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1. Neuere Geschichte - S. 8

1869 - Mainz : Kunze
8 1477 er die Habsburgsche Hausmacht aufs neue durch feine Vermählung mit Maria, der Tochter Karls des Kühnen, Erbin von Burgund (S. Ii, 97) später durch die seines Sohnes Philipp des Schönen "oe mit Johanna, der Erbin von Spanien (nach dem Tod des Jn- fanten). Maximilian — Maria -— Ferdinand v. Aragon — Jsabella v. Castilicn t 1519 f 1482 f 1516 f 1504 Philipp der Schöne --- Johanna die Wahnsinnige ch 1506 p 1555 Karl I und V gcb. 1500 ch 1558. Diese Quelle von Habsburgs Aufschwung ist aber zugleich der Anfang des jahrhundertelangen Gegensatzes der Habsburgischen und der französischen Macht, der Grund zu Deutschlands Schwäch- ung, auch zur Hemmung der Kirchenreformation. b. Reformen der Reichsverfassung unter ihm. Des Königs Interesse ist vorwiegend nach Außen gerichtet: auf Er- weiterung seiner Hausmacht, Herstellung der europäischen Bedeu- tung des deutschen Kaiserthums, auf den Schutz der Reichsgrenzen, daher auf Erhöhung der Streitkräfte des Reichs. Tie Stände suchen die Schäden im Innern, doch mit Wahrung ihrer In- teressen, zu heilen. In diesem Gegensatz der Königsgewalt und der ständischen Ansprüche zersplittern sich die Kräfte des Reichs, die Maximilian nicht zu organisieren verstand. Erster Versuch, dem Reich eine Verfassung zu geben, auf dem 1495reichstag zu Worms 1495; — Verdienste des patriotischen Kurfürsten - Erzkanzlers Berthold von Mainz. 1. Allgemeine Reichssteuer, der s. g. gemeine Pfennig nach der Kopfzahl; 2. Allgemeiner ewiger Landfriede und Reichskammergericht, das in des Kaisers Namen Recht sprach, mit festem Sitz (zuerst in Frankfurt a. M., zuletzt in Wetzlar), Abbild der Reichsver- fassung, der Kammerrichter vom Kaiser, die 16 Beisitzer von den Stünden ernannt; 3. Ein Reichsrath als Centralgewalt und immerwährende Regierungsbehörde aus Mitgliedern der Stände i5oo (ausgeführt erst auf dem Augsburger Reichstag 1500); 4. (in 1512 dieser Form erst auf dem Kölner Reichstag 1512). Die Ein- theilung des Reiches in 10 Kreise, besonders zur Exemtion der reichskammergerichtlichen Urtheile, mit Kreishauptleuten an der Spitze: Oesterreich, Baiern, Franken, Schwaben, Oberrhein, Niederrhein, Burgund, Westfalen, Niedersachsen, Obersachsen —

