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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Mittelalter - S. 70

1889 - Gotha : Perthes
bettigten die Babenberger ^) und Konradiner einander in der sogen. Babenberger Fehde; begnstigt von König Ludwig gewannen die Konradiner die Macht; in den westl. frankischen Gebieten an der Mosel u. Maas, Lothringen, ri Reginar die hchste Gewalt an sich, sagte sich aber zugleich von dem I deutschen Reiche tos undsm^sich an das westfrukif che Reich an. Allein Frieslan^und Thringen (fbl. von der Unftrut, zwischen Werra und Saale) haben die herzogliche Gewalt nicht ausgebildet. Die Grenzen der 5 deutschen Herzogtmer: 1) Sachsens stl. Grenze (vgl. Karte S. 54) gegen die Wenden bildete Elbe und Saale bis zur Mndung der Unftrut3); die fbl. Grenze gegen Thringen und Franken lief zunchst an der und. Unftrut entlang, wich an den Harz zurck und ging dann fdwestl. bis zur und. Werra und der Mnben (am Zusammenflu v. Werra u. Fulba) bis in die Gegenb der ob. Sieg; die westl. Grenze gegen Lothringen und Friesland zog sich unweit des Rheins der die und. Ruhr und Lippe fast bis zur Jjssel, dann norbstl. nach der Ems zu, berschritt biefe in ihrem und. Laufe und berhrte am Ausflu der Wefer die Nordfee; die nrbl. Grenze gegen die Dnen bitbete die Eiber. der die Bischofssitze vgl. S. 55. 2) Baiern wrbe im O. durch die Enns gegen Ungarn, im W. durch den Lech gegen Schwaben, im S. durch die Alpen begrenzt; nrbl. von der Donau lag der Norbgau (zwisch. b. frnk. Jura u. b. Bhmer Wctlbe). der die Bischofssitze vgl. S. 39. 3) Alaman tuen ober Schwaben wrbe im O> gegen Baiern vom Lech, im S. von bcn Alpen begrenzt; die Grenze gegen Burgunb 4) lief an der Aare hin und wandte sich dann durch den (Schweizer) Jura nach dem Wasgau, der in feiner ganzen Lnge das Elsa von Lothringen schieb. Am Rhein trennten die Lauter und Murg Schwaben von Franken; die nrbl. Grenze lief stl. bis zum (fchwb.) Iura, wo die Wrnitz zur Donau hinburch-biicht Bischofssitze waren Straburg, Augsburg, Konstanz (am l. Rheinufer zwisch. Bobensee u. Untersee), Basel und Chur. 4) Lothringens westl. Grenze gegen Frankreich warb von der Scheibe gebilbet, ging von deren ob. Laufe am Sdrande der Ardennen entlang bis zur Maas und begleitete sie aufwrts, die Argonnett einschlieet^, bis zur Quelle, wo sie auf das Knigreich Burgunb stie, das bis zum Wasgau das fbl. Grenzlanb war. Im O. lief die Grenze am Wasgau entlang, dann in eittem westl. Bogen nach dem Mittelthciit, den sie etwas nrbl. von Bingen (am Einflu der Nahe) erreichte, und berschritt benfelbcn zwischen Koblenz und Bonn; ein schmaler Strich lag auf der r. Seite des Rheins6). 1) Babenberger nach b. Burg Babenberg gen, die spter der Stadt Bamberg den Namen gegeben hat, Konrabiner nach dem im Geschlechte blich. Namen Konrab. 2) Der thring. Stamm trat in nhere Verbindung mit Sachsen; eine wirkl. Vereinigung mit bemselben hat inbes nicht stattgesnnben; im Ans. des 12. Jahrh. ist Thringen (als Lanbgrafsch.) triebet selbstnbiger hervorgetreten. 3) Die Grenze des norbalbingischen Landes gegen die stl. Wenben lies fbl. vom Kieler Busen zur Elbe. 4) Die burgunb. Könige haben ihre Herrschaft der alamaun. Gebiet ausgebest; Ans. des 10. Jahrh. gehrte ihnen Zrich; ebenso war Basel lange Zeit burgunb. und warb erst unter Heinrich Ii. fr Deutschland zurckgewonnen. 5) Die Gebiete nrbl. vom und. Rhein gegen Frielanb stauben nicht mehr im 95er banbe mit Lothringen.

