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1. Grundriss der römischen Altertümer - S. 1

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Einleitung*. § 1. Begriff, Einteilung und Quellen der römischen Antiquitäten. 1. Begriff. Unter römischen Altertümern (im abstrakten Sinne) versteht man die wissenschaftliche Darstellung der gesellschaftlichen Zustände und Yerhältnisse des römischen Yolkes in allen seinen Lebensbeziehimgen. Sie schildern den Bestand der Daseins- und Lebensformen des Yolkes innerhalb eines gewissen Zeitraumes, d. i. Wesen und Einrichtung in Verfassudg, Rechtspflege, Krieg, Kultus und Privatleben. Mithin behandeln die Altertümer das nationale Leben der Römer nach seiner öffentlich-staatlichen und seiner privaten oder bürgerlich - geselligen Seite, zwei Lebensformen, die wir in ihrem fertigen, abgeschlossenen Zustande, nicht wie die Greschichte in ihrem Werden betrachten. Antiquitäten nennt man diesen Zweig der Altertumswissenschaft, weil ihr Gegenstand der Yergangenheit (avitiquitas) angehört. Zwar behandelt auch die Greschichte die gleiche Yergangenheit, aber diese in ihrer fortschreitenden Entwickelung, also die Thaten des Yolkes in ihrem inneren, ursächlichen Zusammenhange und äufseren Yerlaufe. Im konkreten Sinn verstand man früher und versteht teilweise jetzt noch unter Antiquitäten Gegenstände des öffentlichen und privaten Lebens, [wie Werkzeuge, Münzen, Geräte, Waffen, die uns erhalten sind. Auch fafste man früher unseren Zweig der Altertumskunde mit dem Worte Archäologie zusammen, während dieser Ausdruck jetzt gewöhnlich auf die Kenntnis und Geschichte der alten Kunstdenkmäler beschränkt ist. Ii 2. Einteilung. Da die Antiquitäten das gesamte nationale Leben umfassen, so zerfallen sie in ihrer systematischen Darstellung in A. Staats- oder öffentliche Altertümer, und zwar a. in Altertümer der Verfassung, b. in Altertümer der Verwaltungy Krieg, röm. Altertümer. 2. Aufl. 1

2. Grundriss der römischen Altertümer - S. 2

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
2 2. Name, Landschaften und Urbevölkerung Italiens. c. in Altertümer der Rechtspflege, d. in Altertümer des Krieges, e. in Altertümer des Kultus (der Religion und des Gottes- dienstes). B. Privataltertümer: Familienwesen, Lebensweise, Kleidung, geselliges Leben etc. behandelnd. 3. Quellen. Unsere Kenntnis über die Zustände des römischen Lebens schöpfen wir vorzugsweise aus den römischen Schriftstellern (Historikern, Rednern, Dichtern, Grammatikern); aber auch einige griechische Schriftsteller sind für unsere Wissenschaft von gröfster Wichtigkeit. Dazu kommen als Quellen alte Inschriften, Münzen, Bauten, Gemälde, Statuen etc. Unter den römischen Klassikern, welche sich speziell mit einzelnen Gegenständen der Antiquitäten befafsten, sind zu nennen: Varro (f 27 v. Chr.), de lingua Latina; Cicero (*J* 43 v. Chr.), de republica, de legibus u. a.; Livius (f 17 n. Chr.) in seinem Geschichtswerke; Ovid (f 16 n. Chr.), fasti; ferner die Schriftsteller über Landbau (rei agrariae) und Feldmefskunst (agrimen-sores) und die verschiedenen Rechtsquellen; endlich von altrömischen Urkunden, soweit sie erhalten sind, die sogen, leges regiae, die commentarii regum und pontificum, die annales maximi, libri magistratuum, z. B. die fasti con-sulares etc. (vgl. Literaturgeschichte). Von den gy'iechischen Schriftstellern nennen wir: Polybius (f 122 v. Chr.), bxopta •/.ailoxrx.rj; Dionysius v. Halikarnass (um 30 v. Chr.), dpycuoxoyi'a Poland]; Diodorus Siculus (zur Zeit Christi), ßtß?ao&r]xrj latoptvoj; Cassius Dio (155—225 n. Chr.), Iaxopi'a Pcupiatx^; Appian (2. Jahrh. n. Chr.) ebenso und Plutarcli (um 50 n. Chr.), ahiai Pto(j.cuxat u. a. § 2. Name, Landschaften und Urbevölkerung Italiens. Um ein Volk in den Eigentümlichkeiten seines öffentlichen und privaten Lebens zu begreifen, mufs man die natürlichen und die internationalen Bedingtheiten desselben kennen, d. h. das Land, in dem es wohnt, und die Zugehörigkeit und Eingliederung des betreffenden Yolkes in die große Yölkerfamilie. 1. Der Name Italia umfafste in der ältesten Zeit nicht die ganze Halbinsel, sondern anfänglich nur die Südspitze (Lukanien und, Apulien); seit der Eroberung Tarents (272 v. Chr.) aber alles Land von der sicilischen Meerenge bis zu den Flüssen Rubicon und Macra, und seit der Einverleibung der Poländer (Gallia ci-terior) in das römische Reich (43 v. Chr.) das Land bis an die Alpen, so dafs erst seit Augustus Italia Gesamtname für die ganze Halbinsel wurde. Italia vom altoskischen vitlü, viteliü = Irccxog, Rind, also Rinderland.

