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1. Die Weltgeschichte - S. 59

1835 - Mainz : Kupferberg
/ Dreißig Tyrannen in Athen. 59 die persönliche Freiheit werden durch die Sykophantie unsicher und gefährdet. Die ausserordentlichen Abgaben treffen die reichen Claffen der Bürger, sie müssen theils einzeln, theils gemeinschaftlich Kriegsschiffe ausrüsten rc. Auch Sparta war in Gesinnung wie in Sitte verdorben und zer- rüttet; Habgier und schwelgerischer Genuß untergruben immer mehr alle öffentliche Zucht. Die Ephoren übten mit Ungebühr ihre angemaßte Gewalt, ihre Abgeordnete begleiteten den Feldherrn. Heiloten, die nach Freiheit strebten, wurden in Masse hingemordet; die niedrigste Feilheit gegen die Person geübt rc. Von den Wissenschaften wird die Geschichte durch Thuky- dides in seiner Darstellung des peloponnesischen Kriegs, sowie die alte Komödie durch Aristophanes zur Vollendung gebracht. Die Philosophie führte Sokrates in das Leben ein, und die Rede- kunst sucht Iso kr ares immer mehr zu läutern von allen eitlen Täu- schungen der Sophisten. V. Von den drcißi g Tyrannen in Athen bis Alexander den Großen, von 404 bis 556 v. Ch. G. Dt. 94,1— Ol. 111,1. * Der innere Zwiespalt der Hauptstaaten dauert fort; keiner zeigt sich würdig einer dauernden Hegemonie; alle politische und moralische Kräfte reiben sich gegen- seitig in ihrer Entartung auf, und bieten so, geschwächt und in ihrem Innern zerrissen und aufgelöst, fremdem Einflüsse freien Spielraum. 1. Sparta macht seine wieder gewonnene Hege- monie durch despotische Anmaßung allgemein ver- haßt, und verliert sie in der Schlacht bei Leuktra, — 371 v. C h. G. Die Dreißig in Athen, an deren Spitze Kritias, suchen unumschränkt zu herrschen, erhalten von Lysandros eine lake- dämonische Besatzung unter dem Harmosten Kallibios. Dar- auf Verhaftungen, Hinrichtungen und Verbannungen aller Art; Theramcnes, Alkibiadcs in Phrygicn. Aber Thrasy- bulos sammelt die Flüchtlinge in Theben, erobert Phyle, sowie den Peiräeus und schlägt die Tyrannen; sie werden abgcsetzt, zehn Männer an ihrer Stelle. Allgemeine Verwir-

2. Die Weltgeschichte - S. 8

1835 - Mainz : Kupferberg
8 Chinesen. fungen. Aber mit der weiteren Entwickelung des menschlichen Geistes wurden auch höhere Kräfte in der Natur anerkannt, die sich theils feindlich und zerstörend, theils freundlich und wohlthuend offenbarten. Diese für sich zu gewinnen durch Geschenke und Pflege lag dem rohen Menschen all zu nahe. Aeussere Formen knüpften sich an die Götterverehrung, und machten in ihrer Ausbildung von dem niederen Fetischismus gleiche Fortschritte mit der Cultivirnng des gesellschaftlichen Zustandes der Menschen. Die stetige Pflege der Götter und ihrer Verehrung erzeugte den Götterdienst und mit ihm auch bestimmte Diener oder Priester desselben, abgeschlossen von allen weltlichen Beziehungen. Je größer und allgemeiner die Achtung vor den Göttern sich offenbarte, um so größer war auch der Einfluß ihrer Priester. Der weltliche Herrscher suchte durch ihre Weihe seine Würde zu erheben, und unterlag oft der priesterlichen Gewalt; — daher die Theokratischen Verfassungen und Priester-Herrschaften. §. 4. Chinesen. * Der Stamm der Mongolen, von welchen die Chinesen ein Nebenzweig sind, ist aus dem Stande der Rohheit und Knechtschaft eigentlich nie in den Stand der freien Entwickelung übergegangen, und hat die Eigenthümlich- keilen seiner Urzeit mit wenigen Abänderungen stets bei- behalten. Die Chinesen hatten eine Menge zum Theil fabelhafte Herrscher-Dynastien, und nahmen in ihrer Vorzeit zwei große Ueberschwemmungen an, die erste gegen 3000 v. Ch. G., worin Fouhi, gleich dem biblischen Noah, und die zweite, gegen 2300 v. Ch. G., worin Pao, gleich dem griechischen Deukalion, gerettet wurde. Durch die reichen Produkte ihres Landes befriedigt, blieben die Chinesen ohne alle Verbindung mit den übrigen Völkern des Alterthums; ihre Cultur daher sehr einseitig und beschränkt; ihre Verfassung patriar- chalisch , despotisch; ihre bürgerlichen Einrichtungen und industriellen