2. Neuere Geschichte - S. 70

1869 - Mainz : Kunze
70 c’est moi. Daher 1. auch unter ihm keine Reichsstäude (états généraux) mehr, während die bedeutungslosen Provinzialstände blieben; 2. verfügte er über die Geldkräfte, die Justiz, die Streit- macht des Staates unbeschränkt. In dieser schwindelnden Höhe und dem Mißbrauch der absoluten Gewalt lag der Grund zum Verderben Frankreichs. Seine Haupt rathgebe r: für die auswärtigen Angelegen- heiten in der ersten Zeit seiner Regierung der scharfsinnige Lyonne; für den Krieg Le Tellier, dann dessen Sohn der talentvolle aber gewaltsame Marquis von Lonvois (geb. 1641, gest. 1691), dessen Verdienst die Vergrößerung und Verbesserung des stehenden Heeres unter Ludwig Xiv ist. Colbert (geb. 1619, gest. 1683), nach Fouquets Sturz (1661) Finanzminister, hatte die großen Geldmittel für das Hof- leben und die Kriegführung zu beschaffen. Um die Steuerkraft des Landes zu erhöhen, entwickelte er vor allem die inländische Industrie durch Begünstigung und Einführung neuer Fabrikzweige (z. B. der Spiegel- und Spitzenfabrikation aus Venedig; der Tnchbereitung aus Holland; der Strumpfwirkerei aus England; der Blech- und Mesfingarbeiten aus Deutschland, doch vorwiegend Luxusindustrie u. s. w.), und durch das Verbot der Einfuhr ge- wisser Fabrikate, um das Land industriell vom Ausland möglichst unabhängig zu machen. Anlage von Staatsfabriken, z. B. der Porzellansabrik von Sèvres. Ebenso hob er den Handel durch Gründung von Handelscompagnien (für den amerikanischen und westasrikanischen Handel, den ostafrikanischen und ostindischeil, den Ostseehandel, den levantischen), durch Anlage von Straßen und Canälen (vor allen des Süd canals von Languedoc 1664— 1681, der das Mittelmeer mit dem Atlautischen verbindet). Daran schließt sich die großartige Ausbildung der Kriegsmarine durch Colbert. Im Jahre 1683 hatte Frankreich 267 Kriegsschiffe, — mehr als irgend eine Macht der Welt. Handelsmonopol des Staats für eine Reihe von Colonial- producten. Durch die Förderung der Gewerbthätigkeit wird der Bürgerstand (le tiers état) mächtig gehoben und an das ab- solute Königthum gefesselt. Aierkantilsystem. Aber auch der zunehmende Wohlstand der Bevölkerung war zuletzt den Kosten der fast ununterbrochenen Kriege llicht ge- wachsen. Die Schuldenlast stieg ins Ungeheure; auch verwerfliche

3. Neuere Geschichte - S. 119

1869 - Mainz : Kunze
Ii. Frankreich als Kaiserreich »bis jur ijülje seiner Macht». 1804-1812. Die Gründung der neuen Monarchie. Nach Unterdrückung der letzten ohnmächtigen Versuche gegen * seine Alleinherrschaft — Moreaus Exil, Pichegrus Tod im Kerker, des Herzogs von Enghien widerrechtliche Erschießung — wird Bonaparte auf Vorschlag der Tribunen durch Senatsbeschluß als Napoleon erblicher Kaiser der Franzosen. Umgebung dexis. Mai. jungen Dynastie mit neuem Glanz: Napoleons Geschwister mit dem Titel Kaiserliche Hoheit'; 18 neue Marschälle; Proelamierung des Ordens der Ehrenlegion; Salbung des Imperators durch Papst Pins Vii, seine und seiner Gemahlin Selbstkrönung; —2. Dem. Napoleons bürgerliches Gesetzbuch vollendet 1804, mit dem Titel Cod6 Napoleon 1807; schon vorher Herstellung der Kirche und des Cultus, seit Anfang 1806 auch der christlichen Zeitrechnung. Verwandlung der eisalpinischen (seit 1802 italienischen) Republik in ein Königreich Italien 1805, Napoleons Königskrönung im Dom zu Mailand, sein Stiefsohn Eugene Beauharnais Vicekönig. Einverleibung Liguriens, Parmas, Piacenzas und Gnastallas. Napoleons siegreiche Kämpfe. I. Gegen Oesterreich und Unluand 1805. Dem für England trotz seiner Seesiege im ganzen ungünstigen Frieden von Amiens folgte bald eine abermalige Spannung beider