2. Lehrbuch der Europäischen Staatengeschichte für Schulen - S. 126

1794 - Gotha : Ettinger
126 Vih. Helvetien. 1793 Prinz von Koburg rettet Mastricht/ und treibt März. iw Franzosen ñus den Niederlanden wieder heraus. Icitt ficht ein Theil der holländi- schen Truppen in Verbindung mit Englän- der» und Hanovcranern. vm. Helvetien. A. Noch fein Freystaat, bis izoz. in Verbindung. 4zo Den Römern nahmen es Burgunder und Ale- mannen ab. Jene ließen sich zwischen der Rüß, der Rhone und dem Gebirge Iura, diese zwischen der Rüß und dem Rhein, nieder- 496 Als der fränkische Chlvdewig die Alemannen überwand, bemächtigte er sich auch ihres Antheils an der Schwein Hierzu brachten seine Söhne auch den bürgundrschen Theil. 843 Als die fränkische Monarchie durch den Ver- gleich zu Verdun getheilt wurde, bekam Lo- thar den burgundischen, und Ludwig der Deutsche den alemannischen Theil von Hel, 870 vetien. Nach Lothars Ii Tode fiel aber auch das burgundische Helvetren dem deutschen Reiche zu. In der Folge wurde es mit dem ggg burgundischen Königreiche vereinigt. Bey diesem blieb es bis auf die Zeit, da das gan- 022 re burgundische Reich dem deutschen einver- * leibt wurde. 2. Die

3. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 549

1894 - Gera : Hofmann
Iii. Deutsches Leben zur Zeit der fränk. u. stauf. Kaiser. 7. Eine deutsche Stadt. 549 unserem Maitrank; fremder Würzwein, kunstvoll aus französischem Rotwein verfertigt, wurde als Claret und Hippokras eingeführt; über Maulbeeren abgezogener Wein hieß Moraß; außerdem wurden viele andere Arten von aromatischen Tränken verfertigt, auch mit gekochtem Wein, zum Teil nach Rezepten, die aus dem römischen Altertum stammten; sie galten für medizinisch hilfreich, waren auch von Frauen begehrt, mehr als jetzt die Liköre. Im Süden des Thüringer Waldes machte dem Landwein der Birnmost und Äpfelwein Konkurrenz, er war z. B. der herrschende Trank in Bayern, wo erst später das Bierbrauen überhand nahm, der Bock aus der Stadt Einbeck erlernt wurde. Von ungemischten Weinen waren außer dem deutschen vom Rhein und der Mosel, vom Neckar und dem Würzburger vom Main, noch der von Rivoglio (Reifall genannt) und von Botzen, die ftanzösischen Mnscatel und Malvasier und der Osterwein aus Ungarn wohlbekannt, außerdem viele italienische Sorten, von Ancona, von Tarent u. s. w., endlich griechische Weine, darunter der berühmte Cyprer. Ulm war der große Weinmarkt, von dort gingen die Fässer bis hinauf in das Ordensland Preußen und in die fernsten Handelsstationen der Ostsee. Auf der Straße und in der Trinkstube wurde das Leben genossen. Darum füllten sich die Marktplätze und Straßen der Stadt am Abend, der Handwerksgesell und der junge Schreiber gaffierten und zeigten sich den Mädchen, die an Fenster und Thüre standen, und die Grüße und Scherzreden empfingen. Bei solchem Durcheinander der Männer wurden die Neuigkeiten ausgetauscht, was ein Reisender aus der Ferne zugetragen hatte, daß auf einem Dorfe in der Nähe ein unförmliches Kind geboren war, daß in Bern ein Weib mit einem Mann im Gottesgericht gekämpft, der Mann nach altem Recht mit dem halben Leib in einer Grube, das Weib mit ihrem Schlüsselbund bewaffnet, der Mann sei erschlagen. Und wieder, daß die reitenden Boten des Rates, der Christian und der Gottschalk, ausgeritten waren nach großen Nachbarstädten, um dort Kunde einzuziehen, ob man etwas Neues aus Frankreich wisse oder von dem Anzuge abenteuerlicher Schwärme von singenden Büßern. War ein Fehdebrief am Stadtthore abgegeben, dann war die Aufregung groß, wer einen Verwandten auf der Landstraße hatte, der wurde Mittelpunkt eines Kreises von Teilnehmenden und Neugierigen, ob der Reisende durch den Rat gewarnt sei, ob er gutes Geleit zu erhalten hoffe. Diese große Börse für Neuigkeiten verbreitete auch kleinen Familienklatsch, der in der abgeschlossenen Stadt die größte Bedeutung hatte, daß der alte Ratsherr Muffel von neuem heiraten werde, daß die Stromer und die Nützet sich wegen ihres gleichen Wappens auf der Gesellenstube heftig gezankt hätten. Auch das Regiment der Stadt war in diesen Stunden Gegenstand einen Beurteilung, die nicht immer wohlgeneigt blieb, und in unzufriedener Zeit wurde in den Haufen Empörung gemurmelt, die in den Schenken und Zunftstuben ausbrach und langgetragenem Leid und verstecktem Haß blutige Sühne verschaffte. War einmal etwas Merkwürdiges zu beschauen, dann kam die Stadt in helle Bewegung. Fremde und kunstfertige Tiere wurden gern bewundert.