3. Die Weltgeschichte - S. 43

1835 - Mainz : Kupferberg
©parta. 45 In Griechenland selbst heben sich indessen Sparta undv.c.g. Athen vor allen anderen Staaten in politischer Macht wie in Kunst und Wissenschaft empor. Spart a. * Das Mißverhältnis; zwischen den herrschenden Doriern und den bezwungenen Lakedämoniern (Achäern) erzeugt Reibungen und Empörungen, welche zur gänzlichen Unterdrückung mehrer achäisch-lakedä»ionischer Städte führen, und so die drei Stände: dorische Spar tinten als die gebietenden Vollbürger, Lakedämonier als die unter- geordneten H a l b b ü r g e r, und H e i l o t e n als die Leibeigenen der S p a r t i a t e n schärfer a b s o n d e r n, w i e dieses nachher durch die lykurgischeu Gesetze noch fester bestimmt wird. Darauf treten die Spartaner in ihrem nur kriegerisch gebildeten Geiste immer anmaßender auf, und r e i s s e n, nachdem sie d i e Messenier unterjocht, die Hegemonie wenigstens im Peloponnes an sich. Die mit den Heraklidcn eingedrungenen Dorier dulden 1104. gerne die zurückgebliebenen achaischen Lakedämonier und Spar- taner, tragen den Namen derselben auf sich selbst über, und machen Sparta zu ihrem Herrschersitze. P r o k l e 6 und Eurysthenes herrschen als Könige neben einander, — Eurytiden und Ägiden. Die alsbald empörten Landbe- wohner werden zum Theile zu Heiloten gemacht; aber auch in Sparta brechen Unruhen aus gegen die herrschenden Könige, mehre werden gestürzt, bis endlich Lykurgoaz als Vormund für seinen Neffen Charilaos, und, nachdem er von seinen 885. Reisen zurückgekehrt, als Gesetzgeber auftrift, und Ruhe und Ordnung herstcllt. Seine Hauptgesetze, die manches schon früher Bestandene mitumfaffen mögen, sind folgende: 1. Ein Senat (Geronia) von acht und zwanzig Männern, wenigstens sechzig Jahre alt, unter dem Vorsitze der beiden Könige, durch das Volk gewählt, lebenslänglich und unverantwortlich, um Staatsangelegenheiten zur Mittheilung an die Volksversammlung vorzu- bereiten K.