3. Grundriss der römischen Altertümer - S. 8

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
8 6. Beschreibung der Stadt. wurden (Cloaca maxima). Die Römer verstanden es in höchstem Grade, einen Platz bewohnbar zu machen; auch lernten sie die Herstellung von mancherlei Bauten durch die Etrusker, so auch die Drainierung der Wiesen. Allein trotzdem war die Stadt unschön, hatte sehr enge, winkelige Strafsen und ungemein hohe, mit Stroh und Schindeln bedeckte Häuser. Der gallische Brand (389 v. Chr.) zerstörte alles bis auf das Kapitol. Die Stadt wurde jetzt eilig und sehr unregelmäfsig wieder aufgebautl. Erst durch das Bekanntwerden mit griechischen Kunstwerken hob sich der Geschmack, und man fing an, prächtige Tempel, Basiliken und öffentliche Anlagen herzustellen. Dies steigerte sich mit Sulla; hernach haben Pompeius (Theater und Porticus), Cäsar (horti, circus, basilica, curia) und besonders Augustus teils durch Restaurationen, teils durch Errichtung neuer Bauanlagen viel für Verschönerung der Stadt gethan. Der neronische Brand (17. Juli 64, am gleichen 17. Juli hatte das gallische Feuer angefangen) zerstörte in sechs Tagen von 14 Regionen 10 entweder ganz oder gröfstenteils und schaffte Raum für eine neue prachtvolle Stadt. Seit Augustus war auch das vorher freie weite Marsfeld verbaut und zu einer „Marmorstadt“ (Strabo) geworden. Am meisten geschah zur Verschönerung Roms in der Zeit von Vespasian bis Traian, wo wahre V underbauten, wie das Amphitheater, die Thermen, das forum Traianum und grofsartige Parkanlagen entstanden. Die Kaiser suchten sich zu überbieten. Aufserhalb der Stadtmauer in der Campagna und am Fufse des albanischen und sabinischen Gebirges erhoben sich die Landhäuser (villae) der reichen Römer. So bot Rom unter den Kaisern ein völlig anderes Angesicht als das republikanische, und vollends als das königliche. Die Völkerwanderung vernichtete aber einen großen Teil, das übrige that das Mittelalter. (Gerettet sind noch manche merkwürdige Trümmer, die uns die einstige Gröfse ahnen lassen.) § 6. Beschreibung der Stadt. A. Die Hügel. Das älteste Rom lag ganz auf dem linken Tiberufer, etwa 16 römische oder 2 geographische Meilen von der Mündung (Ostium Tiberis, Ostia) des Flusses ins Meer entfernt, in zwar 1 Est ea causa (die Eile nach dem Brande), ut forma urbis sit occupatae magis quam divisae similis, sagt Invius 5, 55 von der neuen Stadt. Vgl. Tac. ann. 15, 43.

