Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. XII

1894 - Gotha : Behrend
Xii Vorwort. Entwickelung der Bodenkultur, die Ausbildung des gewerblichen Lebens der Völker, die Erfindung der Dampfmaschinen, der Eisen- bahn, die damit zusammenhängende Entwickelung der Eisen- und Baumwollenindustrie, deren Krisen und Folgen rc. Vorgänge von weittragendster kulturpolitischer Bedeutung, die zum Teil ebenso tief als selbst die Ereignisie der Jahre 1492, 1517, 1789, 1813 in die Entwickelung der Völker wie der gesamten Mensch- heit eingegriffen haben und mit der gleichen Berechtigung als Ausgangspunkte neuer historischer Epochen zu betrachten sind. Trotzdem sind wir — wie schon oben bemerkt — nicht für die historische Methode aus den dort angegebenen Gründen. Wenn auch namhafte Nationalökonomen zu ihren Darstellungen sich dieser Methode bedienen, so ist damit noch lange nicht gesagt, daß die Schulen auch diesen Gang einschlagen müffen. Die deduktive Methode ist schwierig. Besonders sind die wirtschaftlichen Gesetze nicht so bündig und klar, daß man sie „schwarz auf weiß getrost nach Hause tragen kann". „Es gehört zu den schwierigsten Aufgaben." sagt Kleinwächter* **)), „die Gesetze zu erforschen, denen das geistige Leben des Menschen unterliegt (und die wirtschaftliche Thätigkeit bildet einen Teil dieses geistigen Lebens), und wir dürfen uns daher nicht wundern, wenn die betreffenden Wiffenschaften, und darunter auch unsere Disziplinen, von einer eingehenden Kenntnis dieser Gesetze noch so weit entfernt sind." Auch In gram m meint*), „die fälschliche Zurückführung der Mannigfaltigkeiten des wirtschaftlichen Lebens auf angeblich einfache Gesetze muß beseitigt werden"; und Scheel, der Übersetzer der obigen Schrift, bemerkt einleitend in scharfen Worten: „Es ist ein falscher Anschein, den man der jungen Disziplin gegeben hat, als ob sie wirklich schon eine Wissenschaft sei und noch dazu eine, die auf so klaren und einfachen Grund- sätzen beruht, daß jeder in der Apothekerprüfung durchgefallene Pharmazeut binnen vierundzwanzig Stunden ein perfekter Volks- *) Die Nationalökonomie als Wissenschaft, Berlin 1882. **) Jngramm: Notwendige Reform der Volkswirtschaftslehre.

2. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 7

1894 - Gotha : Behrend
Aufgaben der Familie — Gefahren für das Familienleben. 7 Reichtum und Habe. „Heilig sei dir des Nächsten Familienglück" < 6. Geb.), ruft der Herr vom Sinai uns früher zu, als „Heilig sei dir des nächsten Eigentum" (7. Geb.). 4. Aufgaben der Familie. Die Familie ist durch das Ausschließen des eigenen Ichs die wichtigste Heimstätte der Moral und des Edelsinns; nichts anderes vermag sie zu ersetzen. Alles, was Menschen aneinander binden kann, bindet die Mitglieder der Familie an einander; sie haben gemeinsame Sprache und gemeinsame Sitte, Heimat und Wohnsitz, Eigentümlichkeiten der körperlichen und geistigen Beschaffenheit, Ehre, Vermögen rc. Der Familienangehörige tritt aus der Familie erst aus, wenn er eine eigene Familie gründet, aber auch dann noch soll er ihr Treue bewahren. — Aufgabe des Familienvaters: „Der Mann muß hinaus ins feindliche Leben." — Die Frau als Gattin, Hausfrau und Mutter „Und drinnen waltet —". Zum Familienglück ge- hören auch gut geratene Kinder. Gute Gewöhnung ist gute Erziehung. — Pflichten der Kinder gegen die Eltern. 4. Gebot. Die Eltern haben auch Pflichten; sie sollen ihre Kinder zu brauch- baren Menschen erziehen. — In der Familie leben auch oft Dienstboten, welche auf das Familienglück förderlich oder hinderlich einwirken. Pflichten der Dienstboten gegen die Herrschaft: Gehorsam, Ehrerbietung, Ehrlichkeit, Treue, Genügsamkeit, Verschwiegenheit. Pflichten der Herrschaft gegen die Dienstboten: Gute Behandlung, Nachsicht bei kleineren Versehen, ausreichende Kost, Überwachung des Umganges, Sorgen für das leibliche und geistige Wohl (Zeit geben zum Besuch des Gotteshauses). Und weh der Herrschaft, die die Lade Der Dienenden nicht überwacht; Vom Mädchen, die im Flitterstaate Kaum an das Nützliche gedacht, Die Sucht der Mode schweigend duldet, Ihr äußer'n Putz wohl gar befiehlt, Sie hat den Leichtsinn mit verschuldet. Der in des Mädchens Herz sich stiehlt. (Weise.) Bei einem Volke, dem der Familiensinn, der Zusammenhalt Wischen Ehegatten, zwischen Eltern und Kindern und zwischen den Geschwistern fehlt, da sind auch alle anderen Verhältniße faul. 5. Gefahren für das Familienleben. Viele bleiben unver- heiratet, zumal in großen Städten. Ursachen: Bequemlichkeit des Wirtshauslebens, feines Garyonleben; auf den „Schlafherrn"

3. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 12

1894 - Gotha : Behrend
12 Die Gemeinde. vollendet, im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte und staats- angehörig sind, gewählt. Die Ortspolizei wird unler der Aufsicht der Amtshauptmannschaft vom Gemeindevorstande ausgeübt. Welche Gemeinden unterscheidet man? Welche Städte unseres Landes (Provinz rc.) mögen der revidierten Städteordnung unter- stehen? Wer übt in jeder der drei genannten Gemeindeformen die polizeiliche Gewalt? — Nenne Städte unseres Landes, welche der Städteordnung für mittlere und kleine Städte unterstellt sind! — 7. Stadt und Land. Unterschied in der Beschäftigungs- weise der Bewohner. Anlage der Städte an größeren Flüssen. Rasche Vermehrung der Bevölkerung in den Städten. Unge- sunder Drang der Landbewohner nach den Städten. Ursachen: 1) größerer Verdienst (die Industrie giebt größere Erträge als die Landwirtschaft), 2) vermehrte Genüsse (Theater, Tanzmusiken, Feste, glänzend eingerichtete Bierhäuser u. s. w.). Es ist durchaus nicht alles Gold, was glänzt; wenn der Land- bewohner an den Markttagen nach der Stadt kommt und sieht die aufgeputzten Schaufenster, die nobel gekleideten Menschen, die nicht mit Hacke und Sense und Mistgabel zu arbeiten brauchen, so glaubt er wohl, die Städter würden vom Spazierengehen reich. Welch gewaltiger Irrtum! — Vorzüge des Landlebens: gute Luft, wohlthuende Einfachheit, geräumige Wohnungen, gegenseitige Teilnahme, weniger Konkurrenz, weniger sittliche Gefahren (weil man sich gegenseitig kennt). Julius Cäsar wollte lieber in einem einfachen gallischen Dorfe der Erste sein, als in Rom der Zweite. 8. Heimat. Heimat ist eins der schönsten Worte, welche die deutsche Sprache hat. — Heimweh. „Herz, mein Herz, warum so traurig" — „Fern im Süd' das schöne Spanien" — Erziehung zur Heimatsliebe. Gründe: 1) Wir haben hier die frohen Jahre der Kindheit verlebt. 2) Unsere Eltern, Ge- schwister, Verwandten, Freunde und Jugendgenossen wohnen hier. 3) Wir genießen Schutz und Sicherheit (anderswo sind wir nur

4. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 25

1894 - Gotha : Behrend
Fachministerien. 25 und Entscheidungen bei Beschwerden über die unter- stellten Verwaltungsstellen. 8. Fachministerien. Je nach km Bedürfnis hat jeder Staat verschiedene Ministerien. Die in den größeren Staaten üblichen Fachministerien sind folgende: a) das Ministerium des Innern (innere Verwaltung und Polizei). b) Das Ministerium der auswärtigen Angelegen- heiten (Beziehungen zum Auslande, Gesandte, Konsuln rc.). 0) Das Ministeriurn für Kultus und Unter- richt (Kirche und Schule).*) d) Das Justizministerium (Gerichtsbarkeit, Anstellung der Gerichtsbeamten). s) Das Finanzministerium (Einnahmen und Aus- gaben des Landes). 5) Das K r i e g s m i n i ste ri u m (Militärangelegenheiten). Je nach Bedarf kommen hinzu: g) Das Ministerium für Handel und Gewerbe. Be- findet sich nur in Preußen; in den kleineren Staaten ist dasselbe anderen Ministerien (Innern, Finanzen) übertragen. h) Das Marinemini st erium. Oft ist dasselbe mit dem Kriegsministerium verbunden. 1) Das Ministerium für öffentliche Arbeiten. In sein Gebiet fallen namentlich Berg-, Hütten- und Salinenwesen; Eisenbahnen, Bauwesen rc. (Nur Preußen hat ein solches.) k) Das Ministerium für Ackerbau Ist meist dem Ministerium des Innern einverleibt. (Nur Preußen hat ein solches.) In manchen Staaten, wie in England, Frankreich rc., giebt es noch ein Ministerium für Kolonien. Die deutschen Staaten mittlerer Größe haben meist sechs Ministerien, es ist hier Handel, Gewerbe und Landwirtschasts- pflege dem Ministerium des Innern zugewiesen, ebenfalls die auswärtigen Angelegenheiten, warum letztere? (Werden meist vom auswärtigen Amte des deutschen Reichs besorgt.) Maritime An- •) In Preußen sind auch mit dieser Abteilung die Medizinal- angelegenheilen verbunden.

5. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 85

1894 - Gotha : Behrend
Arbeilsverhällnis. 85 stehen, Mesten-, Jahr- und Wochenmärkte zu besuchen, Waren zu kaufen und zu verkaufen. Gegenstände des Wochenmarkt- verkehrs sind a) rohe Naturerzeugnisse mit Ausschluß des größeren Viehs, b) frische Lebensmittel aller Art, o) Fabrikate, deren Erzeugung mit der Land- und Forstwirtschaft, dem Garten- und Obstbau oder der Fischerei in Verbindung steht oder zu den Nebenbeschäftigungen der Landleute der Gegend gehört oder durch Tagelöhnerarbeit bewirkt wird. Auf Jahrmärkten dürfen Fabrikate aller Art feilgehalten werden, doch zum Ver- kauf von geistigen Getränken ist ortspolizeiliche Genehmigung erforderlich. 8. Arbeitsverhältnis. Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen selbständigen Gewerbetreibenden und dem gewerblichen Arbeiter beruht auf freier Übereinkunft. Zum Arbeiten an Sonn- und Feiertagen können die Gewerbetreibenden die Arbeiter nicht verpflichten, vorausgesetzt, daß die Natur des Gewerbebetriebes einen Aufschub nicht gestattet (Beispiele: in Glashütten rc.). Gesellen und Gehülfen sind verpflichtet, den Anordnungen der Arbeitgeber in Beziehung auf die ihnen über- tragene Arbeit und auf die häuslichen Einrichtungen Folge zu leisten. Das Arbeitsverhältnis kann durch eine jedem Teile freistehende vierzehntägige Kündigung g e l ö ft werden. — Kontraktbruch. Den Geschickten hält man wert Den Ungeschickten niemand begehrt. Vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung können Gesellen und Gehilfen ent- lassen werden, «.) wenn sie den Arbeitgeber durch Vor- zeigung falscher Arbeitsbücher hintergangen oder ihn über das Bestehen eines anderen Arbeitsverhültnisies in Irrtum versetzt haben, b) wenn sie eines Eigentumsvergehens oder eines lieder- lichen Lebenswandels sich schuldig machen, o) wenn ste die die Arbeit unbefugt verlassen oder sich weigern ihren Verpflichtungen nachzukommen, d) wenn sie unvorsichtig mit Feuer und Licht umgehen, «) wenn sie sich Thätlichkeiten oder grobe Beleidigungen gegen den Arbeitgeber, seine Angehörigen und Vertreter zu schulden kommen lasten, k) wenn sie sich vorsätzlich Sachbe-

6. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 88

1894 - Gotha : Behrend
88 Die Industrie. 22. tektion. Die Industrie. 1. Vom Verhältnis von Gewerbe und Industrie. Unter Industrie versteht man im Gegensatze zum Gewerbe gewöhnlich diejenige Umgestaltung von Naturprodukten in Kunstprodukte, welche unter Anwendung des Dampfes u. s. w. (Fabrik) ge- schieht. Im Gewerbe wird von einem einzelnen Gewerbsmann entweder allein oder mit einigen Hilfsarbeitern (Gesellen und Lehrlingen) durch Handarbeit ein gewisses Produkt hergestellt. Gewöhnlich steht dem Handwerker nur ein geringes Kapital zu Gebote, die Anwendung von Maschinen ist beschränkt und der Meister nimmt als gewöhnlicher Arbeiter an der Produktion teil, man ^arbeitet meist au Bestellung. Worin besteht der fabrikmäßige Betrieb? (Massen-Produktion, Großkapital, Arbeits- teilung, Arbeiten für den Weltmarkt, der Unternehmer arbeitet nicht wie ein gewöhnlicher Arbeiter in der Fabrik, er besorgt die Leitung des Geschäfts, insbesondere die Herbeischaffung der Betriebsmittel und den Absatz der Erzeugnisse. — Welcher Unter- schied ist zwischen Handwerker und Fabrikarbeiter?) 2. Geschichtliches. Von einer Industrie kann erst in den letzten fünfzig Jahren vie Rede sein, seit Benutzung der Dampf- kraft (wann? — von wem erfunden? — Lokomotive, Hochdruck- dampfmaschinen. Was ist eine Maschine? — Wirkungen der Maschine auf die Arbeit — Vorurteile gegen die Maschinen). Einen wesentlichen Fortschritt erfuhr die Industrie durch Begründung des deutschen Zollvereins (wann?) und die Ein- führung der Gewerbefreiheit. Die nationale Einigung Deutsch- lands 1870 sowie die damit verbundene Regelung des Verkehrs- wesens und der gesetzlich gewährte Schutz der Arbeit (Patent- gesetz, Muster- und Markenschutz rc. s. Lekt 16) begünstigten die Entwickelung ganz außerordentlich; ja vielleicht zu rasch, man produzierte „billig und schlecht" (Philadelphiaer Weltaus- stellung 1876), eine notwendige Folge jener leichtlebigen Gründer-

7. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 29

1894 - Gotha : Behrend
Ableistung der Militärpflicht — Persönliche Dienstleistungen. 29 (Eigenturnsübertragung). — Reichs-, Staats- und Gemeinde- steuern. — Das Reich erhebt nur indirekte Steuern*), die Einzelstaaten und Kommunen erheben vorzugsweise direkte Steuern (nur vereinzelt findet man noch Steuern auf eingeführtes Fleisch, Bier rc.). — Einschätzung, Selbstdeklaration. Die Gemeinde- steuern richten sich meist nach den Staatssteuern, d. h. nach dem Einkommen, oder wie z. B. in Berlin nach dem Mietzins rc. (Letztere Einrichtung hat entschieden manche Schattenseite, welche? —) (Will man Ausführlicheres geben, so sei auf Lekt. 39 verwiesen.) Steuern zu bezahlen ist notwendig. Warum? — Auch Christus bezahlt solche; sagt: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist" — Fabel von Menenius Agrippa. 5. Ableistung der Militärpflicht. Kommen wir aus ein Viertes. Das Reich will uns schützen, sowohl gegen äußere als innere Feinde, welche sind dies? — Was ist deshalb nötig? (Heeresmacht.) Mit der Entrichtung von Abgaben ist hier nicht ausreichend gedient; es ist notweildig, daß jeder selbst eine gemiste Zeit lang es mit übernimmt, sein Vaterland zu schützen. Welches ist also die vierte Pflicht? Jeder Deutsche ist wehr- pflichtig und kann sich in dieser Ausübung nicht vertreten lasten. Entziehung der allgemeinen Wehrpflicht wird mit Geldstrafe von 150 bis 3000 Mk. oder mit Gefängnis von einem Monate bis zu 1 Jahre bestraft (Stgb. §§ 140 bis 142 event, vorlesen). Die Zeit, während welcher man dem Heere als wirklich thätiger oder aktiver Soldat angehört, ist auf 2 Jahre festgesetzt. — Reserve, Landwehr, Landsturm. (Will man hier mehr geben, so findet man in Lektion 31 Ausführliches.) „Enkel mögen kraftvoll walten, Schwererrungenes zu erhalten." v. Persönliche Dienstleistungen. Doch nicht nur als Soldat und in Kriegszeiten, sondern auch in seiner staatsbürgerlichen Stellung und in Friedenszeiten ist es nötig, seinem Vaterlande, seiner Gemeinde zu dienen. Beispiele: Übernahme von Ehren- *) Die Matrikularbeiträge treffen die Steuerzahler nicht direkt, sondern die Kaffe der Einzelstaaten.

8. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 103

1894 - Gotha : Behrend
Der Kaufmann. 103 Neuzeit (England, Nordamerika — ausländische Kolonien). Deutschland nimmt hinsichtlich des Handels den vierten Rang ein. Reihenfolge nach Umfang und Bedeutung: 1. England, 2. Frankreich, 3. Vereinigte Staaten, 4. Deutschland, 5. Belgien, 6. Rußland. 7. Österreich. — Worin unterscheidet sich der Handel von der Industrie? (Ersterer nimmt keine Formver- änderungen an den Gütern vor.) Was ist Speditionshandel? — Welches sind die wichtigsten Hilfsmittel für die zu bewirkenden Ortsveränderungen? (Eisenbahn, Post, Schiffahrt rc.) Was ist Spekulntionshandel? — Welcher Hilfsmittel ist derselbe zur Verteilung der Güter benötigt? (Warenlager, Speicher, Magazine.) Nenne Güter, die jederzeit gewonnen werden können und mit welchen sich daher die Spekulation weniger beschäftigt? (Metalle, Fossilien rc.) Nenne solche, die (weil Resultate von Jahres- ernten) verschiedener Preisstellung (Konjunktur) unterworfen sind! — Was ist auswärtiger, was innerer Handel? Was ist Zwischenhandel? — Welche Bezeichnung bekommt der Handel, wenn die Waren über das Meer geschafft werden? — Nenne Städte, in denen wir vor allem Seehandel finden! — Welches ist der Gegensatz vom Seehandel? — In welchen deutschen Städten finden wir besonders Binnenhandel? — Was ist Im- port? — Welche Waren und aus welchen Ländern führt Deutsch- land ein? — Welche Waren führt Deutschland aus und in welche Länder? — Wie wird die Ausfuhr auch genannt? (Export.) — Handelsbeschränkungen: Finanzzoll und Schutzzoll. Einfuhrverbote. — Handelserleichterungen durch Verträge. Förderung des Handels durch Handelskammern. 3. Der Kaufmann. Wer gewerbsmäßig Handelsgeschäfte treibt ist ein Kaufmann. Auch eine Frau — ob verheiratet oder unverheiratet — welche Handelsgeschäfte gewerbsmäßig be- treibt, hat in dem Handelsbetriebe alle Rechten und Pflichten eines Kaufmanns. Jeder Kaufmann wird nach geschehener An- meldung bei dem zuständigen Handelsgerichte in ein Register (Handelsregister) eingetragen. Der Name, unter welchem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt, und die Überschrift ab- giebt, heißt die Firma. Jede neue Firma muß sich von allen am Orte befindlichen Firmen unterscheiden; doch wer ein be-

9. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 43

1894 - Gotha : Behrend
Beaufsichtigung — Schulzucht. 43 vereinigen. Ihre Angelegenheiten verwaltet die Schulgemeinde durch den S ch u l v o r st a n d, welcher sich aus Vertretern der Gemeindeverwaltung, der Geistlichkeit und der Lehrerschaft zu- sammensetzt In größeren Städten führt der Schulvorstand meist den Namen S ch u l a u s s ch u ß. 4. Beaufsichtigung. Alle Erziehungs- und Unterrichtsan- ftalieu stehen unter Aufsicht des Staates. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts übt als oberste Schulbehörde das Oberaufsichtsrecht aus, in Hinsicht auf die Volksschule ge- schieht dies durch die B e z i r k s s ch u l i n s p e k t o r e n. Die dem Ortsschulvorstande obliegende Beaufsichtigung der Schule — Lokalschulaufsicht — wird gleichfalls im Aufträge des Staates ausgeübt. 5. Schulzucht. Jedes Kind hat die Volksschule eine be- stimmte Reihe von Jahren, in den meisten deutschen Staaten acht Jahre lang und zwar in der Regel vom 6. bis 14. Jahre zu besuchen. Die Eltern und Erzieher sind verbunden, schul- pflichtige Kinder zum regelmäßigen Schulbesuche anzuhalten, und es darf kein Kind, außer in Krankheitsfällen und bei bedenklichen Krankheiten in der Familie, ohne Erlaubnis die Schule ver- säumen. Die Schüler sind mährend ihrer ganzen Schulzeit in ihrem sittlichen Gesamtverhalten der unmittelbaren Disziplinar- gewalt ihres Lehrers unterstellt. Zu öffentlichen Tanzbelusti- gungen, sowie zu solchen Schaustellungen, welche die sittliche Reinheit gefährden können, sind Schulkinder und Fortbildungs- schüler nicht zuzulaffen, ebenso ist der Besuch von Schankstätten ihnen anders als in Begleitung Erwachsener nicht gestattet. Kinder, welche sittlich verwahrlosen, können der Erziehung der Eltern entnommen und in geeignetere Pflege gegeben werden — Zwangserziehung — Besserungsanstalten. Wer bei Begehung einer strafbaren Handlung das 12. Lebens- jahr vollendet hat, unterliegt der strafrechtlichen Verfolgung (§§ 56 und 57 des Stgb.), die Bestrafung durch die Schule ist dann ausgeschlossen. (S. Lekt. 34, Abs. 12.) Eigemnächtiges Einschreiten der Eltern, Erzieher, Lehrherrn und Arbeitgeber gegen die Zuchtmaßregeln der Schule wird aus An-

10. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 135

1894 - Gotha : Behrend
Geschichtliches. 135 2. Geschichtliches. Die Art und Weise der Landesver- teidigung ist zu verschiedenen Zeiten eine verschiedene gewesen. 1. Alte Zeit: a) Heerbann (Alle freien Grundbesitzer sind zum Waffendienst im Volkskriege auf eigene Kosten ver- pflichtet). b) Gefolge (Freie gutlose Leute, bewaffnet und ernährt vom Gefolgsherrn zu Beutezügen), c) Waffenverbrüderungen (Freie Verbindung zu Einzelkämpfen). 2. Völkerwanderung: a) Wandernde Völkerheere (Goten), b) Gefolgschaften, sie sind zu Gefolgsheeren an- gewachsen (Chlodwig). 3. Germanische Reiche im Römerreiche: à) Ger- manen, eine Kriegerkaste im eroberten Lande (Ostgoten in Italien), b) Vasallenheere (Frankreich), c) Verfall des Heer- bannes. 4. Im römisch-deutschen Reiche: s.) Blütezeit des Mittelalters (Verbindung von Heerbann und Vasallenheer — Reiterdienst und Ritterstand). — Durch wen wurde die Reiterei eingeführt? b) Ausgang des Mittelalters (Kriegs kn echte, Lands-(Lanz-)knechte als Kriegerzunft, vom Kriegsobersten ge- worben — Aufhören des Vasallenheeres und des Heerbannes). Wer war der letzte Ritter? — Wodurch wurde dem Ritter- wesen ein Ende bereitet (Schießpulver). Wieso? o) Der dreißigjährige Krieg, Söldnerwesen, à) Nach dem dreißig- jährigen Kriege stehende Heere, Werbung. Adeliger Offizierstand. 5. Landesheer, a) In Preußen vom Großen Kurfürsten bis 1806 (Konskription). Man hob aus, wen man fand und welcher tauglich war. Viele junge Leute entzogen sich durch die Flucht oder versteckten sich, b) Scharnhorsts Reorganisation. Erweiterte Militärpflicht. Nur Landeskinder werden eingereiht. — Ehre statt Stock — Bildung des Offizierstandes. Linie, Landwehr, Landsturm. Doch Stellvertretung ist noch zulässig. Loskaufen: Söhne wohlhabender Eltern bezahlten an einen jungen Mann eine bestimmte Summe Geldes (gewöhnlich 100 Thaler) und dieser leistete für sie den Dienst. Später zahlte man diesen Betrag in die Kriegskasse und wurde auf diese Weise frei, c) Allgemeine Militärpflicht. Seit 1866 (Art. 59 der deutschen Reichsverfaffung v. 16. April 1871,
   bis 10 von 84 weiter»  »»
84 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 84 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 2
1 0
2 0
3 10
4 9
5 24
6 0
7 19
8 2
9 3
10 6
11 0
12 2
13 3
14 0
15 2
16 5
17 0
18 5
19 2
20 0
21 0
22 4
23 0
24 4
25 0
26 10
27 0
28 4
29 14
30 8
31 0
32 0
33 5
34 0
35 1
36 8
37 18
38 14
39 19
40 1
41 4
42 0
43 0
44 0
45 13
46 2
47 0
48 0
49 4