4. Neuere Geschichte - S. 85

1869 - Mainz : Kunze
85 der Grafschaft Tecklenburg gleichzeitig durch Kauf. Wirkliche Abtretung des Kreises Schwiebus gegen eine Geldsumme 1694. 1). Erhebung Preußens zum Königreiche 1701. 1701 Der Plan schon vom großen Kurfürsten vorbereitet, durch die Erhebung des sächsischen Kurhauses auf den polnischen, die Aussichten des hannövrischen auf den englischen Thron beschleunigt, durch die kaiserliche Einwilligung (gegen das Versprechen in dem drohenden Kriege um das spanische Erbe 8000 Mann Hülfs- truppen zu stellen) vom 16. November 1700 gereift. Die Krö- nung in Königsberg am 18., Stiftung des schwarzen Adlerordens (suiim ciiique) am 17. Januar 1701. Der Titel König in Preußen bis zur ersten Theilung Polens, dann von Preußen. o. Geistiges Streben: Stiftung der Universität Halle 1692 (Eröffnung 1694), der Akademie der Künste 1699, der Societät der Wissenschaften 1700 (Einweihung 1711) durch Leibnitz (f 1716) und der Kurfürstin Sophie Charlotte*) Einfluß. — Mit dem Glanze des Hofes gieng eine bedeutende Kunstblüthe Hand in Hand. Friedrich Wilhelm I 1713 — 1740, seines Vaters Ge- gensatz durch bürgerliche Einfachheit, soldatische Strenge und die Richtung auf das rein Nützliche; mit seinem persönlichen Interesse vor allem dem Heerwesen und dem Landbau zugewandt. Im Innern: Vollendung der absoluten Königsgewalt, Beseitigung der letzten Reste ständischer Rechte (außer in seinen rheinischen Besitzungen): sich stabiliere die Zonvarainets wie einen rolüer von llrones' 1717 an die preußischen Stünde. Entwicklung der materiellen Kräfte und der Streitmacht des Landes, die er bei einer Bevölkerung von nicht 2 ff- Millionen auf 83000 Mann brachte. Sein Hauptgehülfe bei der Mehrung und den inneren Reformen des Heeres der Fürst Leopold von Anhalt- Dessau, der ,alte Dessauerll Besserung der Finanzen; — Hebung des Volksunterrichts. Aufnahme der vertriebenen prote- stantischen Salzburger in seine preußisch-lithauischen Gebiete 1732. Nach Außen: Seine Erwerbung des Oberquartiers Gel- dern (im Utrechter Frieden 1713, s. oben S. 76) und eines Theils von Vor-Pommern (im Frieden zu Stockholm nach dem nordischen Kriege 1720, s. oben S. 81) vergrößert den Staat um 116 Q. M. Später dreht sich seine auswärtige Politik um *) Tochter des ersten Kurfürsten von Hannover; nach ihr Charlottenburg, früher Lietzenburg, genannt.

5. Neuere Geschichte - S. 96

1869 - Mainz : Kunze
96 Wicklung der Cavallerie und Artillerie Friedrichs Werk. Die Militärakademie 1765 und Ingenieurschule 1775. Reformen in der Rechtspflege; das „allgemeine Land- recht", namentlich durch den Großkanzler von Carmer bearbeitet, theilweife 1784 veröffentlicht, erst 1794 rechtsgültig. Die Pflege der Bildungsanstalten trat gegen die materielle Fürsorge zurück; für die Künste war im allgemeinen keine günstige Periode; Hauptbauten unter und durch Friedrich: das Berliner Opernhaus 1740—1742, Sanssouci 1745—1747; das großartige neue Palais in Potsdam 1763—1770 u. s. w. Das neue Leben der vaterländischen Literatur, zu dessen Weckung seine eigenen Großthaten mitgewirkt, blieb dem Könige fremd. b. Aeußere Ereignisse. 1. Erste Theilung Polens 1772. Um einer bedenklichen Isolierung unter den europäischen Mächten vorzubeugen, schließt Friedrich 1764 zunächst auf 8 Jahre ein Schutzbündniß mit Rußland, mit Rücksicht auf die Zustände im Königreich Polen, dessen Thron nach Augusts Iii Tode (1763) erledigt war. Verkommene Zustände in Polen: Die Krone mitten unter absoluten Monarchieen ohne Macht, der Adel politisch allein be- rechtigt und allmächtig, die Anarchie der Reichstage, (das liberum veto seit der Mitte des 17. Jahrhunderts), kein Bürgerstand, leibeigner Bauernstand. Das Interesse der russischen, auf die völlige Herrschaft über Polen gerichteten Politik wollte die Erhaltung der inneren Schwäche; Preußen schloß sich an. Königswahl des Stanislaus Augustus Poniatowski unter russischem und preußischem Einfluß 1764. Rußlands von Preußen, England, Dänemark, Schweden unterstützte Forderung, beu Dissidenten d. h. Nicht-Katholiken, die seit 1733 entzogenen Rechte zurückzugeben, stößt bei dem Reichstag und dem König selbst auf Widerstand, daher 1767 die i76?s. g. General-Conföd eration zu Radom unter dem Fürsten Radziwill, gegen die Erweiterung der königlichen Macht. Gewalt- same Maßregeln Rußlands gegen die Gegner rufen eine allge- meine Bewegung, Krieg, zuletzt völlige Anarchie hervor. Die i768 Gegen-Conföderation zu Bar 1768 wider den fremden