4. Die Weltgeschichte - S. 117

1835 - Mainz : Kupferberg
% Lothar der Sachse. Kreuzzüge. 117 n.c.t. 4) Heinrich V. bedrängt wiederholt die Päbste, kämpft 1100. gegen empörte Fürsten in Deutschland (Pfalzgraf Siegfried), beendigt den Investitur-Streit mit dem Concordat zu 1122. Worms (der Kaiser belehnt die Geistlichen wegen der Rega- lien mit dem Sceptcr, der Pabst investirt mit Ring und Stab), stirbt zu Utrecht, als der letzte der fränkischen Dynastie. 1125. Lothar Ii. der Sachse, von 1125 — 1137. * Au die Nachtheile des beginnenden unseligen Streites zwischen den Hohenstaufen und Welfen schließen sich die immer verderblicheren Züge nach Italien. Lothar, von den versammelten Fürsten am Rheine gewählt, kämpft gegen die geächteten Hohenstaufen, Kon- rad von Franken und Friedrich von Schwaben (Ghibellinen und Waiblinger), verbindet sich mit Herzog Heinrich dem Stolzen (Welfen) von Baiern und überträgt ihm Sachsen 1127. Zwei Züge nach Italien; Normänner unter Roger tl. von Sicilien. Albrecht der Bär, Graf von Ballenstädt, erhält die Markgrafschaft Nordsachsen, — seine wendischen Eroberungen (seit 1144 Markgraf von Brandenburg). Die Pfalz grafen verlieren, bei der zunehmenden Macht der Herzoge, an Einfluß; ihre Rechte gehen im Kleinen über an die Burg- grafen; und statt der Grafen erhalten viele Bischöfe Kirchenvögte über ihre kirchlichen Güter. Die Leibeigenen fangen unter Heinrich Iv. an, Waffen zu tragen und Kriegsdienste zu thntt: — Die Reichsversammlnngen sind allmälig mehr in den Städten, als in den Reichspfalzen; daher Reichs- städte. Handwerke und Handel besonders seit Heinrich V. allgemeiner; aber Menge der Raubschlösser, vorzüglich unter Heinrich Iv. Kreuzzüge: Jerusalem seit 657 unter den Arabern; der Druck der dortigen Christen, und namentlich der Pilger, im achten Jahrhundert unter dem Chalifat der Abbasiden besonders groß, steigt noch höher im zehnten unter den ägyptischen Fatimiden und im eilften unter dem Chali- fen Hakem, und als endlich die seldschukischen Türken unter dem Sultan Malek-Schah sich der arabischen Länder bemächtigen, und der Bruder des Sultans, Thutusch, seinem Feldherrn Orthok 1086 Jerusalem schenkte, begannen die furchtbarsten Greuel in der heiligen Stadt. Allgemeine Klage der Pilger. Peter von Amiens 1094.

5. Neuere Geschichte - S. 8

1869 - Mainz : Kunze
8 1477 er die Habsburgsche Hausmacht aufs neue durch feine Vermählung mit Maria, der Tochter Karls des Kühnen, Erbin von Burgund (S. Ii, 97) später durch die seines Sohnes Philipp des Schönen "oe mit Johanna, der Erbin von Spanien (nach dem Tod des Jn- fanten). Maximilian — Maria -— Ferdinand v. Aragon — Jsabella v. Castilicn t 1519 f 1482 f 1516 f 1504 Philipp der Schöne --- Johanna die Wahnsinnige ch 1506 p 1555 Karl I und V gcb. 1500 ch 1558. Diese Quelle von Habsburgs Aufschwung ist aber zugleich der Anfang des jahrhundertelangen Gegensatzes der Habsburgischen und der französischen Macht, der Grund zu Deutschlands Schwäch- ung, auch zur Hemmung der Kirchenreformation. b. Reformen der Reichsverfassung unter ihm. Des Königs Interesse ist vorwiegend nach Außen gerichtet: auf Er- weiterung seiner Hausmacht, Herstellung der europäischen Bedeu- tung des deutschen Kaiserthums, auf den Schutz der Reichsgrenzen, daher auf Erhöhung der Streitkräfte des Reichs. Tie Stände suchen die Schäden im Innern, doch mit Wahrung ihrer In- teressen, zu heilen. In diesem Gegensatz der Königsgewalt und der ständischen Ansprüche zersplittern sich die Kräfte des Reichs, die Maximilian nicht zu organisieren verstand. Erster Versuch, dem Reich eine Verfassung zu geben, auf dem 1495reichstag zu Worms 1495; — Verdienste des patriotischen Kurfürsten - Erzkanzlers Berthold von Mainz. 1. Allgemeine Reichssteuer, der s. g. gemeine Pfennig nach der Kopfzahl; 2. Allgemeiner ewiger Landfriede und Reichskammergericht, das in des Kaisers Namen Recht sprach, mit festem Sitz (zuerst in Frankfurt a. M., zuletzt in Wetzlar), Abbild der Reichsver- fassung, der Kammerrichter vom Kaiser, die 16 Beisitzer von den Stünden ernannt; 3. Ein Reichsrath als Centralgewalt und immerwährende Regierungsbehörde aus Mitgliedern der Stände i5oo (ausgeführt erst auf dem Augsburger Reichstag 1500); 4. (in 1512 dieser Form erst auf dem Kölner Reichstag 1512). Die Ein- theilung des Reiches in 10 Kreise, besonders zur Exemtion der reichskammergerichtlichen Urtheile, mit Kreishauptleuten an der Spitze: Oesterreich, Baiern, Franken, Schwaben, Oberrhein, Niederrhein, Burgund, Westfalen, Niedersachsen, Obersachsen —

