Chur. Er umfaßte ein Stück des Nheinthales von Chur auf- und abwärts und das Engaddin oder obere Innthal. Weiter hinab am Rheine gegen den Bodensee hin ver- einigte sich um Appenzell eine Landschaft, indem sich gegenüber dem Abte von St. Gallen Begebenheiten wiederholten, die vor hundert Jah- ren die Waldstädte der Herrschaft Habsburgs entzogen hatten. Auch hier war das Eingreifen Oeftreichö von keinem Erfolge begleitet. Selbst der Spruch, durch welchen König Ruprecht im Jahre 1408 zu Conftanz die Einigung von Appenzell auflöste, fand keine Beachtung, und dieselbe trat im Jahre 1411 mit den sieben ältesten Orten der Eidgenossenschaft in ein enges Bündniß, worauf im Jahre 1412 die acht Orte nebst ihren neuen Verbündeten einen fünfzigjährigen Frieden mit Oestreich schlossen. 30. Zu allen jenen Einigungen und ihren Fortschritten blieb die Reichsgewalt nicht außer allem Verhältniß. Sie bezeugte zwar dadurch, daß sie dieselben nicht hindern konnte, ihre Ohnmacht, allein die vergeb- lichen Versuche, die Ausbildung eines ganz republikanischen Wesens in weiteren und engeren Kreisen zu hemmen, waren doch nicht ohne Ein- fluß auf die fernere Entwicklung der Reichsverfassung. Zu den Eini- gungen von Städten und Landbevölkerungen war, um die Zahl der kleinen, ohne Rücksicht auf die Reichsgewalt schaltenden Mächte zu ver- mehren und die Gelegenheiten zu inneren Kriegen zu vervielfältigen, noch eine neue Art, die Bündnisse des Adels, hinzugekommen. Diese, die sich aus früheren Turniergesellschaften entwickelten, beabsichtigten Schutz ihrer Mitglieder nicht allein gegen die Städte, sondern auch gegen die Fürsten. Wie die festere Ausbildung des städtischen Wesens
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