4. Dr. K. von Spruner's historisch-geographischer Schul-Atlas von Deutschland - S. 7

1858 - Gotha : Perthes
7 Das Herzogthum Böhmen, violett, zu dem Mähren gehörte, steht unter Oberhoheit der deutschen Karolinger. In diesen östlichen Gegenden war auch am Ausgange des Ix. Jahrhunderts das ephemere Gros«mäh- rische Reich Swatopluk’s aufgetaucht, welches die Slavenländer der Marhaner, Slovaken und Chrovaten umfasste, aber schnell wieder durch Deutsche und Magyaren sein Ende fand. Die Begränzung all dieser Gebiete, die Benennung der vorzüglichsten Gaue, Alles, was in der allgemeinen deutschen, was selbst in der Special- Geschichte der einzelnen Länder merkwürdig geworden, fand, so weit es der Raum zuliess, Aufnahme in der Karte. Ebenso wurden auch die hi- storisch wichtigen Orte und Gegenden der Nachbarländer Preussen, Pom- mern, Polen und Ungarn, auf welche der erste Strahl der Geschichte fällt, angegeben*). Nr. Iv. Deutschland unter den sächsischen und fränkischen Kaisern. Die Ausbildung und genaue Begränzung der deutschen Stammherzog- thümer ist in dieser Periode vollendet. Franken in zwei Abtheilungen, als ein rheinisches und östliches, auch Eranconien genannt, von de- nen ersteres als grössere Unterabtheilung wieder die Provinz Hassia, letzteres das Grabfeld hatte, trägt, als das Hauptland, die Farbe von ganz Deutschland — gelb. Westlich von demselben dehnt sich zwischen Rhein und Maas bis an die friesischen Gränzen hinab das grosse Herzog- thum Lothringen, bei dem Aufhören dieser Periode aber bereits wieder, nach kurzer Vereinigung, in ein ripuarisches — grün — und in ein oberes oder mosellanisclies'— blau — getrennt. In diesem Theile hatten sich schon aus allodialem Besitz die grossem geschlossenen Lande von Brabant, Iiennegau und Luxemburg mit dem Hauptsitze im obern Lothringen, so wie das beträchtliche Gebiet der Kirchen von Lüttich, Trier und Metz gebildet. Den Norden Deutschlands nahmen die beiden Ilerzogthümer Friesland — dunkelgrün — und Sachsen — karmoisin — ein. Letzteres zerfällt in die drei einzelnen Herzogthümer von Westfalen, Engem und Ostfalen, und dann in die allmählig den Slaven abgenommenen Bezirke der Nordmark (durch blau umzogene Gränzen ist die geringere Abhängigkeit dieses grossen Distriktes, aus dem sich bald, wie die folgende Karte zeigt, ein eigenes bedeutendes Gebiet bildete, angedeutet) und Ostmark oder Lausitzer Mark. Braun ist das mächtige Slavische Reich Gottfried’s, das in seiner grössten Aus- *) Einen Stichfehler, Hall statt Hallstadt bei Bamberg (das Halazestat des Karo- lingischen Kapitulars), bitte ich zu verbessern. Auch heisst es lianga statt ßangau.