6. Neuere Geschichte - S. 123

1869 - Mainz : Kunze
123 Thronen von Neapel, Holland und (König Jeromes) Westfalen. Bis zur Zahlung der furchtbaren Contributionen (140 Millionen ^raufen) bleiben französische Besatzungen in Glogau, Küstrin, Stettin auf des Staates Kosten; das Maximum des preußischen Heeres auf 420o0 Mann beschränkt. Die Zeit der sittlichen und politischen Wieder- geburt Preußens, — nächst dem Könige selbst (Tod der Königin 1810) vor allen von zwei großen Männern gefördert, Stein und Schar n h o r st. Heinrich Friedrich Karl Dem Stein, geboren 1757 zu Nassau an der Lahn, aus rheinfränkischem reichsunmittelbarem Rittergeschlecht. Nach häuslicher Erziehung auf der Universität Göttiugen gebildet, daun am Reichskammergericht zu Wetzlar und aus Reisen. Aus Berehrung Friedrichs des Großen für den preußischen Staatsdienst entschieden 1780. Zuerst im Bergwesen thätig, seit 1784 in Westfalen, dessen Oberpräsident er 1796 wird. 1804 Finanz- und Handelsminister; in der Unglückszeit, Anfang 1807, in Folge von Differenzen mit dem Monarchen aus dem Staatsdienste ausscheidend, aber nach dem Tilsiter Frieden wieder ins Ministeriuin berufen, — der politische Reformator des ge fallenen Preußens. Aufhebung der bäuerlichen Hörigkeit, die Städteordnung, Gewerbefreiheit, Abschaffung der Privilegien, Umgestaltung der Verwaltung u. s. w. In diesem Zusammenhang auch die Grün.düng der Berliner Universität. Mitten ans dieser segensreichen Thätigkeit 1808 durch Napoleons Aechtnng (le nomme Zteiu) gerissen, flüchtig in Böhmen und Mähren bis 1812 durch seine Be- rufung nach Rußland, in die Nähe des Kaisers Alexander, die Seele des dort beginnenden Widerstandes gegen die Napolconische Weltherrschaft. Gebhard David von Scharnhorst, ein hannoverscher Bauernsohn, geb. 1755, auf der Kriegsschule des Grafen Wilhelm von Bückeburg gebildet, in kur- hannoverscheu Diensten (seit 1777) am Revolutionskrieg in Flandern (von 1793—1795) theilnehmend, 1801 als Obristlientenant ins preußische Heer ge- treten, Lehrer an der Berliner Kriegsschule. Bei Jena unter Blücher kämpfend, mit diesem bei Lübeck gefangen, dann unter Lestocg in der Schlacht bei Eylau Generalmajor. Nach dem Tilsiter Frieden als Kriegsminister der Reformator des preußischen Heeres. Seine militärischen Reformen: Abschaffung der ent- ehrenden Strafen, die Heeresergänzung nur aus Landeskindern, Beförderung in der Armee ohne Ansehn der Geburt und des Dienstalters, Ausbildung eines großen kampffertigen Heeres ohne Ueberschreitung der im Tilsiter Frieden fest- gesetzten Kopfzahl (das Krümpcrsystem). Iii. Gegen Lpanien 1808—1814. Spanien unter dem unfähigen Bourbonen Karl Iv von dem emporgekommenen Günstling Godoi (dem Friedensfürsten) regiert, im Innern tief gesunken, in seiner auswärtigen Politik seit 10 Jahren ganz in französischer Abhängigkeit. Napoleons Verlangen, ohne Anlaß mit ihm gemeinsam an Portugal den Krieg zu erklären 1807 ; Spanien sollte die Hälfte