4. Grundriss der römischen Altertümer - S. 72

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
72 35. Die Volkstribunen. haberent et leges scriberent, Cic. rep. 2, 36, 61. Neben ihnen hörten die anderen Magistrate auf, und von ihren Entscheidungen gab es keine Provokation. Je einer der Zehnmänner hatte einen Tag das imperium und die zwölf Fascen, so dafs die oberste Gewalt alle zehn Tage die Runde machte. Sie brachten im ersten Jahre zehn und im zweiten Jahre noch zwei Gesetzestafeln zustande: es sind die berühmten leges duodecim tabularum, das Grundgesetz der Römer für alle Zeit. — Als die Decemvirn des Jahres 450 ungesetzlich auch ins Jahr 449 hinein fortregierten, wurden sie gestürzt und die alten Magistraturen wiederhergestellt (Appius Claudius, Virginia). Die Einsetzung der Zehnmänner Liv. 3, 32, ihr Sturz id. 3, 44—49. § 85. 8) Die Yolkstribunen. 1. Name, Zahl und Wahl. Ton grofser Bedeutung im römischen Staatsleben war das Yolkstribunat, tribunatus plebis, tri-buni plebis, tribuni plebei (griechisch Sr^ap/oi), so genannt, ,quod ex tribunis militum primum facti sunt qui plebem defenderent‘. Diese Magistratur, mit den plebejischen Adilen bei der ersten se-cessio plebis auf den mons Sacer durch die lex sacrata vom Jahre 494 zum Schutze der Plebejer eingesetzt, war in allem das Gegenstück vom Konsulat mit der Quästur. An Zahl waren es anfangs zwei, dann fünf, endlich seit 449 zehn Yolkstribunen. Wahlerfordernisse: der Kandidat mufste Plebejer und frei geboren sein, die Ayahl fand in den Versammlungen der plebejischen Tribus, d. i. in den comitia tributa, statt, unter Yorsitz von Tribunen. Kein Tribunenkollegium durfte abdanken, bevor die neuen Yolkstribunen gewählt waren. Der Amtsantritt war immer an dem Iy. Id. Dec. = 10. Dezember, worauf die Yolkstribunen sofort ein Opfer darbrachten. Sie hatten keine Insignien, nur die sub-sellia tribunicia, niedere Bänke ohne Lehne (statt der sella cu-rulis), erlangten die Geltung eines Amtsabzeichens. 2. Staatliche Stellung und Amtsbefugnis. Das Yolkstribunat ist eine Magistratur ohne Analogie in der römischen Geschichte. Auf dem Boden der Revolution entstanden und anfänglich nur bestellte Personen, um ihre plebejischen Standesgenossen gegen Beamtenwillkür zu schützen (auxilium plebis), schwangen sich die Yolkstribunen als unverletzliche und unverantwortliche Behörde (sacrosancta potestas, ispa xoci acruxoc äp/r,), obgleich ohne imperium, doch zu schrankenloser Macht empor und erhoben sich über alle Magistrate. Sie konnten während ihres Amtsjahres weder