5. Die deutsche Urzeit - S. 63

1905 - Gotha : Thienemann
63 stellen. Im Versäumnisfalle zahlt er für jeden Arbeitstag 2 Mark Strafe. Keiner der Arbeiter darf unter 18 und über 70 Jahre alt sein. Die Arbeits- tage setzt der Bürgermeister fest. Am ersten Arbeitstage versammeln sich alle Holzhacker auf einem Platze, und nun erfolgt zunächst durch zwei aus und von der Versammlung gewählte ältere Männer die Verteilung der Arbeit und der Arbeiter, und zwar so, daß immer ein mehr oder weniger kräftiger bez. fleißiger miteinander arbeiten müssen. Alle Mahlzeiten erfolgen gemeinsam. Zumeist findet am Abend des letzten Arbeitstages im Gemeindegasthause ein sog. Holzhacker ball statt, an dem alle 49 Miteigentümer mit ihren Frauen oder „Schönen" teilnehmen und dabei das „Strafbier" trinken, das von den für Versäumnisse gezahlten Geldstrafen aufgelegt wird. Reste eines alten M a r kw a l d e s gibt es bei Georgenthal im Thüringer-Wald. Den sieben Dörfern Siebleben, Tüttleben, Grabsleben, Pferdingsleben, Cobstedt, Illleben und Tröchtelborn zwischen Gotha und Erfurt steht seit alter Zeit das Recht zum freien Bezug von Ban- und Brennholz aus dem sogenannten Freiwald zu, einem ca. 840 ha großen Waldbezirk zwischen Georgenthal und Tambach. In unmittelbarer Nähe haben noch 4 Nachbargemeinden der Freiwaldorte seit unvordenklichen Zeiten Gemeindewaldungen, und zwar Schwabhausen 30 ha, Ermstedt 30 ha, Seebergen 154 ha und Wechmar 431 ha. Heß kommt auf Grund eingehendster Untersuchungen zu dem Ergebnis, daß diese Waldungen der genannten 11 Dörser ursprünglich markgenossenschaftlicher Besitz war. Ein andres Beispiel bietet das Büßlebener Holz, an dem eine ganze Anzahl von Dörfern westlich von Erfurt Anteil haben. Unsere Beispiele haben uns gezeigt, daß in Flurzug, Dorfanlage, Acker, Wiese, Hutung und Wald noch viele Spuren vom wirtschaftlichen Leben der alten Mark- und Dorfgenossenschaft vorhanden sind. Und darum stimmen wir August Mciijen2) zu, wenn er sagt: „In der Tat wandeln wir in jedem Dorfe gewissermaßen in den Ruinen der Vorzeit, und zwar in Ruinen, die an Alter die romantischen Trümmer der mittelalterlichen Burgen und Stadtmauern weit hinter sich lassen. Bei jedem Schritt, überall in Hos und Feld, können wir Spuren der ältesten Anlagen begegnen, und das Kartenbild der Besitzungen ist eine eigenartige Schrift, die uns Ideen und Zwecke der Begründer wie in Hieroglyphen lesbar übermittelt." Diese wirtschaftlichen Reste oder Denkmäler der Vorzeit aufzuzeichnen und sie verstehen zu lehren, ist eine von den Aufgaben der itinlfefunbc; und wie wichtig sie gehalten werden, ergibt sich z. B. daraus, daß sie von E. H. Meyer in seiner Deutschen Volkskunde als Kapitel I: „Dorf und Flur" allem andern vorangestellt werden. Mit Recht; denn wenn er der Volkskunde zunächst das engere Ziel gesteckt hat, den Lebensinhalt und die Lebensänßerungen der Landbevölkerung dar- zustellen, so ergab sich die Voranstellung des wirtschaftlichen Lebens ganz von selbst. Denken, Fühlen und Wollen der Landbevölkerung bewegt sich eben vorwiegend um die Begriffe Wiese und Feld, Haus und Hos, Acker und Vieh, Eigentum und Pacht, Nachbarschaft und Gemeinde. Hierin Bescheid wissen^ Heißt die Grundlagen haben für das Verständnis der Landbevölkerung. Wir suchen dies Verständnis auf dem Wege der Geschichte zu er- ^ H- Heß: Der Freiwald bei Georgenthal. Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde. Bd. Xviii. 2) Siedelungen und Agrarwesen I, S. 28.

6. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 201

1906 - Gotha : Thienemann
— 201 — war zunächst eine Wirkung der Eroberungen, die die fränkischen Könige in Gallien und dann auch diesseits des Rheins gemacht hatten. Die Kriegsbeute ward geteilt (s. S. 63); das eroberte Land siel, soweit es nicht Sondereigen war, dem König zu, es ward Königsland. Ferner legten sich die fränkischen Könige gegenüber den Großen in den unterworfenen Ländern und Stämmen das Recht der Gütereinziehung, der Konfiskation bei (S. 137 u. 181). Karl der Große erwarb in Bayern durch Entsetzung der herzoglichen Familie (Tassilo!) 18 beträchtliche Besitzungen; den Widerstand der sächsischen Großen brach Karl auch durch Einziehung oder Androhung der Einziehung ihrer Güter. Zweitens erhielt der König, weil die srüher vom Volksding ausgeübten Rechte auf ihn übergegangen waren oder noch übergingen, auch das Obereigentum aller Ländereien in Almende und Mark, wenn er auch das Recht zunächst nicht geltendmachte. Endlich ward Hochverrat, Verwandtenmord und Tötung eines fränkischen Grasen durch Gütereinziehung bestraft. So war das Königsland ein anschauliches, meßbares Zeugnis der fränkischen Königs-g e w a l t. Das Königsland hatte aus Grund der genannten Rechte eine weite Ausdehnung. Karl Lamprecht hat berechnet, daß noch ums Jahr 1000 etwa ein Viertel des ganzen Mosellandes —50 Geviertmeilen Königsland war. v. Jnama-Sternegg teilt mit, daß etwa 15 große Waldgebiete als Bann-sorste in königlicher Verfügung standen, darunter das Wasgengebirge, der Spessart, der Steigerwald, Teile des Hardtgebirges in der Rheinpfalz, des Idar- und Hochwaldes und der Harz, ferner daß zu karolingischen Königsgütern andere große Waldungen gehörten, so der Dreieicher Wildbann nördlich des Mains, Wildbanne im Soon- und Westerwalde, der Nürnberger und Weißenburger Reichswald. b) Nutzung des Königslandes durch den König. Die Formen der Bodennutzung in karlingischer Zeit waren: Jagd, Bienenzucht, Weide und Ackerbau. Als Eigentümer alles Königslandes hatte bet König natürlich auch das alleinige Recht der Nutzung desselben. Wie übte er's aus? Zunächst dadurch, daß er allen andern Personen das Recht bet Nutzung an einem Wald untersagte. Ein solcher Wald hieß Bannwald, Bannforst, Königsforst oder Wüdbann. Welchen Inhalt der Bann hatte, das vermögen wir noch sehr gut aus dem Dreieicher Wild dann zu erkennen, den Kaiser Ludwig der Bayer 1338 gab (Grimm, Weistümet Vi, 395ff.). § 1 fetzt die Grenzen fest, § 2 sagt, daß der Vogt zu Mynzenberg den Dreieicher Wilbbann zu Lehen hat. § 3. Nieman sal in dem selbin wiltbann jagen, dan ein keiser, und ein fait von Mynzenberg, der sal jagen ane hecken und äne garn zu zeichen.

7. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 200

1906 - Gotha : Thienemann
— 200 — gemeinde und das fränkische Königtum. Und da jene eine absterbende, dieses eine wachsende politische Macht war, so mußte das auch seinen Ausdruck in den Ortsgründungen finden. 2. Ausbau der Markgemeinden. Die Markgenossenschaften und auch Dorfgenossenschaften hatten Wald genug, wo jüngere Familien, die auf den alten Hufen (I § 6) keine Nahrung mehr fanden, angesiedelt werden konnten. Für eine oder ein paar Familien ward Land gerodet. Sie blieben entweder dauernd im Verbände der Dorf- bezw. Markgenoffenschaft, auf deren Gebiet sie entstanden — es sind die Einzel- oder Gruppeuhöfe, die wir z. B. in Thüringen in der Nachbarschaft vieler Dörfer finden; oder aus ihnen bildeten sich im Laufe der Zeit eigene Gemeinden als Tochterdörfer. Das Tochterdorf nahm den Namen des Mutterdorfes an. Aber spätere Zeit, vom Bedürfnis geleitet, zwischen gleichnamigen Orten zu unterscheiden, setzte dann den Grundworten unterscheidende Bestimmungsworte vor: alt und neu, groß und klein, ober und nieder. Solche Ortsnamen sind da häufig, wo die alten Mark- und Dorfgenoffenfchaften sich lange erhielten, weil sie dem Sitz der fränkischen Königsmacht ferner waren und darum Grundherrschaften in ihrem Gebiet oder in ihrer Nähe selten entstanden, so in der Gegend von Weimar. Da gibt es Alt- und Neudörnfeld, Alten- und Neuengönna; Groß- und Kleinobringen, Groß- und Kleinmölsen, Groß- und Kleinrudestedt, Groß- und Kleinneuhausen (Neuhausen!); Ober- und Niedergruudstedt, Ober- und Niedersynderstedt, Ober- und Niederroßla, Ober- und Niedertrebra, Weimar und Oberweimar. Ferner finden wir Jena und Wenigenjena, Auma und Wenigenauma, Lupnitz und Wenigenlupnitz bei Eisenach. Welcher der beiden Orte der ältereist, das vermag nur genaueste Erforschung der Ortsgeschichte zu sagen, doch auch die wird nicht immer Antwort geben können. Einige allgemeine Richtlinien gibt uns Wilhelm Arnold an. In der Regel sei wohl das Kirchdorf das ältere; die alte Markverbindung habe sich oft im Kirchspiel erhalten, freilich nicht immer. Meist seien die höheren, dem Walde näher gelegenen Orte die jüngeren. War aber das niedere Gelände sumpfig, so habe die Gründung eines neuen Ortes erst nach vorgenommener Entwässerung vorgenommen werden können. In solchen Fällen sei wohl der höher gelegene Ort (Ober—) als der ältere anzusehen. Doch sei es schwer, diese Regeln nun auf einzelne Fälle anzuwenden. 3. Ausbau auf Königsland, a) Ursprung und Umfang des Königs land es. Nach fränkischem Recht gehörte alles herrenlose Land, d- H. alles nicht in Sondereigen übergegangene Land, dem König. Dies Recht, das Bodenregal genannt, hatte einen dreifachen Ursprung. Es
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