7. Alte Geschichte - S. 32

1869 - Mainz : Kunze
32 b. Die nemeischen Spiele, bei Nemea in Argolis dem Zeus zu Ehren alle zwei Jahre gefeiert. 6. Die isth mischen bei Korinth alle zw ei Jahre zu Ehren des Poseidon. d. Die pythischen in alter Zeit von 8 zu 8, seit 586 alle 4 Jahre in Delphi zu Ehren des Apollon. Ursprünglich auch musische, seit 586 ritterliche und gymnische Wettspiele. Der Wechsel der Verfassnngsformen läßt sich am klarsten an der Geschichte Athens erkennen, während Sparta wesentlich in den einmal angenomnienen Formen beharrte. Beide Städte ge- langen zu ihrer Bedeutung zunächst durch die politische Ei- nigung (Centralisation) ihrer Landschaft, ein Fortschritt, der in Athen am besten glückte. Aber auch anderwärts regt sich in dieser Periode das mehr oder minder gelingende Streben, durch Einigung der Landschaft unter einem Hauptort ein poli- tisches Ganzes herzustellen, so in Argolis und Böotien. Die griechischen Verfassnngsformen {nolivttai) wechseln mit einer gewissen Gesetz- und Regelmäßigkeit, so daß man von einer Periode des Königthums, der Adelsherrschaft, der Volksherrschaft reden könnte. Doch finden sich diese Formen nicht blos nach- einander, sondern auch nebeneinander in den verschiedenen Staaten, im buntesten Wechsel in den Kolonien. Schema der griechischen Verfassungen nach Aristoteles 1) Das althellenische heroische Königthum (s. oben S. 22) ist auch im Anfang dieser ersten Periode die herrschende Staatsform, mit kriegerischem Charakter, nur wenig beschränkt, doch immerhin weit entfernt von orientalischer Despotie. Mit dem Erbrecht mußte sich persönliche Tüchtigkeit, überlegene Helden- kraft verbinden. Iv. Aelteste Verfassungen. (Pol. Iii, 4, 7) Grundformen Ausartungen {nuqty.ßdaeiß) 1. /uovuq/ja oder ßuoixtiu, 2. Uqunohqaxiu, 3. noxithu (Kòrjf.ioy.oaria)

8. Alte Geschichte - S. 43

1869 - Mainz : Kunze
43 der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von Grund- besitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er, der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Versassungswerk, das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke: jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen Lebens für Athen. 1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks. a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates e. 20000 erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin. Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer Nichtbürgerin (vo&oi) durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die Verleihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks- versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich (ätjflotcoltjtot). Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und'private. Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvfivdaid), die Privatturnplätze irraxuïatoou) standen unter Staatsaufsicht. Mün- digkeit mit dem 18. Lebensjahre (scpyßog) ; Aufnahme in die Phratrie, Eintragung in das bfèiaçyiyov yqufifiavuov, Ep Heben- eid, als tuqîttoxoç in den Besatzungen der Greuzflsten dienend. Mit 20 Jahren zu der Volksversammlung, mit 30 zu freit Aemtern zugelassen. Theilweise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes (dxifda) konnte wegen Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen an beit Staat eintreteu. Eintheilung der Bürgerschaft in 4 Klassen nach deujahres- einküufteu des Grundbesitzes, zur Regelung der Besteuerung und des Kriegsdienstes: ntvruyoaiofièâifivol (die großen enpatridischen Grundbesitzer), imiuç (der minder begüterte Adel mit 3—500 Scheffel Ertrag), Çtvyîrcu (die kleinen Grundbesitzer, mit 300— 150 Scheffel Jahresertrag), iffjxtg.*) Die letzteren steuerfrei. Den ersten Klaffen liege:: noch baovoylai (yogyyia, rmyouq/Ja, yvfivaauxq/Ju) ob. Zum regelmäßigen Kriegsdienst waren die drei ersten Klassen verpflichtet; nur die beiden ersten zum Reiterdienst. *) D. h. Arbeiter, von der Wurzel (rc-d-q-fu) setzen, t h u n; doch vgl. Curtius Gr. Etym. 229.