6. Neuere Geschichte - S. 70

1869 - Mainz : Kunze
70 c’est moi. Daher 1. auch unter ihm keine Reichsstäude (états généraux) mehr, während die bedeutungslosen Provinzialstände blieben; 2. verfügte er über die Geldkräfte, die Justiz, die Streit- macht des Staates unbeschränkt. In dieser schwindelnden Höhe und dem Mißbrauch der absoluten Gewalt lag der Grund zum Verderben Frankreichs. Seine Haupt rathgebe r: für die auswärtigen Angelegen- heiten in der ersten Zeit seiner Regierung der scharfsinnige Lyonne; für den Krieg Le Tellier, dann dessen Sohn der talentvolle aber gewaltsame Marquis von Lonvois (geb. 1641, gest. 1691), dessen Verdienst die Vergrößerung und Verbesserung des stehenden Heeres unter Ludwig Xiv ist. Colbert (geb. 1619, gest. 1683), nach Fouquets Sturz (1661) Finanzminister, hatte die großen Geldmittel für das Hof- leben und die Kriegführung zu beschaffen. Um die Steuerkraft des Landes zu erhöhen, entwickelte er vor allem die inländische Industrie durch Begünstigung und Einführung neuer Fabrikzweige (z. B. der Spiegel- und Spitzenfabrikation aus Venedig; der Tnchbereitung aus Holland; der Strumpfwirkerei aus England; der Blech- und Mesfingarbeiten aus Deutschland, doch vorwiegend Luxusindustrie u. s. w.), und durch das Verbot der Einfuhr ge- wisser Fabrikate, um das Land industriell vom Ausland möglichst unabhängig zu machen. Anlage von Staatsfabriken, z. B. der Porzellansabrik von Sèvres. Ebenso hob er den Handel durch Gründung von Handelscompagnien (für den amerikanischen und westasrikanischen Handel, den ostafrikanischen und ostindischeil, den Ostseehandel, den levantischen), durch Anlage von Straßen und Canälen (vor allen des Süd canals von Languedoc 1664— 1681, der das Mittelmeer mit dem Atlautischen verbindet). Daran schließt sich die großartige Ausbildung der Kriegsmarine durch Colbert. Im Jahre 1683 hatte Frankreich 267 Kriegsschiffe, — mehr als irgend eine Macht der Welt. Handelsmonopol des Staats für eine Reihe von Colonial- producten. Durch die Förderung der Gewerbthätigkeit wird der Bürgerstand (le tiers état) mächtig gehoben und an das ab- solute Königthum gefesselt. Aierkantilsystem. Aber auch der zunehmende Wohlstand der Bevölkerung war zuletzt den Kosten der fast ununterbrochenen Kriege llicht ge- wachsen. Die Schuldenlast stieg ins Ungeheure; auch verwerfliche