5. Grundriss der römischen Altertümer - S. 188

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
188 § 96. Perioden der Entwickelung der römischen Religion sterliche Recht ein weitläufiges Ritual von heiligen Gebräuchen (ritus) und Formeln, die der Römer mit ängstlicher Gewissenhaftigkeit und Skrupulosität beobachten mufste, da die Gottheit genaueste Erfüllung verlangte. Religio und pietas. Den Inbegriff dessen, was wir unter Religiosität oder religiöser Gesinnung verstehen, bezeichnet der Römer mit pietas und religio. Religio (relligio, von relegerex, nicht von religare, = wiederholt und ängstlich betrachten, behandeln, nach Cicero soviel wie diligenter retractare) ist nach der inneren Seite Achtung, Scheu oder Ehrfurcht vor der Gottheit (vgl. unser „Gottesfurcht“), nach der äufseren aber Pünktlichkeit, Gewissenhaftigkeit in der Erfüllung der sakralen Vorschriften oder sorgfältige (diligens) Beobachtung der gottesdienstlichen Obliegenheiten. Dem entspricht die Bedeutung von pietas (von pius oder pio — opfern, durch Opfer sühnen); sie ist die pflichtmcifsige Erfüllung der vorgeschriebenen Sühnungen, d. i. besonders der Opfer gegen die Götter, dann pflichtmäfsiges Handeln überhaupt (synonym tustitia und sanctitas nach Cicero), und zwar a) gegen die Götter (= Frömmigkeit), b) gegen die Eltern (Elternliebe), c) gegen das Vaterland (Vaterlandsliebe). Dagegen bezeichnet superstitio (selten in gutem Sinne = Religiosität) das betroffene, ängstliche Stehenbleiben vor dem Göttlichen mit dem Nebenbegriffe des Verkehrten, Übertriebenen (Seneca: timor superfluus et delirus) = Aberglaube (oeiaioottp.ovi'a) und bildet so das Gegenteil von religio und pietas (Cic. Cluent. 68, 194). Von der Pünktlichkeit der Römer in Erfüllung der religiösen Pflichten sagt Sali. Cat. 12, 3: nostri maiores religiosissimi mortales. Gell. 2, 28: ve-teres Romani ... in constituendis religionibus (religiöse Gebräuche, Riten) atque in diis immortalibus animadvertendis castissimi cautissimique. § 96. Perioden der Entwickelung der römischen Religion. Der religiöse Glaube der Römer und demgemäfs ihr ganzes Kultwesen hat mehrere Perioden der Entwickelung durchlaufen. Wir nennen nur die zwei Hauptperioden: die Zeit des altlatinisch-sabinischen und die des fremdländischen Kultes. 1. Altitalische oder latinisch-sabinische Periode. Die älteste Gottesverehrung der Römer zeigt eine auffallende Reinheit, wie wir sie kaum bei einem anderen heidnischen Volke treffen, und nur weniges scheinen die Römer als Erbteil von den verwandten indo-germanischen (arischen) Völkern behalten zu haben. Je weiter rückwärts wir in der Geschichte der römischen Gottesverehrung gehen, desto mehr neigt die Gotteserkenntnis zum Monotheismus. Eine Mehrheit von Göttergestalten wie bei den Griechen finden wir nicht, ja überhaupt keine einzige konkrete Göttergestalt, vielmehr nur ein unbestimmbares göttliches Avesen (numen). Damit 1 Daher relegens (religens), opp. neglegens (gr. däiyeiv) so viel wie gottes-fürchtig, fromm. Gell. 4, 9: religentem esse oportet, at religiosumst (== super-stitiosum) nefas.

