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1. Bd. 3 - S. 164

1838 - Eisleben : Reichardt
164 Amerika. zweier Menschenklassen in dem freien Amerika, die an diesen allgemei- nen Menschenrechten keinen Antheil haben und dies sind die Neger- sklaven und die Redemptioners. Der größten Freiheit steht also hier der größte Kontrast gegenüber. Sklaven unter freien Menschen! Ein Volk, welches durch seine Revolution aussprach, daß es nichts schrecklicheres kenne, als freiwillige Knechtschaft, gestattet die noch weit furchtbarere Knechtschaft, die unfreiwillige. Der Negersklave entbehrt der Menschenrechte und ist ganz der Willkühr seines Herrn überlassen. Auf entlaufene Sklaven schießt man, wie auf das Wild und Empö- rung oder Selbstrache wird gewöhnlich sehr grausam bestraft. Und solcher Negersklaven giebt es noch über 2 Millionen in den vereinigten Staaten, doch finden sich diese nur in den südlichen und mittlern Staaten (am zahlreichsten in Virginien, Nord- und Südkarolina, Ma- ryland, Georgia, Kentucky, Tennessee, Alabama und Louisiana), hin- gegen in den nördlichen Staaten sind alle Sklaven für frei erklärt. Übrigens aber versichert man, daß die Sklaven hier im Ganzen milder als in andern Landern behandelt werden und daß man ihnen häufig die Freiheit schenke. Doch fehlt es auch nicht an Beispielen von har- ter und grausamer Behandlung derselben. So sagt der Herzog Bern- hard von Weimar in seiner Reisebeschreibung bei Gelegenheit seines Aufenthalts in Neu-Orleans: „der Greuel ist gräßlich und die Roh- heit und Gleichgültigkeit, welche die Gewohnheit-in den weißen Men- schen erzeugt hat, unglaublich. Wenn man hier einen Hausneger züchtigen lassen will, so schickt man ihn mit einem Billet, in welchem die Anzahl der Schlage, die der Überbringer bekommen soll, angegeben ist, in das Negergefangniß. Hier empfangt er feine Strafe und eine Bescheinigung, die er feinem Herrn mitbringen muß. Zuweilen erhalt der Unglückliche die Züchtigung, indem man ihn, das Gesicht unten, platt auf die Erde ausspreizt, und Hände und Füße an 4 Pfahle befestigt. Diese scheußliche Bestrafungsart ist vorzüglich auf den Plantagen üblich. Überhaupt wird auf den Plantagen eine grau- same Disciplin gehandbabt. Wer daher unter seinen Haussklaven Sub- jekte hat, die er einer besondern strengen Zucht unterwerfen will, der vermiethet oder verkauft sie auf die Plantagen." Noch müssen wir einige Worte von den Redemptioners (L oskaufling e) beifügen. Man nennt fo arme Einwanderer aus Europa, die zur Bezahlung ihrer Überfahrtskosten von den Schiffs- herrn so lange vermiethet oder vielmehr als Sklaven verkauft werden, bis der Überfahrtspreis abverdient ist. Diefe haben ein noch weit härteres Loos als die Negersklaven; deün da der Verkauf dieser Men- schen nur auf eine Zeitlang gültig ist, so sucht der Käufer aus sei- nem Redemptioner fo vielen Nutzen zu ziehen, als nur immer möglich, und sein Zustand ist daher gewöhnlich schlimmer, als der des Neger- sklaven, denn für letztere wacht wenigstens der Eigennutz, da er zu hohen Preisen angekauft worden ist.

2. Bd. 2 - S. 436

1837 - Eisleben : Reichardt
436 Asien. genannten vier ursprünglichen Kasten mehrere Neben- oder Mittelkasten entstanden, die von jenen zwar verachtet werden, aber doch auch nicht zu den Parias gehören. Was nämlich zu keiner der obgedachten 4 edlen Kasten noch zu den daraus entstandenen Neben- oder Mittelkaften gehört, ist von de« menschlichen Gesellschaft so gut wie ausgeschlossen und mit dem Stem- pel ewiger Schmach belegt. In dem größten Theile von Indien hei- ßen diese Unglücklichen Parias, ein Ausdruck, der auch von Thieren und leblosen Dingen gebraucht wird, um das Schlechteste in seiner Art, den Auswurf zu bezeichnen. Diese Menschenklasse darf nicht mit andern in Städten oder Dörfern zusammen wohnen, sondern muß sich auf dem Felde oder in entlegenen Büschen Hütten bauen; denn ihr Anblick ist widrig, ihre Nahe störend, ihre Berührung aber vollends ver- unehrend, und wen ein Paria anzufassen wagt, der ist berechtigt, ihn auf der Stelle zu tödten. Sie dürfen kein Thier schlachten, sondern essen nur das Fleisch von gefallenem Vieh und verrichten die schmutzig- sten und herabwürdigendsten Arbeiten, denen sich kein Kastenmitglied unterziehen würde, wie z. B. die Hinwegsckaffung des Unraths, das Begraben der Todten und alle Henkerdienste. Kein Tempel darf von einem Paria betreten werden; jedoch wird ihm gestattet, durch die offe- nen Thüren hineinzusehen und das Bild des Götzen ist so gestellt, daß sein Blick es treffen könne. Wollen Parias Lebensmittel einkau- fen, so müssen sie in einiger Entfernung vom Markte stehen bleiben, durch lautes Rufen ihre Bedürfnisse kund thun, das Geld dafür nie- derlegen und sich dann schnell irgendwo verbergen. Die Verkäufer holen sodann das Geld, legen dafür das Verlangte hin und erst, nach- dem sie sich wieder entfernt haben, dürfen die Parias aus ihrem Schlupf- winkel hervortreten und das Erkaufte nach Hause tragen. Läßt sich ein Mitglied einer andern Kaste so weit herab, das Wort an einen Paria zu richten, so hält dieser, wenn er antwortet, die Hand vor den Mund, aus Furcht, sein Athem könne die Luft verpesten, welche der Anredende einzieht. Von allen andern Kasten verachtet und ausge- schlossen, sind diese Unglücklichen auf ein irrendes Leben beschrankt und aller Mittel beraubt, denn es ist ein frommes Werk, sie zu erniedrigen, und eine Sünde, ihnen beizustehen. Häufig ziehen sie sich in dichte Waldungen zurück, fliehen den Anblick der Menschen, die ihnen nur Mißhandlungen angedeihen lassen, und beschließen hier, bis zum Zu- stande des Viehes hinabgedrückt, ihr elendes Daseyn. Bis zur Ver- zweiflung getrieben, werden sie zuweilen die wildesten Räuber, welche man unter dem Namen Dacoits kennt. Einem Paria welcher Fä- higkeiten besitzt, steht jedoch unter einem Muhamedanischen Fürsten, wie die meisten im Lande es sind, der Weg zum Fortkommen in der Armee offen; denn diese kümmern sich nicht um die Kasteneintheilung, sondern stellen gern geschickte Leute in ihrem Heere an. So kommt es zuweilen, daß ein Bramine als gemeiner Soldat unter einem Pa-
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