7. Neuere Geschichte - S. 85

1869 - Mainz : Kunze
85 der Grafschaft Tecklenburg gleichzeitig durch Kauf. Wirkliche Abtretung des Kreises Schwiebus gegen eine Geldsumme 1694. 1). Erhebung Preußens zum Königreiche 1701. 1701 Der Plan schon vom großen Kurfürsten vorbereitet, durch die Erhebung des sächsischen Kurhauses auf den polnischen, die Aussichten des hannövrischen auf den englischen Thron beschleunigt, durch die kaiserliche Einwilligung (gegen das Versprechen in dem drohenden Kriege um das spanische Erbe 8000 Mann Hülfs- truppen zu stellen) vom 16. November 1700 gereift. Die Krö- nung in Königsberg am 18., Stiftung des schwarzen Adlerordens (suiim ciiique) am 17. Januar 1701. Der Titel König in Preußen bis zur ersten Theilung Polens, dann von Preußen. o. Geistiges Streben: Stiftung der Universität Halle 1692 (Eröffnung 1694), der Akademie der Künste 1699, der Societät der Wissenschaften 1700 (Einweihung 1711) durch Leibnitz (f 1716) und der Kurfürstin Sophie Charlotte*) Einfluß. — Mit dem Glanze des Hofes gieng eine bedeutende Kunstblüthe Hand in Hand. Friedrich Wilhelm I 1713 — 1740, seines Vaters Ge- gensatz durch bürgerliche Einfachheit, soldatische Strenge und die Richtung auf das rein Nützliche; mit seinem persönlichen Interesse vor allem dem Heerwesen und dem Landbau zugewandt. Im Innern: Vollendung der absoluten Königsgewalt, Beseitigung der letzten Reste ständischer Rechte (außer in seinen rheinischen Besitzungen): sich stabiliere die Zonvarainets wie einen rolüer von llrones' 1717 an die preußischen Stünde. Entwicklung der materiellen Kräfte und der Streitmacht des Landes, die er bei einer Bevölkerung von nicht 2 ff- Millionen auf 83000 Mann brachte. Sein Hauptgehülfe bei der Mehrung und den inneren Reformen des Heeres der Fürst Leopold von Anhalt- Dessau, der ,alte Dessauerll Besserung der Finanzen; — Hebung des Volksunterrichts. Aufnahme der vertriebenen prote- stantischen Salzburger in seine preußisch-lithauischen Gebiete 1732. Nach Außen: Seine Erwerbung des Oberquartiers Gel- dern (im Utrechter Frieden 1713, s. oben S. 76) und eines Theils von Vor-Pommern (im Frieden zu Stockholm nach dem nordischen Kriege 1720, s. oben S. 81) vergrößert den Staat um 116 Q. M. Später dreht sich seine auswärtige Politik um *) Tochter des ersten Kurfürsten von Hannover; nach ihr Charlottenburg, früher Lietzenburg, genannt.

8. Neuere Geschichte - S. 96

1869 - Mainz : Kunze
96 Wicklung der Cavallerie und Artillerie Friedrichs Werk. Die Militärakademie 1765 und Ingenieurschule 1775. Reformen in der Rechtspflege; das „allgemeine Land- recht", namentlich durch den Großkanzler von Carmer bearbeitet, theilweife 1784 veröffentlicht, erst 1794 rechtsgültig. Die Pflege der Bildungsanstalten trat gegen die materielle Fürsorge zurück; für die Künste war im allgemeinen keine günstige Periode; Hauptbauten unter und durch Friedrich: das Berliner Opernhaus 1740—1742, Sanssouci 1745—1747; das großartige neue Palais in Potsdam 1763—1770 u. s. w. Das neue Leben der vaterländischen Literatur, zu dessen Weckung seine eigenen Großthaten mitgewirkt, blieb dem Könige fremd. b. Aeußere Ereignisse. 1. Erste Theilung Polens 1772. Um einer bedenklichen Isolierung unter den europäischen Mächten vorzubeugen, schließt Friedrich 1764 zunächst auf 8 Jahre ein Schutzbündniß mit Rußland, mit Rücksicht auf die Zustände im Königreich Polen, dessen Thron nach Augusts Iii Tode (1763) erledigt war. Verkommene Zustände in Polen: Die Krone mitten unter absoluten Monarchieen ohne Macht, der Adel politisch allein be- rechtigt und allmächtig, die Anarchie der Reichstage, (das liberum veto seit der Mitte des 17. Jahrhunderts), kein Bürgerstand, leibeigner Bauernstand. Das Interesse der russischen, auf die völlige Herrschaft über Polen gerichteten Politik wollte die Erhaltung der inneren Schwäche; Preußen schloß sich an. Königswahl des Stanislaus Augustus Poniatowski unter russischem und preußischem Einfluß 1764. Rußlands von Preußen, England, Dänemark, Schweden unterstützte Forderung, beu Dissidenten d. h. Nicht-Katholiken, die seit 1733 entzogenen Rechte zurückzugeben, stößt bei dem Reichstag und dem König selbst auf Widerstand, daher 1767 die i76?s. g. General-Conföd eration zu Radom unter dem Fürsten Radziwill, gegen die Erweiterung der königlichen Macht. Gewalt- same Maßregeln Rußlands gegen die Gegner rufen eine allge- meine Bewegung, Krieg, zuletzt völlige Anarchie hervor. Die i768 Gegen-Conföderation zu Bar 1768 wider den fremden