6. Grundriss der römischen Altertümer - S. 189

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 96. Perioden der Entwickelung der römischen Religion. 189 hängt zusammen, dafs die Römer fast 200 Jahre lang weder einen Tempel noch ein Götterbild (aycdua Ijxp.opcpov outs ypa-tov outs Tixacxov, Plut. Num. 8) gehabt haben, da sie sich scheuten, die Gottheit zu versinnlichen. Dagegen besafsen sie Symbole, durch welche sie an die Gottheit gemahnt wurden: ein Kieselstein (lapis silicenus) erinnerte an Juppiter, eine Lanze (quiris) an Mars. Ein düsterer Ernst lag über dem ganzen Gottesdienste und you den poetischen, phantasievollen Götterfiguren des Homer und Hesiod findet sich nichts. — Ähnlich waren die religiösen Anschauungen und der Kult bei allen Latinern und besonders den Sabinern und anderen altitalischen Völkern. Uralt war daneben der Ahnenkult oder die Verehrung von Stammes-heroen und „Väternu der Vorzeit (Romulus, Latinus u. a.). So war im allgemeinen die römische Religion noch zur Zeit des Numa, des Begründers des Ceremoniendienstes (Rituals), beschaffen. Aber schon um diese Zeit beginnt ein Verfall, nämlich die Natur Vergötterung, d. i. die Personificierung von Naturkräften und -Erscheinungen oder der Vorgänge in der elementaren Welt; Vorgänge in der Natur- und Geisteswelt werden zu Umdeutungen in Ideen, zu Allegorieen. Die ursprünglich reine Vorstellung von der Gottheit wurde frühzeitig verdunkelt und verzerrt und die Gottesverehrung zum Naturdienste herabgedrückt, indem die Naturkräfte, wie Licht, Feuer, Wasser und die Erscheinungen am Himmel (Sonne) und am Erdboden, je nach dem Eindrücke, den sie auf das menschliche Gemüt ausübten, vergöttlicht wurden und im Kultus mit den edleren Gottesvorstellungen Zusammenflüssen. Wichtig wurde in der Religionsgeschichte der Römer das Wirken Numas, welcher den gesamten Kultus ordnete, aus latinischen und vor allem sabinischen, sodann aus etruskischen Gebräuchen ein detailliertes Ritual aufstellte, neue Priestertümer (Flamines, Salier, Vestalinnen) einführte und den Gottesdienst der Kurien und Tribus regelte. Tac. ann. 3, 26: Numa religionibus et divino iure populum devinxit. Die gesamte gottesdienstliche Ordnung war in den Pontifikalbüchern aufgezeichnet Hierher gehören die incligitamenta (indigitare von Wurzel ag = aio, sagen), Verzeichnisse der öffentlich verehrten Gottheiten mit Angaben über das Wesen und die Art, wie die Gottheit zu verehren sei. Hauptgötter der ersten Periode: Janus, Saturnus, Mars, Juppiter, Quirinus und Jana, Juno, Ops und Vesta. Den Latinern war neben dem Veiovis noch die Feronia eigen. Von den Etruskern wurden der Tempelbau, die Haruspicin, Blitzsühne, die Kampfspiele bei Totenfeiern u. a. entlehnt. 2. Die Periode fremdländischer (griechischer) Kulte. Diese beginnt schon mit den Tarquiniern, von wo an der Kreis der römischen Götter sich erweitert, eine Erscheinung, die bis zu den punischen Kriegen fortdauert. Die Kulte von älteren Göttern (so der eines Summanus, eines Veiovis u. a.) verschwanden, indes neue, ausheimische Götter mit ihren Kulten einzogen. Von den Königen soll Romulus die consualia, das Fest des Saatengottes Consus, ebenso das Fest der Dea Dia (der Göttin des Erntesegens), welches