9. Alte Geschichte - S. 33

1869 - Mainz : Kunze
33 2) An Stelle dieses Königthums tritt vom nennten Jahr- hundert an, namentlich aber im achten eine Aristokratie, die, durch die Eroberungszüge der letzten Jahrhunderte mächtig geworden, statt der früher nur berathenden Stellung zum Fürstenhaus die Theilnahme am Regiment erhält, endlich das Königthum ganz verdrängt und allein die Regierung an sich zieht. In den Händen des hellenischen Adels (der Geschlechter) liegt der größte Grundbesitz, eine höhere Bildung, Kriegserfahrung, die Rechtskunde, die Priesterämter, dabei steht derselbe mit dem delphischen Orakel in engster Verbindung. 3) Besonders die Kolonien, in denen die politische Entwicklung schneller geht und wo statt der eigentlichen Geburtsaristokratie immer Timokratie erscheint, bereiten den Uebergang zur De- mokratie vor. Seewesen, Handel, beweglicher Besitz, geistige Bildung entwickelten das Städteleben und den Bürgerstand. Seit der Mitte des siebenten Jahrhunderts auch im Mutter- lande, besonders in beit Küstenstaaten, erbitterte Parteikämpfe zwischen Adel und Volk um schriftliche Gesetze, rechtliche und politische Gleichstellung. Den Sieg erkämpft die Demokratie in. der Regel durch die Uebergangszeit der Tyrannis. Im siebenten und sechsten Jahr- hundert treten meist geistig bedeutende Führer des Volks, selbst von Adel, au die Spitze des Volks gegen die Alleinmacht ihrer Standesgenossen. Aus den Volksführern werden Alleinherrscher, neue ,demokratische Könige'. Durch sie glänzende Entwicklung des bürgerlichen Lebens, Kunst- und Prachtliebe, Begünstigung der Poesie und der Anfänge der Wissenschaft, materielle Hebung des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen. Enge Ver- bindung der hellenischen Tyrannen unter einander, an barbarische Fürsten angelehnt. Doch ist die Tyrannis nur eine vorüber- gehende Erscheinung, ohne tiefere Wurzeln im Volksleben, nur ausnahmsweise zur Gründung von Dynastien führend; endlich durch die Geschlechter, ohne Widerstand des Demos, gestürzt. Aber die bürgerliche Gleichheit war durch sie festgestellt; die Adels- herrschaft kehrt nicht wieder. Herbst, historisches Hütsrbuch I. (Ausg. f. Ähmn.) 3

10. Alte Geschichte - S. 141

1869 - Mainz : Kunze
141 Der Censor Appins Claudius nahm Männer vom niedrigsten 312 Stande in den Senat ans und reihte Freigelassene und besitzlose Leute in die Tribus ein; 304 wurden aber die letztern in die vier 304 städtischen Tribus ausgenommen, die dadurch an Bedeutung und Ansehen viel verloren. Nachdem die Kämpfe der Patrizier und Plebejer in der po- litischen Gleichstellung um die Mitte des vierter: Jahrhunderts ihr Ende gefunden, bildet sich an der Stelle des Patricats die Oligarchie des Amtsadels, der regierenden Familien aus; ihre Uebermacht und Willkür dem regierten Volke gegenüber führt allmählich diejenigen Mißverhältnisse herbei, welche wir zur Zeit der Gracchen vorfinden. Die Tribunen treten, nachdem die Plebs ihres Schutzes nicht mehr bedurfte, in den Dienst des groß- ßen unterdrückten Volkes und gewinnen ungemein an Bedeutung. Dritter Abschnitt. Bon der politischen Gleichstellung der Plebejer (An- f.ang der Demokratie) und den Samniterkriegen bis zur Unterwerfung Italiens. 366 resp. 342—266. 1. Erster Samniterkrreg (342—340) und letzter Latinerkrieg (340—337). Nachdem die etruskische Macht gebrochen, begannen die Rö- mer den Krieg mit dem zweiten Hauptfeinde, den Samnitern, welche Etrusker und Griechen in Carnpanien unterdrückt hatten und vom tyrrhenischen bis zum adriatischen Meere herrschten. Die Römer waren im Vortheil durch größere Centralisation ihres Staatswesens. Die staatlichen Einrichtungen der Sabeller mehr eine lose Föderation, als ein geschlossener Organismus. Dies gilt namentlich auch von den Samnitern, welche in ihren schwer zugänglichen Bergen offene Ortschaften bewohnten und zur Bil- dung eines städtischen Bürgerthums nicht vorschritten. Mit einer- vollkommeneren Heeresorganisation traten ferner die Römer den Samnitern entgegen. Die Legionen, bisher eine phalanxartige, wenig gegliederte Masse. Nunmehr behufs leichterer Bewegung die Aufstellung nach Manipeln in beu drei Schlachtreihen der hastati, principes und triarii. Nachdem die Zwietracht im In-
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