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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. X

1894 - Gotha : Behrend
X Vorwort. nicht anders zu erwarten ist; es existieren gar sonderbare An- sichten darüber, was man alles den Schülern aus diesen Ge- bieten beibringen möchte, Dinge, über welche sich die Berufs- parlamentarier im Reichstage nicht einig sind, oder man führt wohl gar die verschiedenen Systeme von Adam Smith bis zu den neueren Kathedersozialisten vor, was entschieden falsch ist. Man gebe nicht etwa Geschichte der Gesetzgebung und Volks- wirtschaftslehren; und ein Bekanntmachen mit den Systemen anderer Parteien oder berühmter Theoretiker hat entschieden zu unterbleiben. Lieber erwähne man die Helden unserer Arbeit (Krupp, Hartmann, Borsig, James Watt, Senefelder u. a.) und schildere deren Entwickelungskampf, man zeige den Schülern, wie der Mensch nur vorwärts kommt, wenn er seine ganze Per- sönlichkeit einsetzt zur Erringung seines Zieles, wenn er alles, was dazu angethan sein könnte, ihn zu entmutigen, zur Seite schiebt und alle Hindernisse und Enttäuschungen unbeachtet läßt, sondern mit der ganzen Kraft seiner Persönlichkeit hinwirkt nach dem einen großen Ziele. Also Abwendung von Generalisation"n und Theorien und sofort zur konkreten Einzelforschung. Abwendung aber auch von jeglicher Parteifärbung. Systemmacherei und Vortrag streitiger Parteidoktrinen ist nicht Aufgabe der Schule. Der Unterricht in der Volkswirtschaftslehre und Gesetzeskunde ist propädeutischer Natur; er hat die Aufgabe, zum Nachdenken über öffentliche und wirtschaftliche Dinge und zu späteren selbständigen Studien anzuregen und zu befähigen. Die vorhandene Litteratur für diese neue Unterrichtsdis- ziplin entstammt gewöhnlich großen umfangreichen Werken von Fachgelehrten (wie Roscher u. a.); mit diesen Exzerpten ist aber der Praxis nicht hinreichend gedient. Fachzeitschriften bringen auch dann und wann einen Abschnitt aus diesem Gebiete für die Präxis, auch sind mehrere einschlägige Schriftchen erschienen, aber alle kranken gewöhnlich daran, daß sie nur Einzelnes herausgreifen und nur vereinzelte Themen behandeln und in

2. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. XII

1894 - Gotha : Behrend
Xii Vorwort. Entwickelung der Bodenkultur, die Ausbildung des gewerblichen Lebens der Völker, die Erfindung der Dampfmaschinen, der Eisen- bahn, die damit zusammenhängende Entwickelung der Eisen- und Baumwollenindustrie, deren Krisen und Folgen rc. Vorgänge von weittragendster kulturpolitischer Bedeutung, die zum Teil ebenso tief als selbst die Ereignisie der Jahre 1492, 1517, 1789, 1813 in die Entwickelung der Völker wie der gesamten Mensch- heit eingegriffen haben und mit der gleichen Berechtigung als Ausgangspunkte neuer historischer Epochen zu betrachten sind. Trotzdem sind wir — wie schon oben bemerkt — nicht für die historische Methode aus den dort angegebenen Gründen. Wenn auch namhafte Nationalökonomen zu ihren Darstellungen sich dieser Methode bedienen, so ist damit noch lange nicht gesagt, daß die Schulen auch diesen Gang einschlagen müffen. Die deduktive Methode ist schwierig. Besonders sind die wirtschaftlichen Gesetze nicht so bündig und klar, daß man sie „schwarz auf weiß getrost nach Hause tragen kann". „Es gehört zu den schwierigsten Aufgaben." sagt Kleinwächter* **)), „die Gesetze zu erforschen, denen das geistige Leben des Menschen unterliegt (und die wirtschaftliche Thätigkeit bildet einen Teil dieses geistigen Lebens), und wir dürfen uns daher nicht wundern, wenn die betreffenden Wiffenschaften, und darunter auch unsere Disziplinen, von einer eingehenden Kenntnis dieser Gesetze noch so weit entfernt sind." Auch In gram m meint*), „die fälschliche Zurückführung der Mannigfaltigkeiten des wirtschaftlichen Lebens auf angeblich einfache Gesetze muß beseitigt werden"; und Scheel, der Übersetzer der obigen Schrift, bemerkt einleitend in scharfen Worten: „Es ist ein falscher Anschein, den man der jungen Disziplin gegeben hat, als ob sie wirklich schon eine Wissenschaft sei und noch dazu eine, die auf so klaren und einfachen Grund- sätzen beruht, daß jeder in der Apothekerprüfung durchgefallene Pharmazeut binnen vierundzwanzig Stunden ein perfekter Volks- *) Die Nationalökonomie als Wissenschaft, Berlin 1882. **) Jngramm: Notwendige Reform der Volkswirtschaftslehre.

3. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. XIV

1894 - Gotha : Behrend
Xiv Vorwort. ganqspunkte der ganzeil Wissenschaft genommen werden. Wenn aber Geist und Seele als die treibenden Kräfte im öffeiltlichen und wirtschaftlichen Leben angesehen werden, dann ist die un- entbehrliche ethische Basis geschaffen. Wir möchten diese Methode die ethisch-anthropologische nennen. 6. Um unser Buch vor einem zu großen Umfange zu bewahreil, ist die reine katechetische Form des öfteren beschränkt worden, wollte doch dasselbe auch ein gewiffes Quantum von Lehrstoff und positivem Wiffeil vorführen; doch die vereinzelt gegebenen speziellen Ausführungen zeigen sicher zur Genüge, wie die Dar- stellung gemeillt ist; und überdies ist ja diese Schrift für Lehrer bestinlmt, bei dem nötigen Vertrautsein mit dem Stoffe*) samt es ja nicht schwer fallen, das Jntereffe des zu Belehrenden durch die Frageform herauszufordern oder in examillatorischer Weise sich von dem Vorhandensein und der Aneignung des Gegebenen zu überzeugen. Nur hüte mail sich vor einem Zuviel, etwa durch zu um- *) Wer Ausführlicheres kennen lernen will, dem seien außer dem pag. Vi erwähnten noch folgende beiden Werke des Verfassers dieses Buches empfohlen. 1. Der praktische Geschäftsmann oder das Wichtigste außer der Praxis des Geschästslebens. Ein Hand- und Hilfsbuch für jedermann, insbesondere für angehende Geschäftsleute, sowie zum unterrichtlichen Ge- brauche für Lehrer an Fortbildungsanstalt. (I. Vom Gelde, Ii. Effekten, Iii. Banken, Iv. Wechsellehre, V. Gewerbl. Buchführung, Vi. Kauf- männisches Rechnen, Vii. Verkehrswesen, Viii. Geschäftliche Korrespondenz, Ix. Geschäftsaufsätze, X. Anhang (Zollwesen, Statistik des Warenver- kehrs, Tabellen). 319 S. Lpzg. bei Merseburger 1882, Preis 2 Mk. 2. Gesetzeskunde. Die Verfassung, Gesetzgebung und Verwaltung des Teutschen Reiches und Einzelstaates. Zur Selbstbelehrung für Laien und zum unterrichtlichen Gebrauche an Fortbildungsschulen und höheren Lehranstalten. (I. Einleitung: Das Staatsrecht — Historische Entwicke- lung. Ii. Reichsgesetzgebung: Öffentliches Recht — Personen- und Privat- recht — Gesetzgebung für Rechtspflege. Iii. Landesgesetzgebung: Ver- fassungsrecht — Gesetzgebung — Verwaltung a) unter Mitwirkung von Laienkörpern, b) unter Ausschluß derselben. Wort- und Sacherklärungen) 566 S. Lpzg. bei Hahn. 4 Mk.

4. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 4

1894 - Gotha : Behrend
4 Der Mensch in der Einzelstellnng. Von der Wertschätzung der Arbeit. Körperliche und geistige Arbeit. Die geistige Arbeit wird von Solchen, die keine andere Arbeit gelten lasten, als die, welche schwielige Hände macht, ge- wöhnlich unterschätzt; warum wohl? (Man hält sie für unpro- duktiv.) Dies ist ein großer Irrtum; wohl bildet die körperliche Arbeit in gewister Beziehung die Voraussetzung und Grundlage der geistigen Arbeit, aber durch die letztere gewinnt die körperliche Arbeit eine erhöhtere, vertausendfachte Leistungsfähigkeit. Be- weise: James Watt, Stephenson, Elias Howe, Guttenberg, haben sie nicht durch Erfindungen die Leistungsfähigkeit der menschlichen Arbeit vertausendfacht! Die Männer aber fußten mit ihren Erfindungen auf der geistigen Arbeit der vor ihnen lebenden Gelehrten. 5. Wirtschaft. Jeder Mensch trachtet darnach, Güter zu erwerben, was will er dann mit diesen Gütern thun? (Zu seinem Nutzen verwenden.) Die planvolle Thätigkeit zwischen erwerben und verwenden nennt man wirtschaften. Welche Namen führt die Beschaffung und Verwendung der Güter in der Wirtschaft? (Einnahme und Ausgabe.) — Was versteht man unter Wirtschaft? — Durch welches Streben wird der Mensch beim Wirtschaften geleitet? (Jeder Mensch strebt dahin, sein Leben möglichst angenehm zu gestalten und seine Wirtschaft daher so einzurichten, daß er mit dem geringsten Aufwande von persönlicher Anstrengung eine möglichst große Summe von Gütern und von Genuß erzielt.) Wie nennt man daher dieses wirt- schaftliche Streben? (Eigeninteresse, Egoismus.) — In welchen Gestalten zeigt sich das wirtschaftliche Jntereste? (a) als Erwerbs- trieb, d. h. als Streben, möglichst viel Güter zu gewinnen, b) als Sparsamkeit, d. h. als Streben, um aus den vorhandenen Gütern den möglichsten Nutzen zu ziehen und möglichst wenig davon zu opfern.) Wie kann das wirtschaftliche Streben aus- arten? (Der Erwerbstrieb zur H absu ch t, die Sparsamkeit zum Geiz.) Nachteile: Judas, Ahab; „Sammelt euch nicht Schätze —" Bekämpfung der Eigenliebe. „Geiz ist die Wurzel rc." — Wie die Überschätzung der Güter den Geiz, so verursacht die Unter- schätzung derselben die Verschwendung, —den Luxus. Was ist darunter zu verstehen? — Licht- und Schattenseiten desselben;

5. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 5

1894 - Gotha : Behrend
Geselligkeit — Die menschliche Gesellschaft. 5 erlaubter und unerlaubter Luxus. — Trinken, Spielen „Die seltsamen Menschen" von Lichtwer — Junges Blut, spar' dein Tut. Heutzutage ist weniger gegen den Geiz als gegen die Verschwendung zu reden. Wir dürfen uns der Güter freuen; Gott schützt uns in einem der zehn Gebote in dem Besitz der- selben; in welchem? Die freiwillige Entäußerung des Irdischen (Bettelmönche) ist eine Verirrung. 2. Lektion. vom Zusammenlebe» der Mensche». Die Familie. 1. Die Geselligkeit. Wovon sprachen wir in der vorigen Stunde? — Was heißt wirtschaften? — Wie würde der Mensch wirtschaften, wenn er sich getrennt von andern Menschen be- fände, z. B. als einzelner auf einer unbewohnten Insel? (Robinson.) Wie wirtschaftet aber der Mensch in Wirklichkeit? (Als geselliges Wesen, er beschränkt seine Thätigkeit auf einen gewissen Kreis von Arbeiten und tauscht Güter, die er nicht selbst erzeugt, von andern ein.) Es ist ein großes Glück für den Menschen, daß er nicht allein sein muß, wir müssen uns nur hinein denken, was es heißt, in einer unendlichen Wüste oder auf einer einsamen Insel Jahre um Jahre zu leben und nichts sehen als die schäumenden Wogen im Kreise umher, nichts hören als das Rauschen des Wassers und den Donner des Himmels und das Tiergekreisch im Walde und keine Hoffnung haben, je wieder unter Menschen zurückzukommen. Der Mensch ist zur Geselligkeit geschaffen „Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei" (1. Mos. 2. 18). Durch die gegen- seitige Unterstützung und den Austausch der Güter wird die Lage jedes einzelnen verbessert und ihm die Möglichkeit geboten, selbst solche Güter zu erhalten, die er durch seine eigene Arbeit üch nicht verschaffen könnte. 2. Tie menschliche Gesellschaft. Jeder, der das Licht der Welt erblickt, ist von vornherein Mitglied mancherlei Gesell-

6. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 8

1894 - Gotha : Behrend
8 Vom Zusammenleben der Menschen — Die Familie. wird oft mehr Rücksicht genommen, als auf den Ehemann. Frauen- und Kinderarbeit in den Fabriken ist dem Familienleben ebenfalls ungünstig. — Das ausgeprägte Kneipenleben vieler Männer (neuerdings laufen auch die Frauen mit), Modethorheiten der Frau, kostspielige und dabei oft wenig nahrhafte Küche (Unkenntnis vom Nährwert der Speisen), ungenügende Instand- haltung der Kleider und Wäsche, Unsauberkeit in der Wohnung u. s. w. Alles dies schadet dem Familienleben ganz gewaltig. In vielen Familien ist Zwietracht, weil man nicht auskommt. Wo der Mangel zur Thür hineintritt, fliegt das Wohlleben zum Fenster hinaus. Die Ausgaben dürfen die Einnahmen nicht ganz verschlingen; ein „Not- und Ehrenpfennig" soll übrig bleiben. „Spare in der Zeit (bei gutem Verdienst), so hast Du in der Not." — Leichtsinniges Schließen der Ehen, zumal infolge zu großer Jugend. „Drum prüfe, wer sich ewig bindet" — 6. Förderung und Kräftigung des Familienlebens: Für- sorge der Bau- und Gesundheitspolizei. Sparkassen, Lebensver- sicherungen sorgen für Erhaltung des Familienvermögens. So- zialpolitische Gesetzgebung (Krankenkassen, Unfall- und Altersver- sorgung). Bei mangelhafter Familienerziehung sucht die Schule hilfreich einzutreten. Verbeflerung des Vormundschaftswesens, des Erbrechts rc. — Erziehung zur Einfachheit und Gottesfurcht, 7. Gesetzliche Bestimmungen. Der allein lebende Mensch (auf einer unbewohnten Insel) hat kein Recht und Gesetz, nach dem er sich zu richten braucht; der Fisch im Wasser ist sein, deshalb bratet er ihn, der Baum im Walde ist sein, darum baut er seine Hütte daraus, die Ziege am Felsen ist sein, also melkt er sie. Aber sobald mehrere da sind, dann heißt es gleich: Wer fängt den Fisch und wer ißt ihn? Wer fällt den Baum und wer wohnt im Hause? Wer melkt die Ziege und wer trinkt die Milch? Kurzum, die Selbstsucht jedes einzelnen kommt in Zwiespalt mit der Selbstsucht aller übrigen. Da bilden sich nun Rechte aus. Auch in der Familie giebt es solche. In der Familie hat der Hausvater die größte Kraft und daher auch das größte Ansehen; die Kinder und alle schwächeren Haus- genoffen müssen ihm gehorchen. — Erzväter. — Früher war die Frau die Sklavin des Mannes, deshalb steht Moses groß da, wenn

7. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 85

1894 - Gotha : Behrend
Arbeilsverhällnis. 85 stehen, Mesten-, Jahr- und Wochenmärkte zu besuchen, Waren zu kaufen und zu verkaufen. Gegenstände des Wochenmarkt- verkehrs sind a) rohe Naturerzeugnisse mit Ausschluß des größeren Viehs, b) frische Lebensmittel aller Art, o) Fabrikate, deren Erzeugung mit der Land- und Forstwirtschaft, dem Garten- und Obstbau oder der Fischerei in Verbindung steht oder zu den Nebenbeschäftigungen der Landleute der Gegend gehört oder durch Tagelöhnerarbeit bewirkt wird. Auf Jahrmärkten dürfen Fabrikate aller Art feilgehalten werden, doch zum Ver- kauf von geistigen Getränken ist ortspolizeiliche Genehmigung erforderlich. 8. Arbeitsverhältnis. Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen selbständigen Gewerbetreibenden und dem gewerblichen Arbeiter beruht auf freier Übereinkunft. Zum Arbeiten an Sonn- und Feiertagen können die Gewerbetreibenden die Arbeiter nicht verpflichten, vorausgesetzt, daß die Natur des Gewerbebetriebes einen Aufschub nicht gestattet (Beispiele: in Glashütten rc.). Gesellen und Gehülfen sind verpflichtet, den Anordnungen der Arbeitgeber in Beziehung auf die ihnen über- tragene Arbeit und auf die häuslichen Einrichtungen Folge zu leisten. Das Arbeitsverhältnis kann durch eine jedem Teile freistehende vierzehntägige Kündigung g e l ö ft werden. — Kontraktbruch. Den Geschickten hält man wert Den Ungeschickten niemand begehrt. Vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung können Gesellen und Gehilfen ent- lassen werden, «.) wenn sie den Arbeitgeber durch Vor- zeigung falscher Arbeitsbücher hintergangen oder ihn über das Bestehen eines anderen Arbeitsverhültnisies in Irrtum versetzt haben, b) wenn sie eines Eigentumsvergehens oder eines lieder- lichen Lebenswandels sich schuldig machen, o) wenn ste die die Arbeit unbefugt verlassen oder sich weigern ihren Verpflichtungen nachzukommen, d) wenn sie unvorsichtig mit Feuer und Licht umgehen, «) wenn sie sich Thätlichkeiten oder grobe Beleidigungen gegen den Arbeitgeber, seine Angehörigen und Vertreter zu schulden kommen lasten, k) wenn sie sich vorsätzlich Sachbe-

8. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 88

1894 - Gotha : Behrend
88 Die Industrie. 22. tektion. Die Industrie. 1. Vom Verhältnis von Gewerbe und Industrie. Unter Industrie versteht man im Gegensatze zum Gewerbe gewöhnlich diejenige Umgestaltung von Naturprodukten in Kunstprodukte, welche unter Anwendung des Dampfes u. s. w. (Fabrik) ge- schieht. Im Gewerbe wird von einem einzelnen Gewerbsmann entweder allein oder mit einigen Hilfsarbeitern (Gesellen und Lehrlingen) durch Handarbeit ein gewisses Produkt hergestellt. Gewöhnlich steht dem Handwerker nur ein geringes Kapital zu Gebote, die Anwendung von Maschinen ist beschränkt und der Meister nimmt als gewöhnlicher Arbeiter an der Produktion teil, man ^arbeitet meist au Bestellung. Worin besteht der fabrikmäßige Betrieb? (Massen-Produktion, Großkapital, Arbeits- teilung, Arbeiten für den Weltmarkt, der Unternehmer arbeitet nicht wie ein gewöhnlicher Arbeiter in der Fabrik, er besorgt die Leitung des Geschäfts, insbesondere die Herbeischaffung der Betriebsmittel und den Absatz der Erzeugnisse. — Welcher Unter- schied ist zwischen Handwerker und Fabrikarbeiter?) 2. Geschichtliches. Von einer Industrie kann erst in den letzten fünfzig Jahren vie Rede sein, seit Benutzung der Dampf- kraft (wann? — von wem erfunden? — Lokomotive, Hochdruck- dampfmaschinen. Was ist eine Maschine? — Wirkungen der Maschine auf die Arbeit — Vorurteile gegen die Maschinen). Einen wesentlichen Fortschritt erfuhr die Industrie durch Begründung des deutschen Zollvereins (wann?) und die Ein- führung der Gewerbefreiheit. Die nationale Einigung Deutsch- lands 1870 sowie die damit verbundene Regelung des Verkehrs- wesens und der gesetzlich gewährte Schutz der Arbeit (Patent- gesetz, Muster- und Markenschutz rc. s. Lekt 16) begünstigten die Entwickelung ganz außerordentlich; ja vielleicht zu rasch, man produzierte „billig und schlecht" (Philadelphiaer Weltaus- stellung 1876), eine notwendige Folge jener leichtlebigen Gründer-

9. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 90

1894 - Gotha : Behrend
90 Die Industrie. sammenführung großer Masten von Arbeiterbevölkerung vergrößert die Aufregung und Unzufriedenheit (Streike). 5. Bon der Konkurrenz. Der Wettkampf zwischen den gleichartigen Arbeitskräften in dem Streben, die höchstvollkom- menste Ware zum möglichst niedrigsten Preis zu liefern, wird Konkurrenz genannt. Folgen der Konkurrenz a) auf die Arbeit, d) auf den Preis. (Man sucht die Waren zu vervollkommnen, der Preis wird billiger, befähigte und thätige Arbeiter können sich emporarbeiten. — Gefahren der freien Konkurrenz: Arbeits- unternehmer, die nicht richtig zu rechnen verstehen und denen es an Geschicklichkeit, Fertigkeit oder auch an Warenkenntnis fehlt, schließen unbedacht Verträge ab und geraten in die Lage, mit Verlust arbeiten zu mästen. — Überproduktion. Ursachen und schlimme Folgen derselben. 6. Die Arbeiterfrage. In der Gegenwart finden wir in der sogenannten Arbeiterfrage viel Bewegung, bilden doch die Arbeiter heutzutage eine besondere wirtschaftliche Klaste gegenüber den gewerblichen Unternehmern, den Kapitalisten, den Beamten und Grundbesitzern, und besonders sind es zwei Forderungen, die man stellt: a) höheren Lohn, b) verkürzte Arbeitszeit. Zur Erzwingung derselben nimmt man seine Zuflucht zu Masten- arbeitseinstellungen. Die Lohn frage: Der Arbeiter ist den Fabrikherrn gegen- über Verkäufer seiner Ware (Arbeitskraft), der Fabrikant ist Käufer derselben. Je dringender der Bedarf an Ware ist, desto höher wird letztere bezahlt und umgekehrt (Steigen und Fallen der Arbeitslöhne). Es mag wohl sein, daß die Arbeitslöhne in manchen Gegenden und in manchen Branchen zu wünschen übrig ließen, daß gewinnsüchtige Arbeitgeber nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht waren; auch ist das Bestreben, mehr zu ver- dienen und dadurch die Lage der Seinen zu verbestern, nur lobenswert, aber eins wollen wir nicht vergesten. Die Ansprüche ans Leben sind ganz riesig gewachsen, unsere Borfahren lebten viel einfacher und befanden sich gesunder und wohler dabei. Der Arbeiter der Großstadt trinkt zum Frühstück Bier, zu Mittag Bier, zum Vesper und zum Abendbrote Bier, und abends sehen wir ihn natürlich an seinem Stammtische. Das ausgeprägte

10. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 91

1894 - Gotha : Behrend
Entstehung. 91 Kneipenleben ist ein großer Krebsschaden der Gegenwart. Wohl- stand, Arbeitslust, Zufriedenheit, häusliches Glück, alles geht verloren. Die Karte und die Kanne, Machen manchen zum armen Manne." In diesem Jagen nach irdischem Genuß wie nicht minder im Müßiggänge sind die Wohlhabenden den Ärmeren nur zu oft Vorbild. Hinsichtlich der Feststellung der Arbeitszeit muß jeder wünschen, daß der Arbeiter Zeit behalte zu seiner Fort- bildung, für seine Familie, für seinen Gott; doch eine gleich lange Arbeitszeit („Normalarbeitstag") für alle Verhältniße fest- gestellt zu sehen, ist eine unüberlegte Forderung ganz wie die Forderung für gleichen Lohn ohne Rücksicht auf die Leistung des Arbeiters. Der Meister arbeitet oftmals auch, wenn er nicht in der Werkstatt ist; er sucht Kunden auf, bemüht sich um neue Aufträge, macht in seiner Wohnstube Kostenanschläge u. s. w. „------Ledig aller Pflicht Hört der Bursch die Vesper schlagen; Meister muß sich immer plagen " Der Meister hat mehr Sorgen als der Geselle oder der Lehrburfche; wenn die Woche zu Ende ist, fordert der Gehilfe seinen Lohn, es macht ihm wenig Kummer, ob die Waren ab- gesetzt und des Meisters Außenstände so wie erwartet war, ein- gegangen sind. 23. tektion. Das Kapital. 1. Entstehung. Als wir von der Arbeit sprachen, fanden wir unter anderen, daß das Menschenleben in Beziehung zur Arbeit als Einnahme und Ausgabe gesetzt werden kann. Hierbei ergiebt sich ein kleiner Überschuß. (S. Lekt. 15.) Dieser Über- schuß in der Rechnung eines Menschenlebens hat zur Folge, daß er Kapital erzeugt. Mithin ist das jetzt vorhandene Kapital
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