7. Grundriss der römischen Altertümer - S. 190

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
190 § 96- Perioden der Entwickelung der römischen Religion. die Arvalbrüder begingen, eingeführt haben. Dagegen hat Numa aufs nachhaltigste den Gottesdienst umgestaltet. Ein Hauptereignis für die Veränderung des Kultes dieser Zeit war die Verschmelzung der beiden Gemeinden des Palatin und Quirinal, was die Vereinigung und Umgestaltung der beiderseitigen Gottesdienste zur Folge hatte. Auch auf Tiillns Hostilius und Ancus Martins werden Religionssatzungen zurückgeführt. Aber viel bedeutender wurde das Wirken der beiden Tarquinier einmal dadurch, dafs sie den Tempel auf dem Kapitol erbauten und den kapitolinischen Kultus der drei Gottheiten Juppiter, Juno und Minerva zum Mittelpunkte aller Gottesverehrung machten. Dadurch war ein fester Staats- und Nationalkultus geschaffen, das Kapitol wurde die curia deorum, entfernt vergleichbar dem Götterstaate des Olymp, aber auch der Polytheismus zur offiziellen Religion erhoben. — Weiter war es von Wichtigkeit, dafs Tarquinius Superbus die sibyllinischen Bücher für den Staat ankaufte und ein eigenes Priestertum (Ilviri sacris faciundis) einsetzte. (Die Bücher barg Tarquinius im Gewölbe des kapitolinischen Tempels.) Ein glänzender Gottesdienst mit Tempeln und Bildern, die Verehrung neuer Götter wurde eingeführt und die alte Einfachheit und Reinheit des Kultes durch die neue Staatsreligion verdrängt. Hierzu trugen die sibyllinischen Bücher, die über Cumä griechische und besonders apollinische Vorstellungen und Gebräuche in Rom einbürgerten, wesentlich bei; es beginnt die Hellenisierung der römischen Religion. Die Kulte des Apollo, Neptun und Pluto, der Demeter (Ceres), des Herakles und Hermes (Merkur), der Magna Dea (Kybele) und der Kastoren siedelten in Rom an. Seit den punischen Kriegen verlor sich der alte Glaube, und die Aufklärung der griechischen Philosophie (Euhemerismus) zersetzte vollends den religiösen Sinn, welcher die Römer Jahrhunderte hindurch belebt hatte, bis zuletzt in der Kaiserzeit die Geheimkulte des Orients, Ägyptens (Isis. Serapis), Syriens, Phrygiens und Persiens (Mithras-mysterien) die letzten Reste der altrömischen Religion überwucherten. Wie wenig auch die einzelne Göttergestalt der römischen Götterlehre für das Leben taugen und als Musterbild dienen mochte, das Gefühl empfand überall die W irkung göttlicher Macht, dem römischen Geiste schwebte die leuchtende Idee göttlicher Allmacht und Herrlichkeit vor und wirkte auf die Herzen; die ttdes, V-irtus, Honos etc., an sich nur ethische Begriffe, wurden dem Römer zu göttlichen Mächten, deren Idee er in seinem politischen und socialen Leben zu folgen hatte. Was Rom groß gemacht hat, war aufser der persönlichen Tüchtigkeit und dem hohen politisch-rechtlichen Charakter des Römers dieser unvertilgbare, alles beherrschende Glaube an die Gottheit und den göttlichen Beistand. Diese Überzeugung und mit ihr die öffentlichen Sitten begannen zu zerfallen teils durch äufsere Einflüsse, teils durch das allmähliche Hervortreten der innern Mangelhaftigkeit der mythischen Religion. Lange vor dem Untergang der Republik war die Seele aus dem Kultus gewichen; aber die Gewohnheit und der für das Religiöse angelegte Charakter des Römers war so mächtig, dafs der alte Kultus noch fortdauerte, als längst seine Wurzeln verdorrt waren. Die Anstrengungen einzelner Kaiser, namentlich des Augustus, die Religiosität zu beleben, waren fruchtlos ; man suchte, um dem religiösen Bedürfnisse zu genügen, in fremden Kulten eine Hülfe, und Rom wurde der Sammelplatz verschiedenartiger Götterkulte, die aber nicht befriedigten. Die Bessern suchten in der Philosophie Befriedigung, die große Masse verfiel einem krassen Aberglauben.