9. Alte Geschichte - S. 32

1869 - Mainz : Kunze
32 b. Die nemeischen Spiele, bei Nemea in Argolis dem Zeus zu Ehren alle zwei Jahre gefeiert. 6. Die isth mischen bei Korinth alle zw ei Jahre zu Ehren des Poseidon. d. Die pythischen in alter Zeit von 8 zu 8, seit 586 alle 4 Jahre in Delphi zu Ehren des Apollon. Ursprünglich auch musische, seit 586 ritterliche und gymnische Wettspiele. Der Wechsel der Verfassnngsformen läßt sich am klarsten an der Geschichte Athens erkennen, während Sparta wesentlich in den einmal angenomnienen Formen beharrte. Beide Städte ge- langen zu ihrer Bedeutung zunächst durch die politische Ei- nigung (Centralisation) ihrer Landschaft, ein Fortschritt, der in Athen am besten glückte. Aber auch anderwärts regt sich in dieser Periode das mehr oder minder gelingende Streben, durch Einigung der Landschaft unter einem Hauptort ein poli- tisches Ganzes herzustellen, so in Argolis und Böotien. Die griechischen Verfassnngsformen {nolivttai) wechseln mit einer gewissen Gesetz- und Regelmäßigkeit, so daß man von einer Periode des Königthums, der Adelsherrschaft, der Volksherrschaft reden könnte. Doch finden sich diese Formen nicht blos nach- einander, sondern auch nebeneinander in den verschiedenen Staaten, im buntesten Wechsel in den Kolonien. Schema der griechischen Verfassungen nach Aristoteles 1) Das althellenische heroische Königthum (s. oben S. 22) ist auch im Anfang dieser ersten Periode die herrschende Staatsform, mit kriegerischem Charakter, nur wenig beschränkt, doch immerhin weit entfernt von orientalischer Despotie. Mit dem Erbrecht mußte sich persönliche Tüchtigkeit, überlegene Helden- kraft verbinden. Iv. Aelteste Verfassungen. (Pol. Iii, 4, 7) Grundformen Ausartungen {nuqty.ßdaeiß) 1. /uovuq/ja oder ßuoixtiu, 2. Uqunohqaxiu, 3. noxithu (Kòrjf.ioy.oaria)

10. Alte Geschichte - S. 43

1869 - Mainz : Kunze
43 der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von Grund- besitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er, der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Versassungswerk, das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke: jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen Lebens für Athen. 1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks. a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates e. 20000 erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin. Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer Nichtbürgerin (vo&oi) durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die Verleihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks- versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich (ätjflotcoltjtot). Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und'private. Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvfivdaid), die Privatturnplätze irraxuïatoou) standen unter Staatsaufsicht. Mün- digkeit mit dem 18. Lebensjahre (scpyßog) ; Aufnahme in die Phratrie, Eintragung in das bfèiaçyiyov yqufifiavuov, Ep Heben- eid, als tuqîttoxoç in den Besatzungen der Greuzflsten dienend. Mit 20 Jahren zu der Volksversammlung, mit 30 zu freit Aemtern zugelassen. Theilweise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes (dxifda) konnte wegen Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen an beit Staat eintreteu. Eintheilung der Bürgerschaft in 4 Klassen nach deujahres- einküufteu des Grundbesitzes, zur Regelung der Besteuerung und des Kriegsdienstes: ntvruyoaiofièâifivol (die großen enpatridischen Grundbesitzer), imiuç (der minder begüterte Adel mit 3—500 Scheffel Ertrag), Çtvyîrcu (die kleinen Grundbesitzer, mit 300— 150 Scheffel Jahresertrag), iffjxtg.*) Die letzteren steuerfrei. Den ersten Klaffen liege:: noch baovoylai (yogyyia, rmyouq/Ja, yvfivaauxq/Ju) ob. Zum regelmäßigen Kriegsdienst waren die drei ersten Klassen verpflichtet; nur die beiden ersten zum Reiterdienst. *) D. h. Arbeiter, von der Wurzel (rc-d-q-fu) setzen, t h u n; doch vgl. Curtius Gr. Etym. 229.
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