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 1
1 9
2 0
3 5
4 28
5 1
6 2
7 0
8 0
9 3
10 4
11 6
12 2
13 2
14 0
15 1
16 8
17 10
18 1
19 5
20 0
21 19
22 1
23 12
24 1
25 2
26 0
27 1
28 7
29 1
30 0
31 0
32 4
33 1
34 0
35 2
36 3
37 0
38 0
39 12
40 7
41 2
42 2
43 3
44 1
45 9
46 1
47 0
48 1
49 2
50 3
51 1
52 3
53 0
54 18
55 0
56 0
57 1
58 0
59 7
60 2
61 8
62 0
63 0
64 2
65 0
66 1
67 0
68 4
69 4
70 6
71 3
72 16
73 2
74 0
75 3
76 20
77 19
78 2
79 3
80 1
81 0
82 6
83 2
84 4
85 0
86 0
87 8
88 0
89 0
90 0
91 12
92 31
93 1
94 8
95 2
96 0
97 0
98 1
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 246
1 22
2 19
3 26
4 0
5 72
6 325
7 34
8 2
9 0
10 6
11 35
12 110
13 99
14 76
15 0
16 2
17 1
18 4
19 19
20 0
21 1
22 2
23 4
24 36
25 196
26 4
27 0
28 39
29 17
30 3
31 3
32 93
33 46
34 128
35 2
36 42
37 0
38 38
39 67
40 2
41 6
42 38
43 95
44 2
45 17
46 3
47 22
48 1
49 0
50 70
51 121
52 119
53 13
54 15
55 2
56 2
57 8
58 5
59 35
60 8
61 2
62 58
63 0
64 6
65 4
66 7
67 9
68 8
69 0
70 16
71 6
72 26
73 3
74 5
75 7
76 0
77 1
78 30
79 1
80 11
81 390
82 61
83 47
84 6
85 0
86 41
87 31
88 4
89 69
90 42
91 25
92 2
93 7
94 7
95 69
96 22
97 12
98 7
99 27
100 30
101 16
102 71
103 5
104 15
105 29
106 4
107 14
108 3
109 18
110 28
111 14
112 11
113 6
114 33
115 23
116 2
117 3
118 2
119 84
120 4
121 14
122 36
123 69
124 39
125 95
126 20
127 65
128 0
129 74
130 12
131 135
132 3
133 58
134 0
135 11
136 138
137 21
138 8
139 40
140 5
141 3
142 125
143 26
144 5
145 13
146 1
147 3
148 1
149 2
150 0
151 15
152 46
153 10
154 48
155 6
156 4
157 11
158 1
159 25
160 41
161 3
162 0
163 0
164 4
165 16
166 47
167 15
168 40
169 12
170 3
171 5
172 20
173 53
174 6
175 155
176 3
177 39
178 2
179 14
180 5
181 1
182 15
183 157
184 2
185 12
186 1
187 6
188 34
189 1
190 1
191 1
192 6
193 51
194 3
195 30
196 61
197 3
198 1
199 37