8. Grundriss der römischen Altertümer - S. 191

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 97. Einzelne religiöse Sagen. 191 Gegen Ende der Republik nahm dann unter dem Einflüsse der griechischen Philosophie die religiöse Anschauung der gebildeten Römer einen Rücklauf zum Monismus und Pantheismus, indem sich ein Teil dem Stoicismus, ein anderer dem Epikuräismus zuwandte. Auf eine andere Erscheinung müssen wir hier noch aufmerksam machen: auf die Art und Weise, Avie sich die Zahl der römischen Götter allmählich nicht blofs durch Aufnahme fremder Gottheiten, sondern auch innerhalb des eigenen einheimischen Kreises erweiterte. Jede einzelne Funktion eines Gottes belegte man nämlich mit einem speciellen Namen, und indem nun die Römer für jedes nur denkbare menschliche Verhältnis, für jedes Geschäft beim Landbau, bei der Baum- und Viehzucht, selbst für jeden einzelnen Teil des Hauses, den Schutz eines Gottes, der aber einen speciellen, für diese Funktion geschaffenen Namen trug, in Anspruch nahmen, entstand scheinbar eine unzählige Schar von Göttern, die sich in Wahrheit auf wenige Gottheiten reduzieren lassen. So heifst Juppiter als Schützer des gegebenen Wortes Ficles, als Hüter der Grenzen Terminus, als Förderer des Weinstockes Liber, als nächtlicher Blitzgott Summanus u. s. w. Daraus entstanden mit der Zeit ebensoviele besondere Gottheiten: ein Liber, Terminus, Fides, Summanus. Es läfst sich noch deutlich erkennen, wie ursprünglich jeder der drei Stämme (tribus) Roms einen besonderen Stammgott verehrte: die Römer Juppiter, die Sabiner Quirinus und der dritte Stamm Mars. Mit der politischen Unterordnung der zwei letzten Stämme unter die Römer verliert auch der Kult des Quirinus und Mars seine Bedeutung und vermischt sich mit dem des Juppiter, welcher von da ab Hauptgottheit wird. § 97. Einzelne religiöse Sagen. Wir unterscheiden Mythen und Sagen; erstere beziehen sich auf die Götter (Göttermythen), letztere auf die Helden (Heroensagen). Wohl jedes Volk weifs von solchen Ahnen aus der Yor-zeit zu erzählen und flicht Sagen, halb Geschichte, halb Grebilde der Phantasie, um dieselben. 1. Göttermythen haben die alten Römer, wie wir oben sagten, keine oder doch nur ganz geringe Ansätze dazu. Und diese geringen Ansätze wiederum sind fast nur Entlehnungen aus dem griechischen Sagenkreise. An selbständigen mythischen Erzählungen blieben die nüchternen Römer sehr arm. Hierher kann man etwa das wenige, was sie von Janus und Saturnus zu erzählen wufsten, rechnen. So soll Janus als König über Italien geherrscht und auf dem Janiculum gewohnt haben. Seine Regierung begründete das goldene Zeitalter, eine Zeit voll Unschuld und Seligkeit, da Janus mit Av eisheit und Umsicht herrschte. Zu ihm kam Saturnus über das Meer und lehrte Janus den Ackerbau und viele nützliche Erfindungen, wie den Schiffbau und das Münzprägen. Seine Grattin war Camasene (odter Juturna), der Sohn beider hiefs Tiberinus; eine Tochter, Canens, sei mit dem Könige Picus von Laurentum

9. Grundriss der römischen Altertümer - S. 281

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 135. Die Namen. 281 Dazu kamen andere einfache Speisen aus Hülsenfrüchten (legu-mina), als Bohnen (faba), Linsen (le'ns), Erbsen (cicer); ferner Speisen aus Gemüsen, wie Kohl (brassica), Rüben und Rettige (napus, beta), Lauch (porrum), Knoblauch (allium), Zwiebeln (cepa), Gurken (cucumis), Kürbisse (cucurbita) u. a. Fleischspeisen waren höchst selten. Seit der Eroberung Griechenlands und Asiens genügte die Pflanzenkost nicht mehr; Fleisch- und Fischspeisen verlangte jetzt der verwöhnte Römer, dazu alle Sorten Salat, Gewürze und die feinsten Obstsorten. Man hielt eigene Ivöche und zahlte sie mit ungeheuern Summen. Diese, natürlich Sklaven, besorgten nicht nur die Küche, sondern betrieben auch die Feinbäckerei. Von den Fischen waren die Seebarbe (mullus), der Meeraal (muraena) und die Butte (rhombus) die gesuchtesten; unter den Schaltieren die efsbare Purpurmuschel (murex), der Meerigel (echinus) und die Auster (ostrea), die ,palma mensarum divitum£ (Plinius). Von dem Fleisch der Säugetiere war neben dem Schweinefleisch das der Efasen sehr beliebt. Überaus reich war Italien an einheimischen und ein-gefuhrten Obstsorten und diese bildeten denn auch einen Lieblingsteil'der römischen Tafel. b) Das Hauptgetränke war Wasser und Wein. Letzteren trank man nicht rein (werum), wenigstens galt im gewöhnlichen Leben das Trinken von ungemischtem Wein für unmäfsig, sondern man mischte dem Weine 2/3 oder 3/4 Wasser bei (Hör. Od. 3, 19, 11-tribus aut novem Miscentur cvathis pocula . . .), das entweder warm oder kalt war, am liebsten die (aqua) decocta, d. h. gekochtes und nachher abgekühltes T\ asser. Beim Essen mischte sich jeder nach Belieben seinen Wein; nur beim Gelage bestimmte das Trink-piäsidium die Mischung. Die aus Baumfrüchten (Äpfel, Birnen, Quitten . . .) oder aus Cerealien (Weizen, Gerste . . .) bereiteten Getränke waren in Rom selbst nicht beliebt. Gegen Ende der Republik und noch mehr in der Kaiserzeit war die gerühmte altrömische Mäfsigkeit in Essen und Trinken ziemlich allgemein verschwunden; einzelne Kaiser (wie Tiberius) und ihre Höflinge gingen mit dem schlechten Beispiele voran und die convivia, comissationes und compota-tiones kamen in großen Verruf. § 135. Die Namen. ‘ _ In bester Zeit scheint nur ein Name (Romulus, Remus) üblich gewesen zu sein. Doch begegnen schon seit der Verschmelzung der Latiner und Sabiner zwei Namen; in der römischen Geschichte ist Numa Pompilius das älteste nachweisbare Beispiel. Sehr alt ist jedenfalls die Entstehung der Gentilnamen, weil eben der Römer in rechtlicher und religiöser Beziehung so

