Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 548

1855 - Mainz : Kunze
546 Deutscher Bund — Geschichte. ein eigner Staat zu sein. — 1073 Anfang des Kampfs zwischen deutschem Kai- serthum und der Hierarchie (Heinrich Iv. und Gregor). — 1268 ungestrafte Hin- richtung Konradins von Schwaben, als letzter Beweis, daß die deutsche Reichs- kraft sich aufgelöst und die Hierarchie gesiegt. — 1414 Concil zu Costuitz, Veranlassung des Hussitenkriegs. — 1519 Tod des Kaisers Max I. (zu dessen Zeit das Reichskammergericht nebst Eintheilung in 10 Kreise) und Beginn der Reforinatiou. — 1648 Ende des 30jährigen Kriegs. — 1740 Thronbesteigung Friedrichs kl. von Preußen; zugleich Beginn der neueren Literatur Deutschlands. — 1792 Anfang der Revolutiouskriege. — 1815 Einsetzung des Bundestags. — 1848 Erstes deutsches Parlament. — Der älteste Zustand unsrer Altvordern ist höchst beachtenswerth, vorzüglich die Art ihrer Landsgemeindcn und Gaugerichte, die Bräuche der Wehrhaftmachung und Edelgefolge, kurz Natur und Charakter des Volks, das dem großen Römer Tacitus Achtung einflößte. Sodann treten die Kämpfe zur Vertheidi- gung ihrer Selbständigkeit und zur Ueberwältiguug des stets gefährlichen römi- schen Kaiserthums hervor; wodurch eine Reihe neuer Staaten in den Provinzen desselben und zuletzt 887 auch ein völlig eignes deutsches Königreich ent- stand , das zwischen Nordsee und Alpen, Maas und Böhmerwald lag und das die ursprünglich deutschen Landstriche östlich der Saale den eingewanderten Wen- den erst wieder abgewinnen mußte. Städte sah man noch wenige, fast nur als Reste aus der Römerzeit an Rhein und Donau, und die Ackerkultnr war gering. Eine große Zahl von Nachkommen alter freier Deutschen hatte sich in Hörige verwandelt, und noch gab es keine Bürgerschaft als Mittelglied zwischen der Masse Unfreier und den Vasallen mit ihren Dienstlenten. Sehr- wichtig ist es, die Entwickelung des Lehn- oder Fendalsystems zu kennen, aber auch den Beginn und Fortgang des neuen B ür g erth n ms, das mit und in den Städten entstand. Herrliche Kaisergestalten ziehen dabei unsern Blick auf sich, wie Heinrich der Finkler, Otto der Große, Kon r ad der Salier und sein Sohn Heinrich Iii., unter denen die Macht des Reichs sowohl jenseit der Ostgränze auf wendischem Boden, als über Italien und Burgund sich aus- dehnte. Stillstand erblickt man in jenen Zeiten nirgend, weder iu den Waffen, noch in den Einrichtungen des Staats, noch in der geistigen Welt. Fortdauernde Veränderung und Entwickelung, fortdauerndes Streben nach Rechten. Das Ritterthum gestaltet sich in der Klasse der Lehnträger, Zünfte und Bürger recht hinter städtischen Mauern; und wie Grafen und Herzoge nach Erblich- keit der Würden, so ringt der Klerus uach größerer Macht, und im Klerus selbst hebt sich die monarchische Gewalt des Papstes empor, die zuletzt die weltliche Hoheit zu übersteigen sucht. Merkwürdiger noch und reichhaltiger, doch von schlimmen politischen Folgen, sind die nächsten 2 Jahrhunderte von 1073, wo Kaiser Heinrich Iv. mit seinen Fürsten in Streit geräth und zugleich Gregor Vii. den Stuhl Petri besteigt, bis 1273, wo Rudolf von Habsburg erwählt wird. Man kaun sie das Zeitalter der Hohenstaufen (Weiblinger) oder der Kreuzzüge, oder der Vollendung des hierarchischen Systems, oder Blüthezeit des Rit-

2. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 424

1831 - Mainz : Kunze
424 des Hussitenkriegs. — 1519 Tod des Kaisers Max 1. (zu dessen Zeit das Reichskammergericht nebst Eintheilung in 10 Kveise) und Beginn der Refor- mation. — 1648 Ende des 30jähr. Kriegs. — 1740 Thronbesteigung Frie- drichs Ii v. Preußen. Zugleich Beginn der neueren Literatur Deutschlands. — 4792 Anfang der Revolutionskriege. — 1815 Einsetzung des Bundestags. Der älteste Zustand unsrer Altvordern ist höchst beachtenswert, vorzüglich die Art ihrer Landsgemeinden u. Gaugenchte, die Bräuche der Wehrhaftmachung u. Edelgefolge, kurz Natur u. Eharacter des Volks, das dem großen Römer Tacitas Achtung einflößte. Sodann treten die Kämpfe hervor, die sie zur Vertheidigung ihrer Selbstständigkeit und zur Ueberwältigung des stets ge- fährlichen römischen Kaiferthums glorreich führten; woraus neue Staaten in den Provinzen desselben, und zuletzt 887 auch ein völlig eignes deutsches Kö- nigreich entstand, das zw. Nordsee und Alpen, Maas und Böhmerwald lag, und die ursprünglich deutschen Landstriche östl. der Saale den eingewanderten Wenden erst wieder abgewinnen mußte. Städte sah man noch wenige, fast nur als Neste aus der Römerzeit an Rhein u. Donau, und die Ackerkultur war gering. Eine große Zahl von Nachkommen alter freier Deutschen hatte sich in Hörige verwandelt, tint noch gab es keine Bürgerschaft als Mittelglied zwisch. der Masse Unfreier und den Vasallen mit ihren Dienst leu ten. Sehr wichtig ist es, die Entwickelung des Lehn- od. Feudalsystems zu kennen, aber auch den Beginn u. Fortgang des ne ríen Bürgerthums, das mit und tu den Städten entstand. Herrliche Kaisergestalten ziehen dabei unsern Blick auf sich, wie Heinrich der Finkler, Otto der Große, Konrad der Salier und fein Sohn Heinrich Hl, unter denen die Macht des Reichs sowohl jenseit der Ostgrenze auf wendischem Boden, als über Italien u. Burgund sich ausdehnte. Stillstand erblickt. man in jenen Zeiten nirgend , weder in den Waffen, noch in den Einrichtungen des Staats, noch tu der geistigen Welt. Fortdauernde Veränderungen u. Entwickelungen, fortdauerndes Streben nach Rechten. Das Ritterthum gestaltet sich in der Klasse der Lehnträger, Zünfte u. Bürgerrecht hinter städtischen Mauern, und wie Grafen u. Herzoge nach Erblichkeit der Würden, so ringt der Klerus nach größerer Macht, und im Klerus selbst hebt sich die monarchische Gewalt des Papites empor, die zulezt die weltliche Hoheit zu übersteigen sucht. Merkwürdiger und reichhaltiger noch sind die nächsten 2 Jahrhunderte von 1073, wo Kaiser Heinrich Iv. mit seinen Fürsten in Streit geräth lind zugleich Gregor Vil. ten Stuhl Petri besteigt, bis 1273, wo Rudolf v. Habsburg erwählt wird. Man kann sie das Zeitalter der Hohenstau- fen (Weiblinger) oder der Kreuzzüge, oder der Vollendung des hierarchischen Systems, oder Blütezeit des Ritserthums, der ritterlichen u. Minnepoesie u. der Kirchenbaukunst, oder auch des Wachsthums städtischer Freiheit nennen. Leider verlor das Kaiserthum, obwohl zwei ausgezeichnete Männer, Friedrich Rothbart u. der geistreiche Friedrich Ii., das Scepter führten, zuletzt an Macht und Würde; denn während seines zwiefachen Kampfs mit der Hierarchie und den freien Städten Italiens machten sich die Großen des Reichs aus Vasallen und Oberbeamten zu wirklich regierenden Fürsten, und mehre bischöfliche und königliche Städte er- langten R e i ch s fr e i h e i t. 1232 mußte Friedrich Ii. jenen die schon faktische Landeshoheit auch staatsgesetzlich zusichern, und 1226 war unter andern schon Lübeck, 1229 auch Frankfurt völlig freie Reichsstadt. Kleinlicher wird nunmehr mit dem Ende des 13. Jahrhunderts die Geschichte Deutschlands. Keine Kaiser gleich den genannten stehen mehr an der Spitze. Wer linter den Fürsten das königl. Scepter erhält, sorgt fortan niehr für sein Haus, als für das Reich. Selbst ein Rudolf v. Habsburg, ein Ludwig o. B a i e r n, ein Max I. v. Oestreich sind zu schwach, um wirklich Könige eines Reichs zu sein, worin die bunt verschlungene Menge von geistlichen u. weltlichen Reichsständen zu keiner Einigkeit, zu keiner großen Unternehmung zu bringen war. Wenn man von dieser Seite nichts Erfreuliches sieht, so gewährt doch der Blick auf die innern Bewegungen der kleinen deutschen Staatenwelt

3. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 234

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
234 Frankreich bis zum Ende des elften Jahrhunderts. bildung kam. Damit hing zusammen, daß die rechtlichen Bestimmungen im Süden allgemeinere Geltung erhielten und dem Lande eine größere Einheit gaben. Denn indem schon im neunten Jahrhundert in Frank- reich das persönliche Recht, wonach Jeder durch seine Abstammung an die Gesetze eines besondern Volksstammes gewiesen war, verschwand, und für Jeden das in dem betreffenden Gebiete heimische Recht zur Geltung kam, wurde im Süden, wo die verhältnißmäßig sehr wenig zahlreichen deutschen Ansiedler sich leicht in die romanische Masse ver- loren, das römische Recht allgemeine Richtschnur, während im Norden, wo dem Inhalte nach deutsches Recht überwog, das aus der altdeut- schen Zeit Ueberlieferte sich in den einzelnen Kreisen des Lehenswesens nach Maßgabe örtlicher Einflüsse verschieden gestaltete. Aus ähnlichen Gründen erhielten sich im Süden in den größeren Städten die Ge- meindeverfassungen in einer Weise, daß hier der Stand der Freien geschützter war und willkührlichen Eingriffen mit mehr Erfolg begegnen konnte. Wurden alle diese Keime einer neuen Ordnung aber durch die äußeren Verhältnisse noch vielfach in ihrer Entwicklung gehemmt, so war auch die Thätigkeit der Kirche, obgleich sie naturgemäß der äußeren Ordnung, ohne welche sie ihren Beruf nicht zu erfüllen vermag, die mächtigste Bnndesgenossin war, vielfach gelähmt, weil rohe Gewalt oft ihrem Worte die Macht raubte, und weil ihre Diener zum Theil dem ihnen obliegenden Amte durch Verwicklung in die Wirren des Lehenswesens ent- fremdet wurden. Vermöge des Berufes, die Völker zu erziehen, mußte die Kirche für die Erhebung der königlichen Macht, die sie als eine heilige erkennen lehrte, aus allen Kräften wirken. Auch konnten die Bischöfe nur von einer Stärkung der königlichen Macht die Erhaltung ihrer Selbstständigkeit hoffen. Wie das Lehenswesen in Frankreich die Königsgewalt ganz verschlungen hatte, waren auch die Bischöfe hinsicht- lich der kirchlichen Güter die Lehensträger der Lehensträger geworden, und wenn sie auch auf den von den Königen berufenen Versammlungen ebenso gut, wie auf denen ihrer unmittelbaren Lehensherren erschienen, gingen diese in ihren Bemühungen, die Bischöfe von sich abhängig zu machen, so weit, daß sie sich oft die Investitur derselben aneigneten, wozu ihnen Seitens der Kirche nie das Recht zugestanden wurde. In solcher Stellung mußten sich die Bischöfe in endlosen Kampf mit dem gewaltthätigen Lehensadel verwickeln, und dessen Auflehnung gegen Recht und Sitte häufte und schärfte die kirchlichen Strafen. Eine Erweiterung der Strafe des Bannes, die sich an dem rohen Sinne der Zeit oft unwirksam zeigte, oft aber auch den Uebelthäter vor den Richterstuhl des Bischofs führte, war dessen Ausdehnung auf ein ganzes Gebiet, das Jnterdict genannt, worin das Verbot Gottesdienst zu halten und die Sakramente öffentlich auszuspenden enthalten war. Unter solchen
   bis 3 von 3
3 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 3 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 1
1 0
2 0
3 1
4 44
5 0
6 22
7 5
8 3
9 0
10 10
11 1
12 0
13 6
14 1
15 61
16 2
17 9
18 14
19 12
20 0
21 0
22 13
23 0
24 7
25 3
26 3
27 7
28 1
29 122
30 3
31 3
32 0
33 0
34 5
35 0
36 2
37 8
38 21
39 6
40 6
41 15
42 32
43 0
44 3
45 19
46 10
47 2
48 1
49 32