10. Grundriss der römischen Altertümer - S. 288

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
288 § 137. Landwirtschaft und zusammenhängende Erwerbszweige. cero, war Schriftsteller; Horaz war ja auch nur der „Sohn eines Freigelassenen“ (sat. 1, 6. 6). Seit den Kaisern erlangten viele Freigelassene große Reichtiimer und noch mehr Einflufs, namentlich am Hofe, der unter gewissen Kaisern ganz von Libertinen beherrscht war; sie wufsten sich in den Ritter-, ja selbst in den Senatorenstand einzudrängen, und der Reichtum, den sie besonders aus den Fabrik- und Industriegeschäften erwarben, machte ihren Einflufs noch fühlbarer. Aber als ebenbürtig dem römischen Bürger galten sie nie. Ii. Das öffentlich-gesellige Leben. A. Beschäftigungen und Erwerbsquellen. § 137. Landwirtschaft und damit zusammenhängende Erwerbszweige. 1. Ackerbau (agri cultura) galt den Römern als die beste Grundlage eines geordneten Staatslebens und die Beschäftigung damit bis zum Ende der Republik als die ehrenvollste1; die Bevölkerung Roms war Jahrhunderte lang eine Ackerbau treibende. Auf die hohe Bedeutung, welche der Römer in älterer Zeit dem Landbau beimafs, weisen mancherlei Erscheinungen im römischen Leben hin: die tribus rusticae w'aren die angesehensten; im Kultus ist eine große Reihe agrarischer Gottheiten und Festtage, ja der ältere Kult hatte vornehmlich ein agrarisches Gepräge. Ferner zeigten manche Gentilnamen (Lentulus von lens, Porcius, Fabius, Cicero u. a.), dafs diese alten Geschlechter Ackerbau trieben, und Männer wie Cmcinnatus, Fabricius, Manius, Curius, Cato, die bald den Pflug lenkten, bald das Schwert führten, oder den Staat regierten, waren Bauern im besten Wortsinne. Prosaiker und Dichter, Cicero (de senectute), Yarro, Columella, Plinius und Vergil (Ge-orgica) verherrlichen die Beschäftigung mit dem Landbau und suchen ihn zu Ehren zu bringen. Ackerbau nebst Yv eidewirtschaft (vülatica pastio) galt als die solide Grundlage des Staates und Servius Tullius machte den Grundbesitz (Ansäfsigkeit, assiduitas) zum Prinzipe der Bürgereinteilung und die ältere Bürgergemeinde war ein grundbesitzender Bauernstand. Dieser Richtung entsprach, dafs die Römer nach Eroberung eines Landes sich nicht Kriegsgelder zahlen liefsen, sondern ein Drittel des Bodens wegnahnien und zur römischen Feldmark (ager publicus) schlugen. — Die 1 Cic. off. 1, 42: omnium rerum, ex quibus aliquid adquiritur, nil est agricultura melius, nihil uberius, nihil dulcius, nihil homine hbe.ro dignius.
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