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 8
3 9
4 18
5 0
6 0
7 3
8 2
9 19
10 0
11 0
12 0
13 3
14 0
15 0
16 1
17 5
18 1
19 1
20 2
21 1
22 2
23 1
24 0
25 3
26 0
27 0
28 1
29 1
30 3
31 3
32 0
33 0
34 0
35 2
36 3
37 1
38 5
39 0
40 0
41 47
42 0
43 19
44 1
45 5
46 2
47 2
48 0
49 0
50 0
51 0
52 0
53 1
54 4
55 8
56 3
57 0
58 1
59 7
60 1
61 1
62 0
63 33
64 0
65 4
66 1
67 2
68 26
69 7
70 2
71 11
72 31
73 6
74 3
75 0
76 0
77 0
78 0
79 0
80 1
81 0
82 1
83 5
84 0
85 0
86 1
87 0
88 0
89 2
90 0
91 1
92 13
93 0
94 2
95 1
96 1
97 2
98 4
99 1

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 1
1 0
2 0
3 2
4 1
5 3
6 0
7 0
8 0
9 1
10 2
11 1
12 1
13 0
14 0
15 0
16 6
17 0
18 2
19 3
20 0
21 0
22 1
23 0
24 1
25 1
26 5
27 0
28 0
29 0
30 1
31 0
32 0
33 4
34 0
35 0
36 1
37 0
38 0
39 3
40 0
41 0
42 0
43 1
44 0
45 1
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 0
53 0
54 3
55 0
56 0
57 0
58 0
59 6
60 0
61 0
62 9
63 3
64 1
65 0
66 0
67 0
68 2
69 1
70 0
71 0
72 0
73 0
74 0
75 2
76 0
77 15
78 1
79 0
80 24
81 2
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 5
92 2
93 0
94 0
95 0
96 0
97 3
98 7
99 4
100 2
101 0
102 0
103 1
104 0
105 1
106 1
107 0
108 0
109 0
110 0
111 1
112 0
113 0
114 2
115 2
116 0
117 0
118 1
119 0
120 1
121 0
122 0
123 1
124 2
125 0
126 0
127 5
128 0
129 0
130 0
131 1
132 4
133 0
134 0
135 0
136 3
137 0
138 0
139 0
140 0
141 0
142 0
143 0
144 1
145 12
146 0
147 0
148 3
149 2
150 0
151 0
152 1
153 0
154 2
155 1
156 0
157 0
158 5
159 0
160 0
161 0
162 1
163 0
164 0
165 2
166 0
167 0
168 0
169 3
170 0
171 7
172 1
173 0
174 0
175 1
176 0
177 15
178 0
179 1
180 0
181 0
182 2
183 3
184 1
185 0
186 0
187 0
188 0
189 0
190 0
191 1
192 0
193 1
194 3
195 0
196 1
197 7
198 0
199 0